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dass in der deutschen Bevölkerung des Westens Reste nicht romanisierter Burgunden aufgegangen seien; aber selbst wenn es damit seine Richtigkeit hätte, so müsste es dennoch als ein aussichtsloses Bemühen bezeichnet werden, in der heutigen Mundart jener Gegenden noch burgundische Einflüsse nachweisen zu wollen. In Wirklichkeit liegt dazu auch gar kein zwingender Anlass vor: unter den wenigen Erscheinungen, bei denen man etwa an solchen Einfluss denken könnte, ist keine, die sich nicht auch als Ergebnis rein alemannischer Sonderentwicklung verstehen lässt.
Uebrigens herrscht mit Bezug auf den Umfang des ‚burgundisch-alemannischen' Gebietes keine volle Einigkeit: die einen rechnen dazu ausser dem Wallis mit seinen Ablegern im Süden und Osten, Bern, Freiburg und dem südwestlichen Aargau auch Solothurn, die andern auch noch Luzern. Soll aber die Einteilung - abgesehen vom Namen - sprachlich einen Sinn haben, so könnte von Solothurn höchstens der südliche Teil und von Luzern der an Bern angrenzende Weststreifen in Betracht kommen; auch wäre das Gebiet längs der Sprachgrenze südlich bis gegen den Neuenburgersee auszunehmen, das gewöhnlich mit dem Nordwesten geht.
Eine Einteilung des ganzen Gebietes in sechs Hauptgruppen hat Ludwig Tobler vorgeschlagen (Kleine Schriften. S. 211 f.), und zwar: 1. in eine nordwestliche Gruppe, umfassend das Gebiet von Basel und der deutsch-bernischen Jurathäler nebst Biel, den nördlich vom Jura liegenden Teil von Solothurn und das aargauische Frickthal;
2. eine nordöstliche mit den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau, dem grössten Teil von St. Gallen und dem Kanton Appenzell; 3. eine mittlere, zu der der grösste Teil der Kantone Aargau und Solothurn, das bernische Mittel- und Seeland nebst Freiburg-Murten, nach Osten das Luzerner Gäu, Zug, Schwyz und Glarus gehört;
4. eine südwestliche Gruppe, die das deutsche Freiburg (ohne den Bezirk Murten), das Berner Oberland und Wallis mit seinen Kolonien umfasst;
5. eine südöstliche mit dem st. gallischen Oberland und Graubünden; 6. das Entlebuch, Unterwalden und Uri, die eine Mittelstellung zwischen der 3. sind 4. Gruppe einnehmen, Tobler selbst nennt diese Gruppierung eine vorläufige und bezeichnet als leitende Gesichtspunkte neben sprachlichen Eigenschaften auch die geographische Beschaffenheit des Landes und Tatsachen der politischen Geschichte. In der Tat liesse sich vom rein sprachlichen Standpunkt das eine und andre einwenden, so z. B., dass die 3. Gruppe in ihrer langen Ausdehnung doch allzu Verschiedenartiges einschliesst;
auch erscheint es bedenklich, Zürich ohne weiteres mit Schaffhausen, Thurgau etc. zusammenzuspannen, da der grösste Teil des Kantons in sehr wesentlichen Dingen von denselben abweicht usw.
Auf ein wichtiges morphologisches Einzelmerkmal, nach dem sich das Gesamtgebiet in eine östliche und westliche Gruppe scheiden liesse, hat J. Bosshart (Die Flexionsendungen des schweizerdeutschen Verbums. Frauenfeld 1888) aufmerksam gemacht; vergl. dazu P. Schild im Literaturblatt für germanische und romanische Philologie. 1889, S. 87 f. (mit genauern Grenzangaben). Es betrifft den Pluralausgang im Praesens Indikativ bei mehrsilbiger Form, der in den östlichen Mundarten in allen drei Personen völlig gleich, in den westlichen entweder in allen dreien oder doch in zweien noch verschieden lautet.
