mehr
Basel, Chur, St. Gallen, Lausanne und Genf, Sitten, Lugano (Tessin) und der im Bischofsrang stehende Abt von Saint Maurice) von keiner Mutterkirche abhängig und direkt dem h. Stuhl unterstellt sind, versammeln sie sich zur Beratung ihrer Diözesanangelegenheiten jedes Jahr zu einer gewöhnlich im Kollegium Schwyz stattfindenden Synode. Zur Heranbildung der katholischen Geistlichen bestehen die Priesterseminarien in Luzern, Chur, Freiburg, Sitten, Lugano, Pollegio (in der Leventina) und St. Gallen. Ausserdem hat jede schweizerische Diözese das Anrecht auf zwei Freiplätze am germanischen Kollegium in Rom, dessen Lehrplan 6 Jahreskurse umfasst. Auch in Mailand bestehen für die Katholiken der 15 ersten Kantone Stipendien und Freiplätze, die vom h. Karl Borromäus gestiftet worden sind. Dem Bistum Sitten stehen ferner an der Universität Innsbruck 10 Freiplätze zur Verfügung.
Der katholische Klerus der Schweiz zählt gegenwärtig 2215 Weltgeistliche und 949 Konventualen oder Ordensgeistliche. Katholische Pfarreien bestehen 1308. Die Anzahl der Katholiken beträgt für die einzelnen Bistümer:
Basel | 494263 | (mit 710 Geistlichen) |
Chur | 238181 | (mit 417 Geistlichen) |
Lausanne | 226940 | (mit 335 Geistlichen) |
Lugano | 135828 | (mit 295 Geistlichen) |
St. Gallen | 168495 | (mit 229 Geistlichen) |
Sitten | 115957 | (mit 229 Geistlichen) |
(Diese Zahlen nach der Statistik von Dr. Buomberger in der Kirchenzeitung. 1906, Seite 108).
Die religiösen Männerorden sind bei uns nicht besonders zahlreich. Es bestehen in der Schweiz 44 Männerklöster, die sich auf die fünf Orden der Benediktiner, Augustiner, Karthäuser, Franziskaner und Kapuziner verteilen. Wir geben im folgenden die vollständige Liste der schweizerischen Männerklöster und fügen die Anzahl der Konventualen in Klammern bei:
1. Benediktiner (5 Abteien, die zusammen unter dem Vorsitz des Fürstabtes von Einsiedeln die schweizerische Benediktiner-Kongregation bilden): Mariastein-Beinwil-Dürnberg (Oesterreich; 40 Konventualen), Einsiedeln (mit reichsfreiem Fürstabt; 143), Engelberg (57), Disentis (19), Muri-Gries-Sarnen (56).
2. Augustiner (Chorherren; 3 Klöster): Saint Maurice (dessen Abt zugleich Bischof von Bethlehem ist und die geistliche Hoheit über drei Pfarreien hat; 54 Konventualen), Grosser St. Bernhard und Simplon (reichsfreier Propst mit Mitra und Krummstab; zusammen 115 Konventualen).
3. Karthäuser (1 Kloster): Valsainte (44 Konventualen).
4. Franziskaner (1 Kloster): Freiburg (20 Konventualen).
5. Kapuziner (37 Klöster). a) Kustodie Luzern (12 Häuser mit zusammen 135 Konventualen): Luzern (16), Altorf (11), Stans (18), Schwyz (15), Zug (21), Sursee (16), Sarnen (9), Schüpfheim (12), Arth (9), Andermatt (Hospiz; 3), Rigi Klösterli (Hospiz; 3), Realp (Hospiz; 2). –
b) Kustodie Baden (9 Häuser mit zusammen 64 Konventualen): Appenzell (12), Rapperswil (13), Mels (10), Wil (14), Näfels (8), Zizers (Hospiz; 3), Untervaz (Hospiz; 1), Mastrilserberg (Hospiz; 1), Seewis (Hospiz; 2). –
c) Kustodie Solothurn (9 Häuser mit zusammen 130 Konventualen): Solothurn (20), Freiburg (28), Olten (14), Bulle (12), Dornach (12), Sitten (24), Saint Maurice (10), Le Landeron (Hospiz; 3), Romont (7). –
Tessiner Provinz (früher der Propaganda in Rom unterstellt; 5 Häuser mit zusammen 63 Konventualen): Lugano (20), Locarno (Madonna del Sasso; 7), Faido (17), Bigorio (15), Poschiavo (4). –
Tiroler Provinz (2 Häuser mit zusammen 7 Konventualen): Münster (4), Tarasp (Hospiz, 3).
