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bekräftigen (Heer a. a. O., S. 310). In Graubünden werden zwei in Zwietracht Liegende dadurch versöhnt, dass man Einen davon veranlasst, dem Andern zuzutrinken. Erwiedert dieser den Trunk durch Anstossen oder dadurch, dass er aus dem gebotenen Glase trinkt, so ist der Frieden geschlossen. Einen volkstümlichen Gerichtskörper haben wir schon in den Knabenschaften kennen gelernt. Ein solcher ist auch das «Gassengericht» in Uri, ein im Dringlichkeitsfall rasch aus Passanten zusammenberufenes Gericht.
Eine Art Verfassungs- bezw. Verwaltungsbrauch ist die Verwendung der «Tesslen» im Wallis, Tessin (Bosco) und Graubünden (im Bündner Oberland: «Stialas» [stiala = Kerbholz] genannt). Es sind dies kleinere oder grössere Holzstücke, auf denen die verschiedensten Verpflichtungen der Gemeindebürger, Alpbeteiligten etc., oder Erträgnisse von allerhand Produkten eingekerbt werden. Statt des Namens figuriert darauf das Hauszeichen der betr. Person.
Wenden wir uns nun b) den Gelegenheits- und Festbräuchen zu.
Wir nehmen α) die Marksteine im Leben des Menschen voraus.
Geburt. Nach dem echt schweizerischen Kinderglauben werden die Neugeborenen nicht vom Storch gebracht, sondern aus einem bestimmten Stein, aus hohlen Baumstrünken, von einem Gletscher oder aus einem Tobel geholt. Gleich nach der Geburt wurde das Kind unter die Bank auf den Boden gelegt, «damit es nicht den bösen Geistern verfalle» (Kanton Appenzell; nach J. Merz). Oft wird am Tage seiner Geburt ein Baum gepflanzt, dessen Gedeihen mit dem des Kindes aufs engste verknüpft ist. Auch gleichzeitig geborene Tiere gewinnen für das Kind Bedeutung. Als Geburtsanzeigerin ging in Schaffhausen, Zürich und Winterthur ein geputztes Dienstmädchen mit dem «Freudmaien» um, der für einen Knaben mit einem roten, für ein Mädchen mit einem weissen Band umwunden war. Drei bis vier Tage nach der Geburt lädt im Unter Engadin der Vater die Bekannten zu einer Zecherei (bavarella) ein.
Die Taufe wird in katholischen Gegenden möglichst bald nach der Geburt vollzogen, damit das Kind keinen dämonischen Einflüssen ausgesetzt sei oder nicht ungetauft sterbe. Die Zahl der Paten ist verschieden; bemerkenswert ist nur, dass an Stelle der eigentlichen Paten Stellvertreter («Vizi-, Trämpel-, Schlotter-Götti bezw. -Gotte» usw.) eingesetzt werden können. In Amriswil setzte man bei einem Knaben dreimal, bei einem Mädchen zweimal das Taufgeläute aus. Im Kanton Zürich werden zuerst die Knaben getauft, dann von den Mädchen diejenigen, deren Paten noch ledig sind. In Oberglatt herrscht der Glaube, dass die Knaben, wenn nicht zuerst getauft, keine Bärte bekommen. Verbreitet und alt ist das Eingebinde, meist ein Geldstück, das entweder in das Taufkleid gesteckt oder in den Taufschein gewickelt wird.
Am Geburts- oder Namenstag wird der Gefeierte mancherorts gewürgt, ein Symbol der um den Hals gehängten Gaben («Helsete»).
Von interessanten Hochzeitsbräuchen heben wir Folgendes hervor: Beim Abholen der Braut versteckt sich dieselbe (Puschlav, st. gallische Landschaft) oder sie entflieht (Graubünden) oder es wird zuerst eine falsche Braut, etwa ein halbwüchsiges Mädchen oder ein altes Mütterchen, vorgeschoben (Birseck, bündnerisches Münsterthal, Sobrio), oder der Vater der Braut erhebt anfangs Schwierigkeiten und Einwände (oberer Thurgau). Das Einbringen des Brautfuders ist noch heute auf dem Lande weit verbreitet. In Mönchaltorf steht der Bräutigam hinten auf dem Wagen und wirft Geld aus. Wenn die Gäste versammelt sind, wird ein Imbiss (meist «Morgensuppe») genommen.