Dort haben wir mər, ir, si bindən(d) bezw. -əd (-ət), -id (-it), hier dagegen I. -e (-u, -o); II. -ed -et; III. -end -und -ind im Wallis (das in diesem Punkt ursprünglichere Verhältnisse erhalten hat als unsre Denkmäler des 10./11. Jahrhunderts), I. III. -ə, II. -ət auf dem übrigen Gebiet. Die Grenze zwischen den beiden Hauptgruppen verläuft von Laufenburg am Rhein östlich zur Aare, dann südlich durch den Kanton Aargau und durch den Westen des Kantons Luzern ungefähr längs der Ostgrenze der Bezirke Willisau und Entlebuch, zum Brienzer Rothorn, von hier östlich zum Titlis und südlich zum Gotthard; das Walsergebiet in Bünden stellt sich zur westlichen Gruppe. Analog liegen die Verhältnisse bei einsilbigen Formen (mər tuənd oder tüənd bezw. mər tuə oder tüa = wir tun), nur dass ein kleineres, der beschriebenen Grenze im Westen anliegendes Gebiet der Kantone Aargau, Solothurn und Luzern in diesem Fall wie der Osten in allen drei Personen den Ausgang -nd hat. Eine Sonderstellung nimmt auch hier Baselstadt ein, wo die mehrsilbigen Plurale in allen Personen auf -ə die einsilbigen auf -nd oder -n ausgehen. - P. Schild bespricht a. a. O. noch zwei weitere Erscheinungen, deren geographische Verteilung für die Gruppierung unsrer Mundart von Wichtigkeit ist.
Auf Grund der einen zerfällt das westliche Gebiet, das sich im Vorigen ergeben hat, wieder in einen nördlichen und südlichen Teil. Es handelt sich um die Vertretung der urdeutschen Lautgruppe ŋk, die im Norden als ŋk ŋkχ erscheint, im Süden als χ (Ж), wobei der Nasal mit dem vorangehenden Vokal zu einem (im Wallis und Berner Oberland teilweise noch nasaliert gesprochenen) langen Vokal oder Diphthongen von verschiedener Färbung verschmolzen ist; so haben wir auf der einen Seite baŋk, baŋkχ auf der andern bāχ, båχ, baiχ (baiЖ), bọiχ (bọiЖ), bouχ bezw. bãχ usw. = Bank; auf der einen Seite triŋkə, triŋkχə (dr-), auf der andern trīχə (trīЖə), treiχə bezw. trĩχə usw. = trinken.
Die Erscheinung erstreckt sich über das Wallis und seine Kolonien im Süden und Osten, sowie den südlichen Teil von Bern und Freiburg bis zu einer Linie, die nach Schilds Feststellung an der deutsch-französischen Sprachgrenze zwischen Düdingen und Murten beginnt, nordöstlich von Uebersdorf auf die Sense stösst, zwischen Köniz und Scheerli in östlicher Richtung gegen die Aare und über Worb, zwischen Burgdorf und Oberburg hindurch in nordöstlicher Richtung an Huttwil vorbei zur Luzerner Grenze verläuft.
Ebenfalls eine Scheidung in Nord und Süd, die aber das Gesamtgebiet umfasst, ergibt der zweite von Schild besprochene Fall. Er betrifft die verschiedene Behandlung der alten Längen ī, ū, ǖ: der ganze Süden hat die einfachen Laute in allen Stellungen bewahrt, der Norden nur vor Konsonanten, vor Vokalen (im Hiatus) dagegen sind Diphthonge dafür eingetreten. Allgemein heisst es štīgə, sūffə (sǖffə), hǖser (hīsər etc.) = steigen, saufen, Häuser; aber nur im Süden auch šrī(j)ə, bū(w)ə (buwwa etc.), nǖ(w)ər (nüwwər, niwwər etc.) = schreien, bauen, neuer; der Norden hat dafür šreiə, bouə, nöuər oder ähnlich (die Diphthonge lauten verschieden von den Vertretern der alten Diphthonge ei, ou, öu in ‚breit, Auge, Aeuglein'; nur im Nordosten sind sie teilweise damit zusammengefallen).
