mehr
auf den Bahnhöfen Privattelegramme aufgegeben werden können. Dieser Vertrag ist durch die neue Uebereinkunft vom die die Zuschlagstaxen abgeschafft hat, ersetzt worden.
Im Jahr 1875 ist ferner zwischen den Regierungen von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, der Niederlande, von Persien, Portugal, Russland, Schweden, Norwegen, der Schweiz und der Türkei zur Sicherung und Erleichterung des internationalen Telegraphenverkehrs ein Telegraphenvertrag vereinbart worden, dem jetzt (Ende 1906) 48 Staaten und 19 Privattelegraphengesellschaften angehören und der zur mächtigen Entwicklung des internationalen Telegraphenverkehrs von und nach der Schweiz beigetragen hat.
Wir geben im folgenden noch einige statistische Zusammenstellungen betr. die schweizerische Telegraphenverwaltung. In den letztvergangenen Jahren hat sich im Telegraphen- wie im Telephonbetrieb eine starke Verkehrszunahme geltend gemacht, so dass sich den Jahren 1905 und 1906 ergaben an
1905 (Fr.) | 1906 (Fr.) | |
---|---|---|
Einnahmen | 11303151 | 12572009 |
Ausgaben | 10887151 | 1560711 |
Aktivsaldo | 416000 | 1011298. |
Der Aktivsaldo von 1906 wird unter Zustimmung der eidg. Räte als ausserordentliche Amortisation vom Baukonto abgeschrieben. Pro Ende 1906 betrug der Schatzungswert
Fr. | |
---|---|
a) des verzinslichen Inventars | 12025033 |
b) des unverzinslichen Inventars (Linien) | 22613996 |
Total Schatzungswert des gesamten Inventars der Telegraphenverwaltung somit | 34639029 |
Eine sehr erfreuliche Zunahme weisen die Verkehrsziffern auf, wie folgende Zusammenstellung des Telegrammverkehrs zeigt:
Zahl der Telegramme
Von Interesse dürfte folgende Zusammenstellung sein, welche die schweizerischen Ortschaften nach der Anzahl der im Jahr 1906 beförderten und eingegangenen Telegramme (abgerundete Zahlen) ordnet:
Total der Telegramme im Jahr 1906. In Tausend. | Durchschnitt per Tag. | |
---|---|---|
Zürich | 799.3 | 2190 |
Basel | 486.6 | 1333 |
Genf | 413.0 | 1131 |
Bern | 233.0 | 638 |
Lausanne | 184.7 | 506 |
Luzern | 182.6 | 500 |
St. Gallen | 145.9 | 399 |
Winterthur | 132.9 | 364 |
St. Moritz (Graubünden) | 79.5 | 218 |
Lugano | 79.5 | 218 |
Montreux | 64.8 | 177 |
Interlaken | 57.5 | 157 |
Neuenburg | 54.4 | 149 |
La Chaux de Fonds | 50.8 | 139 |
Davos Platz | 48.8 | 133 |
Chur | 48.0 | 131 |
Vevey | 46.7 | 128 |
Biel | 40.0 | 109 |
Freiburg | 37.1 | 101 |
Schaffhausen | 33.6 | 92 |
Baden | 31.0 | 85 |
Bellinzona | 28.6 | 78 |
Locarno | 27.7 | 76 |
Rorschach | 26.9 | 71 |
Thun | 24.2 | 66 |
Solothurn | 23.1 | 63 |
Chiasso | 22.0 | 60 |
Aarau | 22.0 | 60 |
Territet | 21.7 | 59 |
Brig | 20.1 | 55 |
Ueberdies finden sich:
Ortschaften | mit Telegrammen per Tag |
---|---|
8 | 41-50 |
14 | 31-40 |
32 | 21-30 |
69 | 11-20 |
884 | 1-10 |
1062 | weniger als 1 |
Die Gesamtbestände der oberirdischen Telegraphenlinien und -drähte, sowie die Anzahl der Bureaux und der in Betrieb stehenden Apparate zu verschiedenen Zeiten und am zeigen folgende Zusammenstellung, sowie die Tabelle auf Seite 235:
