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Gesamte Ein- und Ausfuhr seit 1886 (Beginn der neuen Statistik mit Ermittlung der Werte) in Mill. Fr.
1) Schiffsproviant etc.
b) eines internationalen Uebereinkommens betr. das Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen, unterzeichnet durch die Bevollmächtigten von 14 Staaten. - Der Bestand der am dem Bundesgesetz betr. die Arbeit in den Fabriken unterstellten Etablissemente beläuft sich auf 6988 mit etwa 281000 Arbeitern. Mit der Erteilung von Bewilligungen zur Nacht-, Sonntags- und Hilfsarbeit, sowie zur Aenderung der Normalarbeitszeit nimmt es das Departement sehr genau.
Trotzdem und obwohl es den Ansprüchen der Fabrikinhaber häufig entgegentritt, vermehrt sich doch die Zahl dieser Bewilligungen. Diese Erscheinung dürfte einerseits eine zufällige, andererseits aber darauf zurückzuführen sein, dass die Industrie eine bedeutende Entwicklung aufweist, die Zahl der dem Gesetz unterstellten Betriebe stets wächst und kleinere Abweichungen von der Normalarbeitszeit ohne Erlaubnis immer weniger geduldet werden. Von den 3 Fabrikinspektoren, den 3 Adjunkten erster und 3 Adjunkten zweiter Klasse wurden 1906 im ganzen 7773 (1905: 7482) Fabrikbesuche vorgenommen. Die Zahl der Firmen, die im Besitze der Bewilligung zur Fabrikation von überall entzündbaren Hölzchen sind, betrug im Jahr 1906: 18. - Zur Kranken- und Unfallversicherung ist zu bemerken, dass es gegenwärtig in der Schweiz 2006 gegenseitige Hilfsgesellschaften gibt. - Auf Grund des Bundesbeschlusses vom betr. die gewerbliche und industrielle Berufsbildung werden an die ständigen Anstalten für gewerbliche und industrielle Berufsbildung Bundesbeiträge ausgerichtet, die für den Zeitraum 1884-1906 die stattliche Summe von rund Fr. 13777000 erreicht haben und seit 1903 alljährlich die Summe von 1 Million Fr. -
zum Teil beträchtlich - übersteigen. Die Zahl der subventionierten Bildungsanstalten ist von 43 im Jahr 1884 auf 327 im Jahr 1905 angestiegen. Von besondern Unternehmungen erhalten jeweilen Bundesbeiträge verschiedene Fachkurse, der Verband schweizerischer Heizer und Maschinisten für Kurse und Wandervorträge in den Sektionen, die Fortbildungskurse für Handwerkerschullehrer am Gewerbemuseum in Aarau, der Kanton St. Gallen für sein Wanderlehrerinstitut, der schweizerische Gewerbeverein für die Lehrlingsprüfungen (1906: Fr. 18000), der schweizerische Verband zur Förderung des Zeichen- und gewerblichen Berufsunterrichts für seine Zeitschrift, der Handfertigkeitsunterricht an den Lehrerseminarien Hofwil, Pruntrut und Lausanne, der schweizerische Verein zur Förderung des Handarbeitsunterrichtes für Knaben etc. -
Bundesbeiträge werden ferner auf Grund des Bundesbeschlusses vom betr. die hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechtes an die ständigen Anstalten (1896/97: 114; 1905: 300) für hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechtes verabfolgt und zwar im Zeitraum 1896/97-1906 im ganzen rund Fr. 1932400 (im Jahr 1906 allein rund Fr. 322500). Von subventionierten besondern Unternehmungen seien genannt Bildungskurse für Arbeitslehrerinnen, Zuschneide- und Nähkurse, Koch- und Haushaltungskurse etc. -
An das schweizerische Arbeitersekretariat wird ein jährlicher Bundesbeitrag von Fr. 25000 ausgerichtet.
III. Die Abteilung für Landwirtschaft
befasst sich mit allen den vielen und wichtigen Fragen betr. landwirtschaftliches Unterrichtswesen und Versuchsanstalten, Förderung der Tierzucht (Pferde-, Rindvieh- und Kleinviehzucht), Bodenverbesserungen, Viehseuchenpolizei, Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen (Phylloxera, Hagelversicherung, Viehversicherung), Subventionierung von landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften etc.
