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bestehen nur zur Versicherung
der Gebäude gegen Feuerschaden. Ohne obligatorische Feuerversicherung
sind einzig noch die Kantone Genf,
Wallis,
Tessin,
Graubünden,
Obwalden,
Uri,
Schwyz
und Appenzell
I. R. Die Einführung der Versicherung
gegen Elementarschaden (wie Lawinensturz, Erdbewegung, Ueberschwemmung) in die
Feuerversicherung
wird geplant.
Manche Kantone suchen sich durch starke Rückversicherung
des Risikos
bei Privatgesellschaften zu entlasten.
Zwangsweise Mobiliarversicherung
haben bisher nur die Kantone Glarus,
Aargau,
Freiburg
und Waadt,
letzterer mit staatlichem Monopol. Die übrigen lassen den Wettbewerb
mit Versicheru
ngsgesellschaften zu. Der Aargau
organisiert die Versicherung
durch Kollektivverträge zu gunsten vorwiegend der geringen
Fahrhabe. Ende 1905 waren bei allen kantonalen Brandkassen gegen Feuer versichert 5,92 Milliarden Fr.;
hiezu kommen 8,92 Milliarden Fr. bei konzession
ierten in- und ausländischen Gesellschaften. Im gleichen Jahre wurden in
der Schweiz
an Prämien 17,3 Millionen Fr. bezahlt, dagegen von den Kantonen und den konzession
ierten Anstalten für Brandschäden
9,41 Mill. Franken vergütet.
Der Kanton Neuenburg
errichtete anfangs 1899 eine kantonale, freiwillige «Caisse
cantonale d'Assurance populaire» für Kapital- und Rentenversicherung.
Der Kanton übernimmt die Verwaltung und Organisation
und beteiligt sich an den Einzelprämien durch Beiträge, die durch besondere Steuer erhoben werden. Ende 1906 waren dergestalt
versichert mit 9829 Policen 10½ Mill. Franken Kapital und 50000 Fr. Jahresrenten.
Auf den soll im Kanton Waadt
eine ähnliche subventionierte Altersversorgungskasse, doch ohne eigentliche
Invalidenversicherung
, ins Leben treten. Geplant sind solche Anstalten auch in den Kantonen Glarus,
Zug,
St. Gallen
und Genf.
Dieser letztere Kanton unterstützte
1905: 38 Krankenkassen, die einem Mindestmass technischer und finanzieller Leistung genügten. Die Mehrzahl der
Kantone unterstützt auch die
Alters-, Witwen- und Waisenkassen der Lehrerschaft oder des Verwaltungspersonals. 1905 wurden
so an Ruhegehalten und Kassabeiträgen für kantonale Primar-, Sekundar-, Mittel- und Hochschulen rund 1½ Millionen Fr.
bezahlt.
Nach dem Subventionsprinzip sind auch manche Gemeindekassen eingerichtet. Die Arbeitslosenkasse in Bern
verdient hier Erwähnung,
obwohl sie nicht als Versicheru
ngsanstalt gelten kann.
3. Privatversicherung.
Dass das Versicherungswesen der Schweiz
trotz des bescheidenen Umfanges der staatlichen, freien oder zwangsweisen Versicherung
sehr hoch entwickelt ist, muss der Tätigkeit der privaten
Vereinigungen verdankt werden, welche alle Zweige der Versicherung
umfasst. Durch das Gesetz vom sind die privaten
Unternehmungen der eidg. Staatsaufsicht unterstellt.
Sie bedürfen einer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und haben in zahlreichen Ausweisen ihre Organisation darzulegen. Derart
können unsolide oder schwindelhafte Betriebe fern gehalten werden. Die Aufsicht wird durch den Bundesrat (eidg. Versicherungsamt)
ausgeübt. Nach dem Berichte dieses Versicherungsamtes arbeiten im Lande 29 einheimische und 55 ausländische konzession
ierte
Gesellschaften. Die kleinen, lokalen Sterbe- und Krankenkassen u. s. w. bleiben dagegen immer noch ohne Aufsicht, ebenso
Neugründungen dieser Art.
Im Jahr 1905 wurden in der Schweiz
bezahlt:
In der Lebensversicherung waren Ende 1905 bei 6 einheimischen und 27 fremden Gesellschaften versichert:
Policen | Kapitalien. Mill. Fr. | Jahresrenten. Fr. | |
---|---|---|---|
Bei einheimischen Gesellschaften 2) | 99950 | 359 | 2832000 |
Bei fremden Gesellschaften | 62096 | 492 | 631000 |
Total | 162046 | 851 | 3463000 |
1) Glas- und Wasserleitungsschaden; Diebstahl-, Kaution-, Vieh-, Hagel- und Transport-Versicherung.
