Verbindung gebracht wird, trugen viel zum Aufschwung der Schiffahrt bei. Die heutige Flottille des
Luganersees zählt 9 Dampfschiffe
für den Verkehr der Reisenden. Die Zahl dieser letztern, die im Jahre 1859: 41821 betrug, erreichte 1905: 806000. Seit einigen
Jahren werden die Gewässer des
Luganersees auch von zahlreichen Motorschiffen durchkreuzt, die teils
in öffentlichen, teils in privatem Dienste stehen.
(Kt. Tessin,
Bez. Lugano).
Vor Kurzem wurde eine elektrische Linie eröffnet, die vom Bahnhof Lugano ausgehend,
dem Hügel nachfährt, welcher das rechte Ufer von
Cassarate überragt, sie verbindet die Stadt mit
Tesserete im
Val Capriasca.
(Bistum).DesChristentum wurde in die südl. Alpenthälern in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung
eingeführt durch die
Bischöfe von
Mailand und Como, unter denen sich besonders auszeichneten: St. Mona
von
Mailand (193-251), welcher der
Apostel der Alpenbevölkerung im N. von Como genannt wurde, und St. Felix romanus,
Bischof
von Como (379-391), dem man die Gründung der Pfarreien
Locarno, Lugano und
Bellinzona zuschreibt. Die Heiligen Provino, Franz
und Abbondio von Mazedonien (489), ihre Nachfolger als
Bischof von Como, verbreiteten die neue Religion
besonders in den Thälern des
Tessins.
Diese
Mission wurde ihnen erleichtert durch die
Bischöfe von Novara, welche mit denen von Como bis ans Ende des 10. Jahrhunderts
Besitzer eines Teiles dieser Länder waren. Beim Tode von Atto oder Attone,
Bischof von Vercelli (954),
der einen Teil des Leventinathals zum
Lehen hatte und der einige Jahre in
Giornico zugebracht haben soll, wo man ihm dem Bau
der interessanten Basilika S.
Nicolas zuschreibt
(Rahn in seinen Monumenti artistici medioevali delTicino,
Bellinzona 1894 hält
sie um zwei Jahrhunderte älter), gingen die
Riviera, Blenio und das Leventinathal an das Bistum von
Mailand
über; seit dieser Zeit
trugen die gewöhnlichen Domherren den Titel Conti delleTreValli und führten dort den ambrosianischen
Ritus ein.
Der andere Teil des gegenwärtigen Kantons Tessin,
mit Ausnahme von
Brissago und
Tesserete blieb weiter ein Teil des Bistums Como mit
dem römischen Ritus. Nach dem Historiker Torricelli (Orazioni sacre, Lugano 1817) hatten die
Bischöfe von Como schon seit
dem Jahre 1200 ihre vorübergehende Residenz in Lugano, in einem Hause des
PlatzesSant’Antonio. Aber gegen das Ende des 14. Jahrhunderts
liess Bonifacius von Modena, der
Bischof von Como, in der Mitte der Stadt einen schönen Palast erbauen,
der den
Bischöfen gelegentlich ihrer amtlichen Besuche und während der Sommerferien zur Residenz dienen sollte.
Bis im Jahre 1844 konnte man auf der
Türe dieses Gebäude die Inschrift lesen: † MCCCXLVI. Dominus Bonifacius de MutinaEpiscopus Cumanus lumen utriusquejuris fecit construit palatium quodnunc Lugani nititur latum a parteanteriori brachiis sexaginta duobus cum Ecclesia B. Geminiani et cum muris usque ad lacum similiter latis brachiis sexagintaduobus ad honorem Dei Cumanæ Ecclesiæ et bonorum hominum. Aus dieser Zeit stammt die Benennung Halbkathedrale, die der
Kirche von
San Lorenzo zugelegt wurde. Im Jahre 1844 baute man auf diesem
Platze einen Palast, der der
Regierung des Kantons Tessin
zur Residenz bestimmt war; die
Bischöfe wählten dann als Residenz den
FleckenBalerna bei
Mendrisio, wo Francesco
Bonesana, der
Bischof von Como, eine grossartige
Villa am Anfange des 18. Jahrhunderts hatte errichten lassen.
