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Solothurn und das Elektrizitätswerk Olten-Aarburg. Der Kanton bezieht überdies bedeutende Kraftmengen von den Elektrizitätswerken Winau, Wangen und Hagneck.
Ein Etablissement in Breitenbach befasst sich mit der Herstellung elektrotechnischer Isolationsmaterialien aus Glimmer (Micanitwaren).
Die chemische Industrie ist ebenfalls durch zwei Etablissemente vertreten, nämlich eines in Schönenwerd, das speziell Lederappreturwaren, Bleiweiss, Bleimennige und Glätte herstellt, und das andere in Attisholz, welches die Gewinnung verschiedener Chemikalien als Nebenprodukte der Zellulosefabrikation betreibt.
Als vereinzelte Industrien seien noch erwähnt die Kammfabrikation in Mümliswil und Oensingen, die Seifenfabrikation in Olten, die Tabakpfeifenfabrikation in Kleinlützel und die Uhrenglasschleiferei Derendingen. Zahlreiche Ziegeleien, mechanische Schreinereien, Sägen und Mühlen.
[Dr. P. Reinhard].
13. Gebäudestatistik.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung pro 1903 der Gebäude-Brandversicherungsanstalt des Kantons Solothurn weist für die einzelnen Bezirke folgende Zahlen auf:
Bezirke | Anzahl der Gebäude | Schatzungswert |
---|---|---|
1. Balsthal-Gäu | 1459 | 7084830 |
2. Balsthal-Thal | 1681 | 13208300 |
3. Bucheggberg | 1790 | 9574485 |
4. Dorneck | 1955 | 9635130 |
5. Gösgen | 1927 | 10274520 |
6. Kriegstetten | 2651 | 28642810 |
7. Lebern | 2209 | 25138300 |
8. Olten | 3624 | 39528010 |
9. Solothurn | 1357 | 32333490 |
10. Thierstein | 1945 | 7406215 |
Kanton Solothurn: | 20598 | 182826090 |
Davon: 1. Klasse (Gebäude mit harter Bedachung) 16320 (79%) im Schatzungswert von 142839785 Fr. (78%), 2. Klasse (Gebäude mit weicher Bedachung) 3293 (16%) im Schatzungswert von 11413780 Fr. (6%), 3. Klasse (Gewerbegebäude) 853 (4%) im Schatzungswert von 22766240 Fr. (12,5%), ferner Kirchen und Kapellen 132 (1,5%) geschätzt auf 5806285 Fr. (3%). Hatte sich der Versicherungsbestand im Jahr 1903 um etwa 5,4% oder 9½ Mill. Fr. gehoben, so ist er bis um etwa 8% oder rund 26 Mill. Fr. weiter gestiegen, so dass er zu Beginn des Jahres 1906: 208778760 Fr. betrug.
Die Stadt Solothurn mit 38, Olten mit 26, Grenchen mit 10 Mill. Fr. Gebäudeschatzung stehen an der Spitze der Gemeinden. Biberist folgt mit 7, Schönenwerd mit 6½, Derendingen mit 5 Mill.; Balsthal, Gerlafingen und Luterbach mit je 4 Mill.; Dornach, Selzach und Trimbach mit je 3 Mill. Diese meist durch Industrie aufblühenden Ortschaften weisen zusammen mehr als die Hälfte des gesamten Gebäudewertes im Kanton Solothurn auf.
14. Militärwesen.
Der Kanton Solothurn gehört dem 2. Armeekorps und der 5. Division an. Das Infanterie-Regiment 17 mit den Bataillonen 49, 50 und 51 rekrutiert sich nicht territorial, wie dies z. B. im Aargau der Fall ist, sondern jede Einheit setzt sich aus Mannschaften aller Bezirke des Kantons zusammen. Während bis vor etwa einem Jahrzehnt der Kanton nicht genügend Offiziere für seine Einheiten ausbildete und solche vielfach z. B. aus Basel Stadt bezog, sind seine Etats heute vollzählig, und zwar selbst in der Landwehr.
Solothurn war bis Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts Waffenplatz. Die Kaserne einst Ambassadorenhof, wurde nach Verlegung der Militärkurse zur heutigen Kantonsschule umgebaut. Die Waffenplätze für die solothurnische Infanterie sind jetzt Aarau und Liestal, für die Kavallerie Aarau und Zürich, für die Artillerie Frauenfeld, Thun und Bière. Es verdient Erwähnung, dass der freiwillige militärische Vorunterricht im Kanton Solothurn seit Jahren eingeführt ist und mit guten Erfolgen arbeitet, sowie dass die Stadt Olten und die Kantonsschule in Solothurn je noch ein Kadettenkorps besitzen.
Das letztere hat Kompaniestärke, bildet seine Kadres in Winterkursen aus und ist mit Ausnahme eines Zuges, der das Kadettengewehr (Einzellader) hat, mit dem Ordonnanzgewehr der schweizerischen Infanterie ausgerüstet. Ausser einem sehr stark entwickelten freiwilligen Schiesswesen (Schützenvereine in fast jeder Gemeinde, kantonaler Schützenverband mit 5000 Mitgliedern) und vielen Turnvereinen hat der Kanton auch andere die Wehrkraft und militärische Ausbildung fördernde Institutionen.
Erwähnt seien davon die Offiziersvereine von Solothurn und Olten, der kantonale Offiziersverein, die Unteroffiziersvereine von Solothurn, Olten und Grenchen, die verschiedenen Reitklubs, welche sich vornehmlich aus Kavalleristen rekrutieren, die Pontonniervereine in Olten und Solothurn und ganz besonders auch die freiwilligen Samaritervereine, die unter Leitung von Aerzten und Sanitätsunteroffizieren durch Kurse und praktische Uebungen eine fruchtbringende Tätigkeit entfalten.
Kontrollbestand der Solothurner Truppen auf
a) Infanterie.
1. Auszug | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Stab der Brig. IX | 1 | - | - | 1 |
Stab des Reg. 17 | 5 | 3 | 4 | 12 |
Füsilierbat. 49 | 30 | 148 | 860 | 1038 |
Füsilierbat. 50 | 35 | 144 | 847 | 1026 |
Füsilierbat. 51 | 33 | 148 | 842 | 1023 |
Schützenbat. 5. Stab und 3. Komp. | 6 | 41 | 219 | 266 |
Total | 110 | 484 | 2772 | 3366 |
2. Landwehr. | ||||
Stab des Reg. 36 | 2 | 1 | 1 | 4 |
Füsilierbat. 117 | 30 | 139 | 1067 | 1236 |
Schützenbat. 10. Stab und ½ Komp. IV | 3 | 10 | 86 | 99 |
Total | 35 | 150 | 1154 | 1339 |
Auszug | 3366 Mann | |||
Landwehr | 1339 Mann | |||
Total Infanterie | 4705 Mann. |
b) Kavallerie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Maximgew.-Komp. 2 | - | 1 | 11 | 12 |
Guidenkomp. 5 | 2 | 3 | 30 | 35 |
Guidenkomp. 11 | 3 | 1 | 4 | 8 |
Dragonerschwadron 14 | 7 | 18 | 117 | 142 |
Total | 12 | 23 | 162 | 197 |
2. Landwehr | ||||
Guidenkomp. 4. 5. 11 | - | 9 | 35 | 44 |
Dragonerschwadron 14 | - | 20 | 80 | 100 |
Total | - | 29 | 115 | 144 |
Auszug | 197 Mann | |||
Landwehr | 144 Mann | |||
Total Kavallerie | 341 Mann. |
c) Artillerie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Feldbatterie 25 | 10 | 25 | 148 | 183 |
Feldbatterie 26 | 10 | 24 | 136 | 170 |
Feldbatterie 28 | 9 | 24 | 132 | 165 |
Verpflegungstrain-Abt. 5 | 2 | 9 | 73 | 84 |
Festungsartillerie-Abt. 2 | 1 | 9 | 71 | 81 |
Total | 32 | 91 | 560 | 683 |
2. Landwehr. | ||||
Positionskomp. 13 | 5 | 6 | 62 | 73 |
Sanitäts-Trainkomp. 2 | - | 6 | 70 | 76 |
Trainkomp. 5 | - | 4 | 21 | 25 |
Park-Komp. 10. 11. 12 | 2 | 9 | 65 | 76 |
Total | 7 | 25 | 218 | 250 |
Auszug | 683 Mann | |||
Landwehr | 250 Mann | |||
Total Artillerie | 933 Mann. |
d) Genie.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Sappeurkomp. 1 und 2 | 1 | 5 | 61 | 67 |
Pont.- u. Eisenbahnkomp. 2 | 1 | - | 14 | 15 |
Uebertrag: | 2 | 5 | 75 | 82 |
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Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Uebertrag | 2 | 5 | 75 | 82 |
Telegraphenkomp. 2 | - | 1 | 9 | 10 |
Ballonkomp. | - | 3 | 3 | 6 |
Total | 2 | 9 | 87 | 98 |
2. Landwehr. | ||||
Kriegsbrücken-Abt. 1 | - | - | - | - |
Sappeurkomp. 9 und 10 | - | 4 | 42 | 46 |
Pontonnierkomp. 2 | - | 1 | 13 | 14 |
Eisenbahn- und Telegr.-Komp. 2 | - | 1 | 10 | 11 |
Total | - | 6 | 65 | 71 |
Auszug | 98 Mann | |||
Landwehr | 71 Mann | |||
Total Genie | 169 Mann |
e) Sanität.
1. Auszug. | Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. |
---|---|---|---|---|
Ambulanzen 21-25 | 2 | 9 | 87 | 98 |
2. Landwehr. | ||||
Ambulanzen 21 u. 22 | - | - | - | - |
Transport-Kolonne 3 u. 4. Sanitätszug | 1 | 1 | 14 | 16 |
Total Sanität in Auszug und Landwehr | 114 Mann. |
f) Verpflegungstruppen.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Verpflegungskomp. 5 Ausz. | 3 | 2 | 37 | 42 |
Verpflegungskomp. Landw. | - | 1 | 10 | 11 |
Total Verpflegungstr. | 3 | 3 | 47 | 53. |
Landsturm.
a) Bewaffneter Landsturm.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Füsilierbat. 49. 50. 51 | 58 | 216 | 1472 | 1746 |
Schützenkomp. I | 6 | 16 | 103 | 125 |
Posit.-Komp. 1 | 5 | 14 | 102 | 121 |
Total | 69 | 246 | 1677 | 1992 |
b) Hülfstruppen.
Offiziere | Unteroff. | Soldaten | Total. | |
---|---|---|---|---|
Pionierbat. 1. 2. 3 | 24 | 123 | 2616 | 2763 |
Uebrige Hilfstruppen | - | - | - | 5946 |
Total | 8709 |
Total der Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten des Kantons Solothurn in Auszug, Landwehr, Landsturm auf 17016 Mann.
15. Unterrichtswesen.
Der gesamte im Kanton Solothurn erteilte Unterricht steht unter der Aufsicht des Staates. Die vom Staat und den Gemeinden errichteten und unterhaltenen Primarschulen und weitern Unterrichtsanstalten stehen ausschliesslich unter staatlicher Aufsicht. Der Besuch der öffentlichen Primarschule ist unentgeltlich und obligatorisch.
