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Finanzverwaltung des Bundes kostenlos zur Verfügung zu stellen haben. Der juristische Verwaltungssitz der Bank ist Bern, wo die Generalversammlungen der Aktionäre, sowie die Sitzungen des Verwaltungsrates und, in der Regel, auch diejenigen des Bankkomitees stattzufinden haben. Sitz der Generaldirektion der Bank ist dagegen Zürich.
Das Kapital der Schweizerischen Nationalbank ist auf 50 Millionen Fr. in 140400 Aktien zu 500 Fr. festgesetzt worden. Beschafft wird dieses Kapital zu 2/5 von den Kantonen, 1/5 von den Emissionsbanken und zu 2/5 durch öffentliche Subskription. Bis jetzt ist die Hälfte dieses Kapitales, d. h. also 25 Mill. Fr., bereits einbezahlt. Inhaber von Aktien können nur Schweizerbürger, sowie in der Schweiz niedergelassene Firmen und juristische Personen sein.
Das die Gründung der Schweizerischen Nationalbank vorsehende Bundesgesetz setzt eine dreijährige Frist an, ¶
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nach Ablauf welcher den jetzigen 36 Emissionsbanken die Erlaubnis zur Ausgabe von Banknoten entzogen werden soll. Diese Banken werden also vom an als solche zu bestehen aufgehört haben, von welchem Zeitpunkt an in der Schweiz nur noch die Bundesbanknote zu Recht bestehen wird.
Banknoten. Die ersten Versuche zur Ausgabe von Banknoten in der Schweiz gehen auf den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück, zu welcher Zeit einige Bankiers von Genf, Lausanne und Bern sog. Kassenscheine (Bons de caisse) in Umlauf setzten, welche sich aber nur auf verhältnismässig geringe Summen beliefen und auch nur für eine kurze Zirkulationsdauer berechnet waren. Deshalb entsprachen sie denn auch den Erwartungen nicht, die man in sie gesetzt hatte. Vom Jahr 1830 an und während der nächstfolgenden Jahre sah man sich genötigt, nach einem Mittel zu suchen, das zur Erleichterung der stets anwachsenden Handelsbeziehungen sich eignen würde. So kam denn die Banknote den bisher ausschliesslich in Metallgeld geleisteten Zahlungen zu Hilfe.
Als erstes Bankinstitut befasste sich in der Schweiz die Berner Kantonalbank mit der Ausgabe von Banknoten, worauf sich nach und nach auch verschiedene andere Banken diesem System zuwandten. Im Jahr 1864 verfügten die damals bestehenden 20 Emissionsbanken über ein einbezahltes Kapital von 53,6 Mill. Fr. und eine Notenzirkulation von 15,7 Mill. Fr. Dieses Verhältnis änderte sich bis nach dem deutsch-französischen Krieg nur wenig. Die darauf folgende Periode des Friedens gab dann aber dem Handel wie der Industrie einen mächtigen Aufschwung, so dass wir bereits 1881 in der Schweiz 36 Emissionsbanken mit einer durchschnittlichen Notenzirkulation von nahezu 100 Mill. Fr. antreffen.
Schon vom Jahr 1865 an beschäftigte man sich damit, die Frage der Ausgabe von Banknoten durch eidgenössische Gesetzgebung zu regeln. Die verschiedenen zu diesem Zwecke aufgestellten Vorschläge blieben aber zunächst durchaus erfolglos. Eine erste Volksabstimmung (vom gab dem Bund durch Einfügung eines besondern Artikels in die Bundesverfassung das Hecht, auf dem Wege der Gesetzgebung Vorschriften über die Emission und Einlösung der Banknoten zu erlassen.
