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Verwaltungsbehörde des Kantons. Demgemäss handhabt und vollzieht er die Gesetze und die landrätlichen Verordnungen, wacht über die öffentliche Sicherheit und polizeiliche Ordnung; er ist die Untersuchungsbehörde in Straffällen, vollzieht die Urteile, ist Obervormundschaftsbehörde und führt die Oberaufsicht über das Betreibungs- und Konkurswesen, über Zivilstandswesen und alle Landesverwaltungen, Gemeinden und Korporationen.
Präsident der Landsgemeinde, des Land- und des Regierungsrates ist der Landammann. Dem Regierungsrat untergeordnet ist der Erziehungsrat, der das Primarschulwesen im Kanton leitet, und der Sanitätsrat, der die Oberaufsicht über das öffentliche Gesundheitswesen führt.
Unterwalden nid dem Wald hat folgende Gerichtsbehörden: a) Den Friedensrichter, der den Sühneversuch zu machen hat und Streitsachen, deren Wert Fr. 20 nicht übersteigt, endgiltig beurteilt. b) Das Kantonsgericht, bestehend aus 7 Mitgliedern. Es beurteilt alle Zivilstreitigkeiten 1) durch einen Ausschuss von 3 Mitgliedern diejenigen von 20-100 Fr. Wert und 2) im Plenum alle Streitfälle über Fr. 100, endgiltig diejenigen bis auf Fr. 300. Es ist ferner Strafbehörde.
Das Urteil, welches eine Freiheitsstrafe über 2 Monate oder eine Geldstrafe über 500 Fr. oder Einstellung im Aktivbürgerrecht über 5 Jahre erkennt, ist appellabel ans Obergericht. c) Das Obergericht besteht aus 9 Mitgliedern und beurteilt die appellierten Zivilstreitigkeiten, welche den Betrag von Fr. 300 übersteigen, ferner immerwährende Rechte und Ehrenhändel, sowie die appellierten Straffälle. Ein Ausschuss des Obergerichts beurteilt Provokationsklagen und amtet zugleich als Konkursgericht.
Mit Bezug auf das Gemeindewesen ist folgendes zu erwähnen: Der Kanton zerfällt 1) in die 7 Kirchgemeinden Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen, welchen die Wahlen der römisch-katholischen Seelsorgegeistlichen und die Verwaltung der Pfarrkirchen zusteht;
2) in die 11 Bezirksgemeinden Stans, Ennetmos, Dallenwil, Stansstad, Oberdorf, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, denen die Wahl der Landratsmitglieder und die politischen Geschäfte und polizeilichen Massregeln zustehen;
3) in die 15 Schulgemeinden Stans mit Oberdorf, Dallenwil, Wiesenberg, Stansstad, Obbürgen, Kersiten, Büren, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Altzellen, Ober Rickenbach, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welchen die Sorge für die Primarschule laut Bundesverfassung obliegt;
4) in die 6 Armengemeinden Stans, Buochs mit Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welche das Vormundschafts- und Armenwesen der Gemeindebürger zu besorgen haben. Die Bezirks- und Kirchenräte werden auf 6 Jahre, die Schul- und Armenräte nur auf 3 Jahre gewählt.
Das Korporationswesen wird von den Genossen- oder «Uertegemeinden» verwaltet. Während sie früher die politischen Wahl- und Verwaltungsgemeinden bildeten, sind sie seit 1850 mehr Privatgesellschaften geworden, die ihr Vermögen verwalten und an Staat und Gemeinden versteuern. Den Korporationen ist jedoch ein eigenes Strafgericht zugestanden, das die Uebertretungen der Gesetze und die Frevel am Gut der Korporation bestraft. Appellation an den ordentlichen Richter ist vorbehalten.
[Landammann Wyrsch.]
