(engl. Oath of Abjuration), im engl.
Recht ein durch Wilhelm III. eingeführter
Eid, den
Beamte, Geistliche
und überhaupt Mitglieder öffentlicher Körperschaften zu leisten hatten und dessen
Inhalt hauptsächlich darin bestand,
daß den
Stuarts die
Treue abgeschworen und dem auf
Grund der
Act of Settlement (s. d.) berechtigten
SouveränTreue geschworen
wurde. Das irländ. Parlament schrieb den registrierten kath. Priestern 1709 die Leistung eines
solchen
Eides bei
Strafe lebenslänglicher
Verbannung vor und erregte dadurch großen Unwillen. Der
Eid wurde 1868 beseitigt.
(S.
Supremateid.)
die
Lage der
Handfeuerwaffe
[* 3] beim Losgehen des Schusses oder auch derjenige Punkt am Ziel, der dem Schützen
in diesem Augenblick in der Visierlinie erscheint.
Der Schütze muß lernen, sich des jedesmaligen Abkommen bewußt
zu werden.
Descendent, soviel wie Verwandter absteigender Linie, z. B.
Kinder, Enkel, Urenkel u. s. w. Gemeinschaftliche
Abkömmling nennt man diejenigen, welche von demselben
Vater und derselben
Mutter abstammen, im Verhältnisse zu diesen Eltern. (S.
Verwandtschaft.) Wegen der ihnen zustehenden gesetzlichen
Rechte und Pflichten s. die
ArtikelUnterhaltspflicht, Gesetzliche
Erbfolge, Pflichtteil,Enterbung,
Ausgleichungspflicht. Darüber, wer gemeint ist, wenn in einer letztwilligen
VerfügungKinder oder Abkömmling als
Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht sind, enthalten die geltenden
Rechte zum
großen
Teil Auslegungsregeln, vgl. z. B.
Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 526-531;
Code civil Art. 1051; Sächs.
Bürgerl.
Gesetzb. §. 2162; Österr.Bürgerl. Gesetzb. §§. 681, 779, 536. Veranlassung hierzu bieten vorzugsweise
die Zweifel, welche sich ergeben, wenn einzelne Abkömmling vor dem
Erblasser gestorben sind, oder wenn fraglich ist, ob auch solche
Abkömmling gemeint sein können, welche erst nach dem
Tode des
Erblassers geboren werden.
Abkühlung des ganzen Körpers oder gewisser
Teile desselben wird in der Heilkunde vielfach bei starkem
Fieber,
bei
Blutüberfüllungen und
Entzündungen angewandt. Man bedient sich dabei, abgesehen von der etwaigen
Sorge für kühle Luft
und leichte
Bedeckung, des kalten Wassers und des Eises, innerlich und äußerlich, öder besonderer Kältemischungen. Die
allgemeine Abkühlung des Körpers, die am vollständigsten durch kalte
Vollbäder, kalte Übergießungen und Einwicklungen erzielt
wird, wendet man bei hohem
Fieber an, um den krankhaft gesteigerten, mit abnorm hoher Wärmeproduktion verbundenen
Stoffwechsel,
d. h. vorzugsweise die im Organismus vor
sich gehende
Oxydation, herabzusetzen und die dem
Kranken hieraus entspringenden Gefahren
zu vermindern.
Örtliche Abkühlung einzelner
Teile bezweckt, entweder die
Blutgefäße durch die Kälte zur Zusammenziehung zu bringen und dadurch
die
Blutüberfüllung des betreffenden
Teils zu mindern, oder ebenfalls die durch
Entzündung krankhaft gesteigerte Lebensthätigkeit
der Gewebe
[* 4] herabzusetzen,
Ausschwitzungen aus den
Blutgefäßen, die Entstehung von
Eiter u. s. w. zu verhindern und in beiden
Fällen gleichzeitig den
Schmerz zu lindern. Die künstliche Abkühlung ist eins der besten Heilmittel für entzündliche Zustände
der
Haut
[* 5] wie der innern Organe und bildet einen wichtigen
Teil der sog. antiphlogistischen Behandlung oder
Antiphlogose. (S.
Entzündung und
Fieber.)
Abkürzungen oder
Abbreviaturen sind von jeher bei allen Völkern beim Schreiben angewendet
worden. Man kann
Sätze, Worte und
Buchstaben abkürzen. Die Satzkürzungen, meist in Weglassung unwesentlicher, leicht zu
ergänzender Satzglieder (Hilfszeitwort,
Artikel u. s. w.) bestehend, werden namentlich in
Telegrammen angewendet. Die Wortkürzungen
bestehen teils in Zusammenziehung einzelner
Buchstaben und
Silben oder Weglassung größerer Wortteile und selbst der ganzen
Wortkörper mit Ausnahme der Anfangsbuchstaben, teils in bestimmten Zeichen (Siglen), die an die
Stelle
der Wörter treten.
Ein Wort kann entweder in der Mitte, so z. B. in der griech.
Majuskelschrift, oder am Ende, so z. B. in der griech. Minuskel,
abgekürzt werden. Die griech. Handschriften enthalten eine Menge solcher Zeichen. Die ältern
griech. und lat.
Grammatiker gaben darum Verzeichnisse der gebräuchlichsten Abkürzungen; aber mit dem
Inhalt ändern
sich auch die vielgebrauchten in einer theol. Handschrift werden andere angewendet als in einer medizinischen. Am weitesten
geht die griech.
Tachygraphie, die sogar die
Buchstaben abkürzt und nur das Charakteristische derselben übrigläßt.
Die
Römer
[* 6] beschränkten sich in alter Zeit auf der Worte, von denen nur die Anfangsbuchstaben übrigblieben,
z. B. S(enatus)
P(opulus)
Q(ue) R(omanorum). Reste dieses
Systems finden sich noch in den der
Vornamen und in jurist. Formeln
der Gesetzesinschriften, wo manchmal 18-20 zusammenhängende Worte nur durch Anfangsbuchstaben wiedergegeben werden. Später
erfanden die
Römer eine Art von
Stenographie: die
Tironischen Noten. Diese kamen mit der lat.
Sprache
[* 7] auch
in das Mittelalter herüber. Verzeichnisse der in mittelalterlichen Handschriften und
Urkunden gewöhnlichen und die Regeln
ihrer Erklärung findet man in den Handbüchern der Paläographie und
Diplomatik (s. d.). Zu den Abkürzungen im weitern
Sinne gehört
auch das Monogramm (s. d.). - Die anfangs auch in den Drucken
fortgeführten feststehenden der Handschriften sind allmählich fast ganz außer Gebrauch gekommen; die heutzutage noch vorkommenden
s. unter den betreffenden
Buchstaben als besondere
Artikel.
(engl. shipper; frz. chargeur), im Seerecht diejenige
Person, welche dem Schiffer die Ladung zum Zwecke des
Transports übergiebt. Der Ablader kann zugleich der
Befrachter
(s. d.) sein. Notwendig ist dies aber nicht und häufig auch nicht der Fall.
Ist der Ablader vom
Befrachter verschieden, so erscheint er in
Bezug auf die Lieferung der Ladung als
Vertreter des
Befrachters gegenüber
dem Schiffer oder
Reeder.
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mehr
Daneben aber wird er dem Reeder gegenüber in einzelnen Beziehungen selbständig berechtigt, wie er auch für Verschulden bei
der Ablieferung nicht nur dem Befrachter, sondern auch dem Reeder, dem Ladungsempfänger, dem Reisenden, der Schiffsbesatzung
und gewissen Schiffsgläubigern persönlich haftet.