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Rindviehzucht, wie aus den jeweiligen Viehzählungen zur Genüge hervorgeht. Der gesamte Viehstand betrug:
Im Jahr 1836 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Pferde | Rindvieh | Ziegen | Schafe | Schweine | |
Obwalden | 260 | 9130 | 3700 | 2500 | - |
Nidwalden | 90 | 4500 | 2000 | 700 | - |
Total | 350 | 13630 | 5700 | 3200 | - |
1866 | |||||
Obwalden | 433 | 8988 | 5334 | 3906 | 2881 |
Nidwalden | 174 | 6026 | 1434 | 1206 | 1547 |
Total | 607 | 15014 | 6768 | 5112 | 4428 |
1896 | |||||
Obwalden | 371 | 11161 | 5568 | 1933 | 3900 |
Nidwalden | 174 | 6036 | 1323 | 464 | 2553 |
Total | 545 | 17197 | 6891 | 2397 | 6453 |
1906 | |||||
Obwalden | 382 | 14234 | 3352 | 846 | 5055 |
Nidwalden | 232 | 9466 | 1244 | 263 | 3317 |
Total | 614 | 23700 | 4596 | 1109 | 8372 |
Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass Rindvieh und Schweine besonders in den letzten 10 Jahren sehr stark zugenommen, dagegen Ziegen eine grosse und Schafe eine sehr grosse Verminderung erlitten haben. Die Anzahl der Pferde weist seit 40 Jahren keine bedeutende Veränderung auf. Die gleichen Verhältnisse zeigen sich überall in den Gebirgsgegenden. Die Ziegen gehen hauptsächlich zurück, weil infolge allgemein besserer Verhältnisse statt derselben vielerorts Kühe gehalten werden können; sicher nicht so sehr, wenn auch schon etwas ist an ihrem Rückgang die strenge Waldpolizei schuld.
Die Schafe vermindern sich hauptsächlich, weil selbstgesponnenes und selbstgewobenes Zeug nicht mehr gebräuchlich ist. Bei den gegenwärtigen Fleischpreisen wäre aber ihre Haltung sicher lohnend. Glücklicherweise hat sich beim Rindvieh nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität stark verbessert. Unterwalden züchtet ausschliesslich Braunvieh und zwar in einer Qualität, die zwar das Stammland dieser Rasse, den Kanton Schwyz, noch nicht auf der ganzen Linie erreicht, ihm aber doch sehr nahe kommt.
Obwalden züchtet mehr Jungvieh und betreibt ausgedehnte Nachzucht, Nidwalden intensivere Milchwirtschaft. Wenn schon weniger als früher, so werden doch noch viel Jungrinder nach Italien verkauft. Milchkühe gehen sehr zahlreich nach Spanien; auch deutsche Milchkuranstalten und die Milchwirte der Schweiz kaufen mit Vorliebe das robuste und milchreiche Unterwaldnervieh. An der Verbesserung des Viehschlages wurde schon vor bald hundert Jahren durch Verabreichung von Viehprämien von Staats- und Gemeindewegen gearbeitet; so zahlte Kerns schon im Jahr 1810 Viehprämien aus. 1853 schrieb die obwaldnerische Verordnung über Viehprämien vor, dass der erstprämierte Hengst einen Wert von 550 Fr. haben müsse. Gegenwärtig wird die eidg. Deckstation in Sarnen mit Hengsten besetzt, wovon einzelne 20000 und noch mehr Fr. kosten.
Den Hauptanteil an der Verbesserung der Rindviehzucht verdankt man hier wie überall den Zweigverbänden der schweizerischen Braunviehzuchtgenossenschaft, deren Unterwalden gegenwärtig 10 besitzt. Für diese Zuchtgenossenschaften und für allgemeine Prämierungen werden an Bundes- und kantonalen Beiträgen jährlich ausbezahlt: in Obwalden 9000-10000 und in Nidwalden 7000-8000 Fr. Auch in Unterwalden mehrt sich der Konsum der frischen Milch erfreulicherweise von Jahr zu Jahr, aber doch wird jährlich noch ein grosses Quantum Milch zu Käse verarbeitet.
Aus den alten Zinsrodeln geht hervor, dass im 15. und 16. Jahrhundert nebst «Süsskäse» hauptsächlich Zieger aus der Milch hergestellt wurde. Später gewann dann die Käsefabrikation eine immer grössere Bedeutung, und zwar wurde hauptsächlich der sogenannte Spalen- oder Sprinzkäse im Gewicht von 20-28 kg per Laib hergestellt, ein gut gesalzener Fettkäse von vorzüglichem Geschmack. Er hält sich Jahre lang, wird bis ins vierte Jahr immer besser und wird grösstenteils nach dem Ausland, hauptsächlich nach Italien exportiert.
Magadino am Langensee war früher der Hauptstapelplatz, wo zu Zeiten der zwei grossen Märkte jeweilen bis auf 40000 Stück von diesem Käse aufgestapelt lagen. Woher der Name Sprinzkäse kommt, ist unklar; Spalenkäse wurden sie deswegen genannt, weil man sie in Fässern, sog. Spalen, über den Gotthard spedierte. Nebst diesem Käse scheint besonders Beckenried früher noch als Spezialität einen Schabzieger oder Kräuterkäse verfertigt zu haben. Auch jetzt noch wird eine andre Spezialität ziemlich viel hergestellt, der sog. Bratkäse, ein ganz fetter und weicher, 2-4 kg schwerer Käse, der am Kohlenfeuer geschmort und verzehrt wird, sobald die oberste Schicht weich geworden. Das Hauptprodukt aber ist der Spalenkäse, der sowohl als Handkäse gegessen als auch zum Kochen und Würzen von Speisen verwendet wird.
Ein grosses Quantum Milch absorbiert auch Nachzucht und Kälbermast. Es werden an Zuchtkälber für etwa 600000 Fr. und an Mastkälber für 900000 Fr. Milch verfuttert. Das Gesamterträgnis aus der Milchwirtschaft mag sich für Unterwalden auf rund 5¼ Mill. Fr. belaufen. Der Wert des gesamten Viehstandes belief sich 1901 auf 7664617 Fr., nämlich Obwalden 4495267 Fr. (auf den Kopf der Bevölkerung 294 Fr.) und Nidwalden 3169350 Fr. (auf den Kopf der Bevölkerung 242,5 Fr.). Einzig Luzern, Freiburg und Graubünden verzeichnen einen grössern Wert per Kopf der Bevölkerung.
10. Wald- und Baumwirtschaft.
Trotz seines Namens ist Unterwalden an Wald nicht übermässig reich. Bei einer Gesamtbodenfläche von 765,3 km2 nehmen die Waldungen 191,45 km2, d. h. etwa 25% ein. Hiervon entfallen auf Obwalden 121,95 km2 und auf Nidwalden 69,50 km2. Wenn nun schon erst die neuere Zeit eine wirkliche Forstpolizei und gehörige Waldpflege kennt, so wurden doch schon in frühern Jahrhunderten den Wäldern grosse Aufmerksamkeit und auch eine gewisse Pflege zuteil. Schon vor 250 Jahren findet man in den Forstprotokollen Bemerkungen, wie «dass meine gnädigen Herrn es bedenklich finden, dass so unachtsam geholzt werde, wegen einbrächenden Wassergüssen und Rübenen»; oder sie befürchten, «dass die Nachkommen Holzmangel haben könnten, wenn mann fürderhin so brüchlich verfahre in den Wäldern». Viel und oft wird der Holzschlag wenigstens auf dem Papier geregelt und der Weidgang im Wald verboten. Ja, Lungern befiehlt 1673, «dass allen Ziegen zur Verhütung von Waldschaden»
Landwirtschaftliche Karte des Kantons Unterwalden
Lief. 254.
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Verlag von Gebrüder Attinger, Neuenburg.
^[Karte: 6° 0’ O; 46° 55’ N; 1:200000]
░ Ackerland
▒ Bergackerbau
▓ Weide
▐ Wald
▒ Unproduktiver Boden
▴ 50 Pferde
● 200 Rinder
❙ 100 Schweine
v 100 Ziegen
⥾ 100 Schafe
^ 100 Bienenkbe.
Mce. Borel & Cie.
V. Attinger sc.
LANDWIRTSCHAFTLICHE KARTE DES KANTONS UNTERWALDEN
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«im Unterküfel die Zähn ausgezogen werden» (gewiss ein radikales Vorgehen). Als Universalmittel wird je und je der «Bann» angewendet, d. h. es wurde in gewissen, namentlich den höher gelegenen Wäldern der Holzschlag gänzlich untersagt. Bis 1750 war überhaupt in Obwalden all und jeder Holzverkauf ausserhalb des Landes verboten und in Nidwalden die Ausfuhr nur ganz gering. 1760 hält die Gemeinde Giswil «bittlich» an, man möchte den Glasbrennern im Flühli einen Waldkomplex zu verkaufen gestatten, aber «meine gnädigen Herrn» finden das sehr bedenklich und es wird rundweg aberkannt.
Erst mit Anfang des 19. Jahrhunderts schlägt dieses exzessive Sparsystem ins Gegenteil um: grosse Verkäufe finden statt, und es wird schonungslos massenhaft Holz geschlagen. Eine Schiffsbaufirma in Marseille kaufte 1833 den Wengenwald am Pilatus und transportierte die besten Stämme daraus auf einer damals als etwas unmögliches angestaunten Rutschbahn über tiefe Schluchten und Abhänge ins Thal. Am Alpnachersee wurde das Holz dann in kleine Flösse verbunden und nun die Reuss und den Rhein hinunter spediert.
Schon 1811 hatte ein Holzhändler aus Württemberg den Neubrüchliwald durch eine aus Balken hergestellte und über 8 km lange Rutschbahn ausgebeutet. Eine Gemeinde verkaufte gleich 10000 Klafter Holz miteinander. 1857 wurde in Obwalden ein Gesetz zur Verhütung schädlichen Holzschlages erlassen und darin das Prinzip aufgestellt, dass zu jedem grössern Schlag eine regierungsrätliche Bewilligung notwendig sei. Nidwalden erliess später eine gleiche Verordnung. Unter dem Einfluss des eidg. Forstgesetzes ist jetzt für alle Gemeinden Unterwaldens ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Holzschlag streng geregelt und für ausgibige Aufforstung und Anpflanzung gesorgt. Obwalden und Nidwalden haben je einen Kantonsförster mit der nötigen Anzahl Bezirksförster und Bannwarte.
Unter den Laubhölzern des Waldes ist am wichtigsten die Buche und unter dem Nadelholz die Rottanne (Fichte). Die Buche geht bis auf 1200, die Fichte ausnahmsweise bis auf 1700 m Höhe; erstere gedeiht am freudigsten auf Kalkunterlage, aber beide gedeihen auch noch auf Flysch recht gut. Nicht allein die Ueberlieferung sondern auch direkte Tatsachen sprechen dafür, dass vor Zeiten der Waldgürtel höher hinauf ging als heute. Auf Melchsee z. B. kamen früher sogar noch sehr starke Tannen vor, wie es deren Wurzelstöcke im Boden jetzt noch beweisen.
