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abordnete, die den neuen Bundesvertrag vorlegen, dessen Genehmigung verlangen, die förmliche Anerkennung der Neutralität der Schweiz und die Bewilligung einer strategischen Grenze erbitten sollten. Neben den Bundesabgeordneten schickten aber auch noch einzelne Kantone besondere Bevollmächtigte nach Wien, «um für ihre besonderen Interessen bei Fürsten und Diplomaten guten Willen zu machen.» So liessen sich die Waadt, der Aargau, Tessin, St. Gallen und Thurgau durch F. C. de Laharpe und Rengger, Bern, Uri und Zug durch den Ratsherrn Zeerleder, Genf durch Pictet de Rochemont und d'Ivernois, sowie auch Graubünden, Biel, das Bistum Basel und die Thalschaft Veltlin vertreten. Der Abt von St. Gallen begab sich zur Geltendmachung seiner Ansprüche ebenfalls persönlich nach Wien, während der h. Stuhl die Verteidigung seiner Interessen in der Schweiz einem besondern Nuntius übertrug.
Dieser Mangel an Einigkeit musste der schweizerischen Sache mit Notwendigkeit zum Schaden gereichen. Die Besorgnis Genfs und Graubündens vor einer katholischen Majorität in ihrem Lande liess die Versuche, das Veltlin, Chablais und Faucigny der Schweiz anzugliedern, scheitern. Auch die Grenzbereinigungen beschränkten sich nur auf untergeordnete Punkte. Andrerseits gewährleisteten die Mächte die immerwährende Neutralität der Schweiz, in welche später auch noch die Landschaften Chablais und Faucigny mit einbezogen wurden.
Ferner anerkannten die Mächte den unverletzlichen Bestand der Eidgenossenschaft der 19 Kantone, wie er durch die Uebereinkunft vom festgestellt worden war. Wallis, Neuenburg und Genf bildeten dazu drei neue Kantone. Das Dappenthal wurde der Waadt zugesprochen. An Bern kamen die Stadt Biel und das Bistum Basel, dieses aber mit Ausnahme des Bezirkes Arlesheim, den Basel erhielt. Die Gemeinde Le Cerneux-Péquignot wurde dem Kanton Neuenburg (der zugleich preussisches Fürstentum blieb) zugeschlagen.
«In betreff der Abrundung Genfs versprachen die Mächte, sich dafür verwenden zu wollen, dass eine Gebietserweiterung gegen Savoyen hin möglich werde.» Die von Bern und Zürich in England angelegten Gelder wurden diesen beiden Kantonen wieder zur Verfügung gestellt. Dagegen sollten die neuen Kantone Waadt, Aargau und St. Gallen den Kantonen Schwyz, Unterwalden, Glarus, Uri, Zug und Appenzell I. R. eine Summe von 500000 Fr. entrichten, Tessin dem Kanton Uri alljährlich die Hälfte des Zolles der Leventina vergüten, die Waadt den ehemaligen Berner Grundeigentümern im Kanton 300000 Fr. bezahlen, sowie der Fürstabt von St. Gallen und der Fürstbischof von Basel eine jährliche Rente auf Lebenszeit von je 12000 Fr. erhalten, Am 27. Mai erklärte sodann die eidgenössische Tagsatzung die Annahme dieser Beschlüsse des Wiener Kongresses.
Die Savoyer Angelegenheit war von diesem in einem vom 29. März datierten Nachtrag zu seinen Beschlüssen dadurch geregelt worden, dass man die nordsavoyischen Provinzen Faucigny und Chablais in die schweizerische Neutralität miteinschloss. «Alles Land nördlich der Linie von Ugine nach dem Süden des Sees von Annecy, dem See von Bourget bis zur Rhone, sollte in der schweizerischen Neutralität derart inbegriffen sein, dass im Kriegsfall keine Macht bewaffnete Truppen dort halten oder durchziehen lassen sollte und die Eidgenossenschaft dasselbe nach Gutfinden besetzen dürfte.»
Unterdessen war Napoleon von der Insel Elba unvermutet wieder nach Paris zurückgekehrt. Am 15. März weigerte sich die Tagsatzung, dessen Gesandten zu empfangen, indem sie zugleich den in französischen Diensten stehenden Schweizer Regimentern den Befehl zur Heimkehr zukommen liess. Während des nun folgenden Feldzuges gestaltete sich die Sachlage für die Schweiz sehr gefährlich. Um die Grenze zu decken, bot das Land eine Armee von 30000 Mann auf, die unter den Befehl des Generales Bachmann gestellt wurde und den Jura besetzte.
