von andern dem Abbé Louis Michon, dem
Erfinder der Graphologie, wieder von andern einem Abbe Deléon, den Schriftstellern Louis Ulbach und
Joseph Fabre zugeschrieben.
Im «Intermédiaire des Chercheurs et des Curieux» vom erklärt
G. Isambert, Erdan sei der Verfasser nicht, undL. Ulbach behauptete in der
«Revue politique et littéraire»
vom auf das Bestimmteste, AbbéL. Michon habe sie geschrieben. Nach
Barbier-Guérard ist es AbbéJean Hippolyte
Michon.
eines Gesandten, die Zurücknahme der völkerrechtlichen
Vollmacht zur ständigen diplomat.
Vertretung, der
Beglaubigung (s. d.), und wird dieser entsprechend nach vorgängiger vertraulicher
Mitteilung durch Überreichung des Abberufungsschreibens an das Staatsoberhaupt, bei welchem der Gesandte beglaubigt war,
in feierlicher
Audienz vollzogen. Von der Abberufung, welche regelmäßig nur einen Wechsel in der
Person des
Vertreters bezeichnet,
ist zu unterscheiden der
Abbruch des diplomat.
Verkehre, welcher gewöhnlich, wenn auch nicht notwendig das
Anzeichen des bevorstehenden
Ausbruchs der Feindseligkeiten ist.
Der
Staat, welcher dazu schreiten will, übersendet dann dem Gesandten des andern
Staates die Pässe und beauftragt gleichzeitig
seinen Gesandten bei letzterm, die Pässe zu fordern. Indes kann auch die Abberufung des Gesandten
unter gleichzeitiger
Bestellung eines bloßen Geschäftsträgers, wie unter Umständen auch schon eine längere Beurlaubung
des erstem den
Abbruch oder eine
Störung der freundlichen
Beziehungen, andererseits die Bereitstellung der Pässe nur die
Absicht
ausdrücken, mit dem Gesandten wegen eines von ihm begangenen Verstoßes gegen das
Völkerrecht den diplomat.
Verkehr abzubrechen. - Abberufung
(Avocatorium) heißt auch die beim Kriegsausbruche von dem einen
Staate an seine im Gebiet des andern
sich aufhaltenden Staatsangehörigen gerichtete
Aufforderung, zurückzukehren (s.
Avokatorien); ihr entspricht die
Ausweisung
(s. d.) der
Angehörigen des fremden
Staates, welche von
Frankreich 1870 mit ungewöhnlicher Schroffheit, aber nicht gerade
völkerrechtswidrig vollzogen wurde. Mit Ausnahme dieses einen Falles ist in den neuern
Kriegen weder
das eine noch das andere geschehen, vielmehr pflegt beim
Abbruch des diplomat. Verkehrs jeder
Staat den Schutz seiner im feindlichen
Gebiet zurückbleibenden
Angehörigen dem
Vertreter eines befreundeten
Staates zu übertragen. - Die in konstitutionellen
Staaten
als Volksvertreter in die Wahlkammer
Abgeordneten (s. d.) können nicht von ihren Wählern nach Willkür
abberufen werden, dagegen können Bevollmächtigte, z. B. der
Standesherren in den Ersten Kammern, oder zur Vertretung berechtigter
Körperschaften, von ihren Vollmachtgebern abberufen werden.
1)
Arrondissement im franz. Depart.
Somme, hat 1584,69 qkm, (1891) 132 532 E., 172 Gemeinden und zerfällt
in die 11 Kantone Abbeville-Nord (12 874 E.), Abbeville-Sud (12 139 E.) mit zusammen 107,04 qkm, Aillv-le-Haut-Clocher (142,21
qkm, 9769 E.), Ault (113,78 qkm, 16 288 E.), Crécy (225,18 qkm, 10 504 E.), Gamaches (154,71 qkm, 11 855 E.), Hallencourt
(141,11 qkm, 11 776 E.), Moyenneville (121,47 qkm,
10 749 E.), Nouvion (182,80 qkm, 8990 E.), Rue (249,49
qkm, 12 616 E.), St.
Valery-sur-Somme (146,90 qkm, 14 972 E.). - 2) Hauptstadt des
ArrondissementsAbbeville, an der Flutgrenze der
Somme und an der Linie
Paris-Boulogne-Calais der
Franz.
Nordbahn, hat (1891) 18 022, als Gemeinde 19 851 E., in Garnison das 3. Chasseurregiment, Rathaus mit
altertümlichem
Glockenturm (1209 erbaut), mehrere alte
Kirchen, u.a. die 1488 begonnene, im 17. Jahrh. vollendete schöne
Kirche St. Vulfran, deren
Portal eins der schönsten
Denkmäler got.
Baukunst
[* 3] ist, ferner eine 1690 gegründete
Bibliothek (45000
Bände) und mehrere Museen mit prähistor. Funden aus der Stadt und ihrer Umgebung, z. B.
Kieselgeräten und Überresten ausgestorbener
Tiere.