Die Grenze zwischen dem diphthongierenden und dem nicht diphthongierenden Gebiet setzt im Westen ein südlich von Murten, zieht sich östlich zum Thunersee, geht längs dem Nordrand desselben und des Brienzersees zum Brienzer Rothorn, dann der Grenze zwischen dem Entlebuch und Unterwalden nach, an Luzern vorbei, zwischen Baar und Zug hindurch zum obern Zürichsee, von hier zum Speer, umschliesst, in schmaler Schleife nach Norden ausbiegend, das Appenzeller Hinterland, kehrt zum Walensee zurück, folgt südlich davon der Grenze zwischen Glarus und dem St. Galler Oberland und schliesst in Graubünden das Rheinthal bis Thusis an das diphthongierende Gebiet an. In das südliche Gebiet eingesprengt sind zwei Thalschaften mit durchgeführter Diphthongierung in allen Stellungen: einerseits das äussere Schanfigg in Bünden, anderseits das Thal von Engelberg, wo man, von Engelberg aus dem Vierwaldstättersee zu gehend, alle Abstufungen vom voll ausgebildeten Diphthongen bis zur einfachen doppeltonigen Länge hören kann. –
Unverkennbare Verwandtschaft mit der beschriebenen Diphthongierungsgrenze zeigt die Grenze zwischen dem südlichen Gebiet, das altes ā als ā, zum Teil mit leichter o- Färbung erhalten hat, und dem nördlichen, auf dem es zu ọ ộ geworden ist (štrāss: štrọss, štrộss): sie setzt - ich gebe nur den ungefähren Verlauf südlich vom Bielersee zwischen Müntschemier und Treiten ein, geht durch das nördliche Bern hindurch (der Ober-Aargau hat ộ und ọ), dann der Grenze zwischen dem Luzerner Gäu und Entlebuch nach, durchzieht die Kantone Zug und Schwyz und fällt vom Walensee an ganz mit der Diphthongierungsgrenze zusammen.
Das nördliche Gebiet hat ộ im Westen, aber auch in einzelnen Gegenden im Osten, wo sonst ọ herrscht; (sicher sekundäres) ā oder ein dem ā nahestehender Laut findet sich auf zwei isolierten Gebieten an der untern Aare, dann um den Zürichsee und nordwestlich davon. Anderseits ist dem ā- Gebiet ein geschlossener Bezirk mit ộ eingelagert, der das oberste Rhonethal, einen Teil des Pommat, Bosco und Ursern umfasst. Ich schliesse hieran noch eine weitere Erscheinung, ¶
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deren Grenzen zu der Diphthongierungsgrenze in deutlicher Beziehung stehen. Der urdeutsche Diphthong iu ist vor labialen und gutturalen Konsonanten, soweit nicht ursprünglich ein u oder i in der folgenden Silbe stand (z. B. in dem Worte ‚tief'), auf unserm Gebiet in dreifacher Weise vertreten: 1. durch iə im Nordwesten, wo der Laut behandelt ist wie vor Dental (tiəff);
2. durch ǖ im Nordosten und Osten, wo er mit iu vor i und u zusammengefallen ist (tǖff), und 3. durch einen Diphthongen äu ộu öu oder äi ęi ei usw., der mit altem öu ei zusammengefallen ist, im Süden (täuff, täiff etc.).
Bemerkenswert ist nun die Grenze von 3 gegen 2 und 1: sie ist in der östlichen Hälfte so ziemlich eins mit der Diphthongierungsgrenze (nur dass sie den Abstecher nach dem Appenzellerland nicht mitmacht), im Westen reicht sie dann allerdings weiter nach Norden, indem sie ganz Luzern, den südlichen Aargau und Solothurn südlich vom Jura mit umfasst. 1 und 2 treffen sich auf aargauischem Boden.
In der Vertretung des iu geht der Nordwesten mit den anstossenden nördlichen Mundarten zusammen. Das trifft auch zu für eine Anzahl weiterer Erscheinungen, die in ihrer Gesamtheit für den Nordwesten charakteristisch sind, nämlich 1. die Schwächung anlautender Verschlussfortis (dag für tag), die sich über beide Basel, das Frickthal, Solothurn und südlich über Biel hinaus bis Fräschels (im nördlichen Freiburg) erstreckt; 2. die Vertretung von nk und kk durch ŋk und kk, die in Baselstadt, dem Birseck, Berner Jura und im angrenzenden Solothurner Gebiet, südlich bis Ligerz am Bielersee gilt 1); [1) Nur in der Bewahrung der Fortis weicht das schweizerische Gebiet vom nördlichen ab.] 3. die Dehnung aller kurzen Vokale in offner Silbe, die in beiden Basel, im angrenzenden Frickthal, in Solothurn und südlich bis Fräschels sich findet; 4. die sog. Entrundung von ö ü öu (äu) zu e i ei (ai): von Basel der Westgrenze entlang (früher auch in der Stadt Solothurn) bis Biel und noch in Biberen und Klein-Bösingen.