2) Diese Gesellschaften sind folgende:
Schweiz
erische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt in Zürich,
auf Gegenseitigkeit 1857 gegr.
La Suisse in Lausanne, Akt.-Ges., 1858 gegr.
Basler Lebensversicherungsgesellschaft in Basel, Akt.-Ges., gegr. 1864.
La Genevoise in Genf, Akt.-Ges., 1872 gegr.
Schweiz
erischer Lebensversicherungsverein in Basel,
auf Gegenseitigkeit 1876 gegr.
Schweiz
erische Sterbe- und Alterskasse in Basel,
auf Gegenseitigkeit 1881 gegr.
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Die graphische Tabelle Seite 315 stellt die Entwicklung der einzelnen Hauptzweige nach Massgabe der bezahlten Prämien dar. Die Tabelle Seite 314 zeigt den Anteil der Kantone an der Versicherung im ganzen und der Lebensversicherung insbesondere, pro Haushaltung berechnet auf Mitte des Jahres 1905.
Ausser diesen vom Bunde beaufsichtigten Gesellschaften besteht eine grosse Zahl kleinerer Kassen für Krankenpflege und Krankengeld, Tod, Invalidität, Witwen- und Waisengelder etc. 1880 zählte man ihrer 1085 Gesellschaften mit rund 20000 Mitgliedern, welche jährlich an Beitragen über 2½ Millionen Fr. aufbrachten. 1903 waren es 1814 Kassen mit 435000 Mitgliedern, welche diesen Kassen ihre Ersparnisse von jährlich 9¼ Millionen Fr., d. h. über ¼ des im gleichen Jahre an Lebensversicherungsprämien bezahlten Betrages, anvertrauten.
Der Bund würde sich nach dem Entwurfe des Bundesrates dieser Kassen, sofern sie anerkannt werden, zur Förderung der Krankenversicherung bedienen, sie beaufsichtigen und subventionieren.
Die privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten sollen durch ein Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag geregelt werden. Der Entwurf hat noch die Beratung des Nationalrates zu passieren (Herbst 1907).
[Fritz Trefzer.]
XII. Geschichte.
A. Die Urgeschichtlichen Perioden.
Einleitung.
Die Prähistorie oder Urgeschichte zeigt die Entwicklung des menschlichen Geschlechts vom ersten Auftreten desselben bis
zu der Zeit, da der Mensch imstande ist, seine Schicksale durch das geschriebene Wort der Nachwelt mitzuteilen.
Die ersten Spuren des Menschen in der Schweiz
schliessen sich an das Phänomen der Eiszeit an. Während aber z. B. in Frankreich
menschliche Ueberreste bekannt sind, welche aus Interglazialzeiten stammen, haben sich die sog. Wetzikonstäbe aus interglazialen
Kohlen im Kanton Zürich
nicht als Reste von Menschenhand erwiesen.
Der Diluvialmensch tritt bei uns erst in postglazialer Epoche auf. Es ist zwar nicht unmöglich, dass während der letzten
Interglazialzeit in der Schweiz
menschliche Ansiedlungen vorhanden gewesen seien. Sichere Beweise liegen dafür aber nicht
vor. Während z. B. in der Höhlenstation am Wildkirchli (Säntis) Höhlenbär und Mensch zugleich vorkommen,
fehlt letzterer in der interglaziale Höhlenbärreste führenden Ablagerung der Höhle von Cottendruz oberhalb Trois Rods (Neuenburg).
Seine
Geräte und Waffen verfertigte er hauptsächlich aus Stein; erst später wurde das Metall bekannt. Die ersten Metallobjekte
bestanden aus Bronze, einer Mischung von Kupfer und Zinn. Das Eisen wurde erst im Anfang des letzten vorchristlichen
Jahrtausends bekannt und bald allgemein bevorzugt. So unterscheiden wir denn eine Steinzeit, eine Bronzeperiode und eine
Eisenzeit, an welch letztere sich die geschichtlichen Perioden anschliessen.
I. Die Steinzeit.
Nachdem die Gletscher sich vom Flachland der Schweiz
zurückgezogen und das Land sich mit einem Pflanzenteppich
überdeckt hatte, konnte sich auch die Tierwelt entfalten. Manche Tiere jener Zeit, wie das Mammut, der Höhlenbär und der
Urstier, sind jetzt ausgestorben; andere, wie z. B. das Rentier, der Vielfrass, das Elen und der Eisfuchs haben sich nach
Norden verzogen; dritte, wie die Gemse, der Steinbock, der Alpenhase wanderten nach dem Hochgebirge,
und nur ein kleiner Teil der diluvialen Tierwelt hat sich bis heute bei uns erhalten. Nach und nach erschienen die heutigen
Tiere und Pflanzen, endlich brachten die Menschen noch Haustiere und Kulturpflanzen. Die Zeit der ausgestorbenen Tiere und
Pflanzen nennt man die ältere Steinzeit oder die paläolithische Periode; die
Epoche der steinzeitlichen
Haustiere und Kulturpflanzen wird als jüngere Steinzeit oder neolithische Periode bezeichnet.
a) Paläolithische Periode.
