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Die Kosten der allgemeinen Verwaltung (Bundesversammlung, Bundesrat, Bundeskanzlei und Bundesgericht) bedürfen keines Kommentars.
Der Aufwand für das politische Departement hat sich im Laufe der Jahre nicht unerheblich vermehrt, was hauptsächlich davon herrührt, dass die Zahl der diplomatischen Vertreter vermehrt wurde und der Bund die Besoldung des Kanzleipersonals der Gesandtschaften übernahm. Als Gesandte bezw. Ministerresidenten neueren Datums sind diejenigen in London, Buenos Aires, St. Petersburg und Tokio zu erwähnen. Ferner erheischen auch die Entschädigungen an schweizerische Konsulate und die Beiträge an schweizerische Hilfsgesellschaften im Ausland stets grössere Summen.
Nächst den Ausgaben des Militärdepartements fallen diejenigen des weitschichtigen Departements des Innern am meisten ins Gewicht, steht doch seiner Gesamtausgabe im Betrag von rund Fr. 13150000 nur eine Gesamteinnahme von rund Fr. 50000 gegenüber, so dass wir es hier mit einem Defizit von Fr. 13100000 zu tun haben, das aus den übrigen Reineinnahmen gedeckt werden muss. Von den Ausgabeposten seien hier nur die wichtigeren erwähnt. Das statistische Bureau hat nahezu eine halbe Million ausgegeben, wovon mehr als die Hälfte auf die in Bearbeitung liegende grosse eidgenössische Gewerbezählung fällt. - Das Budget des Gesundheitsamts beträgt dermalen nur etwa Fr. 150000, wird sich aber, nachdem nun das eidg. Lebensmittelgesetz angenommen worden ist, in Bälde um 300000 bis 400000 Franken vermehren. - Die Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine betreffen Subventionen an eine Reihe wissenschaftlicher, literarischer und gemeinnütziger Bestrebungen, deren Bedürfnisse sich zwar langsam aber stetig steigern. Die Rubrik «Beiträge an Anstalten» umfasst u. a. folgende vom Bund unterhaltene Anstalten: Polytechnische Schule, Meteorologische Zentralanstalt, Anstalt für Prüfung von Baumaterialien, Forstliche Zentralanstalt und Schweizerisches Landesmuseum in Zürich, sowie die Schweizerische Landesbibliothek in Bern. Das eidg. Polytechnikum erschien zum erstenmale in der eidg. Staatsrechnung im Jahre 1858 mit einer Ausgabe von Fr. 172935,
Fr. | |
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1905 ist diese Summe auf | 1114618 |
angewachsen. Rechnet man die Ausgaben für die vorerwähnten drei Annexanstalten in Zürich hinzu mit: | 150274 |
so gelangen wir zu einem Gesamtaufwand für das Polytechnikum im Betrage von | 1264892. |
Das schweizerische Landesmuseum debütierte 1892 mit einer Ausgabe von Fr. 16500; ein Jahr später waren es Fr. 71988, jetzt sind wir bei Fr. 230968 angelangt. Aehnlich ist auch das Budget der Landesbibliothek von Fr. 26000 im Jahre 1895 auf Fr. 77830 angewachsen. Die Subvention an die schweizerische Primarschule bedeutet seit 1904 eine regelmässige jährliche Mehrbelastung von Fr. 2085000. Für Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst werden unter dem Posten «Verschiedenes» Fr. 100000 verausgabt.
Zu einer der segensreichsten Tätigkeiten des Bundes hat sich die ihm in Art. 21 der Verfassung von 1848 und in Art. 23 und 24 der Verfassung von 1874 übertragene Befugnis zur Errichtung oder Unterstützung öffentlicher Werke und das Recht der Oberaufsicht über die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge entwickelt. Zahlreich waren schon die Werke, die von 1848 bis 1874 errichtet oder unterstützt wurden, noch grösser aber sind die Opfer, die seit 1874 gebracht werden. Die daherigen Ausgaben sind unter «Oberbauinspektorat» rubriziert. Während der ersten Periode (1848-1874) wurden für
Fr. | |
---|---|
Strassen- und Brückenbauten, für Flusskorrektionen und Wildbachverbauungen insgesamt verausgabt | 10445300 |
von 1875 bis 1905 dagegen | 63300279 |
Rechnen wir hinzu: die Subvention an die Gotthardbahn (inkl. Entschädigung an Basel Stadt) | 6800000 |
die Subvention an den Simplondurchstich (abzüglich des infolge des frühzeitigen Rückkaufes nicht einbezahlten Betrags) | 1836000 |
die Bündner Schmalspurbahnen | 8000000 |
so kommen wir zu der ansehnlichen Summe von: | 90381579. |
welche bis 1905 vom Bund für öffentliche Werke verausgabt wurde.
