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mit sich nach Paris. Diese Ausschreitungen und Uebergriffe riefen einer allgemeinen
Missbilligung und sind auch selbst von
einigen französischen Schriftstellern an den Pranger gestellt worden.
3. Der helvetische Einheitsstaat.
«In seinen Fall riss Bern
,
das Bollwerk der schweizerischen Aristokratie, auch die ganze
übrige Schweiz.»
Brune ward zum Diktator der Schweiz und schuf 1) eine rhodanische Republik mit den Kantonen
Leman,
Saane und
Broye,
Oberland, Wallis
und Tessin;
2) eine helvetische Republik mit dem grössern Teil der alten Eidgenossenschaft und 3)
die Republik des Tellgaues mit den Urkantonen. «Dieser
Plan stand jedoch nur auf
dem Papier; von allen
Seiten erhoben
sich Proteste; leicht war ja der Hintergedanke herauszulesen, dass durch die Teilung eine Einverleibung in Frankreich vorbereitet
werden könnte.» Am 28. März verliess
Brune, der mit seiner Division nach Italien versetzt worden war, Bern
in einer dem alt-Schultheissen
von
Mülinen gehörenden Kalesche, worauf
der Oberbefehl der französischen Truppen in der Schweiz an
den General
Schauenburg überging.
Als Zivilkommissär stand neben ihm Lecarlier, dessen Sekretär Rapinat sich durch seine Uebergriffe und Habgier einen bösen
Namen gemacht hat. Die ersten Verfügungen des französischen Diktators schlossen alle Mitglieder der ehemaligen Regierungen
von den öffentlichen Aemtern aus, überbanden den Unterhalt der französischen Truppen dem Volk und
untersagten jegliche Diskussionen über die projektierte helvetische Verfassung, die ohne alle Abänderung genehmigt werden
sollte. Dieses unverschämte und alle früher gemachten Versprechungen einfach zu Schanden machende Vorgehen verletzte die
Gefühle der
Eidgenossen aufs
tiefste und flösste ihnen einen grossen Widerwillen gegen das neue Regiment ein.
So lagen die Verhältnisse, als die Abgeordneten am in
Aarau zur Nationalversammlung zusammentraten
und die neue einheitliche Verfassung annahmen. An dieser Versammlung nahmen bloss die Abgeordneten der Kantone Bern
.
Luzern,
Basel,
Schaffhausen,
Oberland, Solothurn,
Saane und
Broye,
Leman und Aargau
teil. Der Name «Schweiz» wurde durch «Helvetien»
und der Ausdruck «Eidgenossenschaft» durch «Republik»
ersetzt, indem man die «eine und unteilbare helvetische Republik (République
helvétique une et indivisible)» schuf.
Das Gebiet der alten Eidgenossenschaft wurde zerstückelt und in Kantone oder Verwaltungs- und Wahlbezirke eingeteilt. «Die
Verfassung bestimmte ursprünglich deren zweiundzwanzig: die Kantone Wallis,
Leman (Waadt),
Freiburg,
Bern
,
Solothurn,
Basel,
Aargau,
Luzern,
Unterwalden, Uri,
Bellinzona,
Lugano,
Rätien
(das zwar vorderhand nur eingeladen wurde, der helvetischen Republik beizutreten),
Sargans (mit
Rheinthal,
Sax,
Gams,
Werdenberg,
Gaster,
Uznach,
Rapperswil und
March), Glarus,
Appenzell,
Thurgau,
St. Gallen,
Schaffhausen,
Zürich
,
Zug
(mit Stadt und
Grafschaft
Baden und den freien Aemtern), Schwyz
(mit
Gersau,
Einsiedeln und den
Höfen). Durch die Abtrennung des
Oberlandes von Bern
erhöhte sich die Zahl auf
dreiundzwanzig Kantone. (Bereits von der Schweiz
abgetrennt und daher nicht zu der helvetischen Republik gehörig waren: die Bündner Untertanenlande, das Bistum Basel,
Biel, Mülhausen,
Genf;
Neuenburg
stand in keiner Verbindung mehr mit Helvetien). Später fand (nach Unterwerfung der Urkantone) eine Reduktion
auf
neunzehn Kantone statt. Man sieht
schon aus einer Anzahl Benennungen, wie sehr die geschichtliche Entwicklung mit Absicht
verwischt wurde. Alle diese neuen Kantone behielten auch nicht einen Funken der alten Souveränetät; sie bildeten innerhalb
des Ganzen nur das, was heute ein Bezirk innerhalb eines Kantons: Sie selbst teilten sich wieder in Distrikte.»
