mehr
bestellt, wie auch ein Bezirkstierarzt. Der Kanton hatte 1907: 110 Aerzte, 20 Zahnärzte, 14 ärztliche Gehilfen, 35 Tierärzte, 269 Hebammen;
es bestanden 31 öffentliche und 54 Privat-Apotheken (von Aerzten und Tierärzten gehalten).
Wirtschaftsgesetz (1903) und Lebensmittelkontrolle sind wirksam für die Verbesserung der Lebensmittelverhältnisse. Ein Impfzwang existiert nicht; von den in Betracht kommenden Kindern werden durchschnittlich höchstens 20% geimpft. An öffentlichen Spitälern, Krankenhäusern und Pflegeanstalten sind zu nennen: die kantonale Krankenanstalt in Aarau (seit 1887 in Betrieb) mit der chirurgischen, medizinischen, ophthalmologischen Abteilung und der Gebäranstalt und Hebammenschule.
Pavillonsystem. Die Heil- und Pflegeanstalt Königsfelden (Neubau von 1872) zur Aufnahme Geistesgestörter. Vom Staate unterstützt werden: die Bezirksspitäler in Baden, Zofingen, Leuggern, das Krankenasyl Oberwinen- und Seethal in Menziken, das Krankenhaus Laufenburg, der Urech’sche Kinderspital in Brugg, der Kreisspital für das Freiamt in Muri, die Pflegeanstalt in Gnadenthal. Unter der staatlichen Aufsicht stehen auch die drei Armenbäder in Baden, Rheinfelden und Schinznach. 1909 ist in dem ehemaligen Kloster Muri eine kantonale Pflegeanstalt errichtet worden; ein hiezu gegründeter Verein hat mit Hilfe der Gemeinden die nötigen Mittel gesammelt. Seit 1895 ist eine Sammlung im Gange für ein kantonales Lungensanatorium, die bis jetzt ca. 350000 Fr. abgeworfen hat. Da die Mittel des Staates für die Kranken- und Armenunterstützung nicht ausreichten, hat das Volk 1904 für vier Jahre eine besondere Viertelsteuer beschlossen (was für die vier Jahre eine Summe von 740000 Fr. ausmachte), aber nach Ablauf dieses Termines leider nicht erneuert.
18. Soziales.
Für die Beurteilung der sozialen Verhältnisse ist die Tatsache wichtig, dass der Aargau bei einer Seelenzahl von über 200000 kein grosses Bevölkerungszentrum besitzt; keine Ortschaft erreicht die Einwohnerzahl 10000. Für die Grossindustrie kommt nur Baden in Betracht. Die Auswanderung spielt kaum eine Rolle; Durchschnitt der letzten 20 Jahre 231. Die Armenpflege ist Sache der Heimatgemeinde. Dem Staat steht die Oberaufsicht zu; zudem hat er diejenigen Gemeinden zu unterstützen, bei denen der Bezug von 1½ Steuern nicht ausreicht.
Für die Bestreitung der Armenbedürfnisse sind das Armengut, allfällige besondere Stiftungsgüter, das allgemeine Ortsbürgergut und die Steuerkraft der Ortsbürger in Anspruch zu nehmen. Es bestanden 1907 99 Armenhäuser mit 814 Insassen. Die Zahl der Armen betrug 10309. Der Kantonsarmenfonds betrug Ende 1907 916539 Fr. Aus der Viertelsmehrsteuer für die Jahre 1904-1907 wurden an das Armenwesen 447238 Fr. entrichtet. Ein kantonaler Blindenfonds belief sich 1907 auf 55403 Fr. Die Unterstützungen der Gemeinden beliefen sich (1906) auf 1315058 Fr. Die Armengüter der Gemeinden betrugen 1906: 11326369 Fr. (reines Vermögen);
dazu kamen an besondern Fonds und Stiftungen 3166033 Fr. Die freiwillige Armenpflege ist sehr reich entwickelt: Die 11 Bezirksarmenvereine sorgten (1907) für 1055 arme Kinder;
ihr Vermögen stand auf 346348 Fr. Sie gaben aus 242949 Fr. und nahmen 258046 Fr. ein;
davon sind Beitrag des Staates 28346 Fr.
