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noch ein Feld, auf welchem die Urproduktion des Landes in bedeutendem Umfange gesteigert werden kann; gar viele nutzungsfähige Gewässer liegen noch brach oder werden doch nur in höchst ungenügender Weise ausgebeutet. Es darf zugegeben werden, dass in den letzten Jahrzehnten die Eigenproduktion des Landes an Fischen eine Steigerung erfahren hat, allein dieselbe hat nicht Schritt gehalten mit der vermehrten Nachfrage, wie uns die von Jahr zu Jahr zunehmenden Zahlen der aus dem Auslande bezogenen Fische zeigen.
Hierüber gibt die vom schweizer. Zolldepartement herausgegebene «Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande» überzeugende Auskunft. Es sind an Fischen eingeführt worden:
Meterzentn. | im Wert v. Fr. | |
---|---|---|
1886 | 10351 | 1802000 |
1890 | 13624 | 2598935 |
1894 | 17377 | 2569815 |
1898 | 24137 | 3356435 |
1902 | 27411 | 4330540 |
Es hat also im Zeitraum von 16 Jahren die Einfuhr um rund 240% zugenommen, und doch bedeuten diese Zahlen der Hauptsache nach nur einen Ersatz für den Mangel an einheimischer Produktion. Leider besitzen wir über die letztere noch gar keine Statistik; was hierüber bekannt geworden ist, bezieht sich auf mehr oder weniger eng umgrenzte Lokalitäten, so dass wir über den Gesamtwert der Eigenerzeugnisse an Fischen noch gar nicht orientiert sind.
Wir haben in der Schweiz 4 Stromgebiete zu unterscheiden, welche auch mit Bezug auf ihre Fischbevölkerung gewisse Differenzen zeigen:
1) Das Stromgebiet des Rhein, | |
2) Das Stromgebiet der Rhone, | |
3) Das Stromgebiet des Inn (Donau), | |
4) Das Stromgebiet des Tessin (Po). |
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Uebersicht über die in der Schweiz einheimischen Fischarten und deren Verteilung auf die 4 Stromgebiete. Wir lassen in dieser Uebersicht jene Formen ausser Acht, die nur gelegentlich auf Schweizergebiet geraten und darum für die Fischerei keine Rolle spielen. Die Felchen (Gattung Coregonus) sind Seebewohner; wenn sie in Flüssen angetroffen werden, so sind sie nur auf kurzer Wanderung begriffen. Ausschliesslich Seebewohner ist auch der Röte! (Salmo salvelinus). Ein kurzer Strich unter Rhein gibt an, dass die betreffende Art nur unterhalb des Rheinfalls vorkommt; ein kurzer Strich unter Rhone sagt, dass die Art nur im Doubs vorkommt, der auch zum Stromgebiet der Rhone gehört; i = importiert.
Geographische Verbreitung der Fische der Schweiz. (Nach Fatio).
