mehr
damalige Bischof St. Marius seinen Sitz schon seit 590 nach Lausanne verlegt gehabt haben. Hier blieb dieser Sitz bis zur Reformation, worauf sich die Bischöfe, nachdem sie im 17. Jahrhundert hier und dort eine bleibende Stätte gesucht, endgiltig in Freiburg niederliessen. 1826 gliederte man dem Bistum Lausanne auch die katholischen Pfarreien des Bistums Genf an, während es 1860 die Pfarreien des alten Kantonsteiles von Bern, die zum Bistum Basel geschlagen wurden, verlor.
b. Vindonissa. Diese grosse Stadt lag am Zusammenfluss der Reuss, Limmat und Aare. Als erster sicher beglaubigter Bischof erscheint Bubulcus, der im Jahr 517 als Teilnehmer des Konziles von Epaunum auftritt. Der Einfall der Barbaren im 5. Jahrhundert hatte der Stadt Vindonissa einen schrecklichen Schlag zugefügt und sie vollständig zerstört, worauf sich ihr Bischof ums Jahr 594 nach Konstanz zurückzog. Das Bistum Konstanz bestand bis 1814, in welchem Jahr es aufgelöst wurde. Der die heutigen Kantone Aargau, Thurgau, Luzern, Zug und Schaffhausen umfassende schweizerische Abschnitt der grossen Diözese kam an das neue Bistum Basel, während St. Gallen und Appenzell, die dem Bistum ebenfalls angehört hatten, zur Zeit ein selbständiges eigenes Bistum bilden und die einst ebenfalls von Konstanz abhängigen Kantone Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus dem Bistum Chur angegliedert wurden.
c. Augusta Raurica. Nach der Niederlage von Bibrakte (58 v. Chr.) hatten sich die mit den Helvetiern verbündeten Rauriker genötigt gesehen, ihre Stadt Raurica wieder aufzubauen. Bald nachher (44 oder 43 v. Chr.) sandte der Kaiser Augustus eine unter der Leitung von Munacius Plancus stehende römische Kolonie hierher. Das Christentum predigten die vom h. Petrus ausgesandten St. Maternus, St. Eucharius und St. Valerius. Der erste Apostel von Augusta soll der h. Maternus gewesen sein.
Diese grosse Stadt wurde von den eingefallenen Barbaren ums Jahr 406 zerstört, worauf der Bischof samt seinen Gläubigen sich nach Basilea zurückzog und den Titel eines Bischofes von Augusta und Basel beilegte. Das Bistum umfasste ursprünglich den Ober Elsass, den Kanton Basel, die Kantone Solothurn und Aargau bis zur Aare, sowie den heutigen Berner Jura (mit Ausnahme der bis 1781 zu Besançon gehörenden Ajoie und der Amtsbezirke Courtelary, Neuenstadt und Biel, die bis 1801 dem Bistum Lausanne angegliedert waren).
Zur Zeit der Reformation verlegte der Bischof seinen Sitz nach Pruntrut, welche Stadt zusammen mit der Ajoie (Elsgau) 1781 dem Bistum Basel angegliedert wurde. Die französische Revolution warf 1793 das Bistum zu Boden, worauf der Jura bis 1814 zur Diözese Strassburg gehörte und dann neuerdings unter die Herrschaft des Bischofes von Basel kam. 1828 fand eine Reorganisation des Bistumes statt und wurde als Amtssitz des Bischofes die Stadt Solothurn bestimmt.
d. Octodurum. Die Abtei Saint Maurice (Agaunum) scheint der erste Bischofssitz im Rhonethal gewesen zu sein. Der Ursprung dieses Bistums geht bis 302, d. h. ins Jahr des Martyriums der thebäischen Legion zurück. Um 349 soll der h. Theodor I. oder Theodul I. den Bischofssitz nach Octodurum (Martinach) und im 6. Jahrhundert der Bischof Heliodor nach Sitten, der Hauptstadt des Wallis, verlegt haben. Das Bistum Sitten umfasste das ganze Wallis und die Waadtländer Bezirke von Les Ormonts, Aigle und Bex, welchen Territorialbestand es bis heute beibehalten hat.
