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per Unterrichtsstunde bei den Töchter- und von Fr. 1.50 bei den übrigen Fortbildungsschulen. Der gesamte Staatsbeitrag belief sich auf Fr. 29571.05.
Sowohl für die obligatorischen als für die freiwilligen Fortbildungsschulen besteht die Vorschrift, dass nach 8 Uhr abends kein Unterricht stattfinden soll.
2) An die obligatorische Primarschule schliessen sich die 29 Sekundarschulen des Kantons mit 1546 Schülern (953 Knaben und 593 Mädchen) im Schuljahr 1907/08. Die Schülerzahl der einzelnen Schulen variiert zwischen 19 (Thundorf) und 138 (Romanshorn). Es unterrichten an ihnen 46 Lehrkräfte (ausser den Religionslehrern). In Frauenfeld besteht nur eine Töchtersekundarschule, indem die Knabensekundarschule des Kreises der Kantonsschule angegliedert ist. Das gesetzliche Jahresgehalt eines Sekundarlehrers beträgt im Minimum Fr. 1800 (nebst freier Wohnung oder einer entsprechenden Entschädigung). Faktisch schwankten die 1907 von den Sekundarschulkreisen bezahlten Barbesoldungen zwischen 1900 und 3500 Fr.
3) Das kantonale Lehrerseminar in Kreuzlingen zählt 76 Zöglinge. Davon besuchten 21 Seminaristen, 3 Seminaristinnen und 1 Hospitantin die 1., 24 Seminaristen und 3 Seminaristinnen die 2. und 20 Seminaristen und 4 Seminaristinnen die 3. Klasse. 63 waren reformierter, 12 katholischer Konfession; 56 Bürger des Thurgaues, 8 aus Basel Land, 3 aus Glarus, 5 aus Appenzell A. R., je 1 aus St. Gallen und dem Aargau. Dazu kam 1 Deutsche, deren Eltern aber im Thurgau wohnen. Die Besoldung der Lehrer beträgt gesetzlich Fr. 2200 bis 3200 nebst freier Wohnung im Seminargebäude oder einer Wohnungsentschädigung von bis auf 500 Fr. Der Direktor erhält eine Gehaltszulage von 800 Fr. Pro 1907 und 1908 bezahlte der Staat den Seminarlehrern eine Teuerungszulage von je Fr. 200.
4) Die 1853 gegründete Kantonsschule zählte zusammen 309 Schüler, wovon 216 die Industrieschule und 93 das Gymnasium besuchten. 187 waren Thurgauer, 103 Schweizerbürger aus andern Kantonen und 19 Ausländer. Mit der Schule ist ein Internat verbunden, das 40 Zöglinge beherbergt. Die staatliche Besoldung der Lehrer ist gesetzlich festgesetzt auf 3000-3800 Fr. Der Rektor erhält eine Gehaltszulage von 600 Fr., der Konrektor eine solche von 200 Fr. Pro 1907/08 wurde denjenigen Lehrern, die mindestens seit 5 Jahren an der Schule wirken, eine Teuerungszulage von 300 Fr. ausgerichtet. In andern Kantonen mögen die fixen Besoldungen für die verschiedenen Schulstufen höhere sein; dagegen haben sie offenbar nicht in dem Masse ein System von Zulagen und Zutaten aller Art, wie wir und auch nicht Bewilligung zu so weit gehender Nebenbeschäftigung. Man geht nicht stark fehl, wenn man sagt, das bare Fixum sei ungefähr die Hälfte des wirklichen Einkommens.
5) Seit 1904 unterhält der Kanton auch eine landwirtschaftliche Winterschule mit 2 Kursen und 66-70 Schülern. Es wirken an ihr 3 Lehrer, die in ihrer freien Zeit zu Wandervorträgen verpflichtet sind. Der Sitz der Anstalt ist von 1906 an das Schloss Arenenberg, das dem Kanton von der Kaiserin Eugenie geschenkt worden ist.
6) Kleinkinderschulen finden sich in verschiedenen, namentlich grössern industriellen Ortschaften. Sie sind aber überall ohne staatliche Unterstützung, nur ein Werk privater Initiative meist wohltätiger Frauenvereine: 4 Gemeindeschulen mit 281 Schülern und 8 private Schulen mit 405 Schülern.
7) An Privatanstalten für Erziehung und Unterricht zählt der Kanton das Töchterinstitut in Romanshorn, die zwei Landerziehungsheime in Glarisegg und in Kefikon, die Anstalt für Schwachsinnige in Weinfelden, die Anstalt Bernrain, die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren und die katholische Waisenschule in Fischingen.
[F. Ribi.]
