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teilweisen Amnestie zu einem erbitterten Kampf
, der erst nach zweijähriger Dauer mit der Trennung von Basel
in zwei Halbkantone
sein Ende finden sollte. Trotzdem am 18. April und 4. Juni das Kriminalgericht eine Reihe von Verurteilungen zu Hausarrest und zum
Entzug der bürgerlichen Rechte erliess und am 15. Juni der Grosse
Rat das Gesuch um Gewährung einer vollständigen
Amnestie abwies, gewährleistete doch am die Tagsatzung die Basler Verfassung vom Die Gerichte von
Neuenburg
und Bern
waren in der Verurteilung der
Häupter der Opposition viel strenger verfahren als dasjenige von Basel
.
Es ist aber
zu bedenken, dass der
Neuenburger Regierung die Autorität des Königs von Preussen zur
Seite stand und diejenige von Bern
der Unterstützung
der regenerierten Kantone sicher war, während die Stadt
Basel die gesamte radikale Partei der Schweiz gegen
sich hatte.
Die Bewohner der Landschaft Basel
gaben sich nicht zufrieden und veröffentlichten eine Petition, die die Einberufung
eines Verfassungsrates und die Lostrennung von der Stadt
forderte. Die Tagsatzung beschloss am mit 15 Stimmen,
diese Petition entgegen
zunehmen, und stiess damit ihren frühern Beschluss der Gewährleistung der Basler Verfassung vom 28. Februar um.
Uri,
Schwyz,
Unterwalden, Wallis,
Neuenburg
und Bern
enthielten sich dabei der Stimmabgabe, indem sie nicht mit Unrecht geltend machten,
dass es der Schweiz als einem Staatenbund nicht zustehe, von einzelnen
Bürgern ausgehende Klagen in Berücksichtigung zu
ziehen.
Von nun an schwoll die Agitation von Woche zu Woche an und wurden die Feindseligkeiten von neuem aufgenommen. Eine zweite
eidgenössische Intervention 1) zeitigte kein Resultat, indem zwar die Stadt
sich zur Einstellung
der Feindseligkeiten bereit erklärte, die Landschaft dagegen
den Vorschlag zurückwies. [1) Diese eidgenössischen Kommissäre
wechselten häufig und waren den Beamtengreisen der Mehrzahl der Kantone entnommen. So finden wir als solche: von
Schaller,
Sidler, von Muralt, von Meyenburg, Heer, von
Tscharner, Glutz, Nagel, de Laharpe, Zraggen, Buol, Mörikofer,
Eder, Druey.
Dorer, von
Steiger, Snell u. A.] Die Landschäftler
zerrissen die Proklamationen der eidgenössischen Kommissäre und ernannten
eine eigene Verwaltungskommission, indem sie zugleich den Bezirk
Gelterkinden und das Reigoldswilerthal, die auf
Seiten der
Stadt
standen, vielfach belästigten. Nun entschloss sich die Tagsatzung zu einer militärischen Besetzung
des Landes und bot eidgenössische Truppen
auf, die am in den Kanton einrückten und die Mitglieder der in
Liestal
sitzenden provisorischen Regierung verhafteten und nach
Aarau abführten.
Die eidgenössischen Kommissäre überzeugten sich, dass eine Trennung notwendig sei, worauf am eine
städtische Abstimmung angeordnet wurde, an der sich 3865 Bürger für die Beibehaltung des status quo und bloss 802 für
die Trennung aussprachen. Eine kurz nachher veranstaltete Unterschriftensammlung, an der sich aber die Stadt
nicht beteiligte,
ergab 4098 Unterschriften für und 2615 gegen
die Trennung. Von den 78 Landgemeinden hatten sich 46 zu
gunsten der Trennung ausgesprochen, während 32 der Stadt
treu geblieben waren.
Als die Mehrzahl der Kantone sich
weigerte, die Gewährleistung der Verfassung vom anzuerkennen, beschloss der
Grosse
Rat von Basel
am die Abtrennung der 46 Gemeinden vom Kanton. Jetzt setzten die Führer der
Landschaft alle Hebel in Bewegung, um die der Regierung treu gebliebenen Gemeinden einzuschüchtern. Am 9. Mai trat die Tagsatzung
in ausserordentlicher Sitzung zusammen, um über eine Versöhnung zu beraten. Nachdem sich die in
Zofingen angeknüpften Unterhandlungen
zerschlagen hatten, beschloss die Tagsatzung nach langen Diskussionen am die Trennung von
Basel
in zwei Halbkantone, welche Entscheidung von der Mehrheit der
Stände (16 Stimmen) am 14. September ratifiziert wurde.
