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ums Jahr 1180 noch nicht eine mit Mauern und Türmen versehene und mit Gräben umgebene Stadt war, geht aus den Mitteilungen des Chronisten Laurenzius Bosshart hervor, der schreibt: «Im Jahre 1185 war eine Ueberschwemmung im „Dorfe“ Winterthur. Anno domini 1213 verbrann das „Dorf“ Winterthur.» Die Frage, wann Winterthur zum erstenmale ein geschriebenes Stadtrecht erhielt, kann nicht bestimmt beantwortet werden. Bekanntlich erhielt Winterthur am vom Grafen Rudolf von Habsburg ein geschriebenes Stadtrecht.
Dass aber der Ort schon früher, jedenfalls im Jahre 1230, eine Stadt war, geht aus einer Urkunde hervor, in welcher Graf Hartmann der Aeltere seiner Gemahlin Margaretha von Savoyen verschiedene Güter verschrieb; denn in derselben werden Schultheiss und Bürger (cives) von Winterthur genannt. Der erste Schultheiss hiess Heinrich von Winterthur und war ein Kiburger Dienstmann (1230-1246). Da die Grafen von Kiburg den Grund und Boden von Winterthur und Umgebung als echtes Allodium besassen, so gehörten ihnen als Grundherren Jagd, Fischerei (diese auch als Besitzer der hohen Gerichtsbarkeit), das Mühlerecht (jus molendinarum) und die Benutzung der gemeinen March (Allmend).
Ferner das Baurecht, das Stangenrecht, der Hofstattzins, der Grundzins, das Marktrecht, Bestimmung und Aufsicht über Mass und Gewicht, die niedere Gerichtsbarkeit u. s. w. Nach dem Kiburger Urbar von 1260 hatte das Schultheissenamt als durchschnittlichen, jährlichen Ertrag dieser Einkünfte die Summe von 74 Pfund abzuliefern. Graf Hartmann der Aeltere von Kiburg, der Herr der Stadt Winterthur, starb am Kurz vor seinem Tod empörten sich die Winterthurer, weil der alte, schwache Mann fast alle seine Güter, darunter auch Winterthur, der Kirche oder seiner Gemahlin Margarethe von Savoyen vermacht hatte. In seiner Not trat der Graf die Stadt seinem Neffen Rudolf von Habsburg ab, welcher den Aufstand dämpfte und die Einwohner durch einen neuen Stadtrechtsbrief und die Schenkung des Eschenberger Waldes besänftigte In den Fehden zwischen Rudolf und den Freiherren von Regensberg um das Kiburger Erbe wurde Winterthur am verbrannt. Um dem Ort aufzuhelfen, verlieh ihm König Rudolf einen neuen Stadtrechtsbrief mit sechs neuen Gnaden Kurze Zeit vorher hatte er die Statuten des vom Grafen Ulrich von Kiburg und seinen Söhnen um das Jahr 1225 gegründeten Chorherrenstiftes auf dem Heiligenberg bestätigt und erweitert.
Niederlage der Zürcher bei St. Georg am Feld bei Winterthur Das Sondersiechenhaus St. Georg am Feld stand schon im Jahre 1287. Ein Teil der Stadtbefestigung bestand damals noch aus Holzwerk. Um diesem Uebelstand abzuhelfen und weil der Ort für die Herrschaft Oesterreich eine bedeutende Schuldenlast übernommen hatte, befreite Herzog Albrecht Winterthur für sechs Jahre von jeder Steuer König geworden, erneuerte er den Bürgern alle Freiheiten und Gnaden, die sie von seinem Vater erlangt hatten
Nach der Ermordung des Königs Albrecht kam sein Sohn Herzog Leopold von Oesterreich nach Winterthur und bestätigte für sich und seine Brüder der Stadt alle Rechte und Freiheiten, die sie von seinem Grossvater Rudolf und von seinem Vater erhalten hatte, den Gehorsam und die guten Dienste der Bürger mit Lob anerkennend Zum Dank dafür nahmen die Winterthurer an der Blutrache teil und halfen ihm die Festen Wart und Multberg zerstören. Mehrmals war Winterthur durch Feuer teilweise oder ganz verwüstet worden: 1213, 1244, 1248, 1288, 1313. Rudolf von Trostberg, österreichischer Vogt zu Kiburg, setzte deshalb mit den Räten und der Bürgerschaft eine Ordnung fest, wie in Zukunft die Häuser gebaut werden müssten und Herzog Leopold genehmigte die neue Bauordnung.
