Vergünstigungen beim Friedensschluss. Dies gab dann Ursache zu einem hässlichen Familienstreit und lang andauernder despotischer
Beamtenwillkür. Das Jahr 1797 brachte auch dem Appenzellerland die Revolution unter dem Vorwand einer Gesetzesverbesserung.
Dabei brachen Uneinigkeiten los über Entsendung von Truppen nach der Westschweiz. Aber bald standen französische Truppen
im Land und zwangen es zur Annahme der Konstitution. Mit einem grossen Teil des Kantons St. Gallen
bildete Appenzell
nun den Kanton
Säntis.
Gegen diese Ordnung der Dinge suchte sich das Appenzellervolk zu verschiedenen Malen aufzulehnen, ohne andern Erfolg als
den grosser Exekutionen. Erst die Mediationsakte 1803 brachte wieder Ruhe und Ordnung auf lange Zeit.
Die grosse Hungersnot von 1817 schlug dem Land tiefe Wunden. Eine von der Obrigkeit von Ausserroden vorgenommene Verbesserung
der Gesetze wurde 1821 von der Landsgemeinde stürmisch verworfen. Darauf suchten einsichtige Männer das Schulwesen zu heben,
und zwar mit Erfolg. Es wurden gemeinnützige Anstalten gegründet, durch gute Schriften im Volk der
Sinn für das Schöne und Edle angefacht. So ward der Boden vorbereitet, auf dem 1834 ein neuer zeitgemässer Verfassungsentwurf
angenommen werden konnte.
Im Jahre 1859 nahm das Volk von Appenzell
A. R. auf einer Landsgemeinde zu
Hundwil eine neue Verfassung an. Als aber 1874 die Bundesverfassung
revidiert ward, musste ihr auch die appenzellische Verfassung angepasst werden. Dies war in der Hauptsache
das Werk des spätem Ministers
Arn.
Roth von
Teufen; unter seiner Leitung kam eine neue Verfassung zustande, die am in
einer ausserordentlichen Landsgemeinde angenommen wurde.
Um das Gleichgewicht zwischen unserm ursprünglichen Artikel, worin wir
uns möglichster Kürze befliessen, und der Behandlung später folgender Kantone durch andre Autoren einigermassen herzustellen,
wollen wir noch einiges nachtragen, ohne auch damit auf absolute Vollständigkeit Anspruch zu machen.
1. Grœsse und Grenzen.
Infolge
einer 1903 angestellten Nachrechnung fand das eidg. topographische Bureau, dass es bisher das
Gebiet von
ObereggAusserroden zugeschieden hatte. Die bereinigte Rechnung ergibt nun für Appenzell
Innerroden einen Flächeninhalt
von 172,88 km2, so dass auf den km2 78,08 Einwohner kommen. Die Grenze zwischen Innerroden und Ausserroden wurde im
allgemeinen durch den Landteilungsvertrag von 1597 und etwas genauer durch den Konferenzabschied von 1667 festgesetzt,
wobei indessen das Gebiet von
Oberegg gegenüber den anliegenden ausserrodischen Gemeinden (bes. gegenüber
Reute) nie genau
ausgeschieden wurde.
Hier vor allem, aber auch in andern Grenzgebieten galt lange der Grundsatz, dass die Besitztümer von Katholiken zu Innerroden,
diejenigen reformierter Bewohner zu Ausserroden gehören, wie ja der katholische
Appenzeller Bürger selbst
ein Innerroder, der Reformierte ein Ausserroder war. Dadurch entstanden mit den Jahren den ungefähren Grenzlinien entlang
eine ganze Anzahl sogen. exempter
Güter, d. h. von ausserrodischem Gebiet umschlossene Liegenschaften, die zu Innerroden
gehörten, und umgekehrt.
Dies war besonders dem
Rothbach entlang der Fall, was zu vielen Anständen und Verhandlungen führte.
Erst im Jahr 1870 wurden die Grenzen unter Mitwirkung des eidg. Kommissärs, Landammann Aepli von St. Gallen
in gegenseitigem Uebereinkommen
genau festgelegt, wobei die meisten exempten
Güter an Ausserroden fielen und
Oberegg in 2 nirgends zusammenhängende Teile
zerrissen wurde, weil Innerroden in erster Linie die Zugehörigkeit der beiden exempten
KlösterWonnenstein
und
Grimmenstein für sich retten wollte. Die Grenzen sind darum oft selbst da nicht natürliche, wo eine solche in der Nähe
gelegen hätte.
Die W.-Grenze gegen Ausserroden beginnt in der Mitte des Windmesserhäuschens auf der Säntisspitze, steigt hinunter zur
Einsattelung zwischen dem
BlauenSchnee und der Tierwies und hinauf zur
Girenspitze (Vereinbarung von 1896),
von da hinunter zur
Kammhalde (Grenzstein Nr. 1), deren
Grat sie folgt, bis er sich verliert. Dann wendet sie sich gegen
¶
mehr
den Weissbach, dem sie etwa 2,5 km weit folgt, um dann die Lauftegg zu übersteigen, das Thal des Kronbachs zu durchqueren und
im ganzen nord-ostwärts auf die HundwilerHöhe zu steigen. Von da folgt sie dem Grat bis Steigershöhe, dann dem Buchenbach
nach bis zur Sitter und dieser bis zur Mündung des Rotbaches. Dieser bildet dann die N.-Grenze bis unterhalb
Bühler, wo sie in einem ziemlichen Bogen nach S. ausweicht und dann erst 2 km weiter oben den Bach wieder trifft. Bald verlässt
sie diesen wieder, zieht sich durchschnittlich südöstlich gegen den Hohen Hirschberg, an dem sie 500 m nördlich
vorbeistreicht, um in ö. Richtung die Brandegg (Grenzstein Nr. 46) und dann in einem Bogen, nördlich ausweichend, den Hörchelkopf
zu erreichen.