e. Curia Raetorum. Curia, die Hauptstadt Rätiens, bildete ein römisches Lager von grosser Wichtigkeit. Eine alte Ueberlieferung will wissen, dass das Christentum den Rätiern durch den h. Luzius, einen Jünger St. Peters, gebracht worden sei, dessen Wirken ins zweite Jahrhundert gesetzt wird. Doch erscheint (nach einer Teilnehmerliste am Konzil von Mailand) ein Bischof von Chur erst im 4. Jahrhundert. Dieses Bistum umfasste damals das Bündnerland, den südlichen Abschnitt des Kantons St. Gallen, sowie ausserhalb der Schweiz grosse Teile von Tirol und von Voralberg. Napoleon I. nahm ihm alle auf deutschem Reichsboden liegenden Lande weg, die er der Diözese Brixen angliederte. Dagegen erhielt das Bistum Chur nach der Aufhebung desjenigen von Konstanz die Kantone Schwyz, Unterwalden, Uri, Zürich und Glarus zugesprochen, sowie 1860 auch noch die seit der Reformation zur Diözese Como gehörenden italienischen Bündnerthäler. Eine kurze Zeit lang waren Chur und St. Gallen zu einem einzigen Bistum vereinigt.
f. Colonia Equestris (Nyon). In Noviodunum oder Nyon hatte sich noch zur Zeit Caesars eine römische Reiterkolonie niedergelassen, nach welcher der Ort auch den Namen Colonia Equestris führte. Das Christentum wurde hier schon frühzeitig gepredigt. Es erscheint als sicher, dass nach der Plünderung von Besançon durch Attila der Bischof dieser Stadt sich nach Nyon flüchtete, wo einer seiner Nachfolger vor der Rückkehr nach Besançon einen Bischof einsetzte. Infolge von unaufhörlichen Kriegen soll dann der Bischof von Nyon in Belley Schutz gesucht haben, welche Stadt derart als Bischofssitz an die Stelle von Nyon trat.
g. Geneva (Genf). Die Ueberlieferung erzählt, dass der h. Petrus in der Hauptstadt der Allobroger gepredigt habe. Im 4. Jahrhundert erscheint hier als erster Bischof Dominius und als sein Nachfolger Eleutherius. Das Bistum umfasste das nördliche Savoyen und einen Teil des Waadtlandes bis zur Aubonne. Zur Zeit der Reformation zog sich der Bischof nach Annecy zurück. 1802 gliederte man das Bistum Genf demjenigen von Chambéry an, worauf der Kanton Genf 1826 zum Bistum Lausanne geschlagen wurde, dessen Vorsteher nun den Titel eines Bischofes von Lausanne und Genf annahm.
Bis 1802 standen die Bischöfe von Lausanne und von Basel unter dem Erzbischof von Besançon, sowie diejenigen von Chur, Konstanz und St. Gallen bis 1805 unter demjenigen von Mainz, während das Bistum Sitten schon seit langer Zeit dem heiligen Stuhl direkt unterstanden hat.
Der Einfall der Alemannen warf die ganze christliche Organisation, die sich auf den Grundlagen der römischen Verwaltung aufgebaut hatte, über den Haufen und hatte eine Verschiebung der Sprengelsmittelpunkte zur Folge. Während des Mittelalters und bis zur Reformation verteilte sich das Gebiet der heutigen Schweiz auf neun Diözesen, von denen mehrere noch weit in die angrenzenden Nachbarstaaten hineinreichten. Ihren Sitz hatten in Ortschaften der jetzigen Schweiz blos fünf dieser Bistümer.
Dieser Stand der Dinge überlebte sogar noch den westfälischen Frieden (1648), indem man erst 1802, nach der französischen Revolution, daran dachte, die kirchlichen Verwaltungsgrenzen sich mit den staatlichen Grenzen decken zu lassen. Folgendes waren die neun eben erwähnten Diözesen: Sitten und Lausanne in der Westschweiz, Konstanz mit dem grössern Abschnitt der Ostschweiz, Basel und Chur mit nur geringem Anteil am Gebiet der heutigen Schweiz, Besançon mit dem grössten Teil der Ajoie (Berner Jura), Mailand und Como mit dem Tessin, sowie endlich Genf, dessen Hoheit neben Savoyen in der Schweiz das Genfer Gebiet und einen Teil des Waadtlandes umfasste.
