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Zeiten stehen. Die Schweiz besass in ihren Klöstern wohl Anstalten von Mittelschulrang, dagegen aber keine einzige Universität. Die Universität Basel, deren geistiger Vater der gelehrte Jurist Peter von Andlo ist, wurde durch Bulle des Papstes Pius II. erst am gestiftet. Sie glänzte in der Folge namentlich durch ihre Humanisten, während an der theologischen Fakultät mit Ausnahme von Heynlin von Stein nur Gelehrte zweiten Ranges wirkten. Es erscheint somit verständlich, dass die Schweiz zu Beginn des 16. Jahrhunderts keinen einzigen hervorragenden Theologen ihr eigen nennen konnte.
Während des ersten halben Jahrhunderts nach der Einführung der Reformation hatten die Katholiken der Schweiz sich mit grosser Mühe ihrer Gegner zu erwehren, so dass sie keine Musse zur Förderung der spekulativen Theologie fanden und, arm und durch Meinungsverschiedenheiten geschieden, wie sie waren, nicht an die Errichtung von höhern Unterrichtsanstalten an Stelle der ihnen verloren gegangenen Universität Basel denken konnten. So erklärt es sich auch, dass sie am Badener Religionsgespräch von 1526 ihre Interessen durch zwei Ausländer, den Dr. Eck und den Elsässer Thomas Murner, vertreten liessen.
Die auf die öffentliche Bekanntgabe der Beschlüsse des Konziles von Trient folgende Restauration war von einem neuen Aufschwung der literarischen und theologischen Studien begleitet. Der Kardinal Borromäus stiftete 1579 zur Heranbildung von Priestern schweizerischer Herkunft in Mailand das Collegium Helveticum (auch borromäisches Collegium geheissen). Schon 1574 hatte er in Luzern die Jesuiten eingeführt, die hier 1577 eine Lehranstalt und 1580 eine solche auch in Freiburg gründeten.
Diese letztere stand unter der Leitung des Paters Petrus Canisius, eines hervorragenden Theologen, der trotz der Fülle der auf ihm lastenden Verpflichtungen noch Gelegenheit zur Abfassung von zahlreichen wissenschaftlichen Werken fand. In zweien dieser Arbeiten, die in der Hauptsache dogmatischen Charakter tragen, bemüht er sich, die Lehren der Reformation zu widerlegen und die alte katholische Lehre von Strafe und Vergeltung, vom ewigen Gericht, von der Verehrung der Jungfrau Maria und der Heiligen etc. zu verteidigen.
Das erste dieser Werke erschien 1571 in Dillingen und das andere 1577 in Ingolstadt. Daneben machte sich Canisius auch als Herausgeber der Werke von verschiedenen andern Kirchenmännern, so z. B. des Kardinales Hosius, verdient. Seine in Douai und Paris 1578 zum erstenmal gedruckten homiletischen Werke sind nachher vielfach neu aufgelegt worden. Sein für die Hochschuljugend bestimmter Katechismus Summa doctrinae Christianae per questiones tradita, erschien zuerst 1554, erlebte eine Menge von Neudrucken, breitete sich rasch über ganz Europa und sogar in den Missionsgebieten aus und wurde in eine grosse Anzahl von Sprachen, selbst ins Japanische übersetzt.
Eine für das Kindesalter bestimmte kleine Ausgabe, der Parvus Catechismus Catholicorum, den der Verfasser in Augsburg 1561 zum erstenmal erscheinen liess, fand ebenfalls die denkbar weiteste Verbreitung. Im Kanton Luzern und auch anderswo nennt das Volk jeden Katechismus heute noch kurzweg einen «Canisi». Canisius ist in Freiburg am gestorben. Vergl. De vita ven. P. P. Canisii per Sebastianum Veronium. Auch der h. Franz von Sales, der 1602-1622 Bischof von Genf war und sich namentlich bemühte, die Bewohner des Wallis dem alten Glauben zu erhalten, darf zu den Schweizer Theologen gerechnet werden. Er war ein bedeutender Kanzelredner und hat eine Reihe von Schriften hinterlassen, die heute noch für zahllose Gläubige eine unerschöpfliche Quelle sind, aus der sie täglich Erbauung und Tröstung sich holen.