An der
Spitze des ganzen Landes standen ein Senat und eine Deputiertenkammer
(Grosser
Rat), deren Mitglieder von den Kantonen
ernannt wurden, sowie ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Direktorium, dem vier Minister beigegeben waren, und endlich
ein oberster Gerichtshof für ganz Helvetien.
Jeder Kanton erhielt einen Statthalter oder Präfekten, eine Verwaltungskammer von 5 Mitgliedern und ein Kantonsgericht von 13 Mitgliedern. Den einzelnen Distrikten war ein Unterpräfekt vorgesetzt und ein Bezirksgericht beigegeben. Diese schematische und schablonenhafte Organisation unterlag noch während der kurzen Dauer der helvetischen Verfassung mehrfachen Abänderungen. Im Uebrigen enthielt die Verfassung mehrere für die damalige Zeit noch verfrühte, aber nicht verdienstlose Grundbestimmungen, die in anderer Form auch in die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 wieder Eingang gefunden haben.
Die ersten
Wahlen brachten Männer an die
Spitze des Staatswesens, die sich durch ihren massvollen Charakter empfahlen die
Direktoren Lukas Legrand, Maurice Glayre, Viktor Oberlin, Alfons Pfyffer und Ludwig Bay, die sich als
Minister die Bürger Ludwig Bégos, Albrecht
Rengger, Philipp Albrecht Stapfer, Franz Bernhard
Meyer von
Schauensee, Hans Konrad
Finsler und Repond zugesellten. «Fast durchweg haben sich diese Minister»,
die übrigens wie die Direktoren nicht lange im Amte blieben, «durch ihr wohltätiges
Wirken ein bleibendes Verdienst erworben, weit mehr als die Direktoren.»
Am drang zwischen Mittag und ein Uhr unversehens eine 1600 Mann starke Truppenabteilung durch drei verschiedene
Tore in Genf
ein, welche Stadt nun während 15 Jahren, d. h. bis zum Sturze
Napoleons, französisch bleiben sollte. Da die Urkantone
Uri,
Schwyz
und
Unterwalden, sowie Glarus
und Zug
sich an der Nationalversammlung in
Aarau nicht beteiligt halten, ergriff General
Schauenburg unverzüglich Massregeln, um sie zur Anerkennung der vom französischen Direktorium im Namen der
Freiheit auf
gedrungenen
Verfassung zu zwingen. Am 21. April verlegte er sein Hauptquartier nach Luzern
und am 28. April nach Zürich
.
Am 30. April erlitten
die
Glarner bei
Wollerau und am 1. Mai bei
Lachen eine Niederlage. Am 2. Mai erfochten die
Schwyzer unter der Führung von Alois
von Reding bei Rotenturm und
Sattel glänzende Erfolge über die Franzosen. Damit war die alteidgenössische Ehre gerettet,
doch vermochten die
Waldstätte den allzu ungleichen Kampf nicht mehr länger fortzusetzen. Um dem grausamen
Todeskampf und den schrecklichen Ausschreitungen der französischen Soldateska ein Ende zu machen, schloss Reding einen Waffenstillstand
ab. Am 4. Mai erklärte sodann die Landsgemeinde zu Schwyz
die Anerkennung und den Beitritt zur helvetischen Republik. «Der
Kapitulation von Schwyz
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schlossen sich Uri,
Glarus,
Zug
und Unterwalden an Nidwalden
jedoch nur mit unwilliger Zögerung. Auch St. Gallen,
Appenzell
und Sargans wurden besetzt und ergaben sich." Nun
war noch das Wallis
zu unterwerfen. Am 7. Mai zogen die Ober Walliser in Masse das Rhonethal hinab und verjagten die provisorische Regierung,
die sich in Sitten gebildet hatte, erlagen aber am 17. Mai bei Pfin den gegen sie ausgesandten Truppen, worauf
ihr Land entwaffnet,
verwüstet und zur Erlegung einer Kriegssteuer gezwungen wurde.