Die jetzige Umgrenzung der bestehenden sechs schweizerischen Bistümer ist folgende:
1) Bistum Basel-Lugano (Bischofssitz Solothurn) mit den Kantonen Solothurn, Luzern, Zug und den Katholiken in Bern, Basel, Aargau, Thurgau und Schaffhausen, sowie - dem Titel nach - Tessin; 2) Bistum Chur (Bischofssitz Chur) mit den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden und den Katholiken in Graubünden, Zürich, Glarus, ferner das Fürstentum Liechtenstein;
3) Bistum Lausanne-Genf (Bischofssitz Freiburg) mit dem Kanton Freiburg und den Katholiken in der Waadt, in Neuenburg und Genf; 4) Bistum Lugano (Sitz des Bistumsverwesers Lugano) mit dem Tessin; 5) Bistum St. Gallen (Bischofssitz St. Gallen) mit den Kantonen St. Gallen und Appenzell; 6) Bistum Sitten (Bischofssitz Sitten) mit dem Wallis (exkl. die zur Diözese Annecy gehörende Gemeinde Saint Gingolph) und dem Waadtländer Bezirk Aigle. - Ausserhalb der Organisation der Bistümer stehen die bischöfliche Abtei Saint Maurice (mit vier Pfarreien im Wallis), die direkt dem heiligen Stuhle unterstellten Abteien Einsiedeln und St. Bernhard, sowie das Chorherrenstift von St. Niklaus in Freiburg, endlich zwei apostolische Präfekturen in Graubünden: die italienische von Misox und Calanca (seit 1635; acht Pfarreien mit 4150 Katholiken) und die romanische von Rätien (seit 1621; 18 Pfarreien mit 6925 Katholiken).
Da die 7 Bischöfe der Schweiz (d. h. diejenigen von ¶
mehr
Basel, Chur, St. Gallen, Lausanne und Genf, Sitten, Lugano (Tessin) und der im Bischofsrang stehende Abt von Saint Maurice) von keiner Mutterkirche abhängig und direkt dem h. Stuhl unterstellt sind, versammeln sie sich zur Beratung ihrer Diözesanangelegenheiten jedes Jahr zu einer gewöhnlich im Kollegium Schwyz stattfindenden Synode. Zur Heranbildung der katholischen Geistlichen bestehen die Priesterseminarien in Luzern, Chur, Freiburg, Sitten, Lugano, Pollegio (in der Leventina) und St. Gallen. Ausserdem hat jede schweizerische Diözese das Anrecht auf zwei Freiplätze am germanischen Kollegium in Rom, dessen Lehrplan 6 Jahreskurse umfasst. Auch in Mailand bestehen für die Katholiken der 15 ersten Kantone Stipendien und Freiplätze, die vom h. Karl Borromäus gestiftet worden sind. Dem Bistum Sitten stehen ferner an der Universität Innsbruck 10 Freiplätze zur Verfügung.
Der katholische Klerus der Schweiz zählt gegenwärtig 2215 Weltgeistliche und 949 Konventualen oder Ordensgeistliche. Katholische Pfarreien bestehen 1308. Die Anzahl der Katholiken beträgt für die einzelnen Bistümer:
Basel | 494263 | (mit 710 Geistlichen) |
Chur | 238181 | (mit 417 Geistlichen) |
Lausanne | 226940 | (mit 335 Geistlichen) |
Lugano | 135828 | (mit 295 Geistlichen) |
St. Gallen | 168495 | (mit 229 Geistlichen) |
Sitten | 115957 | (mit 229 Geistlichen) |
(Diese Zahlen nach der Statistik von Dr. Buomberger in der Kirchenzeitung. 1906, Seite 108).
