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zweijährige, mit jährlicher Partialerneuerung. Gemeindebeamte haben ihre Amtsverrichtungen in der Regel unentgeltlich zu besorgen. Die Gemeindeschreiber und Gemeindeweibel, überhaupt die Angestellten der Behörden oder der Gemeinden werden aber durchwegs bezahlt. Den kleinsten Gehalt bezieht der Gemeindeweibel von Realp mit einem Jahreslohn von 70 Rappen.
Die Rechnungsablage im Staats- und Gemeindehaushalt ist öffentlich. Der Bezug der Landessteuer ist durch das Steuergesetz geregelt. Die einfache Vermögenssteuer beträgt 50 Rappen vom Tausend. Für Vermögen von Fr. 30000 und mehr werden Zuschläge gemacht von 10 Rappen bis 1 Fr. (bei Fr. 40000 und darüber). Die einfache Erwerbssteuer beträgt 25 Rappen vom Hundert. Ein Steuerbetreffnis von Fr. 1001 an wird progressiv besteuert mit einem Zuschlag von 10 Rappen bis Fr. 1.75 bei Fr. 10001 und mehr. Die Kopfsteuer haben alle nicht armengenössigen männlichen Kantonseinwohner, die das 20. Altersjahr erfüllt, zu entrichten. Sie beträgt im einfachen Ansatz 50 Rappen. Den Gemeinden steht das proportionale Steuerrecht zur Bestreitung aller Zweige des Gemeindehaushaltes zu. Ihre Dekrete haben sich den einheitlichen kantonalen Vorschriften anzupassen und unterliegen der Genehmigung des Landrates.
Die Korporationen Uri und Ursern hatten bis zum Jahr 1888 auch politische Attribute. Ihre Verwaltung beschränkt sich auf die der Allmenden, Alpen und Wälder. In Ursern obliegt der Korporation, da daselbst das Armenwesen zentral verwaltet wird, auch die Armenverwaltung. Die Korporation Uri trägt die Armenlasten für die vor dem geborenen Ausserehelichen. Jede Korporation, früher Bezirk genannt, hält am 2. Sonntag im Mai in Altdorf bezw. Hospental ihre Korporationsgemeinde. In Korporationssachen sind an allen Gemeinden nur die Korporationsbürger stimm- und wahlberechtigt.
Die Verwaltung besorgt an beiden Orten ein «Grösserer» und ein «Engerer» Korporationsrat. In der Korporation Uri sind die Wälder, soweit nicht im Besitz von Privaten oder des Kantons, Eigentum der Korporation, indessen grösstenteils zur Verwaltung an die Gemeinden ausgeschieden. Jeder Korporationsbürger wird in der neuen Wohnsitzgemeinde, nachdem er sich in das Bürgerverzeichnis angemeldet, nach Jahr und Tag nutzungsberechtigt. Seine Armengenössigkeit wird dadurch nicht alteriert und bleibt am ursprünglichen Bürgerort, dem Heimatsort bestehen, wie denn überhaupt das Armenbürgerrecht seit 1883 ein festes, vom Wohnsitzwechsel unabhängiges geworden ist.
Jede Korporation organisiert sich innert den verfassungsmässigen Vorschriften selbst. Die sämtliche Allmend ist in Uri in drei Abteilungen eingeteilt: in Kuhweid, Alprecht und Geissweid. Die Rechtsverhältnisse innerhalb der Korporation sind sehr kompliziert und durch örtliche Eigenheiten bedingt. Ein Volksbegehren um Allmendteilung wurde im November 1875, ebenso im Herbst 1888 und im Mai 1904 verworfen. Der Gedanke der Teilung ist indessen nicht begraben.
[Dr. Franz Muheim.]
