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daher durch Bündnisse sich der immer drückender werdenden Herrschaft zu erwehren. Die Aebte wussten aber solche Bündnisse zu vereiteln und das Volk durch Beamte des Stiftes in strenger Knechtschaft zu halten. Da drang die Kunde vom Bund der Urkantone ins Appenzellervolk. Mächtiger ward die Unbotmässigkeit gegen den Abt. Unter Kuno von Stoffeln kam es zum offenen Aufstand. Die Leute des Stiftes wurden verjagt und die Abgaben verweigert. Nun sammelte Kuno von Stoffeln, von der Stadt St. Gallen unterstützt, ein Heer und zog gegen das Landvolk, das vom Lande Schwyz Zuzug erhalten hatte. Am kam es auf der Höhe von Vögelinsegg beim Orte Speicher zum Treffen, wobei die Appenzeller Sieger blieben und die Stadt dem Abte ihre Hilfe entzog.
Jetzt suchte Kuno von Stoffeln Hilfe bei Oesterreich. Herzog Friedrich wollte vom Rheinthal aus ins Appenzellerland eindringen, wurde aber am Stoos (ob Gais) 1405 geschlagen und vertrieben. Jetzt unternahmen die Appenzeller mit grossem Erfolge, von der Stadt St. Gallen unterstützt, Beute- und Siegeszüge in die den Oesterreichern gehörenden Gebiete am Bodensee. Aber bei der Belagerung von Bregenz 1408 wurden sie vom verbündeten Adel des Seegebietes angegriffen und geschlagen.
Sie mussten sich in ihr Bergland zurückziehen, bedrohten aber fortwährend die Abtei, der sie jeden Tribut weigerten, während das Stift auf seinen alten Ansprüchen beharrte. Schliesslich wurde das Verhältnis zwischen Stift und Volk in der Weise von den Eidgenossen geregelt, dass die Appenzeller ihre politische Freiheit behielten und als sog. zugewandter Ort der Eidgenossenschaft beitraten. Aber die vollständige Aufnahme in den Schweizerbund erreichten die Appenzeller erst im Jahr 1513, nachdem sie sich wiederholt den 8 «alten Orten» als treue, tatkräftige Verbündete erwiesen hatten. So waren sie im alten Zürichkrieg (1436-1450) auf Seite der Verbündeten gegen Zürich ins Feld gezogen und hatten tapfer gegen die Armagnaken und Oesterreicher gefochten; auch im Schwabenkrieg (1499) hatten sie ruhmvoll mitgekämpft. Ebenso zogen sie mit nach Italien auf den Feldzügen, die den Eidgenossen wenig Ehre aber viel Geld einbrachten. Es geschah aber auch oft, dass die Schweizer den unruhigen, stets kriegsdurstigen Appenzellern in schlimmen Händeln beizustehen hatten, und diesem Umstand ist es wohl zuzuschreiben, dass die Aufnahme in den Bund so spät erfolgte.
Die Reformation fand bei dem freisinnigen Appenzellervolk rasch Anklang und Eingang. Die von Vadian und Kessler in der Stadt St. Gallen gehaltenen religiösen Reden wurden von dem zahlreich anwesenden Landvolk voll Begeisterung angehört. Als im Jahr 1522 der Pfarrer Walter Klarrer von Hundwil als erster Reformator des Landes auftrat, hatte er rasch eine grosse Anzahl Bekenner gefunden. Andre Pfarrer folgten seinem Beispiel. Hiebei aber gab es Streitigkeiten, und die Eidgenossenschaft hatte zu vermitteln. Im Jahr 1524 erfolgte ein Beschluss der Landsgemeinde, «die Priester sollen nichts lehren, als was der heiligen Schrift und der Wahrheit angemessen sei».
