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medizinische, veterinär-medizinische und philosophische Fakultät; Basel, Genf und Lausanne je eine theologische, juristische, medizinische und philosophische Fakultät; Freiburg und Neuenburg je eine theologische, juristische und philosophische Fakultät. Freiburg soll durch Angliederung einer medizinischen Fakultät zu einer vollständigen Universität ausgebaut werden. Die Schulen sind mit allen Hilfsmitteln zum Studium (Bibliotheken, Laboratorien, Kliniken, Sammlungen etc.; Sternwarten in Neuenburg und Genf) wohl ausgerüstet. Während die Gesamtzahl der immatrikulierten Studierenden im Jahr 1893 noch 2758 (wovon 275 Damen) betrug, zeigte der Besuch auf Schluss des Wintersemesters 1907/08 folgende Ziffern: 6905 Studierende (wovon 1353 Damen), sowie ferner 1846 Hörer, zusammen also 8751 Besucher. Für die einzelnen Anstalten stellen sich die Ziffern wie folgt:
Hochschulen | Studierende Männlich | Weiblich | Hörer | Total | Von den Studierenden sind Kantonsbürger | Andre Schweizer | Ausländer |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Zürich | 1105 | 384 | 448 | 1937 | 316 | 410 | 763 |
Bern | 1193 | 519 | 424 | 2136 | 501 | 329 | 882 |
Basel | 589 | 16 | 119 | 724 | 215 | 240 | 150 |
Genf | 1350 | - | 349 | 1699 | 111 | 99 | 1140 |
Lausanne | 656 | 385 | 280 | 1321 | 174 | 126 | 741 |
Freiburg | 554 | - | 107 | 661 | 45 | 127 | 382 |
Neuenburg | 105 | 49 | 119 | 273 | 72 | 44 | 38 |
1907-08 | 5552 | 1353 | 1846 | 8751 | 2809 | 4096 |
In Lausanne, Genf, Zürich und Bern besteht ein grosser Teil der Ausländer aus weiblichen Studierenden; an der Hochschule Freiburg werden keine Damen immatrikuliert, und Basel immatrikuliert nur solche, die die schweizerische Maturität besitzen. Man hat auch begonnen, Massregeln zur Bekämpfung der Ueberflutung unsrer Universitäten durch die Ausländer, namentlich die Russen, zu ergreifen (Rektorenkonferenzen), doch ist man bis jetzt einzig zur Aufstellung von strengeren Immatrikulationsbedingungen gelangt.
8. Privatschulwesen. Besonders stark entwickelt ist in der Schweiz auch das Privatschulwesen, über das an dieser Stelle nur einige wenige Angaben gemacht werden können. Es lassen sich unterscheiden: a) Freie evangelisch-theologische Fakultäten (je eine in Genf, Lausanne und Neuenburg). – b) Privatschulen für allgemeine Bildungszwecke (z. B. Vorbereitungsanstalten auf den Uebertritt an die Hochschulen, Stifts-, Kloster- und Ordensschulen, protestantische Schulen, Landerziehungsheime, Seminarien etc.). – c) Rettungs- (Erziehungs-) Anstalten. – d) Blinden- und Taubstummenanstalten. – e) Anstalten für Schwachsinnige. – f) Schulen in Waisen- und andern Anstalten (z. B. in der schweizer. Anstalt für Epileptische in Zürich). – g) Privatschulen für Missionszwecke (Basel mit 224 Schülern und 19 Lehrern). – h) Musikschulen (Konservatorium in Zürich I mit 540 Zöglingen und 29 Lehrkräften; Musikakademie in Zürich V; Musikschule in Winterthur; 2 Schulen in Luzern; allg. Musikschule in Basel mit 971 Zöglingen und 46 Lehrkräften; Musikschule im Imthurneum in Schaffhausen; Konservatorium in Freiburg; 2 Schulen (Konservatorien) in Genf mit zusammen 1716 Zöglingen und 101 Lehrkräften).