König Friedrich der Schöne von Oesterreich bestätigte Winterthur alle Rechte und Freiheiten dafür übernahm der Ort schwere österreichische Schulden. Ebenso beteiligte sich die Bürgerschaft am Kampf am Morgarten. Voll Trauer um den grossen Verlust, kehrte der Herzog Leopold nach Winterthur zurück, wo ihm der Chronist Johannes von Winterthur (Vitoduran), damals ein Schulknabe, mit andern ältern Schülern vor dem Untertor entgegenlief. Es gab also damals schon eine Schule in Winterthur. Da der Herrschaft Oesterreich der Blutbann gehörte, musste sie mehrmals in das hohe Gerichtswesen Winterthurs eingreifen. Mit Gunst und Willen des österreichischen Landvogtes Eberhard von Eppenstein erweiterten Schultheiss, Rat und alle Bürger das Stadtrecht, indem sie ihm neue Bestimmungen über das Gerichtswesen hinzufügten.
Es war eine wilde, aufgeregte Zeit. Ein heftiger Zwist ergriff die Bürgerschaft, von der eine Partei auswanderte; die Aeusseren befehdeten die Innern; ein Bürger wurde totgeschlagen, in Häuser Feuer gelegt, das Schloss Wellenberg überfallen. Damit die Herrschaft Oesterreich nicht grösseren Schaden erleide, diktierte die Königin Agnes in Königsfelden die Schlichtung und Sühnung des Streites In jener Zeit hatte Zürich mit den Freiherren von Tengen und Schaffhausen eine Fehde, in die auch Winterthur gezogen wurde, so dass auf beiden Seiten manche Kriegsknechte ums Leben kamen.
Bürgermeister Rudolf Brun, Räte und Bürger von Zürich beauftragten nun den Hermann von Landenberg, Hauptmann der Herzöge von Oesterreich im Thurgau und Aargau, zwischen den beiden Orten eine Richtung vorzunehmen 1340 wurden die drei Türme Untertor, Obertor und Schmidtor gebaut; 1349 herrschte die Pest, worauf man am Brühl die Juden verbrannte. Winterthur musste an den Belagerungen Zürichs durch Oesterreich teilnehmen. Wegen Nachlässigkeit des Wächters verbrannte der alte Kirchturm der Stadt 1361. In der Schlacht bei Sempach erlitt Winterthur keine Verluste. Im Kampf bei Näfels verlor es 70-80 Mann und das Panner; zu seinen Ungunsten verliefen auch die Gefechte bei Gfenn und am Zürichberg gegen die Zürcher.
Wie andre österreichische Städte unsres Landes musste Winterthur beitragen, die Schulden der Herrschaft zu tragen. Um den Ort bei opferfreudigem Willen zu erhalten, kam Herzog Leopold IV. mehrmals hierher; er verlegte das thurgauische Landgericht 1396 nach Winterthur, bestätigte die Rechte und Freiheiten 1397 und erteilte dem Orte 1400 das Recht, die kleinen Bussen zu behalten und zum Nutzen der Stadt und deren Befestigung zu verwenden. Bald darauf wurden abermals 25 Juden verbrannt (1401). In der Schlacht am Stoss kamen 95 Mann von Winterthur ums Leben, unter ihnen der Schultheiss Lorenz von Sal der Aeltere; der Rest wurde gefangen genommen. Da die Appenzeller und Schwyzer Elgg und Kiburg besetzten, kam Winterthur in grosse Gefahr und Not und schloss deshalb mit Zürich am ein ewiges Burgrecht.