Bald hatte es den Anschein, als würde das ganze Land sich zum reformierten Glauben bekennen. Da tat der Ausgang des Kappelerkrieges der Bewegung Einhalt. Neue Misshelligkeiten, besonders im Ort Appenzell selbst, brachten den Beschluss zur Reife, dass Religionssachen dem Entscheid der Gemeinden zu überlassen seien. Dieser Beschluss bedeutete die Trennung des Landes in zwei Hälften, die im Jahre 1597 endgiltig die Teilung in einen äussern und in einen innern Roden zustande brachte.
Die Reformierten, in der Mehrzahl, bezogen den äussern Roden und bezeichneten als ihren Hauptort Trogen, wogegen die Katholiken den Ort Appenzell zum Hauptort ihres Gebietes (Innerroden) machten und daselbst wie im ganzen Halbkanton während mehr als 200 Jahren keine Protestanten duldeten. Als sich die religiösen Zwistigkeiten allmählig verzogen, begann im Land ein ziemlicher Wohlstand fühlbar zu werden, besonders durch das Aufblühen des Leinwandhandels, der den Neid der Stadt St. Gallen rege machte und mehr als einmal in blutigen Streit ausgebrochen wäre, wenn nicht die Eidgenossen immer wieder vermittelt hätten.
Der zu Anfang des 17. Jahrh. herrschende «schwarze Tod» (Pest) brachte dem Appenzellerlande grossen Verlust, ebenso der bald folgende 30jährige Krieg. Dabei stand Ausserroden auf Seite Frankreichs und lieferte dieser Grossmacht Truppen, während Innerroden seine Leute an Spanien abgab. Oft kam es zu innern Reibungen und Streitigkeiten, zu Tumulten bei Landsgemeindebeschlüssen. War aber ein grosser Völkerkrieg entbrannt (wie z. B. im spanischen Erbfolgekrieg), da war das Land Appenzell mit aller Vorsicht auf seinen Schutz bedacht und sandte seine Truppen nach Basel zur Grenzmacht. Im Religionskrieg von 1712 (erster Villmergerkrieg) sandte Ausserroden seinen schweizerischen Glaubensgenossen tatkräftige Unterstützung, erhielt aber trotzdem keinerlei ¶
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Vergünstigungen beim Friedensschluss. Dies gab dann Ursache zu einem hässlichen Familienstreit und lang andauernder despotischer Beamtenwillkür. Das Jahr 1797 brachte auch dem Appenzellerland die Revolution unter dem Vorwand einer Gesetzesverbesserung. Dabei brachen Uneinigkeiten los über Entsendung von Truppen nach der Westschweiz. Aber bald standen französische Truppen im Land und zwangen es zur Annahme der Konstitution. Mit einem grossen Teil des Kantons St. Gallen bildete Appenzell nun den Kanton Säntis.
Gegen diese Ordnung der Dinge suchte sich das Appenzellervolk zu verschiedenen Malen aufzulehnen, ohne andern Erfolg als den grosser Exekutionen. Erst die Mediationsakte 1803 brachte wieder Ruhe und Ordnung auf lange Zeit. Die grosse Hungersnot von 1817 schlug dem Land tiefe Wunden. Eine von der Obrigkeit von Ausserroden vorgenommene Verbesserung der Gesetze wurde 1821 von der Landsgemeinde stürmisch verworfen. Darauf suchten einsichtige Männer das Schulwesen zu heben, und zwar mit Erfolg. Es wurden gemeinnützige Anstalten gegründet, durch gute Schriften im Volk der Sinn für das Schöne und Edle angefacht. So ward der Boden vorbereitet, auf dem 1834 ein neuer zeitgemässer Verfassungsentwurf angenommen werden konnte.
Im Jahre 1859 nahm das Volk von Appenzell A. R. auf einer Landsgemeinde zu Hundwil eine neue Verfassung an. Als aber 1874 die Bundesverfassung revidiert ward, musste ihr auch die appenzellische Verfassung angepasst werden. Dies war in der Hauptsache das Werk des spätem Ministers Arn. Roth von Teufen; unter seiner Leitung kam eine neue Verfassung zustande, die am in einer ausserordentlichen Landsgemeinde angenommen wurde.
[A. Heyer.]