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16. Militaerwesen.
Der Kanton Wallis gehört teils zum 1., teils zum 8. Divisionskreis; der erste umfasst so ziemlich das Gebiet, wo französisch gesprochen wird, der letztere die deutschen Bezirke. Die erste Division rekrutiert hier die drei Infanteriebataillone 11, 88 und 12, von denen das letztere hauptsächlich für den Dienst bei den Festungswerken von Saint Maurice bestimmt ist; die achte Division hebt da einzig das Bataillon 89 aus, das darum viel stärker ist, als die andern.
Im Jahr 1908 unterstanden dem Militärdepartement zur Verfügung der Eidgenossenschaft folgende Truppenbestände:
Auszug. | Mann |
---|---|
Infanterie : Füsilierbataillon 11 | 1004 |
Füsilierbataillon 12 | 1022 |
Füsilierbataillon 88 | 890 |
Füsilierbataillon 89 | 1236 |
Schützenkompagnie 2/IV | 227 |
Artillerie : Gebirgsbatterie 1 | 158 |
Verwaltungstrain 1 | 57 |
Verwaltungstrain 8 | 52 |
Genie : Geniebataillon 1 | 66 |
Pontonierkompagnie 1 | 8 |
Geniebataillon 8 | 6 |
Festungstruppen | 165 |
Sanitätstruppen | 240 |
Verwaltungstruppen | 37 |
Total | 5163 |
Landwehr. | |
Infanterie : Füsilierbataillon 104 | 963 |
Füsilierbataillon 130 | 1010 |
Schützenkompagnie 9/IV | 101 |
Artillerie : Gebirgskolonne 1 | 130 |
Gebirgskolonne 2 | 66 |
Landwehr-Train 1 | 27 |
Landwehr-Train 8 | 27 |
Genie : Sappeur-Kompagnie 2 | 28 |
Pionier-Kompagnie 1 | 10 |
Sappeur-Kompagnie 16 | 18 |
Festungstruppen | 3 |
Sanitätstruppen | 168 |
Verwaltungstruppen | 30 |
Total | 2581 |
Landsturm. | |
Bewaffneter Landsturm | 1592 |
Unbewaffneter Landsturm | 7764 |
Total | 9356 |
Zur Bezahlung der Militärpflicht-Ersatzsteuer sind verpflichtet | 13430 |
Von dieser Steuer befreit | 185 |
17. Oeffentlicher Unterricht.
Nach dem Rechenschaftsbericht von 1906 besass das Wallis zu dieser Zeit 554 Primarschulen, und zwar 181 für Knaben, 176 für Mädchen und 197 gemischte mit einer Gesamtschülerzahl von 19536. In 386 dieser Schulen wird der Unterricht französisch, in 168 deutsch erteilt. In den meisten Landschulen dauert die jährliche Schulzeit sechs Monate (1. November bis Ende April); sie steigt auf sieben in gewissen Zentralpunkten von Gemeinden oder Gegenden, in denen sich keine Sekundar- oder Mittelschulen finden, und sogar auf 8, 9 und 10 Monate in einigen Schulen von Sitten, Martinach, Monthey, Vouvry, Saint Gingolph, Saint Maurice, Brig und Visp. Während des selben Jahres betrugen die ausbezahlten Gehälter (der Staatsbeitrag inbegriffen) Fr. 271285. Der gesamte Staatsbeitrag war im Budget auf Fr. 68025 veranschlagt. Die Bundessubvention von Fr. 91560.40 ist vom Grossen Rat folgendermassen verteilt worden:
Fr. | |
---|---|
1. Lehreralterskasse | 10000.- |
2. Besoldungserhöhungen | 22998.40 |
3. Beitrag an die Seminarien | 3000.- |
4. Unterstützungen an die Gemeinden | 54377.- |
5. Turnhalle | 1185.- |
Total | 91560.40 |
Ausserdem subventioniert der Staat noch mit je Fr. 400 jährlich acht obere und mittlere Primarschulanstalten. Die meisten Lehrer und Lehrerinnen sind Geistliche, Ordensbrüder oder -schwestern. In Saxon und Bagnes hat es freie Laienschulen, die der Staat nicht unterstützt. Die Schule von Saxon, die vor etwa zwanzig Jahren eröffnet wurde, wird vorzugsweise von den Kindern der reformierten Bevölkerung besucht; in der von Bagnes ist der Religionsunterricht insofern fakultativ, als den Kindern gestattet ist, den durch die Geistlichkeit erteilten Katechismusunterricht zu besuchen, damit sie zur ersten Kommunion zugelassen werden.