Ausserdem bestehen in den Gemeinden 118 Armen-, Kranken- und Frauenarbeitsvereine, welche 11568 Personen unterstützten. Ihr Vermögen beläuft sich auf Fr. 424735. Sie gaben aus Fr. 127302 und nahmen ein Fr. 139477. Der Staat leistete daran Fr. 9877.
Die Naturalverpflegung wurde 1907 von 4932 Gästen in Anspruch genommen, was 11598 Fr. Aufwand beanspruchte. Es besteht ein kantonales Arbeitsvermittlungsamt; der Kanton ist auch dem Konkordat über die Stellenvermittlung für Dienstboten im Inlande beigetreten. 1907 gab es 7 Koch- und Haushaltungsschulen, 2 Haushaltungs- und Dienstbotenschulen des schweiz. gemeinnützigen Frauenvereins, 21 weibliche Fortbildungsschulen, 14 von den Kulturgesellschaften veranstaltete Koch- und Haushaltungskurse. Sie alle erhielten staatliche Subvention. 1903 erliess der Kanton ein Gesetz zum Schutz der Arbeiterinnen. Der Kanton Aargau besitzt seit 1864 eine nach modernen Grundsätzen eingerichtete und geleitete Strafanstalt in Lenzburg, mit der eine Zwangsarbeitsanstalt verbunden wurde. Eine ähnliche Anstalt wurde 1893 auf der Festung Aarburg für jugendliche Verirrte eingerichtet.
Versicherungswesen.
Schon der neugegründete Kanton hatte 1805 ein Brandassekuranzgesetz errichtet, durch das jedermann gezwungen wurde, bei der durch die Gesamtheit der Häuserbesitzer dargestellten Vereinigung seine Gebäude zu versichern. Das gegenwärtige Versicherungswesen beruht auf dem Gesetz von 1897, welches auch die Mobiliarversicherung obligatorisch gemacht hat. Während aber die Gebäude lediglich durch den Staat versichert werden, beteiligen sich an der Mobiliarversicherung neun Versicherungsgesellschaften (1907). Der Versicherungsstand der Gebäudeversicherung betrug Ende 1907: 470536426 Fr., wovon 153065424 Fr. rückversichert waren;
die Prämie für die Rückversicherung belief sich auf 137412 Fr. Ein im Jahr vorher kreierter Rückversicherungsfond stand auf 215380 Fr. Das Reinvermögen der Anstalt betrug 1853673 Fr., der Reservefonds 1502222 Fr. Die Prämieneinnahme erreichte die Höhe von 537679 Fr. brutto, 388858 Fr. netto.
Für 136 Brandfälle wurden 340154 Fr. bezahlt, wovon die Rückversicherung 136707 Fr. deckte, die Anstalt 203446 Fr. zu tragen hatte. An den Löschfonds wurden 60000 Fr. entrichtet; an Strohdachprämien 58904 Fr. An Mobiliarschäden hatten die neun Gesellschaften 221880 Fr. zu vergüten. Das Staatsmobiliar war für 9282846 Fr. mit 6626 Fr. Prämien versichert. Für die Landwirtschaft bestehen ausserdem die Hagel- und die Viehversicherung.
Vereine.
