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Eidgenossenschaft der Appenzeller Schiess und Vorsitzender des Bundesgerichtes Dr. Kern.
12. Die Schweiz unter der Bundesverfassung von 1848.
Die Verfassung von 1848 darf als ein wahres Meisterwerk bezeichnet werden, das die nebeneinander bestehenden fünfundzwanzig Republiken, die ihre Interessen auf getrenntem Wege zu verfolgen pflegten und einzig zum Zweck der gemeinsamen Verteidigung nach Aussen einig waren, zu einem harmonischen Ganzen zusammenfügte.
Der Bund entwickelte sogleich eine auf den verschiedensten Gebieten sich betätigende, lebhafte gesetzgeberische Tätigkeit: Organisation des Postwesens, Einbürgerung der Heimatlosen, Regelung der gemischten Ehen, eidgenössisches Strafrecht, Expropriation im Interesse öffentlicher Werke (ein für die Ausgestaltung des Eisenbahnwesens unerlässliches Gesetz), Vereinheitlichung von Mass und Gewicht, von Telegraphen-, Zoll- und Militärwesen, Anhandnahme öffentlicher Werke etc. Der ersten Bahnlinie von St. Ludwig (Elsass) nach Basel im Jahr 1844 folgte schon 1847 die Linie von Zürich nach Baden. 1849 stellte Alfred Escher im Schosse der Bundesversammlung den Antrag, «Vorbereitungen zum Bau eines Eisenbahnnetzes zu treffen ... Im Sommer 1852 entschied der Nationalrat ohne alle und jede Diskussion mit 68 gegen 22 Stimmen für den Privatbau, und der Ständerat schloss sich hierin an.»
Die Ereignisse in Italien sollten die neue Eidgenossenschaft auf eine erste Probe ihrer Lebens- und Leistungsfähigkeit stellen. Im Frühjahr 1848 hatte König Karl Albert von Sardinien an die Tagsatzung das Ansuchen gestellt, durch Aussendung von 30000 Mann an der Befreiung Italiens sich zu beteiligen. Dieses Bündnis mit Sardinien kam am 16. und 18. April auf der Tagsatzung zur Beratung. Von Stämpfli, James Fazy und Druey befürwortet, von Ochsenbein dagegen energisch bekämpft, wurde es mit 15 gegen 6 Stimmen abgelehnt.
Als dann der Krieg ausbrach, eilten trotz ergangenem Verbot zahlreiche Freiwillige unter die Fahnen Karl Alberts, während die Behörden sich strenge innerhalb der Grenzen hielten, die ihnen die Pflicht der Neutralität vorschrieb. So wurden die italienischen Flüchtlinge aus dem Tessin ausgewiesen, als Mazzini dort eine militärische Expedition gegen die Lombardei vorbereiten wollte. Von den in den Jahren 1848 und 1849 in grosser Zahl in der Schweiz Schutz suchenden politischen Flüchtlingen (9000-10000) wies der Bundesrat alle diejenigen aus, die unsere Gastfreundschaft missbrauchten. Einige Jahre später hätten die Umtriebe von Mazzini auf ein Haar zu einem Konflikt mit Oesterreich geführt.
Die Aufregung, die im Zeitraum 1830-1848 die Mehrzahl der Kantone erschüttert hatte, legte sich nach und nach. Während sich das radikale Regiment in St. Gallen, Thurgau, Solothurn und Aargau verschärfte, wandten sich andere Kantone wieder dem konservativen oder liberalen Regiment zu. Dies war der Fall in Tessin, Bern, Freiburg, Waadt, Genf und Zürich. Doch dauerte der Rückschlag, mit Ausnahme von Freiburg, nicht lange an. In Bern hatte die Masslosigkeit der radikalen Führer einer lebhaften Missstimmung gerufen, so dass im Jahr 1850 die Konservativen und Liberalen von 1830 wieder ans Staatsruder gelangten. In Freiburg fiel 1857 das radikale Regiment nach einigen aufgeregten Jahren, und zwar hauptsächlich wegen der Massnahmen, die es gegen die Geistlichkeit ergriffen, und wegen der Ausweisung des Bischofes Marilley. Auch die Tessiner Radikalen, die aggressiv gegen die Geistlichkeit vorgingen und mit den lombardischen Flüchtlingen Beziehungen unterhielten, wussten sich bald die Volksgunst zu verscherzen.
Im Kanton Waadt fiel das radikale Regiment von 1845 infolge seiner feindseligen Stimmung gegen den Kantonshauptort und seiner Stellung in der Frage der religiösen Freiheit. Es kam zu einer Trennung unter den Radikalen selbst, von denen sich ein Teil, worunter Eytel, mit den 1861 ans Ruder gelangenden Liberalen verbündete. Zur gleichen Zeit verlor die radikale Partei auch in Genf an Boden, indem ihr der Despotismus von James Fazy und die finanzielle Misswirtschaft die Wähler entfremdeten, die nun Camperio und Chenevière mit der Leitung der Staatsgeschäfte betrauten. Die Wahl dieses letztern an Stelle von Fazy machte sogar eine eidgenössische Intervention nötig.