Hier beginnt die O.-Grenze gegen den Kant. St. Gallen.
Diese befindet sich bis über Fähnern hinaus am O.-Abhang der Höhen, geht dann beim
Unterkamor auf die W.-Seite des Berges über, steigt aber bald wieder zur Spitze des Kamors auf und hält
sich nun auf der Wasserscheide über den Hohen Kasten, Furgglenfirst, Roslen, Kraialpfirst (wo sie S.-Grenze wird), Altmann,
Rotstein, bis zum Säntis. (Auf der topographischen Karte ist die Grenze östlich der Fähnern falsch angegeben, indem sie
den Forstsee berühren sollte.)
Von der Landmarch weg, wo noch etwa 200 m der Ruppenstrasse auf innerrodisches Territorium fallen, zieht sich die erst 1875 in
Kraft getretene Grenzlinie des äussern Landesteils bald auf die Wasserscheide zwischen Rheinthal und appenzellischem Hügelland
und behält diese (aber immer nur ungefähr) bis an die Strasse Oberegg-Rehetobel bei, um von da die unregelmässigsten
Kurven gegen Heiden, Reute und Wolfhalden zu beschreiben. Im weitern Verlauf gegen Walzenhausen weicht sie nicht mehr zu sehr
von der Geraden ab, steigt von 760 m auf 935 und sinkt wieder auf 657 m. Die Grenze gegen St. Gallen
bleibt immer am Abhange
des Rheinthales zwischen 600 und 700 m, während der oberste Grat zwischen 800-1100 m schwankt. Sie steigt nur im westlichen
Abschnitt wieder zur Landmarch bis 1023 m auf.
Dass hier das (auch ausserrodische) Appenzeller Gebiet überall den Abhang hinabgreift, rührt ohne Zweifel daher, dass es
von unten her besiedelt wurde und sich erst später politisch vom Unterland losgetrennt hat. Beweis hiefür
ist nicht nur eine bemerkenswerte Uebereinstimmung der Dialekte, sondern auch die frühere Zugehörigkeit dieser Gegenden
zu den Kirchen von Höchst (Vorarlberg) und St. Margrethen. Kleinere Gebiete sind heute noch nach Berneck und Marbach kirchgenössig.
Im
Gegensatz dazu geht im südl. Teil die Grenze ostwärts über die Wasserscheide hinab, weil hier die
Bevölkerung von N. her eindrang und der Bergabhang mit Wald bedeckt blieb, der nach Bedürfnis von oben und unten in Anspruch
und Besitz genommen wurde.
2. Geologie, Mineralogie, Botanik etc.
sind, soweit unser ursprünglicher Artikel nicht genügt, ausführlicher in den Artikeln Sæntis und Sankt Gallen
behandelt, so dass wir auf diese verweisen können. Zur Fauna ist vielleicht nachzutragen, dass die Kreuzotter (Pelias berus)
trotz gegenteiligen Behauptungen mit Sicherheit in unserm Gebiete noch nicht nachgewiesen werden konnte und wahrscheinlich
gar nicht vorkommt, dass aber die Ringelnatter (Colubernatrix) und die österreichische Natter (C. austriacus)
sich finden, ebenso der Fadenmolch (Triton helveticus) und die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans).
An ersten Gipfelbesteigungen sind (nach Lüthi und Egloff) bekannt: 1825 Altmann (Apotheker Fröhlich), 1884 Freiheit (Bodenmann,
Eugster und Dörig), 1890 Türme (Nänny und J. B. Fässler), 1891 Lisengrat (Nänny), 1894 Hängeten (Egloff).
Es ist natürlich trotz diesen Angaben nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere Höhepunkt schon früher von einem
Jäger oder Hirten bezwungen worden ist.
Die erste Unterkunftshütte auf dem Säntis wurde 1845 von Jakob Dörig, genannt Schribers Jock, errichtet, der dann gleichfalls 1850 die
erste Hütte zur Aufnahme von Touristen auf dem Hohen Kasten erbaute.
wird seit 1905 die Kraft bezogen (etwa 300 PS.) für das «Elektrizitätswerk Appenzell",
,
das vom und für das Dorf Appenzell
erstellt wurde, aber auch an die zwischenliegenden Gegenden Licht und Kraft abgibt, so wie für
den Betrieb der kommenden Säntisbahn in Aussicht genommen ist. Die Sitter mit ihren Nebenadern treibt
in Innerroden 8 Sägemühlen und 1 Mühle, der Auer- und der Kronbach je eine Sägemühle, der Fallbach mit Nebenbächen 4 Sägen
und 1 Mühle.
4. Die Viehzählungen
ergaben folgende Resultate:
1866
1896
1906
Rindvieh
6748
8998
10257
Pferde
262
118
170
Maultiere
-
-
4
Schweine
2446
9572
9323
Schafe
919
327
265
Ziegen
4825
4850
3813
Wie aus diesen Angaben ersichtlich, nimmt die Zahl
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