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letztere in der Tat den Ausschlag gegeben hat, ist aber doch zu bedenken, dass in der Schweiz schon seit langer Zeit eine geheime Unzufriedenheit unter der Asche glimmte, die nur den geeigneten Augenblick ersehnte, um in Flammen aufzuschlagen. Die Schweiz war in moralischer, politischer und sozialer Hinsicht gesunken.
Zuerst brach in Genf eine revolutionäre Bewegung aus, die im Jahr 1738 das Eingreifen von Bern, Zürich und Frankreich nach sich zog. Die nämlichen Stände sahen sich dann bei Anlass des Zwistes zwischen den sog. «Représentants» (die gegen die Verdammung der Ansichten Rousseau's durch den Senat protestiert hatten) und den «Négatifs» (die jenen das Recht bestritten, ihre Klagen vor den «Conseil général» zu bringen) 1768 neuerdings zur Vermittlung und Friedensstiftung veranlasst. Im Jahr 1781 brach eine neue Revolution aus, die gegen Ende 1782 ebenfalls einer Vermittlung von Seiten Berns, Frankreichs und Sardiniens rief.
Diesmal brachen alle bisherigen demokratischen Errungenschaften zusammen, indem das aristokratische Regiment in der Stadt wiederhergestellt wurde unter gleichzeitiger Verkündigung einer Amnestie, von der aber die glühendsten Patrioten sich ausgeschlossen sahen. Diese wandten sich nach Paris, wo sie mit Brissot und Mirabeau in Verbindung traten. 1789 beschloss dann der Genfer Rat, die Verbannten wieder heimzurufen. Als die Revolution in Frankreich zum siegreichen Durchbruch gekommen war und die Armeen der französischen Republik in Savoyen eindrangen, besetzten Zürcher und Berner Truppen die Stadt Genf, zogen aber wieder ab, nachdem sich Frankreich zur Wahrung von deren Unabhängigkeit verpflichtet hatte.
Nun fiel die Stadt aber in die Gewalt von revolutionären Klubs, wie der Grille, der Sans Culottes, der Marseillais, des Grand Club und der Montagnards, die vom französischen Residenten Soulavie unterstützt wurden. 1794 liess sich im Rathaus das Revolutionsgericht nieder, das mehrere Todesurteile fällte. Der Sturz Robespierre's gebot dann dem Treiben der Terroristen Einhalt, ihr Gericht wurde aufgelöst und die Ruhe in der Stadt wiederhergestellt.
Während der Jahre 1781 und 1782 war Freiburg der Schauplatz einer politischen Bewegung, die nach ihrem Führer, dem Major Niklaus Chenaux, die Chenaux'sche Revolution genannt wird und von Berner Truppen unterdrückt wurde. Infolge einer Vermittlung der Regierungen von Bern, Solothurn und Luzern gewährte das Freiburger Patriziat dem Volk einige Zugeständnisse, wies aber die Mehrzahl der Volksbegehren ab und sandte mehrere Aufständige auf die Galeeren oder in die Verbannung.
Die Genfer und Freiburger Verbannten, wie du Roveray, Clavières, Reybaz und Dumont einerseits und Rey, Castella und Guisolan andrerseits wurden in Paris mit offenen Armen empfangen. Sie gründeten hier zusammen mit einigen unzufriedenen Waadtländern wie Perdonnet, Reynier und Boinod den sog. Club helvétique oder Schweizerklub, der bald nahe an die 300 Mitglieder zählte. Mehrere dieser Männer erwarben sich um die Förderung der freiheitlichen Bewegung in der Schweiz wirkliche Verdienste, indem sie durch ihre Agitation und Publikationen auf das Volk einwirkten und den Umschwung der staatlichen Verhältnisse in der Heimat vorbereiteten. Sie suchten namentlich auch, die revolutionäre Gesinnung unter den in Frankreichs Sold stehenden Schweizer Truppen zu verbreiten, die sich aber in ihrer Gesamtheit nicht verführen liessen, sondern ganz im Gegenteil zu ihrem Eide und ihrer Fahne standen und sich am durch ihre heldenmütige Haltung auszeichneten. Einzig das Regiment Châteauvieux trat zum Volke über und nahm an einer ganzen Reihe von Ausschreitungen teil.