Kinder, die in der ersten Hälfte des Schuljahres das 7. Altersjahr vollenden, sind zum Besuch der Primarschule verpflichtet. Die Primarschulpflicht dauert vom Schuleintritt an für Knaben acht, für Mädchen sieben Jahre, sofern die Schüler nicht vor dieser Zeit in eine Bezirksschule oder in die Kantonsschule übertreten. Im achten Schuljahr sind die Mädchen nur zum Besuch der Arbeitsschule verpflichtet. Im reformierten Bezirk Bucheggberg dauert die Schulpflicht 9 Jahre, d. h. bis zur Konfirmation.
Die Schulmaterialien und Lehrmittel werden den Schülern der Primarschule und einiger Bezirksschulen ganz unentgeltlich verabfolgt. Am Ende des Schuljahres, jedoch nicht vor Beginn des Monats April, findet alljährlich an sämtlichen Schulen eine Prüfung statt. Die Besoldung der Primarlehrer beträgt im Minimum Fr. 1000 nebst Wohnung und Bürgerholzgabe oder entsprechenden Entschädigungen; dazu kommt eine Altersgehaltszulage von je Fr. 100 für je 4 Dienstjahre, im Maximum Fr. 500 mit 20 Dienstjahren. Die meisten Gemeinden bezahlen jedoch eine höhere Besoldung. Im Jahr 1907/08 betrug die Durchschnittsbesoldung (Naturalleistung inbegriffen) Fr. 2061.
Alle im Gebiete der Schulgemeinde wohnenden, aus der Primarschule entlassenen Jünglinge, welche vor dem 31. Dezember das 18. Altersjahr nicht erreichen, sind verpflichtet, die obligatorische Fortbildungsschule, wöchentlich 4 Stunden, während des ganzen Winters zu besuchen.
Der berufliche Unterricht wird vermittelt durch gewerbliche Fortbildungsschulen für Knaben, Haushaltungsschulen für Mädchen und landwirtschaftliche Kurse des Wanderlehrers für junge Landwirte.
An die Primarschulen schliessen sich die Bezirksschulen an. In diese können nur Schüler aufgenommen werden, welche das 12. Altersjahr zurückgelegt und eine Aufnahmsprüfung bestanden haben. Der Besuch ist auch Mädchen gestattet. Die meisten Bezirksschulen zählen 2 Jahreskurse. 1908 zählte der Kanton 19 Bezirksschulen mit 47 Lehrkräften.
Ueber den Rahmen der allgemeinen Volksschule hinaus vermittelt eine höhere Bildung die Kantonsschule in Solothurn. Dieselbe umfasst folgende Abteilungen: Gymnasium (7 Jahreskurse), Gewerbeschule (6½ Jahreskurse), pädagogische Abteilung (4 Jahreskurse) und Handelsschule (3 Jahreskurse). Der Unterricht wird erteilt von 34 Professoren und Hilfslehrern. Die Anstalt zählt über 400 Schüler und Schülerinnen. Seit einigen Jahren sind sämtliche Abteilungen den Töchtern geöffnet, und heute machen weibliche Zöglinge etwas mehr als 10% der Gesamtfrequenz aus.
Der nachmalige Bischof von Basel, Dr. Friedrich Fiala, hat in mehrere dem Programm der solothurnischen Kantonsschule mitgegebenen Beilagen die geschichtliche Entwicklung des solothurnischen Schulwesens eingehend besprochen, welcher Darstellung wir hier folgen wollen.
Die ältesten erhaltenen solothurnischen Stiftsurkunden gehen zurück auf das Jahr 1181. Eine Urkunde von 1182 nennt schon unter 7 Chorherren einen Magister Otto. 1208 werden neben einem Magister Vivianus ein Scholasticus Ludwig und als Zeugen vier Scholaren genannt. Von da weg finden wir im 13. Jahrhundert noch verschiedene Lehrer angeführt, und es kann aus wiederholter gleichzeitiger Nennung zweier solcher angenommen werden, dass auch bereits zwei Schulstufen errichtet waren. 1300 erscheint als rector scholarum in Solodoro Johannes, ein Laie, dann wieder in einer Urkunde vom Jahr 1313 der Magister H., der auch scholasticus genannt wird. 1320-1330 erscheint häufig erwähnt Conrad Müsli von Granfelden (Grandval), der Sohn eines in Solothurn Eingebürgerten, der abwechselnd rector scholarum, doctor puerorum und in einer deutschen Urkunde ausdrücklich der Schuolmeister von Soloturn geheissen wird.
Seine Nachfolger in der Stiftsschule waren Magister Heinrich von Aarau und 1371 Meister Eberhard von Sindelfingen, dann Magister Mardersperg. Der jeweilige Schulmeister wohnte von 1355 an in einem Haus am Klosterplatz. Im 15. Jahrhundert ist die Stiftsschule auch zur Stadtschule geworden: der Rat von Solothurn nimmt sich ihrer an, er macht bei der Ernennung von Lehrern seine Stimme geltend und beansprucht ein Aufsichtsrecht über die Schule. Der eifrige Stiftspropst Dr. Felix Hemmerlin hat 1424 in Ergänzung der Statuten von 1337 die Pflichten des Lehrers genau umschrieben und unter anderm erklärt, die Nachlässigkeit der Schüler werde von Gott und den Menschen nicht diesen, sondern den Lehrern aufs schwerste angerechnet.
Wie Felix Hemmerlin, der nachherige Kantor des Grossmünsters in Zürich, so ist auch sein Nachfolger Magister Jakob Hüglin ein für die Schule treu besorgter Mann gewesen. Die Namen von Schulmeistern erscheinen nun häufiger. Ein Förderer der Schule und aller jungen Leute, die sich dem Studium widmen wollen, ist Hans Jakob vom Stall. Nach Empfehlungsbriefen zu schliessen, die er den eigenen und den Söhnen anderer angesehener Solothurner Familien mitgegeben hat, müssen damals junge Leute in Solothurn Gelegenheit gehabt haben, bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr zur Schule zu gehen. Von Solothurn aus scheint die Hochschule von Paris besonders gern aufgesucht worden zu sein. Von 1426 an datiert die Stiftsbibliothek, die Felix Hemmerlin ihre Aufstellung und Katalogisierung verdankt und damals 78 Werke meist kirchengeschichtlichen Inhalts zählte.
Zu Anfang des 16. Jahrhunderts war die Stiftsschule noch die einzige Schule in Solothurn. 1520 errichtete dann die Stadt eine eigene Schule, die nun im Gegensatz zur (lateinischen) Stiftsschule die «deutsche Schule»
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hiess. An der Lateinschule wirkte, nachdem wegen Hinneigung zur Reformation einige Lehrer entlassen worden waren, mit rühmlichem Eifer der auch als Dramatiker bekannte Johannes Wagner (Carpentarius) von 1543-1585. Die deutsche oder Bürgerschule wurde nach dem Muster derjenigen in Bern eingerichtet und bald sehr stark besucht. Schon 1545 eröffnete man eine eigene Mädchenklasse, die zu Ende des Jahrhunderts unter der Leitung einer Lehrerwitwe, der sogenannten Schulfrau, stand.
Der Unterricht an der Bürgerschule umfasste Schreiben und Lesen; wer rechnen lernen wollte, musste den Unterricht in diesem Fache selbst bezahlen. Die Aufsicht über die Stiftsschule war einem Chorherrn anvertraut. Eine Verordnung des Rats von 1582 sieht auch schon eine Schulkommission vor, die aus drei Mitgliedern bestehen sollte. Streitigkeiten zwischen den Schülern der Latein- und Bürgerschule scheinen oft einen bedenklichen Charakter angenommen zu haben. Fröhliche Schulfestlichkeiten unterbrachen des Alltags einerlei. Umzüge und Schaustellungen, dramatische Schulaufführungen kehren häufig wieder. Es sind uns solche solothurnische Originalwerke von Aal, Wagner, Schertweg, Jürg Gotthard, Stapfer u. a. m. überliefert.
Mit sechs Jahren traten die Kinder in die deutsche Schule und wenige Jahre nachher die dem Studium sich widmenden Knaben in die Lateinschule ein. Als Universitätsstadt kam zu dieser Zeit für die solothurnischen Jünglinge neben Paris hauptsächlich noch Freiburg i. B. in Betracht. Während der Rat zu Solothurn für die Ausbildung der städtischen Jugend wohl sorgte, hintertrieb er die Schulung der Landjugend recht eigentlich. Olten besass zwar um die Mitte des 16. Jahrhunderts eine Schule, die von dem gleichzeitigen Stadtschreiber geleitet wurde, Grenchen und Kestenholz wurden aber direkt aufgefordert, sich des Schulmeisters zu begeben.
In den ersten Dezennien des 17. Jahrhunderts drangen einsichtige Männer in Solothurn darauf, dass die Lateinschule zu einem 5klassigen Gymnasium ausgebaut werde. 1616 schreibt der jüngere Staal in das Tagebuch seiner Familie, dass zu dem üblichen Schulmeister und Provisor noch zwei Professoren ernannt worden seien, was doch wohl die Einrichtung von vier Klassen bedeutet, von denen freilich die beiden obersten noch zusammengezogen waren. Da in dieser Zeit junge Leute vom Borromäum in Mailand als Lehrer an die Schule kamen, die alles Bestehende umzustürzen sich anschickten, entstand eine heftige Reaktion, die ihren Ausdruck in einer Verminderung des Lehrpersonals fand.
Rhetorik und Humaniora fielen ganz weg. Die Bürgerschaft bemühte sich in ihrer Verdrossenheit, dem Stift die Sorge für die Schule ganz aufzubürden. In diese für die solothurnische Lateinschule bösen Zeiten fällt die Gründung verschiedener Kollegien der Jesuiten auf Schweizerboden. Solothurn sandte junge Leute in die Jesuitenschulen zu Luzern, Freiburg und Pruntrut. Freundschaftliche Bande verknüpften bald die Leiter jener Erziehungsinstitute mit den angesehensten Männern Solothurns.
Die Jesuiten brannten darauf, das seit den Tagen der Reformation her seines Glaubens wegen immer verdächtige Solothurn zu erobern. Ihr Einzug liess nicht lange auf sich warten. Am wurde von Rat und Grossem Rat der Stadt die Aufnahme der Jesuiten beschlossen und darauf Mitte Oktober ihre Schule mit einem Kollegium von 7 Lehrern und einer Schülerzahl von 150 Köpfen eröffnet. Die Frequenz wuchs rasch, und der Wunsch, ein eigenes Kollegiumgebäude zu haben, drängte sich den Jesuiten, die freilich in der Bürgerschaft noch zahlreiche und zähe Gegner hatten, immer stärker auf.
Das Stift weigerte sich energisch, Stiftsmittel zum Bau einer Jesuitenschule herzugeben. Die Freunde des Ordens und dieser selbst wandten sich an den h. Stuhl und setzten es bei diesem durch, dass dem Stift auferlegt wurde, einen Teil seines Vermögens zum Zweck eines Schulbaues auszuliefern. Am wurde der Bau des Jesuitenkollegiums beschlossen. Benachbarte befreundete Städte, unter ihnen auch reformierte, schossen reichlich Gelder zu, und der König Ludwig XIV. von Frankreich griff besonders tief in den Beutel. 1678 wurden im Zentrum der Stadt 11 Häuser, darunter ein grosses der Familie von Roll aufgekauft, um auf ihrem Areal das Schulgebäude mit der Kirche zu errichten. 1680 legte man den Grundstein zur Kirche, und 1708 waren sämtliche Bauten vollendet.