No | Art: | Rhein | Rhone | Inn | Tessin | |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Petromyzon fluviatilis | Flussneunauge | - - | |||
2 | Petromyzon Planeri | Bachneunauge | - | - | - | |
3 | Anguilla vulgaris | Aal | - i | - | - | |
4 | Alosa vulgaris | Maifisch | - | |||
5 | Alosa finta | Agon | - | |||
6 | Esox Lucius | Hecht | - - | - - | - | |
7 | Salmo salvelinus | Seesaibling, Rötel | - - | - - | ||
8 | Salmo salar | Lachs | - | |||
9 | Salmo variabilis | (Trotta) Forelle (Bach-, Fluss- u. See-) |
- - | - - | - | - |
10 | Thymallus vulgaris | Aesche | - - | - - | - | - |
11 | Coregonus | Felchen (vide Spezialtabelle) | - - | - - | ||
12 | Cobitis (Nemachilus) fossilis | Wetterfisch | - | |||
13 | Cobitis (Misgurnus) barbatula | Bartgrundel | - - | - - | ||
14 | Cobitis taenia | Grisella | - | |||
15 | Chondrostoma nasus | Nase | - - | - - | ||
16 | Chondrostoma soëtta | Sovetta | - | |||
17 | Phoxinus laevis | Ellritze | - | - | - | - |
18 | Squalius cephalus | Alet, Cavedano | - | - | ||
19 | Squalius leuciscus | Hasel | - | - | ||
20 | Squalius Agassizi | Riesling, Strigion | - | - | ||
21 | Leuciscus rutilus | Schwal | - - | - - | ||
22 | Leuciscus piges | Pigo | - | |||
23 | Leuciscus aula | Triotto | - | |||
24 | Scardinius erythrophthalmus | Rottele, Rotfeder |
- - | - - | - | - |
25 | Alburnus lucides | Laugele, Bläulig | - - | - - | ||
26 | Alburnus alborella | Alborella | - | |||
27 | Alburnus bipunctatus | Bambeli | - - | - - | ||
28 | Blicca björkna | Blicke | - | - | ||
29 | Abramis brama | Brachsmen | - | - | ||
30 | Gobio fluviatilis | Gressling, Grundeli | - - | - - | ||
31 | Rhodeus amarus | Bitterling | - | |||
32 | Barbus fluviatilis | Barbe | - | - | ||
33 | Barbus plebejus | Barbo | - | |||
31 | Barbus caninus | Barbo canino | - | |||
35 | Tinca vulgaris | Schleie | - - | - - | i | - |
36 | Carassius vulgaris | Karausche | - | |||
37 | Cyprinus carpio | Karpfen | - - | - - | i | - |
38 | Silurus glanis | Wels | - - | |||
39 | Lota vulgaris | Trüsche | - - | - - | i | - |
40 | Gobius fluviatilis | Ghiozzo | - | |||
41 | Cottes gobio | Grappe | - - | - - | - | - |
42 | Gasterosteus aculeatus | Stichling | - | |||
43 | Acerina cernua | Kaulbarsch | - | |||
44 | Lucioperca sandra | Zander | i | |||
45 | Perca fluviatilis | Flussbarsch | - - | - - | - |
Es ist selbstverständlich, dass nicht alle Arten der Fische ¶
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die gleiche praktische Bedeutung haben. Als vollständig belanglos für die Fischerei in der Schweiz müssen wir bezeichnen die Nummern 1, 31, 36, 42 und 43. Nur als Köderfische an Angelgerätschaften finden Verwendung die Nummern 2, 12, 13, 14, 17, 27, 30, 40, 41. Die übrigen sind in höherem oder geringerem Grade Nutzfische, d. h. sie gelangen zum Verkauf; immerhin werden die geringeren Sorten, so z. B. die Nummern 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 häufig auch als Köderfische benutzt.
Ausser den in obiger Tabelle angeführten Fischarten existieren in der Schweiz auch eine Anzahl importierter Formen, insbesondere solche amerikanischen Ursprungs; so die Regenbogenforelle (Salmo iridens), der Bachsaibling (S. fontinalis), der Elsässersaibling (ein Bastard zwischen Bachsaibling und Seesaibling), der kanadische Saibling (S. namay-cush), der Catfisch (Amiurus nebuloses, ein Zwergwels), der Sonnenbarsch (Eupomotus aureus).
Diese Exoten werden hauptsächlich in Teichen gezogen, sind aber da und dort in offene Gewässer eingesetzt worden. Man trifft in verschiedenen Bächen und Flüssen Regenbogenforellen und Bachsaiblinge, im St. Moritzersee (Engadin) den Elsässersaibling, im Sägisthalsee (Berner Oberland) den S. namay cush; in den Genfersee sind Catfische eingesetzt worden, im Zürichsee findet sich vereinzelt der Sonnenbarsch, und in den Bodensee hat man aus Norddeutschland den Zander und aus Russland die Peipus-Maräne (Coregonus maraena) eingeführt.
Die Fischereigerätschaften.