Im Waadtland hielten die Bauern treu zu ihrer Berner Obrigkeit, wenn sie auch die Nachricht von der Abschaffung der Zehnten in Frankreich nicht mit Gleichgiltigkeit aufnahmen. Das Patriziat und die Adeligen hatten den Ehrgeiz, eine besondere Rolle zu spielen, wollten aber an der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung und an ihren Vorrechten nicht rütteln lassen. Diese Verschiedenheit in den politischen Ansichten stellte sich zusammen mit der Rivalität, die zwischen den Bürgern und den Adeligen bestand, einem gemeinsamen Vorgehen hemmend in den Weg.
Der Einfluss der vom Schweizerklub entwickelten Tätigkeit machte sich aber doch geltend, trotzdem die Berner Obrigkeit strenge Massregeln ergriff, um die Verbreitung der revolutionären Schriften zu unterdrücken. Da richtete Frédéric César de Laharpe, der damals als Erzieher des Kronprinzen Alexander in Russland weilte, am an de Polier, A. de Laharpe und H. Monod einen offenen Brief, in welchem er diese Männer aufforderte, folgende Begehren zu stellen:
1) Einsetzung einer besondern Kommission, die die politischen Freiheiten und Rechte des Waadtlandes zusammenstellen sollte;
2) Wiedereinberufung der Waadtländer Ständeversammlung;
3) vollständige politische Gleichstellung aller Bürger, inbegriffen die Zulassung Aller zur Staatsverwaltung.
Zur selben Zeit war zwischen den Waadtländern und dem Senat von Bern inbetreff des Strassenunterhaltes, des Wasserbauwesens, der Forst- und Salinenverwaltung, sowie ganz besonders der Stellung der Waadtländer Offiziere in den fremden Diensten Streit ausgebrochen, zu dessen Verfechtern sich namentlich die Räte der Städte Morges, Moudon, Yverdon, Nyon, Aubonne, Cossonay und Rolle aufwarfen.
Aehnliche Symptome von Unzufriedenheit machten sich auch im Wallis geltend, wo im August und September 1790 in Martigny, im Val d'Illiez und in Saint Maurice Unruhen ausbrachen. Die Landgemeinden der Waadt protestierten gegen die Vorrechte der Grundherren und wurden dabei durch die Advokaten Monod und Cart unterstützt, die ihnen ein gemeinsames Vorgehen zum Zweck der Wiedereinberufung der Ständeversammlung anrieten. Daraufhin verfügte der Senat von Bern die Vornahme einiger Reformen, indem er zugleich den Berner Bürgern anempfahl, sich den Waadtländern gegenüber weniger stolz und hochmütig zu verhalten.
Ein Zufall rief neue Unruhen hervor. Als zwischen dem Herrn von Carouge, von Diesbach, und den Bauern der Gegend anlässlich des Bezuges des Zehntens von der Kartoffelernte ein Streit ausgebrochen war, wurde der Pfarrer Martin in Mézières der Parteinahme für die Bauern beschuldigt, am verhaftet, dann aber freigesprochen und wieder in alle seine Rechte eingesetzt Die Aufregung, die dieses Ereignis im Waadtland hervorrief, legte sich aber nicht wieder. Am veranstalteten die Waadtländer Patrioten im Landhaus Les Jordils ob Ouchy ein Bankett, dem ein Schützenfest zum Vorwande diente, das aber in Wirklichkeit eine Gedenkfeier des Bastillesturmes sein sollte.