Eine Hauptperson ist die «Gelbe Frau» oder die «Gäli» (Kantone Luzern und Zürich; ehemals auch Aargau und Basel), d. h. die Begleiterin und Zeremonienmeisterin. Im Kanton Luzern trägt sie in einem Körbchen, hinter der Braut schreitend, Nastücher und Sträusschen für die Gäste. Nach der Trauung schneidet sie dem Bräutigam das aufgeklebte Kränzlein vom Kopf und gibt ihm eine Ohrfeige. Ist der Zug heimgekehrt, so verbrennt sie das Kränzlein und wahrsagt aus dem raschen oder langsamen Verbrennen Glück oder Unglück. Sie verschliesst die Brautkammer abends und öffnet sie morgens. Anderwärts versieht teilweise der Brautführer oder die Brautjungfer diese Funktionen, in Basel der «Hofmeister». Zu der alten Hochzeitstracht gehört das «Schäppeli» (eine bunt aufgeputzte Brautkrone),
das zugleich untrügliches Abzeichen der Jungfrauschaft war. Die Trauung fand im Birseck ehedem an der Kirchenpforte statt. Bei der Heimkehr wird noch häufig das «Spannen» vollzogen, d. h. das Aufhalten des Brautzuges durch ein über die Strasse gespanntes Seil (auch eine Kette u. Aehnl.),
welches Hemmnis gehoben wird, sobald der Bräutigam der «spannenden» Jungmannschaft einen Tribut in Geld erstattet hat. Im Bagnesthal (Wallis) wird die Braut bei der Heimkehr aus der Kirche unbemerkt entwendet und versteckt, worauf der Bräutigam sie suchen muss. In Fahy (Kanton Bern) ist das Haus bei der Rückkehr verschlossen und wird erst nach dringender Forderung von einem alten Mütterchen geöffnet. Im Münsterthal (Graubünden) verweigert ebenfalls zuerst der Vater des Bräutigams den Eintritt. Ein uraltes Fruchtbarkeitssymbol war das früher in der Waadt geübte Ueberschütten der Braut mit Korn. - Hernach folgt das Essen und der Tanz. Während des Essens suchte man der Braut einen Schuh zu entwenden (Birseck, Flurlingen, St. Gallen, oberer Thurgau), der von dem Bräutigam zurückgekauft werden musste. Der Erlös wurde vertrunken. Auch die Braut selbst suchte man zu entführen (Kanton Luzern, Unter Engadin); gelang es, so musste die «Gelbe Frau» sie suchen und zurückkaufen.
Nach dem Essen wird an vielen Orten getanzt; in Seon (Aargau) wird der Tanz von dem Brautpaar eröffnet und von den Grosseltern geschlossen, im Freiamt (Aargau) tanzt der Brautführer die drei ersten Tänze mit der Braut. Vor der Brautnacht («goldige Nacht») wird im Wiggerthal (Kanton Luzern) das junge Paar durch ein erbauliches Lied «niedergesungen», im Bündner Oberland bringt ihm die Jungmannschaft eine Katzenmusik dar, was aber als Ehrung aufgefasst wird. Am andern Tag erhielt die Braut vom Bräutigam (früher noch allgemein) die Morgengabe. Von sonstigen Schenksitten sei nur erwähnt, dass sich in Zürich die Gäste gegenseitig mit «Uerten» beschenken oder von nicht eingeladenen Bekannten beschenkt werden. Am Sonntag nach der Hochzeit erscheint das Paar, von den Hochzeitsgästen begleitet, in der Kirche (Flurlingen). Im Kanton St. Gallen werden acht Tage nach der Hochzeit die «Ledigen» bewirtet.
