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Trainsoldaten). Die Ueberwachung hinsichtlich vorschriftsmässiger Lieferung der Bekleidungsgegenstände nach Form und Qualität besorgt ein eigener Ausrüstungs-Kontroleur. Fussbekleidung und Leibwäsche hat sich der Mann selbst anzuschaffen. Der Bund liefert jedem Wehrmanne des Auszuges und der Landwehr ein Paar Ordonnanzquartierschuhe zum Preise von Fr. 5.-; der Wehrmann ist zu dieser Anschaffung gezwungen, wenn sich seine eigene Fussbekleidung als unzweckmässig erwiesen hat. Bekleidungs- und persönliche Ausrüstungsgegenstände werden, gleich wie die Bewaffnung, der Mannschaft nach Hause mitgegeben, bleiben aber Eigentum des Staates und dürfen weder veräussert noch verpfändet werden.
Bewaffnung. Für die persönliche Bewaffnung hat der Bund zu sorgen. Es geschieht dies, abgesehen von Abänderungen im Bewaffnungswesen, dadurch, dass die Rekruten mit neuer Bewaffnung ausgerüstet werden. Alljährlich findet gemeindeweise eine Inspektion der sämtlichen in Händen der Mannschaften befindlichen Waffen statt, zu welcher die Dienstpflichtigen aufgeboten werden. Die Instandhaltung der Handfeuerwaffen wird in jedem Divisionskreis durch einen Waffenkontroleur überwacht.
Diese sind eidgenössische Beamte, stehen jetzt ausschliesslich unter der Aufsicht der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung, nehmen die Inspektion ab und haben für Disziplin während derselben zu sorgen; was das Materielle anbetrifft, haben sie sich streng an die Weisungen der administrativen Abteilung des schweizerischen Militärdepartementes zu halten. Im schweizerischen Heer sind folgende Handfeuerwaffen und Geschütze im Gebrauch: 1. Kurzes Gewehr, Modell 1889/1900, Kaliber 7,5 mm;
2. schweiz. Repetiergewehr, Modell 1889/96, Kaliber 7,5 mm, mit Magazin 12 Patronen enthaltend;
3. schweiz. Repetierkarabiner, 1893/95, Kaliber 7,5 mm, mit Magazin 6 Patronen enthaltend;
4. Kavalleriekarabiner, 7,5 mm, Modell 1905;
5. schweiz. Revolver, 1882, Kal. 7,5 mm für berittene Unteroffiziere;
6. Pistole 1900, Kal. 7,65 mm, für Offiziere und höhere Unteroffiziere;
7. Feldgeschütz, Kal. 7,5 cm;
8. Gebirgsgeschütz, Kal. 7,5 cm;
9. Geschütz, Kal. 12 cm;
10. Mörser, Kal. 12 cm;
11. Geschütz, Kal. 8,4 cm;
12. Maximgewehr, Kal. 7,5 cm.
Die Belastung des Infanteriesoldaten beträgt in Friedenszeiten ohne Munition und eiserne Ration 24,140 kg, im Kriege 29,910 kg. Der Kavallerist trägt 10,755 kg und das Pferd ohne Mann 31,290 kg.
Unterricht. Der militärische Unterricht wird auf Kosten des Bundes durch das Instruktionskorps unter Mitwirkung der Offiziere und Unteroffiziere erteilt. Das Instruktionspersonal ist für jede Waffengattung dem betreffenden Oberinstruktor unterstellt; auf Ende 1906 wies das Instruktionskorps folgenden Bestand auf:
Instruktoren | Definitive Instruktionsaspiranten | |
---|---|---|
Infanterie | 123 | 12 |
Kavallerie | 15 | 3 |
Artillerie | 35 | - |
Genie | 12 | 1 |
Sanität | 10 | 1 |
Verwaltung | 6 | 1 |
Gotthard und St. Maurice | 5 | 2 |
Total | 206 | 20 |
Der theoretische Unterricht in den Spezialkursen, sowie die Instruktion der Offiziere im Allgemeinen wird fast ausschliesslich durch Instruktionsoffiziere erteilt. Die Unterrichtspläne werden von den Oberinstruktoren ausgearbeitet und den Waffen- und Abteilungschefs vorgelegt, welche sie mit ihren eigenen Anträgen dem schweizerischen Militärdepartement zu endgiltiger Genehmigung unterbreiten. Die verschiedenen Unterrichtskurse bestehen aus: Rekrutenschulen, Wiederholungskursen, Offiziersbildungsschulen, Spezialschulen, Schiessübungen und Inspektionen.