Endlich 5. die Vertretung von nd durch ŋ(ŋ) in χiŋ, fiŋŋə usw. (= Kind, finden), deren Gebiet vom südlichen Elsass aus längs der Westgrenze in einer Zone von wechselnder Breite südwärts bis Salvenach reicht. Aehnliche spezielle Uebereinstimmungen unsrer Grenzmundarten mit den Mundarten jenseits der Landesgrenze finden wir im Nordosten und Osten. Dahin gehören z. B. die früher besprochene Vertretung von anlautendem k durch kχ im untern St. Galler Rheinthal und östlichen Appenzell; die Erhaltung nasalierter Vokale im St. Galler Rheinthal, in Appenzell, im Fürstenland, obern Thurgau und in Teilen von Schaffhausen (mã = Mann);
die Vertretung von altem ei durch ộə ộ bezw. ā im St. Galler Rheinthal, östlichen Appenzell, Fürstenland, Thurgau (abgesehen von einem südwestlichen Grenzstreifen, der ai hat), im Hauptgebiet von Schaffhausen und im Nordosten des Kantons Zürich (tộəl, tộl, tāl = Teil);
die zahlreichen Diphthongierungen bezw. Vokalbrechungen im St. Galler Rheinthal und teilweise in Schaffhausen (z. B. aber auch ręəχt = recht).
Manche von diesen Grenzerscheinungen treten in andern Teilen unsres Gebietes auf. So die Vertretung von k nach n und in der Verdoppelung durch reine Fortis im Osten, die Entrundung von ö ü öu im östlichen Berner Oberland, im Wallis und seinen südlichen Kolonien, in Unterwalden, Uri, in Bünden am Vorder- und Hinterrhein (Obersaxen, Felsberg, Thusis); allgemeine Vokaldehnung in offner Silbe kennt auch das Rheinthal südlich vom Hirschensprung bis hinauf nach Tamins und Thusis, Nasalvokale das Simmenthal und Wallis. So liesse sich leicht noch eine Menge weiterer Belege hinzufügen für die Fülle von Erscheinungen, die sich auf unserm Sprachboden in wechselnder Verteilung drängen.
Dessen ungeachtet ist das zu Gebote stehende Material noch in jeder Hinsicht zu lückenhaft, um eine den heutigen Ansprüchen genügende Gliederung unsrer Mundarten durchzuführen. Die Sammlung des Wortschatzes, wie sie das im Erscheinen begriffene schweizerdeutsche Idiotikon bietet, durch eine ebenso umfassende, systematische Aufnahme der grammatischen, vorab der Lautverhältnisse zu ergänzen, wird die schweizerdeutsche Dialektforschung als nächstes Ziel ins Auge zu fassen haben. Erst dann wird es ihr möglich sein, alle die Aufgaben an die Hand zu nehmen, zu deren Lösung sie im Verein und Zusammenwirken mit der Geschichte und Volkskunde berufen ist.