In Luthern befindet sich das Mutterhaus der Eremitenbrüder, deren Aufgabe in der Besorgung der Kapellen, Wallfahrtsorte und Einsiedeleien der Schweiz und des Auslandes besteht.
Frauenklöster. 1. Benediktinerinnen, 8 Klöster: Santa Clara (Tessin), Au, Fahr, Glattburg, Lugano, Münster, Seeburg, Sarnen.
2. Klarissinnen, 2 Klöster: Muotathal, Solothurn.
3. Schwestern vom Dritten reformierten Orden des h. Franciscus, 16 Klöster: Altorf, Altstätten, Appenzell, Freiburg, Grimmenstein, Gubel, Lugano, Notkersegg, Luzern, Rorschach, Solothurn, Stans, Wonnenstein, Zug, Pfauberg, Gonten.
4. Augustiner 2 Klöster: Locarno, Poschiavo.
5. Zisterzienserinnen, 7 Klöster: Collombey, Eschenbach, Fille Dieu, Frauenthal, Magdenau, Freiburg, Wurmsbach.
6. Prämonstratenserinnen, 1 Kloster: Sion (Kant. St. Gallen).
7. Dominikanerinnen, 5 Klöster: Cazis, Estavayer, Schwyz, Weesen, Wil.
8. Visitandinerinnen, 2 Klöster: Freiburg und Solothurn.
9. Ursulinerinnen, 3 Klöster: Pruntrut, Freiburg, Brig.
10. Orden der h. Martha: Spitalschwestern in Pruntrut, Delsberg, Neuenburg, Solothurn, Freiburg, Luzern, Zug, Sitten, Martinach.
11. Schwestern vom h. Kreuz (Theodosianerinnen) in Ingenbohl, mit zahlreichen Krankenhäusern in der Schweiz und im Ausland.
12. Orden der Menzingerschwestern: Mutterhaus in Menzingen mit zahlreichen Filialen in der Schweiz, in Italien, Natal und Kapland.
Neben eigentlichen klösterlichen Gemeinschaften gibt es in der Schweiz ferner noch verschiedene Kongregationen, die sich mit der Fürsorge für Waisen und Kranke befassen, sowie dem Schuldienst widmen; es sind dies die Baldeggerschwestern, Melchthalerschwestern, barmherzigen Schwestern, Missionsschwestern, Schwestern vom Guten Hirten, Krankenschwestern, Lehrschwestern etc., die sich in allen Teilen der Schweiz niedergelassen haben und meistens nicht von einer fremden Kongregation abhängig sind.
Klosterschulen bestehen in Einsiedeln, Schwyz, Freiburg, Sarnen, Sitten, Saint Maurice, Brig, Näfels, Altorf, Pollegio, Roveredo, Balerna, Olivone, Bellinzona, Ascona (Päpstliches Kollegium), Zug, Disentis.
Im Durchschnitt zählt man in der Schweiz (nach Buomberger) einen Pastorationsgeistlichen auf 623 Katholiken; Maximum Basel mit einem Geistlichen auf 1549 und Minimum Graubünden mit einem Geistlichen auf 268 Katholiken.
