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mancherorts je nach Geschlecht und Alter mit verschiedenen Glocken. Am Sonntag nach der Beerdigung kommt im Unter Engadin die ganze Gemeinde schwarz zur Kirche. Die «Grabbeterin» oder «Dreissigstbeterin» begibt sich an den 30 ersten Abenden mit einer Wachskerze in die Kirche und betet für das Seelenheil des Verstorbenen (Urschweiz, Luzern, Aargau, Solothurn). Der Grabhügel wurde im Werdenbergischen (St. Gallen) mehrere Sonntage nach der Beerdigung mit Kohlenstaub, Hammerschlag oder Eisenfeilspänen bestreut. Totenbretter («Eh-, eigentlich Ree-Bretter») sind nur in der katholischen Nordostschweiz (wahrscheinlich aus Oesterreich her) nachweisbar: nach Eintritt des Todes wird der Verstorbene auf ein rohes Brett gelegt, dieses Brett hernach zu einer sargbrettartigen Form ausgesägt, mit Inschriften oder einem Kreuz bemalt und aussen am Hause angebracht.
Auch der Hausbau und Hausbezug hat seine Volksbräuche. Ist das Haus «aufgerichtet», so wird es mit einem bebänderten Tännchen geschmückt und ein Aufrichtefest veranstaltet. Im Kanton Luzern findet eine Aufricht-Messe statt, an der die Handwerksleute und Nachbarn teilnehmen. Am Abend geschieht das «Firobig-Klopfen», wobei die Zimmerleute im Takt auf ein Stück Langholz schlagen. Beim nachfolgenden Fest spricht der Meistergeselle das Lob des Meisters aus. Die «Hausräuki» oder der «Einstand» ist das Mahl, das Nachbarn oder guten Freunden zum erstenmal im neuen Haus geboten wird. In einzelnen Bergdörfern des Prättigaus besteht noch das «Ehrentagwen» oder «Frohnen», d. h. die Gratisbauarbeit der Mitbürger. Das Schlussmahl wird «Firstwein» genannt.
β) Von Gelegenheitsbräuchen und festlichen Anlässen im Berufe nehmen wir die der Aelpler voraus. Allbekannt ist die Alpfahrt mit ihrem festlichen Aufzug. Voran geht gewöhnlich der sonntäglich gekleidete Senn und die «Meisterkuh» oder «Heerkuh» mit dem Melkstuhl zwischen den Hörnern, dann die übrigen Kühe u. das Alppersonal in bestimmter Reihenfolge. Die schönsten Kühe sind oft bekränzt. Ebenso berühmt ist der «Betruf» (weniger richtig auch «Alpsegen» genannt), den die Sennen einiger Alpen (Pilatus, Sargans, Gross-Isenthal, Obwalden, Ulrichen, Urnerboden, Zug, Goms, französische u. rätoroman. Schweiz) noch heutzutage beim Dunkelwerden durch einen Milchtrichter über die Alp singen.
Der schönste und altertümlichste Betruf ist derjenige von Sargans. Im Eifischthal wird dem Pfarrer von Vissoye dafür, dass er die Alp gesegnet hat, jeweilen der Milchertrag des dritten Sömmerungstages jeder Alp gesteuert. Der Meistersenn macht daraus einen Käse und bringt ihn am Sonntag vor Bartholomäi (24. August) nach Vissoye. In langem Zug ziehen die Sennen der 25 Alpen, derjenige mit dem grössten Käse voraus, am Altar vorbei und lassen ihre Produkte von dem Pfarrer segnen. Mancherorts wird auch der Ertrag eines Tages als Armensteuer bestimmt. Die Hauptfeste des Aelplers aber sind die «Aelplerkilbenen» («Alpstubeten», «Bergdorfet» etc.), die teilweise während der Sömmerung selbst abgehalten werden und dann vorwiegend in Kampfspielen bestehen, oder (wie z. B. in Schwyz, Sarnen, Stans) nach der Alpentladung vor sich gehen, und dann mit grossen Festlichkeiten, Aufführungen (Wildmann und -weib), Fahnenschwingen, Tanz und dergl. verbunden sind.
