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Abgeordneten der 13 Orte liessen sich trotz der Abmahnungen der Bürgermeister Wettstein von Basel und Waser von Zürich, sowie des Generales Sigmund von Erlach aus Bern von den verlockenden Anträgen des französischen Gesandten dazu verleiten, am 21. September eine Allianz mit Ludwig XIV. abzuschliessen. Nach der Unterzeichnung des Bündnisses in Solothurn begaben sich die 36 Mitglieder der eidgenössischen Tagsatzung nach Paris, wo der Bund feierlich beschworen wurde (18. November). Diese sog. Defensivallianz war mit einer Militärkapitulation verbunden, und Ludwig XIV. machte sich kein Gewissen daraus, die Schweizer Regimenter bei der Eroberung Flanderns und der Freigrafschaft zu verwenden, was die Tagsatzung 1668 zu einem Protest veranlasste. Im selben Jahre arbeitete diese letztere, die das Bedürfnis eines engern Zusammenschlusses der Schweiz zu einer eigentlichen Nation erkannt hatte, den Entwurf zu einer unter dem Namen des «Defensionale» bekannten Wehrverfassung aus. Diese sah die Bildung eines Bundesheeres voraus, das aus drei Armeekorps von je 13400 Mann bestehen und bei der ersten auftauchenden Gefahr die Grenzen decken sollte. Die Führer dieser Korps sollten abwechselnd von Zürich, Bern, Luzern und Uri gestellt werden. Doch fand dieser von den Abgeordneten der Tagsatzung angenommene Beschluss keine allgemeine Zustimmung, indem Schwyz und die übrigen katholischen Orte auf Anstiften des Nuntius hin ihren Beitritt versagten. Die Haltung Ludwigs XIV. hatte diesem Fürst einen Teil der Eidgenossen entfremdet. Während die Katholiken immer noch Frankreich bevorzugten, traten die protestantischen Reisläufer mit Vorliebe in englische und holländische Kriegsdienste.
Immer mehr entwickelten sich die reformierten Orte auch zu einem Asyl für alle wegen ihrer politischen oder religiösen Ansichten Verfolgte. Als die vom Herzog von Savoyen verfolgten Waldenser des Piemont sich in die Schweiz flüchteten, traten die Orte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen im Einverständnis mit Holland und England am Hofe von Turin für sie ein, wohin 1655 eine aus dem Obersten G. von Weiss und K. von Bonstetten aus Bern, Salomon Hirzel aus Zürich, Benedikt Socin aus Basel und Johann Stockar aus Schaffhausen bestehende Gesandtschaft abgeordnet wurde, der 1665 noch eine zweite folgte.
Nachdem in England die Stuarts wieder auf den Tron gelangt, flüchteten sich die Königsmörder Ludlow, Lisle, Cowley, Broughton etc. nach Lausanne und Vevey, wo sie gute Aufnahme fanden. Die grausamen Verfahren, denen in Frankreich die Protestanten seit der Widerrufung des Ediktes von Nantes im Jahr 1685 ausgesetzt waren, bewirkten eine massenweise Auswanderung. Man schätzte die Zahl der protestantischen Franzosen, die sich zu jenen Zeiten in der Schweiz niederliessen, auf 60000. Es waren meist energische und arbeitsame Leute, die reichlich zum industriellen Aufschwung ihres neuen Vaterlandes beigetragen haben. Die Erhebung von Wilhelm III. von Oranien auf den Tron Englands wandte diesem Reich die Sympathien der Schweizer Protestanten zu. Ohne sich um Ludwigs XIV. Zorn zu kümmern, beschlossen die reformierten Orte, die Werbungen für holländische und piemontesische Dienste zu unterstützen.