Wie allerorten, so gedeiht auch im Kanton Aargau das Vereinsleben aufs beste. Jeder Ort hat seine Vereinigung von Schützen, Turnern, Sängern, von Fach- und Berufsgenossen aller Art, von Leuten, die sich in irgend einer Bestrebung einig wissen und gemeinsam ihre Zwecke fördern. Gleichartige Vereine schliessen sich zu Thalschafts-, Bezirks- oder kantonalen Organisationen zusammen oder stehen mit Vereinen andrer Kantone in eidgenössischem Verband. Sie alle, auch nur im Ueberblick zu nennen, ist durchaus unmöglich. Es soll hier nur an die Gesellschaft für vaterländische Kultur im Kanton Aargau erinnert werden, welche 1811 von Heinrich Zschokke (und vier Mitgründern: Nepomuk v. ¶
mehr
Schmiel, Carl v. Hallwyl, Heinrich Remigius Sauerländer und Friedrich Heldmann; dazu kamen noch Daniel Dolder und Heinrich Fisch) gegründet worden ist. Nach ihr hat man den Aargau den «Kulturstaat» genannt, ein Name, der zur Ehrung wie zur Verspottung gedient hat und dient. Die Gesellschaft gliederte sich in 5 Klassen: die staatswissenschaftliche, die historische, die naturhistorische, die landwirtschaftliche und die Klasse für Gewerbe und Wohlstand. Diese Klassen leben in den entsprechenden Gesellschaften heute noch fort, teils freilich nach längern Unterbrechungen.
Von der «Kulturgesellschaft» gingen eine Menge von wirtschaftlichen und gemeinnützigen Gründungen und Anregungen aus, so die Hülfsgesellschaft in Aarau, die Ersparniskassen, Arbeitsschulen für Mädchen, Anfänge der Mobiliarversicherung, Gründung der Taubstummenanstalten in Aarau, Zofingen und Baden, Versorgung armer Kinder, Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge, Handwerkerschule in Aarau und manches andre, das durch die Ungunst der Zeiten am Gedeihen verhindert war. In allen Bezirken entstanden Zweigvereine dieser Gesellschaft, die heute noch in schönster Wirksamkeit stehen.
19. Uebersicht über die Geschichte. Von der vorrömischen Zeit sind im Aargau auffallend wenig Ueberreste bekannt. Pfahlbauten z. B. kennt man hier nicht. Eine Steinzeit-Ansiedlung ist bei Unter Siggenthal gefunden worden; in der Bronzezeit wird eine Ansiedlung in Windisch schon existiert haben, die sich dann auch in Jüngern Perioden erhielt. Aus der ältern Eisenzeit stammt das Gräberfeld bei Unterlunkhofen mit etwa 40 Grabhügeln, wohl das grösste in der Schweiz.
Anders in der Römerzeit (seit 58 v. Chr.). Da waren am Rhein die festen Stützpunkte Tenedo (Zurzach) und Augusta Raurica und zwischen ihnen eine Reihe von Wachttürmen (speculae) errichtet, und weiter im Lande die Militärkolonie Vindonissa und die Bäderstadt Aquae (Baden). Von Vindonissa führten Strassen der Aare und der Limmat nach aufwärts, der Aare nach abwärts, über den Bötzberg und wohl in alle südl. Seitenthäler der Aare. Als die Römer gegen Ende des ersten Jahrhunderts ihre Grenze vom Rhein an die Donau und darüber hinaus vorschoben, blühte hier römisch-helvetische Kultur; Villen zerstreuten sich über die Niederungen.
Das Christentum fand Eingang, in Vindonissa sass ein Bischof. Doch seit dem 3. Jahrh. drängten die Germanen, die Römer zogen ihre Streitkräfte wieder hinter den Rhein zurück; es erstanden neue Befestigungen: castrum Rauracense, castrum Vindonissense, neue speculae längs des Rheines. Mit dem Beginn des 5. Jahrh. geriet die Schweiz nördl. der Alpen ganz in den Besitz der Germanen, das Gebiet des Aargau in den der Alemannen. Ein Jahrhundert später gehört das Land unter die Herrschaft der Franken und geht dann auf in dem grossen Reich Karls des Grossen.