22. Militärwesen.
Der Kanton Thurgau gehört zusammen mit St. Gallen und Appenzell zur 7. Armeedivision. Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Kontrollstärke der Truppeneinheiten und Truppengattungen pro
Auszug. | Offiziere, Unteroff. u. Soldaten. |
---|---|
Infanterie : Füsilier-Bataillone 73. 74 und 75 | 3125 |
Schützenkompagnie 1/7 | 228 |
Kavallerie : Dragoner-Schwadron 19 | 205 |
Guiden-Komp. 6. 7 und 12 | 120 |
Maximgewehrkompagnie 3 | 45 |
Artillerie : Feldbatterien 52 et 53 (Thurgau), 54 (Bund) | 530 |
Armeetrain (Verpflegstrainabteilung 7. Kriegsbrückentrain 3) | 212 |
Genie : Geniehalbbataillon 7 | 127 |
Kriegsbrückenabteilung 3 | 62 |
Telegraphenkompagnie 3 | 9 |
Eisenbahnkompagnie 3 | 22 |
Sanität : Ambulanzen 31. 32. 33. 34. 35 | 151 |
Verwaltung : Verwaltungskompagnie 7 | 65 |
Festungstruppen | 41 |
Radfahrer | 15 |
Total Auszug | 4957 |
Landwehr. | |
Infanterie : Füsilier-Bataillon 125. I. und II. Aufgebot | 1681 |
Schützenbataillon IV/11, I. und II. Aufgebot | 157 |
Kavallerie : Dragoner-Schwadron 19 | 169 |
Guidenkompagnien 6. 7 und 12 | 102 |
Maximgewehrkompagnie 3 | 1 |
Artillerie : Parkkompagnien 16 und 17. Depotparkkompagnie VI und IX | 266 |
Armeetrain | 90 |
Sanitätstrain | 89 |
Positionsartillerie | 38 |
Genie : Sappeurkompagnien 13 und 14. Telegraphenkompagnie 3. Eisenbahnpionierkompagnie 3 und Pontonierkompagnie 3 | 158 |
Sanität | 68 |
Verwaltungstruppen | 27 |
Festungstruppen | 7 |
Radfahrer | 2 |
Total Landwehr | 2855 |
Total Auszug und Landwehr | 7812 |
Bei der Rekrutierung in den Jahren 1902-1904 schwankte die Zahl der Entlassenen und Zurückgestellten zwischen 40,5 und 57,5%. Unter den Gründen der Entlassung waren am zahlreichsten zu geringer Brustumfang, Sehschwäche, Kropf, Hernien und Anämie. 1904 betrug die Zahl der freiwilligen Schiessvereine 176 mit 5959 Mitgliedern. Sie erhielten Bundesbeiträge von zusammen
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11839 Fr. Daneben bestehen verschiedene Offiziers- und Unteroffiziersgesellschaften, die in Vorträgen und Uebungen die weitere Ausbildung ihrer Mitglieder bezwecken. Ein militärischer Vorunterrichtskurs kam in den letzten Jahren nicht zustande. Der Bruttoertrag des Militärpflichtersatzes belief sich auf Fr. 122435.
[Nach gefl. Mitt. des thurg. Militærdepartements].
23. Kirchliche Verhältnisse.
Die evangelische und die katholische Landeskirche ordnen ihre Kultusverhältnisse selbständig, in gemischt staatlich-geistlichen Dingen jedoch unter der Oberaufsicht und mit Vorbehalt der Genehmigung des Staates. Beide Konfessionsteile wählen in den Kirchgemeinden, entweder in Versammlungen derselben oder per Urne, Räte (Synoden), welche aus Geistlichen und Laien gemischt und deren Ausgaben durch die betreffende Kommission zu decken sind. Erlasse und Verordnungen gesetzgeberischer Natur unterliegen der konfessionellen Volksabstimmung.
Demgemäss hat jede der beiden Konfessionen als oberste kirchliche Behörde eine gemischte Synode. Damit nicht zu viele Geistliche in ihr seien, ist die Bestimmung getroffen, dass in Wahlkreisen, die mehrere Mitglieder zu wählen haben, nur ein einziger im Amte stehender Pfarrer gewählt werden darf. Die Synode erlässt die nötigen kirchlichen Gesetze und Verordnungen und wählt als vollziehende Behörde den Kirchenrat und die Abgeordneten zur Konkordats-Prüfungsbehörde. Sie versammelt sich ordentlicher Weise alle 2 Jahre abwechselnd in Frauenfeld und Weinfelden. Die evangelische Kirche wählt auf 800 Ew. je ein Mitglied in die Synode, die katholische auf 450 Stimmberechtigte je 3 Mitglieder (2 Laien und einen Geistlichen). Für die Wahl der katholischen Synode bestehen im Kanton 11, für die der evangelischen Synode 42 Wahlkreise.