Auch der Bauer hat seine landwirtschaftlichen Gelegenheitsbräuche, besonders zur Zeit der Ernte. Da wird bei der Kornernte das «Glückshämpfeli» («Glücksgarbe» etc.), ein Büschel Aehren, bis zuletzt stehen gelassen und sodann etwa unter Aussprechen der drei höchsten Namen geschnitten. Diese Aehren beschützen das Haus vor Unglück. Der Samen wird im Namen der heiligen Dreifaltigkeit ausgestreut, die Ernte mit dem Spruche begonnen: «Walt Gott, well Gott, dass es wohl ausgebe» (Zürich), etwa auch der Pflug gesegnet (St. Gallen). Sehr verbreitet sind die Feste am Schluss der Ernte, des Dreschens usw. («Segessen-Henki», «Sichel-Lösete», «Flegel-Henki», «Rechen-Löse», «Schnitter-Sonntag», «Kräh-Hahnen» usw.), gewöhnlich ein Schmaus und ein Trunk, der den Arbeitern von den Bauern gespendet wird und dem sich je nach der Gegend grössere oder kleinere Lustbarkeiten anschliessen.
Farbenprächtiger waren und sind die Handwerker- und Zunftfeste. Hierher gehören die Winzer-Feste, besonders dasjenige von Vivis, das aus ursprünglich bescheidenen Umzügen der «Abbaye des Vignerons» zu Riesendimensionen angewachsen ist; hierher auch die schmucken Küfertänze, wie sie früher in Basel, Bern, und Genf ausgeführt wurden, die Umzüge der Metzger (besonders in Bern und Zürich), sowie anderer Zünfte und Gilden. In ihren ersten Ursprüngen gehen diese Umzüge gewiss auf Kulthandlungen zurück, was bei den Metzgerumzügen mit dem (zum Opfer) geschmückten Stier am deutlichsten kenntlich ist. Dann mögen die mittelalterlichen Musterungsumzüge viel zu ihrer Erhaltung und Ausgestaltung beigetragen haben.
Von militärischen Festen erwähnen wir den hübschen Brauch des «Aepfelhauets», eines Reiterspiels der Kavallerievereine im Kanton Basel, bei dem ein von einem Galgen niederhangender Apfel im Vorüberreiten wagrecht mit dem Säbel durchhauen werden muss. Die Kadettenfeste weisen dagegen meist wenig Volkstümliches auf.
Unter den Festen des fahrenden Volkes ist namentlich die «Feckerkilbe» in Gersau berühmt geworden, deren Ursprung in das Mittelalter zurückreicht. Auf Sonntag nach Himmelfahrt strömten aus allen Gegenden fahrende Leute in Gersau zusammen, um eine fröhliche Kirchweih zu halten. Vormittags nach dem Gottesdienst zogen alle Teilnehmer unter Aufsicht des Bettelvogtes in zerlumpten Kleidern und Almosen sammelnd durch das Dorf, nachmittags erschienen sie auf dem Festplatz geputzt, und nun entwickelte sich ein reges Festleben mit Schmaus und Trunk. Am folgenden Tage war Jahrmarkt und Tanz, wobei es, da die Fecker stets gute Zahler waren, hoch herging. Dieser Gersauer Feckerkilbe wurde in den 1830er Jahren durch polizeiliches Verbot ein Ende gemacht. Auch in Herisau haben sich noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts in der Neujahrswoche die fahrenden Leute versammelt.
γ) Als Feste von höherer Organisation bezeichnen wir einerseits historische und politische Feiern, Gedenktage, Freiheitsfeste, Jubiläen, anderseits Schützen-, Sänger-, Turn-, Schwingfeste, auch Jugend- und Schulfeste. Einzelne derselben mögen echt volkstümliche Ursprünge haben; da aber heutzutage die Anordnung solcher Feste gewöhnlich in den Händen von eigens dazu bestimmten Komitees liegt, dürfen wir bei ihnen nicht viel urwüchsiges Volkstum mehr erwarten.