Dank dem Gang der Ereignisse in der Schweiz, in Frankreich (Februarrevolution von 1848) und Deutschland vermochten nun auch die Neuenburger Republikaner sich zur staatlichen Selbständigkeit durchzuringen. Die eidgenössischen Farben wurden am in Locle, sowie am in Chaux de Fonds, im Val de Travers und in Les Brenets gehisst. Am selben Tag besetzte Fritz Courvoisier, der an der Spitze einer republikanischen Kolonne von 1400 Mann in die Hauptstadt heruntergestiegen war, das Schloss zu Neuenburg, wo nun eine provisorische Regierung unter dem Vorsitz von Marie Alexis Piaget eingesetzt wurde. Am 30. April genehmigte das Neuenburger Volk die ihm vorgelegte republikanische Verfassung mit 5813 gegen 4395 Stimmen, worauf sie auch die Tagsatzung unverzüglich gewährleistete.
Der König von Preussen, der durch die zur selben Zeit in Berlin sich abspielenden Ereignisse in Anspruch genommen war, entband seine Neuenburger Untertanen ihres Treueides. Die monarchische Opposition lag aber noch nicht völlig am Boden. 1852 fand in Valangin eine grosse royalistische Kundgebung statt. Vier Jahre später organisierten die eifrigsten Royalisten anlässlich der Spaltung, die die Frage der Eisenbahnen ins Volk getragen hatte, einen bewaffneten Aufstand. Am bemächtigte sich der Oberst de Meuron mit einigen hundert Mann des Schlosses Neuenburg, während zugleich 400 Mann unter dem Obersten von Pourtalès Locle besetzten und dann gegen Chaux de Fonds vorrückten, wo sie aber durch die Republikaner unter Major Girard zum Rückzug gezwungen wurden.
Eine andere Kolonne unter Oberst Denzler brachte auch das Schloss Neuenburg wieder in die Gewalt der Republikaner, die dessen 530 Mann starke Besatzung gefangen nahmen, nachdem Unterhandlungen, die die am 3. September angekommenen eidgenössischen Kommissäre Frei-Herosé und Fornerod mit den royalistischen Führern angeknüpft, erfolglos geblieben waren. Obwohl die preussische Regierung dem von ihren Anhängern ins Werk gesetzten «Neuenburger Putsch» vollkommen fern gestanden hatte, hielt sich doch König Friedrich Wilhelm IV. für moralisch verpflichtet, die Freilassung der Gefangenen zu fordern.
Darauf konnten aber die eidgenössischen Behörden so lange nicht eingehen, als sich der König nicht vorher zu der formellen Verpflichtung verstehen sollte, den im Jahr 1848 vollzogenen Tatbestand anzuerkennen. Die Lage gestaltete sich nun äusserst schwierig. Während der König sich vertraulich um die Vermittlung Napoleons III. bemühte, suchte der Bundesrat seinerseits diejenige Englands nach. Als sich Napoleon über diese Einmischung Englands erboste, verschlimmerten sich die internationalen Beziehungen der Schweiz. Am 29. November erklärte der Preussenkönig, die Ehre der Krone mit allen Mitteln wahren zu wollen, worauf er von den süddeutschen Fürsten die Bewilligung für einen Truppendurchmarsch erwirkte.
Diese Drohung löste in der Schweiz eine wahre Begeisterung für die Verteidigung der guten Sache Neuenburgs aus. «Zuerst wieder seit den Burgunderkriegen offenbarte sich die kriegsmutige und kriegsfreudige Neigung der ganzen Nation. Alle Stände und Parteien der Bevölkerung waren einig in dem Grundsatz: Alle für Einen und Einer für Alle. Alle standen für die Freiheit des einen Kantons Neuenburg ein, als ob es ihre eigene anginge. Alle waren begeistert für die Wahrung der Ehre des Vaterlandes, und wenn es auch zu einem Kampfe mit einer Grossmacht führen müsste ... Auch diejenige Partei, welche zehn Jahre vorher im Bürgerkrieg erlegen war, trat mit demselben Eifer für festes Zusammenhalten und energisches Beharren ein, wie ihre frühern Gegner ... Getragen von solch entschlossener Gesinnung des Volkes trafen die Räte die entscheidenden Anordnungen für den Krieg. Am 20. Dezember zeigte der Bundesrat den Ständen den Abbruch der Beziehungen zu Preussen an, berief eine ausserordentliche Bundesversammlung und ersuchte die Stände, Bundesauszug, Reserve und Landwehr so in Stand zu setzen, dass im Interesse des Vaterlandes darüber verfügt werden könne. Mit freudiger Begeisterung nahm man diese Beschlüsse auf. Der Grosse Rat von Bern war der erste, welcher einmütig unbeschränkten Kredit zur ¶
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Truppenaufstellung bewilligte, und nicht anders handelten in rascher Folge auch alle übrigen Kantone.» Anfangs Januar deckten nahe an 30000 Mann die Rheingrenze von Basel bis Romanshorn, nachdem General Dufour von neuem mit dem Oberbefehl über die eidgenössischen Truppen beauftragt worden war.