Die fränkische Gauverfassung schuf in der N.- und O.-Schweiz den Aargau und den Thurgau, die aber beide im 9. Jahrh. geteilt wurden; so entstand in jenem noch der Augstgau, zu dem Sissgau und Frickgau gehörten, in diesem der Zürichgau. Ebenso teilte sich der rechts der Aare gelegene eigentliche Aargau in Ober- und Unteraargau; Grenze waren Murg und Rot. Beim Zerfall der Gauverfassung schwangen sich in den verschiedenen Teilen des Landes einzelne Grafengeschlechter oben auf, wie die von Lenzburg, Kiburg, Thierstein, Homberg, Rheinfelden, Habsburg, die schliesslich durch Heirat, Erbschaft und Kauf das ganze Gebiet an sich brachten. 1415 wurde ihnen der grössere Teil durch die Eidgenossen entrissen, und zwar geriet die Grafschaft Baden und das Freiamt an die VI Orte (Uri kam bald auch dazu), der Teil zwischen Aare, unterer Reuss und Lindenberg bis zur Luzernergrenze an Bern, welches 1712 die katholischen Orte aus der Regierung über das untere Freiamt und die Grafschaft Baden hinausdrängte und sie sich, Zürich und Glarus vorbehielt. Im Laufe des 15. und 16. Jahrh. hat Bern weitere Erwerbungen jenseits der Aare bis auf die Höhen des Jura gemacht.
Die Reformationszeit brachte dem Berner Aargau den neuen Glauben, während die andern Teile beim alten verharrten; die Religionskriege (die beiden Villmergerkriege 1656 und 1712) wurden auf Untertanenboden, in den Freiämtern ausgefochten. Der Bauernkrieg brachte auch unsern Gegenden heftige Erschütterungen, indessen das Frickthal durch den Rappenkrieg 1612-14 aufgeregt und während des 30jährigen Krieges durch Schweden, Franzosen und Kaiserliche aufs schrecklichste heimgesucht wurde.
Die helvetische Revolution 1798 riss die Untertanenländer von den Oberherren los; aus den aargauischen Herrschaften wurden die Kantone Aargau und Baden gemacht, und in Aarau tagte ein halbes Jahr lang die helvetische Regierung. Wie die gesamte Schweiz litten auch diese Gegenden unter dem Kriege der zweiten Koalition, umso mehr, als es ja Limmat und untere Aare waren, welche die Gegner während mehrerer Monate trennten. In den helvetischen Behörden zeichneten sich aus die Aargauer Albrecht Rengger (1764-1835) und Phil. Alb. Stapfer (1766-1840), beide von Brugg. Damals, anfangs 1802, wurde auch die Kantonsschule in Aarau eröffnet. Als sich 1802 der Sturz der Helvetik vorbereitete, nahm das aargauische Landvolk lebhaften Anteil, ja die Erhebung begann eigentlich im Siggenthal. Ihren Siegeslauf unterbrach der Konsul Bonaparte, der im Winter 1802/03 die Konsulta in Paris vereinigte. In dieser Zeit wurde nun auch das Frickthal mit der Schweiz vereinigt.
Am wurde in Paris die Mediationsverfassung proklamiert. Sie schuf auch den neuen Kanton Aargau aus dem alten Berner Unteraargau, dem Freiamt, der Grafschaft Baden und dem Frickthal. Das Wappen weist auf die vier Bestandteile hin: Thal der Aare und drei Sterne.
Die Verfassung von 1803 bestellte einen Grossen Rat aus 150 Mitgliedern, die teils durch Los, teils durch Wahl nach einem dreifachen System, bei dem der Zensus eine Rolle spielte, bezeichnet wurden. Der Grosse Rat wählte aus seiner Mitte einen Kleinen Rat auf sechs Jahre, ebenfalls nach Zensusbestimmungen. Dieser Grosse Rat hat eine ganze Reihe wichtiger Gesetze und Verordnungen geschaffen. Der Mann, der sich bei der Organisation des neuen Staatswesens unstreitbar grosse Verdienste erworben hat, war der Präsident des Grossen und des Kleinen Rates, Joh. Rud. Dolder (1753-1807), ursprünglich von Meilen, dann im Kanton Aargau eingebürgert. Damals trat auch Heinrich Zschokke (1771-1848) als Forst- und Bergrat in den Dienst der Oeffentlichkeit, der den Schweizerboten herausgab und 1811 die «Gesellschaft für vaterländische Kultur im Kanton Aargau" gründete. Nachdem durch die Schlacht bei Leipzig Napoleons Machtstellung erschüttert war, sagte sich die Tagsatzung in Zürich von der Mediationsverfassung los und wollte sich ¶