Die historischen und politischen Feiern lassen sich am besten scheiden in solche, die in kleinern Zeiträumen periodisch wiederkehren, und solche, die nur einmal oder höchstens in ganz grossen Zeitintervallen begangen werden. Zu erstern gehören die Sempacher Schlachtfeier, die «Näfelser Fahrt», die Schlachtjahrzeitfeier am Morgarten, die Tellsplattenfahrt, der Kreuzgang der Appenzeller an den Stoss, das St. Jakobsfest in Basel, die Dornacher Schlachtfeier und die Gedenkfeier an die «Escalade» in Genf. Davon reichen zurück ins 14. Jahrhundert die Sempacher- und die Näfelserfeier (auch die Tellsplattenfahrt und die Morgartenfeier?),
in's 15. die Feier am Stoss, in den Anfang des 16. die Dornacher Feier, in den Anfang des 17. die «Escalade», während das St. Jakobsfest (seit 1822) und die Neuenburger Erinnerungsfeier an den erst der Neuzeit angehören. Nicht periodisch wiederkehrende Feste wären z. B. die Feiern des Eintritts der Kantone in den Bund, die Feier der Schlacht bei Murten (1876), der Tagsatzung zu Stans (1881), des Bundes der Urkantone (1891), der Gründung des Unot in Schaffhausen (1864), der Vereinigung von Gross- mit Klein-Basel (1892) u. a. m.
Die kantonalen und eidgenössischen Schützenfeste sind aus den lokalen und regionalen Schiessen hervorgegangen, wie sie sich schon im Mittelalter reichlich nachweisen lassen. Ebenso gehen die Schwingfeste auf ganz bescheidene Anfänge zurück, während die Turn- und Sängerfeste grösseren Stils erst dem 19. Jahrhundert angehören. Auch die von Quartieren oder ganzen Gemeinden angeordneten Jugendfeste sind durchaus modern und tragen kein echt volkstümliches Gepräge.
δ) Weit interessanter und altertümlicher sind die Verfassungsbräuche und -feste.
Schweiz

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Seite 45.47.Da haben wir zunächst die Musterungen und Umzüge ¶
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in Waffen, die schon früh ein festliches Gepräge angenommen haben; aus älterer Zeit gehört hierher der Luzerner «Landsknechtenumzug» oder «Umzug im Harnisch», der vom 15. bis zum 18. Jahrhundert im Frühjahr abgehalten worden ist; ein Rest dieser alten Musterungen waren auch die «Armourins» (Bewaffnete) in Neuenburg. Dieser Zug soll früher bei jedem in der Stadt gehaltenen Hauptmarkte stattgefunden haben, später nur noch bei dem grossen Herbstmarkt, und die Truppe hatte am Markttag und in der folgenden Nacht Wache zu halten. Zu den Verfassungsbräuchen rechnen wir auch die echt volkstümlichen, noch Spuren germanischer Rechtsaltertümer aufweisenden Landsgemeinden und die damit verknüpften Festlichkeiten.
Die Landsgemeinden, wie sie jetzt noch in beiden Kantonen Appenzell, in Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri Anfangs Mai oder Ende April abgehalten werden, sind «eine unter freiem Himmel mit feierlicher Eröffnung abgehaltene Versammlung aller aktiven Bürger des Kantons zur Wahl der Regierung und gewisser Beamten, Abnahme der Landesrechnung und Abstimmung über Gesetze». (Ueber Ursprung, Verlauf und verfassungsgeschichtliche Stellung der Landsgemeinden s. besonders H. Ryffel: Die schweizerischen Landsgemeinden. Zürich 1903). Auch die alten «Besatzungen» von Graubünden könnten Landsgemeinden genannt werden, sofern in ihnen die Regierung und das Gericht des betreffenden (ehemals souveränen) Standes durch direkte Wahl bestellt wurde; dieselben konnten aber auch nur «ein Fest der Einführung und Beeidigung der Kreisbehörden sein, die schon vorher direkt durch allgemeine Abstimmung in den „Nachbarschaften“ des Kreises oder indirekt durch ein Kollegium von Wahlmännern gewählt worden waren.» Die Graubündner Besatzungen sind von jeher echte Volksfeste gewesen.