Weil der frühere Schultheiss Götz Schultheiss unter dem Schopf zu dieser Verbindung wesentlich beigetragen hatte, nahm ihn der österreichische Landvogt im Frühjahr 1408 gefangen und liess ihn bei Andelfingen in der Thur ertränken. Zur Zeit des Konzils in Konstanz nahm ein Reichsheer dem Herzog Friedrich IV. von Oesterreich die Stadt Winterthur und andre österreichische Orte weg. König Sigismund bestätigte Winterthur alle frühern Rechte und Freiheiten, erhob den Ort zu einer Reichsstadt und gelobte, sie nie vom Reiche zu versetzen oder zu verpfänden Um die Stadt noch mehr an sich zu ketten, verlieh er ihr alle Rechte und Nutzungen der hohen und niedern Gerichte und gab dem Schultheissen den Bann, über das Blut zu richten, und den Bürgern das Recht, alle österreichischen Pfandschaften auf Zoll, Hofstattgeld, Tavernenrecht, Markt und Gartenzinse abzulösen Als nach der ersten Aussöhnung zwischen König und Herzog die Eidgenossen das Eroberte zurückgeben sollten, weigerten sie sich dessen mit dem Vorwand, Winterthur habe mitten im Frieden einen Raubzug ins Zürcher Gebiet unternommen und dabei am Greifensee drei Dörfer verbrannt. Nach der zweiten Versöhnung kehrte Winterthur nicht unter die österreichische Herrschaft zurück, sondern blieb Reichsstadt Dadurch wurde sie von der Grafschaft Kiburg eximiert. Für den Ort begann eine Zeit des Aufblühens und der teilweisen Befreiung von österreichischer Schuldenlast: hiezu wurden in Bern 5150 Gulden entlehnt. ¶
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Winterthur baute ein Rathaus (1437). König Sigismund bewahrte der Stadt seine Gnade. Er bestätigte die alten Freiheiten, schützte sie im Besitz des Dorfes Hettlingen aufs neue, versprach, sie fortan beim Reiche zu behalten, und richtete an Ulm und an die Eidgenossen den Befehl, die Reichsstadt Winterthur bei ihren Freiheiten zu schützen und schirmen König Friedrich III. trachtete während des alten Zürichkrieges mit allen Mitteln darnach, Winterthur wieder für Oesterreich zu gewinnen.
Als er mit Zürich ein Bündnis gegen die Eidgenossen abgeschlossen, kam er selber nach Winterthur Nachdem sich die Stadt lange gewehrt und gesträubt hatte, kroch sie auf neue Vergünstigungen hin wieder unter das österreichische Joch. Friedrich erweiterte den Friedkreis des Ortes. Von 1443-1446 lag unter Hans von Rechberg und andern Adeligen in Winterthur eine österreichische Besatzung, die nach allen Seiten in das eidgenössische Gebiet Streifzüge machte, an welchen auch die Bürger der Stadt teilnehmen mussten.
Der Kleinkrieg wurde mit wechselvollem Glück geführt; so erfolgte am die Niederlage der Winterthurer bei Kirchberg im Toggenburg mit einem Verlust von 75 Toten, 12 Gefangenen und dem Fähnlein der Stadt. Nach der Verpfändung der Grafschaft Kiburg an Zürich (1452) war Winterthur ganz vom Zürcher Gebiet umgeben. Der nahe Thurgau gehörte noch zu Oesterreich, wurde aber 1460 ebenfalls von den Eidgenossen erobert. Zu gleicher Zeit suchten sie sich auch der Stadt Winterthur zu bemächtigen, belagerten sie aber vergeblich vom 20. September bis 8. Dezember. Der Ort, mit Geld, Mannschaft und Getreide wohl versehen, verteidigte sich hartnäckig und blieb der Herrschaft Oesterreich trotz mannigfacher Versuchungen von Zürich und Bern treu. Nach dem Frieden vom verblieben die eroberten Gebiete den Eidgenossen, nur Winterthur, nun ganz isoliert, war österreichisch.
