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doktrinärer wie der andre. Doch im 19. Jahrhundert begann mit der Romantik sich das Interesse und die Liebe am Alten und der Farbensinn wieder zu regen. 1883 an der schweizer. Landesausstellung von Zürich wurde man sich klar, was für einen reichen Schatz an alten Kunstgegenständen wir noch hatten. Eine Reihe hervorragender Schweizer aus allen Gauen des Landes taten sich zusammen, um diese Schätze dem Lande möglichst zu erhalten, und ruhten nicht, bis das schweizer. Landesmuseum Tat und Wahrheit war mit seiner Eröffnung am Daneben entstanden neue oder vergrösserten sich überall in der Schweiz die Museen.
Genf hatte schon sein Musée Rath, Neuenburg sein Musée des Beaux-Arts, in dessen Treppenhaus die von Paul Robert von 1886-1894 ausgeführten berühmten Gemälde sich befinden: in der Mitte das geistige Leben im Spiegel christlicher Weltanschauung, links die himmlische Gnade die Erde segnend, rechts das industrielle Leben. Lausanne besitzt das Musée Arlaud und das neue Palais de Rumine. 1898-1900 baute sich auch Solothurn sein hübsches städtisches Museum. Neben dem Interesse für das Alte blieb die neue Künstlergeneration nicht zurück.
Aus Basel stammt Arnold Böcklin (1827-1901), von wahrhaft universeller Bedeutung, von dem sich das Basler Museum einen reichen Bilderschatz zu sichern wusste, sowohl von seinen frühern Kompositionen wie die «heroische Landschaft», noch mit mattern Farbentönen (1862),
bis zu dem «Leben ein kurzer Traum» (1888) und dem «Selbstbildnis des Meisters» (1893). Ferner der Maler der Tellskapelle Ernst Stückelberg (1831-1903),
dessen «Marientag im Sabinergebirge» (1860),
die «Marionetten» (1869),
das liebreizende Bild von des Künstlers Kindern (1871) ebenfalls zu den Schätzen des Basler Museums gehören. Daneben sei noch Hans Sandreuters (1850-1901) mit seinem «Jungbrunnen» gedacht. In Zürich und Winterthur haben wir den Historienmaler Ludwig Vogel (1788-1879), die Landschafter Weckesser (1821-1899) und A. Stäbli (1842-1901), vor allem aber den berühmten Tiermaler Rudolf Koller (1828-1905), von dem das Zürcher Künstlergut eine Reihe von Bildern besitzt, darunter die bekannte Gotthardpost (1873), ferner den Bildhauer R. Kissling (geb. 1848), den Schöpfer des Alfred Escher-Denkmals in Zürich (1889), des Benedikt Fontana-Denkmals in Chur und des Tell in Altdorf (1895). Berner sind der Genremaler A. Anker (geb. 1831), der hochbegabte Maler, Bildhauer und Radierer Karl Stauffer (1857-1891), dessen Bilder von Mutter und Schwester des Künstlers im Berner Kunstmuseum sind, wo sich auch die «Lebensmüden» und «der Zornige» befinden, Werke des gegenwärtig am meisten genannten Schweizer Künstlers Ferd. Hodler (geb. 1853 in Bern). Im Solothurner Museum seien als Einheimische die farbensprühenden Bilder Frank Buchsers (1828-1890) und Kuno Amiets (geb. 1868) erwähnt. Im Neuenburger Museum finden sich die Werke der berühmten Künstlerfamilie Robert, von Léopold Robert (1794-1835) «Fischer am adriatischen Meer» und «Briganten auf der Flucht», von dem Feinmaler Aurèle Robert (1805-1871) das «Baptisterium der Markuskirche» und viele Zeichnungen, von Paul Robert (geb. 1851) «Abendlüfte», ferner die Historienbilder von Girardet (geb. 1856), die ausgezeichneten Pferdestudien von Jacot Guillarmod, die Landschaften von A. de Meuron und A. H. Berthoud. Lausanne ist die Heimat des hervorragenden Klassikers Gleyre (1807-1874) und des grossen Historien- und Landschaftmalers Burnand (geb. 1850). Im Musée Rath in Genf sind zahlreiche Landschaften von Calame (1810-1864), Diday (1802-1877), Baud-Bovy (1848-1899) und van Muyden, Vater und Sohn.