Literatur
zum 1. und 2. Abschnitt: Die Ergebnisse der eidg. Volkszählungen; bearbeitet vom eidg. statistischen Bureau. - J. Zimmerli: Die deutsch-französische Sprachgrenze in der Schweiz. 3 Teile. Basel und Genf 1891, 1895, 1899 (auch mit lautlichen Erhebungen über die deutschen Mundarten an der Grenze). Dazu Deutsche Erde III (1904), S. 150 ff. -
Heinrich Morf: Deutsche und Romanen in der Schweiz. Zürich 1900. - Albert Büchi: Die historische Sprachgrenze im Kanton Freiburg (Freiburger Geschichtsblätter. 1896). - Albert Büchi: Die deutsche Sprache in der Westschweiz (Schweizerische Rundschau. 1902). - H. Bresslau: Zur Geschichte der deutschen Gemeinden im Gebiet des Monte Rosa und im Ossolathal. (Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde. XVI [1881], S. 173 ff.). - Julius Studer: Walliser und Walser. Zürich 1886. - Meyer von Knonau im Anzeiger für schweiz. Geschichte 1892, S. 370. 1893, 445 (über die Walsersiedlungen im Berner Oberland). - A. Sartorius von Waltershausen: Die Germanisierung der Rätoromanen in der Schweiz (in den Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde). Stuttgart 1900. - J. Hunziker Der Kampf um das Deutschtum. 10. Heft: Schweiz. München 1898. - Ludwig Tobler: Ethnographische Gesichtspunkte der schweiz. Dialektforschung (in seinen Kleinen Schriften zur Volks- und Sprachkunde, herausgegeben von J. Bächtold und A. Bachmann. Frauenfeld 1897. S. 199/222). –
Zum 3. Abschnitt: Adolf Socin: Schriftsprache und Dialekte im Deutschen nach Zeugnissen alter und neuer Zeit. Heilbronn 1888. - Ludwig Tobler: Ueber die geschichtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Schriftsprache und Mundart (in seinen Kleinen Schriften. S. 222/240). - Friedrich Kluge: Von Luther bis Lessing; sprachgeschichtliche Aufsätze. 2. Aufl. Strassburg 1888. (Darin Schriftsprache und Mundart in der Schweiz. S. 60/74; Ober- und mitteldeutscher Wortschatz. S. 75/91). - Hans Byland: Der Wortschatz des Zürcher alten Testaments von 1525 und 1531 verglichen mit dem Wortschatz Luthers. Berlin 1903. - Albert Gessler: Beiträge zur Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache in Basel. Basel 1888. - Renward Brandstetter: Prolegomena zu einer urkundlichen Geschichte der Luzerner Mundart. Einsiedeln 1890. - Renw. Brandstetter: Die Reception der neuhochdeutschen Schriftsprache in Stadt und Landschaft Luzern 1600-1830. Einsiedeln 1891. - Renw. Brandstetter: Die Luzerner Kanzleisprache 1250-1600 (ein gedrängter Abriss mit spezieller Hervorhebung des methodologischen Momentes). - Felix Balsiger: Boners Sprache und die bernische Mundart (in der Zeitschrift für hochdeutsche Mundarten. V, 1904). - Hans Käslin: Albrecht von Hallers Sprache in ihrer Entwicklung dargestellt. Brugg 1892. - Otto von Greyerz: Die neuere Sprachentwicklung in der deutschen Schweiz. Zürich 1892. - Ernst Tappolet: Ueber den Stand der Mundarten in der deutschen und französischen Schweiz. Zürich 1901.
Zum 4. Abschnitt: a) Grammatik der Mundart. F. J. Stalder: Die Landessprachen der Schweiz oder Schweizerische Dialektologie. (Mit der Gleichnisrede von dem verlornen Sohn in allen Schweizermundarten). Aarau 1813. - J. Winteler: Die Kerenzer Mundart des Kantons Glarus in ihren Grundzügen dargestellt. Leipzig und Heidelberg 1876 (epochemachende Arbeit). - Heinrich Stickelberger: Lautlehre der lebenden Mundart der Stadt Schaffhausen. I. Teil: (Einleitung und Vokalismus). Aarau 1880/81. Der II. Teil (Konsonantismus) in den Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, herausgegeben von H. Paul und W. Braune, Band XIV (1889), S. 381/454. - Renward Brandstetter: Die Zischlaute der Mundart von Bero-Münster. Einsiedeln 1883. - Albert Bachmann: Beiträge zur Geschichte der schweiz. Gutturallaute. Zürich 1886. - Jakob Bosshart: Die Flexionsendungen des schweizerdeutschen Verbums. Frauenfeld 1888. - Andreas Heusler: Der alemannische Consonantismus der Mundart von Baselstadt. Strassburg 1888. - Gustav Binz: Zur Syntax der baselstädtischen Mundart. Stuttgart 1888. - Eduard ¶