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verschiedenen
Himmelsrichtungen schauen. Folgendes sind die vier Scheitelpunkte dieses Viereckes:
1. Die sog. Borne des trois Puissances (Dreiländerstein), der gemeinsame Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Frankreich und dem Deutschen Reich. Dieser Grenzstein trägt die Nummer 146 der Grenze des Kantons Bern und die Nummer 4056 der deutsch-französischen Grenze. Er befindet sich in etwa 500 m Höhe auf einer bewaldeten Anhöhe zwischen den Dörfern Pfetterhausen (Elsass), Réchésy (Frankreich) und Beurnevésin (Schweiz), von welch' letzterer Ortschaft er in gerader Linie etwa 1200 m entfernt ist. Im Jahr 1890 ist der alte Grenzstein durch einen neuen ersetzt worden. Koordinaten mit Bezug auf Bern: im Meridian 23200 m W., senkrecht darauf 61400 m N.
2. Der Gipfel des Mont Dolent im Mont Blancmassiv, gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich. Der schwierig zu besteigende und nur selten besuchte Gipfel ist etwa 3833 m hoch. Koordinaten mit Bezug auf Bern: im Meridian 30480 m W., senkrecht darauf 114350 m S.
3. Der Grenzstein auf dem 2846 m hohen Gipfel der Dreisprachenspitze (deutsch, italienisch und rätoromanisch), gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Oesterreich-Ungarn und Italien. Der Gipfel liegt rund 250 m n. von dem aus dem Veltlin ins Tirol hinüberführenden Stilfserjoch (2755 m). Grenzstein Nummer 1 der Grenzbereinigung von 1865 zwischen der Dreisprachenspitze und dem Piz Umbrail. Koordinaten mit Bezug auf Bern: 231180 m O., senkrecht darauf 42290 m S.
4. Auf den Karten fixierter konventioneller Punkt im Bodensee, auf der Mittellinie des Sees und 4 km n. der Rheinmündung. Gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Koordinaten mit Bezug auf Bern: 159050 m O., senkrecht darauf 67130 m N.
Allgemeine Grenzbeschreibung. Ganz allgemein gesprochen, liegt für unser Land Frankreich jenseits des
Jura, Savoyen jenseits
des
Genfersees, Italien jenseits des Alpenwalles, Tirol am untern
Innlauf, Vorarlberg, Schwaben und Breisgau jenseits des
Bodensees
und des
Rhein, sowie endlich Elsass jenseits der Nordflanke des
Jura. Während aber die Schweiz in grossen
Zügen geographisch gut von ihren Nachbarn geschieden erscheint, sind ihre politischen Grenzen
im einzelnen doch keineswegs
immer von der Natur gegeben und leicht zu beschreiben. So fallen sie, mit Ausnahme der Grenzlinie im Wallis
und der
Rheingrenze (die aber auch ihrerseits wieder bemerkenswerte Abweichungen zeigen), nirgends auf eine lange Strecke hin mit
von der Natur gegebenen Linien zusammen, indem sie - wie bei Genf
und bei
Livigno - entweder innerhalb des geographischen
Hindernisses
zurückbleiben, oder - wie im Tessin,
im
Puschlav, in Schaffhausen
und in Basel
- dasselbe überschreiten.
Länge. Von der 1880 km umfassenden Gesamtlänge unserer Grenzen
sind 647 km oder ⅓ durch Grenzsteine vermarkt und 1233 km
oder ⅔ durch Bergkämme, Flussläufe oder
Seen bestimmt.
Unsere Westgrenze zerfällt, vom französischen Standpunkt aus betrachtet, in zwei Abschnitte, von denen
der eine sich von
der
Borne des trois Puissances bis
zur Mündung des
Nant de Vosogne in die
Rhone unterhalb Genf
erstreckt, während
der kürzere andere von da bis zum
Mont Dolent zieht. Jener trennt uns vom alten Frankreich, d. h. vom französischen Elsass
(Territoire de
Belfort), vom
Pays de Montbéliard (Département du
Doubs), von der Freigrafschaft (Département
du
Doubs und du
Jura) und vom
Pays de Gex (Département de l'Ain), dieser dagegen von Savoyen (Département de la
Haute Savoie),
das erst 1860 an Frankreich gekommen ist. Vom schweizerischen Gesichtspunkt aus könnte man diese westliche Grenzlinie in
fünf Abschnitte teilen, die den Grenzkantonen Bern,
Neuenburg,
Waadt,
Genf
und Wallis
entsprechen würden.