Die Stiftsschule blieb bestehen und durfte dem Jesuitenkollegium die Schüler vorbilden, da dieses keine Analphabeten aufnahm. Das religiöse Element durchdringt den ganzen Unterricht; dem feierlichen, pomphaften Gottesdienst wird besondere Sorgfalt zugewendet. Latein füllte fast die ganze Schulzeit; in den obern Klassen wurde auch Griechisch gelehrt, bis plötzlich aus Rat und Bürgerschaft heraus dieser Sprache Gegner erwuchsen. Die Disziplin hielt man, wenn notwendig, mit Hilfe von Rutenstreichen aufrecht.
Charakteristisch für die Jesuitenschule sind die zahlreichen dramatischen Aufführungen auf öffentlichen Plätzen, in der Aula, in Klöstern u. s. f.: Zur Fasten- und Osterzeit voll frommen Ernstes, sind diese Spiele in der Fastnacht mit über mutiger Laune gewürzt. Von Anfang an hatte das Kollegium auch seine eigene Bibliothek, die im Verlauf der Jahre stattlich anwuchs. 1700 wurde von Abgeordneten des Rates verlangt, dass ein zweijähriger Kursus in Mathematik und Philosophie eingeführt werde.
Dadurch kamen nun die Jesuiten in Konflikt mit den Franziskanern, die schon längst Philosophie und auch theologische Fächer lehrten. Die Jesuiten beriefen aber erst einen und bald nachher auch einen zweiten Professor der Philosophie. So wuchs sich das Jesuitenkollegium allmählig zu einem Lyzeum aus, das in seinen Lehrplan Hebräisch, scholastische Theologie, Kasuistik etc. aufnahm. 1726 erscheint dann als Schulfach auch die Geschichte. 1742 wurde wegen Ueberbürdung der Schüler gegen Geschichte und Griechisch Sturm gelaufen.
Trotz der doch deutlich zu tage tretenden Schulverdrossenheit wagten die Jesuiten 1756 einen schüchternen Versuch, der deutschen Sprache, dann auch der Arithmetik und Kalligraphie ein Plätzchen im Unterrichtsplan einzuräumen. Damit nicht genug, führte man in den nächsten Jahren einen französischen Freikurs ein und verlangte man auch, dass Experimentalphysik gelehrt werde. In 125 Jahren hatte sich so das Jesuitenkollegium zu einem starken, mächtigen Baum ausgewachsen, als plötzlich der Blitzschlag ihn fällte. Das Schuljahr 1772/73 war das letzte der Jesuitenschule, indem ein Breve Clemens' XIV. vom den Orden aufhob. Im Herbst beschäftigte sich der Rat intensiv mit der Fortführung der Schule. Einige Lehrer, die an der Jesuitenschule unterrichtet hatten, also Ex-Jesuiten, wurden angewiesen, in weltpriesterlicher Kleidung den Unterricht sich angelegen
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sein zu lassen. Vorübergehend haben 1792-1797 die Klosterherren von Bellelay in Solothurn ein Pensionnat geführt, welche Schule einen ausgeprägt militärischen Anstrich hatte und von Schülern aus Frankreich, Savoyen, Holland, aber auch von Schweizern besucht war. Das Kollegium in Solothurn lief 1805 Gefahr, neuerdings in die Hände der Jesuiten zu kommen. Weitere Versuche, die Jesuiten herzurufen, wiederholten sich noch 1814, nachdem Papst Pius VII. am die allgemeine Wiederherstellung des Ordens verfügt hatte. Die (geistlichen) Professoren weigerten sich aber energisch, mit Jesuiten an der gleichen Schule zu lehren. 1832 hob man das Kollegium auf, wobei die bisherigen Professoren zum Teil pensioniert, zum Teil mit dem Recht, in der Anstalt wohnen und ihren gemeinsamen Haushalt fortführen zu dürfen, an der neuen solothurnischen Mittelschule weiter beschäftigt wurden.
Unsere Darstellung hat bisher besonders die Latein- oder Gelehrtenschule berücksichtigt. Die deutsche Schule, eine Vorbereitungsschule der lateinischen, entwickelte sich ganz allmählig zur Volksschule, die als selbständiges Institut neben Stifts- und Jesuitenschule, sowie Kollegium feste Wurzeln gefasst hat. Auch im Kanton war das Primarschulwesen in den ersten Dezennien des 19. Jahrhunderts geordnet worden. In der Stadt Solothurn belief sich die Schülerzahl 1840 auf 425, 1850 auf 588, 1860 auf 492, 1870 auf 729, 1880 auf 900, 1890 auf 1059 und 1900 auf 1321. Gegenwärtig beträgt die Anzahl der Schüler der städtischen Schulen rund 1500, die der Kantonsschule ungefähr 430 Schüler und Schülerinnen. An den städtischen Schulen wirken mehr als 40 Lehrkräfte.
Wie andere Gemeinden hat die Stadt Solothurn für Jünglinge, die ihre Rekrutenprüfung machen müssen, freiwillige sog. Wiederholungskurse eingerichtet. Für die aus der Schule entlassenen Mädchen bestehen in der Stadt fakultative Fortbildungskurse und eine Haushaltungsschule; den Handwerkslehrlingen dient eine eigene Lehranstalt, die zumeist in den Abendstunden besonders in Zeichnen, aber auch in andern Fächern unterrichtet. An beruflichen Schulen besitzt Solothurn eine Uhrmacherschule. Hervorgehoben zu werden verdient die Unterrichtstätigkeit des kaufmännischen Vereins, der für die Weiterbildung seiner Mitglieder gewaltige Anstrengungen macht.
16. Oeffentliche Gesundheitspflege.
An der Spitze des kantonalen Sanitätswesens steht unter Vorsitz des dem Sanitätsdepartement vorstehenden Regierungsrates das Sanitätskollegium. Es besteht jetzt aus drei Aerzten, einem Apotheker und einem Tierarzt. An Aerzten weist der Kanton Solothurn 1906 bei rund 100000 Ew. 45, an Zahnärzten 10 und an Apotheken 7 auf. In fast allen Gemeinden zählen wir eine oder mehrere Hebammen, im ganzen 140. Als bedeutsame Institute im Dienste der Volksgesundheit sind zu nennen: der Kantonsspital in Olten, die Heil- und Pflegeanstalt Rosegg bei Solothurn und der Bürgerspital in Solothurn. Siehe auch im Kapitel Wohltätigkeit die zum Teil schon grossen Fonds für Bezirksspitäler in Dorneck und Thierstein, die Aufwendungen von Gesellschaften und Industriellen für Kranken- und Wöchnerinnenpflege, für Kurbeiträge, Unterbringung in Sanatorien u. s. f. Der allgemeine Gesundheitszustand des Kantons darf als ein guter bezeichnet werden.
Solothurn, Hägendorf und Olten hatten bis zur rationellen Quellwasserbeschaffung verschiedene Typhusepidemien durchzumachen. Pockenfälle sind selten; der Impfzwang hat auch in Zeiten, während welchen benachbarte Gebiete pockenverseucht waren, den Kanton vor dem Ausbruch der Krankheit bewahrt. Der Lungentuberkulose, die auch im Solothurnischen viele Opfer fordert, wird energisch zu Leibe gerückt. Ein Sanatorium wird, dank der raschen Aeufnung eines zu diesem Zwecke bestimmten Fonds, der heute gegen 300000 Fr. beträgt, in den Jahren 1908/09 errichtet werden können.
Die solothurnische Frauenliga zur Bekämpfung der Tuberkulose weist nach mehr als dreijähriger Wirksamkeit 6000 Mitglieder auf, die es sich zur Pflicht machen, von der Krankheit bedrohte Familien durch kräftige Nahrung zu unterstützen, Erkrankten durch Lieferung von Kleidern und Geldbeiträgen den Aufenthalt in Sanatorien zu ermöglichen, die Familien von zur Kur Abwesenden zu erhalten, nach Sterbefällen gründliche Desinfektionen vorzunehmen, sowie durch Lieferung von Spuckverboten und rationellen Spucknäpfen an Schulen, Fabriken, öffentliche Lokale der Verbreitung der Schwindsucht entgegen zu treten. Zahlreiche Samaritervereine unterrichten ihre Mitglieder in der ersten Hilfeleistung bei Unglücksfällen, in der Krankenpflege u. s. f.
17. Finanzwesen.
a) Staatshaushalt.
1) Allgemeine Staatsrechnung. Sie erzeigt auf Ende 1904 folgenden Vermögensbestand:
Fr. | |
---|---|
Unproduktive Aktiven | 2829086 |
Produktive Aktiven | 9247854 |
Total der Aktiven | 12076940 |
Total der Passiven | 9533472 |
Reines Staatsvermögen | 2543468. |
Die Aktiven bestehen zu 2,2 Mill. in Grundstücken und Gebäuden, zu 1,1 Mill. in Waldungen, zu 7,2 Mill. in Kapitalien, im übrigen in Mobilien, Ausständen und im Saldo der Generalkasse. Als Staatsschulden figurieren die vier Anleihen von 1888, 1889, 1894 und 1903, sowie eine Hypothekarschuld. Die Anleihen sind in Form 3½%-iger Obligationen kontrahiert; ursprünglich mit 10550000 Fr. erhoben, hat sich ihre Gesamtrestanz auf Ende 1904 auf 9185000 Fr. beziffert.
Im Jahr 1852, dem ersten Rechnungsjahr mit heutiger Währung, hat sich das reine Staatsvermögen bei 4825000 Fr. Aktiven und 680000 Fr. Passiven auf 4145000 Fr. gestellt. Die Folgezeit, bis zum Jahr 1875, steigerte trotz reicher staats- und volkswirtschaftlicher Tätigkeit - die Staatsausgaben sind im gleichen Zeitabschnitt von 1087000 Fr. auf 1875000 Fr. angewachsen - den reinen staatlichen Vermögensbesitz unausgesetzt; er stellte sich mit Ende 1875 auf 7461000 Fr. Mit dem folgenden Jahr aber griff, verursacht durch anhaltende erhebliche Verwaltungsdefizite, eine starke Vermögensverminderung platz; die Rechnung pro 1886 erzeigt noch ein Reinvermögen von 5547000 Fr. Dazu kam in gleicher Zeit die Liquidation zweier vom Staate garantierter Bankinstitute, wobei derselbe für einen Liquidationskonto von 2½ Mill. Fr. einzustehen hatte.