Die religiösen Männerorden sind bei uns nicht besonders zahlreich. Es bestehen in der Schweiz 44 Männerklöster, die sich auf die fünf Orden der Benediktiner, Augustiner, Karthäuser, Franziskaner und Kapuziner verteilen. Wir geben im folgenden die vollständige Liste der schweizerischen Männerklöster und fügen die Anzahl der Konventualen in Klammern bei:
1. Benediktiner (5 Abteien, die zusammen unter dem Vorsitz des Fürstabtes von Einsiedeln die schweizerische Benediktiner-Kongregation bilden): Mariastein-Beinwil-Dürnberg (Oesterreich; 40 Konventualen), Einsiedeln (mit reichsfreiem Fürstabt; 143), Engelberg (57), Disentis (19), Muri-Gries-Sarnen (56).
2. Augustiner (Chorherren; 3 Klöster): Saint Maurice (dessen Abt zugleich Bischof von Bethlehem ist und die geistliche Hoheit über drei Pfarreien hat; 54 Konventualen), Grosser St. Bernhard und Simplon (reichsfreier Propst mit Mitra und Krummstab; zusammen 115 Konventualen).
3. Karthäuser (1 Kloster): Valsainte (44 Konventualen).
4. Franziskaner (1 Kloster): Freiburg (20 Konventualen).
5. Kapuziner (37 Klöster). a) Kustodie Luzern (12 Häuser mit zusammen 135 Konventualen): Luzern (16), Altorf (11), Stans (18), Schwyz (15), Zug (21), Sursee (16), Sarnen (9), Schüpfheim (12), Arth (9), Andermatt (Hospiz; 3), Rigi Klösterli (Hospiz; 3), Realp (Hospiz; 2). –
b) Kustodie Baden (9 Häuser mit zusammen 64 Konventualen): Appenzell (12), Rapperswil (13), Mels (10), Wil (14), Näfels (8), Zizers (Hospiz; 3), Untervaz (Hospiz; 1), Mastrilserberg (Hospiz; 1), Seewis (Hospiz; 2). –
c) Kustodie Solothurn (9 Häuser mit zusammen 130 Konventualen): Solothurn (20), Freiburg (28), Olten (14), Bulle (12), Dornach (12), Sitten (24), Saint Maurice (10), Le Landeron (Hospiz; 3), Romont (7). –
Tessiner Provinz (früher der Propaganda in Rom unterstellt; 5 Häuser mit zusammen 63 Konventualen): Lugano (20), Locarno (Madonna del Sasso; 7), Faido (17), Bigorio (15), Poschiavo (4). –
Tiroler Provinz (2 Häuser mit zusammen 7 Konventualen): Münster (4), Tarasp (Hospiz, 3).
In Luthern befindet sich das Mutterhaus der Eremitenbrüder, deren Aufgabe in der Besorgung der Kapellen, Wallfahrtsorte und Einsiedeleien der Schweiz und des Auslandes besteht.
Frauenklöster. 1. Benediktinerinnen, 8 Klöster: Santa Clara (Tessin), Au, Fahr, Glattburg, Lugano, Münster, Seeburg, Sarnen.
2. Klarissinnen, 2 Klöster: Muotathal, Solothurn.
3. Schwestern vom Dritten reformierten Orden des h. Franciscus, 16 Klöster: Altorf, Altstätten, Appenzell, Freiburg, Grimmenstein, Gubel, Lugano, Notkersegg, Luzern, Rorschach, Solothurn, Stans, Wonnenstein, Zug, Pfauberg, Gonten.
4. Augustiner 2 Klöster: Locarno, Poschiavo.
5. Zisterzienserinnen, 7 Klöster: Collombey, Eschenbach, Fille Dieu, Frauenthal, Magdenau, Freiburg, Wurmsbach.
6. Prämonstratenserinnen, 1 Kloster: Sion (Kant. St. Gallen).
7. Dominikanerinnen, 5 Klöster: Cazis, Estavayer, Schwyz, Weesen, Wil.
8. Visitandinerinnen, 2 Klöster: Freiburg und Solothurn.
9. Ursulinerinnen, 3 Klöster: Pruntrut, Freiburg, Brig.
10. Orden der h. Martha: Spitalschwestern in Pruntrut, Delsberg, Neuenburg, Solothurn, Freiburg, Luzern, Zug, Sitten, Martinach.