Sein erstes Werk, die Introduction à la Vie dévote, war nach wenigen Jahren schon in fast alle europäischen Sprachen übersetzt und erlebte schon 1656 seine 40. Auflage. Sein Hauptwerk ist aber ohne Widerrede der 1616 zuerst erschienene Traité de l'amour de Dieu, der überall voller Bewunderung aufgenommen wurde. Die Sorbonne erklärte ohne Umschweife, dass dieses Buch seinen Verfasser neben St. Augustin und St. Gregor stelle. In seinen an die Schwestern der Visitation gerichteten Entretiens spirituels offenbart sich der fromme Verfasser als liebevoller Vater und als Seelenarzt, der das menschliche Herz und seine Schwächen wie kein Anderer kennt.
Mehr dogmatischen Charakter tragen seine Controverses und sein Buch L'Etendard de la Sainte Croix. Diejenigen seiner Sermons, die veröffentlicht worden sind, weisen zwar grosse Schönheiten auf, geben aber nicht den ganzen Geist des Verfassers wieder, da sie nur von den Zuhörern gesammelte Bruchstücke bilden, die zudem nicht immer den Gedankengang des Redners genau wiedergeben. Seine Opuscules handeln von den verschiedensten praktischen Fragen. Von unschätzbarem Wert sind seine Lettres, von denen in der Lyoner Ausgabe von 1632 529 veröffentlicht wurden, während ihre Gesamtzahl in Wirklichkeit 900 übersteigt. Es ist nach dem Gesagten nicht verwunderlich, dass das Leben und die Werke des h. Franz von Sales Anlass zur Entstehung einer ganzen Literatur gegeben haben (Œuvres complètes de Saint François de Sâles; publ. par P. Ribadeneira. Paris 1839. - Vergl. auch Mülinen's Helvetia sacra).
Der Kardinal Zölestin Sfondrati, Abt von St. Gallen, ist der Verfasser mehrerer bedeutender theologischer Werke: als erstes erschien 1681 die Disputatio juridica de lege in praesumptione ad versus probabilismum;
dann folgten 1684 das Regale sacerdotum Romano Pontifici assertum und 1687 die Gallia vindicta zur Bekämpfung der Beschlüsse von 1682. Ferner schrieb er noch eine grosse Anzahl von dogmatischen Werken, die zu jener Zeit grosses Aufsehen erregten.
Die Mittelschulen (Kollegien) von Luzern, Freiburg, Pruntrut und - später - Solothurn und Brig vermittelten der katholischen männlichen Jugend eine gründliche literarische Bildung. Diejenigen, welche sich dem Priesterstand zu widmen gedachten, studierten Theologie in Mailand, am germanischen Kolleg in Rom, sowie an den deutschen Universitäten (so besonders in Freiburg im Breisgau, Dillingen, Ingolstadt). Viele dieser jungen Männer brachten bei ihrer Rückkehr ins Vaterland den Doktorhut mit sich.
Als Ausbau ihrer Lehranstalt errichteten die Jesuiten in Luzern um 1660 eine theologische Fakultät, an der in der Folge ausgezeichnete Professoren wirkten, so u. A. Tobias Lohner, H. Heinrici, Laurenz Forrer, J. B. Cysat, Niklaus Wissing, Leodegar von Hertenstein, Jost Amrhyn und Franz Amrhyn.