Männer aller Bevölkerungsklassen - Grundbesitzer, Militärs, Advokaten, Aerzte, Geistliche, Finanzleute, Kaufleute und Handwerker - nahmen daran teil und feierten, durch feurige Reden begeistert, den Sieg der Freiheit in Frankreich. Am folgenden Tage vereinigten sich die Schützen und Patrioten von Morges, Lausanne, Aubonne und Nyon in Rolle, um den neuen Ideen ihre Huldigung darzubringen. Es taten sich bei diesen Anlässen besonders hervor Amédée de Laharpe, Herr von Les Uttins, der Landesleutnant Rosset, der Buchhändler Durand, Muller de la Mothe, der Advokat Miéville u. A. Rasch und grausam war Berns Rache.
Die Regierung liess ein 6000 Mann starkes Armeekorps mit 60 Kanonen in die Waadt einrücken und bestellte eine besondere Kriminalkommission, welche die hervorragendsten Veranstalter der Kundgebungen vom 14. und 15. Juli gefangen nehmen liess und dann entweder zu Stubenarrest oder zu Gefängnisstrafen von 4, 5, 6 und bis auf 25 Jahre verurteilte. Amédée de Laharpe wurde sogar zum Tode verurteilt, entkam aber glücklich nach Frankreich, wo er sich im Militärdienst bis zum Divisionsgeneral emporschwang, als welcher er 1796 in der Schlacht bei Lodi einen glorreichen Tod fand.
Der Revolutionswind wehte auch im Fürstbistum Basel, wo die Untertanen des Bischofes schon seit 1785 vergeblich die Zusammenberufung einer Ständeversammlung verlangt hatten, die dann endlich im Jahr 1791 wirklich erfolgte. Ein Jahr später besetzte der General Custine das Land, worauf die jurassischen Patrioten, seines Beistandes sicher, die Rauracische Republik ausriefen, welcher neue Staat sich aber nicht lange halten sollte, da er schon am unter dem Namen des ¶
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Département du Mont Terrible an Frankreich angegliedert und endlich im Jahr 1800 dem Département du Haut Rhin einverleibt wurde.
Die freiheitlichen Ideen, die sich in Frankreich Bahn gebrochen hatten, fanden ihren Widerhall auch an den Ufern des Zürichsees. Hier machte sich der Hafner Heinrich Neeracher zum Wortführer des Volkes. Er wurde zusammen mit dem Chirurgen Pfenninger und dem Seckelmeister Stapfer zur Seele der Bewegung. Die Forderungen des Volkes gründeten sich hier auf den Waldmannischen Spruchbrief von 1525, von dem die Führer eine Kopie entdeckt hatten, sowie auf eine 1532 in Kappel geschlossene Uebereinkunft.
Die Regierung wies aber diese Forderungen ab und verlangte von Bern militärische Hilfe, worauf sie am das Dorf Stäfa mit Truppen besetzen liess. Seckelmeister Bodmer von Stäfa und Seckelmeister Fierz von Küsnacht, die als die eigentlichen Führer der Opposition galten, wurden zum Tode verurteilt, dann aber zu langjähriger Zuchthausstrafe begnadigt, während 251 ihrer Gesinnungsgenossen mehr als 300000 Franken Busse bezahlen und dazu noch die Kosten des Militäraufgebotes tragen mussten.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts stand an der Spitze der Fürstabtei St. Gallen der milde Abt Beda, ein aufgeklärter und freisinniger Prälat, dessen Mässigung und klugem Auftreten es gelang, den auch hier zum Ausbruch reifen Aufstand zu verhindern. Dagegen musste sein Nachfolger, der im Jahr 1796 gewählte Abt Pankraz, der durch sein hochmütiges Wesen den Bürgerkrieg entfachte, nach Deutschland fliehen.