C. Förderung des Unterrichtswesens durch den Bund.
Dem Bund gehört nur eine einzige Unterrichtsanstalt, das eidg. Polytechnikum in Zürich, an. Daneben beteiligt er sich aber durch Subventionen etc. in weitgehendem Masse am Unterrichtswesen der Kantone. Eine grosse Aufgabe ist ihm durch den in der Volksabstimmung vom 23. November 1902 der Bundesverfassung von 1874 angegliederten Artikel 27bis zugefallen, der folgendes bestimmt: «Den Kantonen werden zur Unterstützung in der Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des Primarunterrichtes obliegenden Pflichten Beiträge geleistet». In Ausführung dieses Artikels, sowie des auf ihn sich gründenden Bundesgesetzes vom 25. Juni 1903 betr. die Unterstützung der öffentlichen Primarschule sind den Kantonen durch das eidg. Departement des
Innern pro 1906 folgende Bundesbeiträge (60 Rappen pro Kopf der Wohnbevölkerung) ausgerichtet worden:
Kanton | Fr. |
---|---|
Zürich | 258621.60 |
Bern | 353629.80 |
Luzern | 87911.40 |
Uri | 15760,- |
Schwyz | 44308,- |
Obwalden | 12208,- |
Nidwalden | 10456,- |
Glarus | 19409.40 |
Zug | 15055.80 |
Freiburg | 76770.60 |
Solothurn | 60457.20 |
Basel Stadt | 67336,- |
Basel Land | 41098.20 |
Schaffhausen | 24908.40 |
Appenzell A. R. | 33168.60 |
Appenzell I. R. | 10799.20 |
St. Gallen | 150171,- |
Graubünden | 83616,- |
Aargau | 123898.80 |
Thurgau | 67932.60 |
Tessin | 110910.40 |
Waadt | 168827.40 |
Wallis | 91550.40 |
Neuenburg | 75767.40 |
Genf | 79565.40 |
Total | 2084137.60 |
Verwendet wurden diese Summen von den Kantonen für Errichtung neuer Lehrstellen, Bau und Umbau von Schulhäusern, Errichtung von Turnhallen und Turnplätzen und Anschaffung von Turngeräten, Ausbildung von Lehrkräften, Bau von Lehrerseminarien, Aufbesserung von Lehrerbesoldungen, Aussetzung und Erhöhung von Ruhegehalten, Beschaffung von Schulmobiliar und allgemeinen Lehrmitteln, Abgabe von Schulmaterial und obligatorischen Lehrmitteln an Schulkinder, Nachhilfe bei Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder, Erziehung schwachsinniger Kinder.
Der Bund hat den Schweizer Schulen mit der Schulwandkarte der Schweiz von H. Kümmerly «nicht nur ein wundervolles kartographisches Bild der Heimat, sondern auch ein treffliches Lehrmittel geschenkt». Dazu hat sich im Jahr 1910 noch der Atlas für schweizerische Mittelschulen gesellt, der von der Erziehungsdirektoren-Konferenz mit Bundesunterstützung herausgegeben wird und unter der Redaktion von Prof. A. Aeppli in Zürich von der Kartographia A. G. in Winterthur hergestellt wurde. Andre Lehrmittel hat der Bund bis zur Stunde weder bearbeiten lassen noch herausgegeben.
Neuerdings wird auch eine Unterstützung der kantonalen Hochschulen (Universitäten) durch den Bund angeregt und durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren kräftig unterstützt.
Der Bund regelt und leitet die eidg. Medizinalprüfungen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 6. Juli 1906 eine «Verordnung betr. den Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten» erlassen. Damit übt der Bund auch auf die Organisation der Mittelschulen einen massgebenden Einfluss aus.
Von der weitern Betätigung des Bundes auf dem Gebiete des Unterrichtswesens seien genannt: die Veranstaltung der eidg. Rekrutenprüfungen; die Unterstützung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung, der hauswirtschaftlichen und beruflichen Bildung des weiblichen Geschlechtes, des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens und des kommerziellen Bildungswesens; die Förderung des militärischen Turnunterrichts und des Vorunterrichts; die Subventionierung der schweizer. permanenten Schulausstellungen in Zürich (Pestalozzianum), Bern, Luzern, Freiburg, Neuenburg und Lausanne; die Leitung und Verwaltung des schweizer. Lehrerasyls (Berset-Müller-Stiftung) auf dem Melchenbühl bei Bern; die Unterstützung der Jugendschriftenkommission des schweiz. Lehrervereins und derjenigen des Lehrervereins der französischen Schweiz. Nähere Angaben über die Tätigkeit der Bundesorgane auf einzelnen dieser Gebiete werden wir bei der Betrachtung der eidg. Verwaltung (Departemente) zu machen Gelegenheit haben.
