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Be-Schlüsse des Grossen Stadtrates mit Ausnahme der Wahlen, der Abnahme der Rechnung und des Geschäftsberichtes, des Budgets, der Festsetzung des Steuerfusses und der mit Dringlichkeitsklausel versehenen Beschlüsse. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn es innert 20 Tagen von 2000 Stimmberechtigten begehrt wird. Neben dem Referendum besteht noch das Recht der Initiative: jeder Stimmberechtigte kann beim Grossen Stadtrat eine Motion einreichen und seine Anregung muss, wenn sie in die Kompetenz der Gemeinde fällt, der Volksabstimmung unterbreitet werden, sofern 30 Mitglieder des Grossen Stadtrates oder 2000 Stimmberechtigte sie unterstützen.
Der grosse Stadtrat wird in den fünf Stadtkreisen auf eine Am
tsdauer von 3 Jahren gewählt. Er besteht
zur Zeit aus 125 Mitgliedern. Seine wichtigsten Funktionen sind: Wahl der kant. Geschwornen, der Steuerkommission, des Waisenamtes
und einer Anzahl weiterer Kollegien, Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses, Aufsicht über die gesamte
Stadtverwaltung,
Abnahme der Jahresrechnung, Erlass von Verordnungen, Begutachtung der Vorlagen an die Gemeinde etc.
Der Stadtrat besteht aus 9 Mitgliedern, deren jedes einer Verwaltungsabteilung vorsieht. Die 9 Departemente sind:
1) Verwaltungsabteilung des Stadtpräsidenten;
2) Finanzwesen;
3) Steuerwesen;
4) Polizeiwesen;
5) Gesundheitswesen;
6) Bauwesen I (Hoch- und Tiefbau):
7) Bauwesen II (industrielle Unternehmungen);
8) Schuh wesen;
9) Vormundschaftswesen. Als Kollegium hat der Stadtrat alle Vorlagen an den Grossen Stadtrat und an die Gemeinde vorzuberaten, deren Beschlüsse zu vollziehen, die Wahlen vorzunehmen, die nicht einer andern Behörde übertragen sind etc. Für die Schulverwaltung steht neben dem Stadtrat, jedoch unter dem Vorsitz eines seiner Mitglieder, die Zentralschulpflege (25 Mitglieder), die in einigen wichtigern Dingen (wie Organisation des Schulwesens etc.) direkt an den Grossen Stadtrat Anträge stellt, im übrigen aber die Geschäfte zu handen des Kleinen Stadtrates bloss vorbereitet. Die Aufsicht über die Volksschule in den einzelnen Stadtkreisen führen die Kreisschulpflegen.
11. Finanzhaushalt.
Die ordentlichen Ausgaben der Stadt
Zürich betrugen im Jahre 1907 rund 16 Millionen Fr. Dazu kamen
noch
ausserordentliche Ausgaben im Betrag von 4,8 Mill. Fr. Die wichtigsten Posten des städtischen Haushaltes sind die folgenden:
Verzinsung der Passiven (3,2 Mill. Fr.), Schuldentilgung (2,1 Mill. Fr.), Polizeikorps (0,7 Mill. Fr.), Strassenunterhalt
(1,6 Mill. Fr.) Schulwesen (3,4 Mill. Fr.), Tiefbauten (3 Mill. Fr.), Hochbauten (1,6 Mill. Fr.). - An
Einnahmequellen sind zu nennen: Der Ertrag der Kapitalien (1,9 Mill. Fr.), der Ertrag der Liegenschaften (0,49 Mill. Fr.),
der Ertrag der Vermögensteuer (54 Mill. Fr.), der Einkommensteuer (1,3 Mill. Fr.), der Mannssteuer (0,4 Mill. Fr.), der
Feuerwehrersatzsteuer (0,14 Mill. Fr.) und der Liegenschaftssteuer (0,38 Mill. Fr.), der Reinertrag des
Gaswerkes (1 Mill. Fr.), der Wasserversorgung (0,5 Mill. Fr.), des Elektrizitätswerkes (0,29 Mill. Fr.) und der Strassenbahn
(0,1 Mill. Fr.), die Staatsbeiträge an das Schulwesen (ca. 14 Mill. Fr.), die Gebühren für Handänderung von Liegenschaften.
