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des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung ermöglichte, so dass das Reinvermögen mit Ende 1904 wieder die eingangs erzeigte Summe von 2500000 Fr. erreicht hat.
Seit 1903 steht der Kanton
aber neuerdings vor einem Uebergewicht der Ausgaben. Die Schuldenverzinsung und -amortisation
mit jährlich rund ½ Mill. wirken zu belastend auf die Verwaltungsrechnung, als dass es bei den vielen
neu erstandenen Anforderungen der letzten Jahre - Besserbesoldung der Lehrer, Beamten und Angestellten; Bauten - möglich
gewesen wäre, mit der bescheidenen Staatssteuer auf längere Dauer Defizite auszuschliessen.
Die Verwaltungsrechnung pro 1904 zeigt folgende Bilanz:
Fr. | |
---|---|
Total der Erträgnisse | 2645729 |
Total der Ausgaben | 2716844 |
Defizit: | 71115 |
Die Einnahmen haben sich seit 1869 verdoppelt. Ihre hauptsächlichsten Quellen sind: Ertrag des Staatsgutes 330827 Fr., Ertrag der Regalien 218597 Fr., Handänderungsgebühren 152286 Fr., Alkoholmonopolertrag 196571 Fr., Konzessions- und Patentgebühren 187410 Fr., Kanzlei- und Gerichtsgebühren 227592 Fr., direkte Staatssteuer 365181 Fr., Bankgewinn 200000 Fr.
Die Ausgaben verteilen sich im wesentlichen wie folgt: Allgem. Staatsausgaben (Räte, Bezirksverwaltungen, Bedürfnisse der Amtsgebäude) 372014 Fr., Finanzen 238755 Fr., Landwirtschaft 83412 Fr., Handel und Industrie 10771 Fr., Armenwesen 88394 Fr., Forstwesen 58062 Fr., Bauwesen 281277 Fr., Militärwesen 126463 Fr., Polizeiwesen 212829 Fr., Sanitätwesen 4327 Fr., Erziehungswesen 594212 Fr., Justizverwaltung 100074 Fr., Verzinsung der Staatsschulden 319462 Fr., Amortisationen 199000 Fr.
Zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung sind in das Auge gefasst eine Reduktion der Schuldentilgung auf rund 1% und eine Erhöhung der Staatssteuer um einen Zehntel.
2) Spezialfonds. Die 17 bestehenden Spezialfonds weisen in ihrer Gesamtheit ein Reinvermögen von 6270000
Fr. auf. Die wichtigsten unter ihnen sind der allgemeine Schulfonds mit 2369000 Fr. Nettovermögen, hervorgegangen aus dem
Besitztum dreier im Jahr 1874 aufgehobener geistlicher Korporationen, ferner der Irrenhausfonds
Rosegg mit 997000 Fr., der
Kanton
sspitalfonds mit 716000 Fr. und die Gebäude-Brandversicherungsanstalt mit 809000 Fr. Reinvermögen.
Die letztere hat ihre Versicherungsobjekte in drei Gefahrenklassen ausgeschieden: Gebäude mit harter Bedachung, Gebäude mit Stroh- und Schindeldächern, Gebäude mit Fabrikbetrieb oder fabrikähnlichem Gewerbe. Vier Fünfteile des Risikos sind rückversichert. Zur Bestreitung der daherigen Prämie, sowie des nicht rückversicherten Teils des Risikos und der Kosten der Anstalt sind Normalprämien von 1,5‰ für die 1. Klasse, 3‰ für die 2. Klasse und 1,75-10‰ für die 3. Klasse vorgesehen. Diese Versicherungsprämien haben im Jahr 1904, mit 1/10 Zuschlag erhoben, Fr. 351931 ergeben. Die Summe der Brandentschädigungen hat im Jahrzehnt 1895/1904 bei einem Versicherungskapital von rund 150 Mill. pro Jahr durchschnittlich rund 200000 Fr. betragen.
b) Gemeinde- und Privatfinanzen. Die letzte hierüber geführte Statistik betrifft das Jahr 1898. Damals haben an Verwaltungseinnahmen aufgewiesen:
Die erzeigten Totaleinnahmen setzen sich zusammen aus 1591000 Fr. Vermögenserträgnissen, 1093000 Fr. Steuern und 808000 Fr. anderweitigen Einkünften.