Während Jean Prévôt aus Delsberg, ehemaliger Zögling der Lehranstalt Pruntrut, sich in Padua auszeichnete, wurde ein anderer Zögling der selben Schule, der 1600 in Charmoille geborne Georges Gobat ein hervorragender Professor der Theologie, dessen in Luzern und Konstanz verfassten Werke ihn in der ganzen katholischen Welt berühmt gemacht haben. 1649-1672 liess er in ununterbrochener Folge 16 Abhandlungen erscheinen, in denen er fast alle Fragen der Moraltheologie behandelte. Seine grosse Sicherheit im Urteil und die im Laufe einer 50jährigen praktischen Betätigung erworbene Erfahrung haben ihm zu einem Ruhm verholfen, der ihn heute noch zu einer der empfehlenswertesten Autoritäten stempelt.
Unter dem Einfluss des römischen Rechtes und des von Ludwig XIV. gegebenen Beispieles wandten sich die Regierungen der Schweizer Kantone nach und nach dem Absolutismus zu. Auch diejenige von Luzern gab dem allgemeinen Zug der Zeit nach und liess sich zugleich in gallikanische und jansenistische Tendenzen ein, die sie mit dem päpstlichen Nuntius und mit der Geistlichkeit in Konflikt brachten. So disponiert, nahmen die Staatsmänner Luzerns und anderer Kantone die Lehren des Febronianismus und Josephismus mit Begeisterung auf.
Die eifrigsten Verfechter dieser neuen Lehren waren in Luzern Felix Baltthasar und Valentin Meier. Der erstere, ein verdienter Staatsmann und Geschichtsforscher, veröffentlichte 1768 in Zürich das Buch De Helvetiorum juribus circa sacra, in welchem er die Vorherrschaft des Staates über die Kirche verteidigt. Zur Zeit der Mediation standen sich in der katholischen Kirche der Schweiz zwei Parteien gegenüber. Auf der einen Seite hielten sich zu den Luzerner Staatsmännern die mit Dalberg und Ignaz von Wessenberg übereinstimmenden Geistlichen, an deren Spitze der bischöfliche Kommissär und Luzerner Stadtpfarrer Thaddäus Müller, sowie der 1811 nach Luzern berufene Professor der Theologie Dereser traten. Auf der andern Seite befand sich die übrige, ¶
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Geistlichkeit mit dem Nuntius Testaferrata, dem Propst Göldlin von Beromünster und den Theologieprofessoren Geiger, Widmer und Gügler an der Spitze.
Führer der den Ansichten von Dalberg und Wessenberg feindlich gesinnten Geistlichkeit war der Propst von Beromünster, Göldlin von Tiefenau, der 1814 zum apostolischen Vikar der durch Papst Pius VII von der Diözese Konstanz losgelösten schweizerischen Landschaften bestellt wurde. Er zeichnete sich durch umfassende theologische Bildung aus und hat sich auch als Geschichtschreiber (Geschichte des Bundes der vier Waldstätten, Leben des seligen Niklaus von der Flüe, sowie eine Biographie des Bruders Konrad Scheuber) einen Namen gemacht. F. Geiger, der in Luzern dem Orden der Franziskaner beigetreten war, dann in Regensburg das Hebräische, in Offenburg Poetik und Rhetorik, in Freiburg Philosophie und in Solothurn Theologie gelehrt hatte, wurde als Professor der Theologie und Kirchengeschichte nach Luzern berufen. Er hat die Kirche überall verteidigt, wo er sie angegriffen sah.
Seine Schriften, die sich durch Logik, genaue Beweisführung und geistreiche Darstellung auszeichnen, sind zu einem Sammelwerk von 8 Oktavbänden vereinigt worden. Zuerst als Neuerer verschrieen, wurde er schliesslich zum Reaktionär und Dunkelmann gestempelt und von der radikalen Regierung aus seinem Lehramt entfernt. Er starb 1843. Joseph Widmer, ein ehemaliger Schüler Sailers in Landshut, wurde 1804 in Luzern Professor der Philosophie, worauf ihm die Behörden, um Troxler Platz zu machen, 1819 gegen seinen Willen einen Lehrstuhl für Theologie zuwiesen.