Zur Verbreitung des Glaubens im Tessin
trug viel bei, dass die
Bischöfe von Como besonders verschiedene Rechte
besassen, die von fürstlichen Schenkungen stammten. So wurde
Bellinzona mit den dort erhobenen Zehnten und anderen
Rechten
schon im Jahre 712 von Luitprand, dem König der Lombarden, dem
Bischof Diodato gegeben; diese Schenkung wurde im Jahre 1311 von
Heinrich VII. bestätigt. Diese
Bischöfe hatten auch Rechte über
Locarno, Lugano und
Mendrisio. Im Jahre 1340 gaben die Visconti
von
Mailand das Bleniothal den
Grafen Pepoli von Bologna zum
Lehen, welche ihrerseits dieses
Thal im Jahre 1450 den Bentivoglio
aus der gleichen Stadt abtraten. Aber 1457 ging dasBlenio an den Herzog von
Mailand über. 1484 mussten
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mehr
die Domherren das Leventina- und das Bleniothal an den Kanton Uri
abtreten. Dagegen erhielten sie vom Herzog von Mailand die Zollrechte
über das Castel Seprio. Von dieser Zeit an trugen sie den Titel «Signori e Conti della
valle di Blenio nello spirituale e nel temporale – ed esercenti in Leventina e Riviera ogni maniera di
giurisdizione spirituale plenariamente». Diese zeitlichen Rechte fielen dahin, sobald im Jahre 1560 das Blenio als Vogtei
der Kantone Uri,
Schwyz
und Nidwalden
erklärt wurden. In der Mitte des 16. Jahrhunderts predigten einige Patrizier von Locarno, mit der Hülfe des Paters
Beccaria von Mailand die Reformation in der Stadt Locarno; aber diese Versuche wurden schleunigst unterdrückt
durch ein Dekret der Tagsatzung von Baden, datiert vom Um die Verbreitung der «Ketzerei» zu
verhindern, besuchte Carlo Borromeo, der Erzbischof von Mailand und Kardinal, in den Jahren 1567, 1570, 1576, 1581, 1583 und 1584 alle
Thäler des Tessins und brachte in viele Pfarreien ein neues Leben. Da er das Fehlen einer gebildeten und
auf der Höhe ihrer Aufgabe stehenden Geistlichkeit bedauerte, so gründete er (1579) das Collegium Helveticum, wo 20 Schweizer
und 20 Graubündner unentgeltlich aufgenommen wurden.
Zur Zeit der Revolution wurde diese Gründung aufgehoben; aber infolge der Reklamationen von schweizerischer
Seite gewährte die österreichische Regierung den Schweizern 24 Freiplätze in den Seminarien des Erzbistums Mailand. Dieses
Konkordat wurde im Jahre 1859 von der italienischen Regierung anerkannt. San Carlo gründete auch ein Seminar in Pollegio bei
Biasca, im Mittelpunkt der drei obern Tessinthäler. Aber erst im Jahre 1622 konnte sein Vetter,
der Kardinal Friedrich Borromeo, dieses kleine Seminar einweihen, in welchem noch jetzt die jungen Priester des Kantons einen
Teil ihrer theologischen Studien machen.
Im Jahre 1595, nach dem Tode von San Carlo verlangte die Tagsatzung von Baden vom Papst Clemens VIII. die Trennung der tessinischen
Gebiete von den Bistümern von Mailand und von Como. Dennoch wagte man nicht, zu streng darauf zu beharren, weil man die Anhänglichkeit
der Bevölkerung an ihre Bischöfe kannte. Als im Jahre 1803 die Unabhängigkeit des Tessins erkannt wurde, und später, 1805,
1813, 1815 und 1819, verlangte die Regierung vom Heiligen Stuhl und von der eidgenössischen Tagsatzung
ein selbständiges Bistum.
Diese delikate Frage wurde in die Länge gezogen. Die Geistlichen, und besonders diejenigen, welche von Mailand abhingen,
zeigten keineswegs den Wunsch, das Bistum zu wechseln, obschon oft ein halbes Jahrhundert verging, ohne dass sie das Vergnügen
hatten, den Bischof seine geistliche Tätigkeit in den Thälern des Tessins ausüben zu sehen. Jedoch begab
sich im Jahre 1833 eine geistliche Deputation nach Rom, um zu einer endlichen Lösung zu gelangen. Aus politischen Gründen,
denen Oesterreich nicht fern stand, und auch, weil die nötigen, vom Papste verlangten Fonds zur Unterhaltung eines Bischofs
und eines Seminars im Tessin
fehlten, führten die Unterhandlungen zu keinem Ende. Im Jahre 1852 unterdrückte
die radikale Regierung fast alle religiösen Korporationen; 1855 beschloss sie, den Kanton von den Bistümern Mailand und
Como abzulösen und ihn mit dem Bistum Chur oder Basel
zu vereinigen.
Der HeiligeStuhl liess durch seinen Vertreter Monsignore Bovieri in Luzern
mitteilen, dass er diesen Vorschlägen
seine Zustimmung nicht geben könne, dass er aber bereit sei, zur Schaffung eines tessinischen Bistums in Unterhandlungen
einzutreten, vorausgesetzt, dass die Regierung einwillige, die Ausführung der beschlossenen Dekrete gegen die Kirche aufzuheben
oder wenigstens deren Ausführung aufzuschieben. Auf die Einladung des Grossen Rates des Tessins veröffentlichte
die Bundesversammlung am den Beschluss, dass jede fremde bischöfliche Jurisdiktion im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft
aufgehoben sei. Dieser Beschluss führte einen Konflikt zwischen Kirche und Staat herbei, der bis zum Jahre 1884 dauerte,
bis dann eine Konvention zwischen dem Bundesrat und dem Heiligen Stuhl bezüglich der geistlichen Beziehungen
und dem Kanton Tessin
geschlossen wurde. Folgendes ist der Text dieser Uebereinkunft:
Art. 1. Die Pfarreien des Kantons Tessin
werden
kanonisch von den Bisthümern Mailand und Como losgetrennt und unter die geistliche Administration
eines Prälaten gestellt, welcher den Titel eines apostolischen Administrators des Kantons Tessin
annimmt.
