mehr
(1880). - Unterhandlungen und Abschluss eines Handelsvertrages, einer Uebereinkunft betr. gegenseitigen Schutz von Fabrik- und Handelsmarken, sowie von gewerblichen Mustern und Modellen, einer Uebereinkunft betreffend die nachbarlichen Beziehungen und die Forstpolizei in den Grenzwaldungen und einer Uebereinkunft betreffend das Zollwesen zwischen dem Kanton Genf und der zollfreien Zone von Hochsavoyen, alle mit Frankreich (1881-1882). - Unterhandlungen und Abschluss eines Handelsvertrages mit dem Deutschen Reich (1881). - Erhebungen zum Zwecke der Handelsvertragsunterhandlungen mit Italien und mit Spanien (1881). - Erhebungen zum Zwecke der Revision des 1861 zwischen Frankreich und der Türkei abgeschlossenen und nun auch auf schweizerische Produkte anzuwendenden Zolltarifes (1882). - Abschluss eines endgiltigen Handelsvertrages mit Italien (1882). - Vorbereitende Erhebungen und Studien für den Abschluss von Handelsverträgen mit Griechenland und der Transvaalrepublik (1884). - Mitwirkung am Abschluss von Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsverträgen mit Transvaal und Ecuador (1885). - Studien über die Wirkung der Handelsverträge mit dem Deutschen Reich und mit Oesterreich-Ungarn, unternommen und ausgeführt zu dem Zweck einer allfälligen Kündigung dieser Verträge (1885). - Unterhandlungen und Abschluss eines Handelsvertrages mit Rumänien (1886). - Unterhandlungen mit dem Deutschen Reich zwecks Revision des Handelsvertrags (1886 und 1887). - Vorarbeiten für die Handelsvertragsunterhandlungen mit Belgien (1887). - Abschluss einer provisorischen Handelsübereinkunft mit Griechenland (1887). - Vorarbeiten für die Unterhandlungen zum Abschluss eines neuen Handelsvertrages mit Italien (1887). - Mitwirkung an den Unterhandlungen mit Argentinien, Ecuador und Paraguay zwecks Abschlusses von Freundschafts-, Niederlassungs- und Handelsverträgen (1887).
2. Abschluss eines Uebereinkommens mit dem Grossherzogtum Baden betr. die Rheinschiffahrt (1879).
3. Abschluss eines Uebereinkommens mit Portugal betr. gegenseitigen Schutz der Fabrik- und Handelsmarken (1882).
4. Schritte bei verschiedenen Staaten (Oesterreich-Ungarn, Spanien etc.) zwecks Erlangung der Gegenseitigkeit des Schutzes des literarischen und künstlerischen Eigentums (1883). - Unterhandlungen mit der englischen Regierung zwecks Abschlusses eines Uebereinkommens betr. den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums (ohne Erfolg; 1883).
5. Uebermittlung an 41 Staaten des von der internationalen literarischen Assoziation in ihren Sitzungen vom 10.-13. September in Bern ausgearbeiteten Projektes einer internationalen Uebereinkunft zum Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums und Einladung dieser Staaten zur Teilnahme an einer 1884 stattzufindenden diplomatischen Konferenz zur Prüfung der Frage (1883). - Organisation der eben erwähnten diplomatischen Konferenz (1884).
6. Ausführungsmassregeln zur Inkraftsetzung der internationalen Konvention zum Schutz des gewerblichen Eigentums, welche Uebereinkunft die Gründung eines internationalen Bureaus in Bern vorschreibt (1884).
7. Verhandlungen mit den wichtigsten Industriestaaten zwecks Vereinbarung einer internationalen Fabrikgesetzgebung (1881).
8. Mitwirkung an der Organisation der schweizerischen Abteilung an der Weltausstellung von Melbourne (1880). - Organisation der schweizerischen Landesausstellung in Zürich (1883) und der Exposition d'Horlogerie in La Chaux de Fonds (1881). - Amtliche Organisation der schweizerischen Beteiligung an der Gewerbeausstellung in Antwerpen und der Ausstellung von Erfindungen in London, die beide 1885 abzuhalten waren (1884). - Vorarbeiten für die offizielle Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung von Paris 1889 (1887).
9. Zahlreiche Beschlüsse betr. die Ausführung des Gesetzes über Mass und Gewicht (1879).
10. Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages betr. den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken (1879). - Ausführungsmassregeln zu diesem Gesetz (1880).
11. Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages über die Kontrolle und Garantie des Feingehaltes von Gold- und Silberwaren (1879). - Ausführungsmassregeln zu diesem Gesetz (1881). - Ausarbeitung und Drucklegung einer Sammlung der in Kraft stehenden Erlasse betr. die Kontrolle der Gold- und Silberwaren (1885).
12. Vorarbeiten für die Aufstellung eines Gesetzesvorschlages betr. die Versicherungsunternehmungen. (1879). - Redaktion eines diesbezüglichen Gesetzesentwurfes und Massnahmen zur Ausführung dieses Gesetzes (1884-1885).
13. Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages über den Geschäftsgang der Auswanderungsagenturen (1879). - Massnahmen zur Ausführung dieses Gesetzes (1881).
14. Massnahmen zur Ausführung des Bundesgesetzes betr. die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen (1880). - Ausarbeitung eines Reglementes betr. die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen (1882).
15. Untersuchungen über die Möglichkeit einer Abänderung der Bundesverfassung in dem Sinne, dass der neue Text die Gesetzgebung über den Schutz der Erfindungen und der gewerblichen Muster und Modelle gestatte (1880-1881). - Diesbezüglicher Vorschlag, der Bundesversammlung am unterbreitet (von den eidg. Räten am angenommen, in der allgemeinen Volksabstimmung vom dagegen verworfen).
16. Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages betr. den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums (1881). - Massnahmen zur Ausführung des Bundesgesetzes über diese Materie (1883).
17. Studium eines Gesuches der Zürcher Regierung betr. die Errichtung einer eidgenössischen Handelskammer (1881).
18. Erhebungen über den Stand derjenigen Gewerbe und Industrien, die sich über die bestehenden Handelsverträge beklagen, und über die Möglichkeit der Beihilfe zur Hebung dieser Gewerbe, sei es durch Abänderung der Tarifansätze, durch Subventionierung von Gewerbe- und Kunstgewerbeschulen, oder durch irgend welche andere Mittel (1882). - Abschluss dieser Enquête und Vorlage an die eidgenössischen Räte eines Berichtes, der einen Bundesbeschluss betr. die gewerbliche und industrielle Berufsbildung anregt (1883). - Ausführungsmassregeln zu diesem Bundesbeschluss vom (1884).
19. Organisation des Handelsregisters und des Handelsamtsblattes (1882). - Zahlreiche prinzipielle Entscheidungen in Sachen der Eintragung in das Handelsregister (1883).
20. Enquête und Bericht an die Bundesversammlung über ein Postulat betr. die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausland (1884).
21. Vorarbeiten für ein Bundesgesetz betr. die Haftpflicht im Fabrikbetrieb (1885). - Ausarbeitung eines diesbezüglichen Gesetzesentwurfes und Vorlage desselben an die eidgenössischen Räte (1886). - Massnahmen zur Ausführung dieses Gesetzes (1887).
22. Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes über den Handel mit Gold- und Silberabfällen (1885). - Massnahmen zur Ausführung dieses Gesetzes.
Auf dem Gebiete der Landwirtschaft hat das Departement seine Aufmerksamkeit in erster Linie auf die beständige Hebung dieses Zweiges unserer nationalen Erwerbstätigkeit gerichtet, und zwar im besonderen auf alle Fragen betreffend die Bodenverbesserung, die Pferde- und Rindviehzucht, die Anlage eines schweizerischen Herdbuches (Zuchtstammbuches), die Viehseuchenpolizei im Innern unseres Landes und in internationaler Hinsicht, den Kampf gegen die Reblaus und die Blutlaus, die Subventionierung von landwirtschaftlichen Vereinen und Gesellschaften (Schweizerischer Obst- und Weinbauverein, schweizer. alpwirtschaftlicher Verein, schweizer. landwirtschaftlicher Verein, landwirtschaftlicher Verein der romanischen Schweiz etc.), die ¶
mehr
Unterstützung von verschiedenen landwirtschaftlichen Spezialausstellungen in der Schweiz und im Ausland, die Teilnahme der schweizerischen Landwirtschaft an der Landesausstellung in Zürich 1883 und an den schweizerischen Landwirtschaftsausstellungen in Neuenburg 1887, Bern 1895 etc.
