mehr
Nur dass dazu bei den Grenzländern und vielen andern Abnehmern stärkere Posten von
Käse, Maschinen und Farbwaren hinzutreten.
Ausserdem sind in dem Absatz nach den Grenzländern vielfach die Halbfabrikate stärker vertreten als die fertigen Erzeugnisse.
So machen namentlich im Textilexport der Schweiz nach Deutschland (68 ⅔ Mill.), dem scheinbar zweitbesten
Kunden für schweizerische
Industrieerzeugnisse (1905: 141 bezw., einschliesslich der fabrizierten Lebensmittel
, 157 Mill.
Fr.), die Halbfabrikate Schappe (17 Mill.) und Seidengarn (10,3 Mill.), wollene und baumwollene Garne (je 6 Mill.) und rohe
Baumwollgewebe (4,9 Mill.), also lauter Artikel, an denen relativ sehr wenig schweizerische
Arbeit und Veredlungsverdienst
haftet, über zwei Drittel (44,2 Mill. Fr.) der bezüglichen Exporte aus.
In dritter Linie stehen die Vereinigten Staaten, welche im Jahre 1905 für 112½, einschliesslich der Nahrungsmittel
sogar
für 124½ Mill. Fr. schweizerische
Industrieprodukte aufgenommen haben, hauptsächlich Stickereien (58½, 1906: 72 Mill.)
und Seidenwaren (30 Mill.), ferner Uhren (8,85 Mill.),
Käse (7½, 1906 sogar 9,4 Mill.) und Farbwaren
(4,6 Mill.). Sodann folgen Frankreich mit 78 bezw. 98 Mill., Oesterreich-Ungarn mit 44 bezw. 48 Mill., Russland mit 23,8
bezw. 25,7 Mill., Italien mit 37,4 bezw. 45,5 Mill., Ostasien mit 18 bezw. 19,7 Mill. und Britisch Indien mit 13 bezw. 16,6
Mill. Fr.
Es kann sich hier nicht darum handeln, in beständiger Wiederholung aufzuzählen, wie viel von jedem
schweizeri
schen Hauptprodukt ein jedes dieser Länder jährlich aufnimmt. Genug, dass sich der Kleidungsweise zufolge Afrika
und Asien ebenso empfänglich zeigen für bunte und leichte
Stoffe, wie ablehnend gegenüber Stickereien (mit Ausnahme der
indischen «Kolonnen», d. h.
Tüll mit
Ranken bestickt) und Seidenbändern. Doch wird dies mit dem Vordringen
europäischer Mode, z. B. in Japan, zusehends anders. Dasselbe gilt für den Schweizerkäse.
Als mächtigster Förderer der Verbreitung schweizeri
rischer Erzeugnisse
ist der Zwischenhandel Englands mit seinen Kolonien
anzusehen, deren
Märkte bisher mit wenigen Ausnahmen gleich dem des Mutterlandes dem internationalen
Wettbewerb nach dem Grundsatz der offenen
Tür zu gleichen Bedingungen zugänglich waren. Die Schweiz wird deshalb in der
Kolonialpolitik stets eher auf
Seite Englands und Deutschlands stehen als auf derjenigen Frankreichs, Russlands und der Vereinigten
Staaten, welche ihre Kolonien aufs strengste in ihr eigenes schroffes Prohibitivsystem einbeziehen und damit die
Ausbeutung ihres Kolonialmarktes in den Händen ihrer eigenen Kaufleute und Unternehmer monopolisieren.
Schlussbetrachtungen. Im ganzen folgt aus dem Gesagten, und es ist dies auch durch die geographische Lage der Schweiz als
Binnenland ohne eigenen Seehafen bedingt, dass die schweizerische
Volkswirtschaft in Absatz und Bezug vorwiegend auf den
Güteraustausch mit den sie ringsum einschliessenden vier Grossmächten angewiesen ist. Für ihren Export
kommen ausserdem hauptsächlich England und Nordamerika in Betracht. Demgemäss legt die Schweiz denn auch den Schwerpunkt
ihrer Handelspolitik je und je auf die Erzielung möglichst annehmbarer Verkehrsbedingungen mit ihren vier Nachbarn.
Hier sowohl als gegenüber Spanien und Serbien ist es ihr in den Verhandlungen der letzten drei Jahre gelungen, ein Verhältnis herbeizuführen und - ausser gegenüber Frankreich - auf längere Zeit zu sichern, das ihrem gewohnten Absatz die Fortdauer in annähernd gleicher Höhe verspricht, teilweise sogar ihm eine gewisse Ausdehnung über seinen bisherigen Umfang hinaus gestatten mag. Dagegen besteht gegenüber England und Nordamerika gleichwie gegenüber allen andern Ländern lediglich das Verhältnis der gegenseitigen Meistbegünstigung zu Recht, das ihr wenigstens die Konkurrenz zu den gleichen Bedingungen mit allen andern Dritten garantiert.