Bei Anlass des spanischen Erbfolgekrieges erklärten die Eidgenossen am ihre Neutralität. Der sich bedroht sehende Herzog von Savoyen suchte Anschluss an die Schweiz und ersuchte sie, die Neutralität der Landschaft Chablais anerkennen und diese Provinz durch eine militärische Okkupation schützen zu wollen (Januar 1704). Als die Tagsatzung sich unentschieden zeigte, suchten die Gesandten von Savoyen und von Frankreich einen Druck auf sie auszuüben. Zürich und Bern zeigten sich dem Begehren des Hofes von Turin günstig gesinnt, doch führten die Niederlagen, die Ludwigs XIV. Heere erlitten, dazu, dass die ganze Frage der Neutralität Savoyens wieder fallen gelassen wurde.
4. Die Neuenburgerfrage.
Nach dem Erlöschen des Geschlechtes der alten Grafen von Neuenburg war dieses Fürstentum zunächst an die Herren von Châlons und dann durch Erbschaft an die Hochberg übergegangen. 1694 starb das auf die Hochberg folgende Haus Orléans-Longueville aus, worauf das Land der Herzogin Marie von Nemours zufiel. Als auch diese 1707 starb, wollte der von ihr als Nachfolger bezeichnete Ritter von Soissons die Erbschaft antreten. Allein die Neuenburger liessen es nicht zu, dass man über sie verfüge wie über ein zivilrechtliches Erbstück.
Indem sie am Marie von Nemours als Herrscherin anerkannte, hatte die Ständeversammlung ihr Land als unveräusserlich erklärt und sich zugleich das Recht vorbehalten, nach dem Tod des letzten Erben der Orléans-Longueville über das Geschick des Landes selbst zu verfügen. So traten nun nach dem Tod der Marie von Nemours eine Reihe von Erbsansprechern auf. Zunächst ist da Franz von Bourbon, Fürst von Conti, ein Neffe des grossen Condé, zu nennen, dessen Tante Genovefa von Bourbon sich mit Heinrich II. von Longueville verheiratet hatte und der sich der heimlichen Unterstützung Ludwigs XIV. erfreute.
Ihm gegenüber stand der König Friedrich I. von Preussen, dessen Mutter Lucie Henriette von Nassau die Enkelin jenes Wilhelm des Schweigsamen war, auf den nach dem Tod seines Vetters Renatus von Nassau, Prinzen von Oranien, die Rechtsansprüche der Châlons-Oranien übergegangen waren. Dazu kamen als weitere Bewerber noch die Herzogin von Lédiguières (Tochter des Bastardes Ludwig von Longueville), der Graf von Matignon, Jacqueline von Bourbon, der Herzog von Savoyen-Carignan, die Edeldame von Sergy (deren Mutter eine Urenkelin Wilhelms des Schweigsamen gewesen), der Markgraf von Baden, das Haus Württemberg-Mömpelgard, die Nassauer, die von Pratt, Mailly, de Nesle etc. Die Hauptrollen in den nun folgenden Unterhandlungen fielen dem französischen Gesandten de Puisieux, dem preussischen Bevollmächtigten Graten von Metternich, dem Schultheissen Christoph von Steiger aus Bern, sowie den Geschäftsträgern Englands und Hollands zu. Die protestantischen Mächte und die reformierten Orte der Schweiz legten einen grossen Wert darauf, dass die Herrschaft über Neuenburg nicht einem der französischen Prätendenten zufalle. Nach dreimonatlichen Beratungen entschieden die unter dem Vorsitz von Tribolet tagenden Stände von Neuenburg, zu einem guten Teil durch das Gold des Königs von Preussen, der Neuenburg als Operationsbasis gegen die Freigrafschaft zu besitzen wünschte, bestochen, zu gunsten des preussischen Bewerbers. Ludwig XIV. zeigte sich über diesen Entscheid, der einen Rückgang der französischen Suprematie in der Schweiz anbahnte, äusserst ungehalten.