Als nun der die Festung Hüningen kommandierende General Barbanègre im Namen Napoleons, der indessen bereits abgedankt hatte, noch die Stadt Basel brandschatzen wollte und sie zu beschiessen begann, wurde der Platz von einem aus Oesterreichern und Schweizern bestehenden Armeekorps belagert und am genommen und geschleift. Am 7. August fand, nachdem Schwyz seinen Widerstand aufgegeben hatte, in Zürich die feierliche Beschwörung des neuen Bundes statt.
Die Fragen, die vom Wiener Kongress nicht erledigt worden waren, kamen dann auf dem in Paris tagenden neuen Kongress zur Diskussion. Hier schlossen die Verbündeten mit Frankreich am den zweiten Pariserfrieden. Von den 700 Millionen Fr. Kriegsentschädigung, die Frankreich an die Verbündeten bezahlen musste, wurden drei Millionen der Schweiz zugesprochen. «Frankreich versprach ferner, Hüningen nie herzustellen und wenigstens auf eine Entfernung von drei Meilen von Basel keine anderen Befestigungswerke zu errichten; es anerkannte den Einschluss Nordsavoyens in die schweizerische Neutralität und versprach, bei Sardinien sich zu gunsten von Abtretungen an Genf zu verwenden». Im Vertrag von Turin traten dann endlich Sardinien sechszehn links der Rhone und Frankreich sechs rechts der Rhone gelegene Gemeinden, die dem Kanton Genf angegliedert wurden, an die Eidgenossenschaft ab
VI. Erweckung und zunehmende Stärkung des Nationalgefühles.
1. Die Schweiz unter dem Bundesvertrag von 1815.
Der am in Kraft getretene Bundesvertrag war weniger eine eigentliche Verfassung als vielmehr ein lockerer Bund, den die souveränen Kantone der Eidgenossenschaft zum Schutz ihrer gemeinsamen Sicherheit unter sich geschlossen hatten. Die Gewährleistung individueller Freiheiten, die die helvetische Einheitsverfassung ausgesprochen und die Mediationsakte zum Teil noch aufrecht erhalten hatte, war vollständig mit Stillschweigen übergangen. Während heute auf Grund internationaler Verträge jeder Franzose, Engländer, Italiener, Deutsche etc. sich in der Schweiz niederlassen darf und dasselbe Hecht auch jedem Schweizer in jedem der betreffenden fremden Staaten zusteht, war damals die Niederlassung eines Kantonsbürgers in einem der übrigen Kantone bloss geduldet.
Auch die Schweiz musste sich dem reaktionären Winde, der zu jener Zeit durch ganz Europa blies und der politischen wie wirtschaftlichen Entfaltung unseres Landes wenig günstig war, beugen. Die bedauerlichen Lücken, die der Bundesvertrag aufwies, wurden durch besondere Konkordate über Fragen des Verwaltungs-, öffentlichen und Privatrechtes, die einige der vorgeschrittensten Kantone unter sich abschlossen, einigermassen ausgefüllt. Während dieser Epoche fanden verschiedene grosse Unternehmungen allgemeinerer Natur ihre Durchführung, wie der Bau der Strassen Lausanne-Échallens-Yverdon, Neuenburg-Delsberg-Basel, Olten-Hauenstein-Basel, Brunnen-Schwyz-Arth-Wohlenswil, Toggenburg-Rheinthal und diejenige längs dem Südufer des Walensees.
Diesen Verkehrswegen, die die Existenzbedingungen der Bewohner des Mittellandes besser gestalteten, schlossen sich die drei grossen Alpenstrassen über den Splügen (1818-1824), Bernhardin (1819-1823) und Gotthard (1820-1830) an. Da die eidgenössischen Behörden sich nicht in der Lage sahen, Arbeiten von solchem Umfange selbst an Hand zu nehmen oder finanziell zu unterstützen, deckte man die Kosten mit Hilfe von Anleihen, die durch die kantonalen Zölle garantiert wurden.