In den Rekrutenschulen erhält der Mann, abgesehen vom Vorunterricht, den ersten Militärunterricht und zwar bis zur Ausbildung zum Soldaten. In die Rekrutenschulen können auch noch Leute einberufen werden, welche schon im landwehrpflichtigen Alter stehen. Die Dauer der Rekrutenschulen beträgt bei den einzelnen Waffengattungen, ohne Einrückungs- und Entlassungstag: bei der Infanterie 45 Tage (nach dem Vorschlag zur neuen Militärorganisation 65 Tage), Kavallerie 80 (nach dem neuen Vorschlag 90) Tage, Feld- und Positionsartillerie 55 (75) Tage, Train 42 Tage, Genie 50 (75) Tage, Sanität 46 (60) Tage, Verwaltung 38 Tage.
Die Wiederholungskurse der Kavallerie finden jährlich statt und haben eine Dauer von 10 Tagen, diejenigen der übrigen Waffengattungen alle zwei Jahre und dauern je nach der Waffengattung 14-21 Tage. Diejenigen der Landwehr finden alle 4 Jahre statt und dauern 5-6 Tage mit einem Kadresvorkurs von 4 Tagen. Laut Vorschlag zur neuen Militärorganisation sollen die Wiederholungskurse des Auszuges alljährlich stattfinden mit einer Dauer von 11 Tagen; die Landwehrwiederholungskurse sollen, wie bis dato, alle 4 Jahre stattfinden.
Von Spezialkursen mögen erwähnt sein: die Schiessschulen für Infanterie (4 Wochen), die Zentralschulen für Offiziere (20-42 Tage), Kavalleriekadreskurse für Unteroffiziere (42 Tage) taktische Kurse für Kavallerieoffiziere (12 Tage), Artillerie-Schiesskurse (14 Tage), technische Kurse für Genie-Offiziere (28 Tage), Spitalkurse für Krankenträger (3 Wochen), taktisch-klinische Kurse für Sanitätsoffiziere (3 Wochen). Die Generalstabsschule zerfällt in 3 Kurse, von denen die 2 ersten je 6 und der dritte 3 Wochen dauern.
Die Offiziersbildungsschulen dauern: bei der Infanterie 42 Tage (nach dem Vorschlag zur neuen Militärorganisation 80 Tage), bei der Kavallerie 60 (80) Tage, bei der Artillerie 105 (105) Tage (beim Train 60 Tage), beim Genie 63 (105) Tage, bei der Sanität 28 (45) Tage, bei der Verwaltung 35 (60) Tage.
Am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich ist eine kriegswissenschaftliche Abteilung errichtet worden, deren Unterricht zwei Semester umfasst.
E. Verwaltung des Bundesheeres und Militäranstalten.
Der Bund sorgt für die Verwaltung und den Unterhalt des ganzen Kriegs- und Korpsmaterials, inbegriffen Bewaffnung und Munition. Zur Prüfung und Erledigung der militärischen Geschäfte sind dem schweizerischen Militärdepartement 10 vom Bundesrat gewählte Waffen- und Abteilungschefs (höhere Militärbeamte) zugeteilt: ¶
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der Chef der Generalstabsabteilung, die Waffenchefs der Infanterie, Kavallerie, Artillerie und des Genie, der Oberfeldarzt, der Oberpferdearzt, der Oberkriegskommissär, der Chef der administrativen und der Chef der technischen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung. Alle Waffenchefs haben, jeder für seine Waffe, diejenigen Angelegenheiten zu bearbeiten, welche sich auf die Rekrutierung und den Bestand des Korps, den Unterricht, das Instruktionspersonal, die Bewaffnung und Ausrüstung der Truppen, die Korpsausrüstung und die jährlichen Voranschläge beziehen.