Der evangelische Kirchenrat besteht aus 5 Mitgliedern (3 Laien und 2 Geistlichen). Er vollzieht die Beschlüsse der Synode, ist Aufsichtsbehörde über Unterricht, Gottesdienst etc. und verwaltet das gemeinsame Kirchengut. Dieses besteht in einem Zentralfonds, der 1905: 173365 Fr., einem Reservefonds der evangel. Kirchgemeinden, der 18657 Fr., und einem Stipendienfonds, der 116509 Fr. betrug. Aus dem Zentralfonds wurden die Kosten der Verwaltung und die Besoldungen der beiden Pfarrhelfer bestritten.
Wenn nötig, wird für ihn eine Steuer erhoben, die 1905, wo 0,03‰ bezogen wurden, 9530 Fr. abwarf. Die Geistlichen des Kantons sind in drei Kapitel geteilt, zu denen von Amtes wegen alle angestellten Pfarrer gehören. Die Kapitel begutachten zu Handen des Kirchenrates die Lehrmittel und Liturgie. Unter Aufsicht desselben verwalten sie den Witwen- und Waisenfonds der evangelischen Geistlichkeit (176662 Fr.) und den Altersfonds (46417 Fr.). Daneben hat jedes Kapitel noch seinen Kapitelfonds für gemeinsame Bedürfnisse, so Frauenfeld 12571 Fr., Seethal 3340 Fr., Weinfelden 2043 Fr. Der katholische Kirchenrat zählt ebenfalls 5 Mitglieder und 2 Suppleanten. Unter seiner Aufsicht stehen der Zentralfonds (im engern Sinn) mit Fr. 149491, der Diözesanfonds mi Fr. 177159, der Hilfspriesterfonds mit Fr. 118327 und der allgemeine Stipendienfonds mit Fr. 90842 Vermögen auf
Die Kirchgemeinden, deren es 54 evangelische (samt 16 Filialen) und 51 katholische gibt, sind ökonomisch ganz auf sich selbst gestellt. Der Bestand der kirchlichen Gemeindefonds beträgt 4½ Mill. Fr. Die meisten Gemeinden sind zu Erhebung von Steuern genötigt. Die evangelischen Pfarrbesoldungen schwanken zwischen 2300 (Braunau) und 5000 Fr. (Bischofszell), die katholischen zwischen 1800 und 3500 Fr. Bei allen Pfarrstellen kommen freie Wohnung und etwas Pflanzland hinzu. Die sog. Akzidenzien (Geldgeschenke für kirchliche Handlungen) sind an den meisten Orten abgeschafft.
Die Abtrennung des kirchlichen vom staatlichen Leben hat sich als Wohltat erwiesen und in den Gemeinden einen heilsamen Eifer um die Förderung des kirchlichen Lebens erweckt. Viele der Kirchen des Kantons dienen beiden Konfessionen. Bei Neubauten ist man dagegen bestrebt, für jede Konfession ein besonderes Kirchengebäude zu erstellen; so in Weinfelden und Romanshorn. Für gemeinsame Angelegenheiten besteht eine paritätische Kommission.
[a. Pfarrer Wælli.]
24. Oeffentliche Gesundheitspflege; Kranken- und Wohltätigkeitsanstalten.
Die von den kantonalen Behörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit, und zur Verhütung oder Einschränkung von Epidemien und Viehseuchen getroffenen Massnahmen sind sehr ausgedehnt. Am wichtigsten sind: das Gesetz über die Organisation des Sanitätswesens, sowie das Gesetz und die Verordnungen über die öffentliche Gesundheitspflege und die Lebensmittelpolizei. Die Aufgaben und Pflichten der Beamten, Aerzte, Tierärzte, Apotheker und Hebammen, sowie das Verfahren gegen ansteckende Krankheiten (strengste Verordnungen betr. Isolierung der Kranken, Desinfektion von Kleidung, Betten etc.) erscheinen bis in alle Einzelheiten aufs genaueste geregelt.
Den Vollzug des Gesetzes über die öffentliche Gesundheitspflege und die Lebensmittelpolizei (vom das auch die Aufsicht über die zur Herstellung von Lebensmitteln dienenden Lokale und Gegenstände, über deren Verpackung und Aufbewahrung umfasst, besorgen die Gemeinderäte und eventuell auch von diesen ernannte ständige oder zeitweilige Gesundheitskommissionen. Die Sanitätsbehörden beaufsichtigen den Verkauf sämtlicher Lebensmittel, die Trink- und Brauchwasserversorgungen, Gasthöfe, Wirtschaften und Fabrikräume; Strassen, Plätze, Abzugskanäle, Senkgruben, Sodbrunnen etc., sowie endlich auch alle Gewerbe, insofern sie der öffentlichen Gesundheit von Schaden sein können.