Durch die vielen Kriege für Oesterreich war Winterthur in eine vernichtende Schuldenlast geraten; die Herzoge, selber in steter Geldnot, konnten nur wenig zur Linderung beitragen. Die Bedrängnis stieg aufs Höchste, als die Stadt von drei Hauptgläubigern in die Acht erklärt wurde (1457-1459). Da die Einwohner mit dem Auszug drohten, erteilte ihnen Kaiser Friedrich für ein Jahr ein Moratorium und bestätigte die Freiheiten. Die Belagerung verschlang neue Summen; darum verlängerte der Kaiser die Frist für die gerichtliche Aufschiebung der Zahlungen um ein weiteres Jahr.
Der Ort wandte sich an Zürich und Oesterreich um Vermittlung und erlangte vom Kaiser zum drittenmal ein Moratorium (1465). Aber damit war der Stadt nicht geholfen; deshalb schritt der Herzog Sigismund von Oesterreich zur Verpfändung um 10000 Gulden an Zürich unter Wahrung aller Rechte und Freiheiten der Stadt und unter Vorbehalt des Lösungsrechtes. Wenn auch ungern, fügte sich Winterthur gehorsam unter die neue Oberhand. Die Stadt schickte in die Burgunderkriege Mannschaften, die allerdings nach des Hauptmanns Bericht von allen am schlechtesten ausgerüstet waren. Im Waldmannschen Auflauf hielt der Ort treu zu Zürich. Auch im Schwabenkrieg leistete Winterthur den Eidgenossen gute Dienste. Die arme Bevölkerung fand an dem Reislaufen ein grosses Gefallen und beteiligte sich mit Lust an den italienischen Feldzügen.
Vor der Reformation lag die Winterthurer Geistlichkeit mit dem Rate der Stadt und mit dem Bischof von Konstanz häufig in Streit. Zwingli wurde die erledigte Predikatur anerboten. Seine Doppelstellung in Einsiedeln und Glarus veranlasste ihn, eine ablehnende Antwort zu erteilen (1517). Bei solcher Lage fand die Reformation leichten und ungehinderten Eingang in die Stadt. Zur Stillung des Klostersturmes in Töss leistete Winterthur vortreffliche Dienste, indem der Rat die aufrührerischen Bauern zu sich einlud; über 2000 Mann erschienen, von denen 1500 über Nacht blieben und mit Essen und Trinken wohl versehen wurden (1525). Das Chorherrenstift Heiligenberg kam durch Säkularisation an Zürich, das Schwesternhaus zur Sammlung wurde in einen Spital verwandelt, das Vermögen zur Unterstützung von Armen und Kranken und zur Verbesserung des Schulwesens verwendet.
Inder Schlacht bei Kappel kamen von Winterthur 11 Mann um, darunter der Hauptmann Ulrich Sulzer. Zu Beginn des 30jährigen Krieges wurde Winterthur mit neuen Befestigungen versehen; Bürger, die ungehorsam waren oder ein böses Maul hatten, wurden mit Schanzarbeiten bestraft. Die Knaben erhielten Unterricht im Gebrauche der Waffen (Kadetten 1630). Im Bauernkrieg hielt Winterthur treu zur Zürcher Regierung und bewachte das Schloss Kiburg. Der Toggenburgerkrieg verursachte dem Ort eine Ausgabe von 3953 Gulden.