Dem Waffenchef der Infanterie liegt ausser den seine Waffe im speziellen betreffenden Arbeiten auch noch die Vorprüfung, Berichterstattung und Antragstellung in allen denjenigen Angelegenheiten ob, welche sich auf die Armee als Ganzes beziehen; er überwacht den Gang der Zentralschulen, hat die Aufsicht über den militärischen Vorunterricht, sowie über das freiwillige Schiesswesen. Der Waffenchef der Kavallerie hat die Kontrolle über die Kavalleriepferde zu besorgen; derjenige des Genie übt die Aufsicht aus über die Festungswerke und befasst sich mit der technischen Ausführung derselben. Das Generalstabsbureau leitet und besorgt alle Vorarbeiten für die Aufstellung und die Bewegung der Armee und für den Kriegsbetrieb der Eisenbahnen; diese Abteilung zählt sechs Unterabteilungen, nämlich: Sektion für das Nachrichtenwesen, Sektion für den Generalstabsdienst, Sektion für die Mobilmachung, geographische Sektion, Sektion für das Eisenbahnwesen und Sektion für den Territorialdienst.
Die technische Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung befasst sich mit der Ausarbeitung der Reglemente und Ordonnanzen für sämtliches Kriegsmaterial (Bewaffnung, Bekleidung, persönliche und Korpsausrüstung, Munition). Sie besorgt die Anschaffung desjenigen Kriegsmaterials, das der Bund selbst anzuschaffen hat, und beaufsichtigt die Regiewerkstätten, welche der Bund behufs Herstellung und Reparatur von Kriegsmaterial errichtet hat. Der administrativen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung liegt die Aufbewahrung und der Unterhalt des sämtlichen Kriegsmaterials ob. Eidgenössische Kriegsmaterial-Depots, jedes mit einem besonderen Verwalter, bestehen gegenwärtig in Aarau, Bellinzona, Bern, Biere, Brugg, Chur, Flüelen, Frauenfeld, Freiburg, St. Gallen, Interlaken, Liestal, Luzern, Luzisteig, Payerne, Rapperswil, Schwyz, Thun, Wangen, Zofingen und Zürich.
Dem Oberfeldarzt liegt ausser der Leitung des gesamten Militär-Sanitätswesens auch diejenige der Militärversicherung ob; er überwacht ferner die Militärpensionen. Das Oberkriegskommissariat hat für die Verpflegung, Besoldung und die Unterkunft der Truppen, sowie für das Militärrechnungswesen zu sorgen. Der Oberauditor leitet und überwacht die Verwaltung der Militärrechtspflege (er ist nicht Beamter). Als militärische Gerichtsbehörden kommen in Betracht: die Divisionsgerichte, die Ersatzgerichte, das militärische Kassationsgericht, das ausserordentliche Militärgericht und das Disziplinargericht.
Verzeichnis der eidgenössischen und kantonalen Waffenplätze: Aarau, Basel, Bellinzona, Bern, Bière, Brugg, Chur, Colombier, Frauenfeld, Freiburg, Genf, Herisau, Lausanne, Liestal, Luzern, Morges, Moudon, St. Gallen. Sitten, Thun, Walenstadt, Winterthur, Yverdon und Zürich.
Militäranstalten. Die eidgenössische Pferderegieanstalt in Thun ist dazu bestimmt, in Friedenszeiten abgerichtete Reitpferde an berittene Offiziere zu verkaufen und zu vermieten. Pferde abzurichten, freiwillige Reitkurse für Offiziere zu fördern, Reitlehrer (Zentral-Equitationsschule) und Pferdewärter heranzubilden.
Das eidgenössische Kavallerie-Remontendepot in Bern bezweckt, die für die Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie nötigen Pferde anzukaufen und dieselben abzurichten. Die Abrichtung der Pferde vollzieht sich in den Remontenkursen in einem Zeitraum von 90-100 Tagen und wird durch eidgenössische Bereiter ausgeführt.
Die Munitionsfabriken von Thun und Altorf erstellen die Kriegsmunition für alle Handfeuerwaffen und die Geschütze.
Die eidgenössischen Konstruktionswerkstätten in Thun besorgen die Erstellung und Reparatur des Armee-Kriegsmaterials und der Fuhrwerke (Fourgons, Caissons, Rüstwagen u. s. w.).
Die eidgenössische Waffenfabrik in Bern kauft und verfertigt Gewehrbestandteile und montiert die Waffen, deren der Bund bedarf.
