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Post-Typen schweizerischer Postfuhrwerke.
und Warenverkehr der schweizerischen Ortschaften Gondo und Simpeln im Winter über italienisches Gebiet geleitet werden muss. In der Zeit vom 15. Juni bis 15. September verkehrt einmal täglich in jeder Richtung je ein vierplätziger Wagen zwischen Brig-Simpeln Hospiz und zwischen Iselle-Simpeln Hospiz.
Auf Ende 1906 besass die eidg. Postverwaltung einen Park von 1940 Fuhrwerken und 987 Schlitten, sowie 315 Bahnpostwagen.
In den Eisenbahnzügen ist der Postdienst derart organisiert, dass er sowohl den lokalen Bedürfnissen als auch, auf gewissen Linien, den Anforderungen des grossen internationalen Verkehrs Genüge zu leisten vermag. Auf gewissen Strecken vollzieht er sich ohne Schwierigkeit im Eisenbahn-Gepäckwagen, während andere Züge die Einstellung eines oder mehrerer Bahnpostwagen erfordern. Im Bau dieser Wagen sind während der letztvergangenen Jahre alle wünschbaren und möglichen Verbesserungen vorgenommen worden, da es im Interesse eines regelmässigen Dienstes liegt, wenn das Personal in den Wagen so bequem und rasch als möglich zu arbeiten vermag. An den Bahnpostwagen sind natürlich auch Briefeinwürfe angebracht, die dem Publikum bis zur Abfahrt der Züge zugänglich sind. Die Zahl der täglich von den Bahnpostwagen im Jahr 1906 zurückgelegten effektiven Kilometer beträgt 56322 oder 2641 Kilometer mehr als im Vorjahr.
Die Beziehungen zwischen der Postverwaltung und den Eisenbahnen werden geregelt durch das Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, vom und das Bundesgesetz vom über den Bau und Betrieb der Nebenbahnen. Die Hauptbahnen sind verpflichtet, sowohl die Bahnpostwagen und das diese bedienende Personal als auch die dem Postregal unterstellten Brief- und Paketsendungen unentgeltlich zu befördern. Dafür lässt die Postverwaltung auf ihre eigenen Kosten die Bahnpostwagen erstellen und besorgt deren Reinigung, Einschmieren und Unterhalt. Sie stellt das Personal und vergütet den Eisenbahnen ¾ der Eilsendungstaxe für die Beförderung der nicht dem Regal unterstellten Paketpostsachen.
Grösserer Vorteile erfreuen sich die Nebenbahnen: So lange der Reinertrag ihres Betriebes 4% nicht übersteigt, erhalten sie nicht bloss für die Beförderung der dem Regal nicht unterstellten Sendungen, sondern für sämtliche Posttücke eine Entschädigung, die der vollen Eilsendungstaxe gleichkommt. Dazu vergütet ihnen die Postverwaltung für die Beförderung der Bahnpostwagen per Achsenkilometer je zwei Rappen und für die Beförderung der Fahrpostbeamten ebenfalls je zwei Rappen per Fahrt und per Kilometer.
Am wurden die ersten von der Postverwaltung angeschafften Postautomobilwagen zum Personentransport in Betrieb gesetzt. Die Probefahrten mit diesen Wagen hatten bereits mehrere Wochen früher ihren Anfang genommen, und es waren dieselben so gut verlaufen, dass der Eröffnung des regelmässigen Betriebs nichts im Wege zu stehen schien. Damit man sich über die Brauchbarkeit der Automobilwagen bei den Hindernissen, welche die Bodengestaltung unseres Landes einer allgemeinen Ausdehnung dieses Verkehrs in den Weg legt, gleich von Anfang an ein richtiges Urteil bilden könne, wurde als Automobilroute die Strecke Bern-Wohlen-Frieswil-Detligen bezeichnet.