Auch hier mögen einige statistische Nachweise den Abschluss unserer Ausführungen bilden. Auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens (inklusive Versuchsanstalten) verabfolgt der Bund Stipendien an Schüler der landwirtschaftlichen Abteilung des eidg. Polytechnikums, die sich zu Landwirtschaftslehrern oder Kulturtechnikern ausbilden wollen. Er richtet Bundesbeiträge aus: an die theoretisch-praktischen Ackerbauschulen Strickhof (Zürich; 1906: 41 Schüler, Bundesbeitrag Fr. 9500), Rütti (Bern; 1906: 62 Schüler, Bundesbeitrag Fr. 14480), Ecône;
(Wallis; 1906: 25 Schüler, Bundesbeitrag Fr. 8790) und Cernier (Neuenburg; 1906: 34 Schüler, Bundesbeitrag Fr. 15800);
an die kantonale Gartenbauschule in Genf (1906: 62 Schüler, Bundesbeitrag Fr. 13375);
an die landwirtschaftlichen Winterschulen Strickhof und Winterthur (Zürich), Rütti, Langenthal und Pruntrut (Bern), Sursee (Luzern), Freiburg, Custerhof (St. Gallen), Plantahof (Graubünden), Brugg (Aargau), Frauenfeld (Thurgau), Lausanne (Waadt) und Genf (1906 zusammen 664 Schüler und Fr. 93243 Bundesbeiträge);
an landwirtschaftliche Wandervorträge und Spezialkurse (1906: Fr. 43900);
an die Weinbauschulen und Weinbauversuchsanstalten in Wädenswil (1906: Fr. 8637), Lausanne (1906: Fr. 18467), Auvernier (1906: Fr. 13508), Lenzburg (1906: Fr. 73), Zürich (1906: Fr. 304) und Twann (1906: Fr. 3000).
Der Bund unterhält eine Reihe von landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten (Zentralverwaltung und Gutsbetriebe Liebefeld und Mont Calme, agrikulturchemische Anstalten in Zürich, Bern und Lausanne, Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalten in Zürich und Lausanne, milchwirtschaftliche und bakteriologische Anstalt in Bern), die im Jahr 1906 einen Aufwand von rund Fr. 333800 erforderten. Die schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil hatte im Jahr 1906 Fr. 87700 Ausgaben. An die Molkereischulen in der Rütti (Bern), in Pérolles (Freiburg) und in Moudon (Waadt) ¶
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gelangten 1906 an Bundesbeiträgen rund Fr. 26000 zur Auszahlung.
AUFTRETEN DER REBLAUS IN DEN JAHREN 1905 UND 1906 (nach den kantonalen Berichten).
Kantone. | Jahr. | Anzahl der infizierten Gemeinden. | Infektionspunkte. | infizierten Stöcke. | Umgegrabene bezw. mit Schwefelkohlenstoff behandelte Fläche. m2 |
---|---|---|---|---|---|
1. Zürich | 1906 | 19 | 408 | 3476 | 16796 |
1905 | 22 | 351 | 6400 | 22133 | |
2. Bern | 1906 | 1 | 22 | 404 | 1104 |
1905 | 1 | 1 | 8 | ? | |
3. Basel Land | 1906 | 1 | 4 | 430 | 1192 |
1905 | - | - | - | - | |
4. Aargau | 1906 | 1 | 9 | 252 | 37041 |
1905 | 1 | 4 | 2487 | ? | |
5. Thurgau | 1906 | 9 | 306 | 8634 | ca. 42000 |
1905 | 8 | 211 | 7705 | 28000 | |
6. Tessin | 1906 | 5 | 14 | 316 | 4000 |
1905 | 7 | 33 | 847 | 10160 | |
7. Waadt (exkl. Coppet) | 1906 | 94 | 2123 | 74882 | 195801 |
1905 | 92 | 2168 | 134068 | 399571 | |
8. Wallis | 1906 | 1 | 1 | 448 | 818 |
1905 | - | - | - | - | |
9. Neuenburg | 1906 | 15 | 7117 | 131874 | 205107 |
1905 | 15 | 7905 | 161190 | 231613 |
Bemerkungen: Im Kanton Bern hat sich die Reblaus ausserhalb des Gemeindebezirkes Neuenstadt noch nirgends bemerkbar gemacht.
Im Kanton Basel Land ist das Vorhandensein der Reblaus im Jahr 1906 erstmals konstatiert worden und zwar in der Gemeinde Allschwil.
Kanton Waadt: im Bezirk Coppet ist die Rekonstitution seit 1900 gestattet.
Der Kanton Wallis erscheint 1906 zum erstenmal unter den phylloxerierten Kantonen, indem ein Infektionsherd in der Stadtgemeinde Sitten festgestellt wurde.
Die Abnahme der Infektion im Kanton Neuenburg ist nur eine scheinbare; die Zahlen sind zurückgegangen, weil im Zentrum des Neuenburger Rebgeländes das Extinktivverfahren nicht mehr in seiner ganzen Strenge durchgeführt werden konnte.
Grosse Opfer bringt der Bund auch der Förderung der Tierzucht. a) Pferdezucht: Ankauf und Anerkennung von Zuchthengsten; eidg. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches; Prämierung von Stutfohlen und Zuchtstuten. Prämierung von Pferdezuchtgenossenschaften, Beiträge für Pferdeausstellungen und Rennen; Prämierung von Fohlenweiden. Gesamtausgaben im Jahr 1906 rund Fr. 478000. - b) Rindviehzucht: Prämierung von Zuchtstieren; Prämierung weiblicher Zuchttiere; Prämierung von Zuchtbeständen und Zuchtfamilien; Beiträge zur Gründung von Zuchtgenossenschaften. Gesamtausgaben im Jahr 1906 rund Fr. 518500. - c) Kleinviehzucht: Prämierung von Zuchtebern, Ziegenböcken und Widdern; Beiträge an Zuchtgenossenschaften und Märkte. Gesamtausgaben im Jahr 1906 rund Fr. 40000. - d) Der 1906 zur Förderung der Schlachtviehproduktion bewilligte Kredit von Fr. 10000 wurde auf 4 Mastviehausstellungen verteilt.