Die in der Schweiz zur Verwendung kommenden Fischereigerätschaften können wir gruppieren in:
a) Fischerboote; b) Angelgerätschaften; c) Netzgerätschaften; d) Reusen; e) ständige Fischereivorrichtungen.
a) Fischerboote. Fast so zahlreich wie die grössern Seen sind auch die Formen der Fischerboote sowie deren Einrichtungen im Detail. In der deutschen Schweiz werden die Fahrzeuge der Berufsfischer meist als «Gransen» bezeichnet. Gemeinsam ist denselben ein fast flacher Boden, hohe und nahezu senkrecht stehende Seitenwände, die Abschliessung des vordern Bootsteiles als Behälter für lebende Fische, die Führung des Bootes durch Stehruder; meist ist auch eine Einrichtung für den Gebrauch eines Segels vorhanden.
Auf die Abweichungen in den Einzelheiten der Form und der Einrichtung der Gransen auf den verschiedenen Seen können wir nicht eintreten, dagegen wollen wir nicht unterlassen, eine Spezialität von Fischerbooten zu erwähnen die auf dem Aegerisee (Kant. Zug) von den Berufsfischern ausschliesslich angewendet wird; das ist der «Einbaum». Da derselbe auf dem Aussterbeetat steht, wollen wir ihm etwas eingehendere Beachtung schenken.
Der Einbaum ist ein langes und schmales Boot, das aus einem einzigen Tannenstamm gehauen und mit nur einem Ruder gehandhabt wird. Es besitzt zwei Abteilungen, eine zur Aufnahme der gefangenen Fische dienende kleinere am Vorderteil mit durchlöcherten Wänden und mit einem Deckel und eine grössere hintere, in welcher der Fischer am Ruder steht. Ein Steuer hat der Einbaum nicht, der Fischer besorgt die Steuerung mit grosser Gewandtheit mittelst des Ruders. Nur zeitweise wird - bei seitlichem Winddruck - an der Seitenwand des Bootes ein Brett ausgehängt, welches die Stelle eines Steuers einigermassen vertritt. An der einen Seitenwand des Einbaumes ist eine Oese von Blech angebracht, in welcher der Haspel der Schleppangel befestigt wird.
Wird mit dem «Hund» gefischt, so wird an der Bootwand eine Stange angebracht, über welche die Schnur läuft, an welcher der «Hund» und die Angelschnüre gezogen werden. Geführt von der Hand eines gewandten Fischers läuft der Einbaum rasch und sicher durch die Wasserfläche. Ein Umkippen kommt verhältnismässig selten vor und wenn es dennoch geschieht, so richtet sich das Boot von selber wieder auf; sinken kann es nicht. Der grösste der gegenwärtig auf dem Aegerisee zur Anwendung kommenden Einbäume wurde hergestellt aus einer im nahen Bergwald gewachsenen Tanne von 2,90 m Umfang und hat eine Länge von 7,20 m. Die Tiefe des Bootes (innen vom Rande bis zum Boden gemessen) beträgt 45 cm, die Bodendicke 6 cm, die Wanddicke 3 cm. Die vordere Abteilung (der Fischbehälter) ist 1,20 m lang. Ein solcher Einbaum kommt auf Fr. 250 bis 300 zu stehen, kleinere auf etwa Fr. 200. Die Boote halten 8 bis 10 Jahre aus, sind solider als Bretterboote und nach dem Urteil der Fischer leichter zum Fahren. Da die grossen Tannen, welche zum Bau der Einbäume notwendig sind, an Zahl von Jahr zu Jahr abnehmen, so ist die Zeit vorauszusehen, da dieses altehrwürdige Fahrzeug, eine Reminiszenz an die Pfahlbauerzeit, vom See verschwinden wird.
