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in Waffen, die schon früh ein festliches Gepräge angenommen haben; aus älterer Zeit gehört hierher der Luzerner «Landsknechtenumzug» oder «Umzug im Harnisch», der vom 15. bis zum 18. Jahrhundert im Frühjahr abgehalten worden ist; ein Rest dieser alten Musterungen waren auch die «Armourins» (Bewaffnete) in Neuenburg. Dieser Zug soll früher bei jedem in der Stadt gehaltenen Hauptmarkte stattgefunden haben, später nur noch bei dem grossen Herbstmarkt, und die Truppe hatte am Markttag und in der folgenden Nacht Wache zu halten. Zu den Verfassungsbräuchen rechnen wir auch die echt volkstümlichen, noch Spuren germanischer Rechtsaltertümer aufweisenden Landsgemeinden und die damit verknüpften Festlichkeiten.
Die Landsgemeinden, wie sie jetzt noch in beiden Kantonen Appenzell, in Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri Anfangs Mai oder Ende April abgehalten werden, sind «eine unter freiem Himmel mit feierlicher Eröffnung abgehaltene Versammlung aller aktiven Bürger des Kantons zur Wahl der Regierung und gewisser Beamten, Abnahme der Landesrechnung und Abstimmung über Gesetze». (Ueber Ursprung, Verlauf und verfassungsgeschichtliche Stellung der Landsgemeinden s. besonders H. Ryffel: Die schweizerischen Landsgemeinden. Zürich 1903). Auch die alten «Besatzungen» von Graubünden könnten Landsgemeinden genannt werden, sofern in ihnen die Regierung und das Gericht des betreffenden (ehemals souveränen) Standes durch direkte Wahl bestellt wurde; dieselben konnten aber auch nur «ein Fest der Einführung und Beeidigung der Kreisbehörden sein, die schon vorher direkt durch allgemeine Abstimmung in den „Nachbarschaften“ des Kreises oder indirekt durch ein Kollegium von Wahlmännern gewählt worden waren.» Die Graubündner Besatzungen sind von jeher echte Volksfeste gewesen.
Ebenso die Fähndrichswahlen im Wallis und sonstige Aemterbesetzungen. Die einfachste Form der Festlichkeit ist das Mahl oder der Trunk, den der Gewählte seinen Wählern spendet. Die Feste und Bräuche beim Huldigungsakte schliessen sich eng an das eben Behandelte an. Hierher gehört der «Schwörtag» der Entlebucher, der früher alle zwei Jahre in Schüpfheim abgehalten wurde und in einem stattlichen Aufzug bestand, der bei Anlass der Wahl eines neuen Landvogtes veranstaltet wurde.
Daran schloss sich ein Mädchenwettlauf. Aehnlich der farbenprächtige Umzug der Jungmannschaft des «Aeusseren Standes» (so genannt zum Unterschied von dem «Innern Stand», der eigentlichen Regierung) in Bern, im Anschluss an die Aemterbesetzung, und ebenso der «Pannertag» in Glarus, welcher ehedem bei der Uebergabe der Panner an den neu gewählten Pannerherrn gefeiert wurde. «Der Schwörsonntag im alten Zürich war der Sonntag nach dem sog. Meistertag, an welch' letzterm die Vorsteher der Zünfte neu gewählt wurden. Am Samstag vor dem Schwörsonntag wurde der eine Bürgermeister neu gewählt, ebenso die Unterbeamten des Rates. Am Sonntag schwuren dann der neugewählte Bürgermeister, die Räte und Zunftmeister und die ganze Bürgerschaft im Grossmünster ihren Amts- und Bürgereid».
