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zusam
mentrat, verteidigten mehrere Abgeordnete den katholischen Standpunkt, während andere den Kantonen das Recht zugesprochen
wissen wollten, die
Klöster aufzuheben, sobald diese der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlich werden sollten. Man
wies darauf hin, wie auch schon früher die Republik Venedig, die österreichische Regierung unter
Maria Theresia und Joseph
II., sowie die Kantonsregierungen von Thurgau,
St. Gallen
und Solothurn
zum selben Mittel gegriffen hätten.
Trotz dieser Argumente neigte aber die Mehrheit der Kantone zu der Ansicht, dass der Artikel 12 der Bundesverfassung, «welcher
alle von den Kantonsregierungen abhängigen
Klöster in ihrem Fortbestande garantierte», verletzt worden sei. Die Tagsatzung
erklärte am
2. April mit 11½ Stimmen (Zürich,
Uri,
Schwyz,
Obwalden,
Nidwalden.
Glarus,
Zug,
Freiburg,
Schaffhausen,
St. Gallen,
Wallis,
Neuenburg
und Basel Stadt)
«die Klosteraufhebung
für unvereinbar mit der Bundesverfassung. Als Aargau
wenig Nachgibigkeit zeigte, erklärten sich am
9. Juli 13 2/2 Stimmen in der
Tagsatzung für Festhalten am
Beschluss. Dadurch eingeschüchtert, gab Aargau
etwas nach, indem es am
19. Juli die
Herstellung der drei Frauenklöster
Fahr,
Gnadenthal und
Baden anerbot; aber das sollte - so wurde beigefügt - das Aeusserste
sein, zu dem man sich herbeilasse».
Als sich die Tagsatzung im Herbst 1841 wieder versam
melte, hatten die Verteidiger der
Klöster schon an
Boden verloren, da die radikale Gesinnungsweise in der Schweiz inzwischen grosse Fortschritte gemacht hatte. Als der Kanton Aargau
sich
zur Wiederherstellung auch des vierten Frauenklosters,
Hermetswil, herbeiliess, «erklärte am
die Tagsatzung mit 12 2/2
Stimmen, dass man befriedigt sei und der Gegenstand aus Abschied und Traktanden fallen müsse».
Diese Lösung brachte die Aufregung der Gemüter in den katholischen und konfessionell gemischten Kantonen zum Ueberwallen.
Im Kanton Luzern
waren bei den
Wahlen vom die Konservativen wieder ans Ruder gelangt, zu deren Führern sich nun neben Joseph
Leu von
Ebersol noch die beiden ehemals freisinnigen Politiker
Siegwart-Müller und Bernhard
Meyer, die
inzwischen zu Parteigängern der Jesuiten geworden waren, aufwarfen. Die
Badener Artikel wurden für null und nichtig erklärt
und der Nuntius wieder nach Luzern
zurückberufen. Eine Anzahl einflussreicher Mitglieder der konservativen Partei legten an einer
Versam
mlung im
Bade
Rothen bei Luzern
am
12. September und dann am
13. und 14. September in Luzern
selbst die Grundlage zu einer Verständigung
der Katholiken, die als der erste Keim des Sonderbundes aufzufassen ist.
9. Neue Waffengänge im Wallis. - Berufung der Jesuiten nach Luzern. - Freischarenzüge.
Nach den Wirren von 1839 und 1840 war das Wallis
unter der Leitung von Moritz und Joseph Barmann, Delacoste
u. A. in eine Zeit ruhigerer Entwicklung eingetreten. Die liberalen Führer hatten sich das Vertrauen des Volkes in solchem
Grade zu erwerben und erhalten gewusst, dass sie bei den Neuwahlen mit starker Mehrheit in ihrem Amte
wieder bestätigt wurden.
Die Verwaltung war in fortschrittlichem Sinne umgestaltet und bedeutende öffentliche Arbeiten (Strasse
über den Grossen
St. Bernhard, Strasse von
Leuk nach
Leukerbad und über die
Gemmi, Korrektion der
Rhone etc.) geplant worden.