Tod und Begräbnis. Ist Jemand gestorben, so wird er im Prättigau und in Appenzell I. R. auf ein Brett gelegt. Angehörige oder sonstige Bekannte halten dem Verstorbenen die Totenwache (Graubünden, Glarus, St. Gallen, Freiburg) und werden dafür bewirtet. Sobald man über einen Todesfall unterrichtet ist, wird geläutet, und zwar mancherorts mit einer grossen Glocke für einen Mann, mit einer mittleren für eine Frau, mit einer kleinen für ein Kind. Das Ansagen und Einladen zur Begräbnis wird hie und da von einem Leichenbitter oder einer Leichenbitterin (im Kant. Waadt früher «Pleureuse») besorgt.
Die Beerdigung selbst heisst «Liich(t), Grebd, Grebnus» etc. Das Erscheinen und Beileidbezeugen der Teilnehmer geschieht unter den verschiedensten Formen, auf die hier nicht eingetreten werden kann. Leichenmähler werden teils vor, teils nach der Beerdigung abgehalten. Noch häufig wird der Sarg nach der Begräbnisstätte getragen. War die Verstorbene eine Jungfrau, so waren im Birseck auch die Trägerinnen weissgekleidete Jungfrauen. Im Eifisch- und Eringerthal (Wallis) sind es beim Tode eines Mädchens zwölf Gespielinnen in hellem Kleid mit Brautkronen, wie auch die Tote selbst eine Brautkrone trägt. Ueber die Umkleidung des Sarges wäre höchstens zu sagen, dass dieser im Unter Engadin bei verstorbenen Wöchnerinnen mit einem weissen Tuch verhüllt wurde. Im Kanton Thurgau soll früher der Sarg mit einer Art Krone geschmückt worden sein, ebenso in Stammheim beim Tode eines kleinen Kindes; an die Blumenkrone wurde ein vergoldetes Ei (Symbol der Auferstehung) geknüpft. Der Leichenzug gestaltet sich bezüglich der Assistenz und der Reihenfolge ganz verschieden: dem Sarge einer ledigen Verstorbenen gehen im Prättigau Jungfrauen in weissen Schürzen paarweise voran, in Lausanne und Neuenburg nahmen noch Mitte des 19. Jahrhunderts die «Pleureurs» und «Pleureuses» am Leichenzug teil. Geläutet wird fast noch überall auf dem Lande, und zwar auch hier wieder ¶
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mancherorts je nach Geschlecht und Alter mit verschiedenen Glocken. Am Sonntag nach der Beerdigung kommt im Unter Engadin die ganze Gemeinde schwarz zur Kirche. Die «Grabbeterin» oder «Dreissigstbeterin» begibt sich an den 30 ersten Abenden mit einer Wachskerze in die Kirche und betet für das Seelenheil des Verstorbenen (Urschweiz, Luzern, Aargau, Solothurn). Der Grabhügel wurde im Werdenbergischen (St. Gallen) mehrere Sonntage nach der Beerdigung mit Kohlenstaub, Hammerschlag oder Eisenfeilspänen bestreut. Totenbretter («Eh-, eigentlich Ree-Bretter») sind nur in der katholischen Nordostschweiz (wahrscheinlich aus Oesterreich her) nachweisbar: nach Eintritt des Todes wird der Verstorbene auf ein rohes Brett gelegt, dieses Brett hernach zu einer sargbrettartigen Form ausgesägt, mit Inschriften oder einem Kreuz bemalt und aussen am Hause angebracht.
Auch der Hausbau und Hausbezug hat seine Volksbräuche. Ist das Haus «aufgerichtet», so wird es mit einem bebänderten Tännchen geschmückt und ein Aufrichtefest veranstaltet. Im Kanton Luzern findet eine Aufricht-Messe statt, an der die Handwerksleute und Nachbarn teilnehmen. Am Abend geschieht das «Firobig-Klopfen», wobei die Zimmerleute im Takt auf ein Stück Langholz schlagen. Beim nachfolgenden Fest spricht der Meistergeselle das Lob des Meisters aus. Die «Hausräuki» oder der «Einstand» ist das Mahl, das Nachbarn oder guten Freunden zum erstenmal im neuen Haus geboten wird. In einzelnen Bergdörfern des Prättigaus besteht noch das «Ehrentagwen» oder «Frohnen», d. h. die Gratisbauarbeit der Mitbürger. Das Schlussmahl wird «Firstwein» genannt.