Noch sei der Wallisermaler R. Ritz (1829-1893) und in Graubünden der berühmte Alpenmaler Segantini (1858-1899) erwähnt. Im Tessin dürfen wir den tüchtigen Bildhauer Vela (1820-1891) nicht vergessen, dessen Werke im Museo Vela in Ligornetto bei Mendrisio vereinigt sind.
[Dr. Emma Reinhart.]
Musik.
Das musikalische Gefühl des Schweizervolkes hat durch die Einwirkung der Gesangvereine und Liedertafeln einen grossen Aufschwung genommen. Diese Entwicklung hat angehalten, bis in die letzten Jahre, jedoch ohne offizielle Unterstützung. Die Eidgenossenschaft scheint in der Tat der Entwickelung der Musik keine Wichtigkeit beizumessen. Die Organisation unserer Milizarmee macht die Schaffung von wirklich bedeutenden Militärmusiken unmöglich; die Musikkorps der Bataillone können infolge ihrer beschränkten Organisation im musikalischen Sinne nicht als vollwertig erachtet werden. Und doch hat man in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts ein merkbares Aufblühen der musikalischen Kunst in jeder Hinsicht feststellen können.
Die demokratische Institution der Schweiz und die Freude des Volkes an öffentlichen und patriotischen Festen mussten die Schaffung von Volksmusiken zur Folge haben. Alle unsere grossen Städte besitzen mehr oder weniger geschätzte Harmonie- oder Blechmusiken, für die von den Stadtverwaltungen oder von Privaten grössere oder kleinere Opfer geleistet werden; auch die Flecken und Dörfer sind nicht zurück geblieben, so dass man sagen kann, dass das Schweizervolk selbst bis in die Arbeiterklassen hinunter Musik treibt.
Und dennoch sind mit einigen Ausnahmen die Vereine für Instrumentalmusik der Schweiz keine wirklichen Zentren der musikalischen Kultur. Ihr Ehrgeiz beschränkt sich im allgemeinen darauf, in patriotischen und politischen Aufzügen oder an den Banketten der Volksfeste zu paradieren. Seit ungefähr vierzig Jahren besteht ein «Eidgenössischer Verein für Militär- und Volksmusik», der alle drei Jahre eidgenössische Wettkonzerte veranstaltet; doch haben diese Konzerte erst seit dem Jahre 1900 eine wirkliche Bedeutung erreicht und die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Dagegen hat sich die Orchestermusik in der Schweiz ganz anders entwickelt; man hat bald begriffen, dass die Liebhaberorchester niemals dazu gelangen könnten, befriedigende Symphonieorchester zu geben; darum sind sie auch bald in zweite Reihe getreten. Da die grossen Städte, die ein Theater mit Opernaufführungen besitzen, ein Berufsorchester nötig haben, so entstanden in mehreren Städten Musikgesellschaften, welche die Zusammenstellung eines vollständigen Orchesters zum Zwecke haben, das sie dann den Theaterdirektoren vermieten und das, neben dieser hauptsächlichsten Aufgabe, eine Serie von Abonnementskonzerten (Symphoniekonzerten) gibt.
Genf ist die einzige Stadt, die hierin anders organisiert ist: hier bildet der Theaterdirektor das Orchester und leiht es nach gewissen Bedingungen der Gesellschaft für Abonnementskonzerte. Diese Konzerte haben im geistigen Leben unserer schweizerischen Städte eine grosse Bedeutung erlangt; die Konzerte in Zürich und Basel sind denen in den grossen Städten Deutschlands gleichwertig. Die Orchester von Bern und Lausanne werden zur Mitwirkung in symphonischen Konzerten in den benachbarten Städten Neuenburg, Solothurn, Freiburg, Montreux usw. beigezogen.