15. Oeffentliche Hygiene und Samariterwesen.
Im Sanitätswesen beschränkt sich die Tätigkeit des Kantons durch seine Organe, Sanitätsdirektion und Sanitätskommission, auf folgende Punkte: Eine besondere Sorgfalt wird der Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen gewidmet und zwar durch geeignete, strenge Massregeln. Es existiert ferner eine Verordnung betr. die Hebammen, an deren Ausbildung und Jahrlohn der Staat kleinere Beiträge aus der Staatskasse leistet. Er erteilt, gestützt auf die nötigen Ausweise, an Aerzte die Bewilligung zur Ausübung der Heilkunde auf Kantonsgebiet. In Uri praktizieren im Jahr 1908: 9 Aerzte, 2 Zahnärzte, 2 Tierärzte und 2 Apotheker. Die Bierpressionen und Metzgereigeschäfte werden von Zeit zu Zeit inspiziert und Fehlbar dem Strafrichter überwiesen. Ebenso widmet der Kanton der Irrenversorgung seine Sorge und Hilfe. Was Lebensmittelkontrolle und Samariterwesen angeht, fehlt die staatliche Fürsorge und ist letzteres bis jetzt gänzlich der Privatinitiative überlassen worden.
In diesem Sinne arbeiten denn auch in neuester Zeit Aerzte, Private und Vereine durch Vorträge über Samariterwesen und Krankenunterstützung. Krankenkassen und -hilfsvereine gibt es in mehreren Gemeinden. Eine Krankenpflegestation besteht in Altdorf und ein Samariterverein in Erstfeld.
16. Kirchliches.
Uri ist der Diözese Chur unterstellt, aber nicht definitiv zugeteilt. Jede der 22 Pfarreien wird von einem Pfarrer geleitet, dem in grössern Orten noch Kapläne oder Pfarrhelfer beigegeben sind. Dazu kommen noch 2 Kaplaneien (Urnerboden und Göscheneralp). Die Seelsorge wird mit Ausnahme von Andermatt und Realp, wo sie die Kapuziner ausüben, von Weltgeistlichen besorgt. Sie bilden unter Vorsitz des Kommissars, der die geistlichen Amtsgeschäfte leitet und zwischen Geistlichkeit und Bischof vermittelt, ein eigenes Kapitel.
Im Kanton bestehen 3 Klöster und ein von Benediktinern geleitetes Kollegium: ein Kapuzinerkloster (das älteste der Schweiz aus 1581) in Altdorf, ein geschlossenes Franziskaner-Frauenkloster zu St. Karl (Mädchenschule) in Altdorf (1608 gestiftet) und eine Benediktiner-Frauenabtei in Seedorf (1287 gestiftet). Andermatt hat seit 1665 und Realp seit 1735 Kapuziner als Pfrundgeistliche.
Urnerische Welt- und Ordensgeistliche: 48 Weltgeistliche im Kanton und 18 ausserhalb desselben;
25 Kapuziner und 4 Brüder in und ausser dem Kanton.
Ferner 41 Ordensschwestern in Altdorf und 35 solche in Seedorf.
Eine evangelisch-reformierte Kirchgemeinde besitzt eine schöne neue Kirche mit Pfarrhaus in Erstfeld.
Bei der letzten Volkszählung (1900) verteilte sich die Bevölkerung auf die verschiedenen Konfessionen wie folgt: Katholiken 18924, Reformierte 773, ein Israelit und 2 Andere. (96,1% Katholiken und 3,9% Reformierte).
17. Erziehungswesen.
Im 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hat man keine sichern Anhaltspunkte für die Existenz einer Schule. Erst das Jahr 1472 bringt die erste Kunde von einem Schulmeister in Altdorf, der ein Schwyzer Namens J. Bürgler war und zugleich das Amt eines Landschreibers versah. Von da an lässt sich der fortwährende Bestand der Schule Altdorfs nachweisen. Gleichwohl bleiben Ursprung und erste Gestaltung der Volksschule im Dunkeln. Neben dem ordentlichen Lehrer unterrichteten auch noch sog. «Guldin-Schulmeister» (1558). Der Lehrer war meistens auch Kantor und Organist.