Das auf Grund des betreffenden Verfassungsartikels ausgearbeitete Bundesgesetz fand am die Sanktion des Volkes und steht heute noch in Kraft. Es überträgt dem Bund mit Bezug auf die wichtige Frage der Emission von Banknoten ausgedehntere Befugnisse und hatte eine Verschärfung der Sicherheitsmassnahmen zur Folge, welche eine Garantie für die Banknotenemission bieten sollen. Von dieser Zeit an machte sich in der Schweiz nach und nach eine immer mächtiger werdende Strömung nach der Gründung einer zentralen Emissionsbank geltend, welche im Stande sei, zur Regelung des Geldverkehres einheitliche und wirksame Massnahmen zu treffen. Diese Bank sollte über den Rücksichten von mehr untergeordneter Natur und über der missgünstigen Konkurrenz stehen, sich mit Hilfe ihrer Zweiganstalten und Agenturen beständig im direkten Kontakt mit dem gesamten Land erhalten und zugleich die Zahlungsbedingungen durch Schaffung eines über das ganze Gebiet der Schweiz sich spannenden Systemes von Uebertragungen (Giroverkehr) erleichtern.
Ein erster Gesetzesentwurf über die Schaffung einer zentralen Emissionsbank, die allzusehr den Charakter einer reinen Staatsbank aufgewiesen hätte, wurde vom Volk im Februar 1897 verworfen. Der wieder aufgenommene und in dem Sinne abgeänderte Entwurf, dass man den Kantonen und Privaten die Möglichkeit gab, sich durch Subskription eines bestimmten Teiles des Anlagekapitales an der Organisation der Schweizerischen Nationalbank zu beteiligen, fand bessere Aufnahme, indem die Gegner der Vorlage die zur Veranstaltung einer allgemeinen Volksabstimmung vorgeschriebenen 30000 Referendumsunterschriften nicht zusammenbrachten. So wurde denn die Schweizerische Nationalbank nach mehr als 20jährigen Anstrengungen in dieser Richtung zur vollendeten Tatsache, um dem volkswirtschaftlichen Gefüge unseres Landes die Krone aufzusetzen.
[Dir. P. E. Bonjour.]
C. Sparkassen.
Als Einrichtung zur sichern, verzinslichen Rückstellung kleinerer Geldbeträge für künftige Bedürfnisse betrachtet, bieten sich die schweizerischen Sparkassen in mannigfaltigen Formen dar: mit Garantie des Kantons in den Kantonalbanken und den Amtsersparniskassen, sowie den Hypothekenbanken (1895: 4% der schweizerischen Kassen);
mit Garantie der Gemeinde: in den Gemeindesparkassen (8%);
ferner von Genossenschaften aller Art (50%), von Aktiengesellschaften (27%), von Privaten (Fabriksparkassen, Sparvereine; 11%).
Das Sparkassenwesen der Schweiz hat sich, ursprünglich als rein gemeinnützige Einrichtung, im Laufe des verflossenen Jahrhunderts ohne eigentliche gesetzliche Fürsorge zu kräftiger Blüte so entwickelt, dass die Schweiz neben den skandinavischen Staaten zu den ersten Sparländern gerechnet werden darf. Zwar fehlen fortlaufende Erhebungen, und aus neuester Zeit sind keine Daten veröffentlicht worden. Nach den Zusammenstellungen von G. Fatio in Genf ergab sich jedoch Ende 1897 bei den eigentlichen öffentlichen und privaten 373 Sparkassen ein Gesamtguthaben von nahezu 982 Millionen Franken gegenüber 168 Mill. im Jahr 1867. Eine mehr untergeordnete Rolle spielen neben diesen 373 Instituten die Schul- und Fabrikkassen (53 und 33).
Die zeitliche Entwicklung wird veranschaulicht durch die Zeichnung Seite 313. Ueber die territoriale Verbreitung nach Sparzentren und über die Verbreitung im Verhältnis zur Volkszahl, nach Kantonen, geben die Zeichnungen Seite 312 Aufschluss. Nach Fatio gab es:
1882 | 1897 | |
---|---|---|
Sparkassen | 187 | 373 |
Einleger | 746984 | 1291910 |
Einleger auf je 100 Einwohner | 26 | 44 |
Guthaben | Fr. 514078123 | Fr. 981949530 |
Guthaben pro Einleger | Fr. 688 | Fr. 760 |
Guthaben pro Einleger in Fabriksparkassen | Fr. 466 | |
Guthaben pro Einleger in Schulsparkassen | Fr. 83. |
Die Anregungen zur Einführung von Postsparkassen sind mit dem Hinweise auf die Verbreitung und leichte Zugänglichkeit der vorhandenen Anstalten, sowie auf ihre ¶