[Dr. T. Geering.]
B. Bankwesen.
Der Gedanke, Kreditanstalten zu gründen, welche den Staat oder die Gemeinden mit den zu ¶
mehr
ihrer Verwaltung notwendigen Geldern zu versehen imstande sind, ist keineswegs neu. Solche Kreditanstalten, die man mit dem
Namen von «Banken» belegte, wurden durch die Staatsverwaltungen und unter deren Aufsicht schon im Mittel
alter eingerichtet,
und zwar der Reihe nach in Italien, Deutschland und Holland. Die Schweiz blieb auf diesem Gebiete ihren
Nachbarn gegenüber lange Zeit im Rückstand. Allerdings findet man in Zürich
schon seit 1755 die wichtige Bank von Leu & Cie.
(im Volksmund «Leuenbank» geheissen), die ihren Geschäftskreis nach und
nach nicht nur über die ganze Schweiz, sondern auch auf die bedeutendsten Staaten Europas ausdehnte.
Dieses Kreditinstitut, das als die älteste derartige Einrichtung in der Schweiz betrachtet werden kann, steht heute noch in Blüte und geht jetzt besonders darauf aus, seine Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Nord Amerika weiter auszudehnen. Wenn wir aber von dieser Bank Leu & Cie. absehen, kann festgestellt werden, dass die ersten Kantonalbanken in der Schweiz erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Deren zeitlich erste war die im Jahr 1834 als Staatsbank gegründete Berner Kantonalbank, auf welche im Jahr 1836 die St. Galler und dann 1837 die Zürcher Bank folgten, welche beide letztern zunächst mit dem Staat in keinerlei Beziehung standen.
Seither vermehrte sich die Zahl der Kantonalbanken in rascher Folge, sodass wir in der Schweiz schon am Ende des Jahres 1864 nicht weniger als 20 Emissionsbanken finden. Diese Zirkulationsbanken, die entweder durch private Initiative oder unter Mithilfe der kantonalen Regierungen entstanden waren, hatten bis zum Jahr 1875 nur eine rein lokale Bedeutung, indem ihr Wirkungskreis und die Zirkulation ihrer Noten selten über die Grenzen des Kantones, in dem sie ihren Sitz aufgeschlagen, hinübergriffen. Zu beachten ist in dieser Hinsicht auch, dass die grosse Verschiedenartigkeit der kantonalen Gesetzesvorschriften diese Institute auf einen unter sich verschiedenen Boden stellte und eine gewisse Zahl derselben wegen des mit ihnen verknüpften (z. T. allerdings wenig scharf gehandhabten) Staatsmonopoles an eine in die Ferne zielende Wirksamkeit kaum dachte.
Die Macht der Verhältnisse liess aber unsere Banken bald erkennen, wie notwendig eine allseitige Verständigung durch ein Konkordat zur gegenseitigen Annahme und Einlösung der Banknoten, zur Auslieferung von Mandaten, zur gegenseitigen Einlösung von Handelseffekten u. s. w. sei. Nach verschiedenen besondern Uebereinkünften, deren erste aus 1852 datiert, kam am ein allgemeines Konkordat zustande, dem gleich von Anfang an 20 Emissionsbanken beigetreten waren. Nach mehrfachen Abänderungen, besonders in den Jahren 1877, 1878 und 1882, vermochte dieses Konkordat schliesslich sämtliche 36 Emissionsbanken der Schweiz um sich zu gruppieren.
Es steht ausser allem Zweifel, dass dieses Konkordat, das am infolge der Eröffnung der Schweizeri
schen Nationalbank
hinfällig geworden ist, vorzügliche Dienste geleistet und im weitesten Mass dazu beigetragen hat, die allgemeinen Geschäftsbeziehungen
in unserm Land zu erleichtern und zu begünstigen.
Mit zunehmender Entwicklung und Ausdehnung der Verkehrswege, der Industrie und des Handels der Schweiz, sieht man in den
verschiedenen Kantonen neben den Emissionsbanken noch zahlreiche Privatinstitute entstehen, die sich ihren Wirkungskreis
als Wechselbanken, Hypothekarbanken, Spar- und Leihkassen etc. suchen. Von solchen Instituten nennen wir bloss die zwei bedeutendsten,
nämlich die im Jahr 1856 gegründete «Schweizerische
Kreditanstalt»
in Zürich,
die heute mit einem voll einbezahlten Kapital von 65 Mill. Fr. und einem Reservefonds von 20 Mill. Fr. arbeitet, und den
«Schweizeri
schen Bankverein» in Basel
mit einem autorisierten Kapital von 75 Mill.
Fr., dessen einbezahltes Kapital sich zur Zeit auf 62800000 Fr. beläuft, während der Reservefonds auf 14280000
Fr. angewachsen ist.
Nach einer von Nationalrat Hirter in Bern,
dem Präsidenten des Bankrates der «Schweizeri
schen
Nationalbank»,
¶