(0,4 Mill. Fr.), die Beiträge Privater an Strassenbauten (etwa 1,4 Mill. Fr.). Das Gemeindevermögen
weist an entbehrlichen Aktiven auf 80,2 Mill. Fr. (wovon rund 5,4 Mill. Fr. Wertschriften, 31 Mill. Fr. Liegenschaften, 29 Mill.
Fr., in den städtischen industriellen Werken angelegtes Kapital), an unentbehrlichen Aktiven (Verwaltungsgebäude, Mobiliar
etc.) 20,6 Mill. Fr., total 100,8 Mill. Fr. Die Passiven beliefen sich auf rund 97,9 Mill. Fr., das Reinvermögen
auf 2,9 Mill. Fr. Das Nettovermögen der Separatfonds und Stiftungen beträgt 18,9 Mill. Fr.
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Der Wert der Liegenschaften, die sich im Eigentum der Stadt befanden, belief sich auf rund 50 Mill. Fr., wovon 31 Mill. auf realisierbare und 19 Mill. auf nichtrealisierbare, d. h. für Verwaltungszwecke benötigte Grundstücke und Gebäulichkeiten entfielen. An weiteren wichtigen Bestandteilen des Gemeindevermögens sind zu nennen: Schuldbriefe (etwa 3,4 Mill. Fr.), Obligationen (etwa 1,4 Mill. Fr.) und die Anlagekapitalien der städtischen Betriebe (Gaswerk 11,7 Mill. Fr., Wasserversorgung 5,6 Mill. Fr., Elektrizitätswerk 6,4 Mill. Fr., Strassenbahn 8,9 Mill. Fr., Materialverwaltung 0,9 Mill. Fr., Abfuhrwesen 0,5 Mill. Fr., Kehrichtverbrennungsanstalt 0,2 Mill. Fr. etc.). An allgemeinen Fonds und Stiftungen befand sich Ende 1907 eine Summe von rund. 4½ Mill. Fr. in der Verwaltung der Stadt.
Der wichtigste davon ist der Fond für eine Pensionskasse für die städtischen Beamten.
Angestellten und Arbeiter, der sich
auf 2½ Mill. Fr. beläuft. Von den in Besitz oder Verwaltung der Bürgergemeinde befindlichen Fonds seien genannt: das Armengut
(1,7 Mill. Fr.), das allgemeine Bürgergut (1,4 Mill. Fr.), die Stiftung des stadtzürcherischen Nutzungsgutes
(2,3 Mill. Fr.), der Waisenhausfond (2,2 Mill. Fr.), der Pfrundhausfond (1,7 Mill. Fr.), der Stadtbibliothekfond (0,25 Mill.
Fr.) etc. Im ganzen belief sich Ende 1907 das Vermögen der bürgerlichen Fonds und Stiftungen auf 14,3 Mill. Fr. Besondere
Erwähnung verdient die «Stiftung des städtischen Nutzungsgutes», die
grösstenteils aus dem sog. Sihlwald besteht und deren Erträgnisse im Jahr 1893, anlässlich der Vereinigung der Altstadt
mit den Ausgemeinden, für immer Zwecken der Wissenschaft, Kunst, Wohltätigkeit und Jugendfürsorge zugesprochen wurden.
12. Sanitætswesen.
Zur Pflege der öffentlichen Gesundheit besitzt die Stadtgemeinde eine Reihe von teils vorbeugenden,
teils repressiven Institutionen. Zu den erstem zählt vor allem die Lebensmittelkontrolle, die durch 9 Tierärzte, ein ständiges
Sanitätskorps und ein städtisches Laboratorium besorgt wird und sich auf alle Lebens- und die wichtigsten Genussmittel
erstreckt. Ferner betreibt die Stadt eine Reihe von See- und Flussbadeanstalten. Zum Zweck der Verbesserung
des Wohnungswesens in hygienischer und ökonomischer Hinsicht bewilligte die Gemeinde im April 1907 eine Summe von 2,5 Mill.
Fr. für die Erstellung von Wohnhäusern durch die Stadt. Die menschlichen Auswurfstoffe werden durch die Stadtverwaltung
nach dem Kübelsystem abgeführt, der Hauskehricht in der städtischen Kehrichtverbrennungsanstalt verbrannt. Dagegen fehlt
eine wirksame
Bekämpfung der gesundheitlichen Gefahren der Prostitution. - An repressiven Massnahmen ist zu nennen die bei
Scharlach, Diphtherie, Typhus, Pocken, epidemischer Genickstarre und Kindbettfieber obligatorische Desinfektion.