Es war unvermeidlich, dass alle republikanischen Staatswesen der Eidgenossenschaft den Fehler büssen mussten, den sie damit begangen hatten, dass sie eine Untertanenklasse geschaffen, anstatt alle ihre Landschaften der Vorteile der Freiheit teilhaftig werden zu lassen. Auf das Verlangen der Thalschaft Veltlin hin entschloss sich die Bündner Tagsatzung im Jahr 1793 zur Gewährung von bestimmten Freiheiten. Die grossen Siege, die Bonaparte eben in Oberitalien erfochten hatte, machten die Leute des Veltlin kühner.
Sie riefen die Vermittlung des ersten Konsul an, der von den rätischen Bünden forderte, ihren Untertanen im Veltlin die völlige politische Gleichberechtigung zu gewähren. Als diese Forderung abgewiesen wurde, vereinigte Bonaparte das Veltlin und die Grafschaften Bormio und Chiavenna mit der eben von ihm gegründeten Zisalpinischen Republik (1797). Beinahe hätten auch die ennetbirgischen Vogteien des Tessin dieses Schicksal geteilt, doch gelang es einer eidgenössischen Gesandtschaft, Bonaparte zur Nachgibigkeit zu stimmen und damit diejenigen Landschaften, welche heute den Kanton Tessin bilden, der Schweiz zu erhalten.
Während dieser ganzen aufgeregten Epoche war es der Schweiz immer gelungen, ihre Neutralität zu wahren. Von 1792 bis 1797 war in Basel eine ständige Garnison unterhalten worden, und als 1796 ein Teil der Armee des Generales Moreau vom Erzherzog Karl auf Schweizerboden herübergedrängt wurde, konnten diese Truppen entwaffnet, die Verwundeten verpflegt und die Leute wieder in ihre Heimat entlassen werden. Da die Neutralität der Schweiz einen grossen Abschnitt der französischen Grenzen deckte, fand Frankreich natürlich seinen Vorteil darin, dieselbe zu respektieren.
Der französische Gesandte Barthélemy verstand es durch sein Wohlwollen und sein vorsichtiges Auftreten, alle Grenzkonflikte zu vermeiden. Als er 1797, zum Mitglied des Direktoriums gewählt, die Schweiz verliess, hielt mit seinen Nachfolgern zugleich auch ein anderer Geist Einzug. Bonaparte's Tronbesteigung gab nämlich der ganzen Sachlage eine andere Wendung. Der neue Herrscher war schon seit dem Herbst 1797 im Prinzip entschlossen, unser Land militärisch zu besetzen, weshalb er denn auch sorgfältig darauf sah, dass die Schweiz in den Frieden von Campo Formio nicht miteingeschlossen wurde. Er sandte den durch seine Teilnahme an der Revolution Hollands bereits bekannt gewordenen Mengaud als Geschäftsträger in die Schweiz und gab ihm den Auftrag, die Wege für einen Bruch zu ebnen, für welchen ein Vorwand sich ja leicht finden lassen sollte.
2. Die helvetische Revolution.
Die Waadtländer, die mit der 1536 erfolgten Eroberung ihres Landes zu Untertanen Berns geworden, verband kein rechtliches Band mit der Eidgenossenschaft, weshalb sie bei Anlass von Verletzungen ihrer althergebrachten Freiheiten nicht an die eidgenössische Tagsatzung um Hilfe und Schutz gelangen konnten. Nach den 1791 zu Tage getretenen Unabhängigkeitsbestrebungen hätte einiges Nachgeben den Patrioten gegenüber genügt, um den sich vorbereitenden Sturm zu beschwören. Da dies nicht geschehen, sahen sich die Gemässigten bald in den Hintergrund gedrängt und von den heftigsten und glühendsten Freiheitsfreunden überflügelt. Zu dieser Zeit war es, da Frédéric César de Laharpe, der ehemalige Erzieher des Kaisers Alexander von Russland, bei Bonaparte vorstellig wurde und ihn darum ersuchte, von Bern zu verlangen, dass es 1) die seinem Vetter, dem eben auf dem Schlachtfelde von Lodi gefallenen General Amédée de Laharpe, dessen Witwe und Kinder mittellos waren, konfiszierten Güter wieder zurückstelle und 2) den verbannten Waadtländern die Rückkehr in ihre Heimat gestatte.