Der Schwörtag von Winterthur bestand in einer kirchlichen Feier, an die sich ein Schmaus der Bürgerschaft, seit 1712 eine Verteilung von Brot und Wein schloss. Besonders vielgestaltig an Volksbräuchen war der Aufritt eines neuen Landvogtes in Weinfelden; nicht nur mit Umzügen und festlichen Empfängen wurde diese Gelegenheit gefeiert, sondern auch das sog. «Narrenfest» (Narrenkönig, Narrenparlament und Volksjustiz) schloss sich an die Installierung des Landvogtes an. Auch in Baden muss früher ein feierlicher Empfang des Landvogts stattgefunden haben. Als Gegenleistung für diese Huldigungsakte und auch bei dargebrachten Abgaben hatten die Behörden mancherorts Mähler zu spenden, so die Vögte von Klingnau und Wangen an der Aare das «Groppenmahl»; in Illnau wurde den Zehntenbringern das «Krautmahl» geboten, im Berner Oberland bei der Käsesteuer das «Käsmahl», ebenso die «Hühnermähler» in Luzern, Winterthur, Wiler (Kant. Bern), Kriegstetten (Kant. Solothurn) und Burgdorf (Kant. Bern).
Sehr oft finden auch bei der Rechnungsablage oder bei sonstigen geschäftlichen Vornehmungen von Genossenschaften und Vereinen, bezw. Kommissionen, Mähler statt, wie z. B. das «Wuhr-Mahl» in Klein Hüningen bei Anlass der Besichtigung der Uferbauten an dem Wiesenfluss oder das «Wisungs-Mahl» bei der jährlichen «Offnung» des Dorfrechtes in Weiningen.
Bedeutungsvoller und altertümlicher sind die Flur- und Grenzumgänge, auch Bannritte oder Banntage genannt, deren ursprünglicher Zweck wohl nicht die erneuerte Festlegung der Banngrenze ist, sondern die feierliche Weihung der Flur. Besonders reich gestaltet sich der Auffahrts- (Himmelfahrts-) Umritt in Beromünster. Voran schreitet der Stiftsweibel mit dem St. Michaelsstab; ihm folgt ein Kirchendiener mit dem Kruzifix, hierauf eine Kavalleriemusik und, als Mittelpunkt des Zuges, das Allerheiligste, von einem berittenen Leutpriester getragen, der seinerseits von berittenen Geistlichen umgeben ist.
Ihm schliessen sich die Kirchenvorsteher in schwarzen Mänteln an, dann ein Zug Dragoner, hierauf die Bürger des Fleckens und der Umgebung, welche Pferde besitzen, und am Schluss Hunderte von Fussgängern. Auf einer erhöhten Stelle mit weitem Ausblick macht der Zug Halt und hört die Predigt des Feldpredigers an. Hier ist es auch, wo die erste der vier Perikopen gelesen wird, die sich auf vier verschiedene Ruhepunkte des Zuges verteilen sollen. Nun bewegt sich der Zug weiter. In Hasenhausen bringt der Hofbesitzer zum Schmucke der Monstranz einen Blumenkranz dar, in Saffenthal erhält jeder Reiter ein Butterbrot. Der Hauptgottesdienst findet in Rickenbach statt, worauf die Reiter im Pfarrhof bewirtet werden. Beim Weiterziehen schliessen sich immer mehr Menschen an. Endlich erreicht man nach 8 Stunden das festlich geschmückte Beromünster, wo sich der Schlussakt, eine feierliche Segnung, Umzug um die Stiftskirche und Bewirtung der offiziellen Teilnehmer, abspielt. - Rein weltlich ist dagegen das Fest im Kanton Basel Land. In Liestal z. B. gehen von je vier Punkten der Stadt vier Rotten nach allen vier Seiten des Bannumfangs.
«Jede Rotte hat einen ihr zugeteilten Viertel desselben zu begehen; ihr sind Beamte beigegeben, die in einem Büchlein jeden Markstein notieren. Der Zug geht unter Trommeln und Pistolenschiessen bald im Schritt, bald im Sturmmarsch.» Zwischenhinein wird tüchtig gebechert. Früher zogen die Bürger in voller Bewaffnung aus. Zwischen Muttenz und Mönchenstein findet ein berittener Umgang statt. Aehnliche Grenzumgänge kennen wir aus Fischingen, Freiburg, Frenkendorf, Stadel (Zürich) und aus den Kantonen Luzern und Schaffhausen.
