(engl. Oath of Abjuration), im engl. Recht ein durch Wilhelm III. eingeführter Eid, den Beamte, Geistliche
und überhaupt Mitglieder öffentlicher Körperschaften zu leisten hatten und dessen Inhalt hauptsächlich darin bestand,
daß den Stuarts die Treue abgeschworen und dem auf Grund der Act of Settlement (s. d.) berechtigten Souverän Treue geschworen
wurde. Das irländ. Parlament schrieb den registrierten kath. Priestern 1709 die Leistung eines
solchen Eides bei Strafe lebenslänglicher Verbannung vor und erregte dadurch großen Unwillen. Der Eid wurde 1868 beseitigt.
(S. Supremateid.)
die Lage der Handfeuerwaffe beim Losgehen des Schusses oder auch derjenige Punkt am Ziel, der dem Schützen
in diesem Augenblick in der Visierlinie erscheint.
Der Schütze muß lernen, sich des jedesmaligen Abkommen bewußt
zu werden.
Descendent, soviel wie Verwandter absteigender Linie, z. B. Kinder, Enkel, Urenkel u. s. w. Gemeinschaftliche
Abkömmling nennt man diejenigen, welche von demselben Vater und derselben Mutter abstammen, im Verhältnisse zu diesen Eltern. (S.
Verwandtschaft.) Wegen der ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte und Pflichten s. die Artikel Unterhaltspflicht, Gesetzliche
Erbfolge, Pflichtteil, Enterbung, Ausgleichungspflicht. Darüber, wer gemeint ist, wenn in einer letztwilligen
Verfügung Kinder oder Abkömmling als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht sind, enthalten die geltenden Rechte zum
großen Teil Auslegungsregeln, vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 526-531; Code civil Art. 1051; Sächs. Bürgerl.
Gesetzb. §. 2162; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 681, 779, 536. Veranlassung hierzu bieten vorzugsweise
die Zweifel, welche sich ergeben, wenn einzelne Abkömmling vor dem Erblasser gestorben sind, oder wenn fraglich ist, ob auch solche
Abkömmling gemeint sein können, welche erst nach dem Tode des Erblassers geboren werden.
Abkühlung des ganzen Körpers oder gewisser Teile desselben wird in der Heilkunde vielfach bei starkem Fieber,
bei Blutüberfüllungen und Entzündungen angewandt. Man bedient sich dabei, abgesehen von der etwaigen Sorge für kühle Luft
und leichte Bedeckung, des kalten Wassers und des Eises, innerlich und äußerlich, öder besonderer Kältemischungen. Die
allgemeine Abkühlung des Körpers, die am vollständigsten durch kalte Vollbäder, kalte Übergießungen und Einwicklungen erzielt
wird, wendet man bei hohem Fieber an, um den krankhaft gesteigerten, mit abnorm hoher Wärmeproduktion verbundenen Stoffwechsel,
d. h. vorzugsweise die im Organismus vor
sich gehende Oxydation, herabzusetzen und die dem Kranken hieraus entspringenden Gefahren
zu vermindern.
Örtliche Abkühlung einzelner Teile bezweckt, entweder die Blutgefäße durch die Kälte zur Zusammenziehung zu bringen und dadurch
die Blutüberfüllung des betreffenden Teils zu mindern, oder ebenfalls die durch Entzündung krankhaft gesteigerte Lebensthätigkeit
der Gewebe herabzusetzen, Ausschwitzungen aus den Blutgefäßen, die Entstehung von Eiter u. s. w. zu verhindern und in beiden
Fällen gleichzeitig den Schmerz zu lindern. Die künstliche Abkühlung ist eins der besten Heilmittel für entzündliche Zustände
der Haut wie der innern Organe und bildet einen wichtigen Teil der sog. antiphlogistischen Behandlung oder Antiphlogose. (S.
Entzündung und Fieber.)
Abkürzungen oder Abbreviaturen sind von jeher bei allen Völkern beim Schreiben angewendet
worden. Man kann Sätze, Worte und Buchstaben abkürzen. Die Satzkürzungen, meist in Weglassung unwesentlicher, leicht zu
ergänzender Satzglieder (Hilfszeitwort, Artikel u. s. w.) bestehend, werden namentlich in Telegrammen angewendet. Die Wortkürzungen
bestehen teils in Zusammenziehung einzelner Buchstaben und Silben oder Weglassung größerer Wortteile und selbst der ganzen
Wortkörper mit Ausnahme der Anfangsbuchstaben, teils in bestimmten Zeichen (Siglen), die an die Stelle
der Wörter treten.
Ein Wort kann entweder in der Mitte, so z. B. in der griech.
Majuskelschrift, oder am Ende, so z. B. in der griech. Minuskel,
abgekürzt werden. Die griech. Handschriften enthalten eine Menge solcher Zeichen. Die ältern
griech. und lat. Grammatiker gaben darum Verzeichnisse der gebräuchlichsten Abkürzungen; aber mit dem Inhalt ändern
sich auch die vielgebrauchten in einer theol. Handschrift werden andere angewendet als in einer medizinischen. Am weitesten
geht die griech. Tachygraphie, die sogar die Buchstaben abkürzt und nur das Charakteristische derselben übrigläßt.
Die Römer beschränkten sich in alter Zeit auf der Worte, von denen nur die Anfangsbuchstaben übrigblieben,
z. B. S(enatus) P(opulus) Q(ue) R(omanorum). Reste dieses Systems finden sich noch in den der Vornamen und in jurist. Formeln
der Gesetzesinschriften, wo manchmal 18-20 zusammenhängende Worte nur durch Anfangsbuchstaben wiedergegeben werden. Später
erfanden die Römer eine Art von Stenographie: die Tironischen Noten. Diese kamen mit der lat. Sprache auch
in das Mittelalter herüber. Verzeichnisse der in mittelalterlichen Handschriften und Urkunden gewöhnlichen und die Regeln
ihrer Erklärung findet man in den Handbüchern der Paläographie und Diplomatik (s. d.). Zu den Abkürzungen im weitern Sinne gehört
auch das Monogramm (s. d.). - Die anfangs auch in den Drucken
fortgeführten feststehenden der Handschriften sind allmählich fast ganz außer Gebrauch gekommen; die heutzutage noch vorkommenden
s. unter den betreffenden Buchstaben als besondere Artikel.
(engl. shipper; frz. chargeur), im Seerecht diejenige
Person, welche dem Schiffer die Ladung zum Zwecke des Transports übergiebt. Der Ablader kann zugleich der Befrachter
(s. d.) sein. Notwendig ist dies aber nicht und häufig auch nicht der Fall.
Ist der Ablader vom Befrachter verschieden, so erscheint er in Bezug auf die Lieferung der Ladung als Vertreter des Befrachters gegenüber
dem Schiffer oder Reeder.
mehr
Daneben aber wird er dem Reeder gegenüber in einzelnen Beziehungen selbständig berechtigt, wie er auch für Verschulden bei
der Ablieferung nicht nur dem Befrachter, sondern auch dem Reeder, dem Ladungsempfänger, dem Reisenden, der Schiffsbesatzung
und gewissen Schiffsgläubigern persönlich haftet.