4. Erhebung der Waldstätte.
Die helvetische Verfassung wurde in den meisten Kantonen ohne Schwierigkeiten beschworen. Wo diese Huldigung auf
Opposition stiess, sandte Schauenburg Truppen hin. In den Waldstätten, wo die Priester dem Volke vorstellten, die Religion
sei in Gefahr, waren zahlreiche Bürger auf
Widerstand bedacht. Diese Partei der Unzufriedenen wurde stets mächtiger, da
sich das helvetische Direktorium ausser stande sah, die Schweizerbürger gegen die Ausschreitungen der französischen Soldateska
wirksam zu schützen.
Das von dem auf
rührerischen Geiste benachrichtigte Direktorium traf militärische Massregeln. In Nidwalden
traten am 18., 20., 22. und 24. August
nacheinander
vier Landsgemeinden zusammen, von deren nach Aarau gesandten Abgeordneten das Direktorium die bedingungslose Unterwerfung
Nidwaldens verlangte. Da weigerte sich dessen eine letzte Landsgemeinde. Um der Situation endlich
Herr zu werden, sandte General Schauenburg zwölf Infanteriebataillone, zwei Schwadronen Husaren und eine Batterie gegen Nidwalden
aus,
mit welchen Truppen er auf
zahlreichen Nachen über die Stanser Bucht des Vierwaldstättersees setzte.
Aber die Nidwaldner liessen sich durch dieses gewaltige Truppenaufgebot in ihrem Widerstand nicht abschrecken. Am 9. April eröffnete
Schauenburg den allgemeinen
Angriff, der ihm nach hartnäckiger Gegenwehr und blutigem Kampf den Sieg brachte.
«Von allen Seiten wälzten sich die fremden Sieger wie ein Strom gegen Stans, das stundenlang beschossen und endlich genommen
wurde ... Die tapfern Einwohner kämpften bis zum letzten Blutstropfen. Mit Knütteln, Aexten und Sensen bewaffnet, stritten
Weiber und Mädchen an des
Gatten, an des Vaters Hand. Die Wut der Franzosen kannte keine Grenzen. Sie erwürgten Frauen,
Greise, Kinder in der Wiege; scheusslich war die Schlächterei. Stans und die umliegenden Dörfer wurden angezündet; Rauch
und Flammen stiegen aus den Wohnungen empor. Als am Abend das Fechten ein Ende nahm, glich Nidwalden
einem ungeheuern
Grabe, aus welchem schwarzer Rauch emporstieg...» Selbst Schauenburg bewunderte den Mut und die Widerstandskraft der Gegner.
«Es war der heisseste Tag, den ich je gesehen», schrieb er ans Direktorium.
Er gab sofort Befehl, dass das Rauben und Plündern eingestellt und den Leuten das geraubte Vieh wieder
herausgegeben werde. Um der ersten Not zu steuern, liess er unter das Volk auch Lebensmittel verteilen.
5. Die Schweiz unter der helvetischen Verfassung.
Nun hatten die Anhänger der Einheit ihr Ziel erreicht. Das Direktorium war aber zu schwach, um durchgreifende Reformen an Hand zu nehmen, da die Ueberflutung mit fremden Truppen das Land hatte verarmen lassen. Immerhin verdankt man den helvetischen Behörden doch eine Reihe von nützlichen Massregeln: es wurden die Gewerbefreiheit gewährt, die Folter, Zehnten und Grundzinse abgeschafft, gemischte Ehen gestattet etc. Mit dem Eintritt von Ochs und Laharpe in das Direktorium, die am Bay und Pfyffer ersetzten, gewann die oberste helvetische Behörde allmählig einen tyrannischen und anspruchsvollen Charakter. Gegen Ende 1798 forderte Frankreich von der Schweiz das Aufgebot einer Truppenmacht von 18000 Mann.
Im Jahr 1799 brach der Krieg zwischen Frankreich und den alliierten Mächten von neuem aus und wurde die Schweiz zum Tummelplatz der grossen fremden Armeen. Am 4./5. Juni schlug der Erzherzog Karl vor den Mauern Zürichs die unter dem Oberbefehl von Masséna stehenden Franzosen. Doch sah sich der österreichische General infolge der Eifersucht seines Bruders, des Kaisers Franz II., und des russischen Hofes, sowie durch Intriguen aller Art gehemmt, ausser stande, seinen Sieg auszunutzen, sodass er mit Masséna einen zweimonatlichen Waffenstillstand abschliessen und die weitere Führung des Feldzuges den russischen Generalen ¶