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Handlungen absehen. Im Kriege noch immer häufig geübtes Verfahren, obwohl es absolut abzulehnen ist.
Handlungen absehen. Im Kriege noch immer häufig geübtes Verfahren, obwohl es absolut abzulehnen ist.
Zusammenarbeit. Schon vom ⟶ Völkerbund wurde ein internationales Institut für geistige Zusammenarbeit gebildet, dessen Nachfolge seit 1945 die ⟶ UNESCO übernommen hat. Die Idee der geistigen Zusammenarbeit geht von der Voraussetzung aus, daß schon viel im Sinne einer internationalen Verständigung gewonnen ist, wenn Gelehrte und Künstler zu regelmäßigem Gedankenaustausch und gemeinsamer Arbeit zusammenkommen.
Gefahr. Von Kaiser Wilhelm II. geprägtes Schlagwort zur Bezeichnung der Bedrohung Europas durch die farbigen Völker Asiens.
Gewerkschaften. Arbeiterverbände auf nichtmarxistischer Grundlage, die sich zur Zusammenarbeit im Ganzen der Gesellschaft (und nicht zum Klassenkampf) bekennen.
Giftgas aus dem 1. Weltkrieg, das insbesondere in der Verteidigung benutzt wurde. ⟶ Grünkreuz.
⟶ Abwertung. ^[= Auch Devalvierung. Herabsetzung des Kurses der eigenen gegenüber anderen Währungen. Der (oft ...]
⟶ Convoy. ^[= Englisch, Fracht- und Truppentransportschiffe, die im Kriege während der Überfahrt von Kriegsschif ...]
Freiwillige soziale Arbeit auf christlicher oder aufklärerisch-humanitärer Grundlage, die in der deutschen Schweiz große Verbreitung genießt.
Unklarer Begriff für eine von der Gemeinschaft (im Gegensatz zum Individuum) ausgehende Wirtschaft.
Oberste Leitung eines Großunternehmens. Bezeichnend, daß die Generaldirektion außerordentliche Vollmachten hat, obwohl sie kapitalmäßig an dem Unternehmen nicht beteiligt zu sein braucht. ⟶ Manager.
Kommunistischer Begriff, der sich auf die Festlegung der Parteistrategie auf weite Sicht bezieht. In Auseinandersetzung mit jenen, die sich nicht nach der Generallinie richten, spricht man von (rechten oder linken) «Abweichungen» von der Generallinie.
Funktion der Strafe, daß sie alle Bürger von Vergehen abschrecken soll.
Bezeichnung für die beiden Kammern des niederländischen Parlaments.
Gruppe von höheren Offizieren, die für die Vorbereitung und Durchführung kriegerischer Aktionen verantwortlich sind.
Kampfmittel der Arbeiterbewegung gegen den Staat, mit dem sie versucht, alle Arbeitnehmer gleichzeitig zum ⟶ Streik zu veranlassen.
Das Zusammentreten der Mitglieder einer Gesellschaft, Vereinigung und ähnlichem.
Gesamtzahl der Einzelpersonen, die einer bestimmten Anzahl von Jahrgängen angehören, ohne irgendwie sonst äußerlich verbunden zu sein. Es wird häufig behauptet, daß mit dem Aufrücken der «jungen Generation» sich neue Ideen durchsetzen.
Konvention. Vereinbarung vom 22. 8. 1864, die das Los der Verwundeten und Kranken der kriegführenden Heere zu verbessern sucht. Veranlaßt von Henri ⟶ Dunant, führte zur Begründung des ⟶ Roten Kreuzes.
Protokoll. Vom Völkerbund angenommener, aber nicht ratifizierter Beschluß über Beilegung internationaler Streitigkeiten.
Bau- und Übermittlungstruppen.
Mord an ganzen Bevölkerungsteilen, meist ausgeführt in Kriegszeiten auf Befehl hoher militärischer oder staatlicher Stellen. Während des 2. Weltkriegs wurde Genocid vor allem durch Deutschland, später durch Rußland betrieben.
Zusammenschluß einzelner Personen zu einer Interessengemeinschaft, im Bestreben (unter Ausschaltung der ⟶ Konkurrenz) durch gemeinsames Vorgehen ein wirtschaftliches Ziel leichter und unter günstigeren Bedingungen erreichen zu können.
Agreement. Von einem Gentlems’s Agreement spricht man im Wirtschaftsleben, wenn ein Übereinkommen nicht durch öffentlichen Vertragsschluß sanktioniert wird. Dient häufig zur Umgehung einer ⟶ Antitrust-Gesetzgebung. Auch Vereinbarung unter Diplomaten ohne vorherige Befragung des Parlaments.
Der mittlere und kleine englische Adel. ^[= Bevorrechtete (privilegierte) Gruppe innerhalb eines Volkes. Seit der Französischen Revolution ...]
Aktie ohne Nennwert, die Anspruch auf einen Teil des Gewinns gibt;
mit Stimmrecht.
Erklärung politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen aus den geographischen, natürlichen Bedingungen.
Französisch, Geschäftsführer.
Preis. Philosophische Lehre, nach der eine Übereinstimmung zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen müsse.
Art von Kollektiv- und Tarifvertrag, der eine Gruppe organisierter Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit ⟶ Friedenspflicht bindet. Der Gesamtarbeitsvertrag kann durch ⟶ Allgemeinverbindlich-Erklärung auf ganze Gewerbezweige ausgedehnt werden.
Ein Eigentum, das einer Mehrheit von Personen zusteht, z. B. ungeteilte Erbengemeinschaft.
Hoher diplomatischer Vertreter eines Landes. ⟶ Botschafter, ⟶ Geschäftsträger.
Geheimhaltung bestimmter Verfahrensweisen usw. im Betrieb.
Untergeordneter diplomatischer Vertreter. ⟶ Gesandter. ^[= Hoher diplomatischer Vertreter eines Landes. ⟶ Botschafter, ⟶ .]
Unbescholtene Persönlichkeit aus dem Volke, die beim Schwurgericht bei schweren Verbrechen mit anderen Geschworenen zusammen über Schuld und Unschuld eines Angeklagten entscheiden muß.
mit beschränkter Haftung. Abgekürzt GmbH, aus dem deutschen Recht stammender Begriff für eine Gesellschaftsform, bei der die Gesellschafter nur bis zur Höhe des eingetragenen Stammkapitals haften.
Abkürzung für Geheime Staatspolizei;
Polizeiorganisation des nationalsozialistischen Deutschland, deren Aufgabe darin bestand, Gegner des Regimes ausfindig zu machen. ⟶ Ovra, ⟶ GPU, ⟶ NKWD.
Organisationsform des Staates, nach der gesetzgeberische, ausführende und richterliche Funktionen nicht von der gleichen Person oder vom gleichen Amt ausgeübt werden können.
Wirtschaftliche Tätigkeit mit vorwiegend manueller oder mechanischer Arbeit. Das Gewerbe steht in der Mitte zwischen Handwerk und Industrie. Aber der Begriff wird heute immer mehr erweitert, indem unter Gewerbe auch kaufmännische Berufe verstanden werden.
Organisation in Verbandsform, welche die Interessen der ¶
Arbeiterschaft gegenüber dem Unternehmer vertritt.