Ueberdies dotierte er die daraufhin neuerstandene jetzige Kantonalbank mit 5 Mill. Fr., sodass die Staatsschulden mit Ende 1887 auf über 10 Mill. angelaufen waren, während die Aktiven bis zum gleichen Zeitpunkt sich nur auf 13200000 Fr. erhöht haben. Allein die erhebliche Schuldenlast erzeugte neue Verwaltungsdefizite, die ihrerseits den Vermögensbestand noch mehr dezimierten, so dass die Rechnung 1896 mit einem Reinvermögen von nur noch 873000 Fr. schloss. Im gleichen Jahr wurde indessen mit der Erhebung einer direkten Staatssteuer eingesetzt, deren Ertrag auf Jahre hin die kontrahierte 1½%-ige Schuldentilgung ohne Störung
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des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung ermöglichte, so dass das Reinvermögen mit Ende 1904 wieder die eingangs erzeigte Summe von 2500000 Fr. erreicht hat.
Seit 1903 steht der Kanton aber neuerdings vor einem Uebergewicht der Ausgaben. Die Schuldenverzinsung und -amortisation mit jährlich rund ½ Mill. wirken zu belastend auf die Verwaltungsrechnung, als dass es bei den vielen neu erstandenen Anforderungen der letzten Jahre - Besserbesoldung der Lehrer, Beamten und Angestellten; Bauten - möglich gewesen wäre, mit der bescheidenen Staatssteuer auf längere Dauer Defizite auszuschliessen.
Die Verwaltungsrechnung pro 1904 zeigt folgende Bilanz:
Fr. | |
---|---|
Total der Erträgnisse | 2645729 |
Total der Ausgaben | 2716844 |
Defizit: | 71115 |
Die Einnahmen haben sich seit 1869 verdoppelt. Ihre hauptsächlichsten Quellen sind: Ertrag des Staatsgutes 330827 Fr., Ertrag der Regalien 218597 Fr., Handänderungsgebühren 152286 Fr., Alkoholmonopolertrag 196571 Fr., Konzessions- und Patentgebühren 187410 Fr., Kanzlei- und Gerichtsgebühren 227592 Fr., direkte Staatssteuer 365181 Fr., Bankgewinn 200000 Fr.
Die Ausgaben verteilen sich im wesentlichen wie folgt: Allgem. Staatsausgaben (Räte, Bezirksverwaltungen, Bedürfnisse der Amtsgebäude) 372014 Fr., Finanzen 238755 Fr., Landwirtschaft 83412 Fr., Handel und Industrie 10771 Fr., Armenwesen 88394 Fr., Forstwesen 58062 Fr., Bauwesen 281277 Fr., Militärwesen 126463 Fr., Polizeiwesen 212829 Fr., Sanitätwesen 4327 Fr., Erziehungswesen 594212 Fr., Justizverwaltung 100074 Fr., Verzinsung der Staatsschulden 319462 Fr., Amortisationen 199000 Fr.
Zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Verwaltungsrechnung sind in das Auge gefasst eine Reduktion der Schuldentilgung auf rund 1% und eine Erhöhung der Staatssteuer um einen Zehntel.
2) Spezialfonds. Die 17 bestehenden Spezialfonds weisen in ihrer Gesamtheit ein Reinvermögen von 6270000 Fr. auf. Die wichtigsten unter ihnen sind der allgemeine Schulfonds mit 2369000 Fr. Nettovermögen, hervorgegangen aus dem Besitztum dreier im Jahr 1874 aufgehobener geistlicher Korporationen, ferner der Irrenhausfonds Rosegg mit 997000 Fr., der Kantonsspitalfonds mit 716000 Fr. und die Gebäude-Brandversicherungsanstalt mit 809000 Fr. Reinvermögen.
Die letztere hat ihre Versicherungsobjekte in drei Gefahrenklassen ausgeschieden: Gebäude mit harter Bedachung, Gebäude mit Stroh- und Schindeldächern, Gebäude mit Fabrikbetrieb oder fabrikähnlichem Gewerbe. Vier Fünfteile des Risikos sind rückversichert. Zur Bestreitung der daherigen Prämie, sowie des nicht rückversicherten Teils des Risikos und der Kosten der Anstalt sind Normalprämien von 1,5‰ für die 1. Klasse, 3‰ für die 2. Klasse und 1,75-10‰ für die 3. Klasse vorgesehen. Diese Versicherungsprämien haben im Jahr 1904, mit 1/10 Zuschlag erhoben, Fr. 351931 ergeben. Die Summe der Brandentschädigungen hat im Jahrzehnt 1895/1904 bei einem Versicherungskapital von rund 150 Mill. pro Jahr durchschnittlich rund 200000 Fr. betragen.
b) Gemeinde- und Privatfinanzen. Die letzte hierüber geführte Statistik betrifft das Jahr 1898. Damals haben an Verwaltungseinnahmen aufgewiesen:
Fr. | Fr. | |
---|---|---|
Die 132 Einwohnergemeinden | 1721391 | |
Die 132 Bürgergemeinden | 1441431 | |
Die 83 Kirchgemeinden | 330960 | |
Total Verwaltungseinnahmen | 3493782 | |
An Verwaltungsausgaben hatten | ||
Die Einw.-Gemeinden | 1630694 | |
Die Bürgergemeinden | 1343582 | |
Die Kirchgemeinden | 335061 | 3309337 |
Ueberschuss der Einnahmen: | 184445. |
Die erzeigten Totaleinnahmen setzen sich zusammen aus 1591000 Fr. Vermögenserträgnissen, 1093000 Fr. Steuern und 808000 Fr. anderweitigen Einkünften.
Die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden zusammen haben im Jahr 1895 besessen:
im Betrage von Fr. | |
---|---|
Immobilien | 30084598 |
Kapitalien | 16731297 |
Summa Aktiven: | 46815895 |
Diesen haben an Passiven gegenübergestanden | 2600309 |
Reinvermögen: | 44215586. |
Davon sind entfallen: 12,6 Mill. auf die Einwohnergemeinden, 24,9 Mill. auf die Bürgergemeinden und 6,7 Mill. auf die Kirchgemeinden. Ein grosser Teil dieses Vermögens liegt in Waldungen, die gut gepflegt sind und einen Minimalwert von 25 Mill. Fr. aufweisen.
Hinsichtlich des Privatvermögens ist festzustellen, dass im Jahr 1898 zu handen des Staates ein Nettokapital von insgesamt 224,5 Mill. versteuert worden ist. Steuerfrei und mithin in dieser Vermögenserzeigung nicht inbegriffen sind aber 30% der Schatzung der Grundstücke, der Wert der Hausgerätschaften und Vermögen unter 3000 Fr.; das hiermit umfasste Reinvermögen darf auf 100 Mill. veranschlagt werden. Das Privatvermögen liegt zum überwiegenden Teil im Grundbesitz.
Die Liegenschaften waren 1898 zu 141 Mill., die Gebäude zu 144,8 Mill. gewertet. Auf diesen Immobilien von zusammen 285,8 Mill. hafteten 136,1 Mill. Hypothekarschulden, so dass 149,7 Mill. schuldenfrei gewesen sind; hiervon sind 120 Mill. als Privatvermögen zu betrachten. An Mobilien waren 1905 etwa 150 Mill. versichert. Die Sparkassaguthaben erreichten Ende 1898 die Höhe von 37,3 Millionen. Das Einkommen der Privaten ist 1898 an Hand der Staatssteuertaxationen mit Einschluss der Kapitalerträgnisse auf 36,1 Mill. berechnet worden.
c) Steuerwesen. Der Staat besteuert Vermögen und Einkommen; Haushaltungs- und Kopf- oder Personalsteuern werden nicht erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt mit ½‰; damit aber wird lediglich das Vermögen als solches betroffen, sein Ertrag fällt als Einkommen in Betracht. Die Steuer des Einkommens beträgt 1%. Zum addierten Ergebnis aus Vermögens- und Einkommenssteuer tritt die Progression, die bis zu 100% dieses Ergebnisses ansteigt. Von der so ermittelten Jahressteuer wurden bisher 7/10 erhoben.
Dies ergab 1900 Fr. 315003 oder Fr. 3,12 pro Kopf der Bevölkerung. 1898 hatten 21 Kantone und Halbkantone höhere Staatssteuern als Solothurn. Das Steuerwesen der Gemeinden beruht auf Reglementen, die in ihrer Anlage grösste Mannigfaltigkeit aufweisen. Die weitaus überwiegende Gemeindesteuer erheben die Einwohnergemeinden; sie war 1898 mit rund 1 Mill. durchschnittlich 3 ⅓ mal so hoch wie die Staatssteuer und hat sich pro Kopf der Bevölkerung auf rund Fr. 10,60 gestellt. Die Steuer der Bürgergemeinden
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hat im gleichen Jahr 33333 Fr. und diejenige der Kirchgemeinden 59271 Fr. betragen. Demgemäss haben die Gemeinden 1898 an Steuern insgesamt 1093266 Fr. erhoben, während ihre Steuereinnahme 1860 nur Fr. 30893, 1870 Fr. 121455, 1880 Fr. 415595 und 1890 Fr. 696335 betragen hat.
[Finanz-Sekr. Obrecht.]
18. Wohltätigkeit und gemeinnützige Bestrebungen.
1905 ist ein von der kantonalen Gemeinnützigen Gesellschaft herausgegebenes und in ihrem Auftrag von Dr. J. Kaufmann-Hartenstein (in Solothurn) verfasstes Werk Die humanitären und gemeinnützigen Bestrebungen im Kanton Solothurn erschienen. Wir folgen in unserer Darstellung dem verdienstvollen Buche, das in seiner Gewissenhaftigkeit und Ausführlichkeit jedes Lob verdient:
Im gleichen Jahr 1761, da in Schinznach die helvetische Gesellschaft gegründet wurde, hat Solothurn auf Anregung des Kantors Hermann «zur Besserung der sozialen Verhältnisse und zur Hebung der Volkswohlfahrt» die «Oekonomische Gesellschaft» ins Leben gerufen. In der ersten Generalversammlung galten die Anträge des Gründers der Hebung der Landwirtschaft. In den folgenden Jahren grub man nach Eisenerz im Matzendörferthal, nach Kohle bei Kienberg (heute grosse Gipsgruben) und an der Birs bei Dornach. 1770 schrieb die Oekonomische Gesellschaft Preise aus für das best bewirtschaftete Gut, die bestbesorgte Weide und die rationellste Düngerbehandlung. 1778 verlangte der Präsident, Jungrat Glutz, den Volksschulunterricht, ohne welchen die Landwirtschaft nicht vorwärts kommen könne.
Kriegswirren erstickten dann erspriessliches Schaffen. Als die Schweiz 1799 der Tummelplatz fremder Heere war und besonders die Inner- und Ostschweiz schwer zu leiden hatten, sprang Solothurn durch private wie öffentliche Wohltätigkeit den Miteidgenossen bei. Aber es begnügte sich nicht mit ansehnlichen Geldspenden; in seinem Gebiet fanden 1030 arme, verwahrloste und verwaiste Kinder aus den verheerten Gegenden Aufnahme und sorgfältige Pflege. Eine ganz hervorragende Wohltätigkeit zeitigten wie anderwärts auch im Kanton Solothurn die Hungerjahre 1816 und 1817. Solothurn und Olten voran richteten Volksküchen ein; in der Hauptstadt, die damals 4000 Ew. zählte, ergab eine freiwillige Sammlung 13225 Fr. Der Staat wies hunderte von Jucharten Land zur Bepflanzung an, und im Kanton wurden damals an Gemeindearmenfonds - die Stadt Solothurn nicht eingerechnet - über 700000 Fr. festgelegt. Am bildete sich in Solothurn die «Oekonomische gemeinnützige Gesellschaft». In ihr wurden Fragen behandelt, wie die Schaffung einer zweckmässigen Hypothekarordnung, einer kantonalen Ersparniskasse, die Befreiung des Grundes und Bodens von Zehnt- und Bodenzinslasten, die Gründung und die Aufgaben der Volksschule, die Hebung und Förderung der Handwerker- und Arbeiterklasse, die Einrichtung von Gemeindekäsereien u. s. f. 1819 entstand die Ersparniskasse der Stadt und 1837 die kantonale Ersparniskasse. Im April 1845 wurden 29000 Fr. zum Loskauf der in Luzern gefangenen Freischärler gesammelt.