Art. 2. Die Ernennung des apostolischen Administrators geschieht durch den Heiligen Stuhl.
Art. 3. Sollte der Titular vor der endgültigen Organisation der Kirchenverhältnisse der Pfarreien des Kantons Tessin
mit Tod abgehen,
so werden der Bundesrath, der Kanton Tessin
und der HeiligeStuhl sich über die Verlängerung des durch gegenwärtige
Uebereinkunft aufgestellten Provisoriums verständigen.
Art. 4. Der Kanton Tessin
verpflichtet sich, die für die Vollziehung dieses Uebereinkommens, namentlich in Bezug auf den Gehalt des
apostolischen Administrators, seinen Wohnsitz u. s. w., erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Art. 5. Die Ratifikationen dieses Uebereinkommens sind binnen drei Monaten in Bern
auszuwechseln.
Monsignore Eugène Lachat, Bischof von Basel,
wurde zum apostolischen Verwalter des Tessins ernannt; die tessinische
Regierung gewährte der neuen Institution eine jährliche Subvention von Fr. 17000, wovon Fr. 12000 für diesen Verwalter
bestimmt sind und Fr. 5000 für einen Lehrstuhl der Philosophie und Theologie für die Seminaristen.
Monsignore Lachat, der vom Papst zum Erzbischof von Damiette ernannt worden war, hielt am seinen
feierlichen Einzug in Bellinzona und fixierte seine Residenz in Balerna. Er gründete unverzüglich ein geistliches Seminar
in Lugano, in der früheren Villa Fè; schon am 17. November des gleichen Jahres konnte das neue Institut mit 48 Seminaristen eröffnet
werden. Monsignore Lachat starb fünfzehn Monate nach seiner Ernennung, am Am folgenden Tage wurde Monsignore
Castelli von Melide, Generalvikar des Bischofs, vom heiligen Stuhl mit der vorläufigen geistlichen Leitung des Tessins betraut.
Er verlegte seine Residenz nach Lugano.
Neue Unterhandlungen wurden zwischen dem Tessin,
Bern
und Rom angeknüpft. Leo XIII. ernannte durch ein Breve vom den
Oberkirchenvorsteher (arciprete) von Bellinzona, Vincenzo Molo, zum Titularbischof von Gallipolis und apostolischer Verwalter
des Tessins. Die Konsekrationsfeier fand am 2. Oktober in Bellinzona statt. Monsignore Molo hielt seinen Einzug in Lugano am Indessen
wurde die Uebereinkunft zwischen der Schweiz und dem heiligen Stuhle, welche die kirchlichen Verhältnisse
des Tessins definitiv regelte, erst am unterzeichnet; am 7. September des gleichen Jahres veröffentlichte der Papst Leo
XIII. die Bulle der Gründung des Bistums Lugano. (BulleAd Universum,Bellinzona 1889). Nach dieser Bulle ist das
Bistum Lugano aeque principaliter mit dem von Basel
vereinigt, mit dem Vorbehalte jedoch, dass der als apostolischer Verwalter
ernannte Bischof gänzlich unabhängig und immer ein Tessiner sei, bestätigt vom Bischof von Basel.
Das Bistum Lugano erhält die
gleichen Rechte wie das von Basel.
Das Kapitel von Lugano hat dagegen das Recht, an der Wahl des Bischofs von
Basel
teilzunehmen. Die Jurisdiktion des Bischofs von Lugano erstreckt sich auf die 242 Pfarreien des Kantons, von denen 162 einen
unabsetzbaren, die andern einen absetzbaren Pfarrer haben und den Namen Vizepfarreien annehmen. 188 Pfarreien haben den römischen, 54 den
ambrosianischen Ritus.
Das frühere Seminar Santa Maria in Pollegio, das im Jahre 1852 aufgehoben worden war, wird 1876 wieder
eingesetzt. In der eben genannten Bulle wird es dazu bestimmt, junge Seminaristen des Kantons aufzunehmen, welche die Gymnasialkurse
besuchen. Der Staat leistet an dieses Seminar eine Jahresrente von Fr. 1200 zu Gunsten der Schüler des
Blenio- und des Leventinathales. Monsignore Molo wollte den Seminaristen ein gesunderes, geräumigeres und den Anforderungen
der Hygiene besser entsprechendes Gebäude bieten und liess in prächtiger Lage, oberhalb des Bahnhofes Lugano, ein grossartiges
Gebäude errichten, das am eingeweiht wurde, einige Monate vor dem Tode des Bischofs, der am erfolgte.
Monsignore Peri Morosini, ein Luganeser, Titularbischof
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