mehr
dann am 25. August von einer sehr starken Mehrheit der Wähler der untern Zehnten genehmigt, während sich diejenigen der oberen Zehnten für die Beibehaltung der Verfassung von 1815 aussprachen.
Angesichts dieser unveränderten Sachlage schickte sich die eidgenössische Tagsatzung eben an, Massregeln gegen die obern
Zehnten zu ergreifen, als der Zürcher Putsch ihre Anordnungen durchkreuzte und wieder
alles in Frage
stellte. Es wurden neue Kommissäre (Frey, von Meyenburg und de Maillardoz) bestellt. Als auch sie ihre Versuche zu einer
Versöhnung der Parteien vollständig im Sande verlaufen sahen, verlangten sie ihre Rückberufung.
Am lehnten die
Walliser einen ihnen angetragenen Schiedsspruch ab. Die Lage war so gespannt,
dass der kleinste Zwischenfall zum Blutvergiessen führen konnte. Der Anlass sollte sich bald bieten. Nachdem sich der Zehnten
Hérens zuerst auf
Seite der Verfassung vom gestellt hatte, machte er, mit Ausnahme der Gemeinde Evolena, nachträglich
eine Schwenkung zu gunsten der Ober
Walliser. Die Regierung von
Siders liess nun Evolena militärisch besetzen,
um es zur Nachgibigkeit zu zwingen. Auf die Kunde von dieser Gewaltmassregel hin berief aber die Regierung von
Sitten sofort
alle waffenfähigen Männer unter die Fahnen. 7000-8000 Mann marschierten gegen die Ober
Walliser, die sich in
Bramois und
Saint Léonard festsetzten, aber nach kurzem Kampf wieder
zurückzogen. Am rückte Moritz Barmann
an der
Spitze der Unter
Walliser in
Siders ein und sprengte die Regierung der obern Zehnten.
Die Sieger zeigten sich gemässigt, während die Ober Walliser, die endlich einsahen, dass ein fortgesetzter Widerstand fruchtlos sei, ihrerseits nun ebenfalls der Verfassung vom 3. August zustimmten. Am trat in Sitten ein aus Abgeordneten aller Landesteile bestellter Grosser Rat zusammen, der eine neue, einheitliche Regierung mit Zen Ruffinen als Vertreter der obern Zehnten ernannte. Diese Versöhnung, die sich anscheinend so glücklich vollzog, sollte aber nicht von langem Bestand sein.
8. Wirren im Aargau; Aufhebung der aargauischen Klöster.
Im Aargau teilte das System der konfessionellen Parität den Katholiken wie den Reformierten die selbe Anzahl von Abgeordneten in den Grossen Rat zu. Da diese letztern aber 75000 Seelen gegen 67000 Katholiken zählten, arbeiteten sie darauf hin, eine der grössern Zahl ihrer Wähler entsprechende stärkere Vertretung zu erlangen. Die Katholiken wünschten dagegen die Aufrechterhaltung der Parität und verlangten u. a. die «Teilung der Verwaltung nach Konfessionen (d. h. Herstellung eines katholischen Kantons Baden)».
Doch waren sie unter sich nicht einig, indem die Bewohner des Freiamtes sehr anspruchsvoll auftraten, während diejenigen des lange Zeit österreichischen Frickthales bedeutend gemässigteren Anschauungen huldigten. Der mit einer Revision der Verfassung beauftragte Grosse Rat konnte sich bloss in nebensächlichen Fragen zu einem Entgegenkommen entschliessen und verwarf sowohl die Wünsche der Katholiken als auch diejenigen der Liberalen, weshalb denn auch am ein erster Verfassungsentwurf vom Volke mit grossem Mehr abgelehnt wurde.
