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jener die Existenz der neugeschaffenen Kantone in Frage stellen liess, Kaiser Alexander dagegen, auf Bitten von Laharpe hin, dieselbe verteidigte. Am 17. Dezember stellte sich vor Basel ein österreichischer Parlamentär ein, um den Platzkommandanten von Herrenschwand zu einer Unterredung nach Lörrach einzuladen. Hier eröffnete dann am 19. Dezember der österreichische General Langenau dem schweizerischen Offizier, dass der Einmarsch in die Schweiz beschlossen sei und mit einem Heer von 130000 Mann erfolgen werde, worauf dann Feldmarschall Bubna in der Nacht vom 20./21. tatsächlich in Basel einzog.
Der Durchzug des österreichischen Heeres «dauerte bis nach Mitte Januar. Die einen rückten über Basel und durchs Pruntrut, die andern über Solothurn und Neuenburg, wieder andere über Schaffhausen, Zürich, Bern und Neuenburg. Im ganzen hielten sie gute Mannszucht, wiewohl einzelne Unordnungen nicht zu vermeiden waren. Schwer wurden namentlich die Kantone Basel und Schaffhausen mitgenommen. Basel wusste sich in seiner Not fast nicht zu helfen; Mitte Januar waren beinahe alle Vorräte aufgezehrt, und die Regierung erliess einen dringenden Hilferuf an die Tagsatzung. Auf der ganzen Rheinlinie von Schaffhausen bis Basel herrschte grosser Mangel. Die Einquartierungslasten wollten kein Ende nehmen, und Pferde und Zugvieh wurden beständig von den Fremden gebraucht. Drei Monate lang dauerte die Verlegenheit und Not; dann kamen erst noch schlimme Nachwehen durch das sich verbreitende Lazaretfieber, welches in solchem Grade überhandnahm, dass in kurzem kein Arzt mehr dienstfähig war.»
Die Folgen dieses Durchzuges für das Verfassungsleben waren schwerwiegender Natur: Neuenburg, Wallis und Genf wurden frei; der Tessin kam wieder an die Eidgenossenschaft; Bern, Solothurn, Freiburg und Luzern richteten das Patrizierregiment wieder auf. Unter dem Einfluss des Waldshuter Komite und durch den von Metternich gesandten Freiherrn von Senfft-Pilsach im geheimen ermuntert, arbeiteten die Berner Reaktionäre sogar darauf hin, die Kantone Aargau und Waadt wieder unter Berns Oberhoheit zu bringen, vermochten diesen Plan aber nicht durchzusetzen. Da berief der Vorort Zürich unter dem Landammann von Reinhard eine ausserordentliche Tagsatzung ein, die am 27. Dezember zusammentrat und am die durch Napoleon gegebene Vermittlungsakte für erloschen erklärte. Am gleichen Tag wurde ferner noch beschlossen, dass die Ausarbeitung einer neuen Verfassung so rasch als möglich an Hand genommen und auch die neugeschaffenen Kantone zur Mitwirkung zugelassen werden sollten.
Ferner solle Zürich vorläufig die Leitung der eidgenössischen Angelegenheiten beibehalten. Diesen Beschlüssen stimmten 17 Kantone bei, während sich Bern und Graubünden ablehnend verhielten. Unterdessen hatte der Grosse Rat des Kantons Bern schon am 23. Dezember die Mediationsakte als nicht mehr zu Recht bestehend erklärt und seine Befugnisse in die Hand des Grossen und Kleinen Rates der Stadt als der rechtmässigen Behörden gelegt. Am 24. Dezember nahmen die Ueberlebenden des alten Patriziates von der Macht Besitz und taten den Regierungen der Waadt und des Aargaues sofort zu wissen, dass sie Kassen, Zeughäuser, Rechnungen etc. den neuen Machthabern zur Verfügung zu stellen hätten. Zugleich luden sie ihre einstigen Untertanen ein, den Truppen der verbündeten Mächte gute Aufnahme zu gewähren.
Die aargauische und Waadtländer Regierung trafen daraufhin energische Massnahmen und überreichten der Tagsatzung einen in würdigem Tone gehaltenen Protest gegen dieses Ansinnen. Der General Bubna, der im Auftrage Metternichs am 26. Dezember nach Lausanne gekommen war, überzeugte sich rasch von der Unmöglichkeit, die Herrschaft Berns wieder herzustellen. Von hier wandte er sich dann mit seinen Truppen nach Genf, welche Stadt der Präfekt des Departementes Leman schon am 25. verlassen hatte, da er sich hier nicht mehr sicher fühlte. Es bildete sich mit Des Arts, Lullin, Saladin, Pictet und Micheli eine provisorische Regierung, die vom französischen General Jordy den Rückzug seiner Garnison von 1500 Mann forderte, was denn auch ohne Widerstand bewerkstelligt wurde. Als Bubna am 31. Dezember mit 12000 Oesterreichern in Genf einzog, fand er die Tore der Stadt von den Genfer Milizen besetzt.
Am wurde in Graubünden durch einen Staatsstreich die alte bündnerische Verfassung von 1792 wieder hergestellt. Am 8. Februar fand in Solothurn, am 14. Januar in Freiburg und am 23. Februar in Luzern unter dem Schutz der fremden Bajonette die Wiederaufrichtung des Patrizierregimentes statt. Die mit allen Mitteln auf die Erreichung ihres Zweckes hinarbeitenden Berner Patrizier bemühten sich um den Beistand der Urkantone, welche ihrerseits mit dem Ansuchen um Vergrösserung ihres Gebietes an die Tagsatzung gelangten, was die Existenz des Kantons St. Gallen in Frage stellte. Den neuen Kantonen standen aber als entschiedene und treue Verbündete Zürich, Schaffhausen, Basel und Appenzell zur Seite.
8. Der Bundesvertrag von 1815. - Anerkennung der Neutralität der Schweiz durch den Wiener Kongress.
Die Tagsatzung beauftragte eine aus Reinhard, Reding und Heer bestehende Kommission mit der Ausarbeitung des neuen Bundesvertrages, der ihr am vorgelegt wurde. Diese 26 Artikel umfassende Vorlage zielte eher auf ein blosses Bündnis der Kantone untereinander als auf eine einheitliche Verfassung ab und überging alle die individuellen Rechte des Bürgers, die die unitarische Verfassung festgehalten hatte und auch die Mediationsakte noch zum Teil durchblicken liess, vollständig mit Stillschweigen.
Der Widerstand der aristokratischen Kantone liess sie scheitern. Die Schweiz sah sich in zwei nahezu gleich starke Lager geschieden, deren jedes seine besondere Tagsatzung hatte, von denen die eine unter Bürgermeister Hans von Reinhard in Zürich, die andere unter dem Schultheissen Rüttimann in Luzern ihre Sitzungen hielt. Gegen Ende März kam dann eine Annäherung zu stande und wurde dank den Bemühungen der fremden Diplomaten in der Schweiz, des russischen Gesandten Capodistria und des österreichischen Gesandten von Lebzeltern, der Sonderbund der Urkantone nebst Solothurn, Freiburg und Luzern aufgelöst. Am 31. März verstand sich dann auch Bern, durch die Erklärung der Alliierten, «dass sie nur der neunzehnörtigen Eidgenossenschaft ihre Anerkennung gewähren würden.» bewogen, dazu, die allgemeine eidgenössische Tagsatzung zu beschicken. Am trat dann diese vereinigte neunzehnörtige Tagsatzung in Zürich zusammen. Am verlangte Neuenburg seine Aufnahme in die Eidgenossenschaft, worauf am 2. und 10. Mai auch Genf und Wallis das nämliche Gesuch stellten.
Die Aufnahme dieser neuen Kantone wurde bis nach Annahme der auszuarbeitenden neuen Verfassung aufgeschoben, doch sandte man unterdessen ein Freiburger Bataillon nach Genf, das hier eine begeisterte Aufnahme fand. Am 10. Mai legte die Tagsatzungskommission einen neuen Verfassungsentwurf vor, der aber das nämliche Schicksal fand wie sein Vorgänger. Der Widerstand der reaktionären Kantone rief einer scharfen Note von Seiten der Ministerien Englands, Russlands und Oesterreichs (13. August). Die Mächte «bedauerten die Trennung und führten aus, dass dieser Zwiespalt die Eidgenossenschaft zu einer Null herabdrücke. Ob sie keinen besseren Gebrauch von ihrem Selbstbestimmungsrecht machen könne? Nein! So tief könne die Eidgenossenschaft nicht gesunken sein!» Diese Mahnung tat ihre Wirkung, und «schon am 8. September stimmten alle Kantone, mit Ausnahme von Schwyz und Nidwalden, dem veränderten Bundesverfassungsentwurf zu. Es folgte noch der Beschluss, Wallis, Neuenburg und Genf nach deren eigenem Begehren als Kantone in den Bund aufnehmen zu wollen, und dann zeigte man mit Befriedigung den fremden Mächten an, dass die Konstituierung der Schweiz zur Vollendung gelangt sei.» Die neue Verfassung enthielt 15 Artikel und schränkte die Kompetenzen der Tagsatzung, sowie die Befugnisse der zentralen Gewalt erheblich ein. An Stelle eines einzigen «Vorortes» traten drei Kantonsregierungen (Zürich, Bern und Luzern), denen abwechselnd die Leitung der eidgenössischen Angelegenheiten überbunden werden sollten.
Am 3. Oktober trat in Wien ein Kongress der Grossmächte zusammen, an den die Tagsatzung den Bürgermeister Reinhard von Zürich, den Staatsrat von Montenach von Freiburg und den Bürgermeister Wieland von Basel ¶
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abordnete, die den neuen Bundesvertrag vorlegen, dessen Genehmigung verlangen, die förmliche Anerkennung der Neutralität der Schweiz und die Bewilligung einer strategischen Grenze erbitten sollten. Neben den Bundesabgeordneten schickten aber auch noch einzelne Kantone besondere Bevollmächtigte nach Wien, «um für ihre besonderen Interessen bei Fürsten und Diplomaten guten Willen zu machen.» So liessen sich die Waadt, der Aargau, Tessin, St. Gallen und Thurgau durch F. C. de Laharpe und Rengger, Bern, Uri und Zug durch den Ratsherrn Zeerleder, Genf durch Pictet de Rochemont und d'Ivernois, sowie auch Graubünden, Biel, das Bistum Basel und die Thalschaft Veltlin vertreten. Der Abt von St. Gallen begab sich zur Geltendmachung seiner Ansprüche ebenfalls persönlich nach Wien, während der h. Stuhl die Verteidigung seiner Interessen in der Schweiz einem besondern Nuntius übertrug.
Dieser Mangel an Einigkeit musste der schweizerischen Sache mit Notwendigkeit zum Schaden gereichen. Die Besorgnis Genfs und Graubündens vor einer katholischen Majorität in ihrem Lande liess die Versuche, das Veltlin, Chablais und Faucigny der Schweiz anzugliedern, scheitern. Auch die Grenzbereinigungen beschränkten sich nur auf untergeordnete Punkte. Andrerseits gewährleisteten die Mächte die immerwährende Neutralität der Schweiz, in welche später auch noch die Landschaften Chablais und Faucigny mit einbezogen wurden.
Ferner anerkannten die Mächte den unverletzlichen Bestand der Eidgenossenschaft der 19 Kantone, wie er durch die Uebereinkunft vom festgestellt worden war. Wallis, Neuenburg und Genf bildeten dazu drei neue Kantone. Das Dappenthal wurde der Waadt zugesprochen. An Bern kamen die Stadt Biel und das Bistum Basel, dieses aber mit Ausnahme des Bezirkes Arlesheim, den Basel erhielt. Die Gemeinde Le Cerneux-Péquignot wurde dem Kanton Neuenburg (der zugleich preussisches Fürstentum blieb) zugeschlagen.
«In betreff der Abrundung Genfs versprachen die Mächte, sich dafür verwenden zu wollen, dass eine Gebietserweiterung gegen Savoyen hin möglich werde.» Die von Bern und Zürich in England angelegten Gelder wurden diesen beiden Kantonen wieder zur Verfügung gestellt. Dagegen sollten die neuen Kantone Waadt, Aargau und St. Gallen den Kantonen Schwyz, Unterwalden, Glarus, Uri, Zug und Appenzell I. R. eine Summe von 500000 Fr. entrichten, Tessin dem Kanton Uri alljährlich die Hälfte des Zolles der Leventina vergüten, die Waadt den ehemaligen Berner Grundeigentümern im Kanton 300000 Fr. bezahlen, sowie der Fürstabt von St. Gallen und der Fürstbischof von Basel eine jährliche Rente auf Lebenszeit von je 12000 Fr. erhalten, Am 27. Mai erklärte sodann die eidgenössische Tagsatzung die Annahme dieser Beschlüsse des Wiener Kongresses.
Die Savoyer Angelegenheit war von diesem in einem vom 29. März datierten Nachtrag zu seinen Beschlüssen dadurch geregelt worden, dass man die nordsavoyischen Provinzen Faucigny und Chablais in die schweizerische Neutralität miteinschloss. «Alles Land nördlich der Linie von Ugine nach dem Süden des Sees von Annecy, dem See von Bourget bis zur Rhone, sollte in der schweizerischen Neutralität derart inbegriffen sein, dass im Kriegsfall keine Macht bewaffnete Truppen dort halten oder durchziehen lassen sollte und die Eidgenossenschaft dasselbe nach Gutfinden besetzen dürfte.»
Unterdessen war Napoleon von der Insel Elba unvermutet wieder nach Paris zurückgekehrt. Am 15. März weigerte sich die Tagsatzung, dessen Gesandten zu empfangen, indem sie zugleich den in französischen Diensten stehenden Schweizer Regimentern den Befehl zur Heimkehr zukommen liess. Während des nun folgenden Feldzuges gestaltete sich die Sachlage für die Schweiz sehr gefährlich. Um die Grenze zu decken, bot das Land eine Armee von 30000 Mann auf, die unter den Befehl des Generales Bachmann gestellt wurde und den Jura besetzte.
Als nun der die Festung Hüningen kommandierende General Barbanègre im Namen Napoleons, der indessen bereits abgedankt hatte, noch die Stadt Basel brandschatzen wollte und sie zu beschiessen begann, wurde der Platz von einem aus Oesterreichern und Schweizern bestehenden Armeekorps belagert und am genommen und geschleift. Am 7. August fand, nachdem Schwyz seinen Widerstand aufgegeben hatte, in Zürich die feierliche Beschwörung des neuen Bundes statt.
Die Fragen, die vom Wiener Kongress nicht erledigt worden waren, kamen dann auf dem in Paris tagenden neuen Kongress zur Diskussion. Hier schlossen die Verbündeten mit Frankreich am den zweiten Pariserfrieden. Von den 700 Millionen Fr. Kriegsentschädigung, die Frankreich an die Verbündeten bezahlen musste, wurden drei Millionen der Schweiz zugesprochen. «Frankreich versprach ferner, Hüningen nie herzustellen und wenigstens auf eine Entfernung von drei Meilen von Basel keine anderen Befestigungswerke zu errichten; es anerkannte den Einschluss Nordsavoyens in die schweizerische Neutralität und versprach, bei Sardinien sich zu gunsten von Abtretungen an Genf zu verwenden». Im Vertrag von Turin traten dann endlich Sardinien sechszehn links der Rhone und Frankreich sechs rechts der Rhone gelegene Gemeinden, die dem Kanton Genf angegliedert wurden, an die Eidgenossenschaft ab