Seit 1850 datiert der Armenverein Solothurn. Ins Jahr 1858 fällt die Grundsteinlegung der Heil- und Pflegeanstalt Rosegg bei Solothurn. Nachdem schon 1882 ein Anlauf genommen worden war, gründete man 1889 die «kantonale gemeinnützige Gesellschaft». Ihr Werk ist die Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kriegstetten. Anlässlich der Bundesfeier 1891 wurden aus freiwilligen Beiträgen 10000 Franken für diese Anstalt zusammengelegt. Daneben beschäftigt sich die Gesellschaft mit der Gründung einer Heilstätte für Lungenkranke, eines kantonalen Armenasyls und eines Greisenasyls, ferner mit Irrenschutz und der Aufsicht entlassener Sträflinge, mit Koch- und Haushaltungsschulen u. s. f. Die städtische Gemeinnützige Gesellschaft in Solothurn wurde 1856 gegründet und 1879 neu konstituiert.
Andere Sektionen des kantonalen Verbandes sind Grenchen, Kriegstetten, Bucheggberg, Thal und Gäu, Olten, Gösgen, Thierstein. Für alle trifft wohl zu, was Olten von seinem Wirken sagt: «Aufruf und Ansporn zur gemeinnützigen Arbeit ist Hauptsache - das Geld hat sich dann immer gefunden». Die Beteiligung Solothurns an den Arbeiten der schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft war immer eine rege. Schon bei der Gründung im Jahr 1810 war Solothurn durch zwei Mitglieder vertreten.
Für vorschulpflichtiges Alter sind zu erwähnen: die 1854 gegründete Kleinkinderschule (Vermögen 24000 Fr.) und der Fröbel'sche Kindergarten in Solothurn, eine von der Sektion Solothurn des schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins 1908 zu gründende Kinderkrippe, die Kindergärten in Olten und Schönenwerd, das Waisenhaus St. Ursula in Deitingen (seit 1885), das Marienheim in Bettlach (Kleinkinderasyl, Kleinkinderschule und Arbeiterinnenheim).
Für schulpflichtiges Alter: Ferienkolonien Solothurn und Olten; Solothurn hat Bekleidung und Speisung armer Schulkinder in einer Suppenanstalt. In Biberist verabfolgt man Milch und Brot in den Mittagpausen, in Gerlafingen Mittagsuppe und Brot. In Olten besteht eine Schulkinder- und Arbeiter-Suppenanstalt, in Kriegstetten die genannte Anstalt für schwachsinnige Kinder (über 60 finden gleichzeitig Aufnahme). Besonders verdient machen sich auch die Armenerziehungsvereine in den Bezirken, die seit etwa 30jährigem Bestehen 640000 Fr. eingenommen, 530000 Fr. ausgegeben und mehr als 1000 Kinder versorgt und zu irgend einem Berufe ausgebildet haben.
Die Stadt Solothurn hat ausser dem bürgerlichen Waisenhaus für Knaben in der sog. Discheranstalt, welche ganz aus Zuwendungen edler Wohltäter gegründet wurde, ein Institut, in welchem gleichzeitig 30 verwaiste Mädchen aus dem ganzen Kanton Aufnahme finden. Die Pflege und Erziehung armer und verwahrloster Kinder, besonders aus Alkoholikerfamilien, lässt sich auch die St. Josephsanstalt in Däniken angelegen sein. Ihre drei Heimstätten zu Däniken, Rickenbach (bei Hägendorf) und Nunningen haben 1899-1902 266 Kinder (153 Knaben, 113 Mädchen) aufgenommen. Die das Liebeswerk leitenden Schwestern übernehmen auch Privatkrankenpflege. Mit Schulsparkassen sind Olten-Gösgen, Biberist und Solothurn versehen, und auch Schönenwerd besitzt eine solche seit 1878. Olten und Schönenwerd erteilen Handfertigkeitsunterricht.
Für das nicht mehr schulpflichtige Alter existieren im Kanton Solothurn Haushaltungsschulen für Mädchen in Biberist und Schönenwerd seit 1891, in Kriegstetten seit 1892, in Olten und Büsserach seit 1893, Solothurn und Grenchen seit 1894, Schnottwil (seither eingegangen) und Derendingen seit 1895. Seit der Subventionierung durch den Bund sind weitere gegründet worden, z. B. in Aeschi und Balsthal. In den Dienst der beruflichen Bildung von Knaben und Mädchen stellen sich die Gewerbevereine von Solothurn (gegründet 1844) und Olten (1889) durch Einführung der Lehrlingsprüfungen und die Sorge um Plazierung von Lehrlingen. Der freiwilligen Armenpflege dient in
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Solothurn der städtische Armenverein (1850 gegründet). Seit seinem Bestehen sind ihm an Jahresbeiträgen der Mitglieder etwa 190000 Fr., an Legaten etwa 100000 Fr. und an Schenkungen etwa 40000 Fr. für seine Zwecke geflossen. Für Anschaffung von Lebensmitteln (hauptsächlich Milch und Brot), Kleidungsstücken, Medikamenten, Holz u. s. f. sind in der gleichen Zeit über 250000 Fr. ausgegeben und ansehnliche Beträge auch an Kost- und Lehrgeldern ausbezahlt worden.
Der Verein besitzt heute ein Vermögen von 80000 Fr. Die altkatholische und die reformierte Kirchgemeinde Solothurn haben eigene Unterstützungsvereine; ersterer hat in 25 Jahren etwa 14000 Fr. verausgabt, der letztere hat eine jährliche Einnahme von 9100 Fr., die den Armen der Gemeinde zu gute kommen. Der 5 Rappen-Verein wendet jährlich für die Erziehung verwaister und verwahrloster Kinder 1200-1300 Fr. auf. In Grenchen besteht zur Unterstützung armer, kranker und arbeitsunfähiger Leute und kinderreicher Witwen ein Armen unterstützungsverein mit etwa 14000 Fr. Vermögen.
Für Olten und Umgebung übernimmt die Unterstützung Notleidender der Hilfsverein Olten, dessen Anfänge bis ins Jahr 1837 zurückgehen. Einnahmen und Ausgaben figurieren mit über 9000 Fr. in der Jahresrechnung, und das Vermögen beträgt etwa 16000 Fr. Auch Schönenwerd hat seinen Hilfsverein, der seit 1875 besteht und an die Hausarmen schon einen Betrag von etwa 40000 Fr. verteilt hat. Einnahmen und Ausgaben jährlich etwa 4000 Fr., Vermögen etwa 16000 Fr. Ein Verein für freiwillige Armenpflege im Bezirk Thierstein macht sich die Unterstützung Notleidender, die Bekämpfung des Haus- und Strassenbettels zur Aufgabe und lässt sich ganz besonders die Erziehung armer verwahrloster Kinder angelegen sein.
Hilfe bei Erkrankungen und Unglücksfällen gewähren 16 über den ganzen Kanton verteilte Vereine, z. B. die Samaritervereine von Solothurn, Grenchen, Wasseramt, Bucheggberg (2 Sektionen), Hägendorf, Balsthal, das Rote Kreuz Olten, die Krankenmobilien-Depots Hessigkofen, Messen, Aetigen, Olten und Schönenwerd, die Vereine für Krankenpflege in Olten und Schönenwerd. Einrichtungen zur Hebung der wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung besitzt der Kanton Solothurn viele und gute. 1902 waren 31 Sparkassen tätig.
Auf hatten bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 100000 Seelen 46617 Einleger ein Guthaben von 42748102 Fr., so dass das Durchschnittsguthaben 917 Fr. betrug. Auf 100 Familien entfallen 222 Sparkassenbüchlein, auf 100 Einwohner 46. Im Vergleich mit den andern Kantonen steht Solothurn bezüglich des Durchschnittsguthabens mit Bern im 5. Rang. Von Olten ging 1889 die erste Anregung zur Gründung von Heilstätten für unbemittelte Lungenkranke in der Schweiz aus.
Solothurn schreitet langsam aber unentwegt der Gründung eines eigenen Sanatoriums zu und schickt bis auf weiteres seine Kranken in die bernische Heilstätte Heiligenschwändi und in die baslerische nach Langenbruck. Das bis heute für eine solothurnische Heilstätte gesammelte Kapital beträgt gegen 300000 Fr. Seit 1904 besteht im Kanton eine Frauenliga zur Bekämpfung der Tuberkulose, welche schon über 6000 Mitglieder zählt. Solothurn und Biberist weisen Unterstützungsvereine für arme Wöchnerinnen auf. An Abstinenzvereinen kämpfen gegen den Alkohol der Alkoholgegnerbund, der Verein vom blauen Kreuz, der Guttemplerorden und die katholische Liga in Olten.
Die Naturalverpflegung für bedürftige Durchreisende besitzt Stationen in Solothurn, Grenchen, Breitenbach und Olten. In Solothurn und in Olten bestehen Sektionen des internationalen katholischen Mädchenschutzvereins, in Olten ausserdem eine Sektion des Verbandes des deutsch-schweizerischen Frauenvereins zur Hebung der Sittlichkeit. Unter den Auspizien der kantonalen Gemeinnützigen Gesellschaft entstanden der Irrenschutzverein und die Schutzaufsicht für entlassene Sträflinge.
Die Sorge für alte, schwächliche und arbeitsunfähige Personen beschäftigt die gemeinnützigen Männer des Kantons Solothurn schon längere Zeit. Die kantonale Gemeinnützige Gesellschaft schlägt die Gründung eines Armenasyls in der Weise vor, dass die Bürgergemeinden des Kantons durch Uebernahme von Stammanteilen das für Landerwerbung und Bau notwendige Kapital zusammenlegen, sowie der Staat mit einer Summe als Gründungsbeitrag sich beteilige und dann durch jährliche Zuschüsse von 25-30 Fr. auf den Kopf der in der Anstalt aufgenommenen Pfleglinge sich des Betriebes annehme. Im Jahr 1902 hatten 74 Gemeinden sich mit 200 Anteilscheinen zu je 1000 Fr. verpflichtet.
Diese Stammanteile sollen mit 3½% verzinst werden können. Durch die Schenkung von 100000 Fr. von Seiten des in Solothurn 1905 verstorbenen Kaufmanns Munzinger-Hirt ist die Gründung eines weitern Wohltätigkeitsinstituts, des Greisenasyls, der Verwirklichung nahe gerückt worden. In Solothurn besteht das Mägdeasyl Marienheim mit dem Zwecke, brave alte und arbeitsunfähige Dienstboten weiblichen Geschlechts zu versorgen. Es kann 30 Personen aufnehmen und will auch stellenlosen, dienstsuchenden oder erholungsbedürftigen Mädchen ein Heim sein.