Die Soldaten der Schweizergarde im Vatikan (Rom) rekrutieren sich zur Hauptsache aus den Urkantonen, dem Wallis und namentlich dem Kanton Freiburg. Die Schweizergarde ist 1512 von Papst Julius II., einstigem Bischof von Lausanne, gestiftet worden. Die Garde zählt je einen Oberst, Oberstleutnant, Major und Kaplan, vier Hauptleute, vier Wachtmeister, 7 Korporale und 130 bis 140 Gardisten. Mit Ausnahme der Offiziere verpflichten sich alle Angehörigen der Garde, solange ledig zu bleiben, als sie der Truppe als aktive Glieder angehören.
Sie müssen von hoher Gestalt, kräftigem Körperbau, einfachen Sitten und mässiger Lebensart sein. Die Dienstzeit beträgt im Maximum 20 Jahre. Die Uniform ist die puffige Tracht der alten Schweizer. Die Dienstverpflichtungen beschränken sich auf die Hut der päpstlichen Privatgemächer und der Person des Papstes. Der Eintritt in diese Schweizergarde ist an strenge moralische Bedingungen und eine robuste Gesundheit gebunden und kann ohne Protektion kaum erreicht werden.
Bibliographie: Leu, Joh. Jak. Allgemeines Helvetisches Eydgenöss. oder Schweizer. Lexikon. 20 Teile. Zürich 1747 bis 1765. - Mülinen, E. F. v. Helvetia sacra. 2 Bände. Bern 1851, 1861. - Gelpke, E. Fr. Kirchengeschichte der Schweiz. 2 Bände. Bern 1856, 1861. - Nüscheler, Arn. Die Gotteshäuser der Schweiz. 5 Abt. Zürich etc. 1864 bis 1893. - Burgener, L. Helvetia sancta. 3 vol. Einsiedeln 1860. - Schaller, Henri de. Histoire de la Garde suisse pontificale. Fribourg 1897. - Daucourt, A. Les Évêchés suisses. Fribourg 1901. - Status Cleri 1905.
2. Bistum Basel-Lugano.
Das Bistum Basel steht sowohl mit Bezug auf seine räumliche Ausdehnung als auf die Zahl der der bischöflichen Hoheit unterstellten Gläubigen unter den schweizerischen Diözesen an erster Stelle. Es erstreckt sich über 8 Kantone mit einer katholischen Gesamtbevölkerung von 494263 Seelen (ohne Lugano). Der Sitz des Bistums war zunächst Augusta Raurica (Basel Augst) und wurde nach der Zerstörung dieser ¶
mehr
Stadt durch die Alemannen (Anfang des 5. Jahrhunderts) nach Basilea (Basel) verlegt. Zur Zeit der Reformation nahm der Bischof 1526 seinen Sitz in Pruntrut, der Hauptstadt seines weltlichen Fürstentums, wo seine Nachfolger bis 1793 verblieben. 1681 erbaute man in Arlesheim eine Stiftskirche die bis 1828 als Hauptkirche des Bistums diente und der bis 1794 das grosse Domherrenstift angegliedert war. Das Fürstbistum umfasste die heutigen Amtsbezirke Pruntrut, Delsberg, Freibergen, Münster und Laufen im Berner Jura, den ganzen Kanton Basel, die Dekanate Leimenthal, Buchsgau und Sisgau im Kanton Solothurn, sowie das aargauische Frickthal und den gesamten Ober Elsass. Durch das Konkordat von 1801 wurden dann der ganze Jura und der Ober Elsass der Diözese Strassburg angegliedert, so dass dem Bischof von Basel bloss noch die Solothurner und Aargauer Pfarreien verblieben. Der Fürstbischof nahm seinen Wohnsitz zunächst in Neuenstadt, dann im Luzerner Kloster St. Urban und endlich bis 1828 in der grossherzoglich badischen Stadt Offenburg. Als der Jura 1814 wiederum von Frankreich losgelöst wurde, erhielt der Bischof von Basel vom Papst die geistliche Hoheit über diese Landschaften zurück. Die allgemein sich fühlbar machende Notwendigkeit einer Reorganisation des Bistums gab zu der vom datierten Bulle des Papstes Leo XII. Anlass, die das neue Bistum innerhalb seiner jetzigen Grenzen und mit Solothurn als Amtssitz des Bischofes schuf. Während der Zeit, da der Fürstbischof fern von seiner Diözese in Offenburg residierte, war deren Leitung einem Generalprovikar anvertraut, als welcher der Pfarrer von Pruntrut amtete. Das weltliche Fürstentum der Bischöfe von Basel bestand aus den heutigen Amtsbezirken Pruntrut, Delsberg, Freibergen, Münster und Laufen, die ein Glied des deutschen Reiches bildeten, sowie den unmittelbar dem Bischof eigenen Amtsbezirken Neuenstadt, Biel und Courtelary, die aber mit den Schweizern in Bündnis standen.
