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de Commerce, d’administration et de chemin de fer), La Chaux de Fonds (städt. École de Commerce), Le Locle (städt. École de Commerce), Neuenburg (städt. École de Commerce mit 641 Schülern) und Genf (städt. École de Commerce und Handelsabteilung der kant. Töchter-Sekundarschule). – f) Landwirtschaftliche Schulen (z. T. blosse Winterschulen) in Zürich (Strickhof) und Winterthur, Wädenswil (interkant. Obst- und Weinbauschule), Rütti im Kant. Bern (mit Molkereischule), Langenthal, Pruntrut, Sursee, Freiburg (Pérolles; mit Molkereischule), Rheineck (Custerhof), Plantahof in Graubünden, Brugg, Niederlenz im Aargau (Gartenbauschule für Frauen und Töchter), Frauenfeld, Lausanne, Moudon (École de fromagerie), Praz in der Waadt (Weinbauschule und Versuchsstation), Écône im Wallis, Cernier, Châtelaine in Genf (École cant. d’horticulture, de culture maraîchère et de viticulture mit Cours agricoles). – g) Schulen für Hauswirtschaft und speziell weibliche Berufsarten in grosser Fülle; so z. B. schweizer. Fachschule für Damenschneiderei und Lingerie in Zürich (493 Schülerinnen), Frauenarbeitsschule in Basel (1331 Schülerinnen), Frauenarbeitsschule in St. Gallen (1810 Schülerinnen).
Die Mittel- und Berufsschulen werden zusammen von 22243 Schülern besucht.
7. Hochschulunterricht. Die Schweiz zählt folgende Hochschulen: Das eidg. Polytechnikum in Zürich (1855), die Universitäten Zürich (gestiftet 1833), Bern (1834), Basel (1460), Genf (als Akademie 1559 von Calvin gestiftet, 1874 zur Universität ausgebaut), Lausanne (Akademie von 1537 bis 1890), Freiburg (1889) und Neuenburg (als Akademie gest. 1839, aufgehoben 1848, wiederhergestellt 1866; zur Universität umgewandelt 1909).
a) Eidg. Polytechnikum. Art. 22 der Bundesverfassung von 1848 bestimmte folgendes: «Der Bund ist befugt, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten.» Nachdem die eidg. Universität vom Ständerat verworfen worden war, nahmen National- und Ständerat am 4. bezw. am das Postulat der Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich an, die bereits im Jahr 1855 eröffnet wurde. Sie ist die einzige dem Bund gehörende Unterrichtsanstalt des Landes.
Mit ihrer Leitung ist der sog. Schweizerische Schulrat betraut, der zur Zeit aus 7 Mitgliedern (inkl. den ständig amtenden Präsidenten) besteht. 1863 bezog die Schule das auf einer Terrasse am Hang des Zürichberges gelegene grossartige Gebäude, das nach den Plänen des genialen Architekten Gottfried Semper errichtet ist. An die Seite dieses Prachtbaues sind eine Anzahl von Neubauten (Sternwarte, Chemiegebäude, Physikgebäude, Maschinenlaboratorium etc.) getreten, die Zeugnis davon ablegen, dass die Eidgenossenschaft und ihre Organe der Schule stetsfort eine vor keinen Opfern zurückscheuende Sorge entgegenbringen. Es bestehen am Polytechnikum folgende Abteilungen: Architektenschule (Dauer 7 Semester), Ingenieurschule (7 Sem.), Mechanisch-technische Schule (7 Sem.), Chemisch-technische Schule mit der technischen (7 Sem.) und der pharmazeutischen Sektion (4 Sem.), Forstschule (6 Sem.), Landwirtschaftliche Schule (5 Sem.), Kulturingenieurschule (5 Sem.), Schule für Fachlehrer mit der mathematisch-physikalischen (8 Sem.), und der naturwissenschaftlichen Sektion (6 Sem.), Allgemeine philosophische und staatswirtschaftliche (Freifächer-) Abteilung, Militärwissenschaftliche Abteilung.
Der Gesamtschule steht ein Direktor und jeder einzelnen Abteilung ein «Vorstand» vor. Das Studienjahr beginnt im Oktober. Das jährliche Schulgeld beträgt 150 Fr. Das Polytechnikum zählte auf Schluss des Wintersemesters 1907-1908: 1285 reguläre Studierende (wovon 7 Damen) und 1105 Zuhöhrer, zusammen also 2390 Besucher. Von den regulären Studierenden waren 782 Schweizer und 503 Ausländer. Es gehörten dem Lehrkörper an: 65 angestellte Professoren, 41 Titularprofessoren und Privatdozenten, 75 Hilfslehrer und Assistenten. Es besteht eine Witwen- und Waisenkasse der Lehrerschaft, deren Statuten vom datieren und 1906 revidiert worden sind.