Zu den staatlichen Krankenanstalten zählt vor Allem die kantonale Krankenanstalt (Kantonsspital) in Münsterlingen, die in dem ehemaligen Klostergebäude untergebracht ist. Da sie an der N.-Grenze des Kantons am Ufer des Bodensees sich befindet, wird sie vorzugsweise von den Bewohnern des nördl. Kantonsteils, des obern Thurgaues, frequentiert, während die des untern und hintern Teils mehr dem Spital in Frauenfeld sich zuwenden. Die folgenden Angaben sind dem Bericht und der Rechnung vom Jahr 1907 entnommen.
Danach stieg die Zahl der verpflegten Kranken auf 1076. Von den in diesem Jahr aufgenommenen 947 Patienten waren Kantonsbürger 598, Bürger andrer Kantone 140 und Ausländer 209. Das Maximum der belegten Betten betrug 150. Ganz Arme sind auf eine bestimmte Zeit frei gehalten, die Uebrigen bezahlen je nach ihren Vermögensverhältnissen und Ansprüchen 70 Rappen bis 8 Fr. per Tag. Die Kosten der Anstalt kommen per Krankentag auf Fr. 4.28 und per Verpflegungstag (Beamte und Dienstpersonal inbegriffen) auf Fr. 2.97 zu stehen. Die Gesamteinnahmen betrugen Fr. 208028, worunter sich ein Staatszuschuss von Fr. 102870 befindet. Die Ausgaben stiegen auf Fr. 204539. Der
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Spitalfonds (Gebäude, Inventar und Kapitalien) beträgt Fr. 1486189. Dazu kommt noch ein Legatenfonds für Krankenunterstützungen im Betrag von Fr. 6537, ein Christbescheerungsfonds von Fr. 2429 und ein Fonds für Anschaffung künstlicher Glieder von Fr. 2758.
Ebenfalls in Münsterlingen befindet sich die kantonale Irrenanstalt. Auf einer Landzunge unterhalb der Krankenanstalt umfasst sie einen weiten Komplex von zahlreichen Häusern und Gebäulichkeiten der verschiedensten Grösse und Bestimmung. Gegen das Land hin bildet die Grenze die Eisenbahnlinie Konstanz-Rorschach. Verpflegt wurden im Jahr 1907: 556 Personen. Der Bestand der Irren war am 31. Dezember dieses Jahres 393 (160 Männer und 233 Frauen). Auch hier haben Arme ein Freisemester. Für die Uebrigen betrugen die Taxen zwischen 70 Rappen und 6 Fr. pro Tag. Die Anstalt zählt 68 Angestellte. Der Vermögensbestand war Fr. 259535. Die Jahreseinnahmen betrugen Fr. 314721, wovon Fr. 148800 Staatsbeitrag und Fr. 135879 Verpflegungsgelder; die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 314959. An Ausgaben kommen auf 1 Pflegling pro Tag Fr. 2,19. Der Irrenanstaltsfonds weist einen Betrag von 1828203 Fr. auf.
An diese Anstalten reiht sich das Kranken- und Greisenasyl St. Katharinenthal bei Diessenhofen. Es befindet sich unmittelbar am Ufer des Rheins in den Räumlichkeiten des ehemaligen Frauenklosters. Im Jahr 1870/71 dienten diese als Unterkunftslokal für die Internierten der Bourbakiarmee. Dieselben haben während ihrer Internierung die Strasse gebaut, welche von Katharinenthal hinauf nach Diessenhofen führt. Von daher heisst sie heute noch die Franzosenstrasse. In der Folge wurden die Gebäulichkeiten des Klosters zu einem Greisen- und Krankenasyl eingerichtet, das am 203 körperlich Kranke und Greise und 122 Geisteskranke beherbergte.
Dazu kamen noch 5 Pfründer oder Pensionäre. Das Anstaltspersonal umfasste 30 Personen. Das Vermögen der Anstalt beträgt Fr. 191005. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf Fr. 159398 und die Ausgaben auf Fr. 164652. Der Pfleglingstag (mit Bekleidung) kam die Anstalt auf Fr. 1.40 (ohne Bekleidung auf Fr. 1.32) zu stehen. Der kantonale Fiskus führt auf seine Kosten die nötigen Bauten in der Anstalt aus. Es bestehen in ihr auch eine Vergnügungskasse der Pfleglinge und eine Christbaumkasse.
Von den beteiligten Gemeinden erstellt, aber in ihrem Betrieb vom Staat in erklecklichem Grade unterstützt, ist die Krankenanstalt Frauenfeld. Sie befindet sich an der W.-Grenze der Stadt mitten in weiten, freundlichen Anlagen und besteht neben dem geschmackvoll und äusserst zweckmässig eingerichteten Krankenhaus noch aus einem Absonderungshaus für ansteckende Krankheiten. Als Wärterinnen amten Diakonissen aus der Anstalt Neumünster in Zürich. Der Spital ist seit 1896 im Betrieb und wird namentlich von den untern und hintern Gemeinden des Kantons frequentiert.