Jetzt ist in diesem Hochthal schon längst aller Baumwuchs verschwunden. Das Zurückgehen der Waldgrenze lässt sich besonders deutlich beobachten auf dem Grenzgebiet zwischen Unterwalden und Luzern, den obersten Gräten des Schwendiberges, wo der oberste Teil des Waldes stellenweise nur mehr aus absterbenden und abgestorbenen, verkümmerten Tannen besteht. Es soll dies noch zusammenhängen mit jenem furchtbaren Hagelschlag, der diese Gegend im Jahr 1861 heimsuchte und von dem sich die höchstgelegenen und am meisten ausgesetzten Wälder nie mehr ganz erholten.
Ueberall aber wo der Wald noch gedeiht, zeigt er sich, besonders im Gebirge, in seiner imposantesten Majestät, indem gerade in Unterwalden wahre Riesenbäume vorkommen. Jene gigantischen Buchen und Tannen, wie sie Dr. Christ in seinem Buch Ob dem Kernwald noch 1869 nach Beobachtungen im Sakramentswald bei Giswil schilderte, sind zwar verschwunden, aber einzelne beachtenswerte Bäume kommen immer noch da und dort vor. So steht eine gewaltige Buche im Wald nahe oberhalb dem Zollhaus am obern Ende des Sarnersees.
Einige prächtige Exemplare von Tannen finden sich noch in den Wäldern der Korporation Schwendi, ebenso ein Riesenexemplar in der Alp Blumatt ob Stans. Nur vereinzelt, aber doch sehr zahlreich und in oft prachtvollen Vertretern kommt der Bergahorn vor; bekannt ist der grosse Ahorn in der Alp Ohr im Melchthal, der in einer Höhe von einem Meter über der Erde einen Stammumfang von 11 m zeigt und als einer der grössten Bäume der Schweiz gilt. Ein ähnliches, etwas kleineres Exemplar steht in Nieder Rickenbach (Nidwalden). Während die Eibe noch relativ häufig vorkommt, ist die Arve sozusagen nirgends selbständig vorhanden, obwohl sie in den künstlichen Aufforstungen, bei Bachverbauungen u. s. w. vorzüglich gedeiht. Gleich in der Nachbarschaft Unterwaldens steht am Engstlensee (Ober Hasle) ein Wäldchen sehr schöner Arven.
Von weitern Nutzbäumen beherrscht das Pflanzenbild besonders der Nussbaum, dieser typische Vertreter eines milden Klimas, der früher noch häufiger als jetzt in Unterwalden vorkam. Haben auch Möbelschreinerei und vor allem Gewehrschaftfabrikation barbarisch mit diesem langsam wachsenden, teuern Holz aufgeräumt, so findet man
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doch noch immer ansehnliche Ueberreste. In unmittelbarer Nähe des Dorfes Stans z. B. wurden für die Nussbäume einer einzigen Wiese 12000 Fr. geboten, und Angebote von 400-500 Fr. für den einzelnen Baum sind gar nicht selten. In einem guten «Nussjahr» werden immer noch für 40000-50000 Fr. Nüsse gesammelt. Ein der Föhnzone und dem milden Klima überhaupt ausschliesslich angehörender Baum, die zahme Kastanie, ist innerhalb relativ kurzer Zeit aus Unterwalden verschwunden. Vor 30-25 Jahren kam sie in Kersiten noch ziemlich zahlreich vor. Jetzt ist dort kein Exemplar mehr zu finden, während sie bei Vitznau und Weggis am andern Seeufer noch vorzüglich gedeiht. Das Abgehen dieses Baumes ist sicher weniger auf klimatische als auf andre Umstände zurückzuführen. Alle übrigen Obstarten gedeihen vorzüglich, durchschnittlich bis auf 800 m, an geschützten Standorten (Engelberg) auch bis auf 1000 m Höhe.
11. Kulturtechnik.
Erwähnung verdienen die in Unterwalden ausgeführten Fluss- und Bachverbauungen und in deren Anschluss die Aufforstungen in den bezüglichen Einzugsgebieten. Ebenso kann man auch auf die gänzliche und teilweise Trockenlegung zweier Seen hinweisen. Obwalden mit seinen steilern Abhängen und den als Einzugsgebiet dienenden grossen Hochthälern musste auf diesem Gebiet notgedrungen mehr leisten als das in dieser Beziehung günstiger gelegene Nidwalden. Schon 1761 wurde der Aasee zwischen Lungern- und Sarnersee, der damals die Gegend hinter der Kirche in Giswil (das jetzige Aaried) bedeckte, durch einen 10 m tiefen Einschnitt abgelassen; doch gelang das Unternehmen nur sehr mangelhaft, indem an Stelle eines Sees ein Sumpf entstand.
Erst 1850 wurde dann die Trockenlegung, hauptsächlich auf Initiative von Dr. Halter in Giswil, wieder frisch aufgegriffen, der Ablaufkanal um 2 m vertieft und dadurch etwa 80 ha gut kulturfähiges Land gewonnen. 1836 wurde der Lungernsee zum Teil durch einen Stollen abgelassen und damit etwa 170 ha Land gewonnen. Es war das ein für die damalige Zeit gewaltiges und schwieriges Unternehmen. Während diese Arbeiten nur Vermehrung des Kulturlandes bezweckten, drängten die vielen Bergbäche mit ihren periodisch wiederkehrenden Ueberschwemmungen gebieterisch dazu, dass etwas zum Schutze des anstossenden und darunter liegenden Gebietes getan werde.
Ueberschwemmungen kamen schon in den ältesten Zeiten vor, als das Einzugsgebiet noch reichlich bewaldet war. 1626 überschwemmte die Laui in Giswil die ganze Gegend, zerstörte Kirche und Friedhof und verursachte grossen Schaden an Häusern und Wiesen. Aehnliches wiederholte sich 1739. Seit der intensiven Abholzung um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ueberschwemmungen entschieden häufiger und gefahrdrohender. Die Verbauungen nahm man hauptsächlich nach dem System der Thalsperren, teilweise auch mit Ausschalung des Bachbettes vor. Der Erfolg hat leider lange nicht überall den Erwartungen entsprochen, hauptsächlich deshalb nicht, weil man anfänglich der Sicherung des Einzugsgebietes und dessen Aufforstung zu wenig Aufmerksamkeit schenkte, sowie auch die Maximalwassermenge unterschätzte. In Obwalden wurden bis 1907 hauptsächlich folgende Bachkorrektionen ausgeführt:
Jahr | Kosten Fr. | |
---|---|---|
1. Dreiwässerkanal in Giswil | 1875-1876 | 38280 |
2. Eibach-Verbauung in Lungern | 1888-1894 | 275739 |
3. Melchaa-Korrektion in Sarnen | 1879-1880 | 352236 |
4. Kleine Schliere in Alpnach | 1879-1907 | 421400 |
5. Lauikorrektion in Lungern | 1886-1900 | 187437 |
6. Eichbühl-, Rüti- und Rosenbach in Giswil | 1894-1907 | 215653 |
7. Grosse Schliere in Alpnach | 1897-1907 | 504000 |
8. Dorfbach in Sachseln | 1897-1904 | 168443 |
9. Wolfort- und Widibach in Alpnach | 1898-1900 | 30000 |
10. Lauibach und Rotmoosgraben in Giswil | 1897-1904 | 493305 |
11. Blattibach in Sannen | 1903-1907 | 34603 |
12. Mühlebach in Engelberg | 1903-1907 | 8319 |
13. Rufibach in Kerns | 1904 | 3551 |
Diese Ausgaben bedeuten für einen Kanton, dessen steuerbares Vermögen kaum 40 Mill. Fr. beträgt, eine gewaltige Summe. Die Durchführung dieser Arbeiten wäre ohne eine ausgibige Bundesunterstützung ganz unmöglich gewesen. Alle jene Unternehmungen, die bis 1907 noch nicht vollendet waren, brauchen bis zu ihrer gänzlichen Durchführung noch immer annähernd 2 Mill. Fr. Zur Sicherstellung dieser Arbeiten wurden bis jetzt für Wiederaufforstungen im Einzugsgebiet rund 145000 Fr. ausgegeben. Nidwalden ist mit seinen Gebirgsbächen, etwas weniger gefährdet, hat aber immerhin bis jetzt folgende Verbauungen ausführen müssen:
Jahr | Kosten Fr. | |
---|---|---|
1. Lieli- und Drästlibach in Beckenried | 1884-1906 | 542150 |
2. Steinibach in Hergiswil | 1886-1906 | 297790 |
3. Rübe- und Dorfbach in Buochs | 1897-1906 | 81510 |
4. Kohlerbach in Hergiswil | - | 9250 |
Für Aufforstungen im Einzugsgebiet dieser Bäche wurden rund 70000 Fr. ausgegeben.
12. Jagd und Fischerei.
Unterwalden hat das Patentsystem zu sehr niedrigen Taxen. Selbstverständlich kann hiebei kein guter Wildstand aufkommen, doch hat sich trotzdem der Gemsen- und Rehstand gehoben, teilweise sogar stark. Die Rehe waren bis 1904 gebannt, und auch jetzt noch dürfen nur Böcke geschossen werden. Die Gemsen wechseln hauptsächlich aus dem Schutzgebiet in die umliegenden Grenzgebiete aus und zerstreuen sich von da in früher unbewohnte Gebiete, so z. B. in die Gegend zwischen Giswilerstock und Pilatus gegen das Entlebuch hin, wo sie jetzt überall wieder heimisch sind.
Im Jahr 1906 wurden in Obwalden 138 und in Nidwalden 97 Jagdpatente gelöst und hiefür an Gebühren eingenommen: in Obwalden 2134 und in Nidwalden 1047 Fr. Unterwalden unterhält mit Unterstützung des Bundes in seinem Banngebiet 3 Wildhüter, die aber immer noch nicht genügen, um allem Wildfrevel in diesem Bezirk vorzubeugen. Der Bannbezirk Hutstock-Uri Rotstock erstreckt sich vom Melchthal bis an das Ufer des Urnersees und ist gemeinsam mit Uri; das in Unterwalden gelegene Gebiet des Bezirkes umfasst 115 km2, wovon auf Obwalden 75 km2 und auf Nidwalden 40 km2 entfallen.
Die Fischerei wird nur mehr als Nebengewerbe betrieben, denn in ganz Unterwalden lebt kein Fischer, der sie als ausschliesslichen Broterwerb betriebe. Die Balchenfischerei, in frühern Zeiten äusserst einträglich, ist aus unbekannten Gründen sehr stark zurückgegangen; im Sarnersee wurde sie bis vor 5 Jahren über 40 Jahre gar nicht mehr betrieben. Am ausgibigsten ist noch der Fang der tieflaichenden Edel- und Weissfische. Eine verhältnismässig ordentliche Summe wirft jährlich noch der Fang der Bachforelle ab, die trotz allen Nachstellungen noch immer merkwürdig oft vorkommt. Der eigentliche Brotfisch der Fischer jedoch ist der Hecht, der in
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Exemplaren von bis zu 12 kg Gewicht vorkommt und zu allen Jahreszeiten gefangen wird. Um die ausgefischten Gewässer wieder etwas schneller zu bevölkern, setzt Unterwalden jährlich viele tausend Stück künstlich ausgebrüteter Fischbrut ein, besonders Forellen und Balchenarten. 1907 wurden Fischereipatente abgegeben: in Obwalden 102 für zusammen 770 Fr., in Nidwalden 48 für zusammen 605 Fr.