Die Schule ist mit allen notwendigen Laboratorien, Instituten und Sammlungen aufs beste ausgerüstet. Besonders erwähnt möge die Bibliothek sein, die Ende 1907 einen Bestand von 67516 Bänden aufwies. Als Annexanstalten zum Polytechnikum bestehen:
1) die eidg. Materialprüfungsanstalt, die sowohl durch Aufträge wie durch wissenschaftliche Untersuchungen ziemlich stark in Anspruch genommen wird;
2) die eidg. Prüfungsanstalt für Brennstoffe (seit Anfang 1907);
3) die eidg. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen (mit einem Versuchsgarten auf dem Adlisberg und verschiedenen Versuchsflächen in den Waldungen des Landes).
Die Gesamtausgaben für das Polytechnikum im Jahr 1907 betrugen Fr. 1380000. Auf das von der Schule im Jahr 1905 gefeierte Jubiläum ihres 50 jährigen Bestandes ist eine prachtvoll ausgestattete Festschrift in 2 Quartbänden erschienen, deren erster Teil von Prof. W. Oechsli verfasst ist und den Titel trägt: Geschichte der Gründung des eidg. Polytechnikums; mit einer Uebersicht seiner Entwicklung 1855-1905.
b) Hochschulen. Von den Hochschulen (Universitäten) haben Zürich je eine theologische, staatswissenschaftliche, medizinische, zahnärztliche, veterinär-medizinische und philosophische Fakultät;
Bern je eine evangelisch-theologische, katholisch-theologische, juristische, ¶
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medizinische, veterinär-medizinische und philosophische Fakultät; Basel, Genf und Lausanne je eine theologische, juristische, medizinische und philosophische Fakultät; Freiburg und Neuenburg je eine theologische, juristische und philosophische Fakultät. Freiburg soll durch Angliederung einer medizinischen Fakultät zu einer vollständigen Universität ausgebaut werden. Die Schulen sind mit allen Hilfsmitteln zum Studium (Bibliotheken, Laboratorien, Kliniken, Sammlungen etc.; Sternwarten in Neuenburg und Genf) wohl ausgerüstet. Während die Gesamtzahl der immatrikulierten Studierenden im Jahr 1893 noch 2758 (wovon 275 Damen) betrug, zeigte der Besuch auf Schluss des Wintersemesters 1907/08 folgende Ziffern: 6905 Studierende (wovon 1353 Damen), sowie ferner 1846 Hörer, zusammen also 8751 Besucher. Für die einzelnen Anstalten stellen sich die Ziffern wie folgt:
Hochschulen | Studierende Männlich | Weiblich | Hörer | Total | Von den Studierenden sind Kantonsbürger | Andre Schweizer | Ausländer |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Zürich | 1105 | 384 | 448 | 1937 | 316 | 410 | 763 |
Bern | 1193 | 519 | 424 | 2136 | 501 | 329 | 882 |
Basel | 589 | 16 | 119 | 724 | 215 | 240 | 150 |
Genf | 1350 | - | 349 | 1699 | 111 | 99 | 1140 |
Lausanne | 656 | 385 | 280 | 1321 | 174 | 126 | 741 |
Freiburg | 554 | - | 107 | 661 | 45 | 127 | 382 |
Neuenburg | 105 | 49 | 119 | 273 | 72 | 44 | 38 |
1907-08 | 5552 | 1353 | 1846 | 8751 | 2809 | 4096 |
In Lausanne, Genf, Zürich und Bern besteht ein grosser Teil der Ausländer aus weiblichen Studierenden; an der Hochschule Freiburg werden keine Damen immatrikuliert, und Basel immatrikuliert nur solche, die die schweizerische Maturität besitzen. Man hat auch begonnen, Massregeln zur Bekämpfung der Ueberflutung unsrer Universitäten durch die Ausländer, namentlich die Russen, zu ergreifen (Rektorenkonferenzen), doch ist man bis jetzt einzig zur Aufstellung von strengeren Immatrikulationsbedingungen gelangt.
8. Privatschulwesen. Besonders stark entwickelt ist in der Schweiz auch das Privatschulwesen, über das an dieser Stelle nur einige wenige Angaben gemacht werden können. Es lassen sich unterscheiden: a) Freie evangelisch-theologische Fakultäten (je eine in Genf, Lausanne und Neuenburg). – b) Privatschulen für allgemeine Bildungszwecke (z. B. Vorbereitungsanstalten auf den Uebertritt an die Hochschulen, Stifts-, Kloster- und Ordensschulen, protestantische Schulen, Landerziehungsheime, Seminarien etc.). – c) Rettungs- (Erziehungs-) Anstalten. – d) Blinden- und Taubstummenanstalten. – e) Anstalten für Schwachsinnige. – f) Schulen in Waisen- und andern Anstalten (z. B. in der schweizer. Anstalt für Epileptische in Zürich). – g) Privatschulen für Missionszwecke (Basel mit 224 Schülern und 19 Lehrern). – h) Musikschulen (Konservatorium in Zürich I mit 540 Zöglingen und 29 Lehrkräften; Musikakademie in Zürich V; Musikschule in Winterthur; 2 Schulen in Luzern; allg. Musikschule in Basel mit 971 Zöglingen und 46 Lehrkräften; Musikschule im Imthurneum in Schaffhausen; Konservatorium in Freiburg; 2 Schulen (Konservatorien) in Genf mit zusammen 1716 Zöglingen und 101 Lehrkräften).