Ebenso die Fähndrichswahlen im Wallis und sonstige Aemterbesetzungen. Die einfachste Form der Festlichkeit ist das Mahl oder der Trunk, den der Gewählte seinen Wählern spendet. Die Feste und Bräuche beim Huldigungsakte schliessen sich eng an das eben Behandelte an. Hierher gehört der «Schwörtag» der Entlebucher, der früher alle zwei Jahre in Schüpfheim abgehalten wurde und in einem stattlichen Aufzug bestand, der bei Anlass der Wahl eines neuen Landvogtes veranstaltet wurde.
Daran schloss sich ein Mädchenwettlauf. Aehnlich der farbenprächtige Umzug der Jungmannschaft des «Aeusseren Standes» (so genannt zum Unterschied von dem «Innern Stand», der eigentlichen Regierung) in Bern, im Anschluss an die Aemterbesetzung, und ebenso der «Pannertag» in Glarus, welcher ehedem bei der Uebergabe der Panner an den neu gewählten Pannerherrn gefeiert wurde. «Der Schwörsonntag im alten Zürich war der Sonntag nach dem sog. Meistertag, an welch' letzterm die Vorsteher der Zünfte neu gewählt wurden. Am Samstag vor dem Schwörsonntag wurde der eine Bürgermeister neu gewählt, ebenso die Unterbeamten des Rates. Am Sonntag schwuren dann der neugewählte Bürgermeister, die Räte und Zunftmeister und die ganze Bürgerschaft im Grossmünster ihren Amts- und Bürgereid».
Der Schwörtag von Winterthur bestand in einer kirchlichen Feier, an die sich ein Schmaus der Bürgerschaft, seit 1712 eine Verteilung von Brot und Wein schloss. Besonders vielgestaltig an Volksbräuchen war der Aufritt eines neuen Landvogtes in Weinfelden; nicht nur mit Umzügen und festlichen Empfängen wurde diese Gelegenheit gefeiert, sondern auch das sog. «Narrenfest» (Narrenkönig, Narrenparlament und Volksjustiz) schloss sich an die Installierung des Landvogtes an. Auch in Baden muss früher ein feierlicher Empfang des Landvogts stattgefunden haben. Als Gegenleistung für diese Huldigungsakte und auch bei dargebrachten Abgaben hatten die Behörden mancherorts Mähler zu spenden, so die Vögte von Klingnau und Wangen an der Aare das «Groppenmahl»; in Illnau wurde den Zehntenbringern das «Krautmahl» geboten, im Berner Oberland bei der Käsesteuer das «Käsmahl», ebenso die «Hühnermähler» in Luzern, Winterthur, Wiler (Kant. Bern), Kriegstetten (Kant. Solothurn) und Burgdorf (Kant. Bern).
Sehr oft finden auch bei der Rechnungsablage oder bei sonstigen geschäftlichen Vornehmungen von Genossenschaften und Vereinen, bezw. Kommissionen, Mähler statt, wie z. B. das «Wuhr-Mahl» in Klein Hüningen bei Anlass der Besichtigung der Uferbauten an dem Wiesenfluss oder das «Wisungs-Mahl» bei der jährlichen «Offnung» des Dorfrechtes in Weiningen.
Bedeutungsvoller und altertümlicher sind die Flur- und Grenzumgänge, auch Bannritte oder Banntage genannt, deren ursprünglicher Zweck wohl nicht die erneuerte Festlegung der Banngrenze ist, sondern die feierliche Weihung der Flur. Besonders reich gestaltet sich der Auffahrts- (Himmelfahrts-) Umritt in Beromünster. Voran schreitet der Stiftsweibel mit dem St. Michaelsstab; ihm folgt ein Kirchendiener mit dem Kruzifix, hierauf eine Kavalleriemusik und, als Mittelpunkt des Zuges, das Allerheiligste, von einem berittenen Leutpriester getragen, der seinerseits von berittenen Geistlichen umgeben ist.