13. Gewerbe und Industrie.
Während die Kunst in Unterwalden, besonders in Nidwalden von jeher einer relativ sehr guten Pflege sich erfreute (in Stans entwickelte sich ja in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter Paul Deschwanden eine eigentliche Malerschule, hauptsächlich für kirchliche Malerei), so lässt sich das von Industrie und Gewerbe weniger sagen. Wenn man aber betrachtet, was die Meister früherer Jahrhunderte auf dem Gebiete ländlicher Baukunst, des Hausgerätes und des Bauernschmuckes geschaffen haben, muss man immerhin ihren natürlichen Schönheitssinn, ihr Verständnis für harmonisches Zusammenstimmen und ihre technische Fähigkeit bewundern und nur bedauern, dass der Fortschritt im Laufe der Zeit nicht grösser gewesen ist.
Das Kunstgewerbe steht jetzt in Unterwalden auf einer entschieden viel tiefern Stufe als in verflossenen Jahrhunderten. Der schon im 17. Jahrhundert im Melchthal ausgebeutete Marmorbruch vermochte sich nie gehörig zu entwickeln; er lieferte einen guten schwarzen Marmor, dem auch die prächtigen Säulenmonolithen in der Kirche zu Sachseln angehören. Das Marmorlager in der Kniri zu Stans, das seinerzeit den Marmor zur Stanser Pfarrkirche lieferte, wurde neuestens wieder aufgedeckt und soll versuchsweise in Abbau genommen werden.
Das zu Anfang des 15. Jahrhunderts zuerst erwähnte, aber zweifelsohne schon viel früher betriebene Eisenbergwerk im Melchthal wurde im Jahr 1693 aufgegeben, ohne dass es je zu eigentlicher Blüte gekommen wäre. Das Erz wurde ohne Stollenbau oberflächlich geschürft an der Erzegg beim Melchsee, von dort nach dem Melchthal hinunter transportiert und hier in sehr primitiver Weise verhüttet. Nach Professor Schmidt in Basel ist das Erz als Chamoisitoolith mit einem Eisengehalt von 31% anzusprechen. In neuerer Zeit sind wieder verschiedene Pläne aufgetaucht und Konzessionen nachgesucht worden, um dieses Erzlager auf elektrolytischem Wege auszubeuten, aber diese Projekte liegen noch sehr im Dunkeln. Um der armen Bevölkerung etwas Verdienst zu verschaffen, wurde Ende des 18. Jahrhunderts durch den damaligen Abt Leodegar Salzmann (1769-1798) in Engelberg die Seidenkämmlerei eingeführt, die sich dann auch bald in verschiedenen Gemeinden Nidwaldens ausbreitete. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts kam die Seidenweberei auf, die zur Zeit ihrer höchsten Blüte in Unterwalden gegen 800 Stühle beschäftigte und für Zürcher Häuser arbeitete.
Fast zu gleicher Zeit wurde von Wohlen aus die Strohhandstickerei eingeführt, aus der sich dann später die Strohhutknüpferei entwickelte. Letztere Industrie beschäftigte in Unterwalden (besonders in Obwalden) zur Zeit ihrer höchsten Entwicklung bis auf 1000 Personen und lieferte jährlich etwa 30000 Dutzend Strohhüte. Das Fabrikat wurde nach allen Teilen der Welt versandt. Leider verzeigen beide Industrien seit den letzten Jahren einen alljährlich wachsenden Rückgang.
Während diese beiden Erwerbszweige ihr Rohmaterial ausschliesslich von auswärts bezogen, verarbeitet die ums Jahr 1860 aufgekommene Parkettfabrikation, an die sich bald die mechanische Schreinerei anschloss, einheimisches Material und gelangte zu hoher Blüte. Obwalden beschäftigt in 14 derartigen Geschäften rund 220 Arbeiter, Nidwalden in 5 Geschäften 60 Arbeiter. Schon seit Jahrhunderten bestanden mehrere Kalk- und Ziegelbrennereien, in Alpnach und Rotzloch auch Gipsmühlen, von denen diejenige im Rotzloch noch jetzt von der schweizerischen Gipsunion weiter betrieben wird. Zu grosser Blüte entwickelte sich in Nidwalden die Fabrikation von Zement und hydraulischem Kalk, die in Stans, Beckenried und Rotzloch in 6 Fabriken mit 250 Arbeitern jährlich etwa 5000 Waggons zu liefern imstande wäre. Rotzloch hatte früher während Jahrhunderten eine Papierfabrik. Der unternehmende Bauherr K. Blättler errichtete dort 1860 sogar eine Konstruktionswerkstätte, in welcher unter anderm zwei kleinere Dampfboote und die einstige Hebebrücke über den Seearm von Acheregg erbaut wurden. Hergiswil besitzt seit mehr als 100 Jahren eine grosse Glashütte und eine Kartonfabrik.
Unterstützt wird die Industrie in neuerer Zeit durch die in Unterwalden entstandenen verschiedenen elektrischen Werke. Das Elektrizitätswerk Luzern-Engelberg in der Obermatt (Gemeinde Engelberg) produziert 6000 PS, wovon 1600 in Unterwalden zur Verwendung gelangen und der Rest nach Luzern und in die an der Linie liegenden Orte geht. Das Elektrizitätswerk Kerns produziert 400 PS und gibt an sämtliche 6 alten Gemeinden Obwaldens Kraft und Licht ab. Das Elektrizitätswerk Beckenried mit 500 PS versorgt hauptsächlich Beckenried mit Kraft und Licht. Einige grössere Projekte, die zusammen auch noch einige 1000 PS liefern könnten, bleiben in ihrer Ausführung vorläufig der Zukunft vorbehalten.
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Der kleinere Handwerksbetrieb ist nicht von Bedeutung und genügt nicht einmal dem inländischen Bedürfnis.
Nur die Schreinerei mit mechanischem Betrieb hat sich auf eine höhere Stufe heraufgearbeitet und produziert aus dem feingängigen, langsam gewachsenen Holz der Bergwälder gesuchte Möbelwaaren und Bauschreinereiartikel. Wenn schon deren Absatzgebiet nicht ein so ausgedehntes wie das der Parkettfabriken ist, die tatsächlich nach allen Weltteilen liefern, so umfasst es doch immerhin das Gebiet nahezu der ganzen Schweiz. In früherer Zeit (und in Nidwalden zum Teil jetzt noch) stand das Goldschmiedegewerbe auf einer ziemlich hohen Stufe; es wurden da Haarnadeln und Halsketten, speziell in Filigranarbeit hergestellt, die in ihren besten Formen eigentlich künstlerischen Wert haben.
Mit dem Verschwinden der originellen Landestrachten geht natürlich auch der Rückschritt dieses Gewerbezweiges Hand in Hand. Erst aus neuerer Zeit datiert der ungeahnte Aufschwung des Hotelwesens, in dessen Betrieb Unterwalden mehr Kapital als in irgend einem andern Gewerbe niedergelegt hat und das im Sommer unter allen Gewerben (ausgenommen die Landwirtschaft) am meisten Hände beschäftigt. Unterwalden verdankt es seiner leichten Zugänglichkeit, den vorzüglichen und billigen Verkehrsmitteln, seiner herrlichen Lage, seinen bezaubernden Landschaftsbildern und seinem vorzüglichen Klima, dass innerhalb seiner Grenzen der Fremdenverkehr ein aussergewöhnlich grosser ist.
Einzelne seiner Fremdenzentren, wie Engelberg, Pilatus, Bürgenstock, Schönegg-Emmetten erfreuen sich eines Weltrufes, und es ist auch sonst keine Ortschaft in Unterwalden, in der sich über den Sommer nicht Kuranten für kürzere oder längere Zeit aufhalten. Einzelne der Fremdenzentren, wie besonders Engelberg, haben bereits eine zahlreiche Winterklientel. In ganz Unterwalden mögen sich im Juli und August zur Zeit des stärksten Besuches sicherlich bis auf 6500 Kurgäste aufhalten. Sehr gross, aber einer genauen Kontrolle sich entziehend ist die Anzahl der Touristen. Sie ist von Jahr zu Jahr im Steigen begriffen. Der Pilatus hatte z. B. im Jahr 1906 über 50000 Besucher, während noch im 16. Jahrhundert die Besteigung des Berges bei Todesstrafe verboten war!
14. Kreditinstitute und Geldwesen.
Obwalden besitzt eine Kantonalbank (mit ehemaliger Notenemission), die im Jahr 1906 einen Jahresumsatz von 15278133 Fr. mit einem Gewinn von 77078 Fr. auswies, wovon 22500 Fr. zur Verzinsung des Dotationskapitals im Betrag von 500000 Fr. verwendet und der Reingewinn von 54578 Fr. zur Hälfte an die Staatskasse und zur Hälfte in den Baufonds für ein neu zu erstellendes Bankgebäude kam.
Nidwalden besitzt zwei öffentliche Geldinstitute, wovon die kantonale Spar- und Leihkasse im Jahr 1879 vom Kanton gegründet wurde und im Jahr 1906 einen Umsatz von 55667416 Fr. zeigte. Der Gewinnanteil zu Handen der Staatskasse betrug 26964 Fr. Die Nidwaldnerische Sparkasse ist die Gründung (1827) einer kantonalen Gesellschaft und verwendet ihren Reingewinn alljährlich zum grössten Teil zur Förderung humanitärer und sozialer Zwecke.
Wie die übrigen Kantone der Schweiz hatte auch Unterwalden bis 1850 sein eigenes Münzrecht, machte aber davon einen verhältnismässig bescheidenen Gebrauch. Obwalden fing mit seinen Prägungen erst 1725 an und prägte Dukaten, Taler, Halbtaler, 40, 30 und 20 Kreuzerstücke, Batzen, Halbbatzen, Groschen, Kreuzer, Halbkreuzer und Rappen. Nidwalden prägte nur im Jahr 1811 und zwar Fünfbätzner, Batzen und Halbbatzen. Viel beschäftigt hat die Medailleure und Stempelschneider die Verehrung, die dem Landespatron Bruder Klaus erwiesen wurde. Es existieren von ihm etwa 70 verschiedene Medaillen, darunter mehrere von der Hand des berühmten Medailleurs Hedlinger in Schwyz.