Doch war damit die Ruhe immer noch nicht völlig hergestellt. Im Frühjahr 1833 brachen in den konservativen Gemeinden von
den Landschäftlern
geschürte Wirren aus, worauf die Stadt
zur Aufrechterhaltung der Ordnung 1600 Mann
Truppen
aussandte, die am 3. August
bei
Pratteln und
Muttenz blutige Scharmützel mit den Landschäftlern
zu bestehen hatten. Die
Tagsatzung ordnete eine neue militärische Besetzung an und beschloss mit 13 Stimmen, der Stadt
Basel bloss die Gemeinden
rechts vom
Rhein zu belassen. Im gleichen Sinne der Parteinahme für die Landschaft wurde auch die Frage
der Entschädigungen und der Kosten geregelt.
Der Schatz des
Münsters und das Vermögen der Universität wurden in die Teilung miteinbezogen und zu zwei Dritteln den Landschäftlern
zugesprochen, ebenso die öffentlichen Bauten, für welche die Stadt
Geldentschädigungen auszurichten hatte. Ihren Anteil
am Münsterschatz, welcher zur Zeit der Reformation in einem unterirdischen Gewölbe des
Münsters vergraben
worden war und nun nach drei Jahrhunderten wieder ans Tageslicht kam, verzettelten und verkauften die Landschäftler
ins
Ausland (so u. a. ein prachtvolles, goldenes Altarblatt, das sich heute im Musée de Cluny in Paris befindet).
Das diese Teilung vollziehende Schiedsgericht war von Dr. Ludwig Keller aus Zürich präsidiert, der einige Jahre später als Professor an die Universität Berlin berufen wurde und sich in der Folge von den radikalen Ideen, die er in der Schweiz verfochten, vollständig abwandte.
Die Bewohner des alten Landes Schwyz waren seit 1814 stärker im Rate vertreten als diejenigen der äussern Kantonsteile (March etc.). Es war ihnen auch gelungen, die neuen Kantonsbürger, die doch von seit mehreren Generationen im Lande niedergelassenen Familien abstammten und sowohl unter der helvetischen Republik als der Mediationsakte sich der Rechtsgleichheit erfreut hatten, von allen Staatsbeamtungen und selbst von der Landsgemeinde auszuschliessen. Als sich der Grosse Rat weigerte, die Verfassung durch den Druck zu veröffentlichen, traten am 4000 Männer aus den äussern Bezirken in Lachen zusammen, um von dem innern, herrschenden Bezirk Schwyz die Anerkennung ihrer Rechte zu fordern. Daraufhin beauftragte die ¶
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Landsgemeinde den Grossen Rat mit der Ausarbeitung einer Verfassung auf Grundlage der Vereinbarungen von 1814. Als aber nichts geschah, taten die Bewohner der äussern Bezirke einen grossen Schlag und beschlossen auf einer eigenen Landsgemeinde vom ihre Trennung vom alten Landesteil und die Einsetzung einer provisorischen Regierung. Die Tagsatzung legte sich zweimal ohne Erfolg ins Mittel, um den Starrsinn der Häupter des alten Kantonsteiles zu brechen, worauf sie am beiden Parteien für so lange das Recht zur gleichmässigen Vertretung zusprach, als der Konflikt noch nicht endgiltig gelöst sei.
Als in den äussern Bezirken um die Mitte des Sommers Wirren ausbrachen, liess die Schwyzer Regierung Küssnacht militärisch besetzen. Der Vorort berief die Tagsatzung ein, die zwei eidgenössische Kommissäre (Nagel und Schaller) ernannte und zwei Divisionen (11 Bataillone, zwei Batterien, eine Schützenkompagnie und eine Schwadron Kavallerie) aufbot, um den Kanton Schwyz zu besetzen. Dieses kräftige Eingreifen tat seine Wirkung. Es wurde eine dem Volkswillen Rechnung tragende Verfassung ausgearbeitet und vom Schwyzer Volk angenommen, worauf am die Landsgemeinde in Rotenturm das Ergebnis der Abstimmung genehmigte und zugleich eine aus liberalen und gemässigt konservativen Elementen bestehende neue Regierung bestellte. Im folgenden Jahre vermochten aber die Konservativen wieder ans Ruder zu gelangen.