Mit ihren ziemlich ungünstigen Gelände- und Steigungsverhältnissen erscheint diese Route gut geeignet, als Versuchsgebiet zur Erprobung des Automobilbetriebs zu dienen. Sodann wurde der Automobilbetrieb auch auf der Strecke Bern-Papiermühle eingeführt. Die Wagen sind Omnibuswagen mit vierzylindrigen Motoren und 30 Pferdekräften. Ein Wagen kostet Fr. 21000 bis Fr. 22000. Das Gewicht eines unbeladenen Wagens beträgt rund 3000-4000 kg. In jedem Wagen sind 14 innere Sitzplätze.
Gut bewährt haben sich auch die beiden Automobilfourgons, die für den Dienst zwischen dem Bahnhof und den Poststellen in Zürich im Frühjahr 1906 in Betrieb gesetzt wurden.
Eine seit dem bestehende wichtige Neuerung ist der Postcheck- und Giroverkehr, der in der Absicht eingeführt wurde, den Check- und Giroverkehr zu popularisieren, dem Mangel an Banknoten und Kleingeld einigermassen zu steuern und einen Teil der Zahlungsmittel für andere Zwecke verfügbar zu machen. Dieser neue Dienstzweig, der im Bundesgesetz vom und in der betreffenden Verordnung vom 3. November gleichen Jahres seine Grundlage findet, hat sich bis jetzt gut bewährt und wird sich zweifellos rasch weiter entwickeln und vervollkommnen.
Die Postverwaltung unterhält am Sitz jeder Kreispostdirektion (also in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur und Bellinzona) ein Postcheckbureau. Eine Zentralstelle befindet sich unter der Bezeichnung «Inspektorat des Postcheck- und Giroverkehrs» bei der Oberpostdirektion in Bern. Die Einlagen in eine. Postcheck- und Girorechnung können in bar oder durch Uebertragung von einer Postcheckrechnung (Giro) erfolgen.
Für Abhebungen müssen ausnahmslos Postchecks ausgestellt werden. Die Postverwaltung leistet bei Verlust von Postcheckbeträgen vollen Ersatz; bei verspäteter Gutschrift oder Auszahlung von Postcheckbeträgen wird eine Entschädigung innerhalb der vorschriftsgemässen, Bestimmungen gewährt. Die Zahl der Rechnungsinhaber betrug am nicht weniger als 3190. Der Gesamtumsatz pro 1906 beläuft sich auf rund Fr. 451225900, wovon Fr. 91063800 oder 20% im Giroverkehr.
Der schweizerische Bundesrat geht mit dem Gedanken um, die gegenwärtigen Postmarken durch neue ¶
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Vorlagen zu ersetzen. Am beschloss er, es sei aus der Zahl der eingegangenen Entwürfe der engern Konkurrenz unter Schweizerkünstlern für die Erstellung neuer Postmarken zu wählen: der Tellknabe mit Armbrust des Schweizer Malers Alb. Welti in München, für die Taxwerte von 2, 3 und 5 Rappen, und der Helvetiakopf nach Entwurf L'Eplattenier, Zeichnungslehrer in La Chaux de Fonds, für die Marken zu 10, 12 und 15 Rappen. Für die höhern Taxwerte von 20 Rappen aufwärts sei das bisherige Bild der Helvetia beizubehalten, bis etwas Besseres sich gezeigt habe. Die Postverwaltung hofft, die neuen Marken bis September 1907 ausgeben zu können.
