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erworben. Kardinal Borromäus bereiste als päpstlicher Delegat Unterwalden, stellte viele Missbräuche ab und tat für Hebung des Klerus das Möglichste; so vermittelte er für Theologiestudierende Unterwaldens mehrere Freiplätze am Seminar zu Mailand, die bis auf den heutigen Tag benutzt werden. Gegenwärtig bestehen in Obwalden die sieben katholischen Pfarreien Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. In Alpnach besteht eine 1873 durch den protestantisch-kirchlichen Hilfsverein der Schweiz gegründete reformierte Pfarrei, die auch eine reformierte Schule, sowie überhaupt die Pastoration sämtlicher Protestanten Unterwaldens besorgt.
Nidwalden hat 7 katholische Pfarreien: Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen. In ganz Unterwalden zusammen sind überdies bei den Filialkapellen noch rund 12 Filialkapläne angestellt. Klöster bestehen in Unterwalden folgende:
1) Das Benediktinerkloster Engelberg, gestiftet 1120;
2) das Benediktinerinnenkloster St. Andreas zu Sarnen, gestiftet 1254 in Engelberg und 1615 nach Sarnen verlegt;
3) das Kapuzinerkloster zu Sarnen, 1646 gestiftet;
4) das Benediktinerinnenkloster im Melchthal, 1871 gestiftet;
5) das Kapuzinerkloster zu Stans, gestiftet 1581;
6) das Klarissinnenkloster St. Anna zu Stans, gestiftet 1621;
7) das Benediktinerinnenkloster zu Nieder Rickenbach, gestiftet 1862.
19. Schulwesen.
Seit Gründung des Benediktinerstiftes Engelberg (im 12. Jahrhundert) wurde dort eine Schule unterhalten. Eine eigentliche Volksschule entwickelte sich aber erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts, angeregt durch die Beschlüsse des Konziles von Trient. Anfänglich wurde nur in den beiden Hauptorten durch die «Landesschulmeister» Schule gehalten. Aber schon Mitte des 17. Jahrhunderts besass so ziemlich jede Gemeinde ihre Schule. Deren Besuch wurde aber erst vom Ende des 18. Jahrhunderts an allmählig obligatorisch.
Damals machte die helvetische Regierung Anstrengungen, das Obligatorium einzuführen; mehr wirkte aber die Weigerung der Pfarrämter, Kinder, welche nicht lesen konnten, zur ersten Kommunion zuzulassen. 1829 erklärte Nidwalden und 1848 Obwalden durch ein Schulgesetz das allgemeine Obligatorium. Die Entwicklung des höhern Unterrichtswesens begann in Obwalden durch das Eingreifen der 1841 aus Muri vertriebenen Benediktiner, welche das um die Mitte des 18. Jahrhunderts vom Exjesuiten Dillier gestiftete Kollegium nach und nach zu hoher Blüte brachten.
Auch die Gymnasien der Benediktiner zu Engelberg und der Kapuziner zu Stans sind mittlerweile andern ähnlichen Anstalten der Schweiz ebenbürtig geworden. Die Kinder treten mit vollendetem 7. Altersjahr in die Primarschule ein, welche 6 Jahreskurse zu 42 Schulwochen und wenigstens 20 Wochenstunden umfasst. Nachher besuchen sie noch eine obligatorische Fortbildungsschule von jährlich 100-120 Stunden, welche aber in Obwalden grösstenteils durch einen vollen Winterhalbjahreskurs von 5 Monaten ersetzt ist. Folgende Zahlen geben Aufschluss über Bestand und Finanzierung der Schulen für das Jahr 1905:
Schulgemeinden | Schulen | Gemischte Klassen | Knaben Klassen | Mädchen Klassen | Lehrer | Lehrerinnen | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Obwalden | 7 | 48 | 50 | 46 | 45 | 12 | 36 |
Nidwalden | 16 | 18 | 30 | 10 | 11 | 8 | 43 |
: | 23 | 66 | 80 | 56 | 56 | 20 | 79 |
.