Ganz besondres Interesse wird im Kanton Solothurn auch den Einrichtungen zur Hebung der Volksbildung zugewendet. Ausser den Jedermann zugänglichen Bibliotheken der Stadt und des Kantons in Solothurn besitzen Olten, Schönenwerd und Grenchen Jugend- und Volksbibliotheken. Olten besitzt eine 1817 von den Brüdern Josef und Ulrich Munzinger gegründete Lesegesellschaft und Solothurn eine literarische Gesellschaft je mit Bibliothek und Lesesaal. Den Schülern der Kantonsschule steht die sehr reichhaltige Studentenbibliothek zur Verfügung. Auch sämtliche Bezirks- und Primarschulen des Kantons haben ihre eigenen Bibliotheken, die alle Jahre nach Vorschlägen der vom Staat eingesetzten Jugendschriftenkommission mit einer Anzahl neuer Bücher geäufnet werden. Bei diesen Anschaffungen wird immer auch auf das Lesebedürfnis der Erwachsenen Rücksicht genommen.
Grosses leistet der Kanton Solothurn durch populäre Vorträge. Die Töpfergesellschaft Solothurn hat vom Winter 1856/57 an in Solothurn gegen 500 Vorträge gehalten, deren Einnahmen (im ganzen 12000-15000 Franken) künstlerischen, wissenschaftlichen und humanitären Bestrebungen zu gute gekommen sind. Die «Akademia» Olten hat dem Publikum von 1865/66 an 200 Vorträge geboten. Die Dienstagsgesellschaft in Balsthal, die Donnerstagsgesellschaft in Schönenwerd, die Samstagsgesellschaft in Solothurn, die Kaufmännischen Vereine in Solothurn, Grenchen und Olten, sowie die Gewerbevereine veranstalten seit Jahren ebenfalls öffentliche Vortragsabende. Ganz besonders erspriessliches Schaffen weisen die Naturforschende Gesellschaft Solothurn und die kantonale Geschichtsforschende Gesellschaft auf. Die gemeinnützigen
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Gesellschaften von Olten und Solothurn haben, erstere schon im Jahr 1900/01 und letztere 1904/05, mit Vorträgen in grösseren Ortschaften auf dem Lande an Sonntagnachmittagen viel zur Volksbildung und -aufklärung beigetragen.
Besondere Erwähnung verdienen die Wohlfahrtseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter in den Fabriken. In den drei auf Solothurner Gebiet liegenden Etablissementen Gerlafingen, Klus und Olten der von Roll'schen Eisenwerke, wie auch in den Niederlassungen der Firma im Kanton Bern sind vornehmlich folgende Wohlfahrtseinrichtungen getroffen:
1) Arbeiterkranken-, Unterstützungs-, Alters- und Sterbekassen ein Vermögen von fast 70000 Fr.);
2) Arbeiterwohnungen, 3) Speiseanstalten und Kantinen, 4) Samariterstuben und Badeeinrichtungen, 5) Vergütungen für versäumte Arbeitszeit an Fortbildungsschüler und Militärdienst leistende Arbeiter, sowie Unterstützung bei Todesfällen. Es hatten 1902: Gerlafingen 175 Arbeiterwohnungen mit 516 Zimmern, Klus 117 Arbeiterwohnungen mit 446 Zimmern und Olten 23 Arbeiterwohnungen mit 71 Zimmern und 17 Estrichkammern. - Die Krankenkasse der Kammgarnspinnerei Derendingen besass auf ein Vermögen von etwa 24000 Fr. und zahlte 1898 für ärztliche Behandlung, Medikamente und Spitalbehandlung 7420 Fr., sowie ferner 3100 Fr. für Lohnentschädigungen aus. Der nämlichen Fabrik sind angegliedert: Speiseanstalt, Bäder, Kleinkinder-, Koch- und Haushaltungsschule, Konsumverein. - Die Papierfabrik Biberist leistete an den Arbeiterkrankenverein bis 1902 50000 Fr. Wohnungen stehen den Arbeitern bedeutend unter den ortsüblichen Mietpreisen oder auch unentgeltlich zur Verfügung. Badanstalt. Lohnvergütung während Militärdienst, Beschaffung billiger Milch, billiger Feldfrüchte u. s. w. Dienstprämien und Pensionierungen. - Zementfabrik Luterbach: Arbeiter-Kranken-Unterstützungskasse;
Unfallversicherung ganz zu Lasten der Fabrik;
Invalidenfonds. - Die Langendorfer Uhrenfabrik besitzt eine Kranken- und Invalidenkasse mit einem durch Schenkungen von seiten der Fabrik und der Familie Kottmann geäufneten Kapital von 35000 Fr. Das Vermögen wird vom Etablissement zu 5% verzinst. In der Fabrik existieren Arbeiter-Schützen-, Turn-, Musik- und Gesangvereine.
Ein von der Fabrik erstelltes Gebäude mit Bühneneinrichtung steht den Vereinen zur freien Verfügung. Bibliothek. Konsumgesellschaft. 52 Arbeiterwohnungen bedeutend unter den sonst üblichen Mietpreisen. Kindergarten.
Die Schuhfabriken Bally führen durch, dass sämtliche unverheirateten Arbeiter an jedem Zahltag 5% des Lohnes in die Kantonalersparniskasse einlegen müssen. 1881-1901 wurde so eine Summe von 1763056 Fr. und 1901 allein 101833 Fr. erspart. Die Zahl der Einleger beträgt rund 1000. 1901 zählte die Krankenkasse 2234 Mitglieder, welche 24436 Fr. zusammenlegten; Auslagen an Taggeldern, Arzt-, Apotheker- und Kurkosten 23257 Fr., Vermögen 32835 Franken. Kosthaus.
Zwei eigens gebaute Esswagen holen von Lostorf und Nieder Erlinsbach her den Arbeitern das Mittagessen ab. Badanstalten. Ausgedehnte Parkanlagen stehen in der Nähe der Fabriken jedermann offen. Eine Einrichtung, die einem ganzen Landesteil zu grossem Nutzen geworden, sind die von der Station Ober Buchsiten weg in der Richtung nach Olten (Linie Solothurn-Olten) zirkulierenden Arbeiterzüge. An den Stationen Ober Buchsiten, Egerkingen, Hägendorf und Wangen werden für diese Züge alltäglich an Arbeiter der Reparaturwerkstätten der S. B. B., Schuhfabriken und anderer industrieller Etablissemente von Olten und Umgebung gegen 1000 Fahrkarten ausgegeben. Auch Esswagen fahren aus Hägendorf und Dulliken nach Olten. Die von Roll'schen Eisenwerke in der Klus haben solche Esswagen ebenfalls eingeführt.
In Solothurn wurde im Jahr 1846 von 16 Männern ein Männerkrankenverein gegründet, der 1862-1902 212677 Fr. einnahm und 174017 Fr. ausgab. Er hatte 1902 ein Vermögen von 38104 Fr. und zählte 202 Mitglieder. Seit 1856 hat Solothurn auch einen Frauen-Krankenunterstützungsverein, der in den ersten 50 Jahren des Bestehens 77573 Fr. bezog, 87047 Fr. ausgab und dank zahlreicher Zuwendungen Ende 1901 ein Vermögen von 53035 Fr. aufwies.
Die kantonale Krankenkasse «Wengia» Solothurn hat bis Fr. 80000 bezogen und Fr. 72000 an ihre Mitglieder oder deren Hinterlassene ausbezahlt. Der solothurnische Lehrerbund besitzt eine Sterbekasse, die den Hinterlassenen eines verstorbenen Lehrers sofort 500 Fr. ausbezahlt. Sämtliche 322 Mitglieder leisten zu diesem Zweck einen Beitrag von je 2 Fr. An Sterbegeldern wurden bis jetzt etwa 10000 Fr. ausbezahlt. Ferner sind zu nennen die 1889 gegründete Männerkrankenkasse des Mittel Leberbergs, die Krankenkasse der Kirchgemeinde Oberdorf und diejenigen von Günsberg, Kriegstetten, Unter Gäu, Dorneckberg, Thierstein, Hofstetten und Witterswil-Bättwil.
Der Bezirk Bucheggberg hat einen 1870 gegründeten Männer- und einen 1878 entstandenen Frauenkrankenverein, die Stadt Olten eine bis 1825 zurückreichende Krankenkasse. Krankenunterstützungsverein und Sterbekasse Olten. Die von Roll'schen Eisenwerke in der Klus haben für ihre Arbeiter eine Krankenkasse, die dank zahlreicher Zuwendungen von seiten der Direktion ein rasch anwachsendes Vermögen besitzt, das 1903 Fr. 43911 betrug. Die Fabrikkrankenkasse Büsserach hat ein Vermögen von 3000 Fr., diejenige der Metallwerke Dornach ein solches von 2300 Fr.
Bei grössern Unglücksfällen und Landeskalamitäten rings im Schweizerland steuerte der Kanton Solothurn 1800-1900 etwa 250000 Fr. bei. Die Heil- und Pflegeanstalt Rosegg (kantonale Irrenanstalt) wurde 1848-1901 mit 150000 Fr., der Kantonsspital in Olten 1872-1901 mit 400000 Fr. bedacht. Die Bettagskollekten ergaben 18421901 zu wohltätigen Zwecken 225195 Fr. An Stiftungen und Fonds, die vom Staat verwaltet werden, seien erwähnt: Der Bucheggberger-Fonds (zur Unterstützung der bucheggbergischen Bezirksschulen), der Allemandi-Fonds (zur Aussteuer von alljährlich 1 Mädchen), der Blindenfonds, der Hartmann'sche Stipendienfonds, der Krankenpflege-Fonds Dorneck, der Krankenpflege-Fonds Thierstein, der Armenerziehungsverein Balsthal und die kantonale Winkelried-Stiftung mit 35838 Fr. Die Bürgergemeinde Solothurn besitzt Fonds zu wohltätigen Zwecken in der Höhe von etwa 3500000 Fr. Olten hat einen Hilfsverein (1890 gegr.) mit einem Vermögen von 100000 Fr. und einem Stipendienfonds von 20000 Fr.; Schönenwerd einen Hilfsverein, Biberist den Oskar Miller-Fonds zur Bekleidung und Speisung armer Schulkinder und zur Unterstützung gewerblicher Fortbildungsschüler.
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Verschiedenen Zwecken dienende Fonds bestehen endlich noch im Bucheggberg, in Kriegstetten und Thierstein.
19. Geschichtliche Uebersicht. Das Gebiet des Kantons Solothurn hatte schon in den ältesten Zeiten menschliche Ansiedelungen. Dies beweisen in grosser Zahl zu Tage geförderte Fundstücke aus Landstationen und die Pfahlbautenreste im Burgäschi- und Inkwilersee. Zahlreich mögen die Bewohner schon zur Keltenzeit gewesen sein. Während dieser entstand neben vielen andern Niederlassungen in dem heutigen Solothurner Gebiet auch der Ort Saldur, der unter den Römern Salodurum hiess, die heutige Hauptstadt des Kantons.