Für Boden- und Alpverbesserungen hat der Bund im Jahr 1906 für 296 Projekte rund Fr. 734600, 1905 für 308 Projekte Fr. 870000 und 1904 für 214 Projekte Fr. 424200 zugesichert. Ausgerichtet konnten im Jahr 1906 rund Fr. 481000 werden. Dazu kommen, gestützt auf Art. 11 des Bundesgesetzes betr. die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom noch Bundesbeiträge an die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Zug, Freiburg, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis an die Besoldungen ihrer Kulturtechniker, resp. für kulturtechnische Arbeiten. Die Gesamtausgaben auf dem Kredit «Bodenverbesserungen» betrugen im Jahr 1906 rund Fr. 508000. - Der 1906 erzielte Ueberschuss der Einnahmen der Viehseuchenpolizei wurde dem eidg. Viehseuchenfonds zugewiesen, der damit Ende 1906 einen Bestand von Fr. 2215880 erreicht hat.
Unter den Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen, ist am wichtigsten der Kampf gegen die Reblaus (Phylloxera). Die von der Reblaus betroffenen Kantone haben 1904 und 1905 zu deren Bekämpfung folgende Ausgaben gemacht und daran 1905 folgende Bundesbeiträge erhalten:
Ausgaben 1904 Fr. | Ausgaben 1905 Fr. | Bundesbeitrag 1905 Fr. | |
---|---|---|---|
1. Zürich | 81019 | 75581 | 22345 |
2. Bern | - | 855 | 427 |
3. Aargau | - | 13356 | 6176 |
4. Thurgau | 24578 | 31950 | 15847 |
5. Tessin | 13347 | 16894 | 8447 |
6. Waadt | 227758 | 297669 | 100600 |
7. Neuenburg | 67265 | 93855 | 46387 |
8. Genf | 6972 | 12003 | 5574 |
Total Fr. | 420939 | 542163 | 205803 |
Bundesbeiträge von 50% an die Auslagen der Kantone a) für die Förderung der Hagelversicherung: 1905 Fr. 166358, 1906 Fr. 173359; b) für die Förderung der Viehversicherung: 1906 Fr. 613265.
An landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften wurden im Jahr 1906 an Bundesbeiträgen im ganzen Fr. 98000 ausgerichtet, und zwar an a) den schweizerischen landwirtschaftlichen Verein Fr. 29500, b) den Verband der landwirtschaftlichen Vereine der romanischen Schweiz Fr. 17000, c) den landwirtschaftlichen Verein des Kantons Tessin Fr. 4500, d) den schweizerischen alpwirtschaftlichen Verein Fr. 9000, e) den schweizerischen Gartenbauverein Fr. 8000, f) den schweizerischen Bauernverband Fr. 30000.
[Emil Bonjour; mit Beiträgen der Redaktion].
7. Post- und Eisenbahndepartement.
Aufgaben. Das eidg. Post- und Eisenbahndepartement bildet einen der bedeutendsten Zweige der eidgenössischen Verwaltung und ist zugleich Aufsichtsbehörde wie Unternehmer von öffentlichen Verkehrs- und Transportanstalten. Sein Titel lässt nur einen Teil der ihm zufallenden Aufgaben erkennen, die diejenigen eines Verkehrsministeriums sind, unter dessen Aufsicht oder direkter wie indirekter Verwaltung stehen:
I. die Eisenbahnen und übrigen der Allgemeinheit dienenden Transportmittel (Dampfboote, Automobilwagenkurse etc.); | |
II. das Postwesen, mit Inbegriff des Personentransportes durch Postwagenkurse; | |
III. die Telegraphen; | |
IV. das Telephonwesen und | |
V. die Starkstromanlagen. |
Dazu kommen noch einige Befugnisse hinsichtlich der in Bern bestehenden internationalen Bureaux, d. h. desjenigen des Weltpostvereins, der Telegraphen-Verwaltungen und des Zentralamtes für internationalen Eisenbahntransport.
Den Eisenbahnen und übrigen der Allgemeinheit dienenden Transportmitteln gegenüber bildet das Departement die unmittelbare Aufsichtsbehörde. Im Hinblick auf die selbständige Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen, welche nahezu alle bedeutenden Bahnlinien unseres Landes umfassen oder in Zukunft noch umfassen werden, kann es auch als Unternehmer von Transportanstalten bezeichnet werden. Damit fällt dem Departement eine eigenartig delikate Aufgabe zu, die es zur Aufsichtsbehörde der Bundesbahnen macht, welche Eigentum des Schweizervolkes und zugleich eine von der ¶