Knaben | Mädchen | Ausgaben (inkl. Bundesbeitrag) Fr. | Ernährung und Bekleidung armer Kinder Fr. | |
---|---|---|---|---|
Obwalden | 976 | 1028 | 94708 | 4000 |
Nidwalden | 923 | 923 | 83485 | 7000 |
: | 1899 | 1951 | 178193 | 11000 |
In diesen Ausgaben sind die Zinsen für das in Schulhäusern und Mobiliar angelegte Kapital nicht inbegriffen. Die Zahlen über Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder sind unvollständig, da besonders in Obwalden durch Gaben anlässlich der Weihnachtsfeier zu diesem Zweck viel geleistet wird, ohne dass darüber offiziell Rechnung geführt wird. Die Lehrmittel sind nicht unentgeltlich; sie werden aber ärmern Schulkindern aus Geschenken, kirchlichen Fonds u. s. w. angeschafft.
Aus den bestehenden staatlichen Lehrmitteldepôts werden übrigens an die Gemeindeschulen Lehrmittel unter dem Selbstkostenpreis abgegeben. Die Besoldungen der Primarlehrer bewegen sich zwischen 1200 und 2200 Fr.; diejenigen der Lehrerinnen (fast ausschliesslich Schwestern) betragen mindestens Fr. 500. Die Lehrer haben in Obwalden Anwartschaft auf eine Alters- und Invalidenrente von 400 Fr. und auf ein Kapital von Fr. 2000 zu Gunsten der Hinterlassenen. In Nidwalden ist neuestens eine Lehrerunterstützungskasse gegründet worden.
Zwei öffentliche Sekundarschulen und die Privatsekundarschule des Klosters Melchthal unterrichten in Obwalden zusammen 60 Knaben und Mädchen. Nidwalden besitzt 5 Sekundarschulen mit rund 100 Schülern. In den Frauenklöstern Stans und Melchthal bestehen Lehrerinnenseminare. Beide Halbkantone haben Zeichen- und gewerbliche Fortbildungsschulen, die von Kanton, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen finanziert und vom Bund unterstützt werden:
Gemeinden | Schüler und Schülerinnen | Ausgaben Fr. | |
---|---|---|---|
Obwalden | 6 | 90 | 4500 |
Nidwalden | 3 | 312 | 4000 |
: | 9 | 402 | 8500 |
Im Rekrutierungsalter hat jeder Jüngling eine Fortbildungsschule von 90-100 Stunden zu besuchen. In Obwalden wird (im Schützenhaus auf dem Landenberg) alljährlich ein Kochkurs abgehalten, der von 20-25 Töchtern besucht wird. In Nidwalden dienen ein Haushaltungskurs und gelegentliche Kochkurse ähnlichem Zweck. Obwalden besitzt in Sarnen eine kantonale Mittelschule mit Vorbereitungskurs, Realschule, Gymnasium und Lyzeum mit Berechtigung für die eidg.
Medizinalmaturität und im Kloster Engelberg ein gleich organisiertes Privatgymnasium. Beide Anstalten sind von Benediktinern geleitet. Ein Privat-Gymnasium besteht im Kapuzinerkloster in Stans. Alle drei Anstalten werden auch aus der übrigen Schweiz und dem Ausland stark besucht und sind mit Konvikten verbunden. Die Ueberwachung des Primarschulwesen liegt den Gemeinden ob. Diese wählen die Ortsschulbehörden und die Lehrer. Ein Erziehungsrat, dessen Organ der Schulinspektor ist, beaufsichtigt in jedem Kantonsteil das gesamte Unterrichtswesen. Zwecks Ausbildung von ¶
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Primarlehrern und Geistlichen, Technikern und Tierärzten werden Stipendien ausbezahlt.