Am ist im neuen Postgebäude in Bern ein Postmuseum eröffnet worden. Die Oberpostdirektion hat seit einiger Zeit die Gegenstände, die sich auf das alte Verkehrs- und Postwesen unseres Landes beziehen, gesammelt, um an Hand dieser Objekte die Entwicklung des schweizerischen Postwesens bis zur Gegenwart vor Augen führen zu können. Die ausgestellten Gegenstände und Nachbildungen von Originalen sind ausgeschieden solche, die sich auf das Postwesen zur Römerzeit (Cursus publicus), auf das Verkehrswesen im 14. bis 17. Jahrhundert, auf das Postwesen im 18. Jahrhundert, auf das Postwesen zur Zeit der Helvetik, auf das kantonale Postwesen von 1803 bis 1848 und auf das eidgenössische Postwesen von 1848 bis und mit der Gegenwart beziehen. Eine besondere Abteilung ist der Feldpost vorbehalten. Ferner ist eine Sammlung von Entwürfen aus der allgemeiner Postmarkenkonkurrenz vom Jahr 1901, von schweizerisches Postwertzeichen und von amtlichen Probedrucken zu solchen Postwertzeichen ausgestellt.
Der Schweiz kommt die Ehre zu, die Wiege des Weltpostvereins gewesen zu sein, indem der die Gründung eines allgemeinen Postvereins beschliessende Vertrag am von den Vertretern von 22 Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von über 350 Millionen Seelen in Bern unterzeichnet worden ist. Der gleiche Vertrag schuf auch das internationale Bureau des Weltpostvereins (wie sich der Postverein in der Folge umgetauft hat) mit Sitz in Bern. Heute umfasst der Verein fast die ganze Welt, d. h. 63 Staaten mit zusammen 1135 Millionen Einwohnern. Zum Andenken an die Gründung des Weltpostvereins wird in der Bundesstadt bei der kleinen Schanze ein grossartiges Denkmal errichtet werden, dessen Ausführung dem Pariser Bildhauer René de Saint Marceaux übertragen worden ist und das auf Ende 1907 vollendet sein soll. Die Kosten werden von allen Vertragsstaaten gemeinsam getragen.
Mit Bezug auf die umfangreiche Literatur über das schweizerische Postwesen verweisen wir auf den von der schweizerischen Oberpostdirektion zusammengestellten Faszikel Postwesen (Bern 1895) der Bibliographie der schweizerischen Landeskunde, dem im Jahr 1903 ein Nachtrag gefolgt ist. Besonders hervorgehoben zu werden verdient (ausser dem schon genannten Posthandbuch) namentlich die schöne Arbeit von Ant. Stäger: Das schweizerische Postwesen zur Zeit der Helvetik. Bern 1879.
[E. Comte; mit Beiträgen der Redaktion].
III. Telegraph.
Die erste Anregung zur Einführung der elektrischen Telegraphie in der Schweiz ging von der Regierung des Kantons Bern aus. Diese richtete unterm ein Schreiben an den Bundesrat, worin auf die neue Erfindung aufmerksam gemacht und unter Hinweis auf andere Staaten, in welchem die Telegraphie bereits Eingang gefunden hatte, um Einleitung der geeigneten Schritte ersucht wurde, damit die Schweiz in möglichst naher Zukunft der Vorteile jenes wichtigen Verkehrsmittels teilhaftig werde.
Den Hauptimpuls gab aber eine Petition, welche das kaufmännische Direktorium in St. Gallen, unterstützt von etwa 20 der angesehensten Zürcher Handelsfirmen, unterm dem Bundesrat einreichte und der sich auch handeltreibende Kreise in Genf anschlossen. Der der Anregung sympathisch gegenüberstehende Bundesrat zögerte nicht, den wichtigen Schritt zu wagen, und legte den eidgenössischen Räten schon am einen von seinem Post- und Baudepartement ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vor, der in seinem Artikel 1 die Bestimmung enthielt, dass dem Bund das ausschliessliche Recht zustehe, elektrische Telegraphen in der Schweiz zu errichten oder die Bewilligung zur Erstellung derselben zu erteilen.
Herrschte nun nicht bloss im Bundesrat, sondern auch in den eidg. Räten die Tendenz vor, die Erstellung der Telegraphen dem Bund zuzuweisen, so gingen in Bezug auf die Frage, auf welche Bestimmung der Verfassung das Regal sich zu stützen habe, die Ansichten doch auseinander. ¶