Da regte sich in ganz Europa die öffentliche Meinung zu gunsten der Schweiz. Napoleon trat neuerdings als Vermittler auf und brachte nach langwierigen Unterhandlungen eine Versöhnung der beiden Staaten zu stande. Im Vertrag von Paris vom «verzichtete der König auf ewige Zeiten für sich und seine Erben auf die Souveränetätsrechte über Neuenburg, und der Staat Neuenburg wurde als Glied der schweizerischen Eidgenossenschaft, mit den gleichen Rechten wie alle andern Kantone erklärt».
Obwohl die Bundesverfassung von 1848 den Abschluss von Militärkapitulationen untersagt hatte, wirkten doch diejenigen, die schon vorher mit dem Könige von Neapel eingegangen worden waren, immer noch fort. Mehr als einmal lud man den Bundesrat ein, der geheimen Rekrutierung ein Ende zu machen. Als dann am 7. und in Neapel Wirren ausbrachen, entschloss sich der König just in dem Augenblick zur Entlassung seiner getreuen Regimenter, da er deren Beistand zur Verteidigung seines Reiches gegen Piemont nötig gehabt hätte.
Ins folgende Jahr fällt die Annexion Savoyens durch Frankreich. Bei Beginn des italienischen Feldzuges von 1859 hatte der Bundesrat von den Signatarmächten des Wiener Vertrages, sowie von Sardinien die Zusicherung des der Schweiz zustehenden Rechtes auf die Besetzung Savoyens im Kriegsfalle erbeten. Eine von ihm gewünschte Konferenz kam aber wegen der zu rasch sich vollziehenden Ereignisse nicht zu stande. Anlässlich des Friedensschlusses beharrte die Schweiz darauf, dass ihrem Recht Rechnung getragen werde. Obwohl nun Napoleon in einem gegebenen Augenblick sich zur Abtretung der Landschaften Chablais und Faucigny an die Schweiz geneigt zu zeigen schien, ging er später nicht mehr auf diesen Gedanken ein, sodass sich die Annexion Savoyens trotz aller Versuche des Bundesrates, die Höfe von London und St. Petersburg für seine Sache zu interessieren, ausschliesslich zu gunsten von Frankreich vollzog.
Im Jahr 1865 wurde ein Anlauf zu einer Teilrevision der Bundesverfassung gemacht, die sich auf folgende Punkte erstrecken sollte: Einführung des Metersystems in Mass und Gewicht;
freie Niederlassung;
Gleichstellung des niedergelassenen Schweizerbürgers mit dem niedergelassenen Kantonsbürger in Gemeindeangelegenheiten;
Regulierung der Besteuerung und der zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen;
Erteilung des Stimmrechtes im Kanton an die Niedergelassenen vom Tag der Niederlassung an;
völlige Glaubensfreiheit und freie Ausübung des Gottesdienstes auch ausserhalb des christlichen Bekenntnisses;
die Möglichkeit, gewisse Strafarten (z. B. Prügelstrafe) durch Bundesgesetz zu verbieten;
Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums;
Erteilung des Rechtes an den Bund, Gesetze gegen Loterie- und Hazardspiele zu erlassen. In der Abstimmung vom nahm dann aber das Volk bloss den Artikel der Niederlassungsfreiheit an, während es alle übrigen verwarf.
Um die nämliche Zeit machte der demokratische Staatsgedanke in verschiedenen Kantonen erfreuliche Fortschritte, die durch die Aufnahme des Rechtes der Initiative, des fakultativen Referendums und der direkten Wahl der vollziehenden Behörde durch das Volk in die resp. Verfassungen sich charakterisieren. Diese Weiterentwicklung vollzog sich 1863 in Basel Land, sowie 1865 und 1868/69 in Zürich. Hier regnete es von Pamphleten gegen den überwiegenden Einfluss von Alfred Escher und das sog. «System». Die von Locher, Bleuler, Vögelin, Ziegler u. A. energisch geführte Kampagne führte zu der neuen Verfassung vom Der Thurgau revidierte seine Verfassung am Luzern führte am das fakultative Referendum, Bern am das obligatorische Referendum, Solothurn und Aargau das obligatorische Referendum und die Initiative am bezw. im Jahr 1870 ein.