Die schweizerische Westfront misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
von der Borne des trois Puissances bis zur Mündung des Nant de Vosogne | 176.8 | 286.4 |
von der Mündung des Nant de Vosogne bis zum Mont Dolent | 87.6 | 205.2 |
von der Borne des trois Puissances bis zum Mont Dolent | 175.9 | 491.6 |
Mit der Einverleibung Savoyens an Frankreich 1860 verlängerte sich die bis dahin von der Schusterinsel bei Basel
bis zum
Nant de
Vosogne 360,1 km messende Grenze gegen Frankreich um 205,2 km, während sie sich 1871 zu Gunsten des Deutschen Reiches um
73,7 km, d. h. beinahe den ganzen an die Schweiz grenzenden
Teil des Elsasses, verkürzte.
Die Südfront reicht vom Mont Dolent bis zur Dreisprachenspitze und gehört den drei Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden an. Auf italienischer Seite teilt sie sich in einen piemontesischen oder ehemals sardinischen Abschnitt (heutige Provinzen Turin und Novara) vom Mont Dolent bis zum Langensee und einen lombardischen (ehemaliges lombardisch-venetisches Königreich) Abschnitt vom Langensee bis zum Stilfserjoch. Dieser letztere zerfällt wiederum in eine mailändische Strecke (ehemaliges Herzogtum Mailand, heutige Provinz Como) und eine Veltliner Strecke (Chiavenna, Veltlin und Bormio), die der jetzigen Provinz Sondrio angehört. Diese Südfront, die längste der vier Grenzfronten, misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
vom Mont Dolent bis zum Grieshorn (Wallis-Tessin) | 119.0 | 201.4 |
vom Grieshorn bis Chiasso (Grenzstein 75 A) an der Südspitze des Tessin | 86.0 | 136.5 |
von Chiasso (Grenzstein 75 A) bis zum Splügen | 80.1 | 1161 |
vom Splügen bis zur Dreisprachenspitze | 86.2 | 225.7 |
vom Mont Dolent bis zur Dreisprachenspitze (die Enklave Campione nicht mitgezählt) | 271.4 | 679.7 |
Die Oesterreich zugewendete Ostfront beginnt an der Dreisprachenspitze und endigt am konventionellen Grenzpunkt im Bodensee. Auf österreichischer Seite liegen ihr an Tirol, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein, ¶
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auf Schweizer Seite die Kantone Graubünden und St. Gallen. Sie misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
von der Dreisprachenspitze bis an den Rhein bei Sargans | 93.8 | 186.4 |
vom Rhein bei Sargans bis zum Grenzpunkt im Bodensee | 54.7 | 69.9 |
von der Dreisprachenspitze bis zum Grenzpunkt im Bodensee | 131.1 | 256.3 |
Diese Ostfront ist die kürzeste der vier Grenzfronten.
Die gegen das Deutsche Reich schauende Nordfront reicht vom Grenzpunkt im Bodensee bis zur französischen Grenze an der Borne des trois Puissances. An sie stossen deutscherseits Baiern, Württemberg, Baden und (seit 1871) Elsass-Lothringen, auf Schweizer Seite die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Aargau, beide Basel, Solothurn und Bern. Sie misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
vom Grenzpunkt im Bodensee bis zum Grenzstein 593 bei Bargen (nördlichster Punkt des Kantons Schaffhausen) | 79.8 | 141.5 |
vom Grenzstein 593 bei Bargen bis zur Borne des trois Puissances | 113.2 | 279.4 |
vom Grenzpunkt im Bodensee bis zur Borne des trois Puissances | 182.3 | 420.9 |
(die badischen Enklaven Büsingen und Verenahof nicht mitgezählt).
Wenn wir die gesamte Grenzlinie mit den Geraden zwischen den vier Eckpunkten oder den vier Scheitelpunkten des Schweizer
Viereckes vergleichen
, so erhalten wir folgende graphische
Darstellung:
Geschichtliche Entwicklung der Grenzen.
Ihre heutigen Grenzen
sind der Schweiz vom Wiener Kongress 1815, den beiden Pariser Verträgen vom und vom und
endlich vom Turiner Vertrag vom gegeben worden. Diese Verträge stellten im wesentlichen die Grenzverhältnisse
wieder her, wie sie vor der französischen Revolution bestanden hatten.