Vor der Aufhebung des
Edikts von Nantes
[* 4] hatte Abbeville infolge der bedeutenden
Wollwarenindustrie und des ansehnlichen
Handels 40000 E. Durch Colbert erhielt es 1665
die erste Tuchfabrik (errichtet von
dem
Holländer Robais), 1667
die erste Teppichfabrik; jetzt hat esSammet-, Damast-,
Teppich- und Rübenzuckerfabriken,
Seilereien,
Hüttenwerke. - Abbeville, einer der ältesten Orte
Frankreichs, im Anfang unserer Zeitrechnung jedenfalls röm.
Ansiedelung,
im 9. Jahrh. ein von der
AbteiSaint
[* 5] Riquier (s. d.) abhängiger Flecken, erwarb 1130 von dem
Grafen Wilhelm Talvas das
Recht,
sich als Gemeinde zu gestalten. Abbeville diente den Anführern des ersten und zweiten Kreuzzuges
als Sammelplatz
vor der Abreise nach dem
HeiligenLande. Den Frieden von 1259 zwischen dem franz. König
Ludwig IX. und dem engl.
König
Heinrich III. hat man mit Unrecht nach Abbeville benannt: er ist in
Paris
[* 6] geschlossen. -
Vgl. E. Prarond, La
Topographie historique
et archéologique d'A. (3 Bde., Abbeville
1871-84).
Kreishauptstadt in der ital.
Provinz Mailand,
[* 7] 25 km im WSW. von Mailand, in 120 m Höhe und in fruchtbarer
Gegend nahe am Naviglio
Grande (s. d.), der aus dem 6 km westlich von Abbiategrasso entfernten
Ticino nach Mailand führt und aus dem hier der Naviglio von Bereguardo gegen Südosten abgeht, an der
Eisenbahnlinie Mortara-Mailand des Mittelmeernetzes, ist mit
Mauern umgeben, hat (1881) 5258, als Gemeinde 10 481 E., starken
Reisbau, sowie mehrere Seidenfabriken. Abbiategrasso wurde 1167 von
KaiserFriedrich I. erobert; wurden hier die Guelfen von
Matteo Visconti geschlagen; 1524 ergaben sich hier die
Franzosen an
Giovanni dei Medici.
[* 8] oder
Zulegen, in der
Baukunst das Zurechtlegen aller Holzteile einer Fachwerkwand, eines Dachstuhles oder dergl.
auf dem Werkplan behufs Ausarbeitung der Verbindungsglieder. Die abgebundenen Holzstücke werden mit Zeichen versehen auf
den Bauplatz übergeführt und dort leicht in der vorgesehenen
Weise aufgestellt (gerichtet).
In der
Chirurgie ist Abbinden eine
Operation, durch die krankhafte Neubildungen oder auch erkrankte Körperteile ohne
Blutung mit
Hilfe eines fest umgelegten
Fadens oder
Drahtes entfernt werden. Dem gesunden
Teil so nahe als möglich wird mit der
Hand,
[* 9] oder
an schwer zugänglichen
Stellen mittels eines besondern sog. Schlingenführers um das zu entfernende
Gebilde eine
Schlinge gelegt (s. umstehende
[* 1]
Figur) und diese entweder langsam so stark
zusammengezogen, bis der von der
Schlinge gefaßte
Teil völlig durchschnitten, mithin das Gebilde abgelöst ist; oder
¶
mehr
die Schlinge wird ein für allemal nur so fest angelegt, daß die Blutgefäße zusammengepreßt werden und eine völlige Stockung
der Ernährungssäfte und brandiges Absterben eintritt; oder endlich die Schlinge wird in Pausen von einem oder zwei Tagen fester
und fester angezogen, wodurch zuerst eine Säftestockung, weiterhin aber eine allmähliche Durchschnürung
des Gebildes erreicht wird. Die erste Methode ist im allgemeinen die zweckmässigste und gefahrloseste.
Sie erfordert, wenn es sich nicht um sehr kleine und sehr weiche Gebilde handelt, ein besonderes Instrument, den Ecraseur
[* 11] (s. d.).
Eine ähnliche Wirkung erzielt man mit der galvanokaustischen Schneideschlinge (s. Galvanokaustik). Die beiden andern Methoden
sind lästiger, weil bei ihnen die Operation länger dauert, der Druck der Schlinge (Ligatur) oder die
eintretende Entzündung oft sehr schmerzhaft ist, auch jedes erneuerte Anziehen der Schlinge neue Schmerzen verursacht.
Man wendet das Abbinden besonders an, wo der Reichtum des Gebildes an Blutgefäßen bei der Operation mit Messer
[* 12] oder Schere
[* 13] eine starke und schwer zu stillende Blutung herbeiführen würde (an After, Zunge), ferner an Stellen des Körpers, die für
schneidende Instrumente schwer zugänglich (Rachenhöhle, Gebärmutter
[* 14] u. s. w.) sind, dann bei blutarmen Personen, denen schon
eine geringe Blutung schädlich sein könnte, endlich bei solchen, die Scheu vor jeder blutigen Operation haben. Sehr
geeignet für das Abbinden sind Gebilde, deren Basis stielförmig ist, wie viele Polypen. - Bei Cement, Mörtel, Gips
[* 15] u. s. w. bedeutet
Abbinden soviel wie sich erhärten.