Vermutlich haben die Bewohner die Kriegszüge gegen Rom mit den Cimbern, Teutonen und Helvetiern (113-101 v. Chr.) mitgemacht und auch am missglückten Einfall der Helvetier in Gallien (58 v. Chr.) teilgenommen. Mit den übrigen Gebieten Helvetiens geriet hierauf auch Solothurn unter die Herrschaft der Römer. Während derselben, also fast ein halbes Jahrtausend lang, bildete Salodurum eine wichtige Militärstation an der Strasse von Aventicum nach Vindonissa.
Entsprechend der strategischen Bedeutung des Ortes an einem Aareübergang halbwegs zwischen den wichtigsten Römerstädten errichteten die Römer am linken Ufer des Flusses ein ausgedehntes Castrum, dessen fast unzerstörbare Mauerreste heute noch an verschiedenen Punkten der Stadt zu sehen sind. Strassenstrecken östl. und westl. der Stadt, Gebäudereste, Töpferwaren (z. B. wohlerhaltene, mächtige Weinkrüge), Waffen, Münzen, Bildwerke und Inschriften legen Zeugnis ab von der langdauernden Anwesenheit der Römer in unserem Gebiete. Um 300 n. Chr. war Solothurn Zeuge der durch den römischen Statthalter Hirtacus verfügten Hinrichtung eines Restes der thebäischen Legion, worunter sich auch die nachmaligen Schutzpatrone der Stadt, Ursus und Viktor, befanden.
Zur Zeit der Völkerwanderung fiel die grössere, östl. Partie des Solothurner Gebietes an die Alemannen, die kleinere, westl. an die Burgunder. Beide Teile gerieten später mit den genannten Völkern unter die Herrschaft der Franken. Nach dem Zerfall des Frankenreiches entstand 888 das neuburgundische Reich, zu welchem das ganze Gebiet von Solothurn während etwa 140 Jahren gehörte. Solothurn war eine Residenzstadt des burgundischen Reiches, sah öfters Reichstage und wurde mit festen Mauern umgehen. Die Königin Bertha († um 966) erbaute die Peterskirche und erhob das Kloster zu einem Kollegialstift, dem sie vielen Landbesitz und ausgedehnte Rechte schenkte. Während Jahrhunderten stand dem Chorherrenstift grösstenteils auch die weltliche Gewalt über Solothurn zu. Mit Burgund kam Solothurn 1032 an das deutsche Reich, bei dem es bis zum Schwabenkrieg oder bis zum westfälischen Frieden in mehr oder weniger lockerem Verbande verblieb.
Unter deutscher Oberhoheit regierten fast hundert Jahre die Herzoge von Zähringen über die Schweiz. Nach ihrem Aussterben 1218 wurde Solothurn eine freie Reichsstadt, als welche es 1295 mit Bern ein Schutz- und Trutzbündnis schloss. Weil es sich im Thronstreit zwischen Friedrich von Oesterreich und Ludwig von Baiern neutral verhielt, wurde es 1318 von Herzog Leopold von Oesterreich belagert, zwang aber durch grossmütige Hilfe bei einem für das Heer Leopolds verhängnisvollen Brückeneinbruch den Herzog zur Beendigung der Feindseligkeiten.
Das von diesem den Solothurnern geschenkte Banner wird heute noch in hohen Ehren gehalten. Im Guglerkrieg 1375 erlitt das Gebiet von Solothurn durch die fremden Mordbrenner eine solche Verwüstung, dass mehrere Ortschaften, wie z. B. Gurzelen, Oberwerd, Friedau u. a. m., gänzlich vom Erdboden verschwanden. 1382 sollte Solothurn in der Nacht vom 10. November dem raublustigen Grafen Rudolf von Kiburg, welchem Graf Diebold von Neuenburg Hilfe zugesagt hatte, zum Opfer fallen. Der wackere Hans Roth von Rumisberg vereitelte aber den Plan, in welchen schändlicher Weise Chorherren des Stifts der Stadt Solothurn selbst eingewilligt und ihn sogar gefördert hatten.
Seit dem 12. Jahrhundert löste sich der heutige Kanton Solothurn in eine Menge von Herrschaftsgebieten auf, die unter Grafen, Freiherren, Rittern, Edelleuten
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und zu einem guten Teil unter geistlichen Stiften standen. Die mächtigsten Adelshäuser waren die Grafen von Buchegg, Froburg und Thierstein, sowie die Freiherren von Bechburg, Falkenstein und Göskon. Die grösste Grafschaft, der Buchsgau zwischen Aare und Passwangkette einerseits, Flumenthal und Erlinsbach andrerseits, war Eigentum des Fürstbischofs von Basel. Die weltlichen Herren sassen in ihren Schlössern und Burgen, deren das jetzige Kantonsgebiet über dreissig zählte.
Das Volk war leibeigen. Im Verlauf der Jahrhunderte fielen die Güter des verarmten oder ausgestorbenen Adels, sowie die Besitzungen des St. Ursus-Stiftes und des Fürstbischofs von Basel an die Stadt Solothurn. 1363-1669 kaufte diese um hohe Geldsummen das ganze Kantonsgebiet, mit Ausnahme von Grenchen, das sie während der Guglerkriege an sich gerissen hatte. Die Stadt behandelte die Bewohner der eroberten oder erworbenen Gebiete als Untertanen und teilte das Kantonsgebiet in elf Vogteien ein.
An der Seite des befreundeten Bern nahm Solothurn öfters teil an den Kriegen der Eidgenossen, hauptsächlich an den Burgunderschlachten. Am wurde Solothurn auf der Tagsatzung zu Stans, dank der Vermittlung des Klaus von Flüe, gleichzeitig mit Freiburg in den Schweizerbund aufgenommen. Im Schwabenkrieg fand dann auf Solothurner Boden unter Führung des Schultheissen Niklaus Konrad von Solothurn die Entscheidungsschlacht von Dornach statt.
Zur Zeit der Reformation traten fast ein Drittel der Bürgerschaft der Stadt Solothurn, sowie zahlreiche Landgemeinden zur neuen Lehre über. In dem nun ausbrechenden Zwist zwischen den beiden Konfessionen verhinderte der Schultheiss Niklaus Wengi 1533 durch seine Entschlossenheit das drohende Blutvergiessen in der Hauptstadt. In der Folgezeit kehrten die meisten Neugläubigen wieder zur alten Kirche zurück; nur der Bezirk Bucheggberg, der fast ganz vom Berner Gebiet umschlossen ist, blieb der reformierten Kirche treu und steht heute noch in kirchlichen Dingen unter der bernischen Synode.
Im Bauernkrieg 1653 zeigte sich die solothurnische Regierung versöhnlich, indem sie den Landleuten diese und jene Zugeständnisse machte. Damit nicht zufrieden, beteiligten sich auch Solothurner Bauern am unglücklichen Kampf bei Wohlenswil. Der Untervogt Adam Zeltner aus der Schälismühle zwischen Ober und Nieder Buchsiten büsste seine Teilnahme am Aufstand als friedliebender Führer seiner Landsleute nach einem Urteilsspruch des Kriegsgerichts in Zofingen, trotz der Fürsprache der Solothurner Regierung und des in Solothurn residierenden französischen Ambassadors, mit dem Tode. Die Bauern mussten 49730 Kronen bezahlen, und Olten, der Mittelpunkt der Bewegung im Solothurner Gebiet, verlor sein Stadtsigill.
Wie in Bern, Freiburg und Luzern, bildete sich auch in Solothurn im 16. und 17. Jahrhundert eine streng aristokratische Regierungsform aus, indem eine Anzahl adeliger Stadtbürgergeschlechter die ganze Regierungsgewalt an sich riss. Meist zum Schutz gegen die eigenen Untertanen wurden 1667-1727 die nach Vauban'schem System errichteten Schanzen mit gewaltigem Aufwand an Kraft und Geld um die Stadt herum gelegt, die heute bis auf wenige Reste wieder geschleift sind.
Auf die Leitung des Staates Solothurn, wie auf das bürgerliche Leben der Bewohner der Hauptstadt übten die französischen Gesandten in der Schweiz, die von 1538-1792 in Solothurn ihre Residenz hatten, einen sehr schädlichen Einfluss auf. Glänzende Feste in wilder Flucht erzeugten den Hang zum Wohlleben, zu devoter Kriecherei, zu Arbeitsverdrossenheit und leichten Sitten. Das wirkte lange nach.
Der Schanzengürtel hinderte die französischen Revolutionsarmeen nicht, am als Sieger in die Stadt Solothurn einzuziehen. Während der Mediationsperiode hatte Solothurn eine ziemlich freiheitliche Staatseinrichtung. Dann wurde aber sein Grundgesetz 1814 durch die Anhänger der Aristokratie gewaltsam gestürzt und 1815 durch eine stark rückschrittliche Verfassung ersetzt. Es begann die Zeit der Restauration (1815-1830). Die Regierungsgewalt lag wieder überwiegend in den Händen der aristokratischen Familien der Stadt Solothurn. Das Landvolk hatte - trotz seiner übergrossen Mehrheit - nur eine geringe Vertretung und war überhaupt in seinen Rechten stark eingeschränkt.
Durch Flugschriften, Gesang- und Schützenvereine geweckt, regte sich während der Restaurationszeit im Solothurner Volk je länger je mehr der Geist der Freiheit. Gebildete Männer zu Stadt und Land vereinigten sich zu einer demokratischen Volkspartei, an deren Spitze Josef Munzinger von Olten und Joh. Baptist Reinert von Oberdorf standen. Diese Partei strebte eine freiheitliche Umgestaltung des Kantons an. Die französische Julirevolution und das Beispiel anderer Kantone, die für sich auf das gleiche Ziel hin arbeiteten, ermunterten sie in ihrem Vorhaben. Da die Regierung sich den Volkswünschen gegenüber ablehnend verhielt, ja die beginnende Bewegung mit Gewaltmassregeln zu unterdrücken suchte, versammelten sich am in Olten 79 der einflussreichsten Männer der Volkspartei und forderten in einer Zuschrift an die Regierung Ausarbeitung einer neuen Verfassung durch Ausschüsse von Urversammlungen, Volksherrschaft, Vertretung der Hauptstadt und des Landes in den Behörden im Verhältnis der Bevölkerung, direkte Volkswahlen in den Bezirken und Beschränkung der bisher lebenslänglichen Amtsdauer der Behörden.
Die Regierung verweigerte die Annahme dieser Zuschrift, berief dagegen auf den 25. November den Grossen Rat zusammen. Dieser beschloss die Abänderung der Verfassung und ernannte eine Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Grundgesetzes. Am 20. Dezember trat er zur Beratung des Entwurfes neuerdings zusammen. Mit Entrüstung erfuhr inzwischen das Volk, dass darin seine Wünsche nur zum geringsten Teil berücksichtigt waren. Daher wählten die Gemeinden Abgeordnete zu einer grossen, allgemeinen Volksversammlung, die Mittwoch den in Balsthal stattfand und an der etwa 3000 freiheitsbegeisterte Männer aus allen Gauen des Kantons teilnahmen.