11. Schwestern vom h. Kreuz (Theodosianerinnen) in Ingenbohl, mit zahlreichen Krankenhäusern in der Schweiz und im Ausland.
12. Orden der Menzingerschwestern: Mutterhaus in Menzingen mit zahlreichen Filialen in der Schweiz, in Italien, Natal und Kapland.
Neben eigentlichen klösterlichen Gemeinschaften gibt es in der Schweiz ferner noch verschiedene Kongregationen, die sich mit der Fürsorge für Waisen und Kranke befassen, sowie dem Schuldienst widmen; es sind dies die Baldeggerschwestern, Melchthalerschwestern, barmherzigen Schwestern, Missionsschwestern, Schwestern vom Guten Hirten, Krankenschwestern, Lehrschwestern etc., die sich in allen Teilen der Schweiz niedergelassen haben und meistens nicht von einer fremden Kongregation abhängig sind.
Klosterschulen bestehen in Einsiedeln, Schwyz, Freiburg, Sarnen, Sitten, Saint Maurice, Brig, Näfels, Altorf, Pollegio, Roveredo, Balerna, Olivone, Bellinzona, Ascona (Päpstliches Kollegium), Zug, Disentis.
Im Durchschnitt zählt man in der Schweiz (nach Buomberger) einen Pastorationsgeistlichen auf 623 Katholiken; Maximum Basel mit einem Geistlichen auf 1549 und Minimum Graubünden mit einem Geistlichen auf 268 Katholiken.
Die Soldaten der Schweizergarde im Vatikan (Rom) rekrutieren sich zur Hauptsache aus den Urkantonen, dem Wallis und namentlich dem Kanton Freiburg. Die Schweizergarde ist 1512 von Papst Julius II., einstigem Bischof von Lausanne, gestiftet worden. Die Garde zählt je einen Oberst, Oberstleutnant, Major und Kaplan, vier Hauptleute, vier Wachtmeister, 7 Korporale und 130 bis 140 Gardisten. Mit Ausnahme der Offiziere verpflichten sich alle Angehörigen der Garde, solange ledig zu bleiben, als sie der Truppe als aktive Glieder angehören.
Sie müssen von hoher Gestalt, kräftigem Körperbau, einfachen Sitten und mässiger Lebensart sein. Die Dienstzeit beträgt im Maximum 20 Jahre. Die Uniform ist die puffige Tracht der alten Schweizer. Die Dienstverpflichtungen beschränken sich auf die Hut der päpstlichen Privatgemächer und der Person des Papstes. Der Eintritt in diese Schweizergarde ist an strenge moralische Bedingungen und eine robuste Gesundheit gebunden und kann ohne Protektion kaum erreicht werden.
Bibliographie: Leu, Joh. Jak. Allgemeines Helvetisches Eydgenöss. oder Schweizer. Lexikon. 20 Teile. Zürich 1747 bis 1765. - Mülinen, E. F. v. Helvetia sacra. 2 Bände. Bern 1851, 1861. - Gelpke, E. Fr. Kirchengeschichte der Schweiz. 2 Bände. Bern 1856, 1861. - Nüscheler, Arn. Die Gotteshäuser der Schweiz. 5 Abt. Zürich etc. 1864 bis 1893. - Burgener, L. Helvetia sancta. 3 vol. Einsiedeln 1860. - Schaller, Henri de. Histoire de la Garde suisse pontificale. Fribourg 1897. - Daucourt, A. Les Évêchés suisses. Fribourg 1901. - Status Cleri 1905.
2. Bistum Basel-Lugano.
Das Bistum Basel steht sowohl mit Bezug auf seine räumliche Ausdehnung als auf die Zahl der der bischöflichen Hoheit unterstellten Gläubigen unter den schweizerischen Diözesen an erster Stelle. Es erstreckt sich über 8 Kantone mit einer katholischen Gesamtbevölkerung von 494263 Seelen (ohne Lugano). Der Sitz des Bistums war zunächst Augusta Raurica (Basel Augst) und wurde nach der Zerstörung dieser ¶