Diese erste Schule war Volks- und Lateinschule zugleich, doch wird im Jahr 1562 einem Jakob Krüm aus St. Gallen bewilligt, an der «tüttschen Schul» zu lehren. Allmählich wurden auch in den Ausgemeinden Schulen eingerichtet, und Ende des 16. Jahrhunderts besassen die meisten ihre eigene Schule. In Ursern mag in den ältesten Zeiten das Kloster Disentis für Unterricht gesorgt haben. 1610 wird der erste Lehrer erwähnt, und mit der Pastoration der Kapuziner 1665 wurde auch eine Lateinschule eingerichtet, die heute noch besteht. Die älteste Schulordnung (datiert vom fixiert Rechte und Pflichten des Lehrers ziemlich genau. Spätere Verordnungen datieren aus 1635 und 1805. Das Land suchte die Schule überdies durch Fonds, Stipendien und Schulprämien zu heben. Heute ist das Schulwesen eine der wichtigsten Angelegenheiten des Staates geworden und gesetzlich geordnet.
Von 1804-1848 leitete die Zentralschulkommission das Schulwesen. 1849 wurde das Schulinspektorat eingeführt. Seit 1848 bis heute steht der Erziehungsrat mit 7 Mitgliedern an leitender Stelle. 1875 wurde ein neues Schulgesetz eingeführt, das 1907 durch eine neuere Verordnung vielfach abgeändert und verbessert wurde. Die Organisation über das Schulwesen enthält folgende wichtige Bestimmungen: Unentgeltlichkeit des Unterrichtes, 6klassige Ganztag- und Halbtagschulen, Wahl der Erziehungsräte durch den Landrat, Wahl der Lehrer und Schulräte durch die Gemeinden. 1799 gab es in Uri 22 Volks- und 2 Lateinschulen mit 28 Lehrkräften und nur 5 Schulhäusern;
1907 haben wir 64 Schulen mit 64 Lehrkräften, besucht von 3007 Kindern (1441 Knaben und 1566 Mädchen).
Ausserdem existiert in jeder Gemeinde die obligatorische Fortbildungsschule und an 6 Orten eine Sekundarschule. In Andermatt und Erstfeld je eine Privatschule. Die Schwierigkeiten und Hindernisse für die Schule sind kaum in einem andern Kanton so gross, aber von Jahr zu Jahr bessern sich die Verhältnisse. So sind in 10 Gemeinden Schulsuppen-Anstalten eingerichtet worden. Altdorf hat überdies Unentgeltlichkeit für Schulmaterialien. Die Beiträge von Kanton und Gemeinden werden grösser. ¶
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1906 zahlte der Kanton für das Schulwesen 21321 Fr., die Gemeinden 44441 Fr.; der Bundesbeitrag belief sich auf 8080 Fr. Hiezu kommt der Muheimsche Primarschulfonds mit 4100 Fr. Jahresbeitrag. Total wurden also 77942 Fr. für die Volksschule verwendet. Der Kanton besitzt auch seit 1906 eine grosse Lehranstalt, das Kollegium Karl Borromäus in Altdorf, mit 2 Vorkursen, 3 Real- und 6 Gymnasialklassen. Der Betrieb wird von einer Aktiengesellschaft besorgt. Den Unterricht erteilen 12 Professoren und 3 Hilfslehrer. 8 Professuren sind mit Benediktinern von Mariastein-Bregenz besetzt, unter deren geistlichen Leitung das Kollegium auch steht. Das Protektorat hat der Bischof von Chur übernommen. Die Schülerfrequenz des 2. Betriebsjahres weist schon die schöne Zahl von über 150 auf. Zu erwähnen ist noch die kantonale Erziehungsanstalt für arme Kinder aus Uri, die gegenwärtig durch Anbau eines Flügels vergrössert wird. Dadurch wird es ihr ermöglicht, über 100 Kinder aufzunehmen.
18. Wohlfahrtseinrichtungen.
Nicht unerwähnt darf man die wohltätigen Stiftungen mit charitativem, erzieherischem oder hygienischem Zweck lassen, deren Uri verhältnismässig viel aufweist: Suppenanstalten gibt es in 10 Gemeinden. - A Pro'sche Fideikommiss für Arme überhaupt und arme Kinder insbesondere. - Kantonale Erziehungsanstalt für etwa 60 Kinder;
wird nun erweitert, da immer zu wenig Raum vorhanden ist, um allen Anfragen entsprechen zu können. - Beroldingische Stiftungen, Diözesanfonds für Kirchen- und Studienzwecke. - Venedigerstiftung in Andermatt: jährlich 3 maliges Austeilen von Käse, Brot und Salz. - Gerold Nager'sche Armenstiftung. - Fremdenspitäler Altdorf, Erstfeld, Wassen für unbemittelte Durchreisende aller Nationalitäten. - Karl und Anton Muheim'sche Armenstiftung;
Truttmann'scher Armenfonds in Seelisberg;
Muheim'sche Stiftungen, bestehend in kantonalem Irrenfonds und Primarschulfonds.