Die Verwaltung ist der Spitalkommission unterstellt, welche aus Abgeordneten der Ortsgemeinde Frauenfeld und solchen der Gemeinden aus der Umgebung zusammengesetzt ist, welche mit einem Beitrag an die Baukosten sich eingekauft haben. Dazu kommen noch zwei Abgeordnete der Regierung. Es wurden im Jahr 1907 in der Anstalt verpflegt 552 (344 männliche und 208 weibliche) Personen. Die Einnahmen betrugen Fr. 36411, die Ausgaben Fr. 65355, das Defizit somit Fr. 28944. An dieses leistete der Kanton einen Beitrag von Fr. 26098. Die Selbstkosten der Verpflegung betrugen per Tag und Patient Fr. 3.50. Die Anstalt erfreut sich vieler Zuneigung von Seiten der Bevölkerung. Sie verfügt über einen Spitalfonds mit Fr. 7477, einen Krankenunterstützungsfonds mit Fr. 3950, einen Maria-Fonds mit Fr. 4972, einen Christbescheerungsfonds mit Fr. 1942, einen Fonds für eine Kinderabteilung mit Fr. 37898 und einen Hugo Gaegauf-Fonds mit Fr. 15000 Bestand.
In gewissem Sinn könnte man zu den öffentlichen Wohltätigkeitsanstalten auch die kantonale Zwangsarbeitsanstalt in Kalchrain zählen. Sie ist im ehemaligen Zisterzienserinnenkloster untergebracht. Ihre weitläufige Landwirtschaft, der die Detinierten ihre Kräfte widmen, gedeiht unter der trefflichen Verwaltung aufs Beste und ist mit ihren Erträgen, unter denen die Viehzucht der wichtigste Posten ist, nahezu im Stande, die Anstalt zu erhalten. Früher zählte sie 80 bis 100 Insassen, zu denen ausser dem Thurgau auch die Nachbarkantone und selbst der Tessin ihren Teil lieferten. In neuerer Zeit, namentlich seitdem die Anstalt für Arbeitslose im nahen Herdern besteht, ist die Zahl auf 40 bis 50 zurückgegangen. Herdern nahm eben dem strengere Kalchrain, in dem der harte Zwang den Stab führt, die leichtern Fälle, in denen noch Freiheit und Selbstbestimmung möglich sind, vorweg.
An Privatkrankenanstalten, besonders für Geisteskranke, bestehen im Kanton die des Dr. Binswanger in Kreuzlingen und die des Dr. Krayenbühl in Zihlschlacht, sodann die Pflegeanstalt Littenheid.
[a. Pfarrer Wælli.]
25. Geselliges Leben, Vereinswesen etc.
Auch im Thurgau ist das Vereinswesen derart entwickelt, dass wir uns auf die Hervorhebung des wichtigsten beschränken müssen. Als die bedeutendste Vereinigung muss in erster Linie die kantonale Gemeinnützige Gesellschaft genannt werden. Ihr Anfang reicht in die Zwanzigerjahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Sie war von Anfang an und bis auf heute der Sammelpunkt der Staatsmänner, der Geistlichen und Privaten, denen das Volkswohl mehr als ein blosses Wort und schöner Klang ist.
Wir treffen unter ihren Mitgliedern Freienmuth, Hirzel, Pupikofer, Kern, Bornhauser. Und unter ihren Werken reiht sich eine segensreiche Wohlfahrtseinrichtung an die andere. Sie gründete die Anstalt Bernrain (bei Emmishofen) für verwahrloste Kinder und unterstützt sie jährlich mit 800 Fr. Durch sie ist die Anstalt Mauren (bei Weinfelden) für schwachsinnige Kinder ins Leben gerufen, die stets 40-50 Zöglinge zählt. In Neukirch an der Thur unterhält sie seit Jahren eine Haushaltungsschule für die Töchter aus dem Volke.
Durch ihre Beiträge werden Lesesäle für Arbeiter in Frauenfeld, Arbon und Weinfelden unterstützt. Sie hat sich die Errichtung eines eigenen kantonalen Sanatoriums für Lungenkranke zum Ziel gesetzt und deshalb bei Anlass der Zentenarfeier von 1903 den sog. Zentenarfonds zu sammeln begonnen, der bereits auf 140144 Fr. angestiegen ist. Bis zur möglichen Ausführung der Baute steht sie mit der glarnerischen Anstalt auf Braunwald in einem Vertragsverhältnis, wornach dieselbe jeder Zeit 10 Betten für thurgauische Lungenkranke offen zu halten hat.