Mit beredten Worten erörterte Josef Munzinger, der nachmalige Bundespräsident, von der Treppe des Gasthauses zum «Rössli» aus der im Freien tagenden Versammlung die in 17 Artikeln zusammengefassten Rechte, die das Volk sich verfassungsgemäss sichern wollte. Hier sprach er auch die durchschlagenden Worte: «Die Volkssouveränität soll ohne Rückhalt ausgesprochen werden». Am folgenden Tage überreichten 13 Abgeordnete dieser Versammlung der Regierung die Forderungen des Volkes. Der imponierende Volkstag in Balsthal und der gleichzeitig drohende Landsturm bewogen endlich die eingeschüchterten Behörden zur Nachgibigkeit. Der Grosse Rat entwarf nun eine Verfassung, in welcher die meisten Begehren der Balsthaler Versammlung Berücksichtigung fanden.
Das neue Grundgesetz wurde am vom Volke mit grosser Mehrheit angenommen. So war nun der Kanton eine demokratische Republik. Der Grosse Rat zählte 109 Mitglieder, wovon ⅓ auf die Hauptstadt und ⅔ auf das Land entfielen. Die Wahlen waren teils direkte, teils fanden sie durch Wahlmänner statt; 13 Mitglieder wählte der Grosse Rat selber. Die Amtsdauer betrug höchstens 6 Jahre. Der Kleine Rat bestand aus 17 Mitgliedern und wurde vom Grossen Rat aus seiner Mitte gewählt. Im übrigen garantierte die Verfassung die katholische und reformierte Religion, das Petitionsrecht, die Press-, Vereins-, Gewerbe- und Handelsfreiheit und jedem Kantonsbürger das Recht, bei Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften sich in jedes Ortsbürgerrecht aufnehmen lassen zu können. Mit der Einführung dieses Grundgesetzes begann die Regeneration (1831-1848).
Da die damaligen Staatsmänner in einem gebildeten Volke die sicherste Gewähr für den Bestand der neuen Ordnung der Dinge erblickten, schufen sie 1832 ein treffliches Schulgesetz. Im folgenden Jahre wurde in Oberdorf ein Lehrerseminar gegründet und dessen Leitung dem vorzüglichen Schulmanne Jakob Roth übertragen. Schulgesetz und Lehrerseminar wurden nun die Ausgangspunkte einer gedeihlichen Entwicklung des solothurnischen Schulwesens. Dazu gesellte sich bald eine mustergiltige Zivilgesetzgebung, die hauptsächlich das Werk des schon erwähnten, nunmehrigen Regierungsrates J. B. Reinert war.
Historischer Plan der Stadt Solothurn
Lief. 228.
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Verlag von Gebrüder Attinger, Neuenburg.
^[Karte: 5° 12’ O; 47° 12’ N; 1:10000]
░ Römisches Castrum IV. Jahrh.
▒ Solothurn vom XV. bis zum ausgehenden XVIII. J.
▓ Solothurn vom Beginn des XIX. J. bis 1860
▐ Solothurn von 1860-1906
░ Ringmauer des römischen Castrum
▒ 1500-1550 erbaute Stadtmauern
▓ 1667-1727 erbaute Stadtmauern
1 Amthaus | 11 Reformierte Kirche |
2 Gemeindehaus | 12 Kantonalbank |
3 Rathaus | 13 Postgebäude |
4 St. Ursenkathedrale | 14 Spital |
5 Professorenkirche | 15 Strafanstalt |
6 Zeughaus | 16 Theater |
7 Kantonsschule | 17 Schlachthaus |
8 Lehrerseminar | 18 St. Ursenschanze |
9 Museum | 19 Buristurm |
10 Konzertsaal | 20 Zeitglockenturm |
Sch. = Schule | H = Hotel |
Mce. Borel & Cie. Neuenburg
Attinger. sc.
HISTORISCHER PLAN DER STADT SOLOTHURN
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1841 beschloss der Grosse Rat die Revision der Verfassung. Da stellte die konservative Gegenpartei verschiedene Begehren, die durch die neue Verfassung bewilligt werden sollten. Als die freisinnigen Behörden diese Forderungen abwiesen, veranstaltete sie im ganzen Kanton Gemeinde- und Bezirksversammlungen, welche ungestüm die Erfüllung ihrer Wünsche verlangten. Die Versammlungen von Mümliswil und Mariastein erliessen sogar Proklamationen an das Volk, worin dieses zur Verwerfung der neuen Verfassung aufgefordert wurde. Da infolge dessen die Regierung Unruhen befürchtete, verlegte sie unter Munzingers Leitung ihre Sitzungen in die Kaserne (alter Ambassadorenhof, jetzige Kantonsschule), wo sie mehrere Tage unausgesetzt beisammen blieb, und berief aus den treuen Bezirken Truppen in die Stadt.
Gleichzeitig liessen die Amtsgerichtspräsidenten von Solothurn, Balsthal, Olten und Dorneck die Hauptführer der konservativen Partei, besonders die Unterzeichner der Mümliswiler- und Mariasteiner-Proklamation, verhaften. Am 10. Januar gelangte sodann die mittlerweile vom Grossen Rat festgestellte Verfassung zur Volksabstimmung, in welcher sie mit einem Mehr von 2012 Stimmen angenommen ward. Nachher wurden die Inhaftierten, etwa 60 an der Zahl, aus dem Gefängnis entlassen, aber unter der Anklage, das Volk gegen die Behörden aufgereizt zu haben, solidarisch zu einer Geldbusse verurteilt.
Die neue Verfassung brachte für den ganzen Kanton, den sie in die jetzt noch geltenden Oberämter einteilte, die Wahl der Kantonsräte nach der Kopfzahl der Bevölkerung, vermehrte die direkten Wahlen, erleichterte die Wahlfähigkeit für den Kantonsrat und führte die Bezeichnungen Kantonsrat statt Grosser Rat, Regierungsrat statt Kleiner Rat, Landammann statt Präsident des Kleinen Rats ein.
Nachdem der Kanton Solothurn 1847 bei der Niederwerfung des Sonderbundes und 1848 bei der Einführung einer neuen Bundesverfassung mitgewirkt hatte, änderte er 1851 sein Grundgesetz wieder ab. Die revidierte Verfassung brachte das direkte Wahlsystem und die 5jährige Amtsdauer für alle Staatsbehörden, die Trennung der vollziehenden und richterlichen Gewalt, die Ausdehnung des Stimmrechts auf die Niedergelassenen und Aufenthalter, die Verantwortlichkeit der Beamten für ihre Amtsführung, die Gewährleistung aller christlichen Konfessionen und die freie Ausübung ihres Gottesdienstes.
Allmählig erwuchs der Regierung im fortschrittlicher gesinnten Teil der liberalen Partei eine gefährliche Gegnerschaft in der sog. «jungen Schule». Von Dr. Simon Kaiser und besonders vom energischen und feurig beredten Advokaten Wilhelm Vigier geleitet, bekämpfte diese Partei verschiedene Uebelstände im Staatshaushalte und legte ihre eigenen Verbesserungsvorschläge in dem weit durch alle Volksschichten verbreiteten «roten Büchlein» nieder. Unter heftigen Parteikämpfen setzte sie 1856 eine Totalrevision der Verfassung durch.
Infolge dessen unterlag bei den Wahlen die bisherige Regierungs- oder «graue» Partei, und es gelangte die Revisions- oder «rote» Partei ans Staatsruder. «Landammann» Vigier galt von da an bis zu seinem Tode (1886) als das geistige Haupt der Regierung. Nebst andern Verbesserungen brachte das neue Grundgesetz die Trennung der drei Staatsgewalten, erteilte dem Volk die Wahl der Amtsrichter und Gemeindebeamten, sowie das Vorschlagsrecht für die Wahl der Bezirksbeamten und Pfarrer, garantierte das Vereinsrecht und führte das Veto und die gemeindeweisen Abstimmungen ein.
Mitten unter neuen heftigen Kämpfen der «roten» und «grauen» Partei fand 1867 und 1869 je eine Partialrevision der Verfassung statt. Die erstere führte die direkte Wahl der Bezirksbeamten (Oberamtmann, Amtsschreiber und Amtsgerichtspräsident) ein, zog Erwerb und Einkommen in den Bereich der Besteuerung und machte dem Staat zur Pflicht, das Kreditwesen zu heben. Der letztern verdankte man das obligatorische Referendum, die Gesetzes-Initiative, die Wahl der Ständeräte durch das Volk, sowie das Recht des Volkes, den Kantonsrat und den Regierungsrat abzuberufen.
Infolge, von Streitigkeiten, die anfangs der siebziger Jahre zwischen den staatlichen und kirchlichen Behörden entstanden waren und zur Aufhebung des Klosters Mariastein und der Stifte St. Ursus in Solothurn und St. Leodegar in Schönenwerd geführt hatten, ward 1875 neuerdings eine Abänderung des Grundgesetzes vorgenommen. Dabei wurde die Stellung des Staates gegenüber den Ansprüchen der Kirche genauer bestimmt, den Geistlichen das Stimmrecht und den Gemeinden die Wahl der Pfarrer unter Vorbehalt staatlicher Bestätigung erteilt und endlich der Staat verpflichtet, alle Zweige der Volkswirtschaft zu fördern.
Eine Verfassungsrevision im Jahr 1887 bestimmte für alle Staats- und Gemeindebeamten eine 4jährige Amtsperiode, verlieh dem Volk die Wahl der Bezirksförster, Bezirksweibel und Zivilstandsbeamten, führte die gewerblichen Schiedsgerichte, das Institut des Erziehungsrates, die berufliche Fortbildungsschule und die Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in der Primarschule ein und setzte für die Primarlehrer ein Besoldungsminimum von 1000 Fr. fest.
Die letzte Revision des Grundgesetzes endlich, die 1895 stattfand, brachte für die Wahl des Kantonsrates und solcher Gemeinderäte, die wenigstens 7 Mitglieder zählen, das proportionale Wahlverfahren, ferner die Verfassungsinitiative und die direkte Staatsteuer. In der Form, in der 1895 die Verfassung festgesetzt wurde, besteht sie noch heute. Dadurch, dass seit 1830 alle wichtigen Rechte, über die der Kanton verfügen kann, auf das Volk übertragen wurden, erweist sich der Stand Solothurn als ein in fortschrittlichen Bahnen wandelnder eidgenössischer Ort. Die einst am Balsthaler Volkstag geforderte Volkssouveränität ist Wahrheit geworden.
In eidgenössische Behörden hat der Kanton Solothurn treffliche Männer geschickt, so Josef Munzinger, der im ersten Bundesrat sass (1848 bis zu seinem Tode 1855) und ihn 1851 präsidierte; Oberst Berhard Hammer, der die Schweiz beim norddeutschen Bund und nach der Gründung des Reiches beim deutschen Reiche als Gesandter vertrat, 1875-1890 Bundesrat, 1879 und 1889 Bundespräsident war und 1907 in Solothurn gestorben ist. Ins Bundesgericht schickte Solothurn Bläsi und Dr. Affolter. Den Nationalrat präsidierten die Solothurner Trog 1851/52, Dr. Kaiser 186869 und 1883/84, Brosi 1892/93; den Ständerat Vigier 1862/63 und 1882/83, Oskar Munzinger 1893/94 und Cas. von Arx (1902/93).
[Nach Prof. Ferdinand von Arx].