20. Wohltætigkeitsanstalten.
In frühern Zeiten war die Armenpflege in Unterwalden eine grösstenteils private. Die Armen konnten an dem sog. «Gebtag» je einmal in der Woche in den bessern Häusern milde Gaben in Empfang nehmen. Der Staat oder die Gemeinden taten etwas weniges durch Unterbringung im Siechenhaus oder Spittel und durch Austeilen des Spitalmuses und des «Nördlingergeldes» (so genannt, weil früher statt des Geldes Tuch zu Kleidern, sog. Nördlingertuch, verteilt wurde). Das meiste aber geschah durch die Wohltätigkeit der Klöster und durch fromme Vermächtnisse, wie die Stiftungen des St. Galler Abtes Pankratius und des Chorherrn Stulz aus Strassburg, die Austeilung des Armenbrotes bei kirchlichen Gedächtnissen für Verstorbene u. s. w. Jetzt sind Armenwesen und Waisenpflege überall staatlich geregelt und durch die Bürgergemeinden verwaltet.
Das Vermögen zu Armenzwecken ist nicht gross, so dass die daherigen Auslagen grösstenteils durch die Armensteuern gedeckt werden. In Obwalden existiert in Sarnen und in Nidwalden in Stans ein Kantonsspital; für Unterbringung von heilbaren Irren bestehen Verträge mit ausserkantonalen Anstalten, auch sind die einleitenden Schritte getan zur Schaffung einer gemeinsamen Irrenanstalt für die drei Urkantone. Obwalden besitzt auch einen Stiftungsfonds, dessen Zinsen jährlich für Versorgung armer Irren verwendet werden. Da Waisenkinder so viel als möglich in Familien untergebracht werden, haben nicht alle Obwaldner Gemeinden Waisenhäuser.
Solche bestehen nur in Sarnen, Kerns, Sachseln und Engelberg, welch letzterer Ort zudem noch ein besondres Armenhaus hat. Die Fonds für diese Waisenhäuser wurden grösstenteils durch private Wohltätigkeit gestiftet. In Nidwalden besitzen alle Gemeinden Waisenhäuser, Stans überdies ein neu erbautes Armenhaus. Sozial sehr wohltätig wirken die Krankenvereine und jene geselligen Vereinigungen, die nebst andern Zwecken auch ihre Mitglieder im Krankheitsfall oder im Sterbefall deren Hinterbliebenen unterstützen. Solcher Vereine zählt jede Gemeinde einen oder mehrere. Auch die schon erwähnten alten Siftungen lindern immer noch manche Not. Für ärmere und weit entfernt wohnende Schulkinder bestehen in den meisten Gemeinden Schulsuppenanstalten, die sämtlich auf dem Wege privater Wohltätigkeit gegründet und bis in die letzten Jahre auch ausschliesslich auf diese Weise unterhalten wurden.
[Ed. Etlin.]
21. Geschichtlicher Ueberblick.
Vereinzelte archäologische Funde, vereinzelte Berg- und Ortsnamen, Ausdrücke in der Alpwirtschaft und viele Alpensagen deuten auf eine spärliche - rätoromanische - Urbevölkerung Unterwaldens hin. Dagegen hat die Römerherrschaft in diesen Bergen wohl nie faktischen Boden gewonnen. Die Alemannen scheinen erst in verhältnismässig später Zeit, nachdem das ebene Land von ihnen längst okkupiert war, in die Thäler der Sarner und Engelberger Aa hinaufgedrungen zu sein.
Die Sage deutet die Zugsrichtung ihrer Einwanderung an: von Schwyz aus ergoss sich der Strom der Eroberer durch Unterwalden bis nach dem Berner Oberland. Die kultur- und rechtsgeschichtliche Detailforschung wird diese Tradition bestätigen. Ganz richtig bringt diese nur Schwyz, Unterwalden und das Haslethal, bezw. den obern Teil des Oberlandes in nächsten Stammeszusammenhang und schliesst Uri davon aus. Die späteren urkundlichen Quellen geben dazu ein völlig übereinstimmendes Bild.