D. Gesamtausgaben für das schweizer. Schulwesen.
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Die Gesamtausgaben (in runden Summen) für das schweizer. Schulwesen im Jahr 1906 lassen sich nach dem Jahrbuch des Unterrichtswesens (20. Jahrg., 1908) wie folgt zusammenfassen:
A. Ausgaben von Kantonen und Gemeinden | Staat | Gemeinden | Total in Millionen Fr. |
---|---|---|---|
1. Primarschulwesen | 16.7 | 25.7 | 42.4 |
2. Sekundarschulwesen | 2.9 | 3.9 | 6.8 |
3. Fortbildungsschulwesen | 0.6 | ) | - |
4. Berufsschulwesen | 2.6 | ) 2.0 | 5.2 |
5. Mittelschulwesen | 4.9 | 0.6 | 5.5 |
6. Hochschulwesen | 4.3 | - | 4.3 |
Total | 32.0 | 32.2 | 64.2 |
B. Ausgaben von Staat und Gemeinden für Hoch-, Mittel- und Berufsschulwesen etc. | 1.4 | ||
C. Leistungen des Bundes | |||
1. Eidg. Polytechnikum | 1.4 | ||
2. Für das gewerbl. Bildungswesen | |||
a) Männliche Berufsbildung | 1.1 | ||
b) Weibliche Berufsbildung und Hauswirtschaft | 0.3 | ||
3. Für das landwirtschaftl. Bildungswesen | 0.3 | ||
4. Für das kommerzielle Bildungswesen | 0.5 | ||
5. Subvention für die Primarschule | 2.1 | 5.7 | |
Total | 71.3 | ||
Davon ist wegen Doppelverrechnung (unter A und C) abzuziehen der Betrag der Primarschulsubvention des Bundes | -2,1 | ||
Die Gesamtausgabe von Kantonen, Gemeinden und Bund für das schweizer. Schulwesen im Jahr 1906 beträgt somit rund in Mill. Fr | 69.2 |
[H. B.]
Bibliotheken und Museen.
A. Bibliotheken.
Ueber das ungemein zersplitterte Bibliothekwesen der Schweiz fehlen spezielle Angaben neueren Datums leider immer noch. Seit der umfangreichen Statistik über Die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz im Jahr 1868, die Ernst Heitz im Jahr 1872 veröffentlicht hat, sind ähnliche Erhebungen nicht mehr vorgenommen worden. Dagegen besitzen wir eine ausgezeichnete synthetische Studie aus der Feder von Dr. Hermann Escher dem Leiter der Zürcher Stadtbibliothek, an die alle künftigen Arbeiten anzuknüpfen haben werden und der auch wir in allen wesentlichen Punkten folgen müssen. 1 (1 Artikel Bibliothekwesen im Handwörterbuch der schweiz. Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung; herausgeg. von N. Reichesberg. Bern 1902.)
1. Geschichtliche Entwicklung. Wie in allen Gauen nordwärts der Alpen lassen sich auch in der Schweiz die Anfänge des Bibliothekwesens auf die Klöster, speziell diejenigen des ums Jahr 530 gestifteten Ordens vom h. Benedikt, zurückführen, denen die berühmten Stiftsbibliotheken von St. Gallen (gegründet unter Abt Gozbert 826-836), Einsiedeln (10. Jahrhundert) und Engelberg (1120) angehören. Den Klosterbibliotheken der ältesten Zeit reihte sich im 15. Jahrhundert die Bibliothek der 1460 gestifteten Universität Basel an, die heute als öffentliche Bibliothek der Universität eine der bedeutendsten Büchersammlungen der Schweiz ist. Mit der Erfindung der Buchdruckerkunst und dem Anbruch der Neuzeit entstanden allerorts neue Bibliotheken, deren Gründung besonders im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation eifrig betrieben wurde. Aus dieser bis etwa ums Jahr 1750 dauernden Periode von Bibliotheksgründungen seien erwähnt:
a) Als Stadtbibliotheken diejenigen von Bern (nach 1528), St. Gallen (Vadians Vermächtnis 1551), Genf (Bibliothèque publique 1551 oder 1568), Zürich (1629), Schaffhausen (1636), Winterthur (1660), Zofingen (1693), Thun (1696).
b) Als geistliche Bibliotheken im reformierten Lager die heute mit der Universitätsbibliothek verschmolzene Kirchenbibliothek in Basel (1529), die Bibliothek der Akademie (1536; Grundstock der heutigen Kantonsbibliothek) und die Bibliothèque des étudiants (1540) in Lausanne, die heute noch bestehende Bibliothèque des pasteurs in Neuenburg (1538) und die Bibliothèque de la Compagnie des pasteurs in Genf (1560).
c) Ais geistliche Bibliotheken auf katholischer Seite diejenigen der Jesuitenkollegien in Luzern (1577) und Freiburg (1580/81), aus denen die beiden gleichnamigen Kantonsbibliotheken herausgewachsen sind, und dann die Klosterbibliotheken der Kapuziner, deren im Zeitraum 1565-1672 nicht weniger als 17 heute noch bestehende sich bildeten (Lugano 1565, Stans 1585, Luzern, Solothurn und Appenzell 1588; Zug 1595, Rapperswil 1604, Freiburg 1609, Olten 1646, Sarnen 1648, Mels 1651, Wil 1653, Schüpfheim und Arth 1655, Näfels 1671, Dornach 1672 und Schwyz ebenfalls im 17. Jahrhundert).