Die volkstümlichste und verbreitetste Form der Musik in der Schweiz ist der Männerchorgesang. In allen kleinen Dörfern bestehen Männerchöre; diejenigen in den grossen Städten haben an Zahl und künstlerischer Bedeutung eine Stelle eingenommen, wie sie nirgendswo übertroffen werden können. Die Männerchöre von Zürich, Basel, Bern sind auch im Auslande bekannt; wenn sie ihre Gastreisen durch die Hauptstädte Europas antreten, so sind sie sicher eines begeisterten Empfanges, und zwar nicht nur von Seite ihrer Landsleute, sondern von der ganzen Bevölkerung und den leitenden musikalischen Persönlichkeiten, die ihren aussergewöhnlichen Wert anerkennen.
Die Liedertafeln der deutschen und die «Unions chorales» der französischen Schweiz haben sich seit dem Jahre 1843 zu einem «Eidgenössischen Gesangverein» verbunden. Seit einigen Jahren haben ihre Feste eine so riesige Entwicklung angenommen, dass ihre Organisation gegenwärtig ein Unternehmen ist, vor welchem selbst die grössten Städte der Schweiz zurückschrecken. Das letzte eidgenössische Fest fand im Jahre 1905 in Zürich statt. Mehr als hundert Gesangvereine nahmen daran teil und gewisse Gesamtchöre vereinigten auf dem riesigen Podium der Festhütte über 7000 Sänger. Die Männerchöre besitzen eine eigene Literatur; es genügt, hierzu Namen zu nennen wie Gustav Weber, Zwyssig, Baumgartner, Angerer, Attenhofer, Hegar usw. Eine besondere schweizerische Musik könnte nur in dieser Richtung hin gesucht werden.
Obgleich der Männergesang so volkstümlich und so ¶
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verbreitet ist, so geniesst er doch nicht die Gunst der bedeutenden musikalischen Grössen der Schweiz. Unsere Komponisten und Direktoren beschäftigen sich mit grösserer Begeisterung mit der Schöpfung von gemischten Chormassen, mit denen sie grosse musikalische Aufführungen mit Orchester und Soli veranstalten können. Die Orchester, von denen wir schon sprachen, sind für diese Vereine von grösster Bedeutung. So ist in jeder bedeutenden Ortschaft die Bildung von unabhängigen gemischten Chören möglich geworden, die seit dem Jahre 1870 an Stelle der sogenannten helvetischen Konzerte traten. Zu jener Zeit hatte jede Stadt der Reihe nach den Besuch von ausgewählten Berufsmusikern, die sich zu einem Orchester zusammengetan hatten und einen Chor begleiteten, der sich in dieser und jener Stadt ebenfalls aus den besten Elementen rekrutierte. In dieser Bewegung lag aber etwas künstliches und ephemeres, das nicht lange dauern konnte, gleichwohl aber einen grossen Einfluss ausübte, indem so nach und nach in jeder Stadt ein gemischter Chor entstand, der es wagen durfte, zu gewissen Zeiten allein die an den helvetischen Konzerten aufgeführten Tonstücke zu unternehmen. Seit dem Jahre 1868 haben diese Konzerte aufgehört; immerhin haben sie noch bis zum Jahre 1883 in der französischen Schweiz in jährlichen Vereinigungen der gemischten Chöre von Genf, Neuenburg und Lausanne angedauert, wobei der Reihe nach in jeder dieser Städte die grossen klassischen Werke aufgeführt wurden, an die sich diese Vereine nicht vereinzelt heranwagten.