Kantonsspital für 80 Patienten. Die Krankenzahl per Jahr schwankt zwischen 300 und 350. Die Gemeinden verfügen über eine bestimmte Zahl Freitage, die meist vollständig benutzt werden (Total der Freitage 1963). Die Verpflegungskosten stellen sich sehr niedrig. Der Kantonsspital ist eine Stiftung und Schenkung des Landammanns und Ingenieurs K. E. Müller.
Daneben bestehen in jeder Gemeinde Fonds für Kirchen-, Schul- und Armenwesen.
19. Vereine und Soziales Leben.
Das Vereinsleben hat sich in Uri wie andernorts sehr entwickelt, und da und dort (besonders aber im Hauptort selbst) gibt es entschieden zuviel Vereine. Unter allen nimmt die gemeinnützige Gesellschaft den ersten Platz ein. Der 1831 gegründete Verein erstreckt sich über den ganzen Kanton und zählt 400 Mitglieder. Er befasst sich mit volkswirtschaftlichen Fragen (Fürsorge für Gesundheit der Schuljugend, Vorträge über Hygiene, Irrenfonds und Irrenversorgung, Versicherungsfragen etc.), landwirtschaftlichen, hauswirtschaftlichen, gewerblichen und erzieherischen Fragen und hat schon in mehrfacher Hinsicht Bedeutendes geleistet. 1887 gründete er die kantonale Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder in Altdorf, das vornehmste und glänzendste Werk, welches im Kanton auf dem Gebiet des Armenwesens in den letzten 50 Jahren geschaffen wurde.
Die Anstalt gewährte 60 Kindern Raum, wird nun aber vergrössert, um deren 90 beherbergen zu können. Von Zeit zu Zeit veranstaltet die Gesellschaft Kurse über Baumzucht, Obstverwertung, Kochen und Haushaltung etc. und lässt Vorträge über alle möglichen einschlägigen Fragen, Inspektionen von Alpen und Sennhütten (mit Käseprämierung) abhalten. Sie gewährt Beiträge an gemeinnützige Werke, selbst an landwirtschaftliche und gewerbliche Vereine etc.
Die historisch-antiquarische Gesellschaft gründete und eröffnete 1906 das neue Museum in Altdorf. Unter den beruflichen Vereinen sind mehrere Viehzuchtgenossenschaften und andere land- und alpwirtschaftliche Vereine zu erwähnen, ferner Handwerker- und Gewerbe-, katholische Arbeiter- und Arbeiterinnen-, Männer-, Gesellen-, Frauen- und Jungfrauenvereine, Schützengesellschaften;
Männer-, Frauen- und gemischte Chöre, Blech- und Harmoniemusiken;
Turn-, Theater-, Faschingsvereine;
Offiziers- und Unteroffiziersvereine, Krankenunterstützungs-, Samariter- und Feuerwehrvereine, Sektion Gotthard des S. A. C.;
Konsumvereine etc. Dazu kommen noch kirchliche und politische Vereine.
Der gemeinsamen Betätigung mehrerer Vereine, ja der ganzen Bevölkerung Altdorfs ist das Zustandekommen der Tellspielgesellschaft und der Tellaufführungen zu verdanken, deren bisher 60 in dem 1899 eigens erbauten Tellspielhaus mit moderner Theatereinrichtung stattgefunden haben.
[Prof. G. Ab Egg.]
20. Geschichte.
Dass Uri schon in der vorrömischen Zeit bewohnt war, beweist der vor 1692 gemachte Fund eines schön geschweiften Bronzemessers, das seither in der Jagdmattkapelle zu Erstfeld aufbewahrt wird. Eine grössere Anzahl romanischer Ortsnamen in Uri (z. B. Kasteln von castellum, Muren von murus, Hospental von hospitaculum, Ursern von Ursaria, Silenen von Silana), dazu Münzfunde in Altdorf und Schattdorf legen Zeugnis davon ab, dass hier eine, wenn gleich nicht dichte romanische Urbevölkerung lebte.