Eine neue Zeit, die der Aufklärung, brach etwa um die Mitte des 18. Jahrhunderts an. Sie wird in der Theologie durch den Kampf zwischen Rationalismus und Supranaturalismus und auf dem Gebiet der exakten Wissenschaften durch einen allgemeinen Aufschwung und Fortschritt gekennzeichnet. Die allgemeine Wandlung der Anschauungen mehrt das Bildungsbedürfnis und fördert die Entstehung neuer Bibliotheken auch in den kleinern Städten des Landes, sowie solcher, die speziellen Zwecken zu dienen hatten. Wir nennen: die Predigerbibliothek in Bern (1750), die theologischen Stiftungen von Frey-Grynäus (1759) und von d’Annone (1770) in Basel, die Bibliothek der Académie de théologie in Genf und die Ministerialbibliothek in Schaffhausen (beide 1780); die Bibliotheken der Naturforschenden und der Medizinischen Gesellschaft in Zürich (1746 und vor 1786), der Oekonomischen Gesellschaften in Bern (1760er Jahre) und Freiburg (1777); die Bibliothèque publique in Yverdon (1761), die Bibliothèque de la ville in Morges (1767), die Bibliothèque de la ville in Neuenburg (1794) und die Stadtbibliotheken in Solothurn (1764), Biel (1765) und Burgdorf (1777); die allgemeine Lesegesellschaft in Basel (1787), die Lesegesellschaft in Bern (1791), die Gesellschaft Musis et Amicis in Schaffhausen (1795); die Lesegesellschaft in Wädenswil (1780er Jahre), die Jugend- und Volksbibliothek Weinfelden (1792) und die Rheinthalische Lesebibliothek in Altstätten (1796). Eine 1793 in Zürich geplante Lesegesellschaft kam nicht zustande und fand ihre Verwirklichung erst 1836 in der Museumsgesellschaft.
Das 19. Jahrhundert beginnt sofort mit einem mächtigen und stets anhaltenden Aufschwung, indem im Zeitraum 1801-1870 nicht weniger als 1700 neue Bibliotheken entstanden. Die bedeutendsten der neuen Schöpfungen tragen nunmehr staatlichen Charakter und sollen als sog. Kantonsbibliotheken hauptsächlich den wissenschaftlichen Bedürfnissen der kantonalen Lehranstalten (Mittel- und Hochschulen) dienen: Aarau (1803), Frauenfeld (1807; bis 1835 nur Regierungsbibliothek), Chur (1823), Luzern (1832), Liestal (1833), Zürich (1835), Freiburg (1835). Die Eidgenossenschaft verbindet mit ihrer technischen Hochschule die Bibliothek des Polytechnikums in Zürich (1855). Dem nämlichen Zeitraum gehören die Bürgerbibliothek Luzern (1809) und die der Bundesverwaltung in Bern dienende eidg. Zentralbibliothek (1848) an.
An diese Anstalten schliesst sich nun die grosse Menge aller andern von 1800-1868 entstandenen Bibliotheken an, die allen möglichen Bedürfnissen zu entsprechen und den verschiedensten Leserkreisen zu dienen haben. Neben den Stadtbibliotheken, den Verwaltungs- und Behördenbibliotheken, den Spezialbibliotheken von Lehrerseminarien, Kollegien und Mittelschulen sind zu nennen: die Lesevereine und Museumsgesellschaften, die Bibliotheken wissenschaftlicher Gesellschaften (seit etwa 1830) und der Kunstgesellschaften, die Lehrerbibliotheken, ferner die zahllosen Volks- und Jugendbibliotheken, Schul-, Sonntagsschul- und Pfarrbibliotheken. In der Mitte des Jahrhunderts setzen militärische und kaufmännische Bibliotheken ein. Es folgen den Bedürfnissen des Handwerkerstandes dienende Gewerbebibliotheken. Mit der Gründung des Schweizer Alpenklub seit 1860 legen dessen Sektionen besondre kleine Bibliotheken an. Die schärfere Ausgestaltung der konfessionellen Verhältnisse ruft der