Die 1830 ans Ruder gekommene Regierung entfernte ihn 1833 aus dem Lehramt, indem sie ihn zum Chorherrn von Beromünster ernannte. Er veröffentlichte die gesammelten Werke Sailer's in 41, diejenigen von Geiger in 8 und die hinterlassenen Werke von Gugler in 7 Bänden. In seinen ziemlich zahlreichen eigenen Schriften zeigt sich Widmer als Mann von gesundem Urteil, obgleich er mehr nur als Kompilator denn als eigener originaler Denker erscheint. Alois Gugler, der in Landshut mit Widmer zusammen Theologie studiert hatte, wurde 1805 als Professor der Exegese nach Luzern berufen und damit Kollege von Geiger und Widmer. Er war ein bei seinen Schülern sehr beliebter, ausgezeichneter Lehrer und zugleich auch verdienstvoller Schriftsteller. Sein Hauptwerk, dessen erster Band 1814 in Luzern erschien, führt den Titel Die heilige Kunst oder die Kunst der Hebräer (3 Bände. 1814-1818) und enthält die Früchte seiner Studien über die heiligen Schriften. Die von seinem Freund Widmer veröffentlichten posthumen Arbeiten umfassen 7 Bände, denen später noch zwei weitere angefügt worden sind. Gügler starb am im Alter von 56 Jahren.
Neben den eben genannten Theologen hat die katholische Schweiz im 19. Jahrhundert noch eine Menge anderer aufzuweisen gehabt, die ebenfalls Erwähnung verdienten. Wir begnügen uns aber mit der kurzen Nennung von Theologieprofessor Schlumpf in Luzern, Dompropst Tanner in Luzern; Bischof Greith von St. Gallen, der uns mit philosophischen, theologischen und historischen Arbeiten von grossem Wert beschenkt hat; Kardinal Mermillod, Bischof von Lausanne, der einer der glänzendsten Kanzelredner des 19. Jahrhunderts gewesen ist.
8. Rechtswissenschaft.
Von einer Pflege der Jurisprudenz kann in der Schweiz erst seit dem 16. Jahrhundert gesprochen werden. Die ersten Jünger dieses Wissenszweiges - Amerbach, Basilius, Claudius und Cantiuncula in Basel, Bonfidius, Dionysius und Jacobus Gothofredus in Genf - beschränkten sich noch ganz auf die Verbreitung der ratio scripta. Selbst hundert Jahre später wird das einheimische Recht noch vernachlässigt. Zu dieser Zeit gab man sich mit Vorliebe dem Studium des sog. natürlichen Rechtes hin, für welches in Basel (1706) und in Zürich (1724) eigene Lehrstühle eingerichtet wurden.
Immerhin werden auch einige lokale Gewohnheitsrechte gesammelt, aufgezeichnet und kommentiert, so der Coutumier du Pays de Vaud von Pierre Quisard (1562), seit 1756 kommentiert durch Jacques François Boyve; die Us et coutumes de la souveraineté de Neuchâtel et Valangin von Osterwald (1785); der Commentaire sur les statuts valaisans von Etienne de Torrente. Historische oder dogmatische Arbeiten sind selten, doch haben wir für jene Zeiten beachtenswerte Werke von Jakob Leu (1689-1768), Emmanuel von Haller (1735-1786) und Gottlieb Walther (1738-1805). Gleichzeitig mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfolgten Gründung mehrerer Rechtsschulen verlegte man sich auch auf das Studium des vaterländischen Rechtes, das an Intensität gewann, nachdem Bern sein «Politisches Institut» (1787) eingerichtet hatte und Zürich (1807) diesem Beispiel gefolgt war.
Unter dem Einfluss des Auslandes nahm die wissenschaftliche Erforschung des schweizerischen Rechtes einen grossen Aufschwung, dank namentlich den Arbeiten von Friedrich Ludwig Keller (1799-1860), Joh. Kaspar Bluntschli (1808 1881), Kasimir Pfyffer (17941875), Philipp Anton von Segesser (1817-1888), Jakob Leuenberger (1823-4871), François Bellot (1776-1836), Charles Le Fort (1821-1888), Henri Florian Calame (18071863), Henri Jacottet. (1828-1873).