15. Verkehr.
Bis 1861 fehlte Unterwalden jegliche fahrbare Strassenverbindung nach Aussen. Doch bildete der Vierwaldstättersee von jeher mehr ein verbindendes als trennendes Element. Der Saumweg über den Brünig ist uralt und wurde von jeher benutzt. Im 16. Jahrhundert z. B. bezog Bern von Luzern Schiesspulver und liess es über den Brünig transportieren. 1861 wurde dieser Saumweg in eine fahrbare Strasse umgebaut, diese bis nach Luzern weitergeführt und damit eine stark frequentierte Verkehrsader zwischen den damaligen Hauptfremdenzentren Luzern und Berner Oberland geschaffen. Im Anschluss an die Brünigstrasse überspannte man den schmalen Seearm am Acheregg mit einer eisernen, für den Dampferverkehr senkrecht zu hebenden Brücke. Damit war eine Abzweigung nach Stansstad und also auch für Nidwalden eine Verbindung über Land mit der äussern Schweiz geschaffen. Doch benutzte Nidwalden von jeher und auch heute noch als seine Hauptverbindung nach Aussen den Schiffsverkehr (Dampfboot, Motornauen, Ruderboot). Die Hauptverkehrsader für Obwalden ist die Brünigbahn, die den Kanton auf einer Strecke von 34 km
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durchfährt und hiebei acht Stationen und eine Haltestelle bedient. Mehr dem Fremdenverkehr dient die Pilatusbahn, eine der kühnsten und meist frequentierten Bergbahnen der Schweiz, 4 km lang und 1885 mit einem Kostenaufwand von rund 2400000 Fr. erbaut. Ob- und Nidwalden gemeinsam ist die elektrische Bahn Stansstad-Engelberg, die auf einer Länge von 22 km 6 Stationen und 4 Haltestellen bedient und 1895-1896 mit einem Kostenaufwand von rund 2600000 Fr. erstellt worden ist. Die Drahtseilbahn Stans-Stanserhorn ist nur Touristenbahn (erbaut 1889; Kosten rund 1480000 Fr.). Die Bürgenstockbahn ist eine elektrische Drahtseilbahn zwischen der Dampfschiffstation Kersiten-Bürgenstock und dem Hotel Bürgenstock (erbaut 1878; Kosten rund 270000 Fr.).
Zwischen den einzelnen Gemeinden besteht überall ein ziemlich gut ausgebautes Strassennetz. Nebst mehreren Bergübergängen im Landesinnern wird Unterwalden nach Aussen verbunden durch Seewenegg und Sattelpass mit dem Marienthal und Entlebuch, durch den Jochpass mit Meiringen und dem Aarethal, durch den Surenen- und Schoneggpass mit Uri.
[Ed. Etlin.]
16. Verfassung.
a) Obwalden. Der Kanton Unterwalden ob dem Wald (Obwalden) ist ein rein demokratischer Freistaat und bildet als solcher ein Bundesglied der schweizerischen Eidgenossenschaft. In Verbindung mit dem Kanton Unterwalden nid dem Wald (Nidwalden) macht er den Gesamtkanton Unterwalden aus. Die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Halbkantonen beschränken sich jedoch darauf, dass sie bei Abstimmungen über Revision der Bundesverfassung nur je eine halbe Standesstimme abgeben und dass jeder von ihnen nur je ein Mitglied in den schweizerischen Ständerat entsendet. Die «alten Landleute», d. h. die Angehörigen derjenigen Geschlechter, welche im Jahr 1740 in einem der beiden Landesteile das Landrecht besassen, werden heute noch als Doppelbürger in dem Sinn angesehen, dass ihnen auch das Landrecht im andern Landesteil zukommt. Allerdings findet dieses Verhältnis nur auf das Kantonsbürgerrecht und nicht auch auf das Gemeindebürgerrecht seine Anwendung.
Die Souveränetät wird direkt vom Volk ausgeübt und zwar zunächst durch das Organ der Landsgemeinde, welche die Versammlung der stimmfähigen Bürger und Einwohner des Landes bildet und sich ordentlicher Weise alljährlich am letzten Sonntag im April und ausserordentlicher Weise dann besammelt, wenn sie vom Kantonsrat wichtiger und dringender Geschäfte wegen einberufen wird. Besammlungsort der Landsgemeinde ist der Landenberg ob Sarnen. Die Landsgemeinde ist die oberste Wahlbehörde.
Als solche wählt sie die sieben Mitglieder des Regierungsrates und aus deren Mitte den Landammann und den Landstatthalter, sowie die neun Mitglieder und die drei Ersatzmänner des Obergerichtes und aus den Erstern den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Von der Landsgemeinde werden ferner gewählt das Mitglied in den schweizerischen Ständerat und die Landschreiber, sowie der Landweibel. Landschreiber und Landweibel können nur aus den vom Regierungsrat fähig befundenen Bewerbern gewählt werden.
Die Mitglieder des Regierungsrates, sowie diejenigen des Obergerichtes werden auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Je das zweite Jahr kommen drei, bezw. vier Mitglieder des Regierungsrates und wieder je das zweite Jahr vier, bezw. fünf Mitglieder und ein oder zwei Ersatzmänner des Obergerichtes in periodischen Austritt. Der Landammann und der. Landstatthalter werden jedes Jahr gewählt. Ersterer ist im unmittelbar folgenden Jahr nicht wieder wählbar. Der Präsident und der Vizepräsident des Obergerichtes werden auf zwei Jahre, das Mitglied in den schweizerischen Ständerat auf drei Jahre und die Landschreiber und der Landweibel auf vier Jahre gewählt. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, dem kommt, auch das passive Wahlrecht zu. Eine Ausnahme besteht aber für die Landschreiber und den Landweibel, indem die Kandidaten für diese Stellen nur dann wählbar sind, wenn sie ein vom Regierungsrat ausgestelltes Wahlfähigkeitszeugnis besitzen.
Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Behörde des Kantons. Sie entscheidet in dieser Eigenschaft über Annahme oder Verwerfung totaler oder partieller Revisionen der Kantonsverfassung. Ihr kommt der Entscheid zu über die vom Kantonsrat oder im Wege der Initiative aus den Reihen der Stimmberechtigten an sie gelangenden Gesetzesvorlagen. Sie hat eine Staatssteuer zu bewilligen und über einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 15000 und über wiederkehrende Ausgaben, sofern sie je für einen bestimmten Zweck Fr. 3000 übersteigen, zu beschliessen. Die Landsgemeinde erteilt das Kantonsbürgerrecht und setzt den Salzpreis fest.
Es besteht ein sehr weit gehendes Recht der Initiative. Jeder Stimmfähige kann bis zum 1. Januar jeweilen dem Landammann Anträge, welche ihrer Natur nach in den Bereich der Landsgemeinde gehören, zu Handen der letztern einreichen. Die Eingabe muss schriftlich abgefasst, von Erwägungsgründen begleitet und vom Antragsteller unterzeichnet sein. Sofern eine solche Eingabe nicht gegen die Bundes- oder die Kantonsverfassung verstösst und keine Verletzung von Privatrechten in sich schliesst, muss sie der Landsgemeinde unterbreitet werden. Der Kantonsrat hat sie mit seinem Gutachten zu begleiten.
Die Mitglieder des Kantonsrates werden von den Einwohnergemeinden gewählt. Auf je 200 Seelen kommt ein Mitglied. Der Kantonsrat hat die Gesetzeserlasse vorzuberaten, welche an die Landsgemeinde gelangen. Er ist auch befugt, von sich aus Gesetze zu erlassen, wenn ihm in einem gegebenen Fall das Gesetzgebungsrecht von der Landsgemeinde delegiert wird. Alsdann können aber 400 Stimmfähige innert zwei Monaten nach der Veröffentlichung eines derartigen Gesetzes dessen Vorlage an die Landsgemeinde verlangen, und es wird bis zum Entscheid dieser letztern die Vollziehung des Gesetzes eingestellt.
Der Kantonsrat erlässt Verordnungen über die allgemeine Landesverwaltung und über einzelne Zweige derselben. Er setzt das Budget der Landesverwaltung fest. Er beschliesst über Ausgaben, welche nicht in den Bereich der Landsgemeinde fallen. Er nimmt die Rechnungen über die Landesverwaltungen entgegen. Er behandelt den Bericht über die Staatsverwaltung und die Rechtspflege. Er übt das Recht der Begnadigung aus. Er ist Wahlbehörde für eine ganze Reihe kantonaler Beamtungen.
Dem Regierungsrat stehen alle diejenigen Attribute zu, welche durch seine Stellung als oberstes kantonales Verwaltungs- und Vollziehungsorgan bedingt sind. Der Regierungsrat teilt sich in folgende Departemente: Justiz und Politisches, Staatswirtschaft, Finanzen, Bauwesen, Militärwesen, Polizei, Vormundschafts- und Armenwesen und Gemeindewesen.
Dem Regierungsrat untergeordnete Verwaltungsbehörden sind: der Erziehungsrat und der Sanitätsrat. Dem erstern liegt die Oberaufsicht und die Obsorge über das Schulwesen und dem letztern die Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens ob. Diese beiden Behörden zählen je fünf Mitglieder. Der Erziehungsrat hat auch (unter angemessener Mitwirkung der Geistlichkeit) die stiftungsgemässe Verwaltung der kantonalen kirchlichen Fonds zu besorgen, und es steht ihm (in seiner angegebenen Zusammensetzung) die Vorberatung kirchlich-religiöser Angelegenheiten gemischter Natur zu.
Das Gerichtswesen ist folgendermassen geordnet: In jeder Gemeinde besteht ein Friedensrichteramt, welchem die Anbahnung eines Sühneversuches in allen Zivilrechtsstreitigkeiten obliegt. Ferner besteht in jeder Gemeinde ein dreigliedriges Vermittlungsgericht mit einer endgiltigern Spruchkompetenz bis auf Fr. 100. In allen wichtigern Fällen bildet die erste Instanz das vom Kantonsrat gewählte und sieben Mitglieder zählende Kantonsgericht. In Forderungsstreitigkeiten bis zu einem Wert von Fr. 300 urteilt dasselbe inappellabel.
Alle andern Rechtsstreitigkeiten können an das Obergericht gezogen werden, über dessen Zusammensetzung und Wahlart wir uns schon ausgesprochen haben. Diese Behörde bildet auch die Revisions- und Kassationsinstanz. Ein Ausschuss des Obergerichtes ist dessen Justizkommission, welche über Rehabilitationen etc. zu entscheiden hat. In Strafsachen ist die Untersuchungs- und Ueberweisungsbehörde das Organ, welches - in wichtigern Fällen unter Mitwirkung des Verhörrichters - die Untersuchung durchführt und welchem auch die Befugnis zukommt, einen Angeschuldigten
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in Anklagezustand zu versetzen. Sie hat in minder wichtigen Fällen auch das Recht, Bussen auszufällen. Gegen ein derartiges Urteil ist aber der Weiterzug an den Gerichtsausschuss zulässig. Derselbe besteht aus fünf Mitgliedern des Kantonsgerichtes und nimmt die Stellung eines Polizeigerichtes ein. Das Kantonsgericht ist zugleich Kriminalgericht. Vom Gerichtsausschuss werden die Vergehen und vom Kantonsgericht die Verbrechen beurteilt. Beide Behörden bilden die erste Instanz. Alle Straffälle wichtigerer Natur können an das Obergericht gezogen werden. Der Staatsanwalt spielt die Rolle eines Amtsklägers.