ε) Kirchlich-volkstümliche Bräuche (oft) ohne zeitliche Gebundenheit sind die Wallfahrten an Gnadenorte mit ihren mannigfachen Erscheinungen aus dem Volksglauben, ferner die Bittgänge (besonders zur Abwehr von Wetterschaden, manchmal auch gegen Ungeziefer) und das Wetterläuten zur Verhütung eines drohenden Ungewitters (in älterer Zeit gegen den von Hexen verursachten Hagel).
ζ) Bräuche und Feste von Vereinen, Genossenschaften, Bruderschaften u. s. w. In der Schweiz bestanden und bestehen teilweise noch heute eine Anzahl echt volkstümlicher Vereine, deren Hauptzweck das Veranstalten von allerhand Festlichkeiten zu sein scheint. Wir rechnen hierher z. B. die «Japanesen» in Schwyz, eigentlich ein dramatischer Verein, der seinen Ursprung einer schweizerischen Gesandtschaft nach Japan verdankte, indem er das viel bespöttelte Ereignis an der Fastnacht 1863 durch ein satirisches Spiel darstellte.
Weiterhin die «Weissen Neger» in Vivis, die sich im Jahr 1861 konstituiert hatten und auf den Plätzen der Stadt ihre eigenartigen Tänze aufführten. Hierher rechnen wir auch die Narrengesellschaften und ihre Bräuche. Solche gab es z. B. in Villeneuve («Société des Gueux»),
in Bern («Narrenzunft»),
in Aarau («Narrengesellschaft»). Auch muss die Wahl eines Narrenkönigs bezw. -ammanns (Wallis, Luzern), sowie die «Narrengemeinde» im Kanton Appenzell und das «Narrenparlament» in Weinfelden auf derartigen Narrengesellschaften beruhen. Sie treten namentlich an Fastnacht in Funktion; ihr Zweck ist die Veranstaltung karnavalesker Lustbarkeiten und namentlich die Persiflage von Personen und Ereignissen. Die Bruderschaften, die im Mittelalter und der Folgezeit zu Hunderten gestiftet wurden, tragen hin und wieder echt volkstümliches Gepräge. So u. A. die «Sebastiansbruderschaft» in Rheinfelden, die ihre Entstehung einer Pestepidemie ¶
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verdankt und alljährlich am Vorabend vor Weihnachten und am Silvester abends 9 Uhr vor den sieben Hauptbrunnen ein Weihnachts- bezw. Neujahrslied absingt. - Schützengesellschaften gibt es in der Schweiz massenhaft; teilweise sind sie schon alt und ihre Bräuche echt volkstümlich; so die «Société des Mousquetaires» in Buttes (Neuenburg), die «Abbaye des Mousquetaires» in Cossonay, die «Écharpes blanches» in Montreux, die «Bastians» in Estavayer, die «Sebastiansbruderschaft» in Zofingen und viele andere. Es ist nicht unsere Aufgabe, das schweizerische Schiesswesen zu entwickeln; wir wollen hier nur auf einige charakteristische Feste aufmerksam machen, wie z. B. die Knabenschiessen in Zürich, Thun, sowie in den Kantonen Zug, St. Gallen und Glarus, und das «Weiberschiessen» im Emmenthal. An letzterm hat jeder Schütze in weiblicher Begleitung zu erscheinen und haben die Frauen Ehrengaben zu stiften (sie schiessen aber nicht selbst, wie oft geglaubt wird). Ein Tanz beschliesst die Festlichkeit. Endlich seien die im Kanton Waadt beliebten «Tirs du papegay» erwähnt.
Nachdem wir im Vorausgehenden vorwiegend Bräuche aufgeführt haben, die sich nicht an ein bestimmtes Kalenderdatum anknüpfen, oder doch wenigstens nicht von einem solchen abhängen und bedingt sind, betrachten wir nunmehr die
c) Bräuche zu bestimmten Jahreszeiten und Tagen.
Wir beginnen mit dem germanischen Jahresanfang im November.