Sekundarunterricht wird durch drei kantonale Kollegien erteilt: 1) das Lyzeum-Kollegium von Sitten (131 Zöglinge, wovon 21 im Lyzeum, 74 im Gymnasium, 35 in der Gewerbeschule); 2) das Kollegium Saint Maurice (243 Zöglinge, wovon 124 aus andern Kantonen und 9 Ausländer); 3) das Kollegium von Brig (101 Zöglinge). Bereits 1858-1864 und wieder 1874-1876 war mit diesem letztern Kollegium eine Realschule verbunden, die 1904/05 wieder eingeführt und seit 1905 zu einem dreijährigen Kurs erweitert worden ist. Es existiert des fernern in Sitten eine kantonale Rechtsschule, die im Jahr 1807 gegründet, 1824 und dann wieder 1902 nach einer ganz kurzen Unterbrechung infolge Mangels an Schülern wiederhergestellt wurde. Sodann unter der direkten Aufsicht des Bischofs ein Priesterseminar, das die jungen Theologen aufnimmt, die sich dem geistlichen Stand widmen. Mörel, Brig, Visp, Siders, Sitten, Martinach, Bagnes, Saint Maurice und Monthey haben Gewerbeschulen. Diese drei letztern Ortschaften, wie auch Collonges, Leuk und Siders besitzen zudem noch Haushaltungsschulen. Beizufügen bleibt noch die Taubstummenanstalt in Géronde (Gerunden). Die jungen Leute des Wallis, die ausserhalb des Landes studieren, begeben sich gewöhnlich an die Kollegien Saint Michel in Freiburg und Maria Hilf in Schwyz. Im Jahr 1905/1906 zählte letzteres 22 aus dem Wallis stammende Schüler. Durch edelherzige Stiftung des J. Bonivini (1727) und des Bischofs J. J. Blatter (1750) hat die Diözese Sitten das Recht auf etliche Freiplätze an der Universität Innsbruck; seit 1884 ist diese Zahl auf 10 festgestellt. Da das Wallis eine eigene Rechtsschule hat, gehen die jungen Juristen selten zum Studium ausser Landes. Doch übt seit einigen Jahren die Universität Freiburg eine gewisse Anziehungskraft auf die Jünglinge unsres Kantons; während des Wintersemesters 1907/1908 hielten sich daselbst 12 Walliser auf. Die jungen Leute, die sich andern freien Berufen widmen (Aerzte, Apotheker etc.), studieren in Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich. Drei staatliche Seminarien bereiten junge Leute
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zum Lehrerberuf an Primarschulen vor. Die männlichen Lehramtskandidaten studieren im Seminar zu Sitten, wo man 1905/1906 47 Seminaristen zählte, von denen 31 französischer Zunge und 16 deutscher. Die Schule für Lehrerinnen französischer Sprache befindet sich ebenfalls in Sitten und hatte 30 Schülerinnen. Ein Lehrerinnenseminar deutscher Sprache ist von den Ursulinerinnen in Brig gegründet und in der gleichen Zeit von 20 Zöglingen besucht worden. Die Aufsicht über die Primarschulen ist je einem Bezirks-Inspektor anvertraut, als welcher öfter ein Geistlicher oder ein Beamter als ein fachmännisch gebildeter Pädagog waltet. Diesem Inspektor sind die Ortsschulkommissionen beigegeben, die aus einem Vertreter des Gemeinderates und dem Pfarrer bestehen, der von Amtes wegen Mitglied ist. Doch wird nach dem Wortlaut eines letzthin angenommenen Gesetzes eine kantonale Kommission für den Primarunterricht eingesetzt, die aus 7 vom Staatsrat ernannten Mitgliedern bestehen und in der das fachlich gebildete Element stärker vertreten sein soll. Zu diesen Anstalten verschiedener Stufen kommen noch: das kleine freie Kollegium von Saint Gingolph, das von französischen Ordensleuten geleitet wird (60 Schüler); ferner die Waisenanstalt Sainte Marie zu Vérolliez bei Saint Maurice und das Institut Saint Joseph in Riddes, von Schwestern geleitete Mädchenschulen, sowie eine Anzahl an den verschiedensten Stellen des Kantons in Entstehung begriffene Gewerbeschulen.
18. Kultus.
Da der Kanton Wallis der einzige in der Schweiz ist, der für sich allein eine Diözese bildet, deren Grenzen fast vollständig mit denen des politischen Staates zusammenfallen, und da das Bistum und die wichtigern Klöster je nach den Fortschritten der Demokratie ihre Gerechtsame von denen der Zivilbehörden getrennt haben, funktionieren die beiden Verwaltungen parallel. Ihre gegenseitigen Beziehungen, so häufig und so eng sie scheinen mögen, gehen nur aus gegenseitigem Einverständnis hervor, das durch die Tatsache erleichtert wird, dass die Bevölkerung ausschliesslich katholisch geblieben ist. Wir verweisen darum den Leser in Bezug auf die kirchliche Organisation auf den Artikel Sitten (Bistum) dieses Lexikons und heben hier nur die Beziehungen zwischen geistlicher und weltlicher Macht hervor. So besteht im Wallis, obschon die römisch-katholische Religion durch die Verfassung offiziell als Staatsreligion erklärt ist, kein Kultusbudget. Bistum, Domkapitel, Klöster und Kirchgemeinden sind im Besitz ihrer Güter und ihrer überlieferten Pfründen geblieben. Diese werden sogar von den allgemeinen Steuern betroffen oder befreit, je nachdem die weltlichen Ortsbehörden beschliessen.