«Die Liberalen wurden aus ihren Stellen beseitigt, die freisinnige Verfassung zwar nicht gestürzt, aber auch nicht ausgeführt.
Die Klagen der Liberalen häuften sich. Schwyz
stellte sich in der Folge an die Spitze der kirchlichen Partei in der innern Schweiz: 1836 wurden ... die
Jesuiten berufen, und von 1835 bis 1842 war Schwyz
Sitz des von Luzern
weggezogenen Nuntius. Gegen
Ende der dreissiger
Jahre kam die innere Gährung zum Ausbruch. In der Benutzung eines Teiles der Allmende im Bezirk Schwyz genossen bisher die
Reichen, welche Hornvieh hielten, einen Vorzug vor den Aermeren, welche nur Klauenvieh (Ziegen, Schafe)
auf die Weiden schickten. Letztere, die „Klauenmänner“, wünschten Aufhebung dieses Vorrechts und völlige Gleichstellung ... Das
ganze Land parteite sich in „Hornmänner“ (Konservative und Klerikale) und „Klauenmänner“ (Liberale). Auf der Maien-Landsgemeinde 1838 in
Rotenturm kam es zu einer tollen Schlägerei: mit Knütteln und Prügeln fielen die „Hornmänner“ über die
„Klauen“ her, und diese mussten das Feld räumen. Inner- und Ausser-Schwyz hielten besondere Landsgemeinden und rüsteten
zum Kampfe»
. Da schritt die Tagsatzung von Neuem ein. «In einer neuen,
unter Aufsicht eidgenössischer Repräsentanten abgehaltenen Landsgemeinde wurde am mit 4478 gegen
4000 Stimmen
die bisherige Regierung bestätigt». Es war dies aber ein Pyrrhussieg der Regierung, der notwendigerweise
zu neuem Bürgerzwist führen musste.
4. Anläufe zur Bundesrevision.
Die um die Zukunft besorgten Geister beschäftigten sich zu jener Zeit vielfach mit dem Gedanken, die Befugnisse der Bundesgewalt zu erweitern. Am brachten die von Zürich unterstützten Vertreter des Thurgaues diese Frage zum erstenmal vor die Tagsatzung, vereinigten aber auf ihren Antrag bloss 9 Stimmen. Im folgenden Jahre sprachen sich dann 13½ Stimmen für eine Revision des Bundesvertrages aus, worauf eine Kommission von 15 Mitgliedern (Ed. Pfyffer, Melchior Hirzel, von Tavel, Zgraggen, Heer, Sidler, Schaller. Munzinger, Baumgartner, von Planta, von Meyenburg, Tanner, Rossi, de Chambrier und Monnard) mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt wurde.
Als Berichterstatter wählte man den Professor Rossi, einen in Genf niedergelassenen und 1819 ins Bürgerrecht aufgenommenen ehemaligen italienischen Flüchtling. Das aus den Beratungen dieser Kommission hervorgegangene Projekt stellte das Prinzip der Trennung der Gewalten auf, sah die Schaffung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden und in Luzern sitzenden ständigen Bundesrates vor, dessen Funktionen mit der Bekleidung einer kantonalen Beamtung für unvereinbar erklärt wurden, schuf ein 9gliedriges Bundesgericht und behielt die aus 44 Abgeordneten (je 2 auf einen Kanton) bestehende Tagsatzung bei.
Eine Klausel regelte die Formen, innerhalb welcher in der Zukunft eine Revision dieser «Bundesurkunde» zu erfolgen hätte. «Den Kantonen wurden Sonderverbindungen untersagt. Freier Verkehr wurde versprochen (doch sollten die Kantone noch Strassengebühren beziehen dürfen); die Zölle sollten der Hauptsache nach an die Grenzen verlegt werden. Ebenso wurde Zentralisierung des Postwesens (mit Entschädigung an die Kantone), des Münzwesens nach französischem System, des Pulverregals und Einheit von Mass und Gewicht nach dem Dezimalsystem beschlossen. Im Militärwesen sollte der Bund mehr Kompetenzen erhalten als bisher, und der höhere Militärunterricht für alle Waffengattungen wurde dem Bunde übertragen, ebenso die erste Instruktion der Rekruten. Freie Niederlassung, Petitionsrecht und Gleichstellung aller Schweizerbürger waren dem Volke versprochen. Die dringendsten Forderungen der entschiedenen Liberalen: Volksvertretung im Bunde, unbedingte Zentralisierung aller materiellen Angelegenheiten, Zentralgewalt mit weitgehenden Befugnissen, Verbot der Militärkapitulationen etc. blieben unberücksichtigt.»