Die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden zusammen haben im Jahr 1895 besessen:
im Betrage von Fr. | |
---|---|
Immobilien | 30084598 |
Kapitalien | 16731297 |
Summa Aktiven: | 46815895 |
Diesen haben an Passiven gegenübergestanden | 2600309 |
Reinvermögen: | 44215586. |
Davon sind entfallen: 12,6 Mill. auf die Einwohnergemeinden, 24,9 Mill. auf die Bürgergemeinden und 6,7 Mill. auf die Kirchgemeinden. Ein grosser Teil dieses Vermögens liegt in Waldungen, die gut gepflegt sind und einen Minimalwert von 25 Mill. Fr. aufweisen.
Hinsichtlich des Privatvermögens ist festzustellen, dass im Jahr 1898 zu handen des Staates ein Nettokapital von insgesamt 224,5 Mill. versteuert worden ist. Steuerfrei und mithin in dieser Vermögenserzeigung nicht inbegriffen sind aber 30% der Schatzung der Grundstücke, der Wert der Hausgerätschaften und Vermögen unter 3000 Fr.; das hiermit umfasste Reinvermögen darf auf 100 Mill. veranschlagt werden. Das Privatvermögen liegt zum überwiegenden Teil im Grundbesitz.
Die Liegenschaften waren 1898 zu 141 Mill., die Gebäude zu 144,8 Mill. gewertet. Auf diesen Immobilien von zusammen 285,8 Mill. hafteten 136,1 Mill. Hypothekarschulden, so dass 149,7 Mill. schuldenfrei gewesen sind; hiervon sind 120 Mill. als Privatvermögen zu betrachten. An Mobilien waren 1905 etwa 150 Mill. versichert. Die Sparkassaguthaben erreichten Ende 1898 die Höhe von 37,3 Millionen. Das Einkommen der Privaten ist 1898 an Hand der Staatssteuertaxationen mit Einschluss der Kapitalerträgnisse auf 36,1 Mill. berechnet worden.
c) Steuerwesen. Der Staat besteuert Vermögen und Einkommen; Haushaltungs- und Kopf- oder Personalsteuern werden nicht erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt mit ½‰; damit aber wird lediglich das Vermögen als solches betroffen, sein Ertrag fällt als Einkommen in Betracht. Die Steuer des Einkommens beträgt 1%. Zum addierten Ergebnis aus Vermögens- und Einkommenssteuer tritt die Progression, die bis zu 100% dieses Ergebnisses ansteigt. Von der so ermittelten Jahressteuer wurden bisher 7/10 erhoben.
Dies ergab 1900 Fr. 315003 oder Fr. 3,12 pro
Kopf der Bevölkerung. 1898 hatten 21 Kantone
und Halbkantone höhere Staatssteuern
als Solothurn
.
Das Steuerwesen der Gemeinden beruht auf Reglementen, die in ihrer Anlage grösste Mannigfaltigkeit aufweisen. Die weitaus
überwiegende Gemeindesteuer erheben die Einwohnergemeinden; sie war 1898 mit rund 1 Mill. durchschnittlich 3 ⅓
mal so hoch wie die Staatssteuer und hat sich pro
Kopf der Bevölkerung auf rund Fr. 10,60 gestellt. Die Steuer der Bürgergemeinden
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hat im gleichen Jahr 33333 Fr. und diejenige der Kirchgemeinden 59271 Fr. betragen. Demgemäss haben die Gemeinden 1898 an Steuern insgesamt 1093266 Fr. erhoben, während ihre Steuereinnahme 1860 nur Fr. 30893, 1870 Fr. 121455, 1880 Fr. 415595 und 1890 Fr. 696335 betragen hat.
[Finanz-Sekr. Obrecht.]