Martin (11. November) ist ein wichtiger Termintag (Mietstermin im Wallis)
(und im Neuenburger Bergland) ^[Berichtigung.] und «Lostag» für
die Witterung. Er bildet mancherorts das Ende des landwirtschaftlichen und Pachtsjahres. In Solothurn
wurden, angeblich zum Andenken
an die Rettung in der Mordnacht, aus dem Zehntkorn gebackene Wecken verteilt. Am zweiten Dienstag nach
Martin findet in Glarus
der Martinsmarkt statt. «In Sursee wird die Martinsgans herabgehauen. Auf offenem Platze spannt man von einem
Haus zum andern ein Seil, und daran hängt ein zweites, an welchem die Gans befestigt ist. Wer sie gewinnen will, muss
mit verbundenen Augen, einen Säbel in der Hand, die Schnur, an der das Tier hängt, entzwei hauen können»
(Lütolf). Das Kloster Disentis bewirtet an diesem Tage die Honoratioren von Tavetsch.
Andreas (30. November) ist Termin- und Lostag. Besonders wird mittels Handlungen und Sprüchen Ehe-Orakel getrieben. (Um Mitternacht soll das Mädchen nackend die Stube wischen und den Kehricht rückwärts hinaustragen, dann sieht es den heil. Andreas, der ihm weissagt [Horgen] und vieles andere).
Niklaus (6. Dezember). Das Umziehen von Vermummten, die den Heiligen, oft aber auch eine winterliche Popanzgestalt darstellen, ist an diesem Tage sehr verbreitet. Wir werden darauf in anderm Zusammenhang noch zurückkommen. An manchen Orten ist um diesen Tag grosser Markt. Dort kauft man dann die Geschenke für die Kinder, die auf diesen Tag verabreicht werden (in Linthal heisst diese Bescheerung das «Samiklausjagen»).
Ueberaus verwickelt sind die Bräuche, welche sich um Mittwinter herum abspielen, d. h. die Advents-, Weihnachts- und Neujahrsbräuche, nicht nur wegen der chronologischen, bezw. kalendaren Verschiebungen, die im Laufe der Zeit stattgefunden haben, sondern auch, weil in ihnen die verschiedenartigsten Elemente, germanisch-heidnische, römische und christliche, zusammengeflossen sind.
Der 25. Dezember wurde erst im Jahr 354 von dem römischen Bischof Liberius als Jesusgeburtstag festgesetzt, und zwar, wohl deshalb, weil er bei den Römern als Geburtstag der Sonne (Wintersonnenwende) galt und weil zudem auf ungefähr dieselbe Zeit zwei grosse römische Volksfeste (die Saturnalien und die Januarskalenden) fielen, die man gern in einem christlichen Feste wollte aufgehen lassen. Zwischen dem 25. Dezember und dem 6. Januar liegen die sogenannten «Zwölften» (12 Tage), die der Syrer Ephraim schon im 4. Jahrhundert als heilig bezeichnete und die auch im Volksleben und Volksglauben eine grosse Rolle spielen. Im 9. Jahrhundert wurde der Jahresanfang von der Kirche auf den 25. Dezember verlegt, welches Datum teilweise bis in's 17. Jahrhundert als Neujahrstag festgehalten wurde. Endlich kam dann die Einführung des gregorianischen Kalenders hinzu, um die Verhältnisse noch vollends zu verwirren. Wir müssen daher gewisse Bräuche und abergläubische Vorstellungen, die in diesen Zeitraum fallen, im Zusammenhang betrachten, weil sie nicht an allen Orten auf das gleiche Datum fallen.
Hierher gehört namentlich die weit verbreitete Vorstellung, dass in den «Zwölften» finstere Dämonen ihr Unwesen treiben und dass die Seelen von Verstorbenen auf Erden umgehen; deshalb werden im Tessin um diese Zeit die Häuser gegen Dämonen und Hexen ausgeräuchert und legt man in Tannen (Emmenthal) am Silvester (alten Stils) den Hausgeistern ein Stück Brot und ein Messer auf den Tisch als Spendopfer. Ein Dämon vorwiegend bösartiger Natur ist die «Sträggele» oder «Gräggele».