Gegenwärtig sind die gemischten Chöre in stetem Anwachsen begriffen; gibt es doch Ortschaften von 2 bis 3000 Einwohnern, die nicht ohne Erfolg die Oratorien von Haydn und Mozart aufführen. Die Konzerte der gemischten Chöre von Basel und Zürich stehen in allererstem Rufe; aus der ganzen Schweiz und sogar aus Deutschland strömen die Zuhörer dazu zusammen; auch die Gesangvereine vom Bern, Neuenburg und Genf besitzen eine treue und zahlreiche Zuhörerschaft.
Die künstlerische Höhe, zu der die Männer- und gemischten Chöre gelangt sind, haben die Aufführung der grossen historischen Festspiele erleichtert, die in den letzten Jahren des 19. und im Anfange des 20. Jahrhunderts zu den originellsten und bemerkenswertesten künstlerischen Schöpfungen der Schweiz gezählt werden müssen. Ihren ersten Ausdruck fanden sie in der Form von einfachen Kantaten; die ersten sind wohl die von Grandson vom Jahre 1876 (wo zwei Kantaten aufgeführt wurden; eine für Männerchor von Plumhof und eine für Kinderchor von Giroud).
Wir können hier über diese Festspiele nicht in Einzelheiten eingehen, da sie eigentlich ins Gebiet des Theaters gehören; doch fand auch hier die Musik eine wichtige Stelle. Ihre grösste Entwicklung haben sie gefunden in den Festen von Sempach, Schwyz, Bern, Calven (in Chur), Neuenburg, Dornach, Basel und Lausanne. Man kennt die Bedeutung der Musik in den Winzerfesten zu Vevey. Schliesslich sichern die Versuche eines nationalen Theaters, denen wir gegenwärtig beiwohnen und deren interessanteste Form in Mézières zum Ausdruck kommt, der Vokal- und Instrumentalmusik den ihr gebührenden Platz.
In all diesen Festspielen und symphonischen Aufführungen hat es sich gezeigt, dass die Schweiz Komponisten von grossem Talente besitzt, denen aber noch die Gelegenheit fehlt, genügend bekannt und geschätzt zu werden. Im Jahre 1900 gründeten einige davon die «Vereinigung schweizerischer Musiker», die ausschliesslich aus Berufsmusikern besteht und sich zur Aufgabe gestellt hat, die Aufführung von Werken schweizerischer Komponisten zu ermöglichen, die vom dazu bestellten Komité einer solchen Ausführung würdig erachtet wurden.
Seitdem haben fast jedes Jahr solche Vereinigungen stattgefunden; die wichtigsten sind die von Zürich, Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Luzern und schliesslich (1909) von Winterthur. Die Programme umfassen alles, was man unter guter Musik versteht, vom Lied und der Kammermusik bis zur Symphonie und den grossen Kompositionen für Chor, Soli und Orchester. Die Vereinigung schweizerischer Musiker wird von der Eidgenossenschaft unterstützt; sie hat schon verschiedene interessante musikalische Persönlichkeiten ans Licht geführt; wir verweisen hier nur auf die beiden Häupter der schweizerischen Schule, wenn wir von einer solchen sprechen dürfen, auf die Komponisten Huber in Basel und Hegar in Zürich. Durch neue Unterstützungen der Eidgenossenschaft ist es der Vereinigung ermöglicht worden, die Veröffentlichung der grossen Orchesterwerke zu unternehmen.
Die Vereinigung schweizerischer Musiker ist dazu berufen, eine immer wichtigere Rolle in der Entwicklung der musikalischen Kunst in der Schweiz zu spielen. Wir sagen, in der Schweiz, denn es ist wenig wahrscheinlich, dass wir jemals auf diesem Gebiete zu einer wahrhaft nationalen Kunst gelangen werden. Die Konzerte der Vereinigung zeigen kein eigentümliches künstlerisches Gepräge; die Komponisten von unbestreitbarem Talent, die dort aufgeführt wurden, gehen aus den Schulen der Nachbarländer hervor, besonders aus der deutschen Schule, deren Einfluss selbst für die romanische Schweiz unverkennbar ist.