Der noch unter der Mediationsakte im Jahr 1807 begonnene Linthkanal war 1822 vollendet. Im Jahr 1816 begann man mit den Vorarbeiten zur Trockenlegung des Seelandes und zur Korrektion von Rhein, Landquart, Aare und Sihl. 1823 und 1824 tauchten auf dem Genfer- und dem Bodensee die ersten Dampfschiffe auf, denen sich die Dampfschiffahrt auf dem Langen-, Zürich-, Neuenburger- und Vierwaldstättersee anschloss.
Es standen damals zwei auf dem Wege des Konkordates geregelte Münzsysteme in Kraft: dasjenige der nördlichen und östlichen Kantone Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell und Thurgau, dessen Grundlage der in Süddeutschland übliche Gulden bildete, und dasjenige der Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Solothurn, Basel und Waadt mit dem (alten) Schweizerfranken zu zehn Batzen. Die zehn übrigen Kantone hatten jeder ihren besondern Münzfuss. Endgiltig geregelt wurde die Münzfrage erst im Jahre 1850. Auch das Postwesen, sowie Mass und Gewicht waren zum Teil durch Konkordate vereinheitlicht, doch ¶
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nur in ganz ungenügender Weise. Eine traurige Berühmtheit haben die Jahre 1816 und 1817 durch die Hungersnot erlangt, die damals ganz Zentraleuropa heimsuchte. Um dem Elend zu steuern, mussten besondere Massnahmen getroffen werden. So kauften die Regierungen der Kantone Waadt, Freiburg, Basel, Graubünden etc. mit Hilfe von öffentlichen Subskriptionen beträchtliche Mengen von Korn im Ausland an, welche Operationen durch die Beihilfe einiger Grosskapitalisten erleichtert wurde, indem z. B. Theodor Rivier dem Kanton Waadt die Summe von 300000 alten Franken (= 450000 Franken heutiger Währung) lieh.
Die schwierige Lage, in der sich die Schweiz befand, veranlassten tausende von Personen zur Auswanderung nach Amerika. In den Nachbarstaaten machten sich schutzzöllnerische Anwandlungen geltend. Während das lombardisch-venetische Königreich, Piemont und Oesterreich ihre Zollansätze erhöhten, behielt auch das monarchische Regiment in Frankreich das von Napoleon eingeführte Prohibitivsystem bei. Ein Glück war es daher, dass sich das Grossherzogtum Baden entgegenkommender zeigte und durch Aufhebung der Durchgangsgebühren den Erzeugnissen der schweizerischen industriellen und gewerblichen Tätigkeit eine Absatzpforte öffnete. Da Frankreich auf seinem starren Prohibitivsystem beharrte, schlossen sich Baiern, Württemberg, Baden, Hessen und die Schweiz zum gemeinsamen Vorgehen gegen den französischen Zolltarif zusammen. Am beschloss die Tagsatzung mit 13½ gegen 8½ Stimmen einen Kampftarif, der aber nur in den annehmenden Kantonen in Wirksamkeit trat, sodass sein Erfolg kein durchgreifender war.
Aus dieser Sackgasse kam die Schweiz nur dank dem guten Willen Württembergs und Badens heraus, welche Staaten durch Vertrag von 1826 ihren Durchgangsverkehr nach Norddeutschland, Holland, Russland und Amerika erleichterten, wofür sie ihrerseits Massnahmen zur Erleichterung des Durchgangsverkehrs von Deutschland Italien traf. Nach der Vollendung der Strasse über den Splügen begann Oesterreich, sich entgegenkommender zu zeigen, und auch Frankreich änderte nach dem Sturz der Bourbonen seine ablehnende Haltung.
Die kantonalen Zölle legten dem Binnenhandel der Schweiz selbst erhebliche Schwierigkeiten in den Weg, denen ein von 14 Kantonen im Jahr 1830 abgeschlossenes Konkordat teilweise abzuhelfen versuchte.
Alter Ueberlieferung getreu, beeilten sich die meisten Kantone, mit den fremden Staaten Militärkapitulationen einzugehen. So verpflichtete sich Neuenburg am zur Stellung eines Jägerbataillones an den König von Preussen und Bern am zur Stellung eines Regimentes von 2000 Mann an die Niederlande. Auch Zürich, Graubünden, Schwyz, Appenzell, Tessin, Unterwalden, Solothurn und Luzern unterzeichneten 1816 mit den Niederlanden Kapitulationen für drei Regimenter. Im selben Jahre schlossen 17 Kantone mit Frankreich eine Kapitulation für die Rekrutierung von sechs Regimentern.