Die gesamte Linienlänge der unterirdisch gelegten Telegraphenkabel betrug auf Ende 1905: 117,9 km und auf Ende 1906: 119,4 km, die gesamte Adernlänge dieser Kabel auf denselben Zeitpunkt 3249,4 bezw. 3260,6 km. Die Gesamtlänge der in der Schweiz auf Ende 1906 bestehenden elektrischen Linien (mit Ausnahme derjenigen der Telephonnetze und ihrer Verbindungen untereinander, sowie der Starkstromanlagen) beträgt:
Linienlänge km | Drahtlänge km | |
---|---|---|
Telegraphenlinien der Telegraphen-Verwaltung | 5888.2 | 23058.1 |
Telegraphenlinien der Bundes- und der Privatbahnen | 1435.7 | 16283.7 |
Privatlinien | 1584.6 | 3272.6 |
Bestand auf Ende 1906: | 8908.5 | 42614.4 |
Bestand auf Ende 1905 | 8938.2 | 41194.8. |
Apparate. Auf Ende 1906 standen folgende Telegraphenapparate in Betrieb: 937 Morseapparate für ¶
mehr
Arbeitsstrombetrieb;
927 Morseapparate für Ruhestrombetrieb;
55 Klopfer;
84 Hughesapparate;
1 Baudot-Dreifachapparat;
1 Baudot-Zweifachapparat;
132 gewöhnliche Relais;
104 Translationsrelais;
23 zur Uebermittlung von Telegrammen benutzte Telephonstationen.
Von den am Schluss des genannten Jahres bestehenden 396 Telegraphenleitungen sind mit Arbeitsstromapparaten betrieben 277, mit Ruhestromapparaten 108 und mit Telephonapparaten 11. Zur Stromlieferung für den Telegraphenbetrieb sind verwendet: 28239 galvanische Elemente, 4 Akkumulatorenbatterien mit zusammen 240 Zellen, 4 Elektro-Generatoren, sowie 2 Elektromotoren für den Antrieb der Generatoren.
Ueber den Personalbestand der Telegraphenverwaltung gibt nachfolgende Tabelle Auskunft:
Personalbestand der Telegraphendirektion, Kreistellegrapheninspektionen und Telegraphenbureaux.
Jahr. | Direktion. | Kreisinspektion. | Telegraphenbureaux I. und II. Klasse. | Telegraphenbureaux III. Klasse (inkl. Gemeindetelephonstationen). | Total Beamte und Angestellte. | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Bureauchefs. | Telegraphisten. | Boten und Bureaudiener. | |||||
1852 | 19 | ← | - | - | - | 85 | 104 |
1860 | 10 | 4 | 14 | 67 | 17 | 133 | 245 |
1870 | 15 | 6 | 14 | 180 | 40 | 524 | 779 |
1880 | 15 | 11 | 15 | 241 | 65 | 1139 | 1486 |
1890 | 32 | 11 | 43 | 269 | 72 | 1415 | 1842 |
1900 | 80 | 13 | 55 | 363 | 140 | 2132 | 2783 |
1905 | 83 | 13 | 60 | 394 | 153 | 2193 | 2896 |
1906 | 85 | 13 | 58 | 406 | 161 | 2214 | 2937 |
Hiezu kommen 818 Telephonbeamte und -angestellte, die nicht auch im Telegraphendienste beschäftigt sind und mit denen sich der Bestand an definitivem Personal der Telegraphenverwaltung auf Ende 1906 auf 3755 Beamte und Angestellte belief.
Die Beziehungen zum Ausland vermitteln die internationalen Telegraphen- und Telephonverbindungen. 1906 ist durch den Simplontunnel ein Kabel gelegt und in Betrieb genommen worden. Dem Bericht des internationalen Bureaus der Telegraphenverwaltungen über seine Geschäftsführung im Jahr 1906 entnehmen wir folgende Angaben: Die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 111136, die Einnahmen auf Fr. 59802, sodass den Verwaltungen ein Ausfall von Fr. 84334 zu decken bleibt, woran die Schweiz Fr. 1430 beizutragen hat. Die Zahl der Vertragsstaaten beträgt gegenwärtig 48. Die Gesamtheit aller dieser Staaten umfasst einen Flächenraum von 66126000 km2 und eine Bevölkerung von 945540000 Ew.