Sie geniesst zudem das Vertrauen der Bevölkerung in der Weise, dass ihr eine ganze Anzahl von Legaten mit speziellen Zwecken zur Verwaltung und Verwendung übergeben sind, so ein solches für rhachitische Kinder, eines zur Unterstützung Studierender, eines für Blinde, ein Fonds zur Erstellung eines Heims für alleinstehende Frauen und Jungfrauen etc. Das eigene Vermögen des Vereins beträgt 66477 Fr., deren Zinsen zu wohltätigen Zwecken verwendet werden. An der Spitze des Vereins steht eine Direktionskommission von 5 Mitgliedern, welche die laufenden Geschäfte besorgt und die Beschlüsse des Vereins ausführt.
An die gemeinnützige Gesellschaft reiht sich der thurgauische Historische Verein, der seine Studien und Arbeiten alljährlich in den Beiträgen zur thurg. Geschichte veröffentlicht. Es sind deren bereits 45 erschienen. Daneben ist der Obsorge des Vereins das historisch-antiquarische Museum unterstellt, das in einem Saal des hintern Kantonsschulgebäudes in Frauenfeld untergebracht ist und einen grossen Reichtum teilweise recht wertvoller Altertümer enthält, zu denen die einstigen Klöster einen nicht unbeträchtlichen Teil geliefert haben.
Jeden Sonntag ist das Museum unentgeltlich geöffnet, in der Woche gegen ein Entgelt von 50 Rappen an den Abwart. Nicht weniger schaffensfreudig und angesehen ist die thurgauische Naturforschende Gesellschaft, die auf einen mehr als 50jährigen Bestand zurückblicken kann und im Jahr 1904 das 16. Heft ihrer Mitteilungen, zugleich Jubiläumsschrift, herausgab, worin aller mögliche Aufschluss aus dem Leben der Gesellschaft zu finden ist. Der kantonale Landwirtschaftliche Verein hat durch seine Vorträge, Verhandlungen und Anregungen sich um die Landwirtschaft unläugbare Verdienste erworben. Durch die Uebernahme und Durchführung der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung vom Jahr 1903 hat er in weiten Kreisen seine Umsicht und Tatkraft bekundet. Seine Zweigvereine hat er in fast allen Gemeinden. Der kantonale Tierschutzverein zählt um 800 Mitglieder und ist bemüht, durch Verbreitung einer einschlägigen
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Literatur Humanität gegen Menschen und Vieh zu pflanzen. Ein Verein für Hebung der Sonntagsfeier entwickelt grossen Eifer. Auf religiösem und kirchlichem Gebiet hat der Thurgau die verschiedensten Vereine.
Unübersehbar wird die Zahl der Vereine, wenn wir uns zu den Gemeinden und den einzelnen Berufsarten wenden. Da gibt es Männervereine, welche alle möglichen öffentlichen Interessen zu besprechen sich zur Aufgabe gesetzt haben. In Frauenfeld und Umgebung besteht ein Konsumverein, der dem schweizerischen Verband sich angeschlossen hat und mit seinem ausgedehnten Warenverkehr auf die sozialen Gestaltungen und Wandlungen nicht ohne eingreifenden Einfluss ist. Auch an der Arbeiterbewegung der Neuzeit nehmen in den industriellen Ortschaften (Frauenfeld, Arbon, Romanshorn) Verbindungen aller Art teil. Zu alledem kommen dann noch die ungezählten, kleinere Kreise umfassenden Militär-, Schiess-, Sänger-, Turnvereine etc. in den Kreisen und Gemeinden, dann die Frauenvereine, die Orts- und Berufskrankenkassen u. s. f., so dass es wohl wenig erwachsene Bürger gibt, die nicht einem Verein irgendwelcher Art angehören.
[a. Pfarrer Wælli.]
26. Geschichtlicher Ueberblick.
Die ehemalige Gaugrafschaft Thurgau umfasste ursprünglich das ganze Gebiet von den Abhängen des Säntis bis zum Ausfluss der Thur in den Rhein und vom Bodensee bis an Reuss und Limmat und den Fuss der Hochgebirge. Um das Jahr 850, unter Ludwig dem Deutschen, ward der Zürichgau von ihm gelöst und die Wasserscheide zwischen Glatt und Töss zur Grenze bestimmt. Als die Grafschaft Kiburg an Zürich kam, wurde durch einen Schiedsspruch der Stadt Rapperswil vom Jahr 1427 die Grenze zwischen der Landgrafschaft und Kiburg bezw. Zürich so festgesetzt, wie sie es bis auf den heutigen Tag geblieben ist.
