beneficium (lat.), in partikularen Rechtsquellen das
Recht der
Witwe, sich durch Verzicht auf das unter
der Gewalt des verstorbenen Ehemanns befindlich gewesene Vermögen von der persönlichen Haftung für die von dem Ehemann
eingegangenen
Verbindlichkeiten zu befreien.
anhaltender Blutzudrang zu den Unterleibsorganen, führt zu Verdauungsstörungen, Gemütsverstimmung
und bildet eine häufige
Quelle
[* 6] der
Hypochondrie.
zunächst die Wiedergabe von erhaben oder vertieft gegossenen, geschnittenen, radierten u.a.Bild-
oder Schriftformen durch mechan.
Mittel, insbesondere durch die
Presse.
[* 7]
Alle gewöhnlichen Abdruck, die der Lettern bei der
Buchdruckerkunst,
der Holzstöcke mit Holzschnitten, der Kupferstichplatten, der
Steine mit
Lithographien,
Autographien u.s.w., finden in der
Weise statt, daß die Formen mit einer
Farbe überzogen und sodann auf den
Stoff, dem man sie mitteilen
will, durch Reiben oder
Pressen übertragen werden. Auch bei der gewöhnlichen Kreidezeichnung der
Lithographie findet dasselbe
Verfahren statt. Es sind dies die Abdruck auf ebener
Fläche. Nicht allein von der
Schärfe der Lettern, der
Energie des
Stichels und
der Kreide
[* 8] u. s. w. hängt die Güte eines Abdruck ab, sondern auch
von der Beschaffenheit des
Stoffs, auf den er übertragen wird, von der angewendeten
Farbe und der Geschicklichkeit des Druckers.
(Vgl. auch Kupferstechkunst und Naturselbstdruck.)
[* 9]
Abdruck ist auch die Abformung eines körperlichen Gegenstandes durch Eindrücken in eine weiche, später erhärtende
Masse (sog. Mutterform). Solche Abdruck sind in Relief; sie werden
z. B. in durchscheinendem Porzellan hergestellt, so daß bei Lichtwirkung die dünnen
Stellen der Reliefplatte hell, die dicken
dunkel erscheinen und damit eine Bildwirkung erzielt wird (s.
Lithophanien). Man nennt ferner Abdruck die aus der Mutterform gegossenen,
dem ursprünglichen Körper gleichen
Abgüsse (s. d.) in
Thon,
Gips,
[* 10]
Wachs u. s. w.
In der Geologie
[* 11] versteht man unter Abdruck die im Gestein erhaltenen äußern Formen von organischen
Körpern, z. B. von Pflanzenblättern oder von Muschelschalen. Die Abdruck, zuweilen
fälschlicherweise Versteinerungen genannt, unterscheiden sich von diesen dadurch, daß bei letztern der Körper selbst oder
wenigstens seine Hartteile, in Mineralsubstanz umgewandelt, erhalten sind.
ul-AsisChan, der 32.
Sultan der
Osmanen (1861-76), geb. 9. Febr. 1830 als der zweite Sohn des
SultansMahmud II.,folgte seinem
BruderAbd ul-Medschid
in der Regierung. Entgegen den Erwartungen der alttürk. Partei erklärte er sich für die
Reform und
umgab sich mit liberalenRäten. Jedoch fehlte es ihm zur Durchführung seiner
Absichten an Festigkeit
[* 13] und Einsicht, wozu noch kam, daß seit 1862 seine nervöse Aufregung ihn bisweilen unzurechnungsfähig machte.
Bis 1871 blieb unter ihm das von seinem Vorgänger geschaffene Großwesirregiment. Abd ul-Asis Chan wurde von Fuad 1863 veranlaßt,
nach
Ägypten
[* 14] und 1867 wider alles Herkommen sogar nach dem Occident zu gehen, besuchte im Juni
Paris,
[* 15] verweilte 12. bis 23. Juli in
London,
[* 16] begrüßte 24. Juli das preuß. Königspaar in Koblenz
[* 17] und kehrte über
Wien
[* 18] nach
Konstantinopel
[* 19] zurück. Die
Reise, die kolossale
Summen verschlungen hatte, blieb ohne den daraus gehofften Nutzen. Nach
Aali Paschas
Tode, Sept. 1871, suchte Abd ul-Asis das osman.
Erbfolgegesetz zu Gunsten seines
Sohnes Jussuf Izzeddin abzuändern und auf Kosten der Monarchie sich Schätze zu sammeln.
Unterstützt von einer gewissenlosen
Camarilla, auf die der russ.
Botschafter Ignatiew unbedingten Einfluß hatte, wählte
in diesem
Sinne seine Minister.
Alle Staatseinkünfte suchte er sich anzueignen, und während er 1873 dem
Chediv gegen ein Geschenk von 21 Mill.
Frs. fast alle
Rechte eines
Souveräns verlieh, blieben die
Soldaten ohne
Sold und die
Beamten ohne Gehalt. Als infolgedessen die
Zersetzung immer weiter um sich griff und in der
Herzegowina ein bedenklicher
Aufstand
ausbrach, ließ Abd ul-Asis Chan auf den
Rat Ignatiews die
Zinsen der türk.
Staatsschuld auf die Hälfte
reduzieren und vernichtete dadurch den Kredit der
Pforte. Am nötigte ihn ein
Aufstand der
Softas (s. d.), seinen
russisch gesinnten Großwesir
Mahmud Nedim zu entlassen und ein patriotisches Ministerium mit
Mehemed Ruschdi und
Hussein Awni einzusetzen. Diese zwangen ihn, dem
Throne zu Gunsten seines Neffen
MehemedMurad zu entsagen. Bereits
am 4. Juni starb er als Staatsgefangener im
Palast von Tschiragan. Ein im Juni 1881 gegen mehrere der höchsten Staatsbeamten,
darunter
Midhat Pascha (s. d.), eingeleiteter Prozeß ergab, daß Abd ul-Asis Chan ermordet
worden war. -
Vgl. Azam, L'avénement d'A. (Par. 1861);
Millingen (Osman-Seify-Bev), La Turquie sous le règne d'A. (Brüss.
1868);
vernichtenden Schlag gegen die Pforte zu führen, die diesmal ohne Bundesgenossen dastand. Eine der ersten Regierungshandlungen
A.s war die Erteilung einer Verfassung in der vollständige Rechtsgleichheit aller türk. Unterthanen ausgesprochen
war, wodurch er freilich das angeblich für die unterdrückten Rajah auftretende Rußland vom Kriege nicht abhalten konnte.
(S. Russisch-Türkischer Krieg von 1877 bis 1878 und Berliner Kongreß.)
[* 26] Die weitern Ereignisse nötigten den einsichtsvollen
Abd ul-Hamîd II zur Aufgabe des Großwesirregiments seiner Vorgänger und zur Einführung einer thätigen Selbstregierung, die sich bisher
als vorteilhaft für die Türkei
[* 27] erwiesen hat. -
Vgl. Prinzessin von Lusignan, The twelve years's reign of Abd ul-Hamîd II (Lond.
1889).