Die Menschen lebten damals bei uns in Höhlen oder unter überhängenden Felsen. Zahlreiche Ueberbleibsel dieser Zeit fanden sich am Mont Salève bei Veyrier, in der Grotte du Scé bei Villeneuve, bei Liesberg und Grellingen, in der Thiersteiner Höhle bei Büsserach, im Käsloch bei Winznau unfern Olten, im Schweizersbild und im Freudenthal bei Schaffhausen, sowie endlich in der durch ihre Funde berühmt gewordenen Höhle Kesslerloch bei Thaingen an der Eisenbahnlinie von Schaffhausen nach Singen.
Die im Grund dieser Höhlen erhalten gebliebenen Geräte der Paläolithiker bestehen hauptsächlich aus Feuerstein. Es sind Schaber, Sägen, Messer, Bohrer, Stichel, Dolche, Speer- oder Lanzenspitzen, Schlagsteine u. dergl. Auch die Kernstücke, von welchen jene Objekte abgeschlagen wurden, haben sich erhalten und mit ihnen tausende von Abfallsplittern. Knochen und Horn wurden ebenfalls zu Werkzeug zurecht gemacht. Man findet Speerspitzen und Dolche aus Rentierhorn, Ahlen aus Knochen, Nadeln aus Elfenbein, Spateln, Harpunen, Haken etc.
Auch Schmucksachen sind zum Vorschein gekommen. Sie bestehen in durchbohrten Zähnen, Muscheln, Schnecken, sowie in bearbeiteten und als Hängeschmuck getragenen Amuletten und Perlen aus Kohle.
Die Höhlenbewohner haben uns sogar eigentümliche Kunstwerke hinterlassen. Wie viele primitive Völkerschaften von heute, liebten es auch die Rentierjäger der Urzeit, zu zeichnen, zu malen und zu schnitzen. Unter den Funden vom Mont Salève befindet sich ein durchlochtes Rentierhorn, ein sog. Kommandostab. Er weist auf der polierten Oberfläche einerseits eine pflanzliche Darstellung, andrerseits die Figur eines Steinbocks auf. Im Schweizersbild bei Schaffhausen kam ein Kommandostab zum Vorschein, auf welchem zwei Pferde eingraviert sind. Ein Steinplättchen von demselben Fundort zeigt auf der einen Seite einen Wildesel und zwei Rentiere, auf der andern Seite ein Gewirr von Linien, in welchen man z. B. zwei Pferde erkennen kann.
Der berühmteste schweiz
erische Fundort von Höhlenzeichnungen ist das Kesslerloch bei Thaingen. Neben
Rentierhornstücken, welche einfache Ornamente aufweisen oder unvollkommene Tierbilder zeigen, gibt es künstlerische Zeichnungen
sind sogar Skulpturen. Unter den Gravüren lassen sich das Diluvialpferd, der Wildesel und besonders das Ren nachweisen.
Eine der schönsten paläolithischen Zeichnungen, nicht bloss der Schweiz, sondern von ganz Europa, stellt
ein weidendes Ren dar, und fast ebenso schön ist die Darstellung eines Füllens oder jungen Pferdes. Die meisten Zeichnungen
wurden in Renhorn graviert, einige auch auf Kohle und Stein. So ist bei der abschliessenden Ausgrabung des Kesslerlochs ein
Pferdebild, auf Kohle gezeichnet, aufgefunden worden. Im Kesslerloch fand man auch die leider beschädigte
Schnitzerei eines Ochsenkopfes und diejenige eines fein ausgeführten Pferdeköpfchens.
Gegenwärtig (1906/07) werden die Höhlen des durch Scheffels Ekkehard berühmt gewordenen Wildkirchli im Säntisgebiet erforscht. Man fand daselbst, in nahezu 1500 m Meereshöhe, die ältesten bis jetzt in der Schweiz entdeckten Geräte von Menschenhand. Sie entsprechen dem französischen Moustérien.
b) Neolithische Periode.
Die Höhlenbewohner der ältern Steinzeit verschwanden, und lange Zeit scheint die Schweiz nicht bewohnt gewesen zu sein. Da erschienen Leute, welche imstande waren, Hütten zu bauen, zahme Tiere und Kulturpflanzen mitbrachten, den Ton zu Gefässen formen konnten und zierliche Geflechte, Gewebe, ¶