17. Militærwesen.
Der Kanton Unterwalden stellt mit ganz geringer Ausnahme seine sämtlichen Truppen zur Gottharddivision. Dort bilden sie das Infanteriebataillon 47 Auszug ganz, und zwar stellt hiezu Obwalden die 1.-3., Nidwalden die 4. Kompagnie. Ferner Bataillon 129 Landwehr ebenfalls ganz in der gleichen Einteilung. Ausserhalb des Verbandes der Gottharddivision stellt Nidwalden zum Schützenbataillon 4 die 4. Kompagnie. Die Gebirgsartillerie ist der 2. Abteilung des Gebirgsartillerieregimentes zugeteilt. Auf stellte der Kanton Unterwalden zur eidg. Armee folgende Truppen:
Auszug | Obwalden | Nidwalden |
---|---|---|
Infanterie | 633 | 630 |
Kavallerie | 4 | 9 |
Artillerie | 54 | 39 |
Genie | 33 | 24 |
Sanität | 14 | 27 |
Verwaltung | 5 | 11 |
Stäbe | 6 | 35 |
Total | 749 | 775 |
Landwehr | ||
Infanterie 1. Aufgeb. | 272 | 350 |
Infanterie 2. Aufgeb. | 165 | 227 |
Kavallerie | 2 | 1 |
Artillerie | 40 | 27 |
Genie | 15 | 21 |
Sanität | 19 | 5 |
Verwaltung | 4 | 2 |
Stäbe | 1 | 13 |
Total | 518 | 646 |
Es stellt also Obwalden in Auszug und Landwehr 1267, Nidwalden 1421 Mann. Da Ob- und Nidwalden ungefähr den gleichen Prozentsatz (jeweilen einen der besten in der ganzen Schweiz) militärtauglicher Rekruten haben, sollte Obwalden gemäss der Bevölkerungsziffer einen bedeutend grössern Mannschaftsbestand aufweisen als Nidwalden. Das gegenwärtige umgekehrte Verhältnis wird hauptsächlich bewirkt durch die in Obwalden viel stärkere Auswanderung. Im Jahr 1903 z. B. befanden sich aus Obwalden nahezu 700 Militärpflichtige auswärts, darunter mehr als die Hälfte in Amerika.
In Sarnen und Stans befindet sich je eine Kaserne. Während aber jene nur noch als Waffen- und Ausrüstungsdepot dient, erhält diese noch von Zeit zu Zeit militärische Einquartierung. Das Schiesswesen pflegen in Obwalden 13 und in Nidwalden 9 Schützenvereine.
18. Kirchliches.
Als die ältesten christlichen Kultstätten in Unterwalden werden durch die Ueberlieferung Maria zum Sonnenberg in der Schwende ob Sarnen, St. Niklausen am Schattenberg ob Kerns und St. Jakob zu Ennetmoos bei Stans bezeichnet. Die Ueberlieferung ist so allgemein und bestimmt, und es sprechen die in St. Niklausen und in Ennetmoos bei Restaurationsarbeiten aufgedeckten und von Dr. Rob. Durrer in Stans als ins 14. und 15. Jahrhundert gehörig bezeichneten Wandgemälde dafür, dass dort vielleicht schon in einer frühere Zeit als die Urkunden melden, Kirchen bestanden haben.