Fragen betreffend das Bank- und das Eisenbahnwesen standen damals beständig auf der Tagesordnung der Räte. Zur Erleichterung des Kreditwesens entstanden in verschiedenen Kantonen Staatsbanken. Auch die von Stämpfli 1863 verfochtene Idee des Rückkaufes der Eisenbahnen machte sich schon damals geltend. Die Frage des Alpendurchstiches gab 1867 Anlass zu einem internationalen Uebereinkommen, das von den eidgenössischen Räten nach stürmischen Debatten am genehmigt wurde. 1869 brachte der Waadtländer Nationalrat Louis Ruchonnet eine Motion über Beseitigung der Ehehindernisse und die bundesgesetzliche Regulierung des Eherechtes vor die Räte, die sich zu einem 1872 abgelehnten Versuch der Revision der Verfassung auswuchs. Inzwischen war der deutsch-französische Krieg ausgebrochen, der die Schweiz zur Mobilisation von 35000 Mann und zur Grenzbesetzung veranlasste und uns die Internierung der 85000 Mann starken Armee des Generals Bourbaki brachte.
1873 nahm man die Frage der Verfassungsrevision von neuem an die Hand, diesmal mit Erfolg, indem das Schweizervolk am den neuen Entwurf genehmigte. «Das Ergebnis war ein glänzendes: 14½. Kantone und 340199 Volksstimmen für Ja, bloss 7½ Kantone und 198013 Nein. An dem herrlichen ersten Frühlingstag des 20. April feierte das revisionsfreundliche Schweizervolk von Berg zu Berg, von Thal zu Thal unter Kanonendonner, Freudenfeuern und patriotischen Liederklängen den Eintritt in eine neue Aera.»
Diese von den eidgenössischen Räten am in Kraft erklärte «Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft», die seither in einigen Punkten abgeändert worden ist, besteht bis zum heutigen Tage zu Recht. Sie war das Resultat einer Verständigung zwischen den Zentralisations- und den föderalistischen Tendenzen und erteilte den Bundesbehörden ausgedehntere Kompetenzen namentlich im Militärwesen. Der Bund übernahm nun den gesamten Militärunterricht aller Truppengattungen, die unentgeltliche Bewaffnung und die Gesetzgebung über das Militärwesen. Er erweiterte seine gesetzgeberische Tätigkeit (Gesetz betr. das Zivilstandswesen, Obligationenrecht, Gesetz betr. Schuldbetreibung und Konkurs, Fabrikgesetz etc.). Während die Ausübung der Rechtspflege den Kantonen überlassen blieb, wandelte man das Bundesgericht als Rekursinstanz in Sachen der Auslegung der eidgenössischen Gesetze zu einem ständigen Gerichtshof um, als dessen Sitz 1874 Lausanne bestimmt wurde.
Eine wichtige Neuerung bedeutete die Einführung des fakultativen Referendums: Bundesgesetze, sowie allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse, die nicht dringlicher Natur sind, sollen dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von 8 Kantonen verlangt wird.
Die Verfassung von 1874 enthält ferner Bestimmungen über kirchliche und religiöse Fragen, die sich in den frühern Entwürfen nicht fanden und durch damals noch ganz frische Vorfälle veranlasst worden waren. Als drei Priester des Bistums Basel, die erklärt hatten, sich dem Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht fügen zu wollen, vom Bischof Lachat in ihren Funktionen eingestellt wurden, setzte die Diözesankonferenz mit allen gegen die Stimmen von Zug und Luzern am den Bischof ab. Zugleich verbot Bern der katholischen Geistlichkeit jede Gemeinschaft mit dem abgesetzten Bischof «Hierauf entsetzte die Berner Regierung neunundsechzig Priester im Jura, welche gegen diese Massregel protestierten. Darob entstand grosse Aufregung im Jura; Bern musste Militär schicken und ging im Uebereifer so weit, die widerstrebenden Geistlichen auszuweisen. Allein nach der Bundesverfassung war Ausweisung von Schweizerbürgern nur gestattet bei wiederholter Begehung schwerer Verbrechen, und der Bundesrat verlangte darum Rücknahme dieser Verfügung. Nur ungern entschloss sich Bern dazu und hielt sich hernach schadlos durch Erlass eines freisinnigen Kirchengesetzes. Gegen alle diese Vorgänge sprach sich der Papst in einer Enzyklika vom so scharf aus, dass der Bundesrat seine Verbindung mit Rom abbrach und dem Nuntius Agnozzi seine Pässe gab. Tatsächlich wurde ¶