C. Förderung des Unterrichtswesens durch den Bund.
Dem Bund gehört nur eine einzige Unterrichtsanstalt, das eidg. Polytechnikum in Zürich, an. Daneben beteiligt er sich aber durch Subventionen etc. in weitgehendem Masse am Unterrichtswesen der Kantone. Eine grosse Aufgabe ist ihm durch den in der Volksabstimmung vom der Bundesverfassung von 1874 angegliederten Artikel 27bis zugefallen, der folgendes bestimmt: «Den Kantonen werden zur Unterstützung in der Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des Primarunterrichtes obliegenden Pflichten Beiträge geleistet». In Ausführung dieses Artikels, sowie des auf ihn sich gründenden Bundesgesetzes vom betr. die Unterstützung der öffentlichen Primarschule sind den Kantonen durch das eidg. Departement des
Innern pro 1906 folgende Bundesbeiträge (60 Rappen pro Kopf der Wohnbevölkerung) ausgerichtet worden:
Kanton | Fr. |
---|---|
Zürich | 258621.60 |
Bern | 353629.80 |
Luzern | 87911.40 |
Uri | 15760,- |
Schwyz | 44308,- |
Obwalden | 12208,- |
Nidwalden | 10456,- |
Glarus | 19409.40 |
Zug | 15055.80 |
Freiburg | 76770.60 |
Solothurn | 60457.20 |
Basel Stadt | 67336,- |
Basel Land | 41098.20 |
Schaffhausen | 24908.40 |
Appenzell A. R. | 33168.60 |
Appenzell I. R. | 10799.20 |
St. Gallen | 150171,- |
Graubünden | 83616,- |
Aargau | 123898.80 |
Thurgau | 67932.60 |
Tessin | 110910.40 |
Waadt | 168827.40 |
Wallis | 91550.40 |
Neuenburg | 75767.40 |
Genf | 79565.40 |
Total | 2084137.60 |
Verwendet wurden diese Summen von den Kantonen für Errichtung neuer Lehrstellen, Bau und Umbau von Schulhäusern, Errichtung von Turnhallen und Turnplätzen und Anschaffung von Turngeräten, Ausbildung von Lehrkräften, Bau von Lehrerseminarien, Aufbesserung von Lehrerbesoldungen, Aussetzung und Erhöhung von Ruhegehalten, Beschaffung von Schulmobiliar und allgemeinen Lehrmitteln, Abgabe von Schulmaterial und obligatorischen Lehrmitteln an Schulkinder, Nachhilfe bei Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder, Erziehung schwachsinniger Kinder.
Der Bund hat den Schweizer Schulen mit der Schulwandkarte der Schweiz von H. Kümmerly «nicht nur ein wundervolles kartographisches Bild der Heimat, sondern auch ein treffliches Lehrmittel geschenkt». Dazu hat sich im Jahr 1910 noch der Atlas für schweizerische Mittelschulen gesellt, der von der Erziehungsdirektoren-Konferenz mit Bundesunterstützung herausgegeben wird und unter der Redaktion von Prof. A. Aeppli in Zürich von der Kartographia A. G. in Winterthur hergestellt wurde. Andre Lehrmittel hat der Bund bis zur Stunde weder bearbeiten lassen noch herausgegeben.
Neuerdings wird auch eine Unterstützung der kantonalen Hochschulen (Universitäten) durch den Bund angeregt und durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren kräftig unterstützt.
Der Bund regelt und leitet die eidg. Medizinalprüfungen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am eine «Verordnung betr. den Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten» erlassen. Damit übt der Bund auch auf die Organisation der Mittelschulen einen massgebenden Einfluss aus.
Von der weitern Betätigung des Bundes auf dem Gebiete des Unterrichtswesens seien genannt: die Veranstaltung der eidg. Rekrutenprüfungen;
die Unterstützung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung, der hauswirtschaftlichen und beruflichen Bildung des weiblichen Geschlechtes, des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens und des kommerziellen Bildungswesens;
die Förderung des militärischen Turnunterrichts und des Vorunterrichts;
die Subventionierung der schweizer. permanenten Schulausstellungen in Zürich (Pestalozzianum), Bern, Luzern, Freiburg, Neuenburg und Lausanne;
die Leitung und Verwaltung des schweizer. Lehrerasyls (Berset-Müller-Stiftung) auf dem Melchenbühl bei Bern; die Unterstützung der Jugendschriftenkommission des schweiz. Lehrervereins und derjenigen des Lehrervereins der französischen Schweiz.
Nähere Angaben über die Tätigkeit der Bundesorgane auf einzelnen dieser Gebiete werden wir bei der Betrachtung der eidg. Verwaltung (Departemente) zu machen Gelegenheit haben.
D. Gesamtausgaben für das schweizer. Schulwesen. ¶