Ausserdem werden den Kantonen Uri, Graubünden, Tessin und Wallis seit 1874, gemäss Artikel 30 der Bundesverfassung, alljährlich Fr. 530000 für Unterhalt der internationalen Alpenstrassen bezahlt; ferner erhielten Uri und Tessin von 1874 bis 1882 für Schneebruch auf dem Gotthard jährlich Fr. 40000 bis 1874 waren diese Kantone für diese Arbeit von der Zollverwaltung entschädigt worden.
Direktion der eidg. Bauten: Erhebliche Ausgaben verursachten die Bauten der Eidgenossenschaft. 1905 sind für Hochbauten folgende Summen ausgeworfen worden:
Fr. | |
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Ordentlicher Unterhalt der eidg. Gebäude | 159994 |
Umbau- und Erweiterungsarbeiten | 324144 |
Neubauten | 2447773 |
Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden | 23153 |
: | 2955064 |
Diese Ausgaben betreffen in der Hauptsache Gebäude der Post-, Zoll- und Militärverwaltungen. Von andern Bauten sei hier nur das Bundeshaus-Mittelbau erwähnt, das in den Jahren 1894 bis 1901 mit einem Kostenaufwand von über 7 Mill. Fr. (inkl. Baugrund) erstellt wurde.
Die Bundesverfassung von 1874 übertrug dem Bund das Recht der Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge und die Befugnis zum Erlass gesetzlicher Bestimmungen über die Ausführung der Fischerei und Jagd. Durch eine teilweise Verfassungsrevision vom Jahre 1897, Bundesbeschluss vom und Bundesgesetz vom wurde das Oberaufsichtsrecht des Bundes auf sämtliche Waldungen des Landes ausgedehnt. Aus der Ausübung dieser Befugnisse sind dem Bund erhebliche Ausgaben entstanden, wie nachfolgende Zahlen beweisen.
1) Beginn der Ausgaben für Jagd und Fischerei.
Die Ausgaben des Justiz- und Polizeidepartements sind ebenfalls im Steigen begriffen. Abgesehen von dem im Jahr 1886 errichteten Versicherungsamt und dem Amt für geistiges Eigentum, das 1888 nach der im vorhergehenden Jahre stattgefundenen Annahme eines neuen Verfassungsartikels betreffend Erfindungsschutz gegründet wurde, liegt die Ursache der Vermehrung in den Vorarbeiten für die Vereinheitlichung der Zivil- und Strafgesetzgebung und in der Schaffung der Abteilung Bundesanwaltschaft und des Zentralpolizeibureaus. Die Ausgaben des Versicherungsamtes werden jetzt durch seine Einnahmen gedeckt; das Amt für geistiges Eigentum weist sogar einen nicht unbeträchtlichen Einnahmenüberschuss auf.
Beim Militärdepartement sind zwei Perioden zu unterscheiden: diejenige von 1848 bis 1874, während welcher der Bund nur beschränkte Befugnisse in Militärsachen besass (höherer Militärunterricht, Ausbildung der Instruktoren, Unterricht der Spezialwaffen, Ueberwachung des übrigen Unterrichts und Lieferung eines Teils des Kriegsmaterials), und diejenige seit dem Inkrafttreten der Verfassung von 1874, welche die fast vollständige Zentralisation des Militärwesens brachte.
Die nachstehenden Tabellen enthalten die Ausgaben des Militärdepartementes nach Massgabe der gegenwärtig für die Staatsrechnung geltenden Rechnungsmethode, d. h. die Brutto-Ausgaben des Militärdepartementes ohne die Ausgaben der Pulververwaltung und der übrigen Militärregieanstalten, denen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Diese Rechnungsmethode ist auf alle Staatsrechnungen bis 1849 zurück angewandt worden, wodurch die Vergleichbarkeit der verschiedenen Jahresergebnisse ermöglicht wird. ¶
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Ausgaben des Militärdepartements von 1849 bis 1874.