18. Wohltätigkeit und gemeinnützige Bestrebungen.
1905 ist ein von der kantonalen
Gemeinnützigen Gesellschaft herausgegebenes und in ihrem Auftrag von Dr. J. Kaufmann-Hartenstein
(in Solothurn
)
verfasstes Werk Die humanitären und gemeinnützigen Bestrebungen im Kanton Solothurn
erschienen. Wir folgen in unserer Darstellung
dem verdienstvollen Buche, das in seiner Gewissenhaftigkeit und Ausführlichkeit jedes Lob verdient:
Im gleichen Jahr 1761, da in Schinznach die helvetische Gesellschaft gegründet wurde, hat Solothurn
auf Anregung des Kantors Hermann
«zur Besserung der sozialen Verhältnisse und zur Hebung der Volkswohlfahrt»
die «Oekonomische Gesellschaft» ins Leben gerufen. In der ersten Generalversammlung
galten die Anträge des Gründers der Hebung der Landwirtschaft. In den folgenden Jahren
grub man nach Eisenerz im Matzendörferthal, nach Kohle bei Kienberg (heute grosse Gipsgruben) und an der Birs bei Dornach. 1770 schrieb
die Oekonomische Gesellschaft Preise aus für das best bewirtschaftete Gut, die bestbesorgte Weide und die rationellste Düngerbehandlung. 1778 verlangte
der Präsident, Jungrat Glutz, den Volksschulunterricht, ohne welchen die Landwirtschaft nicht vorwärts
kommen könne.
Kriegswirren erstickten dann erspriessliches Schaffen. Als die Schweiz 1799 der Tummelplatz fremder Heere war und besonders
die Inner- und Ostschweiz schwer zu leiden hatten, sprang Solothurn
durch private wie öffentliche Wohltätigkeit den Miteidgenossen
bei. Aber es begnügte sich nicht mit ansehnlichen Geldspenden; in seinem Gebiet fanden 1030 arme, verwahrloste
und verwaiste Kinder aus den verheerten Gegenden Aufnahme und sorgfältige Pflege. Eine ganz hervorragende Wohltätigkeit
zeitigten wie anderwärts auch im Kanton Solothurn
die Hungerjahre 1816 und 1817. Solothurn
und Olten voran richteten Volksküchen ein; in der Hauptstadt,
die damals 4000 Ew. zählte, ergab eine freiwillige Sammlung 13225 Fr. Der Staat wies hunderte von Jucharten
Land zur Bepflanzung an, und im Kanton
wurden damals an Gemeindearmenfonds - die Stadt Solothurn
nicht eingerechnet - über 700000
Fr. festgelegt. Am bildete sich in Solothurn
die «Oekonomische gemeinnützige
Gesellschaft». In ihr wurden Fragen behandelt, wie die Schaffung einer zweckmässigen Hypothekarordnung,
einer kantonalen
Ersparniskasse, die Befreiung des Grundes und Bodens von Zehnt- und Bodenzinslasten, die Gründung und die
Aufgaben der Volksschule, die Hebung und Förderung der Handwerker- und Arbeiterklasse, die Einrichtung von Gemeindekäsereien
u. s. f. 1819 entstand die Ersparniskasse der Stadt und 1837 die kantonale
Ersparniskasse. Im April 1845 wurden 29000 Fr.
zum Loskauf der in Luzern
gefangenen Freischärler gesammelt.
Seit 1850 datiert der Armenverein Solothurn
.
Ins Jahr 1858 fällt die Grundsteinlegung der Heil- und Pflegeanstalt Rosegg bei Solothurn
.
Nachdem
schon 1882 ein Anlauf genommen worden war, gründete man 1889 die «kantonale
gemeinnützige
Gesellschaft». Ihr Werk ist die Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kriegstetten. Anlässlich
der Bundesfeier 1891 wurden aus freiwilligen Beiträgen 10000 Franken für
diese Anstalt zusammengelegt. Daneben beschäftigt
sich die Gesellschaft mit der Gründung einer Heilstätte für Lungenkranke, eines kantonalen
Armenasyls und eines Greisenasyls,
ferner mit Irrenschutz und der Aufsicht entlassener Sträflinge, mit Koch- und Haushaltungsschulen u. s. f.