5. Zweiter Villmergerkrieg.
Nach dem Erlöschen des Geschlechtes der Grafen von Toggenburg war die Thalschaft Toggenburg 1468 unter die Herrschaft der Fürstabtei St. Gallen gekommen. Diese Prälaten waren aber bei ihren Untertanen nicht besonders beliebt, die der von Zürich und Bern begünstigten evangelischen Lehre in ihrem Lande eine günstige Aufnahme bereitet hatten. Um die Abtrünnigen wieder zum Gehorsam zu bringen, hatten sich dann die Fürstäbte an die katholischen Orte und den Kaiser um Hilfe gewandt.
Als Abt Leodegar Bruggisser zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Bau einer Strasse durch das Toggenburg beschloss, durch die die Stiftslande und St. Gallen mit der katholischen Urschweiz in direkte Verbindung gebracht werden sollten, widersetzten sich die Leute von Wattwil diesem Plan und erhoben sich die Toggenburger Reformierten. Der Konflikt beschäftigte nun zunächst die Tagsatzung, die aber nicht zu einem Entschluss gelangen konnte. Der Nuntius, der natürlich für den Abt Partei genommen hatte, suchte den Kaiser für seine Sache zu gewinnen. Da kam ihm Berns Diplomatie zuvor.
Der nach Wien gesandte General von Saint Saphorin setzte dem Kaiser auseinander, dass er durch seine Zustimmung zu den katholischen Orten einzig Frankreichs Sache fördern würde, indem bloss die reformierten Orte stark genug seien, um dem französischen Einfluss zu widerstehen. Die neutral gebliebenen Orte Freiburg und Solothurn suchten vergeblich, die Parteien zu versöhnen. Luzern und die Urkantone wurden durch den päpstlichen Nuntius Carracioli gegen die Reformierten aufgewiegelt, während Bern und Zürich darauf brannten, die Kappelerkriege und den ersten Villmergerkrieg, die für sie unglücklich verlaufen waren, wettzumachen. Als die Stimmung hüben und drüben zur höchsten Erbitterung gestiegen war, griffen Bern und Zürich zu den Waffen und besetzten am die aargauischen freien Aemter. Am 25. Juli kam es bei Villmergen zur ¶
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Schlacht, in deren Folge die Katholischen nach hartnäckiger Gegenwehr unterlagen. In dieser «blutigsten Schlacht» der schweizerischen Bürgerkriege hatten sich besonders auch die Waadtländer unter dem General Sacconay und dem Major Davel ausgezeichnet. Der am in Aarau geschlossene Friede machte dem Streit ein Ende. «Darnach sollte die Grafschaft Baden (Bremgarten inbegriffen) in Zukunft allein Zürich und Bern zustehen; ebenso wurde von den freien Aemtern ein Teil abgetrennt und ebenfalls Zürich und Bern zugestellt ... Sodann gingen ebenfalls an Bern und Zürich über: Rapperswil und Hurden, jedoch mit Wahrung der katholischen Religion. Ferner wurde Bern in die Mitregierung über alle Landvogteien, an denen es noch nicht beteiligt war, aufgenommen: den Thurgau, das Rheinthal, Sargans und den oberen Teil der freien Aemter.» Die Gegensätze zwischen den Angehörigen der verschiedenen Konfessionen blieben aber bestehen, und das Schicksal des Toggenburgs war damit nicht entschieden, bis 1718 der Friede zwischen dem Abt von St. Gallen und dem Land Toggenburg bestimmte, dass sich die Toggenburger ihrem Fürsten zwar wieder unterwerfen müssten, ihnen dafür aber die Religionsfreiheit und «erheblicher Anteil an der Verwaltung» gesichert würden.