Dieses Resultat betrachteten die Leute des Freiamtes als einen Erfolg ihrer Sache. Ihre Führer versammelten sich am 29. November in Baden, wo sie ihr Programm entwickelten, das jedoch von den Katholiken des Frickthales bekämpft ward. Daraufhin entschloss sich der Grosse Rat zur Beseitigung der Parität und zur Rückweisung des Begehrens nach konfessioneller Trennung. Diesen neuen Entwurf nahm nun das Volk am mit 16050 gegen 11884 Stimmen an, wobei die mit den Reformierten zusammengehenden Katholiken des Frickthales den Ausschlag gaben.
Doch fügte sich die katholische Minorität diesem Volksentscheide noch nicht. In Muri und Bremgarten kam es zum Aufruhr. Der zur Beruhigung der Gemüter ausgesandte Regierungsrat Waller wurde zusammen mit dem Bezirksamtmann Weibel und andern Beamten gefangen gesetzt. Da kamen Truppen aus Zürich, Basel Land und Bern der Aargauer Regierung zu Hilfe, die nun den Aufstand rasch unterdrückte. «Das ganze Freiamt wurde besetzt; Zürich und Luzern aber mahnten die Regierung zur Milde und Mässigung».
Da sich die Klöster des Freiamtes mehr oder weniger offen am Aufstande beteiligt und ihn vielleicht sogar direkt hervorgerufen hatten, beschloss der aargauische Grosse Rat am auf Antrag des Seminardirektors Augustin Keller die Aufhebung sämtlicher Klöster auf Boden des Kantons, d. h. der vier Männerklöster Muri, Wettingen, Bremgarten und Baden, sowie der vier Frauenklöster Hermetswil, Gnadenthal, Fahr und Mariä Krönung in Baden. Diese Massregel wurde «sogleich mit aller Härte vollzogen. Binnen zweimal vierundzwanzig Stunden mussten die Mönche in rauher Jahreszeit ihre Zellen verlassen; das Klostervermögen wurde als Staatsgut erklärt, sollte aber ausschliesslich für Kirche, Schule, Armenwesen des katholischen Landesteiles, sowie für Dotationen und Pensionen der Klosterleute verwendet werden. Nicht finanzielle Spekulation, auch nicht das angebliche Sturmläuten der Klöster ist die Ursache der Klosteraufhebung gewesen; der tiefer liegende Grund war die Ueberzeugung der Regierungspartei und aller Freisinnigen, dass die Klöster (von denen Muri eine Menge den modernen Ideen feindlicher katholischer Bestrebungen unterstützt hatte), die Stützpunkte der ultramontanen Agitation gegen die neue Kantonsverfassung sein würden». Während dieses radikale Vorgehen von der freisinnigen Partei in der Schweiz mit Freude begrüsst wurde, machte sich in andern Kantonen und im Ausland eine lebhafte Unzufriedenheit darüber geltend. Am 21. Januar protestierte der Nuntius gegen die Massregel, und am 8. Februar überreichte auch der Graf von Bombelles, Gesandter Oesterreichs, der Tagsatzung eine Protestnote des Kaisers Ferdinand.
Als in Bern eine ausserordentliche Tagsatzung ¶
mehr
zusammentrat, verteidigten mehrere Abgeordnete den katholischen Standpunkt, während andere den Kantonen das Recht zugesprochen wissen wollten, die Klöster aufzuheben, sobald diese der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlich werden sollten. Man wies darauf hin, wie auch schon früher die Republik Venedig, die österreichische Regierung unter Maria Theresia und Joseph II., sowie die Kantonsregierungen von Thurgau, St. Gallen und Solothurn zum selben Mittel gegriffen hätten.