β) Von Gelegenheitsbräuchen und festlichen Anlässen im Berufe nehmen wir die der Aelpler voraus. Allbekannt ist die Alpfahrt mit ihrem festlichen Aufzug. Voran geht gewöhnlich der sonntäglich gekleidete Senn und die «Meisterkuh» oder «Heerkuh» mit dem Melkstuhl zwischen den Hörnern, dann die übrigen Kühe u. das Alppersonal in bestimmter Reihenfolge. Die schönsten Kühe sind oft bekränzt. Ebenso berühmt ist der «Betruf» (weniger richtig auch «Alpsegen» genannt), den die Sennen einiger Alpen (Pilatus, Sargans, Gross-Isenthal, Obwalden, Ulrichen, Urnerboden, Zug, Goms, französische u. rätoroman. Schweiz) noch heutzutage beim Dunkelwerden durch einen Milchtrichter über die Alp singen.
Der schönste und altertümlichste Betruf ist derjenige von Sargans. Im Eifischthal wird dem Pfarrer von Vissoye dafür, dass er die Alp gesegnet hat, jeweilen der Milchertrag des dritten Sömmerungstages jeder Alp gesteuert. Der Meistersenn macht daraus einen Käse und bringt ihn am Sonntag vor Bartholomäi (24. August) nach Vissoye. In langem Zug ziehen die Sennen der 25 Alpen, derjenige mit dem grössten Käse voraus, am Altar vorbei und lassen ihre Produkte von dem Pfarrer segnen. Mancherorts wird auch der Ertrag eines Tages als Armensteuer bestimmt. Die Hauptfeste des Aelplers aber sind die «Aelplerkilbenen» («Alpstubeten», «Bergdorfet» etc.), die teilweise während der Sömmerung selbst abgehalten werden und dann vorwiegend in Kampfspielen bestehen, oder (wie z. B. in Schwyz, Sarnen, Stans) nach der Alpentladung vor sich gehen, und dann mit grossen Festlichkeiten, Aufführungen (Wildmann und -weib), Fahnenschwingen, Tanz und dergl. verbunden sind.
Auch der Bauer hat seine landwirtschaftlichen Gelegenheitsbräuche, besonders zur Zeit der Ernte. Da wird bei der Kornernte das «Glückshämpfeli» («Glücksgarbe» etc.), ein Büschel Aehren, bis zuletzt stehen gelassen und sodann etwa unter Aussprechen der drei höchsten Namen geschnitten. Diese Aehren beschützen das Haus vor Unglück. Der Samen wird im Namen der heiligen Dreifaltigkeit ausgestreut, die Ernte mit dem Spruche begonnen: «Walt Gott, well Gott, dass es wohl ausgebe» (Zürich), etwa auch der Pflug gesegnet (St. Gallen). Sehr verbreitet sind die Feste am Schluss der Ernte, des Dreschens usw. («Segessen-Henki», «Sichel-Lösete», «Flegel-Henki», «Rechen-Löse», «Schnitter-Sonntag», «Kräh-Hahnen» usw.), gewöhnlich ein Schmaus und ein Trunk, der den Arbeitern von den Bauern gespendet wird und dem sich je nach der Gegend grössere oder kleinere Lustbarkeiten anschliessen.
Farbenprächtiger waren und sind die Handwerker- und Zunftfeste. Hierher gehören die Winzer-Feste, besonders dasjenige von Vivis, das aus ursprünglich bescheidenen Umzügen der «Abbaye des Vignerons» zu Riesendimensionen angewachsen ist; hierher auch die schmucken Küfertänze, wie sie früher in Basel, Bern, und Genf ausgeführt wurden, die Umzüge der Metzger (besonders in Bern und Zürich), sowie anderer Zünfte und Gilden. In ihren ersten Ursprüngen gehen diese Umzüge gewiss auf Kulthandlungen zurück, was bei den Metzgerumzügen mit dem (zum Opfer) geschmückten Stier am deutlichsten kenntlich ist. Dann mögen die mittelalterlichen Musterungsumzüge viel zu ihrer Erhaltung und Ausgestaltung beigetragen haben.