Jahr | Fr. |
---|---|
1849 1) | 566643 |
1850 | 925722 |
1851 | 999059 |
1852 | 1310051 |
1853 | 1428280 |
1854 | 1671035 |
1855 | 1364535 |
1856 | 1728643 |
1857 2) | 1443982 |
1858 | 2173336 |
1859 3) | 2535116 |
1860 4) | 2623685 |
1861 | 3783585 |
1862 | 3270097 |
1863 | 3319758 |
1864 | 3449071 |
1865 | 4133005 |
1866 5) | 4098107 |
1867 | 2404261 |
1868 | 2461928 |
1869 | 2582007 |
1870 6) | 2216215 |
1871 6) | 2472097 |
1872 | 3207148 |
1873 | 3561049 |
1874 | 4465086 |
1) Nicht inbegriffen Fr. 102493 Kosten der Grenzbesetzung im Kanton Tessin und Fr. 1116519 Kosten der Bewachung der Nordgrenze der Schweiz.
2) Nicht inbegriffen Fr. 315227 Kosten der Okkupation des Kantons Neuenburg und Fr. 2468337 Kosten der Rheingrenzbewachung.
3) Nicht inbegriffen Fr. 1431742 Kosten der Bewachung der Südgrenze während des Krieges von 1859/60 in Italien.
4) Nicht inbegriffen Fr. 1097666 Kosten der Bewachung der Südgrenze während des Krieges von 1859/60 in Italien.
5) Nicht inbegriffen Fr. 433614 Kosten der Okkupation von Genf und Fr. 827743 Kosten der Grenzbewachung während des Krieges von 1866.
6) Nicht inbegriffen Fr. 9551635 Kosten der Grenzbewachung während des deutsch-französischen Krieges.
Zu vorstehender Tabelle sei ferner bemerkt, dass in den Jahren 1867-1874 für Umänderung des damaligen Infanteriegewehrs, Anschaffung von neuen Hinterladergewehren und Hinterladergeschützen folgende Summen bezahlt wurden:
Jahr | Fr. |
---|---|
1867 | 4418046 |
1868 | 3093999 |
1869 | 1360077 |
1870 | 1023010 |
1871 | 2364833 |
1872 | 3251869 |
1873 | 3152388 |
1874 | 626854 |
Diese Summen wurden auf Kapitalrechnung bezahlt, während in den Jahren 1861-1866 schon ziemlich beträchtliche ausserordentliche Ausgaben wie Umänderung von Gewehren, Anschaffung von neuen Gewehren und Geschützen, Beiträge an den Bau der Furka-, Oberalp- und Axenstrasse, Bau der Kaserne in Thun das ordentliche Budget des Militärdepartements, d. h. die Verwaltungsrechnung belasteten.
Ausgaben des Militärdepartements von 1875 bis 1906.
Jahr | Fr. |
---|---|
1875 | 11018304 |
1876 | 12546860 |
1877 | 13108876 |
1878 | 12274977 |
1879 | 12943674 |
1880 | 11736070 |
1881 | 12453183 |
1882 | 13213568 |
1883 | 13455485 |
1884 | 14136588 |
1885 | 14093516 |
1886 7) | 14884963 |
1887 | 16778030 |
1888 | 18637214 |
1889 | 19730337 |
1890 | 20575336 |
1891 8) | 24045833 |
1892 9) | 34623580 |
1893 9) | 32320075 |
1894 9) | 24780828 |
1895 | 23012361 |
1896 | 23200848 |
1897 | 24483747 |
1898 | 26498657 |
1899 | 27472117 |
1900 | 27703384 |
1901 | 28388376 |
1902 | 28713631 |
1903 10) | 28661450 |
1904 | 29142536 |
1905 | 30511498 |
1906 11) | 35226103 |
7) Beginn der Befestigungsarbeiten am Gotthard.
8) Beginn der Befestigungsarbeiten bei St. Maurice.
9) Einschliesslich der Ausgaben für das neue Infanteriegewehr nebst Munition.
10) Inkrafttreten der Militärversicherung.
11) Einschliesslich ausserordentlicher Ausgaben für Neubewaffnung der Gebirgsartillerie, Gebirgsausrüstung für Infanterie und Vermehrung der Munitionsbestände.
Abgesehen von den allgemeinen Verbesserungen im Militärwesen und von der vorübergehenden ausserordentlichen Belastung des Militärbudgets durch die Neubewaffnung der Infanterie anfangs der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts sind es namentlich folgende Ursachen, welche seit 1875 die Militärausgaben erheblich vermehrten: Die Erstellung und der Unterhalt der Befestigungen am Gotthard und bei St. Maurice, die Anschaffung von Vorräten aller Art für die Kriegsbereitschaft, die Vermehrung der Truppenbestände infolge stärkerer Rekrutierung, die Einführung der Militärversicherung.
Für die Neubewaffnung der Feldartillerie hat die Bundesversammlung unterm eine Summe von Fr. 21700000 bewilligt, die bald verausgabt sein wird, aber nicht aus den laufenden Einnahmen sondern aus dem eidg. Anleihen von 1903 bestritten wird.