Die ältesten nachgewiesenen Pfarreien in Unterwalden sind: Sarnen 1036, Stans 1122, Buochs 1157, Kerns 1173. Fast sicher aber sind alle diese Kirchen noch älter als ihre erste urkundliche Erwähnung. Früher zum Priesterkapitel der Vierwaldstätte und zum Bistum Konstanz gehörig, stellte sich Unterwalden 1814 unter die Leitung des Generalvikars Göldlin in Münster (Kt. Luzern) und schloss sich nach dessen Tod provisorisch an das Bistum Chur an. Bei diesem Provisorium ist es bis heute geblieben. Die Geschäfte mit dem bischöflichen Ordinariat werden durch je einen bischöflichen Kommissar für Obwalden und für Nidwalden besorgt. Grosse Verdienste um das kirchliche Leben Unterwaldens haben sich im 16. Jahrhundert Kardinal Karl Borromäus und dessen Freund und Gesinnungsgenosse Ritter Melchior Lussi von Stans, der Vertreter der katholischen Schweiz auf dem Konzil zu Trient, ¶
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erworben. Kardinal Borromäus bereiste als päpstlicher Delegat Unterwalden, stellte viele Missbräuche ab und tat für Hebung des Klerus das Möglichste; so vermittelte er für Theologiestudierende Unterwaldens mehrere Freiplätze am Seminar zu Mailand, die bis auf den heutigen Tag benutzt werden. Gegenwärtig bestehen in Obwalden die sieben katholischen Pfarreien Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. In Alpnach besteht eine 1873 durch den protestantisch-kirchlichen Hilfsverein der Schweiz gegründete reformierte Pfarrei, die auch eine reformierte Schule, sowie überhaupt die Pastoration sämtlicher Protestanten Unterwaldens besorgt.
Nidwalden hat 7 katholische Pfarreien: Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen. In ganz Unterwalden zusammen sind überdies bei den Filialkapellen noch rund 12 Filialkapläne angestellt. Klöster bestehen in Unterwalden folgende:
1) Das Benediktinerkloster Engelberg, gestiftet 1120;
2) das Benediktinerinnenkloster St. Andreas zu Sarnen, gestiftet 1254 in Engelberg und 1615 nach Sarnen verlegt;
3) das Kapuzinerkloster zu Sarnen, 1646 gestiftet;
4) das Benediktinerinnenkloster im Melchthal, 1871 gestiftet;
5) das Kapuzinerkloster zu Stans, gestiftet 1581;
6) das Klarissinnenkloster St. Anna zu Stans, gestiftet 1621;
7) das Benediktinerinnenkloster zu Nieder Rickenbach, gestiftet 1862.
19. Schulwesen.
Seit Gründung des Benediktinerstiftes Engelberg (im 12. Jahrhundert) wurde dort eine Schule unterhalten. Eine eigentliche Volksschule entwickelte sich aber erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts, angeregt durch die Beschlüsse des Konziles von Trient. Anfänglich wurde nur in den beiden Hauptorten durch die «Landesschulmeister» Schule gehalten. Aber schon Mitte des 17. Jahrhunderts besass so ziemlich jede Gemeinde ihre Schule. Deren Besuch wurde aber erst vom Ende des 18. Jahrhunderts an allmählig obligatorisch.
Damals machte die helvetische Regierung Anstrengungen, das Obligatorium einzuführen; mehr wirkte aber die Weigerung der Pfarrämter, Kinder, welche nicht lesen konnten, zur ersten Kommunion zuzulassen. 1829 erklärte Nidwalden und 1848 Obwalden durch ein Schulgesetz das allgemeine Obligatorium. Die Entwicklung des höhern Unterrichtswesens begann in Obwalden durch das Eingreifen der 1841 aus Muri vertriebenen Benediktiner, welche das um die Mitte des 18. Jahrhunderts vom Exjesuiten Dillier gestiftete Kollegium nach und nach zu hoher Blüte brachten.
Auch die Gymnasien der Benediktiner zu Engelberg und der Kapuziner zu Stans sind mittlerweile andern ähnlichen Anstalten der Schweiz ebenbürtig geworden. Die Kinder treten mit vollendetem 7. Altersjahr in die Primarschule ein, welche 6 Jahreskurse zu 42 Schulwochen und wenigstens 20 Wochenstunden umfasst. Nachher besuchen sie noch eine obligatorische Fortbildungsschule von jährlich 100-120 Stunden, welche aber in Obwalden grösstenteils durch einen vollen Winterhalbjahreskurs von 5 Monaten ersetzt ist. Folgende Zahlen geben Aufschluss über Bestand und Finanzierung der Schulen für das Jahr 1905:
Schulgemeinden | Schulen | Gemischte Klassen | Knaben Klassen | Mädchen Klassen | Lehrer | Lehrerinnen | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Obwalden | 7 | 48 | 50 | 46 | 45 | 12 | 36 |
Nidwalden | 16 | 18 | 30 | 10 | 11 | 8 | 43 |
: | 23 | 66 | 80 | 56 | 56 | 20 | 79 |
.