Das Gemeindewesen ist folgendermassen geordnet: Der Kanton Unterwalden ob dem Wald besteht aus den sieben Gemeinden Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. Jede Gemeinde teilt sich in Einwohner- und Bürgergemeinde. Erstere besteht aus sämtlichen Gemeindebewohnern und letztere aus den Bürgern, welche in ihrer Heimatgemeinde ihren Wohnsitz haben. Der Einwohnergemeinde liegt im Allgemeinen die Sorge für das Kirchen-, Schul- und Polizeiwesen und der Bürgergemeinde die Sorge für das Vormundschafts- und Armenwesen ob. Als Verwaltungsorgane in diesen beiden Gemeinden funktionieren der Einwohner- und der Bürgergemeinderat.
Dieselben werden von den betr. Gemeindeversammlungen gewählt. Die Amtsdauer jedes Mitgliedes beträgt 4 Jahre. Je das zweite Jahr kommt die Hälfte der Mitglieder in Austritt. Auf je 250 Seelen oder einen Bruchteil von 125 wird ein Mitglied in eine jede dieser Behörden gewählt. Neben der Bürgergemeinde bestehen die Korporations- oder Theilengemeinden. Diese benutzen und verwalten das Korporations- oder Theilengut nach Massgabe ihrer Statutarrechte. Verwaltungsbehörde ist in einzelnen Gemeinden der Bürgergemeinderat und in andern eine auf Grundlage des «Einungs» erwählte und konstituierte selbständige Behörde. Die Heranziehung des Theilengutes zur Tragung der öffentlichen Lasten ist in den verschiedenen Gemeinden verschieden geordnet.
Die Verfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. Die Initiative zu einer Verfassungsrevision kann vom Kantonsrate oder von stimmfähigen Landleuten ausgehen. Eine Zahl von 500 aus den letztern kann entweder eine Totalrevision verlangen oder einzelne schon ausgearbeitete Verfassungsartikel an die Landsgemeinde bringen. In jedem Fall aber hat die letztere zu entscheiden.
[Landammann Adalbert Wirz.]
b) Nidwalden. Der Kanton Unterwalden nid dem Wald ist ein demokratischer Freistaat und als solcher ein Glied der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Souveränetät beruht im Volk, indem es sich seine Verfassung und die Gesetze selbst gibt. Unterwalden nid dem Wald bildet mit Unterwalden ob dem Wald den Gesamtkanton Unterwalden. Das staatsrechtliche Verhältnis und die politischen Beziehungen zwischen den beiden Kantonshälften sind bereits bei Unterwalden ob dem Wald erörtert worden.
Das Volk übt seine Souveränetät zunächst an der Landsgemeinde aus, welche die höchste gesetzgebende und Wahlbehörde ist. In kantonalen Angelegenheiten ist jeder Kantonsbürger und rechtlich seit 3 Monaten im Kanton niedergelassene Schweizerbürger, der das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und nicht im Aktivbürgerrecht eingestellt ist, stimmfähig. Die Landsgemeinde wird unter freiem Himmel zu Wil an der Aa und, wie in Obwalden, am letzten Sonntag im April abgehalten. Wenn die Witterung ungünstig ist, wird die Pfarrkirche zu Stans als Landsgemeindelokal vorgesehen. Seit der «Bajonnetlandsgemeinde» (im Dezember 1847 unter der Aufsicht der eidg. Okkupationstruppen) wurde sie aber nur zweimal zu diesem Zweck benutzt.
Als Wahlbehörde ernennt die Landsgemeinde die 11 Mitglieder der Regierungsrates auf drei Jahre und aus deren Mitte den Landammann und Landesstatthalter (je auf ein Jahr) und Landsäckelmeister, sowie ein Mitglied in den schweizerischen Ständerat (auf ein Jahr). Ferner wählt sie die Landschreiber, den Landweibel und den Landläufer (Boten) auf 6 Jahre. Gewählt werden kann jeder unbevormundete, stimmfähige Kantons- und Schweizerbürger, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat.
Die Landsgemeinde ist auch die einzige gesetzgebende Behörde des Kantons. Sie stimmt ab über die teilweise oder totale Revision der Kantonsverfassung. 400 Stimmfähige können grundsätzlich die Revision der Kantonsverfassung verlangen und die zu revidierenden Artikel der Landsgemeinde vorlegen. Desgleichen können Kantons- und Gemeindebehörden, Vereine oder auch ein stimmfähiger Kantonseinwohner Gesetzesvorschläge an die Landsgemeinde einbringen; doch hat das jeweilen schriftlich und vor dem 15. Februar an das Landammannamt zu geschehen. Dieses muss sie dann vor dem 1. März dem Landrat vorlegen, der ihre verfassungsgemässe Zulässigkeit untersucht und sie rechtzeitig im Amtsblatt publiziert, damit Gegenvorschläge und Abänderungsanträge eingebracht werden können. Die Landsgemeinde bestimmt ferner die Staatssteuer, erkennt Anleihen, die Fr. 6000 überschreiten, beschliesst über Veräusserung von Staatsgut und erteilt das Kantonsbürgerrecht.
Der Landrat ist nach der Landsgemeinde die oberste Wahl- und die oberste Verwaltungsbehörde. Er besteht aus den Mitgliedern des Regierungsrates und den «Ratsherren», welche im Verhältnis von einem Mitglied auf je 250 Seelen von den Bezirksgemeinden auf eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt werden. Der Landrat wählt das Obergericht und das Kantonsgericht, die Departementsvorsteher des Regierungsrates, den Erziehungs- und Sanitätsrat, den Kantonalschulinspektor und die Gerichtsärzte, den Verhörrichter, den Staatsanwalt, das Forstpersonal, die Polizeidiener u. s. w.
Der Landrat hat ferner diejenigen Geschäfte zu behandeln, welche ihm von der Landsgemeinde übertragen werden; weiters erläutert er die Kantonsverfassung und Gesetze, erlässt die Einführungs- und Vollziehungsverordnungen zu den eidg. und kantonalen Gesetzen und schliesst Verträge und Konkordate mit andern Kantonen, er setzt jährlich den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben fest, gestattet ausserordentliche Staatsausgaben bis auf Fr. 6000, bestimmt den Salzpreis, erlässt polizeiliche Verordnungen, ist Rekursinstanz gegen Beschlüsse des Regierungsrates, sofern dadurch Verfassung oder Gesetze verletzt worden sind, und ist Begnadigungsbehörde etc.
Der Regierungsrat ist die vollziehende und untere
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Verwaltungsbehörde des Kantons. Demgemäss handhabt und vollzieht er die Gesetze und die landrätlichen Verordnungen, wacht über die öffentliche Sicherheit und polizeiliche Ordnung; er ist die Untersuchungsbehörde in Straffällen, vollzieht die Urteile, ist Obervormundschaftsbehörde und führt die Oberaufsicht über das Betreibungs- und Konkurswesen, über Zivilstandswesen und alle Landesverwaltungen, Gemeinden und Korporationen.
Präsident der Landsgemeinde, des Land- und des Regierungsrates ist der Landammann. Dem Regierungsrat untergeordnet ist der Erziehungsrat, der das Primarschulwesen im Kanton leitet, und der Sanitätsrat, der die Oberaufsicht über das öffentliche Gesundheitswesen führt.
Unterwalden nid dem Wald hat folgende Gerichtsbehörden: a) Den Friedensrichter, der den Sühneversuch zu machen hat und Streitsachen, deren Wert Fr. 20 nicht übersteigt, endgiltig beurteilt. b) Das Kantonsgericht, bestehend aus 7 Mitgliedern. Es beurteilt alle Zivilstreitigkeiten 1) durch einen Ausschuss von 3 Mitgliedern diejenigen von 20-100 Fr. Wert und 2) im Plenum alle Streitfälle über Fr. 100, endgiltig diejenigen bis auf Fr. 300. Es ist ferner Strafbehörde.
Das Urteil, welches eine Freiheitsstrafe über 2 Monate oder eine Geldstrafe über 500 Fr. oder Einstellung im Aktivbürgerrecht über 5 Jahre erkennt, ist appellabel ans Obergericht. c) Das Obergericht besteht aus 9 Mitgliedern und beurteilt die appellierten Zivilstreitigkeiten, welche den Betrag von Fr. 300 übersteigen, ferner immerwährende Rechte und Ehrenhändel, sowie die appellierten Straffälle. Ein Ausschuss des Obergerichts beurteilt Provokationsklagen und amtet zugleich als Konkursgericht.
Mit Bezug auf das Gemeindewesen ist folgendes zu erwähnen: Der Kanton zerfällt 1) in die 7 Kirchgemeinden Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen, welchen die Wahlen der römisch-katholischen Seelsorgegeistlichen und die Verwaltung der Pfarrkirchen zusteht;
2) in die 11 Bezirksgemeinden Stans, Ennetmos, Dallenwil, Stansstad, Oberdorf, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, denen die Wahl der Landratsmitglieder und die politischen Geschäfte und polizeilichen Massregeln zustehen;
3) in die 15 Schulgemeinden Stans mit Oberdorf, Dallenwil, Wiesenberg, Stansstad, Obbürgen, Kersiten, Büren, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Altzellen, Ober Rickenbach, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welchen die Sorge für die Primarschule laut Bundesverfassung obliegt;
4) in die 6 Armengemeinden Stans, Buochs mit Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welche das Vormundschafts- und Armenwesen der Gemeindebürger zu besorgen haben. Die Bezirks- und Kirchenräte werden auf 6 Jahre, die Schul- und Armenräte nur auf 3 Jahre gewählt.
Das Korporationswesen wird von den Genossen- oder «Uertegemeinden» verwaltet. Während sie früher die politischen Wahl- und Verwaltungsgemeinden bildeten, sind sie seit 1850 mehr Privatgesellschaften geworden, die ihr Vermögen verwalten und an Staat und Gemeinden versteuern. Den Korporationen ist jedoch ein eigenes Strafgericht zugestanden, das die Uebertretungen der Gesetze und die Frevel am Gut der Korporation bestraft. Appellation an den ordentlichen Richter ist vorbehalten.
[Landammann Wyrsch.]
17. Militærwesen.
Der Kanton Unterwalden stellt mit ganz geringer Ausnahme seine sämtlichen Truppen zur Gottharddivision. Dort bilden sie das Infanteriebataillon 47 Auszug ganz, und zwar stellt hiezu Obwalden die 1.-3., Nidwalden die 4. Kompagnie. Ferner Bataillon 129 Landwehr ebenfalls ganz in der gleichen Einteilung. Ausserhalb des Verbandes der Gottharddivision stellt Nidwalden zum Schützenbataillon 4 die 4. Kompagnie. Die Gebirgsartillerie ist der 2. Abteilung des Gebirgsartillerieregimentes zugeteilt. Auf stellte der Kanton Unterwalden zur eidg. Armee folgende Truppen:
Auszug | Obwalden | Nidwalden |
---|---|---|
Infanterie | 633 | 630 |
Kavallerie | 4 | 9 |
Artillerie | 54 | 39 |
Genie | 33 | 24 |
Sanität | 14 | 27 |
Verwaltung | 5 | 11 |
Stäbe | 6 | 35 |
Total | 749 | 775 |
Landwehr | ||
Infanterie 1. Aufgeb. | 272 | 350 |
Infanterie 2. Aufgeb. | 165 | 227 |
Kavallerie | 2 | 1 |
Artillerie | 40 | 27 |
Genie | 15 | 21 |
Sanität | 19 | 5 |
Verwaltung | 4 | 2 |
Stäbe | 1 | 13 |
Total | 518 | 646 |
Es stellt also Obwalden in Auszug und Landwehr 1267, Nidwalden 1421 Mann. Da Ob- und Nidwalden ungefähr den gleichen Prozentsatz (jeweilen einen der besten in der ganzen Schweiz) militärtauglicher Rekruten haben, sollte Obwalden gemäss der Bevölkerungsziffer einen bedeutend grössern Mannschaftsbestand aufweisen als Nidwalden. Das gegenwärtige umgekehrte Verhältnis wird hauptsächlich bewirkt durch die in Obwalden viel stärkere Auswanderung. Im Jahr 1903 z. B. befanden sich aus Obwalden nahezu 700 Militärpflichtige auswärts, darunter mehr als die Hälfte in Amerika.