Der Thurgau war österreichisches Untertanenland, bis im Jahr 1460 Papst Pius II. den Herzog Sigismund von Oesterreich in den Bann tat und die Eidgenossen aufforderte, seiner Länder sich zu bemächtigen. Mit Ausnahme von Bern folgten diese dem Rufe und eroberten im September 1460 den Thurgau. Seit jener Zeit war er bis 1798 ein Untertanenland der VII Orte, das sie durch einen Landvogt verwalteten, der je auf zwei Jahre der Reihe nach von jedem der Orte ernannt wurde.
Es hält schwer, mit wenig Worten ein übersichtliches Bild der rechtlichen, kulturellen und sozialen Verhältnisse des Landes unter der Landvogtei zu entwerfen. Das Land war geteilt in eine ganze Menge von Gerichtsbarkeiten. Der Gerichtsherr urteilte über die kleinern Vergehen, der Landvogt über Blut und Leben und als Appellationsinstanz in verschiedenster Richtung. Weil aber die Grenzen zwischen der Kompetenz der Gerichtsherren und derjenigen des Landvogtes sich schwer bestimmen liessen, entstanden vielfach Konflikte zwischen den beiden, und die Zeche hatte das Volk zu bezahlen.
Die Gerichtsherren schlossen sich zu einer besondern Verbindung zusammen, um ihre Rechte zu verteidigen. Daneben gab es Landesteile, die auch in der niedern Gerichtsbarkeit dem Landvogt unterstanden. Diese Verhältnisse wurden noch schwieriger, als infolge der Reformation konfessionelle Streitigkeiten aller Art sich mit ihnen vermischten. Im Anfang hatte sich das Land mit wenig Ausnahmen dem evangelischen Bekenntnis zugewandt. Dem suchten die katholischen Orte und mit ihnen einzelne Gerichtsherrn (besonders die geistlichen wie die Aebte von St. Gallen, Fischingen etc. und der Bischof von Konstanz, dem Arbon und Bischofszell gehörte) auf jede Weise und mit allen Mitteln entgegenzuwirken.
Zürich und das evangelische Glarus suchten möglichst zu wehren, waren aber in der Minderheit. So kam es, dass im grössern Teil der Gemeinden die Parität eingeführt wurde. In den selben Kirchen ward der protestantische und katholische Gottesdienst abgehalten. Ohne vielfache Reibungen ging das nicht ab, und mehr als einmal schien die Gefahr eines Kriegsausbruches zwischen den evangelischen und katholischen Orten unabwendbar. Besonders viel Stoff zu Streitigkeiten gab die Einführung des neuen Kalenders, den die Katholischen annahmen, die Evangelischen als vom Papst kommend verwarfen, sowie die daherige verschiedene Bestimmung der Feiertage. Im sog. Diessenhofervertrag vom Jahr 1728 kamen die wichtigsten Streitursachen zu einer beiden Teilen annehmbaren Ausgleichung. Diese Zwistigkeiten hatten übrigens für das thurgauische Volk den Vorteil, dass die beiden Konfessionen sich vertragen und im Frieden zusammenwohnen lernten.
Man kann indes nicht sagen, dass die Zeiten der Landvogtei für das Volk des Thurgaues aussergewöhnlich schwere und drückende gewesen seien. Abhängig war es freilich und durfte sich nicht selbst regieren. Aber das Landvolk der städtischen Kantone war es noch viel mehr, beengt und bedrängt durch eine Menge von Vorrechten der Städte, welche der Thurgau nicht kannte. Darum wurden auch die Städtekantone von einer Unruhe, einem Aufstand um den andern heimgesucht und oft bis in die Grundfesten erschüttert, während der Thurgau von solchen Bewegungen verschont blieb. Sein Uebel in den Tagen der Landvogtei lag nicht in der Landvogtsregierung und der Abhängigkeit von ihr, sondern vielmehr in der Unmenge von Gerichtsherrlichkeiten, deren jede ihre besondern Rechte hatte und ihre besondern Ansprüche erhob, in den Verwicklungen derselben unter sich und mit der Landvogtei, welche dem Bürger das Leben nach allen Seiten erschwerte, so dass er mühsam genug und nur mit Aufwand aller Klugheit sich durchwinden konnte.
Das Jahr 1798 hat allen diesen Zuständen ein Ende gemacht. Der Feudalismus und die Gerichtsherrlichkeiten wurden aufgehoben. Der Thurgau ward eine Provinz der helvetischen Republik. Erst mit der Mediationsverfassung vom Jahr 1803 ward er dann zu einem eigenen, selbständigen Kanton, nachdem man ihn vorerst während einiger Monate mit Schaffhausen zu einem Kanton vereinigt hatte. Sein Eintritt in die Selbständigkeit und die ersten Schritte in ihr fielen ihm nicht leicht.