Knaben | Mädchen | Ausgaben (inkl. Bundesbeitrag) Fr. | Ernährung und Bekleidung armer Kinder Fr. | |
---|---|---|---|---|
Obwalden | 976 | 1028 | 94708 | 4000 |
Nidwalden | 923 | 923 | 83485 | 7000 |
: | 1899 | 1951 | 178193 | 11000 |
In diesen Ausgaben sind die Zinsen für das in Schulhäusern und Mobiliar angelegte Kapital nicht inbegriffen. Die Zahlen über Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder sind unvollständig, da besonders in Obwalden durch Gaben anlässlich der Weihnachtsfeier zu diesem Zweck viel geleistet wird, ohne dass darüber offiziell Rechnung geführt wird. Die Lehrmittel sind nicht unentgeltlich; sie werden aber ärmern Schulkindern aus Geschenken, kirchlichen Fonds u. s. w. angeschafft.
Aus den bestehenden staatlichen Lehrmitteldepôts werden übrigens an die Gemeindeschulen Lehrmittel unter dem Selbstkostenpreis abgegeben. Die Besoldungen der Primarlehrer bewegen sich zwischen 1200 und 2200 Fr.; diejenigen der Lehrerinnen (fast ausschliesslich Schwestern) betragen mindestens Fr. 500. Die Lehrer haben in Obwalden Anwartschaft auf eine Alters- und Invalidenrente von 400 Fr. und auf ein Kapital von Fr. 2000 zu Gunsten der Hinterlassenen. In Nidwalden ist neuestens eine Lehrerunterstützungskasse gegründet worden.
Zwei öffentliche Sekundarschulen und die Privatsekundarschule des Klosters Melchthal unterrichten in Obwalden zusammen 60 Knaben und Mädchen. Nidwalden besitzt 5 Sekundarschulen mit rund 100 Schülern. In den Frauenklöstern Stans und Melchthal bestehen Lehrerinnenseminare. Beide Halbkantone haben Zeichen- und gewerbliche Fortbildungsschulen, die von Kanton, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen finanziert und vom Bund unterstützt werden:
Gemeinden | Schüler und Schülerinnen | Ausgaben Fr. | |
---|---|---|---|
Obwalden | 6 | 90 | 4500 |
Nidwalden | 3 | 312 | 4000 |
: | 9 | 402 | 8500 |
Im Rekrutierungsalter hat jeder Jüngling eine Fortbildungsschule von 90-100 Stunden zu besuchen. In Obwalden wird (im Schützenhaus auf dem Landenberg) alljährlich ein Kochkurs abgehalten, der von 20-25 Töchtern besucht wird. In Nidwalden dienen ein Haushaltungskurs und gelegentliche Kochkurse ähnlichem Zweck. Obwalden besitzt in Sarnen eine kantonale Mittelschule mit Vorbereitungskurs, Realschule, Gymnasium und Lyzeum mit Berechtigung für die eidg.
Medizinalmaturität und im Kloster Engelberg ein gleich organisiertes Privatgymnasium. Beide Anstalten sind von Benediktinern geleitet. Ein Privat-Gymnasium besteht im Kapuzinerkloster in Stans. Alle drei Anstalten werden auch aus der übrigen Schweiz und dem Ausland stark besucht und sind mit Konvikten verbunden. Die Ueberwachung des Primarschulwesen liegt den Gemeinden ob. Diese wählen die Ortsschulbehörden und die Lehrer. Ein Erziehungsrat, dessen Organ der Schulinspektor ist, beaufsichtigt in jedem Kantonsteil das gesamte Unterrichtswesen. Zwecks Ausbildung von ¶