Von militärischen Festen erwähnen wir den hübschen Brauch des «Aepfelhauets», eines Reiterspiels der Kavallerievereine im Kanton Basel, bei dem ein von einem Galgen niederhangender Apfel im Vorüberreiten wagrecht mit dem Säbel durchhauen werden muss. Die Kadettenfeste weisen dagegen meist wenig Volkstümliches auf.
Unter den Festen des fahrenden Volkes ist namentlich die «Feckerkilbe» in Gersau berühmt geworden, deren Ursprung in das Mittelalter zurückreicht. Auf Sonntag nach Himmelfahrt strömten aus allen Gegenden fahrende Leute in Gersau zusammen, um eine fröhliche Kirchweih zu halten. Vormittags nach dem Gottesdienst zogen alle Teilnehmer unter Aufsicht des Bettelvogtes in zerlumpten Kleidern und Almosen sammelnd durch das Dorf, nachmittags erschienen sie auf dem Festplatz geputzt, und nun entwickelte sich ein reges Festleben mit Schmaus und Trunk. Am folgenden Tage war Jahrmarkt und Tanz, wobei es, da die Fecker stets gute Zahler waren, hoch herging. Dieser Gersauer Feckerkilbe wurde in den 1830er Jahren durch polizeiliches Verbot ein Ende gemacht. Auch in Herisau haben sich noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts in der Neujahrswoche die fahrenden Leute versammelt.
γ) Als Feste von höherer Organisation bezeichnen wir einerseits historische und politische Feiern, Gedenktage, Freiheitsfeste, Jubiläen, anderseits Schützen-, Sänger-, Turn-, Schwingfeste, auch Jugend- und Schulfeste. Einzelne derselben mögen echt volkstümliche Ursprünge haben; da aber heutzutage die Anordnung solcher Feste gewöhnlich in den Händen von eigens dazu bestimmten Komitees liegt, dürfen wir bei ihnen nicht viel urwüchsiges Volkstum mehr erwarten.
Die historischen und politischen Feiern lassen sich am besten scheiden in solche, die in kleinern Zeiträumen periodisch wiederkehren, und solche, die nur einmal oder höchstens in ganz grossen Zeitintervallen begangen werden. Zu erstern gehören die Sempacher Schlachtfeier, die «Näfelser Fahrt», die Schlachtjahrzeitfeier am Morgarten, die Tellsplattenfahrt, der Kreuzgang der Appenzeller an den Stoss, das St. Jakobsfest in Basel, die Dornacher Schlachtfeier und die Gedenkfeier an die «Escalade» in Genf. Davon reichen zurück ins 14. Jahrhundert die Sempacher- und die Näfelserfeier (auch die Tellsplattenfahrt und die Morgartenfeier?),
in's 15. die Feier am Stoss, in den Anfang des 16. die Dornacher Feier, in den Anfang des 17. die «Escalade», während das St. Jakobsfest (seit 1822) und die Neuenburger Erinnerungsfeier an den erst der Neuzeit angehören. Nicht periodisch wiederkehrende Feste wären z. B. die Feiern des Eintritts der Kantone in den Bund, die Feier der Schlacht bei Murten (1876), der Tagsatzung zu Stans (1881), des Bundes der Urkantone (1891), der Gründung des Unot in Schaffhausen (1864), der Vereinigung von Gross- mit Klein-Basel (1892) u. a. m.
Die kantonalen und eidgenössischen Schützenfeste sind aus den lokalen und regionalen Schiessen hervorgegangen, wie sie sich schon im Mittelalter reichlich nachweisen lassen. Ebenso gehen die Schwingfeste auf ganz bescheidene Anfänge zurück, während die Turn- und Sängerfeste grösseren Stils erst dem 19. Jahrhundert angehören. Auch die von Quartieren oder ganzen Gemeinden angeordneten Jugendfeste sind durchaus modern und tragen kein echt volkstümliches Gepräge.
δ) Weit interessanter und altertümlicher sind die Verfassungsbräuche und -feste.
Da haben wir zunächst die Musterungen und Umzüge ¶