Freilich fliessen diese Quellen ungewöhnlich spät. Das angeblich älteste, ungefähr ins Jahr 900 versetzte Schriftstück, welches Giswil, Sarnen und Alpnach nennt, ist als eine Fälschung des 12. Jahrhunderts erwiesen. Die älteste echte Urkunde, die unterwaldische Ortsnamen, und zwar Sarnen, Alpnach und Kerns aufzählt, datiert vom Jahr 1036. Sarnen hatte damals schon eine Kirche; ebenso finden wir ums Jahr 1122, wo der Ort Stans zum erstenmal genannt wird, daselbst bereits eine Kirche vor. Es folgen 1157 die Kirche von Buochs, 1173 die Kirchen von Alpnach und Kerns, 1275 die von Sachseln, Giswil und Lungern.
Bei keiner derselben fällt die erste urkundliche Erwähnung mit der Gründung zusammen, stets wird die betreffende Kirche als längst bestehend vorausgesetzt. Stans ist als die Mutterkirche Nidwaldens und vielleicht ganz Unterwaldens anzusehen; Sarnen ist die älteste Kirche Obwaldens, von der sich Kerns, Alpnach, Sachseln und Giswil ablösten. Als ursprüngliche Filiale der letztern ist Lungern zu betrachten. Von Stans löste sich um 1122 Engelberg und viel später (1439) Wolfenschiessen ab, von Buochs 1454 Emmetten und 1631 Beckenried.
Die ältesten Bezeichnungen des Landes als inter Silvas (12. Jahrh.) und seiner Bewohner als «Waldlüte» (13. Jahrh.) erlauben den sichern Rückschluss, dass es die alemannischen Einwanderer zum grossen Teil als waldige Wildnis vorgefunden. Das weit vorwiegende Verhältnis germanischer Lokalnamen bestätigt im Einzelnen diese Ansicht. Zur Zeit aber, wo die ersten urkundlichen Lichtstrahlen auf diese Thäler fallen, war die Kultivierung des Bodens schon weit vorgeschritten. Es gibt in Unterwalden kaum ein noch so abgelegenes Berggut der Gegenwart, das nicht schon im 13. und 14. Jahrhundert nachweisbar wäre, wobei sich freilich geltend macht, dass die Urbarmachung des Landes von den geschützteren Höhen ausgegangen ist. Den Thalboden durchfurchten die ungebändigten Flüsse; erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts wurde die Engelberger Aa, die bisher in ein Delta geteilt in fünf Armen dem Stansstader und dem Buochser Seebecken zufloss, endgiltig in ihr heutiges Bett eingedämmt.
Die ursprünglichen alemannischen Eroberer sind jedenfalls Freie gewesen, aber an der Urbarmachung des Landes kommt unfreien Elementen ein ebenso grosser Anteil zu. Wir finden von Anfang an so ausgedehnten Grossgrundbesitz geistlicher und weltlicher Herren, dass für freie Bauerngüter nur ein beschränkter Raum übrig geblieben sein kann. Unter den Grundherren in Unterwalden erscheinen die Grafen von Lenzburg, welche ihren Besitz in Obwalden vom Jahr 1036 an ihrem Familienstift Beromünster vergabten, während ihre Nidwaldner Güter später an die Grafen von Froburg fielen. Neben Beromünster haben das Gotteshaus Murbach Luzern schon seit den ältesten Zeiten, Muri vor dem 13. Jahrhundert und St. Blasien im Schwarzwald 1173 Grossgrundbesitz in diesen Thälern. Den grössten Teil des Grundes und Bodens von Nidwalden aber absorbierte später das einheimische Kloster Engelberg, das ums Jahr 1120 von dem in Unterwalden ebenfalls reich begüterten Freiherrn Konrad von Seldenbüren gegründet worden ist.
Der Grundstock solcher Klosterbesitzungen war in Fron- oder Dinghöfen organisiert, die durch Meier oder Ammänner verwaltet würden und um welche sich die Zinsgüter gruppierten. Dadurch nun, dass die meisten dieser geistlichen Stifte Immunitätsprivilegien besassen, kraft welcher ihre Güter und die darauf sitzenden Leute der weltlichen Gerichtsbarkeit entrückt waren, bildeten sich eigentliche Grundherrschaften aus. ¶