Mit Hinsicht auf die Forst-, Jagd- und Fischereipolizei nennen wir an dieser Stelle die Veranstaltung von Forstkursen zur Heranbildung des untern Forstpersonales (Unterförster und Forsthüter), die Prüfung von Aufforstungsprojekten und deren Bundesunterstützung, Waldvermessung (Triangulation) etc., Massnahmen betr. den Vogel- und Wildschutz, sowie die Hut der Jagdbannbezirke, Verständigungen mit den Nachbarstaaten mit Bezug auf die Fischerei in den Grenzgewässern, Subventionierung der schweizerischen Fischbrutanstalten etc.
Von den die Auswanderung beschlagenden Geschäften endlich seien erwähnt die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages betr. die Geschäftsführung der Auswanderungsagenturen (Bundesgesetz vom und die Massnahmen zur Ausführung dieses Gesetzes.
IV. Unterm hatte der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht unterbreitet, in welchem er, um vielfach zu Tage tretende Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu räumen, die Absicht aussprach, die bestehende Organisation versuchsweise abändern und die Ergebnisse dieser Neuordnung den Räten in ihrer nächsten Session vorlegen zu wollen. Diese Unannehmlichkeiten bestanden in der Hauptsache darin, dass der Bundespräsident jeweilen die Leitung des politischen Departementes, als des am wenigsten mit Arbeit belasteten Ressorts, zu übernehmen genötigt war. Diese Verhältnisse haben wir im Abschnitt «Politisches Departement» schon eingehend geschildert. Während das politische Departement auf diese Art seit 1848 nahezu stationär geblieben war, hatte sich der Geschäftskreis aller übrigen Ressorts mehr oder weniger erweitert, woraus sich allmählich eine starke Ungleichheit in der Verteilung der Geschäfte unter die einzelnen Departemente ergab.
Diesem unhaltbaren Zustand konnte einzig eine Neuordnung abhelfen, deren Grundlagen vom Bundesrat aufs eingehendste durchberaten worden waren. Am nahm die Bundesversammlung von der Mitteilung des Bundesrates Kenntnis und beschloss, Bericht und Vorschläge zur Abänderung des Bundesbeschlusses über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates von 1878 abzuwarten. Der Beschluss des Bundesrates vom betr. die provisorische Neuordnung ist sodann am in Kraft getreten.
Die hauptsächlichste Neuerung bestand in der Schaffung eines Departementes des Auswärtigen, das nicht notwendigerweise unter die Leitung des Bundespräsidenten gestellt werden musste, welch' letzterer im Gegenteil an der Spitze desjenigen Departementes verbleiben konnte, welchem er zur Zeit seiner Wahl gerade vorstand. Das neue Departement bestand aus drei Abteilungen 1. der politischen Abteilung (bisheriges politisches Departement), 2. der Handelsabteilung und 3. der Abteilung für Auswanderung, die bis anhin dem Handels- und Landwirtschaftsdepartement angegliedert gewesen war.
Die Handelsabteilung entsprach der ehemaligen Abteilung für Handel des Handels- und Landwirtschaftsdepartementes, war aber von verschiedenen Geschäftszweigen, die an andere Departemente übergingen, entlastet worden, so besonders von allen den Angelegenheiten, die die Förderung von Handwerk, Gewerbe und Kunstgewerbe, die Arbeitergesetzgebung, das Berufsbildungswesen, die Ausstellungen in der Schweiz (exkl. Schul- und Kunstausstellungen), Mass und Gewicht, sowie die Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmungen betreffen, indem diese der Abteilung für Industrie eines neuen Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes überwiesen wurden.
Die Abteilung für Handel blieb dagegen mit der Förderung des Handels im Allgemeinen, den Handelsverträgen, den Anständen betr. den internationalen Verkehr, den internationalen Ausstellungen, dem Amt für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum, der Kontrolle über den Handel mit Gold- und Silberwaren und dem schweizerischen Handelsamtsblatt beauftragt, woran sich der Reihe nach anschlossen das kommerzielle Bildungswesen (Bundesbeschluss vom und die Patenttaxen der Handelsreisenden (Bundesgesetz vom
Das Departement des Auswärtigen hatte von Anfang an nur provisorischen Charakter und wurde denn auch am durch eine neue Organisation ersetzt, die (wie wir in Abschnitt V sehen werden) das politische Departement als ständiges Departement des Bundespräsidenten wieder herstellte und die Abteilung für Handel dem nun zum Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement gewordenen ehemaligen Industrie- und Landwirtschaftsdepartement zuwies.