Grössere Aenderungen sind seit dieser Zeit nicht mehr vorgenommen worden. Die im Lauf des 19. Jahrhunderts eingetretenen Detailbereinigungen werden wir bei der Betrachtung der Grenzverhältnisse der einzelnen Kantone näher besprechen.
Während der auf die französische Revolution folgenden Zeiten grosser Umwälzungen (1789-1815) wurde der Territorialbestand der Schweiz wesentlich eingeschränkt. Frankreich annektierte der Reihe nach folgende Landschaften, die einst mit der alten Eidgenossenschaft verbündet gewesen waren: die Stadt Mülhausen im März 1792;
das Fürstbistum Basel 1792;
Genf am
das Wallis, zuerst unter dem Namen der Rhodanischen Republik als unabhängiger Staat belassen, am
das 1802 von der helvetischen Regierung abgetretene kleine Dappenthal.
Das Fürstentum Neuenburg, das vom König von Preussen am an Napoleon I. abgetreten werden musste, bildete ein dem Marschall Berthier verliehenes kaiserlich französisches Lehen, und das Veltlin mit Bormio und Chiavenna, ehemals Untertanenland der Graubündner Bünde, wurde durch ein Dekret des Generales Bonaparte vom der zisalpinischen Republik angegliedert. Dem nämlichen Los entgingen das Tessin und die Mesolcina nur mit knapper Not; 1810-13 waren diese Landschaften von italienischen Truppen besetzt, die nach dem Sturz Napoleons wieder abzogen.
Andererseits erhielt die Schweiz nach dem Frieden von Lunéville vom durch die Mediationsakte folgende Gebiete zugesprochen, die ihr seither stets verblieben sind: das Frickthal und die Städte Rheinfelden und Laufenburg, ehemalige österreichische Besitzungen, die zunächst an Frankreich kamen und dann von diesem als Ersatz für den Verlust des Wallis und des Dappenthales der Schweiz zurückgegeben wurden;
ferner die beiden in Graubünden enklavierten kleinen österreichischen Herrschaften Tarasp und Rhäzüns, jene als Ersatz für einige in Vorarlberg und Tirol zerstreut gelegene und nun der geistlichen Hoheit des Bischofes von Chur entzogene kleinere Gebiete und dieses als Ersatz für den Verlust des Veltlin.
Die der Schweiz verloren gegangenen Landschaften wurden ihr durch den Beschluss des Wiener Kongresses vom alle wieder zurückgegeben, mit Ausnahme allerdings der Stadt Mülhausen und der Thalschaft Veltlin (mit Bormio und Chiavenna). Jene blieb französisch, bis sie 1871 zusammen mit dem Elsass an das Deutsche Reich kam, und diese behielt Oesterreich als der Souverän des lombardisch-venetischen Königreiches, worauf sie 1859-60 an das Königreich Italien überging.
Das ehemalige Fürstbistum Basel wurde mit Ausnahme des Bezirkes Birseck, der an den Kanton Basel kam, und einer kleinen Parzelle bei Lignières, die man dem Kanton Neuenburg angliederte, dem Kanton Bern zugesprochen. Als besondere Kantone wurden der Eidgenossenschaft einverleibt: das durch Zufügung der ehemaligen französischen Gemeinde Le Cerneux-Péquignot vergrösserte Fürstentum Neuenburg, das durch sechs Gemeinden des Pays de Gex arrondierte Gebiet der Republik Genf und das Wallis. Die Grenzfrage im Dappenthal, welche Landschaft nominell schon zu dieser Zeit der Schweiz zugesprochen ward, fand erst 1862 ihre endgiltige Regelung. Der Vertrag von Turin fügte dann dem Kanton Genf auf Kosten Savoyens noch 16 weitere Gemeinden bei (vergl. die Karte «Historische Entwicklung des Genfer Gebietes» beim Art. Genf, Band II, S. 260 dieses Lexikons), gab aber dafür den Flecken Saint Julien, der vom Wiener Kongress Genf zugesprochen worden war, wieder an Sardinien zurück.
Neutralität Savoyens u. zollfreie Zonen.
Durch Urkunde vom garantierten die acht Signatarmächte des Wiener Kongresses die Neutralität und Unverletzlichkeit des schweizerischen Gebietes. Auf Betreiben von Genf hatte Sardinien auf dem Wiener Kongress vorgeschlagen, diese Neutralität auch auf Savoyen ¶