Ihm schliessen sich die Kirchenvorsteher in schwarzen Mänteln an, dann ein Zug Dragoner, hierauf die Bürger des Fleckens und der Umgebung, welche Pferde besitzen, und am Schluss Hunderte von Fussgängern. Auf einer erhöhten Stelle mit weitem Ausblick macht der Zug Halt und hört die Predigt des Feldpredigers an. Hier ist es auch, wo die erste der vier Perikopen gelesen wird, die sich auf vier verschiedene Ruhepunkte des Zuges verteilen sollen. Nun bewegt sich der Zug weiter. In Hasenhausen bringt der Hofbesitzer zum Schmucke der Monstranz einen Blumenkranz dar, in Saffenthal erhält jeder Reiter ein Butterbrot. Der Hauptgottesdienst findet in Rickenbach statt, worauf die Reiter im Pfarrhof bewirtet werden. Beim Weiterziehen schliessen sich immer mehr Menschen an. Endlich erreicht man nach 8 Stunden das festlich geschmückte Beromünster, wo sich der Schlussakt, eine feierliche Segnung, Umzug um die Stiftskirche und Bewirtung der offiziellen Teilnehmer, abspielt. - Rein weltlich ist dagegen das Fest im Kanton Basel Land. In Liestal z. B. gehen von je vier Punkten der Stadt vier Rotten nach allen vier Seiten des Bannumfangs.
«Jede Rotte hat einen ihr zugeteilten Viertel desselben zu begehen; ihr sind Beamte beigegeben, die in einem Büchlein jeden Markstein notieren. Der Zug geht unter Trommeln und Pistolenschiessen bald im Schritt, bald im Sturmmarsch.» Zwischenhinein wird tüchtig gebechert. Früher zogen die Bürger in voller Bewaffnung aus. Zwischen Muttenz und Mönchenstein findet ein berittener Umgang statt. Aehnliche Grenzumgänge kennen wir aus Fischingen, Freiburg, Frenkendorf, Stadel (Zürich) und aus den Kantonen Luzern und Schaffhausen.
ε) Kirchlich-volkstümliche Bräuche (oft) ohne zeitliche Gebundenheit sind die Wallfahrten an Gnadenorte mit ihren mannigfachen Erscheinungen aus dem Volksglauben, ferner die Bittgänge (besonders zur Abwehr von Wetterschaden, manchmal auch gegen Ungeziefer) und das Wetterläuten zur Verhütung eines drohenden Ungewitters (in älterer Zeit gegen den von Hexen verursachten Hagel).
ζ) Bräuche und Feste von Vereinen, Genossenschaften, Bruderschaften u. s. w. In der Schweiz bestanden und bestehen teilweise noch heute eine Anzahl echt volkstümlicher Vereine, deren Hauptzweck das Veranstalten von allerhand Festlichkeiten zu sein scheint. Wir rechnen hierher z. B. die «Japanesen» in Schwyz, eigentlich ein dramatischer Verein, der seinen Ursprung einer schweizerischen Gesandtschaft nach Japan verdankte, indem er das viel bespöttelte Ereignis an der Fastnacht 1863 durch ein satirisches Spiel darstellte.
Weiterhin die «Weissen Neger» in Vivis, die sich im Jahr 1861 konstituiert hatten und auf den Plätzen der Stadt ihre eigenartigen Tänze aufführten. Hierher rechnen wir auch die Narrengesellschaften und ihre Bräuche. Solche gab es z. B. in Villeneuve («Société des Gueux»),
in Bern («Narrenzunft»),
in Aarau («Narrengesellschaft»). Auch muss die Wahl eines Narrenkönigs bezw. -ammanns (Wallis, Luzern), sowie die «Narrengemeinde» im Kanton Appenzell und das «Narrenparlament» in Weinfelden auf derartigen Narrengesellschaften beruhen. Sie treten namentlich an Fastnacht in Funktion; ihr Zweck ist die Veranstaltung karnavalesker Lustbarkeiten und namentlich die Persiflage von Personen und Ereignissen. Die Bruderschaften, die im Mittelalter und der Folgezeit zu Hunderten gestiftet wurden, tragen hin und wieder echt volkstümliches Gepräge. So u. A. die «Sebastiansbruderschaft» in Rheinfelden, die ihre Entstehung einer Pestepidemie ¶