Am 26. und sind ferner dem Bundesrate Kredite im Gesamtbetrage von Fr. 13592000 bewilligt worden für die Neubewaffnung der Gebirgsartillerie, die Gebirgsausrüstung der Infanterie und die Vermehrung der Munitionsvorräte. Diese Kosten sind auf die Betriebsbudgets (Verwaltungsrechnungen) der Jahre 1906 bis 1908 zu verteilen.
Die obigen Tabellen über die Ausgaben des Militärdepartments stellen die Brutto-Ausgaben dieser Verwaltung dar. Nach Abzug der Einnahmen stellen sich die Ausgaben der Militärverwaltung nicht unerheblich niedriger. Diese Netto-Ausgaben betrugen:
Jahr | Netto-Ausgaben Fr. |
---|---|
1875 | 10804248 |
1880 | 9634989 |
1885 | 12096287 |
1890 | 18611253 |
1895 | 20674183 |
1900 | 24605650 |
1905 | 26357401 |
1906 | 29885825 |
Die Gesamtausgaben der Finanzverwaltung beliefen sich im Jahre 1905 auf Fr. 1459184 oder auf Fr. 959184, wenn die halbe Million, welche jährlich in den eidg. Invalidenfonds gelegt werden muss, unberücksichtigt bleibt.
Nicht nur die Zunahme des Verkehrs sondern auch die Steigerung der Zollansätze vermehrt die Ausgaben der Zollverwaltung, weil bei höheren Gebühren der Schmuggel einen grösseren Profit bietet und infolgedessen die Ueberwachung der Grenze eine viel strengere sein muss. Es ist deshalb das Ansteigen der Verwaltungskosten der Zollverwaltung eine ganz natürliche Erscheinung. Immerhin sind diese Kosten, wie nachstehende Zahlen zeigen, so ziemlich im gleichen Verhältnis zu den Roheinnahmen geblieben.
Jahr | Verwaltungsausgaben Fr. | Auf je 100 Franken Roheinnahmen betragen die Verwaltungskosten Fr. |
---|---|---|
1850 | 551216 | 13.02 |
1860 | 867609 | 11.17 |
1870 | 1089996 | 12.73 |
1880 | 1539256 | 8.94 |
1885 | 1861067 | 8.78 |
1890 | 2636473 | 8.43 |
1895 | 3598918 | 8.32 |
1900 | 4684359 | 9.76 |
1901 | 4792282 | 10.31 |
1902 | 4917215 | 9.75 |
1903 | 5162389 | 9.67 |
1904 | 5514946 | 10.24 |
1905 | 5576914 | 8.78 |
Das Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement in seiner jetzigen Gestaltung ist erst neueren Datums. Vor 1874 war das Handelsdepartement mit dem Zolldepartement vereinigt; die Unterstützungen an Handel, Gewerbe und Industrie wurden aber damals meistens vom Departement des Innern verabfolgt. Als namhafte Bundesbeiträge aus frühern Zeiten sind zu verzeichnen: 1851: Gewerbeausstellung in London Fr. 18960 (neue Währung);
1855: Ausstellung in Paris (Kredit) Fr. 23000;
1857: Gewerbeausstellung in Bern Fr. 40000;
1862: Handelspolitische Mission nach Japan (vom Handels- und Zolldepartement bestritten) Fr. 99330 und Industrieausstellung in London Fr. 73178;
1866, 1867 und 1868: Internationale Ausstellung in Paris Fr. 454566;
1873 und 1874 Industrieausstellung in Wien Fr. 482491;
1875, 1876 und 1877: Weltausstellung in Philadelphia Fr. 232880;
1877 und 1878: Weltausstellung in Paris Fr. 353778. Beiträge an die Landwirtschaft finden sich in der eidgenössischen Staatsrechnung regelmässig seit dem Jahre 1810 in Form von Subsidien an landwirtschaftliche Gesellschaften, sei es für Hebung der Pferdezucht, für Herausgabe populärer oder wissenschaftlicher Werke, für chemische Untersuchungen u. dergl. Die jährlichen Gesamtbeträge schwanken zwischen Fr. 6000 bis Fr. 54000. Daneben sind noch folgende Beiträge an Ausstellungen zu verzeichnen: 1868: Fr. 25000 schweizerische Viehausstellung in Langenthal;
schweizerische landwirtschaftliche Ausstellungen: 1871 in Sitten Fr. 22000 (Gesamtbetrag), 1873 in Weinfelden Fr. 43000, 1875 in Freiburg Fr. 50000. ¶