Dessen ungeachtet verfügte der Staat bis zur Verfassung von 1907 noch über das Kollaturrecht der Pfarrpfründen Collombey Vionnaz und Port Valais, dessen Ausübung dem Grossen Rat übertragen war. Der Staat bezahlte jeder dieser Kirchgemeinden einen jährlichen Zuschuss von 200 Fr.
Nachdem nun diese Eigentümlichkeit verschwunden, besteht das einzige Vorrecht des Staates in kirchlichen Dingen in seiner Beteiligung an der Wahl des Bischofs von Sitten. Wie wir es andern Orts gesagt haben, ist dieses letzte verfassungsmässige Band zwischen dem Staat und der Kirche ein Nachklang des Rechtes, das das Walliser Volk sich errungen hatte, sein politisches Haupt selbst zu wählen, zu einer Zeit, als der Bischof zugleich auch der weltliche Herrscher des Landes war. Dieses Recht des Staates erscheint indes als eine reine Formalität; denn bei jeder Wahl eines neuen Bischofs durch den Grossen Rat beeilt sich der Papst, um sich die unumschränkte kirchliche Oberhoheit nicht schmälern zu lassen, die Wahl zu kassieren, worauf er freilich den Erwählten nach Rom beruft, um ihm die selbe Würde zu übertragen, zu der das Volk ihn ausersehen hatte. Dennoch wollte die Mehrheit des Grossen Rates nicht auf dieses Recht verzichten, indem sie sich ohne Zweifel die möglichen Folgen der Erhebung irgend eines ausländischen Priesters auf den bischöflichen Sitz nicht verhehlte.
Seitdem die Lehren der Reformatoren im Wallis ausgerottet worden sind, gibt es keine eingebornen Protestanten mehr. Vor der Mitte des 19. Jahrhunderts war selbst die Zahl der niedergelassenen Reformierten null oder doch unbedeutend, und obgleich sie seit einem Vierteljahrhundert infolge der administrativen und industriellen Entwicklung des Kantons, sowie der Eröffnung von Sanatorien und Winterstationen progressiv zunimmt, war sie im Jahr 1900 doch erst auf 1610 gestiegen. Am meisten Protestanten befanden sich zu diesem Datum in: Sitten 316 Personen, Monthey (mit Collombey) 247, Martinach 61, Brig, Naters und Glis 232, Saint Maurice 120, Saxon 105, Siders 66, Port Valais 60. Allein mit Ausnahme von Saxon, wo einige einheimische Familien zum Protestantismus übergetreten, sind alle Anhänger derselben keine Kantonsbürger oder erst in neuester Zeit eingebürgert. Die Protestanten haben Kirchen oder Kapellen in Sitten seit 1890, in Monthey seit 1905 und in Siders seit 1906. In Saxon wird monatlich zweimal Gottesdienst gehalten. Die Orte, wo bloss der fremden Reisenden oder Pensionäre wegen reformierter Gottesdienst gehalten wird, wollen wir übergehen. Im Jahr 1900 gab es im Wallis auch 28 Israeliten und 219 Personen ohne bestimmtes Bekenntnis.
19. Finanzwesen.
Im Jahr 1904 betrug der Wert | Fr. |
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der gebauten Immobilien | 39653774 |
der nicht gebauten Immobilien | 152739332 |
der steuerpflichtigen Kapitalien | 43083253 |
was einem steuerpflichtigen Vermögen von: | 235476359 |
entspricht oder, wenn die Bevölkerung zu dieser Zeit zu 117000 Seelen angenommen wird, 2210 Fr. auf den Kopf.
Am 31. Dezember 1907 wies das Staatsvermögen auf:
Fr. | |
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an Aktiven | 5249491 |
an Passiven | 6613673 |
Ueberschuss der Passiven: | 1364182 |
mit einer Vermögensvermehrung gegenüber dem vorhergehenden Finanzjahr von Fr. 93599.
Die Aktiva setzen sich der Hauptsache nach aus den überwiegend unproduktiven Immobilien, den Kapitalien, dem Dotationskapital der Sparkasse und den Salzvorräten zusammen; die Passiva stellen die Staatsschulden dar, die die innere Schuld und die drei kontrahierten Anleihen in sich begreifen, nämlich 1) das von 1875 infolge des Kraches der Kantonalbank, das 1906 auf Fr. 2965000 heruntergebracht wurde; 2) für die Subvention des Simplon (1898) Fr. 1000000; 3) für die Dotation der Sparkasse (1895) Fr. 950000. Die Schlussbilanz der Rechnungen zeigt 1907: