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überlassen musste. Am 13. August begannen die Feindseligkeiten von neuem, worauf Masséna dem General Korsakoff am 25. September vor Zürich eine entscheidende Niederlage beibrachte. Seinen Sieg benutzte er dazu, den Städten Basel, Zürich und St. Gallen ungeheure Kriegssteuern aufzuerlegen.
Das Wallis versuchte noch einmal einen Aufstand, der aber von General Xaintrailles grausam unterdrückt wurde. Die Schweiz war erschöpft, so dass das französische Direktorium seine Truppen, die unser Land nicht mehr zu unterhalten vermochte, nach Italien sandte. Der Abzug der fremden Truppen und der Sturz des Direktoriums in Frankreich am 18. Brumaire brachte unserm Land das Ende der Diktatur Laharpes. Am siegte die von Bonaparte unterstützte Partei der Gemässigten mit Dolder, Savary, Glayre etc. über die Draufgänger, die sich selbst als die Patrioten bezeichneten, ob. Alle Ausnahmegesetze und -massregeln wurden widerrufen und der Geistlichkeit, die bisher der Armut preisgegeben war, wieder der Schutz und der Beistand der Behörden zu teil. Die Notwendigkeit, neue Finanzquellen zu eröffnen, führte zur Wiedereinführung der Abgaben und Gefälle, welche Massregel den Patrioten einen willkommenen Vorwand zur Agitation gab und im Waadtland zum Aufstand der sog. Burla-papey (Papierverbrenner) führte.
Die eidgenössischen Wahlen brachten der Reihe nach die Unitarier (Rengger, Stapfer, Kuhn) und die Föderalisten (Reding) ans Staatsruder. Als diese letztern am durch einen Staatsstreich gestürzt wurden, erhoben sich die Gemässigten und verjagten unter der Anführung von Rudolf von Erlach die unitarische Regierung aus Bern, die sich nun nach Lausanne flüchtete und dann eiligst nach Savoyen hinüber retten wollte. Da legte sich Bonaparte ins Mittel, indem er plötzlich als Vermittler (Médiateur) zwischen den hadernden Parteien auftrat. «Der Schritt des ersten Konsuls wirkte wie ein Blitz aus heiterem Himmel: die Truppen zerstreuten sich, und die helvetische Regierung jubelte, ohne zu bedenken, dass diese ihre „Rettung“ dem Raub der schweizerischen Selbständigkeit gleichkomme.»
6. Die Schweiz unter der Mediationsakte.
Auf den Ruf des ersten Konsuls trat am in Paris die sog. Helvetische Konsulta, eine Abordnung von einigen sechzig Notabilitäten, die vom Senat und den Kantonen delegiert worden und in der Mehrzahl Unitarier, d. h. Anhänger der Einheitsverfassung waren, zusammen. Nach zahlreichen Beratungen redigierte Bonaparte selbst den Text der unter dem Namen der Mediationsakte (oder Vermittlungsakte) bekannten neuen Verfassung, den er am den Delegierten der Konsulta übergab, indem er zugleich Louis d'Affry zum ersten Landammann der Schweiz ernannte und ihn beauftragte, diese neue Verfassung in der Schweiz in Kraft zu setzen.
Trotz ihres fremden Ursprunges fand die Mediationsakte in der Schweiz eine gute Aufnahme. Sie erwies sich als eine glückliche Vermittlung zwischen den Ideen des alten Regimentes und denen der Revolution und entschied sich für keine der bestehenden politischen Parteien. Die Eidgenossenschaft erhielt wiederum den Namen «Schweiz» und bestand nun aus 19 Staaten, indem sich den 13 alten «Orten» als neue Kantone Graubünden, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt und Tessin anschlossen.
Eine aus 19 Abgeordneten bestehende Tagsatzung, an der die sechs Kantone mit mehr als 100000 Einwohnern (Bern, Zürich, Waadt, St. Gallen, Aargau und Graubünden) doppelte Stimme hatten, vertrat die Nation. Der oberste Beamte des Landes, der den Titel des Landammannes der Schweiz führte, die Tagsatzung präsidierte und die Eidgenossenschaft in ihren Beziehungen nach Aussen vertrat, wurde der Reihe nach von sechs Kantonen gestellt, nämlich Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern. Als Landammänner amteten während dieser Zeit Ludwig von Affry, Rudolf von Wattenwil, Peter Glutz-Ruchti, Andreas Merian, Hans von Reinhard, Vinzenz Rüttimann, Heinrich Grimm von Wartenfels und Peter Burckhardt (Affry, Wattenwil und Reinhard zweimal nach je sechsjähriger Unterbrechung). Dem Landammann stand ein auf zwei Jahre gewählter und stets wieder wählbarer Kanzler zur Seite, welches Amt während langer Jahre, 1803-1830, vom Juristen Mousson aus Morges, der gleichsam die eidgenössischen Geschäfte in sich verkörperte, bekleidet wurde.
Unter der Herrschaft der Mediationsakte erholte sich die Schweiz wieder allmählig von den heftigen Stössen, die sie so lange Zeit erschüttert hatten. Es war eine Zeit der Ruhe und des Fortschrittes, während welcher sich die Kantone im Innern zu festigen vermochten. Politisch war freilich die Schweiz zum Vasallenstaat Frankreichs geworden. Ihre Neutralität stand bloss auf dem Papier und hing vom guten Willen Frankreichs ab. Zehn Jahre lang entging sie einem Einmarsch fremder Truppen, musste dafür aber drückende Lasten tragen.
Eine von Frankreich aufgezwungene Militärkapitulation verpflichtete sie, vier stets vollzählige und freiwillig angeworbene Regimenter von je 4000 Mann zu stellen, welches Kontingent angesichts der damaligen kleinen Bevölkerungsziffer unseres Landes mit dessen Kraft in keinem Verhältnis stand. Um den Anforderungen der Rekrutierung genügen zu können, leerte man die Gefängnisse und wurden alle schlechten Elemente zwangsweise zum Militärdienst gepresst.
Das Jahr 1804 zeichnet sich durch einen Aufstand der Zürcher Landschaft aus, der wegen des zu hohen Ansatzes der Loskaufssummen der Zehnten und Grundzinse ausbrach (Bockenkrieg). 1805 zwang der Krieg zwischen Frankreich und den verbündeten Mächten die Schweiz, ihre Rheingrenze militärisch zu besetzen. Einer geplanten Reorganisation des Wehrwesens der Schweiz widersetzte sich Napoleon, der sich 1806 von Preussen das strategisch wichtige Fürstentum Neuenburg, das er dem Marschall Berthier verlieh, abtreten liess.
Das Wallis war gegen seinen eigenen Willen von der Schweiz abgetrennt und im Jahr 1802 als besonderes Staatswesen konstituiert worden. Am kam eine vom Marschall Berthier befehligte Armee aus Italien über den Grossen St. Bernhard und hielt sich dann im Rhonethal auf, worauf der Moniteur am verkündete, dass das Wallis unter dem Namen des Département du Simplon mit Frankreich vereinigt worden sei. Das folgende Jahr besetzte Napoleon trotz dem Widerspruch des Landammannes von Wattenwil auch den Kanton Tessin mit französischen Truppen. Im Jahr 1812 willigte dann der Kaiser ein, die Zahl der Bataillone der Schweizerregimenter auf drei herabzusetzen, was ungefähr der Stellung von insgesamt 12600 Mann gleichkam.
Während der ganzen Regierungszeit Napoleons hatten Handel, Industrie und Gewerbe der Schweiz unter den von Napoleon zum Schutze der französischen Interessen getroffenen Zollmassregeln viel zu leiden. Die Erzeugnisse der schweizerischen Handarbeit wurden bei der Ausfuhr nach Frankreich und Italien mit hohen Schutzzöllen belegt. Da unser Land die für seine Industrie notwendigen Rohmaterialien aus dem Ausland nicht zu beziehen vermochte, sahen sich tausende von Arbeitern ohne Beschäftigung.
Frankreich zwang die Schweiz ferner zur Teilnahme an der Kontinentalsperre, so dass auch dem Handel unseres Landes seine Betätigung nach Aussen grosse Schwierigkeiten sich in den Weg stellten. Ganze Landstriche gingen ihres bisherigen Broterwerbes verlustig. Alle diese misslichen Umstände hätten unrettbar den finanziellen und wirtschaftlichen Ruin der Schweiz nach sich gezogen, wenn nicht Napoleons Sturz dem Gang der Ereignisse eine andere Wendung gegeben hätte.
7. Einmarsch der Alliierten in die Schweiz. - Aufhebung der Mediationsakte.
Nach dem in der Schlacht bei Leipzig (18./19. Oktober 1813) erfochtenen Sieg, der der Vorherrschaft Frankreichs ein Ende machte, schickten sich die preussischen, russischen und österreichischen Armeen zum Rheinübergang an. Am 18. November erklärte die Tagsatzung die Neutralität der Schweiz, bot 12000 Mann auf, um die Rheingrenze zu besetzen, und zog ihre Beteiligung an der Kontinentalsperre zurück. Napoleon anerkannte die Neutralität der Schweiz, die für ihn von grossem Wert war. Da schmiedete eine Anzahl Patrizier (das sog. Waldshuter Komite), an denen «der ganze Umschwung zur Neuzeit spurlos vorübergegangen zu sein» schien, ein Komplot, um mit Hilfe der Verbündeten die alte Zeit wieder aufleben zu lassen. Sie wandten sich zu diesem Zwecke an Metternich. Die Höfe von Oesterreich und Russland waren aber nicht einig, indem ¶
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jener die Existenz der neugeschaffenen Kantone in Frage stellen liess, Kaiser Alexander dagegen, auf Bitten von Laharpe hin, dieselbe verteidigte. Am 17. Dezember stellte sich vor Basel ein österreichischer Parlamentär ein, um den Platzkommandanten von Herrenschwand zu einer Unterredung nach Lörrach einzuladen. Hier eröffnete dann am 19. Dezember der österreichische General Langenau dem schweizerischen Offizier, dass der Einmarsch in die Schweiz beschlossen sei und mit einem Heer von 130000 Mann erfolgen werde, worauf dann Feldmarschall Bubna in der Nacht vom 20./21. tatsächlich in Basel einzog.
Der Durchzug des österreichischen Heeres «dauerte bis nach Mitte Januar. Die einen rückten über Basel und durchs Pruntrut, die andern über Solothurn und Neuenburg, wieder andere über Schaffhausen, Zürich, Bern und Neuenburg. Im ganzen hielten sie gute Mannszucht, wiewohl einzelne Unordnungen nicht zu vermeiden waren. Schwer wurden namentlich die Kantone Basel und Schaffhausen mitgenommen. Basel wusste sich in seiner Not fast nicht zu helfen; Mitte Januar waren beinahe alle Vorräte aufgezehrt, und die Regierung erliess einen dringenden Hilferuf an die Tagsatzung. Auf der ganzen Rheinlinie von Schaffhausen bis Basel herrschte grosser Mangel. Die Einquartierungslasten wollten kein Ende nehmen, und Pferde und Zugvieh wurden beständig von den Fremden gebraucht. Drei Monate lang dauerte die Verlegenheit und Not; dann kamen erst noch schlimme Nachwehen durch das sich verbreitende Lazaretfieber, welches in solchem Grade überhandnahm, dass in kurzem kein Arzt mehr dienstfähig war.»
Die Folgen dieses Durchzuges für das Verfassungsleben waren schwerwiegender Natur: Neuenburg, Wallis und Genf wurden frei; der Tessin kam wieder an die Eidgenossenschaft; Bern, Solothurn, Freiburg und Luzern richteten das Patrizierregiment wieder auf. Unter dem Einfluss des Waldshuter Komite und durch den von Metternich gesandten Freiherrn von Senfft-Pilsach im geheimen ermuntert, arbeiteten die Berner Reaktionäre sogar darauf hin, die Kantone Aargau und Waadt wieder unter Berns Oberhoheit zu bringen, vermochten diesen Plan aber nicht durchzusetzen. Da berief der Vorort Zürich unter dem Landammann von Reinhard eine ausserordentliche Tagsatzung ein, die am 27. Dezember zusammentrat und am die durch Napoleon gegebene Vermittlungsakte für erloschen erklärte. Am gleichen Tag wurde ferner noch beschlossen, dass die Ausarbeitung einer neuen Verfassung so rasch als möglich an Hand genommen und auch die neugeschaffenen Kantone zur Mitwirkung zugelassen werden sollten.
Ferner solle Zürich vorläufig die Leitung der eidgenössischen Angelegenheiten beibehalten. Diesen Beschlüssen stimmten 17 Kantone bei, während sich Bern und Graubünden ablehnend verhielten. Unterdessen hatte der Grosse Rat des Kantons Bern schon am 23. Dezember die Mediationsakte als nicht mehr zu Recht bestehend erklärt und seine Befugnisse in die Hand des Grossen und Kleinen Rates der Stadt als der rechtmässigen Behörden gelegt. Am 24. Dezember nahmen die Ueberlebenden des alten Patriziates von der Macht Besitz und taten den Regierungen der Waadt und des Aargaues sofort zu wissen, dass sie Kassen, Zeughäuser, Rechnungen etc. den neuen Machthabern zur Verfügung zu stellen hätten. Zugleich luden sie ihre einstigen Untertanen ein, den Truppen der verbündeten Mächte gute Aufnahme zu gewähren.
Die aargauische und Waadtländer Regierung trafen daraufhin energische Massnahmen und überreichten der Tagsatzung einen in würdigem Tone gehaltenen Protest gegen dieses Ansinnen. Der General Bubna, der im Auftrage Metternichs am 26. Dezember nach Lausanne gekommen war, überzeugte sich rasch von der Unmöglichkeit, die Herrschaft Berns wieder herzustellen. Von hier wandte er sich dann mit seinen Truppen nach Genf, welche Stadt der Präfekt des Departementes Leman schon am 25. verlassen hatte, da er sich hier nicht mehr sicher fühlte. Es bildete sich mit Des Arts, Lullin, Saladin, Pictet und Micheli eine provisorische Regierung, die vom französischen General Jordy den Rückzug seiner Garnison von 1500 Mann forderte, was denn auch ohne Widerstand bewerkstelligt wurde. Als Bubna am 31. Dezember mit 12000 Oesterreichern in Genf einzog, fand er die Tore der Stadt von den Genfer Milizen besetzt.
Am wurde in Graubünden durch einen Staatsstreich die alte bündnerische Verfassung von 1792 wieder hergestellt. Am 8. Februar fand in Solothurn, am 14. Januar in Freiburg und am 23. Februar in Luzern unter dem Schutz der fremden Bajonette die Wiederaufrichtung des Patrizierregimentes statt. Die mit allen Mitteln auf die Erreichung ihres Zweckes hinarbeitenden Berner Patrizier bemühten sich um den Beistand der Urkantone, welche ihrerseits mit dem Ansuchen um Vergrösserung ihres Gebietes an die Tagsatzung gelangten, was die Existenz des Kantons St. Gallen in Frage stellte. Den neuen Kantonen standen aber als entschiedene und treue Verbündete Zürich, Schaffhausen, Basel und Appenzell zur Seite.
8. Der Bundesvertrag von 1815. - Anerkennung der Neutralität der Schweiz durch den Wiener Kongress.
Die Tagsatzung beauftragte eine aus Reinhard, Reding und Heer bestehende Kommission mit der Ausarbeitung des neuen Bundesvertrages, der ihr am vorgelegt wurde. Diese 26 Artikel umfassende Vorlage zielte eher auf ein blosses Bündnis der Kantone untereinander als auf eine einheitliche Verfassung ab und überging alle die individuellen Rechte des Bürgers, die die unitarische Verfassung festgehalten hatte und auch die Mediationsakte noch zum Teil durchblicken liess, vollständig mit Stillschweigen.
Der Widerstand der aristokratischen Kantone liess sie scheitern. Die Schweiz sah sich in zwei nahezu gleich starke Lager geschieden, deren jedes seine besondere Tagsatzung hatte, von denen die eine unter Bürgermeister Hans von Reinhard in Zürich, die andere unter dem Schultheissen Rüttimann in Luzern ihre Sitzungen hielt. Gegen Ende März kam dann eine Annäherung zu stande und wurde dank den Bemühungen der fremden Diplomaten in der Schweiz, des russischen Gesandten Capodistria und des österreichischen Gesandten von Lebzeltern, der Sonderbund der Urkantone nebst Solothurn, Freiburg und Luzern aufgelöst. Am 31. März verstand sich dann auch Bern, durch die Erklärung der Alliierten, «dass sie nur der neunzehnörtigen Eidgenossenschaft ihre Anerkennung gewähren würden.» bewogen, dazu, die allgemeine eidgenössische Tagsatzung zu beschicken. Am trat dann diese vereinigte neunzehnörtige Tagsatzung in Zürich zusammen. Am verlangte Neuenburg seine Aufnahme in die Eidgenossenschaft, worauf am 2. und 10. Mai auch Genf und Wallis das nämliche Gesuch stellten.
Die Aufnahme dieser neuen Kantone wurde bis nach Annahme der auszuarbeitenden neuen Verfassung aufgeschoben, doch sandte man unterdessen ein Freiburger Bataillon nach Genf, das hier eine begeisterte Aufnahme fand. Am 10. Mai legte die Tagsatzungskommission einen neuen Verfassungsentwurf vor, der aber das nämliche Schicksal fand wie sein Vorgänger. Der Widerstand der reaktionären Kantone rief einer scharfen Note von Seiten der Ministerien Englands, Russlands und Oesterreichs (13. August). Die Mächte «bedauerten die Trennung und führten aus, dass dieser Zwiespalt die Eidgenossenschaft zu einer Null herabdrücke. Ob sie keinen besseren Gebrauch von ihrem Selbstbestimmungsrecht machen könne? Nein! So tief könne die Eidgenossenschaft nicht gesunken sein!» Diese Mahnung tat ihre Wirkung, und «schon am 8. September stimmten alle Kantone, mit Ausnahme von Schwyz und Nidwalden, dem veränderten Bundesverfassungsentwurf zu. Es folgte noch der Beschluss, Wallis, Neuenburg und Genf nach deren eigenem Begehren als Kantone in den Bund aufnehmen zu wollen, und dann zeigte man mit Befriedigung den fremden Mächten an, dass die Konstituierung der Schweiz zur Vollendung gelangt sei.» Die neue Verfassung enthielt 15 Artikel und schränkte die Kompetenzen der Tagsatzung, sowie die Befugnisse der zentralen Gewalt erheblich ein. An Stelle eines einzigen «Vorortes» traten drei Kantonsregierungen (Zürich, Bern und Luzern), denen abwechselnd die Leitung der eidgenössischen Angelegenheiten überbunden werden sollten.
Am 3. Oktober trat in Wien ein Kongress der Grossmächte zusammen, an den die Tagsatzung den Bürgermeister Reinhard von Zürich, den Staatsrat von Montenach von Freiburg und den Bürgermeister Wieland von Basel ¶