Einzig Basel und Glarus beteiligten sich nicht an solchen Militärverträgen. 1825 und 1829 schlossen 10 Kantone Kapitulationen mit dem Königreich beider Sizilien, und 1832 schuf der h. Stuhl zwei Fremdenregimenter, die zum grössern Teil aus Schweizern bestanden. Mit Berücksichtigung der ältern, aber immer noch giltigen Kapitulationen mit Spanien und Piemont, sowie der im Solde Englands stehenden Schweizer Soldaten, kann gesagt werden, dass zu einer gegebenen Zeit mehr als 30000 Schweizer unter fremden Fahnen standen, während die Bevölkerung der Schweiz sich damals auf bloss 1700000 Seelen, d. h. also die Hälfte der heutigen Volkszahl belief. Diese Verträge mit den fremden Mächten fanden sowohl in der Schweiz als im Auslande bald Widerspruch, sodass die Kapitulationen mit den Niederlanden 1828, mit Frankreich 1830 und mit Neapel 1859 nicht mehr erneuert wurden, bezw. erloschen.
Laut dem Bundesvertrag war nicht, wie heute, jeder Schweizerbürger zugleich auch wehrpflichtig, indem sich die Kantone bloss verpflichtet sahen, zum gemeinsamen Bundesheer ein Kontingent im Verhältnis von 2% ihrer Einwohnerzahl zu stellen, was eine Gesamtstärke des eidgenössischen Heeres von 33758 Mann ausmachte. Diesem ersten Aufgebot hatte die Tagsatzung von 1816 noch eine gleich starke Reserve angegliedert, so dass das eidgenössische Heer 67516 Mann mit 104 Kanonen und 3127 Pferden zählte. Im Jahr 1818 schuf man einen eidgenössischen Generalstab, an dessen Spitze ein Generalmajor, ein Artillerieinspektor und ein Kriegskommissar standen, während ihm ausserdem noch 29 Obersten und Oberstleutnants, sowie 24 Offiziere von geringerem Grad angehörten.
Die militärische Ausbildung lag in den Händen der Kantone. Die Bewaffnung der Infanterie und Kavallerie, sowie die Ausrüstung sämtlicher Milizen fiel jedem einzelnen Mann zur Last, der hierin im Falle des Unvermögens von seiner Gemeinde unterstützt wurde. In mehr als einem Kanton war aber allen denjenigen die Heirat verboten, die die ihnen gemachten Vorschüsse noch nicht zurückbezahlt hatten. Die Notwendigkeit, die Ausbildung der Offiziere zu vereinheitlichen, führte die Tagsatzung 1819 zur Schaffung einer Zentralmilitärschule, die unter die Leitung des Obersten Göldlin von Tiefenau gestellt wurde, welchem G. H. Dufour und Sal. Hirzel als Instruktoren für die Genietruppen, bezw. die Artillerie zur Seite standen. In diese Zentralschule wurden 300 Offiziere und 150 Unteroffiziere einberufen. 1820 fand in Wohlen im Aargau ein eidgenössisches «Uebungslager» statt, an dem sich 2500 Mann aus verschiedenen Kantonen beteiligten und das vom Obersten Giuguer de Prangins befehligt war. Seither folgten sich diese Truppenzusammenzüge, die als Vorläufer unserer heutigen Manöver gelten können, alle zwei Jahre (Bière, Schwarzenbach, Thun etc.). Dazu arbeitete man auch einheitliche Exerzierreglemente aus.
Im Jahr 1821 legte Oberst Dufour den Plan zu einer Befestigung der strategisch wichtigen Stellung von Saint Maurice vor, mit der aber erst 10 Jahre später Ernst gemacht wurde. 1822 begann man mit den ersten Triangulationsarbeiten, die der später nach General Dufour benannten eidgenössischen Karte als Grundlage dienten.
Das Jahr 1831 bot der Schweiz Gelegenheit, die Fortschritte, die sie in ihrer Militärorganisation gemacht, zu verwerten. Als sich nämlich damals im Mailändischen, in Piemont und in Frankreich Truppenbewegungen ¶