In Sarnen und Stans befindet sich je eine Kaserne. Während aber jene nur noch als Waffen- und Ausrüstungsdepot dient, erhält diese noch von Zeit zu Zeit militärische Einquartierung. Das Schiesswesen pflegen in Obwalden 13 und in Nidwalden 9 Schützenvereine.
18. Kirchliches.
Als die ältesten christlichen Kultstätten in Unterwalden werden durch die Ueberlieferung Maria zum Sonnenberg in der Schwende ob Sarnen, St. Niklausen am Schattenberg ob Kerns und St. Jakob zu Ennetmoos bei Stans bezeichnet. Die Ueberlieferung ist so allgemein und bestimmt, und es sprechen die in St. Niklausen und in Ennetmoos bei Restaurationsarbeiten aufgedeckten und von Dr. Rob. Durrer in Stans als ins 14. und 15. Jahrhundert gehörig bezeichneten Wandgemälde dafür, dass dort vielleicht schon in einer frühere Zeit als die Urkunden melden, Kirchen bestanden haben.
Die ältesten nachgewiesenen Pfarreien in Unterwalden sind: Sarnen 1036, Stans 1122, Buochs 1157, Kerns 1173. Fast sicher aber sind alle diese Kirchen noch älter als ihre erste urkundliche Erwähnung. Früher zum Priesterkapitel der Vierwaldstätte und zum Bistum Konstanz gehörig, stellte sich Unterwalden 1814 unter die Leitung des Generalvikars Göldlin in Münster (Kt. Luzern) und schloss sich nach dessen Tod provisorisch an das Bistum Chur an. Bei diesem Provisorium ist es bis heute geblieben. Die Geschäfte mit dem bischöflichen Ordinariat werden durch je einen bischöflichen Kommissar für Obwalden und für Nidwalden besorgt. Grosse Verdienste um das kirchliche Leben Unterwaldens haben sich im 16. Jahrhundert Kardinal Karl Borromäus und dessen Freund und Gesinnungsgenosse Ritter Melchior Lussi von Stans, der Vertreter der katholischen Schweiz auf dem Konzil zu Trient,
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erworben. Kardinal Borromäus bereiste als päpstlicher Delegat Unterwalden, stellte viele Missbräuche ab und tat für Hebung des Klerus das Möglichste; so vermittelte er für Theologiestudierende Unterwaldens mehrere Freiplätze am Seminar zu Mailand, die bis auf den heutigen Tag benutzt werden. Gegenwärtig bestehen in Obwalden die sieben katholischen Pfarreien Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. In Alpnach besteht eine 1873 durch den protestantisch-kirchlichen Hilfsverein der Schweiz gegründete reformierte Pfarrei, die auch eine reformierte Schule, sowie überhaupt die Pastoration sämtlicher Protestanten Unterwaldens besorgt.
Nidwalden hat 7 katholische Pfarreien: Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen. In ganz Unterwalden zusammen sind überdies bei den Filialkapellen noch rund 12 Filialkapläne angestellt. Klöster bestehen in Unterwalden folgende:
1) Das Benediktinerkloster Engelberg, gestiftet 1120;
2) das Benediktinerinnenkloster St. Andreas zu Sarnen, gestiftet 1254 in Engelberg und 1615 nach Sarnen verlegt;
3) das Kapuzinerkloster zu Sarnen, 1646 gestiftet;
4) das Benediktinerinnenkloster im Melchthal, 1871 gestiftet;
5) das Kapuzinerkloster zu Stans, gestiftet 1581;
6) das Klarissinnenkloster St. Anna zu Stans, gestiftet 1621;
7) das Benediktinerinnenkloster zu Nieder Rickenbach, gestiftet 1862.
19. Schulwesen.
Seit Gründung des Benediktinerstiftes Engelberg (im 12. Jahrhundert) wurde dort eine Schule unterhalten. Eine eigentliche Volksschule entwickelte sich aber erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts, angeregt durch die Beschlüsse des Konziles von Trient. Anfänglich wurde nur in den beiden Hauptorten durch die «Landesschulmeister» Schule gehalten. Aber schon Mitte des 17. Jahrhunderts besass so ziemlich jede Gemeinde ihre Schule. Deren Besuch wurde aber erst vom Ende des 18. Jahrhunderts an allmählig obligatorisch.
Damals machte die helvetische Regierung Anstrengungen, das Obligatorium einzuführen; mehr wirkte aber die Weigerung der Pfarrämter, Kinder, welche nicht lesen konnten, zur ersten Kommunion zuzulassen. 1829 erklärte Nidwalden und 1848 Obwalden durch ein Schulgesetz das allgemeine Obligatorium. Die Entwicklung des höhern Unterrichtswesens begann in Obwalden durch das Eingreifen der 1841 aus Muri vertriebenen Benediktiner, welche das um die Mitte des 18. Jahrhunderts vom Exjesuiten Dillier gestiftete Kollegium nach und nach zu hoher Blüte brachten.
Auch die Gymnasien der Benediktiner zu Engelberg und der Kapuziner zu Stans sind mittlerweile andern ähnlichen Anstalten der Schweiz ebenbürtig geworden. Die Kinder treten mit vollendetem 7. Altersjahr in die Primarschule ein, welche 6 Jahreskurse zu 42 Schulwochen und wenigstens 20 Wochenstunden umfasst. Nachher besuchen sie noch eine obligatorische Fortbildungsschule von jährlich 100-120 Stunden, welche aber in Obwalden grösstenteils durch einen vollen Winterhalbjahreskurs von 5 Monaten ersetzt ist. Folgende Zahlen geben Aufschluss über Bestand und Finanzierung der Schulen für das Jahr 1905:
Schulgemeinden | Schulen | Gemischte Klassen | Knaben Klassen | Mädchen Klassen | Lehrer | Lehrerinnen | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Obwalden | 7 | 48 | 50 | 46 | 45 | 12 | 36 |
Nidwalden | 16 | 18 | 30 | 10 | 11 | 8 | 43 |
: | 23 | 66 | 80 | 56 | 56 | 20 | 79 |
.
Knaben | Mädchen | Ausgaben (inkl. Bundesbeitrag) Fr. | Ernährung und Bekleidung armer Kinder Fr. | |
---|---|---|---|---|
Obwalden | 976 | 1028 | 94708 | 4000 |
Nidwalden | 923 | 923 | 83485 | 7000 |
: | 1899 | 1951 | 178193 | 11000 |
In diesen Ausgaben sind die Zinsen für das in Schulhäusern und Mobiliar angelegte Kapital nicht inbegriffen. Die Zahlen über Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder sind unvollständig, da besonders in Obwalden durch Gaben anlässlich der Weihnachtsfeier zu diesem Zweck viel geleistet wird, ohne dass darüber offiziell Rechnung geführt wird. Die Lehrmittel sind nicht unentgeltlich; sie werden aber ärmern Schulkindern aus Geschenken, kirchlichen Fonds u. s. w. angeschafft.
Aus den bestehenden staatlichen Lehrmitteldepôts werden übrigens an die Gemeindeschulen Lehrmittel unter dem Selbstkostenpreis abgegeben. Die Besoldungen der Primarlehrer bewegen sich zwischen 1200 und 2200 Fr.; diejenigen der Lehrerinnen (fast ausschliesslich Schwestern) betragen mindestens Fr. 500. Die Lehrer haben in Obwalden Anwartschaft auf eine Alters- und Invalidenrente von 400 Fr. und auf ein Kapital von Fr. 2000 zu Gunsten der Hinterlassenen. In Nidwalden ist neuestens eine Lehrerunterstützungskasse gegründet worden.
Zwei öffentliche Sekundarschulen und die Privatsekundarschule des Klosters Melchthal unterrichten in Obwalden zusammen 60 Knaben und Mädchen. Nidwalden besitzt 5 Sekundarschulen mit rund 100 Schülern. In den Frauenklöstern Stans und Melchthal bestehen Lehrerinnenseminare. Beide Halbkantone haben Zeichen- und gewerbliche Fortbildungsschulen, die von Kanton, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen finanziert und vom Bund unterstützt werden:
Gemeinden | Schüler und Schülerinnen | Ausgaben Fr. | |
---|---|---|---|
Obwalden | 6 | 90 | 4500 |
Nidwalden | 3 | 312 | 4000 |
: | 9 | 402 | 8500 |
Im Rekrutierungsalter hat jeder Jüngling eine Fortbildungsschule von 90-100 Stunden zu besuchen. In Obwalden wird (im Schützenhaus auf dem Landenberg) alljährlich ein Kochkurs abgehalten, der von 20-25 Töchtern besucht wird. In Nidwalden dienen ein Haushaltungskurs und gelegentliche Kochkurse ähnlichem Zweck. Obwalden besitzt in Sarnen eine kantonale Mittelschule mit Vorbereitungskurs, Realschule, Gymnasium und Lyzeum mit Berechtigung für die eidg.
Medizinalmaturität und im Kloster Engelberg ein gleich organisiertes Privatgymnasium. Beide Anstalten sind von Benediktinern geleitet. Ein Privat-Gymnasium besteht im Kapuzinerkloster in Stans. Alle drei Anstalten werden auch aus der übrigen Schweiz und dem Ausland stark besucht und sind mit Konvikten verbunden. Die Ueberwachung des Primarschulwesen liegt den Gemeinden ob. Diese wählen die Ortsschulbehörden und die Lehrer. Ein Erziehungsrat, dessen Organ der Schulinspektor ist, beaufsichtigt in jedem Kantonsteil das gesamte Unterrichtswesen. Zwecks Ausbildung von
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Primarlehrern und Geistlichen, Technikern und Tierärzten werden Stipendien ausbezahlt.
20. Wohltætigkeitsanstalten.
In frühern Zeiten war die Armenpflege in Unterwalden eine grösstenteils private. Die Armen konnten an dem sog. «Gebtag» je einmal in der Woche in den bessern Häusern milde Gaben in Empfang nehmen. Der Staat oder die Gemeinden taten etwas weniges durch Unterbringung im Siechenhaus oder Spittel und durch Austeilen des Spitalmuses und des «Nördlingergeldes» (so genannt, weil früher statt des Geldes Tuch zu Kleidern, sog. Nördlingertuch, verteilt wurde). Das meiste aber geschah durch die Wohltätigkeit der Klöster und durch fromme Vermächtnisse, wie die Stiftungen des St. Galler Abtes Pankratius und des Chorherrn Stulz aus Strassburg, die Austeilung des Armenbrotes bei kirchlichen Gedächtnissen für Verstorbene u. s. w. Jetzt sind Armenwesen und Waisenpflege überall staatlich geregelt und durch die Bürgergemeinden verwaltet.