Die Tagsatzung widmete der Beratung dieses Entwurfes 35 Sitzungen und lud dann Ende Mai 1833 die Kantone zur Vernehmlassung ein, worauf sich 12 Grosse Räte oder 3/5 der Eidgenossenschaft zu gunsten des Entwurfes aussprachen. In einigen Kantonen, wie z. B. Luzern, versagte das Volk, das über diese Angelegenheit angefragt werden musste; die Zustimmung zu dem Beschluss seines Grossen Rates. Auf der Seite der Verwerfenden standen auch die Waadt und der Aargau. «Die Trennung in der Eidgenossenschaft wurde durch diese Vorgänge verstärkt».
Im Mai 1835 bildete sich «zur Kräftigung der Einheit, namentlich gegenüber
dem
Auslande und zur Vornahme einer radikalen Bundesreform» ein schweizerischer Nationalverein, der sich später zur schweizerischen
radikalen Partei auswuchs und im Jahr 1848 seine Bestrebungen endlich mit Erfolg gekrönt sehen sollte.
In jene Zeiten geht auch die Gründung der sog. «Jungen Schweiz», zurück, einer Partei, welche durch ihre Angriffslust, den
Mangel an Mässigung bei gewissen ihrer Mitglieder und die alles Mass überschreitende günstige Aufnahme, die sie den fremden
Flüchtlingen ohne Unterschied der Person bereitete, Konflikte zwischen der Eidgenossenschaft und einzelnen
fremden Mächten heraufbeschwören sollte.
5. Konfessionelle Zwistigkeiten. - Badener Artikel.
Als die Regierung von Bern
im Jahr 1832 von der katholischen Geistlichkeit des Berner Jura einen neuen Eid forderte, wandte sich
diese um Rat an den h. Stuhl, der den Eid «unbeschadet der Rechte der Kirche»
gestattete, welche Einschränkung Bern
annahm. Der von der Luzerner Geistlichkeit betr. ihre Stellung zur Frage der Bundesurkunde
konsultierte Bischof Salzmann von Basel
antwortete, dass er in einer rein politischen Angelegenheit nicht Stellung zu nehmen habe.
Andrerseits hatten sich bei einem Teil der katholischen Geistlichkeit unter hauptsächlicher Führung des Konstanzer Generalvikars
Heinrich von Wessenberg, des Luzerner Stadt
pfarrers Thaddäus Müller und, später, des Professors Christoph Fuchs und des
Chorherrn Aloys Fuchs, josephistische Tendenzen geltend zu machen gewusst.
Diese liberalen Anschauungen wurden aber von dem den Jesuiten affiliierten katholischen Volksverein, dessen Organe die Kirchenzeitung und der Waldstätterbote waren, heftig bekämpft. Die Einmischung der katholischen Geistlichkeit in die politischen Streitigkeiten und die Teilnahme der Mönche von Muri am Aargauer Aufstand einerseits 1), sowie andrerseits die Unzufriedenheit der Katholiken mit der Organisation, der einzelne Regierungen ihre Kirche unterziehen wollten, brachten in den katholischen und konfessionell
// 1) Da die Ansichten mit Bezug auf gewisse Fragen konfessioneller Natur weit auseinandergehen und nur schwierig unter sich in Einklang zu bringen sind, machte es uns eine unparteiische Darstellung zur Pflicht, den Standpunkt der katholischen Geschichtsforscher hier in Fussnoten beizufügen. [Redaktion.]
// Das Kloster Muri tadelte diesen durch die tyrannischen Massnahmen verursachten Aufstand, von denen die Katholiken des Freiamtes seit mehreren Jahren betroffen worden waren.
[Abbé Daucourt.] ¶