Das Wappen des Bistums Basel zeigt im weissen Feld einen roten Baselstab. Diesem Wappen fügt der gegenwärtige Bischof dasjenige seiner Familie bei. Die Devise des Bischofes lautet «In fide et lenitate (in Treue und Milde)». Durch die schon erwähnte Bulle von 1828 erhielt das Bistum seine heute noch giltige Organisation und Verwaltung. An die Stelle der Stiftskirche zu Arlesheim trat das Münster von Solothurn. Das Bistum wurde zusammengesetzt aus den Kantonen Solothurn, Luzern, Zug, Basel Land, Aargau, Thurgau und Bern. Basel Stadt und Schaffhausen bilden keine integrierenden Glieder des Bistums Basel, sondern werden als der Verwaltung des Bischofes von Basel anvertraute apostolische Vikariate betrachtet.
Sitz des Bischofes und des Domkapitels ist seit 1828 Solothurn, dessen Münster St. Urs und Viktor zur Stiftsund Domkirche erhoben wurde. Das neue Domkapitel besteht aus 17 Domherren, inkl. Dompropst und Domdekan, von denen 5 residierend, d. h. zum Chordienst verpflichtet, und 9 nicht residierend sind. Der Stand Bern, der das Anrecht auf 3 Domherren hat, lässt sich zur Zeit nicht vertreten. Der Dompropst und 9 Domherren werden aus der Geistlichkeit des Kollegialstiftes entnommen.
Dazu kommen noch je 3 aus den Kantonen Luzern und Bern und 1 aus dem Kanton Zug. Diese letztern bilden zusammen mit dem Dompropst und zwei Solothurner Domherren den aus 10 Mitgliedern bestehenden bischöflichen Senat, der das Recht zur Wahl des Bischofes hat. Dieser muss der Geistlichkeit der Diözese entnommen werden. Sobald alle kanonischen Formalitäten erfüllt sind, erhält der neue Bischof vom Papst die Bestätigung. Den Dompropst ernennt die Regierung des Kantons Solothurn und den Domdekan der Papst.
Während sich Luzern und Zug das Recht der Ernennung der ihnen zukommenden Domherren reserviert haben, wird der Berner Regierung vom bischöflichen Senat ein Verzeichnis von 6 Kandidaten vorgelegt, von denen sie 3 streichen kann, worauf die Wahl durch den Bischof erfolgt. Für die Kosten der bischöflichen Verwaltung und die Besoldung des Bischofes kommen die Diözesankantone im Verhältnis zu ihrer katholischen Bevölkerung auf. Der Bischof schwört den Diözesankantonen Treue und Gehorsam und gelobt, nichts zu unternehmen, was die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden könnte.
Der Bischof von Basel hat auf Grund der Bestimmungen der Bulle von 1828 das Recht, sich einen Stellvertreter anzugliedern, den er selbst ernennen kann und dem die zur Diözese gehörenden Kantone ein jährliches Einkommen von 2000 Franken sichern. Dem Bistum sind bis heute 88 Bischöfe vorgestanden. Die Domherren tragen das rote Mäntelchen (den sog. Camail) und das violette Barett mit dem an einem roten Band hängenden Brustkreuz. Seit der Konvention von 1888 trägt der jeweilige Bischof von Basel den Titel eines Bischofes von Basel und Lugano, hat aber im Tessin, dem ein als apostolischer Vikar bezeichneter eigener Bischof vorsteht, keinerlei Rechte auszuüben.