Trotz dieser Argumente neigte aber die Mehrheit der Kantone zu der Ansicht, dass der Artikel 12 der Bundesverfassung, «welcher alle von den Kantonsregierungen abhängigen Klöster in ihrem Fortbestande garantierte», verletzt worden sei. Die Tagsatzung erklärte am 2. April mit 11½ Stimmen (Zürich, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden. Glarus, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Wallis, Neuenburg und Basel Stadt) «die Klosteraufhebung für unvereinbar mit der Bundesverfassung. Als Aargau wenig Nachgibigkeit zeigte, erklärten sich am 9. Juli 13 2/2 Stimmen in der Tagsatzung für Festhalten am Beschluss. Dadurch eingeschüchtert, gab Aargau etwas nach, indem es am 19. Juli die Herstellung der drei Frauenklöster Fahr, Gnadenthal und Baden anerbot; aber das sollte - so wurde beigefügt - das Aeusserste sein, zu dem man sich herbeilasse».
Als sich die Tagsatzung im Herbst 1841 wieder
versammelte, hatten die Verteidiger der Klöster schon an
Boden verloren, da die radikale Gesinnungsweise in der Schweiz inzwischen grosse Fortschritte gemacht hatte. Als der Kanton Aargau
sich
zur Wiede
rherstellung auch des vierten Frauenklosters, Hermetswil, herbeiliess, «erklärte am die Tagsatzung mit 12 2/2
Stimmen, dass man befriedigt sei und der Gegenstand aus Abschied und Traktanden fallen müsse».
Diese Lösung brachte die Aufregung der Gemüter in den katholischen und konfessionell gemischten Kantonen zum Ueberwallen.
Im Kanton Luzern
waren bei den Wahlen vom die Konservativen wieder
ans Ruder gelangt, zu deren Führern sich nun neben Joseph
Leu von Ebersol noch die beiden ehemals freisinnigen Politiker
Siegwart-Müller und Bernhard Meyer, die
inzwischen zu Parteigängern der Jesuiten geworden waren, aufwarfen. Die Badener Artikel wurden für null und nichtig erklärt
und der Nuntius wieder
nach Luzern
zurückberufen. Eine Anzahl einflussreicher Mitglieder der konservativen Partei legten an einer
Versammlung im Bade Rothen bei Luzern
am 12. September und dann am 13. und 14. September in Luzern
selbst die Grundlage zu einer Verständigung
der Katholiken, die als der erste Keim des Sonderbundes aufzufassen ist.
9. Neue Waffengänge im Wallis. - Berufung der Jesuiten nach Luzern. - Freischarenzüge.
Nach den Wirren von 1839 und 1840 war das Wallis
unter der Leitung von Moritz und Joseph Barmann, Delacoste
u. A. in eine Zeit ruhigerer Entwicklung eingetreten. Die liberalen Führer hatten sich das Vertrauen des Volkes in solchem
Grade zu erwerben und erhalten gewusst, dass sie bei den Neuwahlen mit starker Mehrheit in ihrem Amte wieder
bestätigt wurden.
Die Verwaltung war in fortschrittlichem Sinne umgestaltet und bedeutende öffentliche Arbeiten (Strasse
über den Grossen St. Bernhard, Strasse von Leuk nach Leukerbad und über die Gemmi, Korrektion der Rhone etc.) geplant worden.
Im Ober Wallis
war aber die Opposition keineswegs erloschen. Sie zeigte sich besonders, als sowohl ein neues Wahlgesetz, wie ein
Gesetz über die Militärlasten und über das Erziehungswesen beim Volke keine Gnade fanden. Der Zwist führte in Naters,
Leuk, Aernen und im Zehnten Raron zu Unruhen.
Während die konservative Partei infolge der aargauischen Klosteraufhebung wieder
an Boden gewann, zeichnete sich der liberale
Verein des Unter Wallis,
der sich die «Junge Schweiz» benannte, seinerseits durch ungezügelte Auslassungen und
seine Sympathiekundgebungen für die Aargauer Regierung aus. Die Presse beider Parteien schürte nach Kräften und wurde nicht
müde in ihren Angriffen auf die gemässigten Männer, die damals in der Regierung des Wallis
sassen. So kam es denn, dass die Wahlen
von 1842 eine konservative Mehrheit zeitigten. Obwohl ebenfalls wieder
gewählt, legten doch
¶