Durch weise Sparsamkeit gelang es der Stadt, sich nicht nur der Schuldenlast zu entledigen, sondern ein ansehnliches Vermögen zu erwerben. 1547 wurde die Berner Gült abgelöst, die letzte auswärtige Forderung. Der Ueberschuss der Einnahmen kam zum Ankauf liegender Güter zur Verwendung: 1515 Zehnten und Kirchensatz zu Wülflingen für 5000 Gulden;
1529: der Heiligenberg für 1400 Gulden;
1583: die Güter des Junkers Hans Ulrich von Hinwil zu Gundetswil und Wiesendangen für 17000 Gulden (7 Juchart Weinreben am letztgenannten Ort besitzt die Stadt jetzt noch);
15981725: der Hof Eschenberg für 24250 Gulden;
1598: Schloss Mörsburg samt zugehörigen Gütern und Rechten für 21000 und Erweiterung für 22692 Gulden;
1629: Schloss Pfungen mit dem niedern Gericht, der Kollatur und dem Zehnten für 13563 Gulden;
1650: Schloss Widen samt Gütern für 11050 Gulden;
bis 1760: viele Höfe, Mühlen, Zehnten, darunter der Schlosshof zu Wülflingen und die Rheinfähre zu Zurzach im Gesamtwert von über 191000 Gulden.
Winterthur hatte auch die Herrschaften Hegi, Wülflingen und Lufingen um 56000 Gulden an sich gebracht, aber das neidische Zürich sperrte den Kauf. In ihrer Verarmung nach dem 30jährigen Krieg entlehnten die deutschen Reichsstädte Konstanz, Lindau, Ravensburg, Isny, Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Ueberlingen, Ulm und Pfullendorf bei dem kleinen Winterthur Kapitalien, deren Summe sich im Jahr 1675 auf 67900 Gulden belief. Deren Wiedereintreibung verwickelte die Stadt in die peinlichsten Widerwärtigkeiten und brachte ihr grossen Verlust. Da Zürich den Ankauf verschuldeter Herrschaften nicht zuliess und eine sichere Plazierung des baren Geldes schwierig war, lagen oft grosse Summen unfruchtbar in der Stadtkasse. So zählten im Jahr 1771 fünf Räte zwei Tage lang den Inhalt des «Ratstroges» und fanden 56533 Gulden 22 Schilling und 6 Heller. 1783 beschloss der Rat, die Barschaft der Stadt dürfe nur 25000 Gulden betragen, der Rest müsse den Winterthurer Handelshäusern gegen Versicherung zinstragend ausgeliehen werden. Bedeutende Teile des Geldüberflusses wanderten ins Ausland, an die Wiener Stadtbank und als französische Renten; das Meiste kehrte nicht mehr zurück.
Obgleich bei der Verpfändung Winterthurs 1467 die Rechte und Freiheiten der Stadt garantiert worden waren, suchte Zürich bei jeder Gelegenheit das Aufblühen von Handwerk, Gewerbe, Handel und Industrie in der Nachbarstadt zu hindern. Uber 100 Jahre dauerten die Streitigkeiten um die Winterthurer Handels- und Fabrikationsfreiheit. 1681 bestimmte Zürich, die Drahtfabrik mit Gold- und Silberspinnen könne fortbestehen, doch mäste von jedem Gulden Wert ein Schirmgeld oder Fabrikzoll entrichtet werden.
Nun entstanden in Winterthur auch Baumwoll- und Seidenfabriken. Dies erregte den grossen Neid der Hauptstadt. Mit Mehrheit entschied der Zürcher Rat: Die Seidenfabrikation ist Winterthur gänzlich untersagt, sie ist nur in Zürich erlaubt. Winterthur darf nur rohe Baumwolle verarbeiten und das Produkt nur in Zürich verkaufen Alle Vorstellungen und Deputationen des Winterthurer Rates fruchteten nichts. Zuwiderhandelnde wurden mit Bussen und Gefängnis bestraft, ja die Regierung drohte sogar mit Exekution. Schultheiss Hans Georg Steiner von Winterthur wurde nach Töss gelockt, dort gefangen genommen, nach Zürich geführt und vom 21. Januar bis im Arrest behalten. Er erhielt eine Busse von 500 Mark Silber, weil er eine gegen Zürich gerichtete Schrift eines Fremden während einer Nacht bei sich behalten, sie zurückgegeben und nicht der Obrigkeit eingehändigt und zwei Briefe empfangen hatte, von welchen der eine vom ¶