In den Seen der Westschweiz, vorab im Neuenburgersee, sind die Flachboote («Gransen») am Verschwinden. Sie werden ersetzt durch Schaluppen mit 1-2 Segeln und beweglichem Unterkiel («Starif»). Die Schaluppen des Genfersees entbehren des letzteren.
b) Angelgerätschaften. Je nach Zweck, Beschaffenheit und Anwendungsweise unterscheidet man folgende Angelgeräte: 1. Die Wurfangel, 2. die Schleppangel, 3. die Senkangel, 4. die Grundschnur, 5. die Schwebschnur und 6. das Tötzli.
c) Netzgerätschaften. Nach Beschaffenheit und Anwendungsweise lassen sich die Netzgerätschaften einteilen in 1. Stellnetze (Grundnetze), 2. Treibnetze, 3. Speisenetze, 4. Wurfnetze, 5. Schwebnetze, 6. Spiegelnetze, 7. Zuggarne, 8. Lachswage.
Es kommt vielfach vor, dass Stellnetze auch als Treibnetze verwendet werden; das Speisenetz (engmaschig, zum Fang von Köderfischen dienend) wird als Treib- und Schwebnetz gebraucht. Das Spiegelnetz wird bald als Stellnetz, bald als Treibnetz und auch als Zuggarn (Schleppnetz) verwendet. Eine besonders grosse Form des Schwebnetzes, «Grand Pic» genannt, dient im Genfersee zum Fang von Felchen.
Oft werden nie Netze auch nach der Fischart benannt, welche damit hauptsächlich gefangen werden soll, wie Brachsmennetz, Hechtnetz, Blaufelchennetz, Albelinetz, Rötelnetz etc. Eine einheitliche Nomenklatur, für die in der Schweiz verwendeten Netze existiert zur Zeit noch nicht. Die Lachswage, ausschliesslich zum Fang der Lachse dienend (im Rhein), ist ein komplizierter Fangapparat.
d) Reusen. Nach dem Material, aus welchem diese Gerätschaften hergestellt werden, unterscheidet man Weiden-, Garn- und Drahtreusen. Nach der Zahl der Einschlüpfe gibt es «einfache Reusen» mit einer Einschlupföffnung und «Doppelreusen» (mit 2 Einschlüpfen).
In der Ufernähe der Seen und in Flüssen werden die Reusen einzeln auf den Grund gesenkt und damit die verschiedensten Fischarten gefangen. Speziell zum Fang von Aeschen werden in der Rhone grosse Korbreusen verwendet. Zum Fang von Trüschen in grösseren Seetiefen benutzt man besondere kleine Garnreusen, die, in grösserer Zahl (10-50 Stück und darüber) in Abständen von einigen Metern an ein langes Seil gebunden, auf den Seegrund gesenkt werden; sie haben den speziellen Namen «Trüschenbehren». Der Ausdruck «Behren» für Reusen ist in der deutschen Schweiz unter den Fischern allgemein gebräuchlich (hier und dort werden sie auch «Wartloff» genannt).
e) Ständige Fischfangvorrichtungen. Neue ständige Fischfangvorrichtungen, sog. «Fischwehre» oder «Fache» dürfen nicht erstellt werden, und alte sind nur wenige vorhanden. Sie bestehen aus Reihen nebeneinander in den Flussboden gerammter Pfähle und haben den Zweck, den Zug der Wanderfische (Lachse, Seeforellen) zu hemmen.
Der Fischereibetrieb.
Die Verleihung oder Anerkennung des Rechtes zum Fischfang steht laut Bundesgesetz den Kantonen zu, soweit nicht Privatrechte aus frühern Zeiten nachgewiesen werden können. Die Art und Weise, wie die Kantone das Recht zum Fischfang verleihen, ist verschieden, und nicht nur verschieden nach den Kantonen, sondern innerhalb einzelner Kantone auch nach den Gewässern. Es kommen zur Anwendung: 1. Das Patentsystem, 2. das Pachtsystem und 3. ein aus den beiden vorigen gemischtes System.
Beim Patentsystem bezahlt der Fischer an den Kanton eine bestimmte, meist kleine Abgabe und erhält dafür das Recht, auf einem bestimmten grösseren Gebiete (Patentkreis) zu fischen. In Anwendung des Pachtsystems hingegen werden die Gewässer eines Kantons in eine grössere ¶