Das heutige Bistum Basel zählt eine katholische Bevölkerung von 494263 Seelen, die sich auf 406 Pfarreien und 160 Kaplaneien verteilen. Ausser dem Domkapitel in Solothurn bestehen im Umkreis des Bistums noch zwei andere Chorherrenstifte (St. Leodegar in Luzern und Beromünster), sowie 9 Männer- und 27 Frauenklöster. Im Jahr 1906 betrug die Anzahl der in der Seelsorge tätigen Geistlichen 710. Das Domkapitel zu Solothurn setzt sich gegenwärtig zusammen aus 5 residierenden und 9 nicht residierenden Domherren. Die drei Domherrenstellen, auf die der Kanton Bern ein Anrecht hat, sind seit 1874 unbesetzt geblieben. In Luzern besteht das bischöfliche Priesterseminar zu St. Karl, das vier Jahreskurse umfasst und dessen sechs Professoren vom Bischof ernannt werden. Die katholische Bevölkerung verteilt sich auf die zum Bistum Basel gehörenden Kantone wie folgt:
Seelen | |
---|---|
Solothurn | 69461 |
Luzern | 134020 |
Zug | 23362 |
Bern | 80489 |
Aargau | 91039 |
Thurgau | 35824 |
Basel Land | 52665 |
Basel Stadt | ↗ |
Schaffhausen | 7403 |
Die 406 katholischen Pfarreien des Bistums sind in 22 Dekanate oder Landkapitel eingeteilt.
a) Kanton Solothurn. Katholische Bevölkerung: 69461 Seelen (98 amtierende Geistliche). 3 Landkapitel mit 74 Pfarreien:
1. Kapitel Solothurn-Lebern-Kriegstetten mit 15 Pfarreien: Solothurn, Aeschi, Bettlach, Biberist, Deitingen, Flumenthal, Grenchen, Günsberg, Kriegstetten, Luterbach, St. Nikolaus, Oberdorf, Selzach, Subingen und Zuchwil.
2. Kapitel Buchsgau mit 38 Pfarreien: Hägendorf, Balsthal, Dulliken, Egerkingen, Erlinsbach, Fulenbach, Gänsbrunnen, Gretzenbach, Gunzgen, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Ifenthal, Kappel, Kestenholz, Kienberg, Laupersdorf, Lostorf, Matzendorf, Mümliswil, Neuendorf, Niederbuchsiten, Niedergösgen, Oberbuchsiten, Obergösgen, Oensingen, Olten, Ramiswil, Schönenwerd, Starrkirch, Stüsslingen, Trimbach, Walterswil, Wangen, Welschenrohr, Winznau, Wolfwil und Wisen.
3. Kapitel Dorneck-Thierstein mit 21 Pfarreien: Bärschwil, Beinwil, Breitenbach, Büren, Büsserach, Dornach, Erschwil, Gempen, Grindel, Himmelried, Hochwald, Hofstetten, Kleinlützel, Mariastein, Meltingen, Metzerlen, Oberkirch, St. Pantaleon, Rodersdorf, Seewen und Witterswil.
In diesem Kanton findet sich die Benediktiner-Abtei Beinwil-Mariastein, die um 1085 in Beinwil gestiftet und 1636 nach Mariastein verlegt worden ist. Heute versehen einige wenige Klosterbrüder die Wallfahrtskapelle Mariastein, während die übrigen zum grössern Teil in Dürnberg (Oesterreich) leben. Das Kloster gehört der schweizerischen Benediktiner-Kongregation an und zählt im Ganzen 40 Insassen, wovon 26 Priester und 14 Laienbrüder. Die Regierung von Uri hat diese Benediktiner vor kurzem zur Leitung der Kantonsschule in Altorf berufen; früher hatten sie in Delle, wo sie ihren Sitz genommen, eine Lehranstalt von weitreichendem guten Ruf unterhalten. Der Abt von Mariastein führt den Titel der beiden vereinigten Klöster Beinwil und Mariastein, hat das Recht ¶