Diese Periode von 1888 bis Ende 1895 war für die Handelsabteilung eine besonders arbeitsreiche Zeit gewesen, wie aus nachfolgender Aufzählung der wichtigsten Arbeiten, die sie geleistet oder an denen sie teilgenommen hat, zur Genüge hervorgehen dürfte:
1. Fortsetzung der Unterhandlungen mit dem Deutschen Reich und Abschluss einer Zusatzübereinkunft zum Handelsvertrag von 1881 (1888). - Unterhandlungen und Abschluss eines neuen Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn (1888). - Fortsetzung der Unterhandlungen mit Italien und mit Belgien und Abschluss von Handelsverträgen mit diesen beiden Staaten (1888-1889). - Mitwirkung an den Unterhandlungen zum Abschluss eines am perfekt gewordenen Niederlassungs- und Handelsvertrages mit dem Kongostaat. - Unterhandlungen (resultatlos) mit Japan zwecks Abschlusses eines Handelsvertrages (1889). - Handelsübereinkunft mit der Türkei, zustande gekommen durch zwischen dem türkischen Ministerium des Auswärtigen und dem französischen Botschafter in Konstantinopel gewechselte Noten (1890). - Gleiches Abkommen mit Bulgarien durch Vermittlung des diplomatischen Agenten Frankreichs in Sofia (1890). Erhebungen zwecks Handelsvertragsunterhandlungen mit Aegypten (1890). - Handelsvertragsunterhandlungen (resultatlos) mit Mexiko (1890). - Statistische Arbeiten mit Hinsicht auf die bevorstehende Erneuerung der Handelsverträge mit den hauptsächlichsten Staaten Europas (1888-1890). - Unterhandlungen und Abschluss von neuen Handelsverträgen mit Deutschland und mit Oesterreich-Ungarn (1891). - Unterhandlungen und Abschluss eines neuen Handelsvertrages mit Italien und einer Handelsübereinkunft mit Spanien (1892). - Unterhandlungen und Abschluss eines Handelsabkommens mit Frankreich (1892). Da dieses Abkommen von der französischen Deputiertenkammer nicht genehmigt wurde: Massnahmen zur Durchführung des zwischen beiden Ländern ausgebrochenen Zollkrieges (Differentialtarif, Spezialverfügungen betr. die Einfuhr von Produkten der freien Zone von Hochsavoyen und des Pays de Gex in die Schweiz etc.) (1893-1895). - Unterhandlungen und Abschluss einer Handelsübereinkunft mit Rumänien (1893). - Unterhandlungen und Abschluss eines Handelsvertrages mit Norwegen (1894). - Handelseinvernehmen mit Frankreich (1895). - Unterhandlungen und Abschluss einer Uebereinkunft mit dem Deutschen Reich, die u. a. den Zweck hatte, der im Schweizer Gebiet eingeschlossenen badischen Gemeinde Büsingen gewisse Zollerleichterungen zu verschaffen (1895). Daneben Mitwirkung an der Revision des Zolltarifes (1890).
2. Organisation der Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung von Chicago 1893 (1890-1892). - Studium der Frage, ob nicht auf dem Wege einer internationalen Uebereinkunft allgemeine Prinzipien über die Organisation und die Arbeitsmethode der Jurys an den Weltausstellungen aufgestellt werden könnten (1893). - Einladung an die Regierungen der für gewöhnlich an den Weltausstellungen sich beteiligenden Staaten, sich an einer Konferenz vertreten zu lassen, deren Zweck die Diskussion der Frage der Aufstellung von einheitlichen Prinzipien bei der Organisation und Durchführung von Weltausstellungen wäre (1894). Diese Konferenz hat kein Resultat ergeben.
3. Studium der Frage der Förderung von zu gründenden Handelsmuseen; Ausarbeitung eines den eidgenössischen Räten vorgelegten diesbezüglichen Berichtes (1894).
4. Erhebungen über die Frage, ob der Bund sich an der Förderung des kommerziellen Bildungswesens finanziell beteiligen solle; Ausarbeitung einer Botschaft ¶