6. Der Consensus.
Wie wir bereits erwähnt, hatten sich die evangelischen Orte der Schweiz, um den verschiedenen an den Tag tretenden theologischen Divergenzen einen Riegel zu stossen, auf ein gemeinsames helvetisches Glaubensbekenntnis geeinigt, das vom Zürcher Antistes Bullinger verfasst worden war. Die Autorität dieser Formel war aber seither durch die französischen Theologen der Schule von Saumur erschüttert und die Mehrzahl der reformierten Geistlichen der Westschweiz für die freisinnigeren Glaubenssätze, zu denen sich die französischen Refugianten bekannten, gewonnen worden. Um dieser Bewegung Einhalt zu gebieten, beschlossen die starren Anhänger der helvetischen Konfession, von den Gläubigen den Anschluss an diese Formel zu verlangen und zugleich Bullingers Werk in einigen Punkten zu ergänzen.
Diese neue «Formula Consensus (Uebereinstimmungsformel)» wurde 1679 von den vier evangelischen Orten der deutschen Schweiz angenommen, worauf ihr 1682 auch Genf beitrat, während sich Neuenburg ablehnend verhielt. Der «starre Regelzwang», den die Anwendung der neuen Formel mit sich brachte, stiess namentlich in der Westschweiz auf lebhaften Widerstand. Der erste Anstoss dazu ging von der jungen Geistlichkeit der Waadt aus. Das Joch, das Bern dem Gewissen jedes Einzelnen auferlegen wollte, trieb zahlreiche gläubige Gemüter dem Sektierertum in die Arme.
Viele Anhänger machten in den Städten der Waadt namentlich die Pietisten der Schule Speners, die Mystiker der Schule von Labadie und die Quietisten der Schule der Frau Guyon, während auf der Berner Landschaft besonders die Wiedertäufer Fortschritte machten. Um diesen Sonderbestrebungen Einhalt zu gebieten, bedrohte die Berner Regierung alle diejenigen, welche den Eid auf die offizielle Formel nicht leisten sollten, mit der Verbannung und dem Einzug ihrer Güter.
Jeder wieder ins Land kommende Verbannte setzte sich der Strafe der Geisselung und dem Aufdrücken des Brandmales, im Wiederholungsfall sogar den Galeeren und dem Tod aus. Und in der Tat wurden diese Strafen auch unerbittlich vollzogen, indem die Regierung zu Bern z. B. Wiedertäufer und Pietisten auf die Galeeren der genuesischen Republik schicken liess. Diese Verfolgungen dauerten Jahre lang an und fanden ihr Ende erst 1723, als mit Davels Versuch der Befreiung des Waadtlandes der Zwang der Formula Consensus aufgehoben wurde.
7. Politische Unruhen.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts war in den meisten Kantonen die Regierungsgewalt in die Hände einer beschränkten Anzahl von «regimentsfähigen» Geschlechtern gekommen, sodass der Zutritt zu den öffentlichen Aemtern einem überwiegenden Teil der Bürger verschlossen blieb. Ein Verzeichnis der regimentsfähigen Geschlechter stellte man 1680 in Bern, 1681 in Solothurn, 1684 in Freiburg und 1707 in Luzern auf. Folgen der immer mehr überhandnehmenden Oligarchie waren zahlreiche Missbräuche der Gewalt und eine allgemeine Unzufriedenheit, die sich an verschiedenen Orten Luft zu machen suchte.
In Basel brachte die Rivalität zwischen den mächtigen Geschlechtern der Burckhardt und der Socin den Senat mit dem Rat der Sechszig in Konflikt. Als Unruhen ausbrachen, wurden die Führer der Volksparteien, Fatio, Müller und Petri, zum Tode verurteilt und der erstgenannte auch wirklich hingerichtet (1691). Eine in Genf ausgebrochene ähnliche Bewegung führte ebenfalls zu einem Todesurteil, dem der Advokat Pierre Fatio, der wie sein Vetter in Basel von Geburt aus der Aristokratie angehörte und sich zum Wortführer des Volkswillens gemacht hatte, verfiel.