Ohne alle finanziellen Mittel sollte er den mannigfaltigsten Anforderungen eines modernen Kulturstaates gerecht werden. Es ist das Verdienst der ersten Regierung, namentlich eines Freienmuth, Hirzel, Morell und A., dem Kanton ein rationelles Strassennetz und ein gesundes Schulwesen gegeben und bei alledem den Grund zu einer günstigen finanziellen Entwicklung gelegt zu haben. Um die Lösung aus dem Untertanenverband haben sich besonders Enoch und Joachim Brunschwiler von Hauptwil, Messmer und Anderes von Erlen und Apotheker Reinhard von Weinfelden verdient gemacht.
Der Kanton wurde mit seinem Selbständigwerden in acht Bezirke geteilt, deren jeder sein Bezirksamt für die Polizei, seinen Bezirksrat für die Verwaltung und sein Bezirksgericht für richterliche Angelegenheiten in erster Instanz erhielt. Die 74 Munizipalgemeinden, in die der
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Kanton ferner eingeteilt ward, hatten die Wahlen zum Grossen Rat und zu den Bezirksämtern zu treffen, sowie für sich selbst einen Friedensrichter als Sühn- und Konkursbeamten und einen Gemeindeammann samt Gemeinderäten zu wählen, denen die Besorgung der administrativen Angelegenheiten der Gemeinden oblag. An den meisten Orten scheidet sich die Munizipalgemeinde in verschiedene Ortsgemeinden, denen ausser der Besorgung der niedern Polizei auch die des Strassenwesens überbunden ist, soweit es nicht Sache des Kantons ist.
Daneben her gehen als selbständige Korporationen die Schul- und die Kirchgemeinden, die je nach den örtlichen Verhältnissen aus verschiedenen Ortsgemeinden sich zusammensetzen, ja bei den Kirchgemeinden sogar Ortschaften der Nachbarkantone umfassen. Eingreifende Verfassungsänderungen fanden im vorigen Jahrhundert zweimal statt (einmal in den Dreissigerjahren unter der Führung des Pfarrers Bornhauser und dann im Jahr 1869), ohne aber die genannten Einrichtungen in nennenswertem Mass abzuändern.
[a. Pfarrer Wælli.]
27. Hervorragende Männer.
Der intelligente und arbeitstüchtige Volksschlag des Thurgaues mit seinem ruhigen Temperament und dem nüchternen, allem Extremen abholden Wesen hat dem öffentlichen Leben sowohl auf dem Gebiete von Schule, Kirche und Wissenschaft wie auf demjenigen der Politik zahlreiche tüchtige Männer gegeben, auf die der Kanton stolz sein darf. Wir nennen: Heinrich von Klingenberg († 1306), Verfasser der in Wien aufbewahrten Klingenberger-Chronik;
Konrad von Ammenhausen († 1381), Verfasser des Schachzabelbuchs;
Theodor Bibliander († 1564), Professor der orientalischen Sprachen in Zürich; Ludwig Hetzer aus Bischofszell († 1529), einer der Apostel der Wiedertäufer;
Petrus Dasypodius († 1559), Professor der griechischen Sprache in Strassburg;
Tobias Eglinus Iconius († 1622 in Marburg), der den reformierten Kirchengesang in Zürich einführte;
Thomas Weber aus Frauenfeld († 1604), Professor in Heidelberg;
Joh. Konrad Brunner aus Diessenhofen, Leibarzt des Landgrafen von Hessen, und seine Söhne Erhard Brunner, Professor in Heidelberg, und Moritz Brunner, Rechtsgelehrter in Diensten des Landgrafen von der Pfalz;
Melchior Aepli aus Diessenhofen († 1813), berühmter Arzt;
Joh. Kasp. Mörikofer († 1761) und Joh. Heinr. Boltshauser († 1812), berühmte Kupferstecher;
Dekan Pupikofer, Geschichtsschreiber;
Oberst Egloff von Tägerwilen, bekannt aus dem Sonderbundskrieg;
J. Ulr. Benker, Rektor der thurgauischen Kantonsschule;
Bundesrat Anderwert;
Dr. J. C. Kern, eidg.
Minister in Paris; Dr. Kappeler, Präsident des eidg. Schulrates; Seminardirektor Jak. Wehrli; Dekan Künzler in Tägerwilen, Präsident des evangelischen Kirchenrates und berühmter Kanzelredner; Gotthardbahn-Direktor Dr. Sev. Stoffel († 1908); Bundesanwalt und Ständerat Scherb († 1908), Dr. Ad. Deucher (geb. 1831), Senior des schweizer. Bundesrates. Von Nichtbürgern, die aber lange im Thurgau gewirkt, seien Seminardirektor Rebsamen und Dr. Thomas Scherr als Präsident des Erziehungsrates erwähnt.
28. Bibliographie.
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