Bern ging auf eine hierauf bezügliche Anfrage der französischen Regierung insoweit ein, als es eine teilweise Amnestie, von der aber F. C. de Laharpe ausgeschlossen blieb, gewährte. Der derart von der Rückkehr in seine Heimat ausgeschlossene Waadtländer Patriot setzte nun alles daran, um die helvetische Revolution vorzubereiten und zu schüren. Zunächst unterbreitete er dem französischen Direktorium einen Plan zur Befreiung seines Vaterlandes. Am übergaben 17 Waadtländer und Freiburger Patrioten dem Direktorium eine von Laharpe verfasste Petition, in welcher sie sich zunächst auf die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte beriefen, um sodann der Garantie zu gedenken, die Frankreich dem die Abtretung des Waadtlandes betreffenden Vertrag von 1564 gewährt hatte.
Nach Laharpe's Darstellung hätte dieser Vertrag bestimmt, dass die von den Republiken Bern
und Freiburg
eroberten Gemeinden von ihnen
derart übernommen
werden sollten, wie sie unter dem Herzog von Savoyen gewesen seien, d. h. mit Beibehaltung ihrer damals
zu Recht bestehenden «us, coutumes et droits» (Freiheiten und Vorrechte), was also auch die Aufrechterhaltung
der Waadtländer Ständeversammlung bedinge. In Wirklichkeit hatte sich aber Frankreich zu keiner Zeit darum bekümmert,
ob der Herzog von Savoyen die den Bewohnern der Vogteien Chablais und Pays de Gex zugestandenen Vorrechte und Freiheiten tatsächlich
respektiere oder nicht. Es war daher keineswegs berechtigt, sich auf die Bestimmungen eines Vertrages
zu berufen, denen es selbst niemals nachgelebt hatte.
Das Direktorium ergriff aber dennoch eifrigst den ihm von Laharpe an die Hand gegebenen Vorwand und nahm mit Dekret vom die Waadtländer und Freiburger Patrioten unter seinen Schutz. Bis dahin war Laharpe mit seinen Gesinnungsgenossen noch nicht vom Wege des Rechtes abgewichen. Die gemässigte Richtung der Waadtländer Patrioten verlangte noch keineswegs die Lostrennung ihres Landes von Bern, sondern bloss die Einberufung der Ständeversammlung und die Abstellung gewisser Uebelstände.
Der Geschichtschreiber Hottinger bemerkt, dass dem Direktorium jeder Vorwand zu einem militärischen Einschreiten gegen die
Schweiz vorweggenommen
worden wäre, wenn sich Bern
grossmütig genug gezeigt hätte, dem Waadtland die verlangten
Freiheiten einzuräumen, wenn Zürich
sich dazu verstanden hätte, eine freisinnigere Verfassung zu gewähren, und wenn endlich
die eidgenössischen Orte in ihrer Gesamtheit es über sich gebracht hätten, die gerechtfertigten Wünsche der gemeinsamen
Untertanenländer zu erfüllen.
Die helvetische Tagsatzung trat am zusammen. Schon war aber das drohende Gewitter in der Schweiz selbst ausgebrochen, indem Basel am 18. Dezember das Zeichen zur Umwälzung gegeben hatte. An diesem Tage wurde dem Grossen Rate auf Antreiben des Volkstribunen Ochs, eines Freundes von Laharpe, ein Vorschlag eingereicht, der auf die Verkündigung der Gleichberechtigung aller Bürger hinzielte. Die Basler Regierung war sich der Wichtigkeit des gebotenen Anlasses bewusst und berief am einen Verfassungsrat ein, der am 7. Februar den Leuten der Landschaft die nämlichen Rechte einräumte, wie sie die Stadtbürger bereits besassen. Damit war für Basel die ¶