Die Kriegspulverfabrik in Worblaufen bei Bern beschäftigt sich mit der Fabrikation von Pulver zu Kriegszwecken.
Der Abteilung für Landestopographie in Bern liegt neben der Vermessung des Landes in topographischer Hinsicht auch die Revision und Kompletierung, sowie die Beschaffung der für den Armeegebrauch nötigen Kartenwerke ob.
F. Territorialdienst, Etappen- und Eisenbahndienst.
Dem Territorialdienst fallen folgende Aufgaben zu: die militärische Verwaltung dem Landes, die Aufbringung, Verarbeitung und Bereitstellung der Nachschübe und die Uebernahme der Rückschübe der Armee. Die Leitung des Territorialdienstes liegt dem schweizerischen Militärdepartement ob; zur Beihilfe unterstehen ihm hiefür folgende Organe: die Territorialkreiskommandanten, die Landsturmkommandanten, die Abteilungschefs oder deren Stellvertreter, die kantonalen Militärbehörden, die Kommandanten der für den Territorialdienst verwendeten Truppen.
Das Gebiet der Eidgenossenschaft wird für die militärische Verwaltung des Landes im Kriegsfalle in 9 Territorialkreise eingeteilt, die folgende Kantone umfassen: 1. Genf, Waadt, Wallis mit Kreissitz in Lausanne;
2. Freiburg, Neuenburg mit Kreissitz in Neuenburg; 3. Bern mit Kreissitz in Bern; 4. Luzern, Nid- und Obwalden, Zug mit Kreissitz in Luzern; 5. Aargau, Basel Land, Basel Stadt, Solothurn mit Kreissitz in Aarau;
6. Zürich, Schaffhausen mit Kreissitz in Zürich; 7. Thurgau, St. Gallen, Appenzell A. R. und I. R. mit Kreissitz in St. Gallen;
8. Graubünden, Glarus mit Kreissitz in Chur;
9. Tessin, Uri, Schwyz mit Kreissitz in Bellinzona.
Jedem Territorialkreis ist ein Territorialkreiskommandant vorgesetzt, welchem ein Stab beigegeben ist; für jeden Territorialkreis ist ein Landsturmkommandant ernannt.
Der Etappendienst vermittelt den Verkehr zwischen der Armee und den Territorialbehörden; er hat zur Aufgabe die Heranführung des Nachschubes und dessen Zurückführung, sowie die Vorsorge für Unterbringung und Verpflegung von auf dem Marsch und Transport befindlichen Menschen, Pferden und Material, sowie die militärische Sicherung dieses Verkehrs. Für die Organisation dieses Dienstes werden verschiedene Etappenorte bezeichnet. Den Oberbefehl über den gesamten Transportdienst, d. h. Etappen- und Eisenbahndienst, führt das Armeekommando; die Leitung hat der Chef des Transportdienstes, welchem als Ausführungsorgane unterstellt sind: der Oberetappenkommandant zur Leitung des Etappendienstes und der Oberbetriebsdirektor als Chef der dem Kriegsbetrieb unterstellten Eisenbahnen und Dampfschiffe. Für den Kriegsbetrieb werden die schweizerischen Transportanstalten in Betriebsgruppen eingeteilt, an deren Spitze je ein Betriebsgruppendirektor gestellt wird; die Gruppeneinteilung entspricht der Friedenseinteilung der Eisenbahnen.
G. Festungswerke.
Gegenwärtig befinden sich befestigte Stellungen am St. Gotthard, bei Saint Maurice und an der Luzisteig.
In Friedenszeiten stehen die Kommandanten der Befestigungen vom St. Gotthard und von Saint Maurice unter dem Befehl des schweizerischen Militärdepartementes, im Kriege dagegen unter demjenigen des Oberbefehlshabers. Den Kommandanten der Befestigungen (derjenige vom St. Gotthard ist Oberst-Divisionär und derjenige von Saint Maurice ist Oberst-Brigadier) unterstehen: das Platzkommando, die Abschnitts-Kommandanten, die Kommandanten der einzelnen Werke, alle den Befestigungen zugeteilten Truppen, die ständigen Sicherheitswächter und die Thalwehren. Die Sicherheitswache ¶