Auf die Römer folgten die Alemannen. Ihr ältestes Denkzeichen in Uri ist das beim Bau der Klausenstrasse zu Bürglen entdeckte Grab, das auch eine Haarnadel und eine Fibel enthielt. Ueber Zeitpunkt und nähere Umstände der Germanisierung fehlt jedoch alle historische Kunde. Einzig das vergleichende Studium der Ortsnamen gestattet etwelche Folgerungen, z. B. finden sich Spiringen (= bei den Nachkommen des Spiro), Attinghausen (Haus der Attinge, der Nachkommen des Atto), Sisikon etc.
Zahlreiche deutsche Ortsnamen leiten sich offenbar von lokalen Eigentümlichkeiten ab, so Altdorf, wo die germanischen Ansiedler ein altes romanisches Dorf getroffen haben dürften. Flüelen wird von Flüe, Fels stammen; Schattdorf (Schachdorf) und Schächenthal sind Zusammensetzungen von «Schache», d. h. vereinzeltes, isoliertes Waldstück. Die zahlreichen Namen Rüti, Rütli und Rüteli, Schwand, Schwändi und Schwanden, Balm u. s. w. sind germanischen Ursprungs. Der Name Uri (Uren, Uronia, Urania) selber wird von den Einen auf das rätoromanische ur = ora, Rand, Küste, Seeufer, von den Andern auf das altdeutsche ur = Wasser zurückgeführt; wogegen die Ableitung von Ur = Auerochs als Volksetymologie zu betrachten wäre.
Die älteste historische Kunde datiert vom Jahr 732 aus der Chronik des Hermann von Reichenau, worin Uri bei Anlass der Kämpfe der karolingischen Hausmeier gegen den Stamm der Alemannen zum erstenmal erwähnt wird. Am 21. Juli 853 schenkte Ludwig der Deutsche das Ländchen Uri dem Fraumünster zu Zürich, das er zu Ehren der hl. Felix und Regula gestiftet und dem er seine Tochter Hildegard als Aebtissin vorgesetzt hatte. Eigentümer aber blieb der König; ihm gehörte der Boden, sowie die Leute die denselben behauten. Aus einer herzoglich-alemannischen Domäne ward Uri fränkisches Krongut und Bestandteil des königlichen Hofes Zürich. Die Bewohner waren daher der Grosszahl nach Unfreie, Eigene des Königs, die nun Gotteshausleute wurden.
Das Kloster, dessen Regiment ein sehr mildes war, übertrug die Verwaltung der daraus sich ergebenden Einkünfte und die niedere Gerichtsbarkeit an verschiedene Meier, deren Sitze Altdorf, Bürglen, Erstfeld und Silenen waren. Der Amtssitz des Meiers von Bürglen war der noch wohl erhaltene Turm. Allmählich wurde der Hauptteil des Grundeigentums zu Erblehen, die im Lauf der Jahrhunderte in fast unbeschränktes Erb- und Verfügungsrecht übergingen, so dass die Abtei von den Gütern nur mehr die fixierten Zinsen und Gefälle erhielt, die auf Grund und Boden hafteten.
Das ungeteilte Land, die «Gemeinmark» oder Allmend gehörte zwar ebenfalls der Abtei, wurde aber von den Bewohnern des Thales benutzt, wobei sich schliesslich die Nutzniessung auch hier zum definitiven Besitz des Landes ausbildete.
Ausser dem Fraumünster finden wir am Ende des 12. und im Anfang des 13. Jahrhunderts zahlreiche weltliche Grundherren in Uri, ohne dass genau bekannt wäre, wie diese zu ihrem Besitz gelangt sind. Die mächtigsten unter ihnen waren die Vögte und spätern Grafen von Rapperswil. Im 13. Jahrhundert gingen fast alle diese Besitzungen an geistliche Stifte (Abtei Wettingen, dann Kappel, Frauenthal, Rathausen) über, welche sie im 14. ¶