9. Naturwissenschaften.
Seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts haben wie alle Wissenszweige auch die Naturwissenschaften einen sehr grossen Aufschwung genommen. 1746 entstand in Zürich eine Physikalische Gesellschaft, ungefähr zur selben Zeit in Basel eine Societas physico-mathematico-botanico-medica, und einige Jahre später wurden auch in Lausanne (1783), Bern (1786) und Genf (1790) Vereinigungen von Naturforschern gegründet. In Bern hatte man 1797 den Gedanken gefasst, eine allgemeine schweizerische Naturforschergesellschaft zu stiften, doch vereitelten die kurz darauf eintretenden politischen Ereignisse die Durchführung dieses Planes. So entstand erst 1815 in Genf die Allgemeine Schweizerische Gesellschaft für die gesamten Naturwissenschaften, die als natürlicher Sammelpunkt der schweizerischen Naturforscher und der Freunde der Naturwissenschaften alljährlich in einer Stadt unseres Landes zu tagen pflegt. An diesen Versammlungen, die für gewöhnlich drei Tage dauern, werden die auf die Entwicklung der Naturwissenschaften in der Schweiz bezüglichen Fragen besprochen und diskutiert, Vorträge gehalten, neue Ergebnisse der Studien und Forschungen der Gesellschaftsmitglieder mitgeteilt etc. Gewisse Sektionen veranstalten nach Schluss der Tagung auch noch wissenschaftliche Exkursionen.
Die Gesellschaft wird durch ein aus fünf Mitgliedern bestehendes und auf eine Dauer von je 6 Jahren ernanntes Zentral-Komitee, sowie einen jeweiligen Jahresvorstand verwaltet, welch' letzterer aus der Ortschaft oder dem Kanton, wo die letzte Jahresversammlung stattgefunden hat, bestellt wird. Bis 1835 blieben diese Versammlungen in ihrer Gesamtheit einheitlich; dann aber begannen sich die wissenschaftlichen Mitteilungen derart zu häufen, dass man sich zur Einrichtung von verschiedenen Sektionen genötigt sah.
Heute bestehen deren sieben: Geologie und Mineralogie, Botanik, Zoologie, Chemie, Physik und Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Medizin. Mit der stets zunehmenden Mitgliederzahl und den an Zahl wie Bedeutung ebenfalls stetsfort anwachsenden wissenschaftlichen Arbeiten sah sich die Gesellschaft nach und nach zur Bestellung von Spezialkommissionen veranlasst, deren jeder die Durchführung einer bestimmt umschriebenen wissenschaftlichen Aufgabe zufällt.
Zur Zeit bestehen 15 solcher Kommissionen: Bibliothek-Kommission, Denkschriften-Kommission, Kommission der Schläfli-Stiftung, Geologische Kommission (mit einer Kohlen-Kommission und einer geotechnischen Kommission als Unterabteilungen), Erdbeben-Kommission, Geodätische Kommission, Gletscher-Kommission, Limnologische Kommission, Fluss-Kommission, Kommission für schweizerische Kryptogamenflora, Kommission für das Concilium Bibliographicum, Kommission für das naturwissenschaftliche Reisestipendium, Kommission für heimatlichen Naturschutz.
Jede dieser Kommissionen stattet einen jährlichen Bericht an die erste Hauptversammlung der Gesamtgesellschaft ab. Seit 1815 erscheinen die Verhandlungen der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft (französischer Titel: Actes de la Société helvétique des Sciences naturelles), in denen die Protokolle, Berichte und - seit der neueren Zeit - die in den allgemeinen Versammlungen gehaltenen Vorträge abgedruckt sind. Ein kurzer Bericht über die Verhandlungen der Gesellschaft erscheint alljährlich auch ¶