Kurz nach dem Villmergerkrieg wurden 1713 in Zürich ebenfalls politische Reformen verlangt, die Bewegung aber durch einige vom Bürgermeister Escher bewilligte Konzessionen im Keime erstickt. Auch hier machte sich wie anderswo die Tendenz zur Ausbildung einer reinen Oligarchie geltend: der Rat der Zweihundert ergänzte sich im Falle von Vakanzen selbständig von sich aus, und 1669 beschloss man, dass keine neuen Bürger mehr aufgenommen werden sollten. Am stärksten und starrsten war das aristokratische Regiment jedoch in Bern ausgebildet.
Obwohl die Regierung hier zu Zeiten der Gefahr, besonders 1653 anlässlich des Bauernkrieges, dem Waadtland die Wiederberufung der seit 1622 tatsächlich aufgehobenen Ständeversammlung in Aussicht gestellt hatte, um des Beistandes ihrer welschen Untertanen sicher zu sein, fuhr sie doch fort, im französischen wie im deutschen Kantonsteil unumschränkt zu gebieten. Das Regiment zu Bern bekümmerte sich wenig um das Wohl und Wehe seiner Untertanen, die Strassen wurden schlecht unterhalten und waren unsicher, Landwirtschaft, Handel und Verkehr stockten, und das jedes Unterrichtes entbehrende Volk versank in Dumpfheit. So war die Sachlage, als Major Davel im Namen seines Volkes eine Freiheit verlangte, deren Preis dasselbe noch nicht zu verstehen vermochte.
Als Davel den Augenblick für gekommen hielt, berief er am in Cully sein Bataillon zusammen und führte es nach Lausanne, wo er eine Sitzung des Stadtrates verlangte. Diesem übergab er dann einen Aufruf an die Stadt, in dem er sie einlud, das auf ihr lastende Joch abzuschütteln, sowie eine Denkschrift, in der er alle die sehr gerechtfertigten Klagen, zu welchen die Verwaltung der bernischen Landvögte Anlass gab, zusammengefasst hatte. Da der Bürgermeister von Lausanne eben abwesend war, hielten dessen Sohn und andere Ratsmitglieder Davel hin, um unterdessen Massregeln ergreifen zu können.
Ravel wurde scheinbar aufmerksam angehört und zum Nachtessen eingeladen. Seine Truppen legte man in Quartier, indem man darauf bedacht war, die Leute möglichst zu verzetteln. Am folgenden Morgen erfolgte dann Davels Verhaftung. In den Kerker geworfen, wurde der unglückliche Major zuerst gefoltert, dann zum Tode verurteilt und am auf der Ebene von Vidy hingerichtet. Dieser Märtyrer der Waadtländer Unabhängigkeit hatte sein Werk aus den reinsten und uneigennützigsten Beweggründen unternommen. So erkannte z. B. der Berner Schultheiss von Steiger es selbst an, dass seine Denkschrift eine sehr genaue und durchaus begründete Kritik der Berner Herrschaft darstelle, die dann vom Berner Rat teilweise auch wirklich berücksichtigt worden ist.
Aufstände und Zwistigkeiten brachen im Laufe des 18. Jahrhunderts in nahezu sämtlichen schweizerischen Kantonen aus. So finden wir in Appenzell A. R. im Jahr 1732 den Streit zwischen den «Harten» und den «Linden», sowie in Zug den nicht enden wollenden Zwist zwischen den Anhängern Oesterreichs und denjenigen Frankreichs, d. h. mit andern Worten zwischen den beiden führenden Geschlechtern der Schumacher und der Zurlauben, der zu blutigen Aufständen führte und erst 1736 aufhörte.
Nach Zürich und Bern war das mächtigste Glied der helvetischen Körperschaft der Abt von St. Gallen, der in beständigem Streit mit seinem Nachbarn, der aufblühenden Stadt St. Gallen, lag, und dessen Untertanen sich in fortwährendem Aufruhr befanden. Dieser brach nach dem Frieden von Baden von 1718 neuerdings 1733 und in den folgenden Jahren aus und verschlimmerte sich derart, dass die Ordnung erst durch Eingreifen der Eidgenossen wieder hergestellt werden konnte. Aehnliches ereignete ¶