VI. Erweckung und zunehmende Stärkung des Nationalgefühles.
1. Die Schweiz unter dem Bundesvertrag von 1815.
Der am in Kraft getretene Bundesvertrag war weniger eine eigentliche Verfassung als vielmehr ein lockerer Bund, den die souveränen Kantone der Eidgenossenschaft zum Schutz ihrer gemeinsamen Sicherheit unter sich geschlossen hatten. Die Gewährleistung individueller Freiheiten, die die helvetische Einheitsverfassung ausgesprochen und die Mediationsakte zum Teil noch aufrecht erhalten hatte, war vollständig mit Stillschweigen übergangen. Während heute auf Grund internationaler Verträge jeder Franzose, Engländer, Italiener, Deutsche etc. sich in der Schweiz niederlassen darf und dasselbe Hecht auch jedem Schweizer in jedem der betreffenden fremden Staaten zusteht, war damals die Niederlassung eines Kantonsbürgers in einem der übrigen Kantone bloss geduldet.
Auch die Schweiz musste sich dem reaktionären Winde, der zu jener Zeit durch ganz Europa blies und der politischen wie wirtschaftlichen Entfaltung unseres Landes wenig günstig war, beugen. Die bedauerlichen Lücken, die der Bundesvertrag aufwies, wurden durch besondere Konkordate über Fragen des Verwaltungs-, öffentlichen und Privatrechtes, die einige der vorgeschrittensten Kantone unter sich abschlossen, einigermassen ausgefüllt. Während dieser Epoche fanden verschiedene grosse Unternehmungen allgemeinerer Natur ihre Durchführung, wie der Bau der Strassen Lausanne-Échallens-Yverdon, Neuenburg-Delsberg-Basel, Olten-Hauenstein-Basel, Brunnen-Schwyz-Arth-Wohlenswil, Toggenburg-Rheinthal und diejenige längs dem Südufer des Walensees.
Diesen Verkehrswegen, die die Existenzbedingungen der Bewohner des Mittellandes besser gestalteten, schlossen sich die drei grossen Alpenstrassen über den Splügen (1818-1824), Bernhardin (1819-1823) und Gotthard (1820-1830) an. Da die eidgenössischen Behörden sich nicht in der Lage sahen, Arbeiten von solchem Umfange selbst an Hand zu nehmen oder finanziell zu unterstützen, deckte man die Kosten mit Hilfe von Anleihen, die durch die kantonalen Zölle garantiert wurden.
Der noch unter der Mediationsakte im Jahr 1807 begonnene Linthkanal war 1822 vollendet. Im Jahr 1816 begann man mit den Vorarbeiten zur Trockenlegung des Seelandes und zur Korrektion von Rhein, Landquart, Aare und Sihl. 1823 und 1824 tauchten auf dem Genfer- und dem Bodensee die ersten Dampfschiffe auf, denen sich die Dampfschiffahrt auf dem Langen-, Zürich-, Neuenburger- und Vierwaldstättersee anschloss.
Es standen damals zwei auf dem Wege des Konkordates geregelte Münzsysteme in Kraft: dasjenige der nördlichen und östlichen Kantone Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell und Thurgau, dessen Grundlage der in Süddeutschland übliche Gulden bildete, und dasjenige der Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Solothurn, Basel und Waadt mit dem (alten) Schweizerfranken zu zehn Batzen. Die zehn übrigen Kantone hatten jeder ihren besondern Münzfuss. Endgiltig geregelt wurde die Münzfrage erst im Jahre 1850. Auch das Postwesen, sowie Mass und Gewicht waren zum Teil durch Konkordate vereinheitlicht, doch ¶