Im Ober Wallis
war aber die Opposition keineswegs erloschen. Sie zeigte sich besonders, als sowohl ein neues Wahlgesetz, wie ein
Gesetz über die Militärlasten und über das Erziehungswesen beim Volke keine Gnade fanden. Der Zwist führte in
Naters,
Leuk,
Aernen und im Zehnten
Raron zu Unruhen.
Während die konservative Partei infolge der aargauischen Klosteraufhebung wieder an Boden gewann, zeichnete sich der liberale Verein des Unter Wallis, der sich die «Junge Schweiz» benannte, seinerseits durch ungezügelte Auslassungen und seine Sympathiekundgebungen für die Aargauer Regierung aus. Die Presse beider Parteien schürte nach Kräften und wurde nicht müde in ihren Angriffen auf die gemässigten Männer, die damals in der Regierung des Wallis sassen. So kam es denn, dass die Wahlen von 1842 eine konservative Mehrheit zeitigten. Obwohl ebenfalls wieder gewählt, legten doch ¶
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Moritz Barmann und de Rivaz ihr Mandat nieder und wurden durch Konservative ersetzt, die nun die der gemässigten Richtung angehörenden Beamten beseitigten. Die Agitation war auf beiden Seiten gross. Im Gegensatz zur «Jungen Schweiz» bildete sich die «Alte Schweiz», eine konservative Verbindung, die auch im Unter Wallis Anhänger fand. Als ein liberaler Bürger in Vérossaz ermordet ward, gestaltete sich die Lage unhaltbar. Jedermann griff zu den Waffen. Am kantonalen Schützenfest zu Monthey erklärten sich die Liberalen offen für die «Junge Schweiz», worauf die «Alte Schweiz» des Val d'Illiez und von Salvan mit Aufnahme der Feindseligkeiten antwortete.
Das Ober Wallis stand in hellem Aufruhr. Die Unter Walliser marschierten gegen Sitten, konnten aber dank dem Dazwischentreten von Maurice Barmann aufgehalten werden. Die Ermordung von Codonnet und des Notars Saffian durch Anhänger der «Alten Schweiz» verschlimmerten die Zustände noch mehr und gaben Anlass zur Bildung des Komites von Martigny Die von allen Seiten her bedrängte Regierung rief nun die Hilfe des damaligen Vorortes Luzern an, der eidgenössische Kommissäre nach dem Wallis sandte und eine Okkupationstruppe aufbot.
Der auf den 14. Mai
einberufene Grosse Rat verfügte die Auflösung des Komites von Martigny. Am zweitfolgenden Tag beschlossen
die in der Wohnung des Chorherrn Machoud versammelten konservativen Mitglieder des Grossen Rates ohne
Vorwissen der Regierung, die Ober Walliser Freiwilligen zu den Waffen zu rufen. Auf die Kunde von dieser Verschwörung hin
liessen die freisinnigen Grossräte auch die Unter Walliser zu den Waffen greifen. Während die Truppen des Unter Wallis
unter der
Führung von Barmann vor Sitten lagen und mit der Regierung unterhandelten, besetzten die Ober Walliser
unter Oberst Kalbermatten die Stadt und bemächtigten sich der öffentlichen Gewalt.
Dem so zum Diktator des Wallis
gewordenen Kalbermatten standen 8000 wohl bewaffnete und gut geführte Bauern zur Verfügung, denen
die liberalen Häupter Barmann, Dufour, Joris etc. ein in der Eile aufgebotenes und ungenügend organisiertes
Korps von bloss 1500 Mann entgegen stellen konnten. Vor der Uebermacht zogen sie sich in guter Ordnung auf Riddes und nachher
auf Martigny zurück und waren eben im Begriff, wieder nach Hause zu gehen, als ihnen an der Trient
brücke der Rückzug
abgeschnitten wurde.