Das Vermögen zu Armenzwecken ist nicht gross, so dass die daherigen Auslagen grösstenteils durch die Armensteuern gedeckt werden. In Obwalden existiert in Sarnen und in Nidwalden in Stans ein Kantonsspital; für Unterbringung von heilbaren Irren bestehen Verträge mit ausserkantonalen Anstalten, auch sind die einleitenden Schritte getan zur Schaffung einer gemeinsamen Irrenanstalt für die drei Urkantone. Obwalden besitzt auch einen Stiftungsfonds, dessen Zinsen jährlich für Versorgung armer Irren verwendet werden. Da Waisenkinder so viel als möglich in Familien untergebracht werden, haben nicht alle Obwaldner Gemeinden Waisenhäuser.
Solche bestehen nur in Sarnen, Kerns, Sachseln und Engelberg, welch letzterer Ort zudem noch ein besondres Armenhaus hat. Die Fonds für diese Waisenhäuser wurden grösstenteils durch private Wohltätigkeit gestiftet. In Nidwalden besitzen alle Gemeinden Waisenhäuser, Stans überdies ein neu erbautes Armenhaus. Sozial sehr wohltätig wirken die Krankenvereine und jene geselligen Vereinigungen, die nebst andern Zwecken auch ihre Mitglieder im Krankheitsfall oder im Sterbefall deren Hinterbliebenen unterstützen. Solcher Vereine zählt jede Gemeinde einen oder mehrere. Auch die schon erwähnten alten Siftungen lindern immer noch manche Not. Für ärmere und weit entfernt wohnende Schulkinder bestehen in den meisten Gemeinden Schulsuppenanstalten, die sämtlich auf dem Wege privater Wohltätigkeit gegründet und bis in die letzten Jahre auch ausschliesslich auf diese Weise unterhalten wurden.
[Ed. Etlin.]
21. Geschichtlicher Ueberblick.
Vereinzelte archäologische Funde, vereinzelte Berg- und Ortsnamen, Ausdrücke in der Alpwirtschaft und viele Alpensagen deuten auf eine spärliche - rätoromanische - Urbevölkerung Unterwaldens hin. Dagegen hat die Römerherrschaft in diesen Bergen wohl nie faktischen Boden gewonnen. Die Alemannen scheinen erst in verhältnismässig später Zeit, nachdem das ebene Land von ihnen längst okkupiert war, in die Thäler der Sarner und Engelberger Aa hinaufgedrungen zu sein.
Die Sage deutet die Zugsrichtung ihrer Einwanderung an: von Schwyz aus ergoss sich der Strom der Eroberer durch Unterwalden bis nach dem Berner Oberland. Die kultur- und rechtsgeschichtliche Detailforschung wird diese Tradition bestätigen. Ganz richtig bringt diese nur Schwyz, Unterwalden und das Haslethal, bezw. den obern Teil des Oberlandes in nächsten Stammeszusammenhang und schliesst Uri davon aus. Die späteren urkundlichen Quellen geben dazu ein völlig übereinstimmendes Bild.
Freilich fliessen diese Quellen ungewöhnlich spät. Das angeblich älteste, ungefähr ins Jahr 900 versetzte Schriftstück, welches Giswil, Sarnen und Alpnach nennt, ist als eine Fälschung des 12. Jahrhunderts erwiesen. Die älteste echte Urkunde, die unterwaldische Ortsnamen, und zwar Sarnen, Alpnach und Kerns aufzählt, datiert vom Jahr 1036. Sarnen hatte damals schon eine Kirche; ebenso finden wir ums Jahr 1122, wo der Ort Stans zum erstenmal genannt wird, daselbst bereits eine Kirche vor. Es folgen 1157 die Kirche von Buochs, 1173 die Kirchen von Alpnach und Kerns, 1275 die von Sachseln, Giswil und Lungern.
Bei keiner derselben fällt die erste urkundliche Erwähnung mit der Gründung zusammen, stets wird die betreffende Kirche als längst bestehend vorausgesetzt. Stans ist als die Mutterkirche Nidwaldens und vielleicht ganz Unterwaldens anzusehen; Sarnen ist die älteste Kirche Obwaldens, von der sich Kerns, Alpnach, Sachseln und Giswil ablösten. Als ursprüngliche Filiale der letztern ist Lungern zu betrachten. Von Stans löste sich um 1122 Engelberg und viel später (1439) Wolfenschiessen ab, von Buochs 1454 Emmetten und 1631 Beckenried.
Die ältesten Bezeichnungen des Landes als inter Silvas (12. Jahrh.) und seiner Bewohner als «Waldlüte» (13. Jahrh.) erlauben den sichern Rückschluss, dass es die alemannischen Einwanderer zum grossen Teil als waldige Wildnis vorgefunden. Das weit vorwiegende Verhältnis germanischer Lokalnamen bestätigt im Einzelnen diese Ansicht. Zur Zeit aber, wo die ersten urkundlichen Lichtstrahlen auf diese Thäler fallen, war die Kultivierung des Bodens schon weit vorgeschritten. Es gibt in Unterwalden kaum ein noch so abgelegenes Berggut der Gegenwart, das nicht schon im 13. und 14. Jahrhundert nachweisbar wäre, wobei sich freilich geltend macht, dass die Urbarmachung des Landes von den geschützteren Höhen ausgegangen ist. Den Thalboden durchfurchten die ungebändigten Flüsse; erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts wurde die Engelberger Aa, die bisher in ein Delta geteilt in fünf Armen dem Stansstader und dem Buochser Seebecken zufloss, endgiltig in ihr heutiges Bett eingedämmt.
Die ursprünglichen alemannischen Eroberer sind jedenfalls Freie gewesen, aber an der Urbarmachung des Landes kommt unfreien Elementen ein ebenso grosser Anteil zu. Wir finden von Anfang an so ausgedehnten Grossgrundbesitz geistlicher und weltlicher Herren, dass für freie Bauerngüter nur ein beschränkter Raum übrig geblieben sein kann. Unter den Grundherren in Unterwalden erscheinen die Grafen von Lenzburg, welche ihren Besitz in Obwalden vom Jahr 1036 an ihrem Familienstift Beromünster vergabten, während ihre Nidwaldner Güter später an die Grafen von Froburg fielen. Neben Beromünster haben das Gotteshaus Murbach Luzern schon seit den ältesten Zeiten, Muri vor dem 13. Jahrhundert und St. Blasien im Schwarzwald 1173 Grossgrundbesitz in diesen Thälern. Den grössten Teil des Grundes und Bodens von Nidwalden aber absorbierte später das einheimische Kloster Engelberg, das ums Jahr 1120 von dem in Unterwalden ebenfalls reich begüterten Freiherrn Konrad von Seldenbüren gegründet worden ist.
Der Grundstock solcher Klosterbesitzungen war in Fron- oder Dinghöfen organisiert, die durch Meier oder Ammänner verwaltet würden und um welche sich die Zinsgüter gruppierten. Dadurch nun, dass die meisten dieser geistlichen Stifte Immunitätsprivilegien besassen, kraft welcher ihre Güter und die darauf sitzenden Leute der weltlichen Gerichtsbarkeit entrückt waren, bildeten sich eigentliche Grundherrschaften aus.
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Beromünster-Höfe waren in Sarnen und Kerns, Murbachische Höfe in Giswil, Alpnach und Stans, Engelberger Höfe in Buochs und Wolfenschiessen vorhanden. Die niedere Polizei- und Zivilgerichtsbarkeit über diese topographisch nicht geschlossenen, von fremdem Besitz durchsetzten Immunitätsbezirke wurde vom Kloster selbst oder von seinen Amtsleuten, die hohe Gerichtsbarkeit, der Blutbann, vom Kastvogt des betreffenden Stiftes bezw. vom Landgrafen ausgeübt.
Im 12. Jahrhundert lag die erbliche Kastvogtei über Murbach-Luzern und Muri in den Händen der Habsburger, und nach dem Aussterben der Kiburger 1264 ging die Vogtei über Beromünster ebenfalls an sie über. Schon 1173, nach dem Erlöschen der Grafen von Lenzburg, war auch die erbliche Landgrafschaft im Zürichgau, zu dem Unterwalden gehörte, d. h. die hohe Gerichtsbarkeit über die Freien und die keiner Immunität zugeteilten Leute und Güter an das Haus Habsburg gefallen. Als nun gar die Krone an dasselbe kam und damit ein Schirmrecht über das Reichsstift Engelberg, da schienen alle Vorbedingungen für die Ausbildung eigentlicher habsburg-österreichischer Landeshoheit in Unterwalden gegeben zu sein.
In diese Zeit aber fallen die Anfänge der innern staatlichen Entwicklung des heutigen Kantons. Diese politische Entwicklung Unterwaldens ist in ihren Ursachen und Phasen viel schwieriger festzustellen, als die der beiden andern Urkantone. Die diesbezügliche Forschung darf noch keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden, und gerade jetzt scheinen sich ihr neue Bahnen zu öffnen. Sicher ist, dass die Freien den Kitt bildeten beim Zusammenschluss der einzelnen Kirchgemeinden, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Innern in jenen Tagen, da der Kampf zwischen den höchsten Gewalten der Christenheit entbrannte, den Anlass hiezu bot und dass das Beispiel von Schwyz und Uri hiebei aneifernd wirkte. Es scheint sich auch soviel zu ergeben, dass die beiden Thalschaften ob und nid dem Kernwald einen selbständigen Bildungsprozess durchmachten, bevor sie sich gegen Ende des 13. Jahrhunderts zu einem Land vereinigten. Noch der ewige Bund von 1291 nennt unter den Kontrahenten nur die Gemeinde Nidwaldens. Erst das später angehängte Siegel bezeugt den nachmaligen Beitritt des obern Thales. Derselbe muss jedenfalls vor 1304 erfolgt sein, in welchem Jahr der erste «gemeinsame» Landammann von Unterwalden in der Person des Obwaldners Rudolf von Oedisriet (Ettisried) erscheint.
In diesem Jahr kommt auch der Name Unterwalden zum erstenmal vor, der eine nicht besonders gelungene Uebersetzung und Verbindung der Namen " Intramontani» (d. h. «zwischen den Bergen Wohnende») und «Waldlüte» ist, mit welchen man im 13. Jahrhundert die Bewohner der beiden Thäler zu bezeichnen pflegte.
Mit dem Bund von 1291 war der politische Gedanke der Eidgenossenschaft ins Leben getreten. Mit dem Schwert mussten die Länder schon damals ihre Selbständigkeit verteidigen; als aber Herzog Albrecht von Oesterreich 1298 die Krone erlangte, mussten sie sich ergeben.