Ausserdem ist die Vereinigung für jeden in der Schweiz niedergelassenen Berufsmusiker offen, selbst wenn er einer fremden Nationalität angehört; dieser Umstand schwächt noch die Aussichten auf das Aufblühen einer schweizerischen Tradition und eines wahrhaft schweizerischen Stils. Dagegen darf man sagen, dass die Aufführungen der schweizerischen Musiker die Aufmerksamkeit der reichsdeutschen Komponisten auf unser Land gelenkt haben. Die Versammlung deutscher Musiker hat im Jahre 1904 ihre Jahresversammlung in Basel abgehalten; die schweizerischen Komponisten waren dabei stark vertreten; im Jahre 1910 fand abermals eine solche Versammlung in Zürich statt.
Konservatorien und Musikschulen bestehen in Zürich, Basel, Lausanne, Genf, Winterthur usw. Die Universität Basel besitzt eine schöne Sammlung von musikwissenschaftlichen Werken, die sie allen Mitgliedern der Vereinigung zur Verfügung stellt. Was die musikalische Presse anbelangt, so erwähnen wir die Schweizerische Musikzeitung, die wöchentlich in Zürich erscheint; sie ist das offizielle Organ der Vereinigung der schweizerischen Musiker und des Eidgenössischen Gesangvereins; als Supplement ist ihr die Instrumental-Musik beigegeben, das Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Militär- und Volksmusik. In der romanischen Schweiz erscheint und verschwindet wieder von Zeit zu Zeit eine in französischer Sprache redigierte Musikzeitung. Gegenwärtig erscheint in Lausanne die Vie musicale.
[Dr. Max E. Porret.]
Presse und Buchhandel.
A. Presse.
Seit der Ordinari Wochenzeitung in Basel, deren Existenz 1610 bezeugt ist und die die Mutter des schweizerischen Zeitungswesens zu sein scheint, sowie seit dem Mercure Suisse (1634) von Frédéric Spanheim oder demjenigen von L. Bourguet (1731) und seit dem Journal Helvétique oder den Etrennes Helvétiques des Dekanes Bridel haben sich in der Schweiz Zeitungen und Zeitschriften derart vermehrt, dass heute deren mehr als tausend erscheinen. Einige unsrer heutigen Zeitungen sehen bereits auf ein Bestehen von hundert und mehr Jahren zurück: so die Zürcher Freitagszeitung (gegründet 1683), das Journal d’Yverdon (1773), die Neue Zürcher Zeitung (1780), der Nouvelliste vaudois und die Gazette de Lausanne (1798), die Thurgauer Zeitung (1809). Ueber hundert Jahre alt ist auch die aus 1796 datierende Zeitschrift Bibliothèque Universelle (ursprünglich Bibliothèque Britannique geheissen).
Die Pressfreiheit war zwar schon durch die Verfassung der Helvetischen Republik von 1798 theoretisch proklamiert worden, praktisch aber nicht durchführbar gewesen. Verwirklicht ward sie erst anfangs der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts, nachdem sie von einigen Vorkämpfern freiheitlicher Anschauungen, besonders dem Nouvelliste Vaudois des Charles Monnard (seit 1824) und der Appenzeller Zeitung (seit 1828) kräftigst verfochten worden war. Seit der Bundesverfassung von 1848 bildet sie ein Prinzip unsres konstitutionellen Rechtes. Diese Gewährleistung der Pressfreiheit und die demokratischen Einrichtungen des Landes haben die periodische Presse zu einer Macht erhoben, die sich zeitweilig als Meister der öffentlichen Meinung fühlen darf. Besondere Pressgesetze besitzen in der Schweiz einzig die Kantone Genf ¶