Für poliklinische Behandlung dürftiger Einwohner wurden im Jahre 1907 rund 24000 Fr. ausgegeben, ausserdem im städtischen
Notkrankenhaus 164 Personen verpflegt. Die Errichtung eines besondern Stadtspitals ist projektiert. Die
private Krankenpflege betreibt eine Reihe von Spitälern. Zu erwähnen wäre etwa der Kinderspital Zürich
,
das Schwesternhaus vom
Roten Kreuz, das Krankenasyl und die Diakonissenanstalt Neumünster, das Theodosianum, die
schweizerische Anstalt für Epileptische,
die schweizerische Pflegerinnenschule mit Frauenspital, alle diese beruhen auf gemeinnütziger Grundlage. Dazu kommen
noch eine Anzahl Privatkliniken von Aerzten. Ueber den Kantonsspital vergl. den Art. betr. den Kanton Zürich
.
Die Sterblichkeitsverhältnisse
haben sich in Zürich
,
wie aus nachfolgender Tabelle hervorgeht, seit dem Jahr 1893 (Vereinigung mit den Ausgemeinden), fortgesetzt
gebessert. Es starben nämlich von je 1000 Einwohnern
Im Jahr | überhaupt | an Lungentuberkulose |
---|---|---|
1893 | 18.37 | 2.23 |
1894 | 17.46 | 2.22 |
1895 | 17.38 | 2.04 |
1896 | 16.71 | 1.94 |
1897 | 16.50 | 2.04 |
1898 | 17.33 | 2.14 |
1899 | 15.42 | 2.09 |
1900 | 18.65 | 2.49 |
1901 | 15.32 | 2.11 |
1902 | 15.92 | 1.87 |
1903 | 14.74 | 2.16 |
1904 | 14.55 | 1.96 |
1905 | 14.41 | 1.91 |
1906 | 13.58 | 1.74 |
1907 | 12.74 | 1.63 |
13. Gemeinnützigkeit.
Aus der grossen Zahl gemeinnütziger Institutionen seien nur folgende hervorgehoben: Allgemeine Ziele
der Gemeinnützigkeit verfolgen verschiedene in den einzelnen Quartieren bestehende Vereinigungen, so die Gemeinnützigen
Gesellschaften Enge, Wiedikon, Neumünster, Unterstrass, Wipkingen und die Hülfsgesellschaft Zürich
.
Diese Korporationen sind in der
Regel auch die Protektoren von Anstalten aller Art. So betreibt, bezw. protegiert z. B. die Hülfsgesellschaft
Zürich
eine Sparkasse, eine allgemeine Krankenkasse, eine Blinden- und Taubstummenanstalt, eine Kleinkinderbewahrungsanstalt, während
die gemeinnützige Gesellschaft Neumünster an derartigen Tätigkeitszweigen aufzuweisen hat eine Sparkasse, ein Altersasyl,
Kleinkinderschulen, ein Lehrlingsheim, das Protektorat für alleinstehende Frauen etc. -
Die spezielle Fürsorge für Frauen und Kinder bezweckt die Sektion Zürich
des schweizerischen gemeinnützigen
Frauenvereins; sie betreibt einen Mädchenhort, eine Anzahl Kinderkrippen, eine Haushaltungsschule, unterstützt die Behörden
in der Aufsicht über die Verpflegung der Kostkinder etc. Zwecke der Jugendfürsorge verfolgen auch die Kinderschutzvereinigung
Zürich
,
die sittlich gefährdeten, verwahrlosten, misshandelten Kindern ihre Hilfe angedeihen lässt, ferner die Ferienkolonien und
Milchkuren der Stadt Zürich, die alljährlich eine grosse Zahl erholungsbedürftiger Kinder auf das Land
schickt oder durch Verabreichung von Milch zu stärken sucht. Das Lehrlingspatronat Zürich
endlich ermöglicht armen Knaben und
Mädchen die Erlernung eines Handwerkes.
Praktische Reformen auf dem Gebiete der Alkoholfrage hat der Frauenverein für Mässigkeit und Volkswohl verwirklicht durch Errichtung und Betrieb einer Reihe von alkoholfreien Speisehäusern in den verschiedenen Stadtteilen. An Nachtasylen sind besonders die für Allerärmste berechneten zwei Anstalten der Heilsarmee zu nennen. Der Volkserziehung widmet sich die Pestalozzigesellschaft durch Betrieb von 8 öffentlichen Lesesälen und einer ¶