Sie zieht in der «Sträggele-Nacht» (meist Fronfastenmittwoch) um und bestraft faule Mägde (Kant. Luzern) oder entführt böse Kinder (Kantone Luzern und Zug). Sie ist eine Hauptgestalt in der «wilden Jagd» und wird daher oft in Begleitung des wilden Jägers «Türst» gesehen. Das «Sträggele jagen» ist ein Umzug der Jungmannschaft unter wüstem Lärm und Geschrei (Aargauisches Freiamt, Kantone Luzern und Zürich), der an verschiedenen Tagen im Dezember veranstaltet wird. Eine weitere dämonische Figur ist die «Pfaffenkellerin»; (in Uri «Grosskellerin», in Mels «Pfaffenköchin»).
Man hört ihr unheimliches Geschrei im «Pfaffenkellergrahen», sie fährt mit Ross und Wagen daher (Ennetmoos),
rauscht und wütet auf einem Bach bergabwärts und durch die Thäler (Altorf),
lockt «junge Gespenster» nach sich, zieht über die Berge hin und macht schlechtes Wetter. Menschen, die bei ihrem Durchzuge nicht in's Haus entfliehen, erkranken (Gurtnellen). Oft erscheint sie in Gestalt eines Hundes in stürmischen Nächten (Kanton Schwyz). Auch sie erscheint in der wilden Jagd mit glühenden Augen und zottigem Pelz (Kanton Luzern). Rein bösartigen Charakter hat ferner die «Klungerin» («Chlungere, Chlungeli, Chlunglere, Chrungele, Frau Chunkle») mit Höcker auf Brust und Rücken, gebogener Nase und krallenartigen Fingernägeln.
Sie zieht in den letzten Tagen des Jahres um und bestraft faule Spinnerinnen. Die «Chlungeli-Nacht» (Kanton Zürich) ist ebenfalls ein Lärmumzug im Dezember, wobei allerhand Unfug mit Spinnerinnen getrieben wird. Im Berner Volksglauben lebt die «Frau Faste», eine Personifikation von Fronfasten (mundartlich «froufaschte»),
im Kanton Schwyz das «Fraufaste-Müeterli», mit ähnlichen Eigenschaften wie die Klungerin, und analog die «Frau Zälti» (Kant. Schwyz) oder «Sehen». (Uri). - Das «Posterli» dagegen ist keine Sagengestalt mehr, sondern figuriert als Einzelgestalt (als Hexe, Ziege oder Esel) in der «Posterlijagd», die ehedem am Donnerstag vor Advents-Fronfasten im Entlebuch abgehalten wurde und in einem Lärmumzuge bestand. In Brunnen (Schwyz) glaubte man an die zwei Waldfrauen «Strudeli» und «Strätteli» und suchte sie ebenfalls durch einen Lärmumzug am Dreikönigsabend zu verscheuchen. Wenn man wenig lärme, so gebe es wenig Obst. Endlich seien noch von weiblichen Dämonen genannt die «Haken-Nase» (Kant. Zürich), die «Hakerin» (Richterswil),
die «Häkele» (Kanton Luzern, Freiamt),
die «Schnabelgeiss» (Knonauer Amt),
die «Hechelgauggele» (Basel), die «Chauche-Vieille» (Waadt), die «Dame de Noël» (Neuenburg), die teilweise als eigentliche Dämonen gedacht werden, teilweise auch zu gewöhnlichen Schreckgestalten und Masken herabgesunken sind. Von männlichen Gestalten nennen wir den «Türst» (Kantone Solothurn, Bern, Luzern), der als wilder Jäger oder als Sau gedacht wird. Er frisst die Kinder, die er auf seinem Wege erreichen kann. Dann den gehörnten, feueraugigen «Isen-Grind», der im aargauischen Freiamt, sowie in Hausen und Horgen (Zürich) in den Zwölften umziehend gedacht wird und dessen gespenstisches Treiben in der «Isengrind-Nacht» mit wildem Lärm dargestellt wurde. Im Luzerner Hinterland schliesst sich dem Dreikönigsumzug der «Glungel» an, eine vermummte Gestalt mit Stierkopfmaske und Peitsche. Der «Schmutzli» taucht meist als bösartiger Begleiter des St. Niklaus oder des Weihnachtskindes auf (Kantone Solothurn, Luzern, Basel Land, St. Gallen). Er ist schwarz, vermummt, trägt Sack und Rute und raubt böse Kinder. In dem Niklaus («Samichlaus» u. ähnl.) dagegen ¶