Die städtische Gemeinnützige Gesellschaft in Solothurn
wurde 1856 gegründet und 1879 neu konstituiert.
Andere Sektionen des kantonalen Verbandes sind Grenchen, Kriegstetten, Bucheggberg, Thal und Gäu, Olten, Gösgen, Thierstein. Für alle trifft wohl zu, was Olten von seinem Wirken sagt: «Aufruf und Ansporn zur gemeinnützigen Arbeit ist Hauptsache - das Geld hat sich dann immer gefunden». Die Beteiligung Solothurns an den Arbeiten der schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft war immer eine rege. Schon bei der Gründung im Jahr 1810 war Solothurn durch zwei Mitglieder vertreten.
Für vorschulpflichtiges Alter sind zu erwähnen: die 1854 gegründete Kleinkinderschule (Vermögen 24000 Fr.) und der Fröbel'sche Kindergarten in Solothurn, eine von der Sektion Solothurn des schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins 1908 zu gründende Kinderkrippe, die Kindergärten in Olten und Schönenwerd, das Waisenhaus St. Ursula in Deitingen (seit 1885), das Marienheim in Bettlach (Kleinkinderasyl, Kleinkinderschule und Arbeiterinnenheim).
Für schulpflichtiges Alter: Ferienkolonien Solothurn und Olten; Solothurn hat Bekleidung und Speisung armer Schulkinder in einer Suppenanstalt. In Biberist verabfolgt man Milch und Brot in den Mittagpausen, in Gerlafingen Mittagsuppe und Brot. In Olten besteht eine Schulkinder- und Arbeiter-Suppenanstalt, in Kriegstetten die genannte Anstalt für schwachsinnige Kinder (über 60 finden gleichzeitig Aufnahme). Besonders verdient machen sich auch die Armenerziehungsvereine in den Bezirken, die seit etwa 30jährigem Bestehen 640000 Fr. eingenommen, 530000 Fr. ausgegeben und mehr als 1000 Kinder versorgt und zu irgend einem Berufe ausgebildet haben.
Die Stadt Solothurn hat ausser dem bürgerlichen Waisenhaus für Knaben in der sog. Discheranstalt, welche ganz aus Zuwendungen edler Wohltäter gegründet wurde, ein Institut, in welchem gleichzeitig 30 verwaiste Mädchen aus dem ganzen Kanton Aufnahme finden. Die Pflege und Erziehung armer und verwahrloster Kinder, besonders aus Alkoholikerfamilien, lässt sich auch die St. Josephsanstalt in Däniken angelegen sein. Ihre drei Heimstätten zu Däniken, Rickenbach (bei Hägendorf) und Nunningen haben 1899-1902 266 Kinder (153 Knaben, 113 Mädchen) aufgenommen. Die das Liebeswerk leitenden Schwestern übernehmen auch Privatkrankenpflege. Mit Schulsparkassen sind Olten-Gösgen, Biberist und Solothurn versehen, und auch Schönenwerd besitzt eine solche seit 1878. Olten und Schönenwerd erteilen Handfertigkeitsunterricht.
Für das nicht mehr schulpflichtige Alter existieren im Kanton Solothurn Haushaltungsschulen für Mädchen in Biberist und Schönenwerd seit 1891, in Kriegstetten seit 1892, in Olten und Büsserach seit 1893, Solothurn und Grenchen seit 1894, Schnottwil (seither eingegangen) und Derendingen seit 1895. Seit der Subventionierung durch den Bund sind weitere gegründet worden, z. B. in Aeschi und Balsthal. In den Dienst der beruflichen Bildung von Knaben und Mädchen stellen sich die Gewerbevereine von Solothurn (gegründet 1844) und Olten (1889) durch Einführung der Lehrlingsprüfungen und die Sorge um Plazierung von Lehrlingen. Der freiwilligen Armenpflege dient in ¶