Die Literatur über das schweizerische Telegraphenwesen findet sich zusammengestellt im Faszikel Post- und Telegraphenwesen der Bibliographie der schweizerischen Landeskunde (Bern 1895; mit Nachtrag, Bern 1903).
[Gefl. Mitteilungen der eidg. Telegraphendirektion].
IV. Telephon.
Mit der vielversprechenden Erfindung des Telephons, die gegen Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts bekannt wurde, begann man sich auch in der Schweiz frühzeitig zu beschäftigen. Dabei drängte sich sofort die Frage auf, ob eine Einbeziehung des Telephons in das bereits bestehende Telegraphenregal angezeigt sei. Der Bundesrat hegte nicht den geringsten Zweifel darüber, dass in dem Kollektivbegriff «elektrische Telegraphen» alle diejenigen Einrichtungen verstanden seien, welche dazu dienen, mittels der Elektrizität zwischen zwei mehr oder weniger entfernten Punkten Gedanken auszutauschen.
Von dieser Ueberzeugung ausgehend, erliess er schon am eine Verordnung, welche die Telephoneinrichtungen als in das Regal des Bundes fallend erklärte und die notwendig erscheinenden Bedingungen für die Erteilung von bezüglichen Konzessionen festsetzte. Obgleich wohl niemand die staunenerregende Entwicklung voraussah, welche die Telephonie in den kommenden Dezennien nehmen sollte, rief dieses Vorgehen der Exekutivbehörde, d. h. die Erklärung des Staatsregales, doch sofort der energischen Opposition der Monopolgegner. Am reichte ein Unternehmer in Zürich, W. Ehrenberg, einen Rekurs an die Bundesversammlung ein, in welchem sich der Rekurrent in erster Linie gegen die Einbeziehung des Telephons in den allgemeinen Begriff der elektrischen Telegraphen, bezw. in das Telegraphenregal wandte, dann aber dem Bundesrat auch das Recht bestritt, das Monopol der elektrischen Telegraphie ohne weiteres und ohne eine Ermächtigung des gesetzgebenden Körpers auf das Gebiet der elektrischen Telephonie zu übertragen.
Die eidgenössischen Räte ihrerseits stellten sich auf den Standpunkt des Bundesrates, indem sie am den Rekurs als unbegründet abwiesen und sich grundsätzlich für die Einbeziehung des Telephons in das Telegraphenregal entschieden. Immerhin wurde zu Protokoll gegeben, dass die in Art. 1 des Bundesratsbeschlusses vom enthaltene Bestimmung nur in dem Sinne als Regal aufzufassen sei, dass Privatleitungen, wenn sie das Staatsmonopol nicht gefährden, zu konzessionieren seien. Dies, sowie die bezügliche fernere Haltung der Bundesbehörden in den Jahren 1879 und 1880 zeugt dafür, dass mit dem eben angeführten Entscheid zwar die prinzipielle Sanktionierung des Telegraphenregals ausgesprochen werden sollte, derselbe aber keineswegs den Sinn hatte, dass nun auch der Bund die Erstellung und den Betrieb von Telephoneinrichtungen selbst an die Hand zu nehmen habe.
Dennoch drängte sich angesichts der wachsenden Konzessionsbegehren und der zahlreichen Verbesserungen, welche die Erfindung einer allgemeinen Verwendung immer näher brachten, mehr und mehr die Ueberzeugung auf, dass eine richtige Lösung der Telephonfrage den Staatsbetrieb bringen müsse. Als daher am das Gesuch für Erteilung einer Konzession für Erstellung eines Telephonnetzes in Zürich eingereicht wurde, entsprach der Bundesrat noch diesem Gesuch, aber unter Beschränkung der Konzession auf 20 Jahre und unter dem Vorbehalt, dass nach Ablauf dieser Frist oder auch vorher das Unternehmen käuflich an den Bund übergehen könne. Im Spätherbst des gleichen Jahres fasste er sodann den Beschluss, für die andern Städte keine Privatkonzessionen mehr zu erteilen, vielmehr die Einrichtung überall da, wo sich ein hinlängliches Bedürfnis dafür zeigte, ¶