Während nun eine unter dem Befehl von Moritz Barmann stehende Kolonne dem rechten Ufer des Trient folgte, um den Wildbach
tiefer unten zu passieren und dem Feinde in den Rücken zu fallen, rückte Joris mit nur 600 Mann und 4 Kanonen unkluger Weise
vor, wurde aber von den benachbarten Höhen her unter Feuer genommen, bevor er noch seine Truppen hatte
entfalten können. Es entspann sich ein hartnäckiger Kampf
, in dem mehrere Offiziere der Unter Walliser den Tod fanden und
der mit einer vollständigen Niederlage der Jungschweizer endigte Damit war der Triumph der Altschweizer zur
vollendeten Tatsache geworden.
Als angesichts der Weigerung von Waadt
und Bern
,
ihre Truppen aufzubieten,
die Eidgenossenschaft auch jetzt nicht eingriff, wurde in
Sitten der Belagerungszustand verkündet. Der Grosse Rat verfügte die Auflösung der «Jungen Schweiz» und setzte einen ausserordentlichen
Gerichtshof ein, der gegen Barmann, Joris, Dufour, Abbet, Torrenté und andere freisinnige Häupter die
Verbannung aussprach. Eine bald darauf ausgearbeitete neue Verfassung schränkte die bisherigen Freiheiten beträchtlich ein.
Nach vollendeter Gegenrevolution trat dann der Kanton Wallis
im Juni 1844 auf Seite der Sonderbundskantone.
Im Wallis
und in Luzern
lag der Freisinn am Boden. Der Grosse Rat von Luzern
beschloss am unter dem Einfluss von
Leu von Ebersol und Siegwart-Müller mit 70 gegen 24 Stimmen die Berufung der Jesuiten nach Luzern,
trotzdem sich diesem Unternehmen
mehrere konservative Magistraten, der Geschichtsforscher Kopp, Bernhard
Meyer, der Propst Widmer, der Pfarrer Sigrist, der
bischöfliche Kommissär Walder und mehr als hundert Angehörige der Geistlichkeit widersetzt hatten.
Diese Massregel fand in der Schweiz eine sehr ungünstige Beurteilung, und es liess sich voraussehen, dass nun auch in Luzern selbst die Liberalen wieder an Boden gewinnen würden. Da kamen einige der eifrigsten Anhänger der freisinnigen Ideen auf den unglücklichen Gedanken, ihrer Sache mit Gewalt zum Siege zu verhelfen. Es organisierte sich ein Freischarenzug. Sechshundert Freischärler aus Basel Land, Solothurn und Aargau brachen auf, um sich mit den Luzerner Gesinnungsgenossen zu vereinigen, doch scheiterte das Unternehmen, indem die Aufständigen nach einigen Scharmützeln mit den Regierungstruppen sich zerstreuten. Die Regierung zeigte sich nach diesem leichten Sieg ausserordentlich streng und liess zahlreiche Verurteilungen auf Verbannung und Einzug der Güter ergehen.
Ende 1844 und anfangs 1845 fanden in den freisinnigen Kantonen zahlreiche Volksversammlungen statt, die energisch die Ausweisung der Jesuiten forderten. Die im Februar 1845 einberufene ausserordentliche Tagsatzung verwarf einen hierauf abzielenden Antrag bloss mit geringer Mehrheit und wurde von den Kabinetten von Wien, Paris und London auf den Ernst der Lage hingewiesen. Die Waadtländer Staatsumwälzung vom gab den Radikalen neue Hoffnung, und während die in Zürich beratende Tagsatzung zu keinen Entschlüssen kommen konnte, bildeten sich von neuem Freischaren.
Die von den Regierungen Berns und des Aargaues gegen sie getroffenen Massregeln kamen zu spät, indem ein Freikorps von etwa 3600 Mann unter der Führung von Stabshauptmann Ulrich Ochsenbein (aus Nidau) und Dr. Robert Steiger (aus Luzern) die Luzerner Grenze überschritt, nach den Scharmützeln am Gütsch, bei Malters und bei Buttisholz jedoch vor den unter dem General von Sonnenberg und dem Obersten von Elgger stehenden Regierungstruppen wieder zurückweichen musste. «Am Morgen des war die Niederlage und die Auflösung der Freischaren vollendet. Unter Oberst Elgger begann sodann eine Treibjagd auf die Flüchtlinge. Im ganzen ¶