In diese Zeit hat Tschudi die Sagen eingereiht, die der Obwaldner Landschreiber Hans Schriber ums Jahr 1470 im «Weissen Buch» aufgezeichnet hatte. Wenn wir aber die einzelnen Züge dieser Befreiungssage auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren wollen, so darf die Regierungszeit Albrecht I. jedenfalls nicht genannt werden; eher wäre Platz dafür ums Jahr 1246, wo wir wenigstens die Leute von Sarnen und Schwyz in offenem Aufruhr gegen Habsburg erblicken. Merkwürdigerweise blieben speziell in Unterwalden unter Albrechts Regierung die neugeschaffenen Verhältnisse bestehen, und ruhig waltete statt der sagenhaften Vögte der Landammann seines Amtes in dem (wie wir sahen) gerade damals erst geeint auftretenden Lande.
Gleichwohl musste es den Waldstätten erwünscht sein, als nach Albrechts Ermordung die Krone dem Hause Habsburg entglitt. Dem scharfen Blick ihrer Führer entging es nicht, wie günstig der Augenblick für die Erreichung ihrer Ziele war. Und der neugewählte König Heinrich von Luxemburg bekräftigte am auf ihre Bitten nicht nur die längst bestehende Reichsunmittelbarkeit Uris und die Freiheitsbriefe der Schwyzer, er nahm auch keinen Anstand, den Unterwaldnern in allgemeinen Ausdrücken angebliche Privilegien seiner Vorgänger zu bestätigen, die sie in Wirklichkeit nie empfangen hatten.
Gleichzeitig befreite er alle drei Länder von aller auswärtigen Gerichtsbarkeit ausser der kaiserlichen und unterstellte sie dem Grafen Wernher von Homberg als «Pfleger des römischen Reiches». Damit hörte die österreichische Herrschaft plötzlich auf, und Unterwalden ward ein Reichsland, wie es Uri seit 1231 gewesen und Schwyz seit 1240 zu sein prätendiert hatte. Die später drohende Gefahr einer Restauration der habsburgischen Rechte verschwand nach dem Tod Heinrichs VII., und naturgemäss schlossen sich die Länder bei der folgenden zwiespältigen Königswahl an Ludwig von Baiern an. Am Tag von Morgarten empfing die Schweizerfreiheit die Bluttaufe; am selben ward auch Graf Otto von Strassberg, der mit einem österreichischen Heer bereits Obwalden eingenommen hatte, wieder über den Brünig zurückgeschlagen.
König Ludwig, für den dieser Sieg einem persönlichen Erfolg gleichkam, erzeigte sich dankbar. Er bestätigte den drei Ländern ihre Freiheiten in umfassendstem Masse, indem er sämtliche Privilegien der Schwyzer auch auf Unterwalden übertrug, und liess zudem am durch einen förmlichen Spruch seines Hofgerichtes den Herzogen von Oesterreich alle Güter und Rechte in den Waldstätten ab- und dem Reiche zuerkennen. Durch diesen Akt erhielt die Freiheit Unterwaldens die wahre reichsrechtliche Grundlage, und das Haus Habsburg musste froh sein, einen Rest privatrechtlicher Ansprüche sich zu retten, die aber in den weitern, den Eidgenossen durchwegs günstigen Kämpfen auch verloren gingen.
Der innere Zusammenschluss von Ob- und Nidwalden war stets ein lockerer gewesen. Nun da die Freiheit gesichert war, begann er sich wieder zu lösen. Die gemeinsamen Landammänner verschwinden noch vor der Mitte des 14. Jahrhunderts, und es trat eine völlige Selbstregierung der beiden Hälften ein. Eine gänzliche Trennung liessen die inzwischen eingetretenen Bundesverhältnisse nicht mehr zu, denn eine Spaltung des einen in zwei gleichberechtigte Bundeskontrahenten hätte die andern Bundesglieder benachteiligt. So erwies sich das alte lose Band, das zu schwach gewesen, um eine Verschmelzung der beiden Landesteile herbeizuführen, doch so stark, dass beidseitiges Bestreben der Parteien es nimmer ganz zu
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zerreissen vermochte. Bis auf den heutigen Tag erscheinen die beiden «Halbkantone» als ein einziger Stand im eidgenössischen Staatsverband. Der Ausdruck «Halbkantone» ist freilich für die Zeit der alten Eidgenossenschaft nicht zutreffend. Obwalden repräsentierte in allen eidg. Dingen zwei Drittteile des Landes, weil es ursprünglich aus sechs, Nidwalden nur aus zwei Pfarreien bestand. Erst seit 1803 ist Nidwaldens Stimme völlig gleichwertig geworden.
Im Innern blieben nur wenige Spuren der einstigen Einheit zurück; so besitzen die alten Landesfamilien noch heute das Landrecht in beiden Teilen. Die gesetzgeberische Entwicklung nahm in beiden Hälften ihren gesonderten, aber völlig parallelen Gang. Noch im 16. Jahrhundert wurden aber dafür gewisse leitende Grundsätze als gemeinsames Landrecht betont; in älterer Zeit (bis ins 15. Jahrhundert) pflegten sich auch in besondern Landesnöten noch gemeinsame Landesgemeinden in Wisserlen zu versammeln. Später wurden solche Angelegenheiten auf dem Konferenzwege geregelt.
Die äussere Geschichte Unterwaldens ist mit jener seiner ältesten Bundesgenossen aufs engste verwachsen. Die durch die innere Scheidung um so mehr hervortretende Kleinheit und die ungünstige geographische Lage haben Unterwalden verhindert, eine hervorragende Rolle zu spielen. Eingeengt zwischen die Interessensphären mächtigerer Bundesgenossen, konnte es sich nicht ausdehnen; seine mehrmaligen Expansionsversuche im Oberland und im Entlebuch scheiterten jedesmal.
Obwalden suchte sich dadurch zu entschädigen, dass es zu Anfang des 15. Jahrhunderts in hervorragender Weise an der ennetbirgischen Politik teilnahm; 1402 erwarb es mit Uri zusammen das Livinenthal und 1419 Bellinzona, zog sich aber nach dem unglücklichen Ausgang der Schlacht von Arbedo und den ebenso misslungenen Eschenthaler Zügen endgiltig zurück. Ein Jahrhundert später, in den Mailänder Kriegen, trat Nidwalden in die gleichen Fussstapfen. Mit dauernderem Erfolg, denn mit Uri und Schwyz zusammen bewahrte es bis zum Untergang der alten Eidgenossenschaft die Herrschaft über die Vogteien Bellenz, Blenio und Riviera. An den übrigen gemeinsamen Herrschaften hatte Unterwalden als gemeinsamer Stand Anteil und Obwalden setzte zweimal, Nidwalden das drittemal den Landvogt.
Den Unterwaldnern gebührt ein ehrenvoller Rang in der schweizerischen Kriegsgeschichte; es sei nur an das sagenberühmte Geschlecht der Winkelriede erinnert, an Oswald von Rotz, den Helden vom Schwaderloh, an den tapfern Ammann Fruonz und Erni Jordi, deren Ruhm Giovio verkündet. Aber auch einen grossen Mann des Friedens hat das Land hervorgebracht in Bruder Klaus, und Ritter Melchior Lussi, der Gesandte der katholischen Orte am Konzil von Trient, darf den hervorragenden schweizerischen Staatsmännern zugezählt werden.
Als das Ende der alten Eidgenossenschaft gekommen war, da flammte in Nidwalden der alte schweizerische Heldensinn zum letztenmal auf. Mag man auch den damaligen Widerstand wahnwitzig nennen, den Kämpfen vom darf man die Bewunderung nicht versagen, die ihnen selbst der Gegner zollte.
Unterwalden bildete unter der Helvetik einen Teil des Kantons Waldstätten. Die Mediation stellte 1802 die alten Grenzen wieder her, mit dem Unterschied, dass das Thal Engelberg, wo die patriarchalische geistliche Herrschaft 1798 endgiltig zusammengestürzt war, nun zu Nidwalden geschlagen wurde. Aber diese durch die geographische Lage gegebene Vereinigung dauerte nicht lange. Als Nidwalden in den Jahren 1814-15 in hartnäckigster Weise auf einer völligen Wiederherstellung der alten Eidgenossenschaft, wie sie vor 1798 bestanden, beharrte und während einiger Monate faktisch ausserhalb des Bundes stand, benutzte Engelberg den Anlass, sich an Obwalden anzuschliessen, von dem es grössere Schonung seiner Separatrechte hoffen durfte. Keine Reklamationen und Bemühungen Nidwaldens, das am endlich dem Bund beitrat, vermochte hernach dieses Verhältnis mehr zu ändern.
[Dr Robert Durrer.]
22. Hervorragende Mænner.
a) Obwalden. Bruder Klaus (Niklaus von der Flüe), der Friedensstifter an der Tagsatzung von Stans (1481); die Aebte von Engelberg Frowin, Barnabas Bürki und Jak. Ben. Sigrist;
Oswald von Rotz von Kerns, der Held vom Schwaderloh 1499 und Gardehauptmann Ludovico Moros 1500;
Pater Nikolaus Imfeld von Sarnen, 1734-1773 Abt des Stiftes Einsiedeln;
Wolfg. Ignaz Wirz von Rudenz (1689-1774), Feldmarschall der königl. sizilischen Armee, Markgraf von St. Pascal und Gouverneur von Capua und Trapani, und sein Sohn Jos. Ignaz Wirz von Rudenz (1725-1792), Feldmarschall der königl. sizilischen Armee und Gouverneur des Platzes Orbitello;
Ingenieur Müller von Engelberg († 1833), berühmt als Verfertiger von topographischen Reliefs;
Landammann Dr. Simon Etlin von Sarnen († 1871), Verfasser einer Schweizergeschichte und verschiedener andrer Schriften;
Kommissar und Pfarrer Jos. Ignaz von Ah in Kerns († 1896), bedeutender Schriftsteller und Kanzelredner, Verfasser mehrerer Theaterstücke vorzüglich historischen Inhaltes;
Landammann Theodor Wirz († 1901), 1884-85 Präsident des schweizerischen Ständerates;
Bildhauer Abart († 1858), der ursprünglich aus Tirol stammte, aber über 40 Jahre in Kerns lebte und eine Menge vorzüglicher Arbeiten schuf;
Ingenieur-Topograph Xaver Imfeld von Sarnen (geb. 1854) in Zürich; Bahnbrecher auf dem Gebiet des topographischen Reliefs (Matterhorn, Berner Oberland, Zentralschweiz etc.) und Ehrenmitglied des S. A. C.
b) Nidwalden. Arnold von Winkelried, der Held von Sempach (1386);
Hauptmann Arnold Winkelried, der Held von Marignano, einer der berühmtesten schweizerischen Condottieri des 16. Jahrhunderts, † 1522 bei Bicocca;
Ritter Melchior Lussi (1529-1609);
die Maler Melchior Wyrsch von Buochs (geb. 1732, getötet im Kampf vom Josef Zelger (1812-1885), H. Keyser (1813-1900), Paul Melchior von Deschwanden (1811-1881) und Theodor von Deschwanden (1826-1861);
Abt Joseph Businger (17644836), Verfasser einer Geschichte Unterwaldens;
der Geschichtschreiber Abbé Alois Businger (1793-1867).